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Friedrich Gepperth

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Alle Inhalte von Friedrich Gepperth

  1. Totgeburt
  2. Die Verbandsführung des Deutschen Jagdverbandes weiß schon seit vielen Jahren, wie wichtig der Zusammenhalt aller Legalwaffenbesitzer ist. Nicht zuletzt deshalb sind sie schon seit geraumer Zeit dem Forum Waffenrecht (FWR) beitgetreten und unterstützen vorbehaltlos auch die Anliegen der Sportschützen. So haben sich die Jäger im Zusammenhang mit der EU Feuerwaffenrichtline in Brüssel und Berlin auch klar gegen das Verbot von Anscheinshalbautomaten ausgesprochen. Aus den Ansichten von irgendwelchen Dumpfbacken mit JJS auf die Jägerschaft zu schließen ist falsch. Im übrigen ist auch der Vergleich des Verwaltungsgerichts Gießen auf die nun zahlenmäßige Beschränkung nach §14 (6) (Gelbe WBK) auf zehn Waffen schon deshalb völlig unangebracht, weil Sportschützen ja noch zusätzlich drei Langwaffen im Kontingent nach §14 (2) und (3) und weitere über das Kontingent nach §14 (5) erwerben können. Soviel zur Qualität des Urteils. Bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung stellt auch eine hohe Anzahl von Langwaffen kein Problem dar. Dabei muss ja immer berücksichtig werden, dass jeder Waffenbesitz temporär ist und im Ablebensfall des berechtigen Besitzers es ja tatsächlich zu einer Verminderung der Anzahl der Legalwaffenbesitzer mit einem eigenen waffenrechtlichen Bedürfnis kommt. Sieht man von der theoretischen Möglichkeit des Blockierens durch Erben ohne waffenrechtliches Bedürfnis ab. Letzteres ist die absolute Ausnahme. Friedrich Gepperth
  3. Mini-Rifle krankt derzeit auch daran, dass die Matche, die stattfinden nicht unbedingt überrannt werden udn daher teilweise sehr unwirtschaftlich sind. Ich habe oben bereits darauf hingewiesen, dass ein Kombimatch PCC und Mini-Rifle mit einem intelligenten Umbaukonzept doch ein Anreiz sein müsste. Gerade für die AR-15 Besitzer ist die notwendige Hardware (z.B. die Nordic Components Upper) als bedürfnisfreies Wechselsystem doch waffenrechtlich kein Problem. Parcouränderungen damit sowas als zwei separate Match durchgeht sollten doch wirklich kein Problem sein. Friedrich Gepperth
  4. IPSC KK Langwaffe international IPSC Mini-Rifle lebt durchaus. Das passt eigentlich ideal zu PCC. Wir planen im LLZ des BDS LV1 in Berlin Spandau ein (zwei) Level III Matche. Das soll so gehen, dass man jedes Match halbtags schießt. Eines am Vormittag und am Nachmittag das andere. Also zwei Level III Matche an einem Tag. Für den Umbau sind um die Mittagszeit 30-40 Minuten eingeplant. 2/3 Popper fallen auch mit KK aus Langwaffen einwandfrei um. Jeweils 12 Stages, die nicht identisch sind. KK Kurzwaffe gibt es international nicht mehr. die Resonanz war in er Probephase einfach zu schwach. So idiotische Altersbegrenzungen wie wir in Deutschland hat fast niemand. National halten wir daran fest. Friedrich Gepperth
  5. Chapmen ist 101 Jahre alt. Respekt!
  6. Die Sportorganisation der Sportorganisationen, die sogar über dem IOC steht hat, die IPSC als Vollmitglied aufgenommen! Wir verdanken dies vor allem dem unermüdlichen Einsatz von IPSC Präsident Vitaly Kryuchin und der IPSC Secretary Olga Kuznetsowaund der Beauftragten für die GAISF Angelegenheit Niki Forova Fantastisch Friedrich Gepperth https://gaisf.sport/gaisf-general-assembly-elects-ivo-ferriani-as-new-president/ https://mobile.twitter.com/gaisf_sport/status/1459087752595705856?s=24&fbclid=IwAR2rsbmfT4n0gXOlCc9eS1L2GuyBU12Y4WtqyUeNqoPqMGU_CPK5i1gtDuw
  7. Bevor Legenden enstehen, die Zulassungskriterien für die Production Division kamen von mir. Dabei war ein Maximalgewicht für die Waffe von 1050gr vorgesehen. Damit die normale CZ75, die leicht über 1000gr lag eben halt auch dabei ist. Diese Gewichtsbeschränkung wurde vom Rest des EC abgelehnt. Der President meinte, es wären mit Lauflängen- und Abzugsgewichtbrenzung genug der Regelei. Dann habe ich in Ecuador 2005 noch gegen die Zulassung der Long Dust Cover Modelle gekämpft. Keine Chance gegen die Lobbymacht von CZ. Und. Ich lag falsch. Viel wichtiger ist, dass es sehr preiswerte, hervorragend zu schiessende wettbewerbsfähige Waffen wie zum Beispiel die Shadow 1 und 2 gibt. Das hilft der Entwicklung des IPSC Schiessen viel mehr als irgendwelche Glaubenssätze und Philosophien. Friedrich Gepperth
  8. Der VDB ist Mitglied im Vorstand des FWR. Dem VDB wurden daher alle angeführten Artikel, deren Verfasser ich bin, mehrere Wochen vor Drucklegung zur Verfügung gestellt. Der VDB hat recht schnell erklärt, dass er diese nicht mitträgt. Er hat dies nicht begründet und ist mit keiner Silbe auf die Texte eingegangen, obwohl es mehrfach Telefonkonferenzen der Vorstandsmitglieder gegeben hatte, wo er seine Einwände hätte vorbringen können. Diese oben angebrachte Kritik hören wir heute zu erstenmal. Friedrich Gepperth
  9. Der VDB sitzt im FWR Vorstand, distanziert sich kommentarlos von Artikels der FWR News und nun soll sich das FWR "selbstkritisch" den Kopf zerbrechen, ja warum wohl hat sich der VDB distanziert? Ist das nicht völlig irre. Geht es noch? Warum sagt der VDB dem FWR Vorstand nicht einfach, warum er die Artikel nicht mitträgt. Das hätte er vorher oder nachher machen können. Bisher kam nichts. Friedrich Gepperth
  10. Der Gesamttext ging wohl an den Verbänderverteiler des VDB. Das sind mindestens 70 Verbände. Aus meiner Sicht wäre es am besten der VDB würde das auf seine Homepage stellen. Denn geheim oder vertraulich kann es bei der Verbreitung ja nicht sein. Es gab an die Empfänger auch keinen Vermerk dieser Art. Friedrich Gepperth
  11. Die vom VDB nicht mitgetragenen Artikel wurden ausnahmslos von mir verfasst. Ich bin dank Hans-Herbert Keusgen, der bereits vor der Jahrtausendwende gegen Widerstände Wert daraufgelegt hat, auch einen Vertreter der Großkaliberfraktion bei den Gesprächen mit dem BMI dabei zu haben, seit 2000 auch unmittelbar an der Lobbyarbeit beteiligt. Dies hat sich in einer ganzen Reihe von Punkten des Waffengesetzes niedergeschlagen (u.a. Erweiterung der Gelben WBK, Verhinderung des totalen Anscheinsverbots für Sportschützen nach Erfurt, 10 Kurzwaffen im B-Schrank, u.a.). Weitergehende Verbesserungen wurden nach Erfurt und Winnenden wieder kassiert. Der gesamte Vorstand hat die Forum News vorab zur Kommentierung und Ergänzung erhalten. Sie wurden teilweise leicht redigiert und sprachlich überarbeitet. Der VDB hat dann mitgeteilt, dass er sich von den Beiträgen distanziert. Dies geschah ohne jede Begründung. Der restliche Vorstand hat einstimmig die Texte gebilligt. Friedrich Gepperth P.S. dieses Posting ist ein Auszug von einem anderen Posting von mir unter
  12. Die vom VDB nicht mitgetragenen Artikel wurden ausnahmslos von mir verfasst. Ich bin dank Hans-Herbert Keusgen, der bereits vor der Jahrtausendwende gegen deutliche Widerstände Wert daraufgelegt hat, auch einen Vertreter der Großkaliberfraktion bei den Gesprächen mit dem BMI dabei zu haben, seit 2000 auch unmittelbar an der Lobbyarbeit beteiligt. Dies hat sich in einer ganzen Reihe von Punkten des Waffengesetzes niedergeschlagen (u.a. Erweiterung der Gelben WBK, Verhinderung des totalen Anscheinsverbots für Sportschützen nach Erfurt, 10 Kurzwaffen im B-Schrank, u.a.). Weitergehende Verbesserungen wurden nach Erfurt und Winnenden wieder kassiert. Der gesamte Vorstand hat die Forum News vorab zur Kommentierung und Ergänzung erhalten. Sie wurden teilweise leicht redigiert und sprachlich überarbeitet. Der VDB hat dann mitgeteilt, dass er sich von den Beiträgen distanziert. Dies geschah ohne jede Begründung. Der restliche Vorstand hat einstimmig die Texte gebilligt. Ich glaube, dass durch diverse Forumsbeiträge und Veröffentlichungen – besonders ein Namensartikel in Waffenmarkt-Intern (dieser ist ausdrücklich vom VDB nicht autorisiert und gibt nur die Meinung des Verfassers wieder ) ein gewisser Eindruck über das entstanden ist, was der VDB will. Seine Rolle im Bereich der Lobbyarbeit hat der VDB in einem Papier mit dem Titel „VDB im Kontext der Branche“ wie folgt definiert: „… Der VDB hat dabei weder den Anspruch noch das Ziel, eine „universelle Interessenvertretung“ zu sein, sondern möchte praxis- und sicherheitsorientierte Gegebenheiten für den Markt schaffen. Die Ordentlichen Mitglieder des VDB sind abhängig vom Umsatz, den sie im Handel zwischen Lieferanten und Endverbrauchern generieren – als Schnittstellenverband liegen dem VDB folglich auch deren Interessen am Herzen, sie sind jedoch nicht der Kern der VDB-Lobbyarbeit. … Anmerkung: Hier sei von mir eine Erklärung für den beim schnellen Lesen nicht ganz einfach zu verstehenden Satzbau hinzugefügt, was gemeint wird: … zwischen Lieferanten und Endverbrauchern generieren – als Schnittstellenverband liegt dem VDB folglich auch deren Interessen am Herzen, sie sind jedoch nicht Kern der VDB Lobbyarbeit. Kern der Lobbyarbeit ist naturgemäß ist der Handel. Bezüglich der Fördermitglieder wird in dem Papier auch Stellung genommen: „…Die neuen Fördermitglieder sollen das Fachgeschäft vor Ort unterstützen. Der VDB möchte auch diejenigen Menschen, die nicht durch Vereinszugehörigkeit oder fachverbandlich organisiert sind – je nach Interessenlage – mit Informationen aus den Fachverbänden, den Fachmedien und dem eigenen Bereich versorgen. Mittels unregelmäßiger Umfragen sollen Trends, Wünsche, Probleme und Herausforderungen der einzelnen Segmente direkt von der Basis erfahr- und damit nutzbar werden. Die Fördermitglieder sollen zu mehr Aktivität in den Fachverbänden ermuntert werden (Teilnahme an Wettkämpfen, Trainings, Versammlungen, Messen). Über das breite Spektrum, in dem Büchsenmacher und Waffenfachhändler Kunden beraten, ist es zudem möglich, dass die Fördermitglieder, die vielleicht einem anderen Bereich angehören, „über den Tellerrand hinaus“ ermuntert werden, einmal etwas „Neues“ auszuprobieren. Mit all diesen Maßnahmen will der VDB die Fachverbände aktiv unterstützen und die Branche nachhaltig ausbauen, was langfristig die Absatzmöglichkeiten der Ordentlichen VDB-Mitgliedern, aber auch der Lieferanten, sichert. Ein weiterer Aspekt ist, dass durch die neuen Fördermitgliedschaften eine rechtlich zulässige Kommunikation zu Privatpersonen aufgebaut werden kann. Mittelfristig wird ein aufgeräumter Adressatenkreis entstehen, der für interessierte Verbände offensteht, konform zu Datenschutzrichtlinien zu kommunizieren.“ Friedrich Gepperth
  13. Es ist wirklich erstaunlich, was in sich in einem Forum wie WO so alles an Weisheiten ansammelt. Manchmal könnte man laut schreien „Herr schmeiß Hirn“. Das gilt für eine erhebliche Anzahl der in diesem Thread verbreiteten Weisheiten. Aber zunächst zu meinem vorherigen Poster ASE. Der Herr oder die Frau liegt falsch. Und zwar völlig! Er schreibt: „Damit ist klar: a) Der GG hat erkannt, das die alte Regelung des Abs 2 Satz 2 und 3 Verwirrung stiftet, bzw es Ansätze gab (Hessen....) sie maximal restriktiv auszulegen, also 18/12 Pro Jahr und Waffe. b) Davon ausgehend, hat er den Abs 2 gesplittet und die Anforderungen für den Erwerb und den weiteren Besitz der ehemals nach Abs 2 erworbenen Waffen klar geregelt, was grundsätzlich löblich ist. c) Es steht wortwörtlich nur eine Bezugnahme auf die Waffen innerhalb des Kontingents da. Den alten Abs 3 jetzt Abs 5 hat er nicht angefasst und auch nicht erwähnt , da die hier enthaltene Sonderreglung für das Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Überkontingentswaffen weiter bestehen sollte. „“ Wenn ASE sich die Mühe gemacht hätte, bevor er postet, einmal den öffentlich zugänglichen ersten Entwurf zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes durchzulesen, hätte er gemerkt, dass der Gesetzgeber den §14 gar nicht ändern wollte. Sondern nur den §4. Und den ganz gewaltig. Und zwar zu unserem Nachteil. Irgendwer (keine Ahnung wer auch immer das gewesen ist, war ja Geheimdiplomatie) hat mit Vehemenz darauf gedrungen, dass Erwerb und Besitz der erworbenen Waffen bei Sportschützen expressis verbis im §14 geregelt wird. Und die Überprüfung des Besitzbedürfnisses nicht bis der Überprüfte stirbt, sondern halt bis zu einem Zeitpunkt (10, 12 oder 15 Jahre) nach Ersterwerb. Und die neue Formulierung nicht mehr so interpretationsfähig ist, wie die ganz offensichtlichen unzureichenden Formulierungen des bestehenden §14. Dazu kam es tatsächlich. (Wie oben bereits erwähnt, geheim geheim). Bevor es zu der jetzt im Gesetz stehenden Regelung gekommen ist, haben allerdings die eifrigen Mitarbeiter der Fachabteilung des BMI die Sache zwischendurch dann auf die Spitze getrieben. Besitzbedürfnis wird immer bis 10 Jahre nach der zuletzt erworbenen Waffe geprüft. Und die Regelung 18/12 zum Erwerb einer Waffe wird auch auf das Fortbestehen des Bedürfnisses auf alle vorhandenen Waffen ausgedehnt. 18/12 für jede vorhandene. Ein böser Verbandspräsident hat sich dann völlig unmöglich gemacht und einem sehr bösen Brief geschrieben. Und dann kam der §14 so zustande wie er jetzt im Gesetz steht. Nun zu ASE Zu a)Falsch. Der Gesetzgeber hat gar nichts erkannt. Er hat das gegen seinen Willen getan. Zumindest die Autoren des ersten Entwurfs. Zu b) Das löblich gebührt nicht dem Gesetzgeber. Das waren andere. Zu c) Das ist auch völlig falsch, weil das selbst von ASE aufgeführte Zitat falsch verstanden wurde. Das angeführte Zitat lautet: Die Anforderungen an den Bedürfnisnachweis für den Erwerb bzw. den fortbestehenden Besitz von Schusswaffen durch Sportschützen werden in den neugefassten Absätzen 3 und 4 jeweils gesondert geregelt. Die bisher in Absatz 2 Satz 2 und 3 enthaltene Regelung kann daher entfallen Was bedeutet das. Der alte §14 (2) lautete (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Satz 2: Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Satz 3: Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Der neue § 14 (2) ist nun ein übergeordneter allgemeiner § ohne konkrete Ausgestaltung. Die alten Sätze 2 und 3 kommen nun in den neugefassten Absatz 3. Absatz 3 ist für den Erwerb und Absatz 4 für den so wörtlich „fortbestehenden Besitz von Schusswaffen durch Sportschützen“. Der §14 (5) ist nur eine Spezialregelung, die den §14 (3) ergänzt. Für das Fortbestehen des Bedürfnisses für nach §14 (5) gibt es keine andere Regelung als den §14 (4)! Denn sowohl im §14 (3) als auch im §14 (5) wird ja vom Erwerb und Besitz gesprochen. Allerdings ist eines verwirrend: Den Gesetzesautoren ist ein Verweisungsfehler unterlaufen. Im § 14(5) heißt es fehlerhaft „Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 …“. Richtig muss es heißen „Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 3 …“. In der Praxis ist das aber ohne Belang. Fazit: die derzeitige Regelung ist nicht so gut wie die Regelung bis 2009. Das war das Besitzbedürfnis mit der Mitgliedschaft im Verband gegeben. Das hatte das FWR 2002 vorgeschlagen und den Innenminister Schily überzeugt, der ein Herz für die Sportschützen hatte. Und hat sogar Erfurt überlebt. Winnenden war dann zu viel. Man hat dreist behauptet, die Streichung des §8(2) für Sportschützen sei kein Problem, es stünde ja im §14. Schönes Märchen. Sicher ist eines, der jetzige §14 (4) ist das zweitbeste was die Sportschützen seit 2003 haben und sicherlich akzeptabel. Deshalb liegt es einigen Herrschaften sehr tief im Magen. Die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Deshalb, Wettkämpfe mitschießen, neue Mitglieder anwerben und unterstützen. Und alle aus der Haben-wollen-Fraktion, die sich auf ein göttliches Grundrecht auf Waffenbesitz berufen, sollten endlich mal einen entsprechenden Verband gründen, deutlich sagen, dass sie keine Sportschützen sind, Wettkämpfe bäh und ein Eingriff in ihre Grundrechte darstellen. Wenn sich diese nicht unter die Sportschützen mischen und sich bei diesen verstecken würden, dann hätten es die Sportschützen viel leichter, sich den §14 (4) zu erhalten, so wie er jetzt ist. Friedrich Gepperth
  14. Auf eines sei in diesem Zusammenhang aber hingewiesen, wer heute noch eine Schrank der Stufe 0 kauft liegt völlig daneben. 1er Schränke kosten kaum mehr. Und vor allem 1er Langwaffenschränke sind das Gelb vom Ei. Es gibt solche Schränke unter 1000 €. Da hat man seine Ruhe. Bis nix mehr reingeht. Die Waffen darin dürfen nicht geladen sein, aber man darf geladene Magazine reinlegen. Auch für die Waffen, die man darin lagert. Selbstverständlich nur aus Versehen. Aber es ist eben erlaubt. In diesem Punkt war die Neuregelung gar nicht schlecht.
  15. Immer wieder dieser Bullshit! Die FDP hat 2009 in den Koaltionsvertrag reinschreiben lassen "Keine Waffenrechtsverschärfung". Und darauf hat sie sich auch berufen als ds BMI mit der Aufbewahrung eine Verschärfung durchdrücken wollte. Der FDP wurde aber auch klar gemacht, dass es keine gesetzlichen Erleichterungen geben wird. Wann war noch mal Winnenden? Die FDP in der Bundesregierung wäre das Beste was uns Legalwaffenbesitzern passieren könnte. Leider geht es sehr stark in Richtung Schwarz- Grün. Schwarz -Gelb werden wohl ein paar Prozent fehlen. Die kriegt die AFD. Friedrich Gepperth
  16. Top, dass aus Bayern diese Zahlen kommen. Die brauchen wir von allen anderen 15 Bundesländern. Denn gerade die bayerischen Zahlen zeigen, dass sich die Legalwaffenbesitzer hervorragend verhalten. Das wird übrigens für die allermeisten Bundesländer so sein. In der Presse werden solche Meldungen nicht erscheinen. Im übrigen angemerkt: Selbsttötung ist keine Straftat. Und ganz am Rande, im BBS (BDS Landesverband Bayern) sind inzwischen fast 10% der bayerischen Legalwaffenbesitzer Mitglied Friedrich Gepperth
  17. Ohne als Defätist zu gelten, weise ich ein wenig darauf hin, dass jede Form von Waffenlobbyismus in unserem Land (und nicht nur da) in entscheidender Form von der Vertretungsmacht der Organisation abhängt. Wer und wie viele werden von der Lobby vertreten. Der BDS hat fast 90.000 Mitglieder und spielt bei der Politik so gut wie keine Rolle. Und am Ende entscheidet immer die Politik – d.h. die Regierung (BMI) und die sie tragenden Parteien, was passiert. Was zählt sind DSB, DJV und bei einem bayerischen Bundesinnenminister vor allem der BSSB. Das FWR ganz besonders auch, insbesondere wenn im Vorfeld von uns gewogenen Politikern Detailinformationen über die vorgesehenen Änderungsentwürfe und deren Auswirkungen gewünscht werden. Allerdings hält sich die Liebe der Fachabteilung des Bundesinnenministerium zum FWR in engen Grenzen. Warum? Nun ganz einfach, weil im FWR Leute sitzen, die im Zweifelsfall – gerade im Sportschützenbereich und nicht nur dort – die Manöver und Absichten der Ministerialbürokratie durchschauen und dadurch immer wieder durchkreuzt haben. Die Konsequenzen vieler geplanten Formulierungen verstehen oft leider nur extrem wenige Personen. Vor allem dann, wenn mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert wird. Ohne einen extrem fachkundigen und in der aktuellen Verfahrenspraxis im Feuer stehenden Anwalt wie Frank Göpper, wäre die ganze Lobbyarbeit ein einziger Blindflug. Alle, die sich an den oben geschilderten Verbänden vorbei als Waffenlobby etablieren wollen, sollten mal darlegen, wie sie gedenken, welche konkrete waffenrechtliche Regelung sie den wie und mit wem verbessern wollen. Die Oppositionsparteien sollte man vergessen. Die kann man wählen, wenn sie uns freundlich gesonnen sind, und zwar dann, wenn wenigsten eine kleine Aussicht besteht, dass sie an der Regierung beteiligt werden. Andernfalls stärkt man mit seiner Stimme die Grünen. Also, wie will man Ministerialbürokratie, den Innenminister oder die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen von irgendwas überzeugen? Kann man da nichts konkret vorweisen, sollte man sich die Mühen sparen, groß von neuer Lobby zu fabulieren und auf das entsprechende Gedöns am besten verzichten. Viel sinnvoller ist es, neue Schießstandbauten für preiswertes Schießen zu unterstützen und neue Personen an der Schießsport heranführen und vor allem sich ehrenamtlich in den Verbänden der Jäger und Schützen zu engagieren, damit es mit der Jagd und dem Schießsport überhaupt weitergeht. Die Überalterung bei den Funktionären besonders im Schießsportbereich nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Friedrich Gepperth
  18. Am 16.5.2021 um 09:41 schrieb LordKitchener: @Friedrich Gepperth Wäre es möglich dazu mehr zu sagen. Schadet oder nützt die "Geheimdiplomatie" den Legalwaffen Besitzern? Antwort: Die Sache mit dem Waffenrechtsentwurf kam aus heiterem Himmel vom Minister und hat selbst seinen Staatssekretär überrascht, der kurz davor nocht feststellte, in dieser Legislaturperiode gibt es keine Waffenrechtsänderung mehr. Ob überhaupt noch was passiert, ist völlig offen. Die Zeit ist sehr knapp und es ist eher wahrscheinlich, dass sie nicht mehr reicht und die ganze Sache der Diskontinuität anheim fällt. Also nächste Legislaturperiode zurück auf Null und von vorne wieder anfangen. Mit einem neuen und vermutlich ganz anderes besetztem Bundestag. Zur Sache Geheimdiplomatie folgende Anmerkung. Wenn man mit den politischen Verantwortlichen Kontakte hat und das überall ausplaudert, dann hat man in kürzester Zeit keine Kontakte mehr. Ich verstehe zwar den allgemeinen Wunsch, ständig immer alles und sofort, was so abgeht, zu erfahren, nur bringt das gar nichts. Wir sind völlig davon abhängig, dass wir politisch unterstützt werden. Und wenn alle diese Diskusionen und Besprechungen, die wir führen, öffentlich werden, dann finden die nicht mehr statt und unsere Einwirkungsmöglichkeiten sind null. Entscheidend ist doch, dass wir die politschen Akteuere dadauf hinweisen, wo der Schuh drückt. Und dann auch vorschlagen, was man zur Verbesserung machen könnte. Da gibt es dann schon durchaus Personen, die uns helfen wollen. Vielleicht auch Leute, von denen man dies nicht erwartet. Kommt das auf den Markt, werden die Schotten dicht gemacht. Insbesondere auch, weil sich in diesem Fall recht schnell Akteuere einbringen, die alles kaputt machen. Man muss hier nur einmal durch die Threads gehen, was hier für ein Irrsinn, Beleidigungen und übelste Angriffe abgehen. Da gibt es dann auch noch für den hirnverbrantesten Schwachsinn Beifall. Ohne zu viel zu sagen, nur soviel: in dieser Legislaturperiode kamen, wie auch schon in der davor, unsere Probleme ganz bestimmt nicht aus den Reihen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU. Nur wer denkt, die Gesetzte macht der Bundestag, der irrt. Das ist schöne Theorie. Wenn der Bundestag am Ende darüber abstimmt, sind alle Messen gesungen. Ich kann das nur vom Waffenrecht sagen. Zu anderen Gebieten fehlt mir das Detailwissen. Dass man nun wegen dem totalen staatlichen Versagen im Fall Hanau ein neues Gesetz machen will, halte ich für ziemlich übertrieben. Noch dazu, wenn man die Waffenbehörden, die oft eh schon kaum in der Lage sind, ihren Aufgaben ordentlich und zeitnah nachzukommen, weitere Arbeiten aufbürden will, ohne zusätzlich Personal und Mittel zu Verfügung zu stellen. Der Mißbrauch legaler Waffen ist minimal, auch wenn Einzelfälle natürlich für die Betroffenen schrecklich sind. Wir müssen aber doch auch anerkennen, dass die Anzahl der schweren Verbechen mit Legalwaffen über einen sehr langen Zeitraum keinesfalls zunimmt. Friedrich Gepperth
  19. Bis zu der Mordtat von Winnenden 2009 gab es die Altersgrenze für scharfe Waffen – KK und GK ab 14 Jahren. Nach Winnenden hatte die SPD Bundestagsfraktion ein Verbot von großkalibrigen Kurzwaffen beim Schießsport gefordert. Im Innenausschuss hat man dann zusammen mit dem Bundesinnenministerium und den Ländervertretern eine Verschärfung zusammengebastelt. Es kam zu zwei drastischen Verschärfungen. Einmal zu der gravierenden Verschärfung des §8 (2) durch den Wegfall des automatischen Bedürfnisnachweises durch die Mitgliedschaft im anerkannten Verband. Als Folge bekamen wir dann den ganzen Murks mit dem Nachweis des Bedürfnisses zum weiteren Besitz bei Sportschützen, der erst wieder durch die Neuregelung vom 17.2.2020 in halbwegs geordnete Bahnen gebracht wurde. Und zum anderen durch die Erhöhung des Mindestalters für das Schießen mit Großkaliberwaffen. Dabei achtete man fein darauf, dass für Jäger und für das Wurfscheibenschießen – dies ist schließlich olympisch - – und natürlich für das Schießen mit Randfeuerpatronen weiterhin die Altersgrenze von 14 Jahren gilt. Dem Nachwuchs in internationalen Großkaliberdisziplinen wie IPSC, CAS und 1500 verwehrte man das. Da gilt 18 Jahre als Mindestalter und insbesondere im IPSC sind da dann alle Messen gesungen. Zur Weltspitze wird sich in den starken Disziplinen Open, Production und Standard wohl kein Deutscher mehr aufschwingen. Selbstverständlich haben wir das mehrfach angesprochen. Vom BMI kommt dann immer der Hinweis, dass das Familien- und Jugendministerium beinhart gegen jede Ausweichung der Altersgrenze sei und damit unser Anliegen aussichtslos. Gegeben Falls besteht meiner Meinung nach bei einer CDU/FDP Koalition eine Chance zur Änderung. Allerdings muss man davon ausgehen, dass ein entsprechender Vorschlag einen Sturm der Entrüstung bei den Main-Stream-Medien und den öffentlich rechtlichen Fernsehsendern hervorrufen würde. Friedrich Gepperth
  20. Zumindest in diesem Teil, muss ich widersprechen. Dem ist einfach nicht so. Mit IPSC gibt es wenig Solidarität ausserhalb des BDS ansonsten kooperieren insbesondere die Nutzerverbände (Schießsportverbände und Jäger) im Bereich des Waffenrechts sehr eng und das schon seit 2001. Besonders der DJV steht voll hinter den Schießsportverbänden, obwohl er derzeit garnicht im Fokus steht (noch nicht). Nicht immer die alten Legenden aufwärmen. Friedrich Gepperth
  21. In diesen Thread wird ja wirklich jede Menge haarsträubender Unsinn verzapft. Aber hinsichtlich obiger zitierter Bemerkung ein kleiner Hinweis, was man zwar in der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre lernt, aber man auch durch Nachdenken herausfinden kann: Steigt der Preis, nimmt im Allgemeinen die Nachfrage ab. Also sinkt die Verkaufsmenge. Wenn dann noch scharfe Konkurrenz auf Seiten der Verkäufer herrscht - was für den Munitionsmarkt definitiv gilt - wird man höchstwahrscheinlich weniger verdienen können - insbesondere auch, weil es viele Händler gibt, die den Munitionshandel nebenberuflich treiben und ohne Beschäftigte mit minimaler Marge auskommen. Ich habe mich als Verkäufer im preisgünstigsten Teil auf der Verkäuferseite platziert. Warum man mich angreift, verstehe ich nicht. Mir ist keinesfalls egal was die Munition kostet. aber wenn die Amis alles wegkaufen, können wir doch froh sein, wenn es noch Hersteller gibt, die uns Muntion überhaupt und auch noch mit gemäßigten Preisen anbieten. Im Moment wird in den USA für 9mm Luger VM ca. 60 US cent verlangt und trotzdem sind die Gun Stores leerverkauft. EzLord "Oder damit vorgefertigte Disziplinen schießen kann? Das ist alles Quatsch. In Deutschland existieren so viele nutzlose Strukturen, nur um die Aktivitäten der Deutschen einzuhegen und sie für Parteien nutzbar zu machen. Man stelle sich vor es gebe keine Schießsportverbände. Was wäre anders?" Angesichts der ungeheuren Vielfalt an Disziplinen, die angeboten werden, kann man aus dieser Äußerung nur den Schluss ziehen, dass EzLord organisiertes Schießen als solches ablehnt. Freies Ballern. Warum nicht. Ist auch schön. Aber in Schönheit kann man sterben, das heißt gesellschaftlich keine Akzeptanz finden.. Wenn die Verbände so schlecht sind, warum gründen nicht alle für die die Verbände hundepfui sind nicht einfach eine Interessengemeinschaft der "Haben wollen, freien Waffenbesitzer, Nicht-Verband" oder "Verband der Ballerfreunde". Wenn diese gehört werden wollen, brauchen sie aber Vertreter. Die Politik und Verwaltung spricht nicht mit allen, sondern nur mit Leuten mit Vertretungsmandat. Und dann? Waffen Tony „Die VErbände feiern noch ihren großen Sieg aus der EU-FWR. bekanntlich hat Deutschland nun das beste Waffengesetz der Welt. Es lässt keine Wünsche mehr offen und wird immer besser.“ Das behauptet niemand. Aber, die Verwaltung wollte, von der Ministeriumsleitung akzeptiert, die EU Feuerwaffenrichtlinie missbrauchen, um den deutschen Sportschützen dauerhaft 18/12 Schießtermine aufs Auge zudrücken. Gerade auch weil durch verwaltungsgerichtliche Urteile ja sogar 18/12 Termine pro Waffe abgesegnet waren. Das wurde ja wohl nicht durch die Verbände verhindert (durch entsprechendes Alarmschlagen bei den Mitgliedern) sondern durch den heiligen Geist. Natürlich. Für mich ist glasklar Tatsache, dass wir mit der neuen Regelung zum weiteren Besitz bei Sportschützen im Zuge der deutschen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie gemessen an der Lage vorher, eine gravierende Verbesserung bei der Rechtssicherheit und auch tatsächlich erreicht haben. Die geforderten Voraussetzungen sind wirklich erträglich. Der BDS hatte übrigens in seiner ersten Stellungnahme 2020 als einziger Verband gefordert, zum Rechtszustand vor 2009 (vor Winnenden) zurückzukehren. Da war der Besitz durch die Mitgliedschaft im anerkannten Verband automatsch geschützt, sieht man von der harmlosen Überprüfung nach drei Jahren ab. Aber ich weiß ja, Verbände sind Scheiße, warum sollte man sich überhaupt drum scheren, was die sagen. Meine Meinung: Ohne die Verbände hätten wir inzwischen 18 (12 bei jedem Monat) Pflichttermine mit jeder Waffe. Das wäre schön? Übrigens haben die Verbände sich im Bleibereich bereits sehr positiv eingebracht: Das Bleiverbot soll definitiv nicht für Indoor Anlagen gelten und wenn man Outdooranlagen nach der deutschen Schießstandrichtlinie mit vorschriftsmäßigen Geschossfängen errichtet, wird es vermutlich auch unsere Outdooranlagen nicht treffen. Auch bei Schrot ist noch nicht aller Tage Abend. Aber na ja, na ja die Verbände sind Scheiße, das wissen wir von EzLord doch. Oder? Friedrich Gepperth
  22. Jeder Gewerbetreibende mit Gewerbererlaubnis kommt rein. Das sind schon ein Paar.
  23. Was die Jäger angeht, so ist zunächst einmal festzustellen, dass es derzeit knapp unter 400.000 Jagdscheininhaber gibt. Im Deutschen Jagverband (DJV) (ohne Bayern) sind etwas mehr als 250.000 Jäger organisiert und im Bayerischen Jagdverband ca. 47.000. Zusammen als ca. 75% der Jagdscheininhaber. Der DJV ist föderal gegliedert und hat genau wie DSB und BDS selbständige Landesjagdverbände. Die Geschäftsstelle des DJV ist in Berlin in einer eigenen Immobilie, hat ca. 15 Mitarbeiter(Innen) und ist top organisiert und aufgestellt. Früher war der Sitz in Bonn und meines Erachtens nicht vergleichbar mit dem, was da in Berlin jetzt auf die Beine gestellt wird. Allerdings gab es da in Bonn noch deutlich mehr Jäger in der Politik und auch im Bundestag, insofern war es leichter, die Interessen der Jäger zu vertreten.. Der DJV ist tragendes Mitglied im FWR und nimmt in seinen Stellungnahmen auch ausdrücklich auf die Sportschützen Rücksicht. In Brüssel und in Berlin haben sich die Jäger u.a. gegen ein Verbot Anscheinshalbautomaten ausgesprochen. Bei insgesamt ca. 960.000 WBK Inhaber kann man vermuten, dass ebenso ca. 400.000 Sportschützen (ohne Jagdschein) WBK Inhaber sind. Davon sind ca. 120.000 in den drei Großkaliberverbänden BDS, BDMP und DSU organisiert. Von denen dürften 40-50% auch Mitglied im DSB sein. Aber als es gravierende Probleme mit den Halbautomaten und den Schalldämpfern gab, haben neben dem DJV auch Vertreter des FWR eine ganz erhebliche Rolle gespielt. Die Initiative zur Erlaubnis von Schalldämpfern überhaupt kam ursprünglich aus dem FWR bzw. von mit diesem verbundenen Personen. DJV hat sich dem angeschlossen und es dann unterstützt. Die vergleichbar gute Position der Jäger hat viele Ursachen. Folgende Besonderheiten halten die Jägerschaft aus dem Fokus der politischen Kräfte, die den Legalwaffenbesitzern übel gesonnen sind, heraus: Die Ablegung des Jagschein ist eine Hürde, die relativ hoch ist. International einmalig. Dies führt nicht nur zu einem ganz erheblichen Aussieben unter den potentiellen Kandidaten, sondern hat auch einen erheblichen Abschreckungseffekt, denn als Sportschützen zu einer Waffe zu kommen dauert zwar mindestens solange wie zur Erlangung des ersten Jagdscheines oder sogar länger, ist aber einfacher. Keine Schießprüfung und die Sachkundeprüfung ist mit der Jägerprüfung nicht vergleichbar. Die Ausübung der Jagd wird von allen Parteien als Notwendigkeit anerkannt. Unabhängig von allen Unterschieden im Detail. Als Folge muss man halt auch akzeptieren, dass die Jäger dafür Schusswaffen brauchen. Im Gegensatz dazu, gibt es viele Politiker, vor allem bei den Grünen und auch bei den Linken, die Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen grundsätzlich ablehnen. Dies war keinesfalls immer so. Bei der Sachverständigenanhörung 2002 zur Waffenrechtsneuregelung wurde ich von der Partei „Die Linke“ als Sachverständiger benannt. Die große Veränderung der Einstellung zum Sportschießen haben die Mordtaten von Erfurt, Winnenden und jüngst Hanau und Rot ausgelöst. Jagdscheininhaber waren nicht beteiligt. Die verwendeten Waffen wurden als Sportschütze erworben, auch die Waffe des Vaters des Mörder von Winnenden. Der mir einzig bekannte Fall, wo ein spektakulärer Fall des Missbrauchs einer Jägerwaffe vorlag, war der Anschlag auf Wolfgang Schäuble 1990, wo ein psychisch gestörter die Waffe aus dem Waffenschrank seines Vaters stahl. Amokläufe oder andere Mehrfachtötungen mit Waffen von Jägern sind weder vorher noch nachher bekannt. Für alle Berufspolitiker ist es daher nicht ungefährlich sich öffentlich für Schusswaffen für Sportschützen einzusetzen. Denn wenn etwas passiert, werden sie medial zerlegt und an den Pranger gestellt. Dazu kommt ein ganz wesentlicher Punkt. Jede Bundesregierung bzw. das Innenministerium und sein Fachreferat werden von der Mehrheit der Bundesländer in den sogenannten Bund-Länder Sitzungen massiv gedrängt, den Brotkorb für die Sportschützen höher zu hängen. Und nicht nur, weil man allgemein gegen Schusswaffen in Bürgerhand ist, sondern weil man durch Aufbewahrungskontrollen, Anmeldung von Erbwaffen und allerlei anderem mit den ganz konkreten Problemen mit den Sportschützen konfrontiert ist. Dort fallen halt durchaus Fälle auf, dass Leute sehr lange nicht schießen gehen und die Schränke voll Waffen haben. Das Gezerre um die Schießtermine zum Nachweis der Besitzbedürfnisses. Waffen, die im Todesfall eines Waffenbesitzes verschwunden sind. Daneben und dies abschließend, ist es natürlich wirklich so, dass allgemein bei der Ministerialbürokratie – sei es im Bund, sei es in den Ländern – die große Mehrheit der Beamten der Ansicht ist, dass privater Waffenbesitz keine gute Sache ist und nach Möglichkeit erschwert und minimiert werden sollte. Zweifelsohne wird diese Haltung durch den zunehmenden Frauenanteil noch verstärkt, wobei ich klarstellen möchte, dass grundsätzlich ich nichts gegen Frauen als Beamte habe. Die ständigen Schießereien in den USA sind auch nicht hilfreich, obwohl die USA waffenrechtlich auf einem anderen Planeten lebt. Insofern sind die vorhergehenden Stellungsnahmen hier im Forum zur Problematik Jäger versus Sportschützen völlig unzutreffend. Ich habe an andere Stelle im Forum schon geschrieben, dass ich einen erheblichen Teil des Gejammere, wie schrecklich unser Waffengesetz sei, nicht nachvollziehen kann. Dass wir bei den Magazinen vor allem den Dual Use Magazinen noch große Probleme haben, ebenso bei der Anmeldung wesentlicher Teile und insbesondere auch bei behördlichen Exzessen im §5 (Zuverlässigkeit) ist unbestreitbar. Natürlich sind noch viele Dinge zu verbessern, aber dass die derzeitige Lage unerträglich sei, ist kompletter Unsinn. Was unerträglich ist, sind die Auswirkungen der Pandemie. Und ich hoffe und bete, dass wir sie durch die Impfungen besiegen können. Friedrich Gepperth
  24. Nicht übertreiben. O Schrank sollte reichen
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