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hexoplast75

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  1. Ich glaube ich weiss was da drin steht. Hatte meine erste Version auch. Ich habe, wie alle anderen Hamburger F3 Scheine Einschränkungen für das Hamburger Stadtgebiet (keine Knallkörper und Raketen außer Silvester und Ausschlusszeiten (kein Sonntag, nicht zwischen 22 und 6 Uhr)). In der ersten Version wurde für diese Fällle der UMGANG verboten. Dummerweise ist aufbewahren auch Umgang, also nichts über Nacht lagern. Gemeint war "Abbrennen". Nach einem Anruf wurde das abgeändert. Jetzt ist der Schein voll nutzbar, und halt für bestimmte Gebiete in Hamburg etwas eingeschränkt. Wer diesen Fehler nicht bemerkt hat, hat in der Tat einen nutzlosen Schein. Ist das selbe wie bei sinnfreien Auflagen in einer Waffenbesitzkarte, oder der Wiederladeerlaubnis. Wer nicht weiß was er will bekommt was er kriegt.
  2. Selber beantragt oder hörensagen? Mein Hamburger §27 Schein mit F3 war sicher kein Selbstgänger, aber wenn man ihn haben will und auch etwas Ahnung von den Paragraphen hat, dann bekommt man ihn. Ich habe ihn bekommen.
  3. Die aktuellen Bolzensetzgeräte (Hilti und andere) tragen meiner Kenntniss nach kein PTB-Zeichen mehr, sondern ein CE als Nachweis dass die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eingehalten wird. Dadurch entfällt auch die in der Beschussverordnung geforderte Wiederholungsprüfung. Und eine Schusswaffe ist es trotzdem nicht.
  4. So, es kam der Beschluss mit Begründung, warum meinem Antrag auf vorläufigen Rechtschutz entsprochen wurde. Und Kostenrechnungen. Juhu. Warten wir auf die Hauptsacheverhandlung. Hier ein paar Auszüge aus der Begründung:
  5. Meine Klage gegen die städtische Allgemeinverfügung (Stadt Ansbach) wurde am 31.12.2020 eingereicht, in der ersten Antwort am späten Nachmittag wurde mir der vorläufige Rechtsschutz gewährt. Also durfte ich legal Feuerwerk abbrennen. Über die eigentliche Klage ist noch nicht entschieden worden. Wie es bei den anderen Klägern in Mittelfranken aussieht, oder bei dem Plan das bundesweite Verkaufsverbot anzugreifen, weiss ich nicht.
  6. Nein, Erlanger Feuerwerk habe ich hier sicher nicht gesehen. Und 65 Leute können es ja auch nicht sein, sondern die 13 (oder paar mehr, mein Eilantrag ist da auch nicht enthalten), weil ja nur die Antragsteller feuern durften. Auch wenn noch Gäste da waren. Und die anderen durften das Feuerwerk nichtmal in die Hand nehmen, da das Überlassen an Verbraucher dieses Silvester nicht erlaubt war. Aber egal, ich warte auf die finale Entscheidung und die ausführliche Begründung vom Verwaltungsgerichtauf meinen Antrag. Eine schöne Klatsche an die Lokalfürsten würde mir ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
  7. Bei mir (Mittelfranken) haben alle lokalen Fürsten zusammengetan, und am 29.12. Allgemeinverfügungen erlassen die das Abbrennen von Feuerwerk verboten haben. Am 30.12. waren dann (laut Presse) 13 Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen. Ergebnis: den Antragstellern wurde das Feuerwerk auf Privatgrund erlaubt, alle anderen haben weiter in die Röhre geschaut. In meinem Umfeld waren es aber mehr als 13 Leute die Feuerwerk abgebrannt haben... Spannender Aspekt: die Allgemeinverfügungen haben sich nicht auf das Infektionsschutzgesetz / Bay Infektionsschutzverordnung gestützt, sondern auf das Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Um die akute Gefahr der nicht-mehr-Sicherstellung der Gesundheit der Bevölkerung durch Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Mal sehen was das Verwaltungsgericht zu dieser "Begründung" sagt.
  8. Jein. Die Lokalfürsten wollen sich aber trotzdem nicht dran halten. Da ist nur den Antragstellern das Schießen von Feuerwerk erlaubt, nicht allen in der Stadt. https://www.nordbayern.de/region/bollerverbot-in-mittelfranken-so-ist-die-rechtliche-lage-1.10721804 Wobei sich die Nachrichtenlage minütlich ändert. Alles sehr verworren.
  9. Noch ein Jahr den alten Verein bezahlen, um formal ein Bedürfnis zu haben? Bei 600km einfacher Entfernung? Das ist doch absoluter Quark. Aber rechtlich vermutlich die richtigere Lösung. Neue Heimat: Ansbach. Ansprüche an den Verein: wenige, solange sie auch Feuerwaffenstände haben.
  10. Naja, soo eng sehe ich das nicht. Ich möchte ein paar Termine dort Probe schießen, um die Leute und den Umgang kennen zu lernen, und die wollen mich einmal in real sehen. So haben die nur ein Formular und einen ihnen unbekannten Namen. Bei anderen Vereinen gibt es eine Probezeit, und erst dann die finale Aufnahme.
  11. Meine Frau und ich haben auch ein Bedürfnisproblem. Wir sind beide Sportschützen, und sind im September umgezogen. Alten Verein gekündigt, da nun 600km entfernt. Neue Vereine sagen durchgängig: aktuell keine Gäste, kein Probeschießen, bitte nach Corona melden. Ein Verein hat mir "erlaubt" einen Mitgliedsantrag zu stellen, jedoch wird die Vorstandschaft dem erst zustimmen, wenn sie mich mal in echt beim schießen gesehen haben. Was aber aktuell nicht geht, da ja wieder alles zu ist. Die nun für uns zuständige Dame im städtischen Ordnungsamt gefragt, aber sie weiss noch nicht wie sie damit umgehen soll. Wird mal beim Landratsamt anfragen, wie die das handhaben wollen. Also abwarten, die Dame ist zudem teilweise ans Gesundheitsamt ausgeliehen, da läuft alles sowieso seeehr langsam.
  12. Äh, nein. a) Eine BAM Zulassung brauchen die nicht, sondern eine Zulassung durch eine benannte Stelle (notified body), also beispielsweise die BAM in Deutschland, aber auch jede andere Stelle innerhalb der EU. Die Kennzeichnung ist dann das CE Zeichen sowie die Zulassungsnummer, also der Teil wo auch das F2 mit enthalten ist. Z. B. 0589-F2-0001, wobei die 0589 am Anfang für die BAM steht. b) jein. Die genaue Formulierung in der 1. SprengV, §20: Also kein Vertreiben, kein Überlassen und kein Verwenden ohne Erlaubnis. Aber Besitz ist frei, ebenso ist die private Einfuhr aus dem Ausland frei.
  13. Mein Drilling steht auf der gelben. Disziplin Jagdgewehr BDS geht damit. Oder BDS Hochleistungsgewehr, da es als Kugel 8x72R hat und auch hier rein passt🤣.
  14. Eine Frage zum Verständnis: Ist so ein modularer Waffenraum wie ein Tresor zu bewerten? Also im Ganzen (Tür und alle Wände/Denke/...) dann Stufe 1 gemäß EN 1143-1? Dann sollte doch kein "Entscheidungsspielraum" oder eine Aussage der kriminapoilzeilichen Beratungsstelle relevant sein. Beim normal kleinen Tresor fragt ja auch keiner. Bei einer Waffenkammer, wo nur die Tür die Anforderungen nach EN 1143-1 erfüllt, und die Wände/Decken/... "nur" den Empfehlungen der LKAs entsprechen, haben die Behörden mitzureden?
  15. Ich hatte mal Hülsen mit einem Reiniger sauber gemacht. Der Reiniger enthielt Phosphorsäure, da hatt ich auch nur noch das Kupfer übrig. Das Zink wurde rausgelöst:-)
  16. Kann nicht Liesl einfach auch Magazine anmelden, die sie schon lang genug besitzt? Man braucht ja keine passende Waffe um ein Magazin zu erwerben. Damit hätte auch sie "für andere verbotene Waffen" im Sortiment, und wäre für die gemeinsame Aufbewahrung auf dem selben Erlaubnisniveau.
  17. Zur Unterscheidung: auf Schreckschusswaffen ist ein PTB im Kreis. Auf 4mmM20 und anderen geborenen Feuerwaffen mit unter 7,5Joule ist ein PTB im Quadrat. Dazu das F im Fünfeck, als Zeichen für die Geschossenergie kleiner 7,5 Joule. Bei den Umbauten aus großen Waffen zu 4mmM20 sollte sich neben der neuen Kaliberangabe nur das F im Fünfeck finden, jedoch kein PTB.
  18. In Hamburg ist die Auflage des verdeckt Führens schon auf das Formular aufgedruckt.
  19. Wenn es ein A-Schrank sein soll, dann ist in der entsprechenden VDMA 24992 vorgeschrieben, wie er gebaut sein muss. Eine Widerstandsfähigkeit (z.B. 30 Minuten) ist da nicht das Kriterium, sondern Blechdicken und Bauausführung. Das sollte auch ohne Zerstörung bewertet werden können. Nur der Aufwand steht vermutlich nicht im Verhältnis zu einem neuen Schrank, zudem sind heute die VDMA-Schränke nur noch als Altbestand zulässig für Waffen. Also auch kein Zukunftsmodell.
  20. Fürs erste habe ich mal einen freundlichen aber bestimmten Brief als Antwort eingereicht. Mal sehen ob und wie reagiert wird. Ich war 2010 einer der Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde, die dann ohne Begründung nicht angenommen wurde. Also ganz kampflos will ich mich da nicht fügen. Weil ich die Rechtsgrundlage anzweifle. Die Einschränkung meiner Grundrechte mit einem miserabel begründeten Gesetz machen mich wütend. Dass ich für die Kontrolle nen Tag frei brauche (Sammler=>mehrere Waffen) und die Kosten kommen erst danach als Ärgernis. Rechtschutz: früher ja, heute nicht mehr. Außer der vdw Mitgliedschaft, da ist was drin aber dem traue ich nicht viel zu.
  21. In Hamburg habe ich gerade eine Aufforderung bekommen, dass ich innerhalb von 14 Tagen einen Termin für eine Kontrolle ausmachen soll. Kosten 80-340€ nach Aufwand. Als Sportschütze und Sammler also 340€. Was ich dafür alles kaufen könnte... um dann für den Eintrag noch 31€ zu zahlen... Die Preise sind ne Frechheit.
  22. Moin! Ich bin am ausmisten, und gebe folgende Hefte an Selbstabholer kostenlos ab. Ne Schokolade als Dank wäre nett. Standort ist Hamburg Ost, PLZ 22117. DWJ 05/2009-08/2015 komplett ein paar einzelne DWJs, Visier und Caliber aus dem Zeitraum etwa 2008-2012 9 Gazettes des armes 1983-1984 Nr. 118, 119, 123, 131, 132, 135, 139, 143, 145 Kein Versand! Bei Interesse bitte PN.
  23. Kannst Du noch angeben, wann das erst Schreiben der Behörde bei Dir ankam? Wenn deren Frist der 31.12.2015 gewesen ist.
  24. Wann wurde der Schein denn erteilt? Früher hat man die Fomulare der "großen" Waffenscheine genommen, und mit viel Liebe und der Schreibmaschine einen "kleinen" daraus gemacht. Das hat zu einer interessanten Variantenvielfalt geführt (mit eingetragenen Waffenmodellen oder ohne, mit Auflagen oder ohne,...) Inzwischen gibt es ja eigene Formulare für den Kleinen WS, da sollte der Wildwuchs geringer sein. Wobei zum Beispiel in Hamburg die Auflage "Waffe muss verdeckt getragen werden" schon fest eingedruckt ist. Keine Ahnung wie das woanders aussieht.
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