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hexoplast75

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  1. Modellkanone und echte Kanone. Aber eigentlich scheitert das Thema an den Schießständen, die zu wenig und/oder veraltet sind. Oder mit Auflagen wie Schusszahlen und -zeiten immer weniger nutzbar sind.
  2. Erbwaffen brauchen kein gesondertes Bedürfnis. Die Eintragung in die eigene WBK sollte problemlos gehen, lediglich der Munitionerwerb wird üblicherweise nicht gewährt. Dafür kann dann ein Bedürfnis des Sportverbandes gefordert werden. Eine Waffenblockierung für Erben entfällt da Du bereits Inhaber von bedürfnispflichtigen Waffen bist.
  3. Das Kaliber .38 Special Wadcutter ist in der CIP ein eigenes Kaliber, und nicht "nur" eine Variante der .38 Special.
  4. Also defekte Waschmaschinen habe ich bei Ebay Kleinanzeigen schon mehrmals für umsonst (nur Selbstabholer) bekommen, und mir Feuerschalen rausgebaut. Den Rest zum Wertstoffhof.
  5. Für eine Adressänderung in §27 SprenG Erlaubnissen habe ich bisher nie etwas bezahlt. Wesentlich sollte eher eine inhaltliche Änderung sein wie Genehmigungsumfang oder evtl. Mengenänderungen. Aber keine Ahnung wo das definiert sein könnte.
  6. Jein. Es werden mehrere eigenständige Firmen aus der RUAG International Holding verkauft. Dies sollten die RUAG Ammotec AG in Thun (CH) sowie die RUAG Ammotec Deutschland GmbH in Fürth (DE) sein, sowie diverse untergeordnete Firmen an anderen Standorten, teilweise nur Vertrieb, teilweise Produktion.
  7. Der Wunsch der Übernahme ist bereits bekannt gewesen. Nun hat aber die deutsche Kartellbehörde zugestimmt. Also schon was neues.
  8. Und der Standort Thun bleibt erhalten. Der Käufer musste für Thun drei Jahre zusichern, Beretta hat fünf Jahre zugesichert.
  9. Die Teilnahme an dem "Kongress" war kostenlos. Jeden Tag konnte man 2-3 Interviews ansehen. Nur wer die Videos jederzeit sehen wollte, oder "ganz speziell geheime Tricks" sehen wollte musste ein Paket erwerben. Die Inhalte die ich gesehen habe, waren naja, bedingt geeignet. Zum Thema Auswandern, wo ich mich schon seit einer Weile beschäftige, wurden mehrere "Gemeinschaften" beworben, in Paraguay, Bolivien und Mexiko. Zumindest eine der paraguayer Gemeinschaften hat einen zweifelhaften Ruf, und Bekannte sind dort schon aktiv über den Tisch gezogen worden. Wer auswandern will, sollte nicht auf Gemeinschaften irgendwo setzen. Das gemeinsame ist meist nach der Bezahlung vorbei, und man ist dort gefangen, und nicht freier als vor dem Auswandern. Finanziell lohnt sich das meist nur für den Gemeinschaftsgründer.
  10. Kannst Du das genauer ausführen? Was hat Dir die Compliance denn verhindert?
  11. Die Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition (letzte Ausgabe Bundesanzeiger Nr. 38a vom 10.01.2000) sind heute kaum noch zu finden. Sie werden auch nicht mehr genutzt, alle Beschussämter mit denen ich Kontakt habe nutzen seit ein paar Jahren ausschließlich die CIP Tabellen. Gesetzlich ist das meines Wissens jedoch nicht neu geregelt worden. Die Änderung der Beschussverordnung zum 1.1.2022 habe ich noch nicht gelesen, vielleicht wird es da mal sinnvoll geregelt.
  12. So, ich habe heute den Artikel aus der Fränkischen Landeszeitung erhalten. Online ist er nur für Abonnenten verfügbar. Deshalb kein Link und nur wenige Sätze als Zitat: "Allerdings teilte der Vorsitzende die grundlegende Sichtweise des Klägers, wonach das Böllerverbot der Stadt unzulässig gewesen sei und es schon einer gesetzlichen Anordnung bedurft hätte." Zum Thema kurze Frist: ""Man konnte sich kaum wehren", erklärte hexoplast75, was der Richter nicht bestreiten wollte: "Da haben Sie Recht. Man kann sich daran stören, wenn dem Bürger der Rechtschutz erschwert wird." Doch die rechtspolitische Entscheidung der Stadt galt es vor dem Verwaltungsgericht nicht zu bewerten, weshalb hexoplast75 einer Erledigungserklärung zustimmte, der Rechtsstreit beendet und die Kosten des Verfahrens aufgeteilt wurden."
  13. So, ich hatte die mündliche Verhandlung zu meiner Klage gegen die Stadt Ansbach. Ernüchternd. Als juristischer Laie gebe ich es so wieder wie ich es verstanden habe. Anwesend waren: 3 Richter, eine Protokollantin, eine Rechtsrätin der Stadt Ansbach, ein Vertreter der Fränkischen Landeszeitung und ich. Gegen die Allgemeinverfügungen in Mittelfranken seien 20 Anträge eingegangen. Während die anderen Anträge auf den vorläufigen Rechtschutz zielten ("man darf auf Privatgrund abbrennen"), hatte ich auch die Rechtmäßigkeit der gesamten Verfügung in Frage gestellt. Und hier fängt das Problem an: Die Anfechtung der Verfügung ist nun nicht mehr zulässig, da diese nicht mehr in Kraft ist. Sie war befristet gültig und lief 01.01.2021 24 Uhr aus. Seit diesem Zeitpunkt kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Außer man ändert seinen Antrag zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Das ist aber nur in 4 Fällen möglich: Schadenersatz (trifft hier nicht zu), Wiederholungsgefahr (Aussage Rechtsrätin: "Nein, ist nicht geplant.") und zwei weitere, die ich mir nicht mehr notiert habe. Die aber auch nicht zutreffend sind. Bleibt nur eine Hauptsacheerledigungserklärung von mir und der Stadt, damit das Verfahren regelhaft beendet wird. Folgen: Reduktion der Kosten von 3fachen auf 1fachen Satz, die Hälfte davon muss die Stadt zahlen. Also von 438€ muss ich noch 73 € zahlen, zu den 109,50 die ich bisher auch schon bezahlt habe. Der Richter war sehr freundlich, und hat mir die juristischen Dinge so gut es geht erklärt. Er hat auch betont, dass ich im Prinzip Recht habe, es aber formal kein Urteil geben kann dass dies so klar sagt. Es wird nur auf die Begründung der Gewähr des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen, was eine Unzulässigkeit der Verfügung für wahrscheinlich hält. Auch mein Einwand mit der kurzen Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten konnte er nachvollziehen, auch er sieht es so dass die rechtliche Widerspruchsmöglichkeit stark eingeschränkt ist. Bei einer Verordnung wären andere Rechtsmittel möglich. Fazit: Im Prinzip habe ich Recht, und die Verfügung hatte keine Ermächtigungsgrundlage. Damit wäre sie nichtig gewesen. Ich werde jedoch kein entsprechendes Urteil bekommen, sondern habe dennoch 182,50€ bezahlt, und die Stadt hat keinen Rüffel bekommen für ihre rechtwidrige Verfügung und auch nicht für die fragwürdige kurze Frist, um Widerspruch zu verhindern. Es kann also alles weiter so laufen wie bisher. Meine Begeisterung für solche Rechtstreite ist deutlich gesunken. Trotz fast eindeutiger Rechtslage bekommt man nur teilweise Recht, muss zahlen und die Gegner bleiben unbehelligt. Nach dem Termin habe ich mich noch ein paar Minuten mit dem Vertreter der Presse unterhalten. Warum ich geklagt habe, was mir Feuerwerk bedeutet, ob ich das professionell mache. In der Fränkischen Landeszeitung kann ich online nur die Titelseite sehen, dort steht: "RIchter: Böllerverbot nicht rechtens". Den Artikel kenne ich bisher nicht.
  14. VdW, Kuratorium zur Förderung historischer Waffensammlungen, Patronensammler-Vereinigung e.V.,...
  15. Zu Bedenken ist nur, dass es für eine dritte Waffe in Kleinkaliber für die Fallenjagd schwer wird, wenn schon eine andere Kurzwaffe mit Wechselsystem für Kleinkaliber vorhanden ist.
  16. Du hast in Zeile 1 eine ganze Waffe, und dazu in den Zeilen 2-4 noch nummerngleiche Ersatzteile. Sprich mit dem SB, das ist ja offensichtlich Unfug, wenn Du EINE Waffe angemeldet hast.
  17. Was für eine Erkenntnis. Bei Verstößen gegen Auflagen drohen unangenehme Folgen wie Entzug von Erlaubnissen, Bußgeldern und Strafen. Wow. Ja, Hamburg denkt sich unsinnige Auflagen aus, die man vermutlich erst über ein Gericht wegbekommt. Aber wertlos ist so ein Schein aus meiner Sicht dennoch nicht. Einkaufen ganzjährig hat mir für letztes Silvester durchaus geholfen. Und Anzeigen statt Ausnahmegenehmigung ist ein klarer Vorteil. Auch wenn man in Hamburg Feuerwerk machen möchte. Ich freue mich jedoch über dein "Sonderrechte" in Gänsefüßchen. Weil in vielen Ländern Europas F3 Feuerwerk für jeden an Silvester erhältlich ist. Nur in Deutschland braucht es für alles und jeden nen Schein, Fachkunde, Erlaubnis oder Nachweis.
  18. Ich habe immer noch nicht verstanden, worauf du hinaus willst. Aber ich finde spannend, dass du meinst zu wissen, was in meiner Erlaubnis drinsteht. Sag mir doch bitte konkret, was ich als §27 Inhaber nicht darf. Vielleicht verstehe ich es dann. Die Blitzknall-Einschränkung bekommt in Hamburg nicht nur der private Abbrenner, auch für ein dienstliches Abbrennen von Pyrotechnik wurde diese Auflage erteilt. Haben dann halt Knallkörper mit Sprengstoff (TNT) genutzt statt Blitzknall... Für meine Anwendungszwecke sind die Einschränkungen auf Hamburger Gebiet tolerabel, gut finde ich sie deshalb nicht. Dagegen angehen hat bei mir keine Priorität mehr, wohne inzwischen am anderen Ende der Republik. Rechtlich haltbar sind die Einschränkungen vermutlich nicht. Siehe Gutachten beim VPI https://www.feuerwerk-vpi.de/fileadmin/Dokumente/Dokumente/20191021_Rechtsgutachten_KF.pdf.
  19. Habe in Hamburg bei der Behörde angefragt. §27 Inhaber zeigen ihr Feuerwerk an so wie überall auch, Frist 2 Wochen bzw. 4 Wochen je nach Umgebung. Deine Aussage ist somit für Scheininhaber falsch.
  20. Ich hate nur Vulkane (F2), Fontänenbatterien und große Wunderkerzen angezeigt. Maximale Effekthöhe 6m. Mir wurde also nichts untersagt von dem was ich abbrennen wollte. Für den ersten Geburtstag des Sohnes musste es nicht laut sein:-) Ich habe keine Anwälte hinter mir, sondern versuche mich selber in die Themen einzufuchsen. Bisher scheinbar ganz gut, weil im Bereich Waffenrecht/Sprengstoffrecht bei mir vieles genehmigt wurde. Auch Dinge, wo sehr viele vorher sagen, dass ich die nie bekäme. Samller-WBK, §27 Feuerwerksschein, Munitionserwerbschein. Ich habe letztes Silvester auch ausgiebig Feuerwerk gezündet, trotz städtischem Feuerwerksverbot. Dank Eilantrag beim Verwaltungsgericht war es mir erlaubt.
  21. Und wieder verstehe ich es nicht. Das Foto oben zeigt die erste Version meiner Erlaubnis. Nach der Rückfrage wurde aus "Umgang" "Abbrennen". Gegen welche Auflage ich verstossen haben soll kann ich nicht erkennen. Die Behörde auch nicht, siehe Eingangsbestätigung der Behörde. Das hat aber nur noch wenig mit dem Thema dieser Diskussion zu tun. Ich finde es gut, dass Röder hier etwas starten will. Meine Unterstützung haben sie. Ob man am Ende siegt, keine Ahnung. Aber nicht kämpfen ist auch verloren.
  22. Ich hatte Ende 2019 nur angezeigt, in 22117 Hamburg-Billstedt. Mit Bestätigung vom Amt als Antwort. Und selbst wenn der Schein für Hamburg nur noch eingeschränkt nutzbar wäre, gibt es noch genug andere Orte (der gesamteRest Deutschlands) wo es diese Einschränkung nicht gibt. Was soll denn die Rechtsgrundlage dafür sein?
  23. Ich verstehe es leider immer noch nicht. Was soll ich mit dem Schein denn nicht machen können? Ich kann genau das machen was ich vorhatte. Ganzjährig Feuerwerk der genehmigten Klassen kaufen, aufbewahren, und nach einer Anzeige brenne ich es ab. So habe ich es auch in Hamburg schon gemacht. Ich wüsste nicht was da fehlt (von den genannten Einschränkungen abgesehen). Ohne Schein könnte ich nicht ganzjährig einkaufen, sondern bräuchte eine Außnahmegenehmigung. Ebenso dürfte ich nur mit Ausnahmegenehmigung abbrennen. Wobei diese Ausnahmegenehmigung in Hamburg nicht erteilt wird. Selbst wenn die Oma ihren 200. Geburtstag hätte. Also ich sehe schon Vorteile an dem Schein.
  24. Moin! Zum Thema "Was ist denn ein F3 Schein"? Feuerwerk ist nach EU Norm in 4 Klassen eingeteilt. F1 Kleinstfeuerwerk F2 Kleinfeuerwerk (unser normales Silvesterfeuerwerk) F3 Mittelfeuerwerk (gemäß Norm auch für Anwender ohne Fachkenntnisse) F4 Großfeuerwerk (mit Fachkenntnissen) In Deutschland sind F3 und F4 erlaubnispflichtig, ebenso einige F2 Dinge. Wenn man jedoch will, dann kann man ohne Fachkunde eine Erlaubnis für F3 beantragen. Dann kann man beispielsweise statt Raketen in F2 für Deutschland mit 20g NEM kaufen und schießen, sondern F3 Raketen mit 200g NEM. Mit mehr Abstand und Versicherung, aber man kann. In anderen Ländern (z.B. Tschechien) gibt es F3 normal für jeden ab 21 Jahren im Lidl und co. Du beantragst ohne Fachkunde (was nicht heißt das man keine Ahnung vom Sprengstoffrecht haben muss, die braucht man auf jeden Fall!) eine Erlaubnis nach § 27 für pyrotechnische Gegenstände der Klasse F1-F3. Oder nur F3, manche Behörden sagen die kleineren sind eingeschossen, andere nicht. Wenn du das wirklich willst, lies dir die gesamte Diskussion hier durch: https://www.feuerwerk-forum.de/thema/schein-fuer-kategorie-f3-feuerwerk.46683/
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