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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Leider kochen da einige (Teil-)Verbände ihr eigenes, strenges Süppchen...
  2. Wenigstens wurde dem internationalen Terrorismus damit ein Schnippchen geschlagen.
  3. Nicht die Laufbuchse ist aus Kunststoff, sie ist ins Kunststoffgehäuse gegossen.
  4. DANN (gehen wir mal vom Standardkaliber aus) hätte er auf jeden Fall eine verbotene Waffe, selbst ohne Magazin.
  5. Gibt ja noch die Option, die Waffe ab Werk mit dem richtigen Lower zu ordern. Davon ab ist der Preis für den Schweizer eh eine Lachnummer (auch wenn er betriebswirtschaftlich vielleicht erforderlich ist).
  6. Richtig ist, dass das Problem nicht jedes G36 betrifft. Aber wie sollte sich das Problem praktisch lösen lassen? Menge n produzieren, testen und n/2 wegwerfen? Ist das wirtschaftlich? Zum Handschutz muss ich Joker beipflichten, ich empfand den auch als sehr "unbequem". Dennoch macht das G36 ergonomisch vieles richtig. Zum 90er gibt es wie erwähnt einen Lower für AR-15-Magazine. Ebenso gibt es schmalere Magazine ohne Noppen.
  7. Welches LLM ist hier zu sehen? Und noch eine Frage: Warum haben das Hessen-14,5"-416 (G38) und das KSK-14,5"-416 (G95K) unterschiedliche Katalogisierungsnummern bekommen? Nur, weil das eine ein A5(?) und das andere ein A7 (?)ist? Normalerweise führen unterschiedliche Versionen doch nicht zu verschiedenen Nummern?
  8. Mich würde wirklich mal interessieren, woher dieser Irrglaube kommt, dass mehrere Waffen, die für dieselbe Patrone eingerichtet sind, problematisch sein könnten.
  9. Besonders tiefgründig ist es bei 2 bis 4 Seiten pro Modell wohl nicht, oder?
  10. Es besteht nicht einmal eine CIP-Pflicht für den Erwerb/Besitz.
  11. Wenn mich nicht alles täuscht, steht es so explizit erst seit der letzten Iteration drin.
  12. Raiden

    Waffen weg!

    Momentan befinden wir uns in einer Clownswelt. Anders sind die Zustände nicht zu erklären.
  13. @Gruger Als Verband die Regeln strenger als das Gesetz auslegen, ist aber auch sehr mitgliedsfeindlich. Dem ganzen vorauseilendem Gehorsam haben wir doch teilweise strengere Regeln zu verdanken. 12/18 ist nirgends vorgeschrieben, das kam von den Verbänden. Wird jetzt in Richtersprüchen herangezogen. Repetierflinte nur mit Meisterschaft, was soll der Blödsinn? Laut Verwaltungsvorschrift zählen Vereinsmeisterschaften. Laut Verbänden nicht. Warum? Mal davon ab: Ein Verbot mit einem Verbot begründen ist absoluter Schwachsinn ("ihr habt ja keine Disziplin über 10 Schuss").
  14. Meine Fresse, ein Magazin scheint ja echt gefährlich zu sein. Mutet eher nach den Sicherheitsvorkehrungen zum Transport einer leckenden Atombombe an. Ja nicht zusammen transportieren, sonst beginnt der dritte Weltkrieg!
  15. Bei der Waffenwahl geht es nicht grundsätzlich um das Kaliber, sondern, ob du schon eine passende Waffe für die der Beantragung zugrunde liegenden Disziplin hast oder nicht. Stichwort Erforderlichkeit. Man kann problemlos 3,4,5 oder mehr Waffen im selben Kaliber haben.
  16. Gemäß Entwurf ist ein Verstoß ja auch nicht bußgeld- oder strafbewehrt. Man verliert lediglich seine Zuverlässigkeit.
  17. Wann werden die Knight's Armament Railpanels ins Programm aufgenommen?
  18. Alternativ auch andere Bauweisen/Magazine, welche nicht von ProMag sind.
  19. D'accord. Wenn es einen Sport gibt, der absolut langweilig zum Zuschauen ist, dann der Schießsport.
  20. Hallo zusammen, ich suche eine SKS-Magazin mit einer Kapazität von 5 Schuss, wie abgebildet. Würde mich freuen, wenn jemand was abzugeben hätte.
  21. Weil die Vorschläge K***e waren. Im Moment heißt es "regelmäßig". Zum Erhalt sagt die Verwaltungsvorschrift, dass sich keine konkrete Mindestanzahl festlegen lässt. Nur weil eine Behörde übers Ziel hinausschießt, muss man nicht gleich überzogene Vorschläge unterbreiten.
  22. Hier geht es nicht um Waffen überm Kontingent (und die gelbe ist nunmal im 14(4) und nicht im 14(2) 14(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
  23. Völliger Humbug. Die Erforderlichkeit ist bereits in 14(2)2. gefordert.
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