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hexoplast75

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  1. Wenn es sich rational betrachtet als sinnvoll herausstellt, wozu dann eine Pflicht?
  2. Zum Thema Gleichwertigkeit: Aufbewahrungskonzept Bayern Meine frühere Waffenbehörde in Bayern (nicht Bamberg) kannte das Konzept jedoch nicht. Also vielleicht doch nur eine Einzelregelung?
  3. Bei mir gibts es keine Beschränkung wegen Lagerung. Ich habe mehrere Schränke hier stehen. Klasse 1, Stufe B mehrmals, mehrmals Stufe A.
  4. Da sind mir beim kopieren ein paar Sätze verloren gegangen. Also nochmal komplett: WaffG, §36 (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995)... AWaffV, §13 (1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) ... oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen ... , zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf... aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. WaffG, Anlage 1, 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. WaffG, Anlage 2 Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme); 2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. 2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind. Für mich ist damit klar zum Ausdruck gebracht, dass erlaubnisfrei erworbene Waffenteile (Läufe, Trommeln, Wchselsysteme nicht bei den maximal 5 bzw. 10 Schusswaffen mitzählen sollen.
  5. Kombinieren wir mal die folgenden Regelungen aus dem Waffengesetz: WaffG, §36 (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). WaffG, Anlage 1, 1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. WaffG, Anlage 2 2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind; für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
  6. http://ef-magazin.de/archiv/ef/161/inhalt.html
  7. In Hamburg ist die Auflage "verdecktes Führen" im Fomular schon von vornerein eingedruckt.
  8. Ist doch ganz einfach. Mit der Frage werden Idioten aussortiert. Die würden beispielsweise sagen: Die Waffe lagere ich im Puppenhaus von meiner kleinen Schwester. Also sagt man: In einem verschlossenen Behältnis, damit Minderjährige nicht ran kommen. Die Frage hatten sie bei mir vor 10 Jahren schon gestellt.
  9. Nachd ADR dürfte man privat sovieel Munition fahren wie das Auto hergibt. Aber in Deutschland sorgt die GGVSEB für Einschränkungen bei explosionsgefährlicher Fracht: Im Straßenverkehr gelten für innerstaatliche Beförderungen mit Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind, und für innerstaatliche Beförderungen im Eisenbahnverkehr die nachstehenden Einschränkungen zu den Teilen 1 bis 7 des ADR/RID: 2.1 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR/RID: a) Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung: Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten. Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten. Selbstzersetzliche feste und flüssige Stoffe, desensibilisierte explosive feste Stoffe und mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe der Klasse 4.1, Stoffe der Klasse 4.2 und Stoffe der Klasse 4.3, jeweils Verpackungsgruppe I und II, Stoffe der Klasse 5.1 Verpackungsgruppe I und Stoffe der Klasse 5.2 dürfen je Stoff 1 kg Nettomasse nicht überschreiten. Für die in den Sätzen 1 bis 3 nicht genannten Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 9 dürfen die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/RID nicht überschritten werden.
  10. Verwechsel hier nicht die Zulassung des Schlosses (häufig VdS) mit der Zulassung des ganzen Behältnisses. Nach VDMA 24992 muss das Schloss ein Hochsicherheitsschloss aus der Liste der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. oder des Verbandes der Schadensversicherer (VdS) verbaut sein.
  11. Bei meinem Thema (Taschenpistolen) sind auch genug Sachen dabei, die ich für 50€ erwerben kann. Teuer werden auf Dauer eher der Versand und die Gebühren beim Amt. Zum Thema: Meine Vermögensverhältnisse haben bei meinem Antrag niemanden interessiert, ich habe keine Nachweise o.ä. vorgelegt.
  12. Ich hatte auch noch zwei Waffen bei DHL im Lager. Eines ist jetzt nach 7(!) Wochen zugestellt worden, das zweite wurde am 11.06. beim Versender (Waffenhändler) abgeholt, und liegt seit dem 12.06. ohne weitere Bearbeitung im Ziel-Paketzentrum. Die Geduld wird hier schon gehörig strapaziert.
  13. Vermutlich auf dem Dienstweg deiner Rettungsorganisation.
  14. In diesem Fall besteht das Fehlverhalten aber nicht nur aus der Lagerung, sondern schon dem Besitz, dem Handel, der Einfuhr, dem Transport. Und da reden wir nur über die Pyrotechnik. Dazu kommt echter Sprengstoff, Schießgerät, Munition. Normale Privatpersonen kommen für diese Sachen in Deutschland nicht an entsprechende Erlaubnisse. Wenn dagegen Hinz und Kunz in Deutschland zugelassenes Feuerwerk Klasse 2 kauft, geht die Welt nicht unter, auch wenn "riesige Mengen" in der Wohnung gehortet werden. Ich würde sogar sagen, dass selbst im Brandfall die Auswirkung auf den Nachbarn moderat ausfallen würden (Stichwort massenexplosionsgefährlich).
  15. Es wären 200€, die man lieber in Munition und Ausstattung investiert.
  16. Also ich lagere meine (Kurz-)Waffensammlung in einem stinknormalen Klasse 1 Tresor. Keine Auflagen oder Vorgaben zu sonstigen Sicherungsmaßnahmen wie Alarmanlage. Sammelthema genehmigt in Bayern, inzwischen in Hamburg erweitert. Man wird also nicht überall gegängelt.
  17. Mal zurück zum Thema: Warum überlegt man sich nicht, für welche Disziplin die zu erwerbende Waffe zugelassen ist, bevor man zum Amt geht (oder nen Brief schreibt)? Ist die Frage "Was wollen Sie denn mit dem Ding?" für eine Behörde so abwegig? Wer mit der gelben WBK erwirbt, erwirbt als Sportschütze, also sollte man auch eine Disziplin angeben können. Ich habe vor Jahren zwei Langwaffen von meinem Opa übernommen. Einen Drilling und einen Stutzen. Seit Jahrzehnten in der Familie. Also Disziplinen irgendeines Schießverbandes gesucht, bei der die Waffen zugelassen sind, und bei der Anmeldung hätte ich sie nennen können. Wurde aber nicht gefragt.
  18. Zu meinen beiden Tresoren mit elektronischem Schloss gibt es keine Schlüssel. Klasse B und Klasse 1.
  19. Dabei habe ich nur die einzig relevante Stelle zum Thema Munitionserwerb mit Erwerbsstempel in der WBK zitiert. Ich finde, mit einem Verweis auf das Gesetz (auch wenn dieses häufig unnötig kompliziert ist) kommt man sicherer durchs Leben als mit Aussagen wie "Bei mir lief das immer so und so." oder "Da hat sich noch nie jemand dran gestört.". Ich versuche, mich an die Regeln zu halten, wenn auch manchmal haarscharf an der Grenze. Dazu muss man sie aber auch kennen, und nicht nur durch Hörensagen (z.B. aus einem Forum) ungefähr kennen.
  20. Man kann aus der Formulierung des WaffG aber auch lesen, dass man Munition erst bei eingetragener Waffe erwerben darf.
  21. Doch. Siehe den recht neuen Bescheid für das Pohl Force Foxtrott Two Outdoor. Hat keine Öffnungshilfe wie Daumenloch oder Pin, ist aber laut BKA dennoch einhändig zu öffnen. http://www.bka.de/nn_205618/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/121001FbZ269PohlForceFoxtrottTwoOutdoor.pdf
  22. Du etwa nicht? Schlecht ausgestattet... Es gibt auch noch Beschäftigungen abseits des Schießens. Und einem meiner weiteren Beschäftigungen gibts auch Sprengstoffe.
  23. Nein, du musst nicht verdübeln. Außer du willst mehr als 5 Kurzwaffen darin lagern. Je nach Behörde zählen dabei auch Wechselsystem und -läufe dazu.
  24. Der Unterschied zwischen 0er und 1er ist die Maximalanzahl an Kurzwaffen. Bei einem 0er dürfen nur 5 Kurzwaffen rein, oder 10 wenn >200kg oder verankert. Bei einem 1er gibts (waffenrechtlich) keine Gewichtsgrenze oder Verankerung mehr, und es dürfen unbegrenzt Kurzwaffen rein. Für mich als (Kurz-)Waffensammler wäre ein 0er sinnfrei gewesen.
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