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Friedrich Gepperth

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  1. zickzack Zitat "Mich würde es mal interessieren auf welchen Mist die Waffenbegrenzung auf WBK Gelb gewachsen ist. SPD? CDU? Seehofer?" Josef Maier Zitat "Schau Dir das Video der Sachverständigenanhörung beim Innenausschuß, afair war das am 11.11. (!) 2019, an! Treibend der Vorsitzende der Gewerkschaft BdK unterstützt von einem sächselnden Polizeivollzugsbeamten den er zur Unterstützung mitgebracht hat und auch von Polizeibeamten Niels Heinrich, Hamburg, der sich auch tapfer vor den Karren hat spannen lassen (Von dem hätte ich mehr Sachlichkeit erwartet aber geschenkt). Der BdK scheint eine lustige Historie zu haben, lesenswert: https://de.wikipedia.org" Die Verantwortlichen sind mit Sicherheit alleine bei den Ministerialbeamten des Bundesinnenministeriums und vieler Bundesländer einschließlich einiger Landesregierungen zu suchen. Man muss sich vorstellen, dass bis zum 20.Oktober beim Bedürfnis zum weiteren Besitz bei Sportschützen die 18 mal mit jeder Waffe und die 10 Jahresregel immer auf die zuletzt gekaufte Waffe Stand des Verfahrens waren. Dank der Einsicht des Innenministers über die Unhaltbarkeit dieser Regelung und dem massiven Widerstand vieler Abgeordneter vor allem auch aus der CSU und an erster Stelle von Marc Henrichmann (CDU) als Obmann der CDU/CSU Fraktion im Innenauschuss ergab sich eine ziemlich gravierende Wendung, die bei den zuerst genannten Kreisen mit absoluter Sicherheit geradezu Schnappatmung hervorgerufen hat. Von dort und nicht von Seiten der Bundespolitik, von der CDU, der SPD, der FDP, der Grünen, der Linken oder der AFD oder gar vom BDK am wenigsten von Niels Heinrich kam die Sache mit der Begrenzung der Gelben WBK quasi als Ausgleich für den aus deren Sicht katastrophaen Schwenk beim Befürdnis. Zum entscheidenden Gespräch wurden die Verbandsvertreter der beiden größten deutschen Schützenverbände wenige Tage vor der Innenauschussanhörung eingeladen und ihnen wurde nach dem Motto „friss oder stirb“ die jetzige Bedürfnisregelung und die Begrenzung der Gelben als unaufschnürbares Paket vorgelegt. Mich hat man dazu nicht eingeladen, was nach meinem Brandbrief vom 22.Oktober wohl auch ausgeschlossen war. So sehr ich persönlich diese Begrenzung der Gelben WBK ablehne und verurteile, so wenig kann ich die Schützenvertreter kritisieren. Unter den gegeben Umständen hatten sie überhaupt keine andere Wahl. Die Aufhebung dieser Begrenzung der Gelben gehört sicherlich zu unseren Zielen übrigens im Einklang sogar mit der europäischen Kategorie C Waffen-Norm, die ja nur die Anmeldung und kein zwingendes Bedürfnis voraussetzt. Und warum sind die Ministerialverwaltungen so sehr hinter den Sportschützen her? Weil sie der Meinung sind, dass viele Sportschützen viel zu inaktiv sind bzw. überhaupt nicht schießen. So hat uns ein an sich sehr gewogener und sehr kompetenter Ministerialbeamter eines uns nicht abgeneigten Bundeslandes auf einer Sitzung mit den Verbänden, den Bundes- und den Landesvertretern geschildert, dass sich bei seinem Innenminister viele Landräte beschweren würden, weil in wie vielen Fällen der Aufbewahrungskontrollen, Schützen, bei denen zwar die Aufbewahrung korrekt sei, die aber über große Menge Waffen verfügen würden sehr deutlich sagten und teilweise damit regelrecht angeben würden, wie lange sie mit diesen nicht mehr geschossen hätten. Es ist vielleicht an der Zeit, dass sich die einfach nur haben wollen Fraktion organisiert und fordert, dass ihr Bedürfnis das „Nur haben wollen" ist. Warum denn nicht. Ich halte das ja auch für legitim. Nur ich persönlich sehr in unserer Gesellschaft keine Chance, dass es zum Erfolg führt. Diese unsere Gesellschaft in Deutschland hier und jetzt, bzw. die politisch Verantwortlichen billigen nur Jägern, Sportschützen und in geringem Umfang auch Sammlern Waffen zu. Das passt mir auch nicht. Aber ich gebe mir nicht der Illusion hin, dies ändern zu können. Also mache ich den Schießsport so einfach und attraktiv wie möglich, baue Schießstände und ermögliche wenigsten vielen den legalen Waffenerwerb als Sportschützin bzw. Sportschütze. Friedrich Gepperth
  2. Das trifft sicherlich im Großen und Ganzen zu. Die zuständigen Mitarbeiter Der EU Kommission bewegen sich vermutlich durchaus auch in dem aufgezeigten Umfeld. Daher wollte man ja die Halbautomaten selbst verbieten und zwar auf Biegen und Brechen und bis zum letzten Gefecht! Es würde zu weit führen, das hier darzustellen, deshalb nur so viel: es gab im sogenannten Trilog, also dem Einigungsverfahren zwischen EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament bis zum Schluss keine Einigung in der Frage der Halbautomaten! Die EU-Kommission beharrte auf einem Waffenverbot. Bei der letzten Trilogsitzung haben sich Rat- und Parlamentsvertreter auf das geeinigt, was wir jetzt haben. Die Kommissionsvertreter habe diese Sitzung irgendwann mitten in der Nacht verlassen, ohne zugestimmt zu haben. Weil sie nicht mehr machen konnte hat die EU-Kommission dann einige Zeit später (ca. 10-14 Tage) nolens volens halt zugestimmt. Dieser ganze Magazinmurks kam vermutlich rein um die Kommission von ihrer Waffenverbotshaltung abzubringen. Das kriegen wir noch raus. Für die UN sind Magazine keine wesentlichen Waffenteile und damit überhaupt nicht als problematisch eingestuft. Dieser ganze Magazinmurks in der EU ist global gesehen einzigartig. Angemeldete Magazine, bei denen der Erwerbszeitpunkt als vor dem 13.6.2017 angegeben wird, sind keine verbotenen Gegenstände und müssen entsprechend auch nicht wie verbotene Gegenstände aufbewahrt werden. Es wäre deshalb schön, wenn möglichst viele Legalwaffenbesitzer Magazine (erworben vor dem 13.6.2017) anmelden würden. Was die Anmeldung für solche danach angeht, sind trotz dem BKA Formblatt noch reichlich Fragen offen. Wir haben dazu das Innenministerium bereits angeschrieben. Staatssekretär Stefan Mayer steckt nicht hinter der Magazinsache. Der tut nur das, was sein Minister von ihm verlangt. Andernfalls ist er rucki zucki seinen Posten los. Soweit ich Informationen habe, ist ihm diese Magazinsache persönlich egal. Zitat chapmen „… „Wenn sich die "Verbände" mit einem "unterlassen" zufrieden geben ist mal wieder zu sehen wo diese stehen. Vermutlich ist nicht gewünscht etwas zu ändern, und zwar von beiden Seiten. Da man das reagieren während des Gesetzgebungsweges wohl bewusst unterlassen hat gibt man sich nun damit zufrieden einen Schuldigen zu suchen, des deutschen liebste Frage..... „ „Seit 30 Jahren hat sich dies im Bereich Waffenrecht nicht geändert und wird sich auch nicht ändern. „ Wenn ich so einen Müll – und anders kann ich das wirklich nicht bezeichnen lese – kann einem wirklich die Galle hochkommen! Vor 30 Jahren gab es keine Anscheinswaffen. Geschweige denn AR. Es gab keine Großkaliberverbände mit zusammen sechsstelligen Mitgliederzahlen. Für IPSC gab es keine eigenen waffenrechtliche Bedürfnisse außer in Bayern ab 1989. Es gab für den Waffenerwerb für Sportschützen über die ersten beiden Kurzwaffen hinaus keinerlei Rechtssicherheit. Nur Ermessen der Waffenbehörde. Auf die Gelbe WBK gab es Einzelladerlangwaffen. Besitz von Hohlspitzkurzwaffenmunition war eine Straftat. Schalldämpfer für Jäger waren undenkbar (sieht man von der winzigen Zahl den Friedhofsjäger mit 22er Schallabsorbergewehren ab), Nachtsichttechnik war schwer kriminell. Das Bedürfnis für den weiteren Besitz der vorhandenen Waffen bei Sportschützen war bis vor kurzem nach drei Verwaltungsgerichtsurteilen vollkommen den Bach runter. Die Verbesserungen kamen natürlich ganz von alleine, weil die Lobby, sprich FWR und Verbände so versagt haben! Natürlich. Diese Verbesserungen waren ja alles Ideen der Politik und der Ministerialverwaltung. 🤣 Oder war es vielleicht nicht so, dass wir die Verschärfung der Aufbewahrung, die Verdoppelung der Frist zum Ersterwerb, den ganzen Magazinirrsinn der Politik und der Ministerialverwaltung zu verdanken haben und die Lobby dies nicht verhindern konnte. Das heisst in keinen Fall jedoch, dass wir dem zugestimmt hätten. Von wegen. Wenn man nicht zu faul ist und lieber einfach beleidigenden Blödsinn posten will, kann man die Stellungnahmen der Lobby gerade zum zur aktuellen Waffengesetzänderung komplett und ganz einfach im Internet finden. Wie schreibt chapmen (wer auch immer sich dahinter verbirgt) so schön: „Da man das reagieren während des Gesetzgebungsweges wohl bewusst unterlassen hat gibt man sich nun damit zufrieden einen Schuldigen zu suchen, des deutschen liebste Frage“ Da muss man sich allen Ernstes fragen, wessen Geistes Kind der Poster ist. Friedrich Gepperth
  3. Das sind keine Gerüchte, sondern war ein reales Projekt. Es gab auch eine Munition mit einem extra dafür entwickeltem Geschoss. Allerdings war man nur knapp und nur bei einigen Waffen über Faktor 150. Die 9mm Luger hat eine maximale nach CIP zulässigge Gesamtlänge von 29,6mm. Da liegt das Problem. Von der Hülse her kann man ein 8g Geschoss gut auf eine Gesamtlänge von 30,5mm laden. Ginge das für Fabrikpatronen könnte man entsprechende Patronen im zulässigen CIP Druckbereich weit höher laden als derzeit möglich ist. Friedrich Gepperth
  4. Der Magazinirrsinn kam von Brüssel mit der EU Kommission als der treibenden Kraft hinter den Verschärfungen. Das Parlament hat zugestimmt. Frankreich, Italien, Niederlande und Österreich haben die Magazinsache mit Augenmaß umgesetzt. Andere Länder ignorieren die Brüsseler Vorgaben gleich einfach. Mir sagte ein hochrangiger ausländischer Gesprächspartner: 1. Das EU Parlament gehört ersatzlos abgeschafft. Es hat nicht einmal Gesetzesinitiativrecht. Es sei eine einzige Farce. 2. Die EU Kommission muss von 35.000 Beschäftigten und einem Budget von 9.000.000.000 Euro auf maximal 5.000 Mitarbeiter und ein Budget 2.000.000.000 reduziert werden. Die Coronakrise zeigt eines ganz klar: Wenn es eng wird, haben wir ein Europa der Vaterländer. Alles andere ist Käse und sind Träumereien. Friedrich Gepperth
  5. Stellungnahme des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. zur abscheulichen Mordtat in Hanau 1. Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) verurteilt die zutiefst verabscheuungswürdige Tat des 19. Februar 2020 in Hanau auf das Schärfste. Unsere Anteilnahme gilt allen Angehörigen der Opfer. Fassungslos sehen wir das verursachten Leid. Der BDS ist ein weltoffener Schießsportverband mit fast 90.000 Mitgliedern. Davon viele mit Migrationshintergrund. Als weltanschaulich, politisch und religiös neutraler Verband ist jeder rechtstreue Sportschütze im BDS willkommen. Rassisten, Verschwörungstheoretiker und alle die nicht fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen haben hingegen bei uns keinen Platz. 2. Dass furchtbare Ereignisse Prüfungen des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auslösen ist nachvollziehbar, ja richtig. Aber die im BDS zusammengeschlossenen gesetzestreuen Sportler müssen beklagen, für einen Mörder, der nicht Verbandsmitglied war, in Mithaftung genommen zu werden. Auch können sie nicht still bleiben, wenn sofort reflexhaft erneute Verschärfungen des Waffenrechts zu ihren Lasten gefordert werden. Dies allzu oft in Unkenntnis oder bewusster Außerachtlassung bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und staatlicher Handlungsmöglichkeiten. 3. In § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes ist zum Waffenbesitz längst geregelt: „Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie… (Nr. 2) abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind…“ Die Waffenbehörde kann in Verdachtsfällen bereits jetzt psychologische Begutachtungen anordnen. Auch wurden erst kürzlich die Befugnisse der Verfassungsschutzämter in Waffensachen erweitert um etwaige Verfassungsfeinde mit legalen Waffen aufzuspüren. Handlungsmöglichkeiten der Behörden bestehen bereits umfänglich. Diese müssen aber auch genutzt werden. 4. Leider war dies beim Mörder von Hanau nicht der Fall. Spätestens seine nach Medienberichten und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts in Form einer Strafanzeige im November 2019 offen zu Tage getretene wahnhaft geisteskranke Weltsicht hätte unverzügliche behördliche Ermittlungen auslösen müssen. Der Täter hätte rechtzeitig vor der Tat entwaffnet werden können und müssen. Es ist müßig, über routinemäßige Psychotests für hunderttausende Waffenbesitzer zu reden, wenn bei offenkundig Geisteskranken nicht vorgegangen wird. Es ist müßig, über neue Überwachungsmethoden zu sprechen, wenn die offen zugängliche Internetseite des Täters nicht in Augenschein genommen wurde und seine eigenen Äußerung gegenüber einer staatlichen Stelle niemanden alarmiert hat. Und es ist müßig, immer mehr Daten anzusammeln zu wollen, wenn anscheinend bereits vorhandenen nicht schnell und konsequent für die innere Sicherheit genutzt werden. 5. Deutschland hat ein strenges Waffenrecht. Mit erheblichem Aufwand wurde ein Nationales Waffenregister (NWR) aufgebaut, in dem alle privaten legalen Waffenbesitzer, alle Erlaubnisse und alle Waffen einzeln erfasst sind. Wie alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden hat auch die Generalbundesanwaltschaft darauf leichten Zugriff, sei es direkt oder in Zusammenarbeit mit ande ren Behörden des Bundes und der Länder. Bei Vorliegen des Verdachts auf eine Geisteskrankheit ist mehr als naheliegend, zu prüfen, ob diese Person im Besitz von Schusswaffen ist. Die Waffenbehörde kann dann auch kurzfristig, erst recht bei Gefahr im Verzug, die Waffen zumindest einstweilen sicherstellen und mittelfristig waffenrechtlich Erlaubnisse entziehen oder andere rechtliche Maßnahmen umsetzen. 6. Das geltende Waffenrecht hätte bei konsequenter Handlung der entsprechenden staatlichen Stellen dem Mörder die Möglichkeit genommen, mit legal besessenen Waffen die Tat zu verüben. Es ist tragisch, dass dies nicht geschehen ist. Der BDS mahnt dringend an, Vollzugsdefizite abzustellen, damit sich die schlimmen Ereignisse dieser Woche nie mehr wiederholen können. Friedrich Gepperth - Präsident -
  6. Mich hat die dpa nicht kontaktiert. Die Sache ist 100% Fake. Hätte die Bundesanwaltschaft pflichtgemäß entsprechend Paragraph 6 des Waffengesetzes gehandelt, wären dem Mörder im sofortigen Vollzug alle legalen Waffen abgenommen worden. Um eine Auskunft über die Speicherung im NWR über eine Person zu erhalten braucht die Bundesanwaltschaft nur wenige Minuten. Unser Waffengesetz ist völlig ausreichend. Wenn die Behörden versagen, wie dies schon bei Fällen in der Vergangenheit der Fall war, so gibt es wie schrecklich und verabscheuungswürdig die Tat auch war, keinen Grund deshalb das funktionierende Gesetz zu verschärfen. Friedrich Gepperth
  7. Frau Merkel kümmert sich um Vieles aber höchstwahrscheinlich nicht um das deutsche Waffenrecht. Also sollte man sie im diesem Bereich auch gefälligst in Ruhe lassen. Friedrich Gepperth
  8. So will es der Bundesrat nicht aber die Regierung. Auch hier sind die Feinheiten zu beachten: Es heisst "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ..." also kann wieder individuell für jede Schusswaffe geprüft werden, ob die Voraussetzungen für "diese" Waffe vorliegen. Wir haben den Satz wie folgt neu gefasst und wollten ihn so haben: "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ... Damit verändert sich der Inhalt völlig. Im übrigen folgen wir hier natürlich der guten Intention des Innenministers, dass dann für das Fortbestehen des Besitzbedürfnisses nur noch die bloße Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen soll. Der Minister wollte was Gutes aber hier gilt wie so oft im Leben: Gut gewollt ist noch lange nicht gut gemacht. Friedrich Gepperth
  9. Ich gebe zu, dass es nicht ganz so einfach ist, die Knackpunkte zu sehen. Deshalb eine Erläuterung: Im Entwurf ds §14 (4) muss 1. der Verband die Bescheinigung ausstellen 2. dass der Schießsport in den letzen 12 Monaten vor der Überprüfung regelmäßig (also 18/12 mal) ausgübt wurde 3. und hier kommt das wichtigste: es heißt dann unter 2. "die Waffe" und nicht "die Waffen"! Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe! Ich gebe offen zu, dass ich eine ganze Zeitlang der festen Überzeugung war, dass es sich um redaktionelles Versehen handeln müsste. Eine Bedürfnisbescheinigung für den weiteren Besitz von zum Sportschießen erworben Waffen (unter den Bedingungen 18/12, bei Prüfung der individuellen Voraussetzungen) für jede vorhandene Waffe wäre weltweit einmalig. Das gibt es wirklich nirgendwo. Wenn überhaupt Aktivitätsnachweise für den vorhandenen Waffenbestand abgefragt werden, dann wird immer gefragt "wie oft hat der betreffende Schütze geschossen" und nie, wie oft hat er mit einer individuellen Waffe geschossen. Bei uns war das auch immer so. In Frankreich zum Beispiel muss man dreimal im Jahr für die Aufrechterhaltung des Bedürfnisses schießen. Dort können alle Sportschützen neben den bis 20 schüssigen Kurzwaffenmagazinen auch Langwaffenmagazine bis zu einer Kapazität von 30 Patronen erwerben (ohne jede Registrierung). Die im Verband registrierten IPSC Schützen sind durch ihren IPSC Ausweis von jeder Magazinbeschränkung befreit, solange sie den haben. Frankreich drängte übrigen die EU Kommission dazu, die Feuerwaffenrichtlinie voranzubringen. Als der Entwurf kam, wollte man aber nicht mehr so richtig was davon wissen. Friedrich Gepperth
  10. Ein ganz wesentlicher Grund besteht darin, dass Wiederladen nur für Patroen für Langwaffen erlaubt ist. Wer so einen 9mm Luger SL-Karabiner hat, kann auch für 9mm Luger wiederladen und selbstredend auch Munition beim Händler kaufen und zu Hause haben. Die 9mm Luger Munition von Tula oder Barnaul (Stahlhülse nicht korrosiv) ist ziemlich billig (9-13 cent). Für das Kurzwaffenschießen muss man sonst in der Regel die Munition auf dem stand mit einem entsprechenden Aufschlag kaufen. Andere Länder andere Sitten. Friedrich Gepperth
  11. Eine Antwort auf das Schreiben des bayerischen Innenministers kommt erst, wenn der Kabinettsentwurf, wie er wirklich verabschiedet wurde, bekannt ist. Friedrich Gepperth
  12. Deutlich erkennbares Laufen und Bewegung sind unterschiedliche Dinge. Bei laufenden Keiler oder beim Wurfscheibenschießen schießt man auch aus der Bewegung heraus aber eben nicht aus dem deutlich erkennbaren Laufen heraus. Leider wird dies aller Orten ziemlich durcheinandergebracht. Der Video von Shiva von 1999 zeigt, dass wir den Parcours schlecht aufgebaut hatten. Gabriele Kraushofer, ihres Zeichens Weltmeisterin konnte so schiessen wie es nicht vorgesehen war. Die Parcours müssen bei uns so aufgebaut werden, dass zur Schueßabgabe ein kurzes Verhoffen oder Anhalten notwendig ist. Das kann man steuern, wenn man will. Und man muss. Sonst ist irgendwann Ende. Friedrich Gepperth P.S. Dass wir irgendwann auch ohne dies Beschränkung schießen wollen, ist klar. Aber derzeit ist es aussichtslos.
  13. Schuster hat hier völlig richtig darauf hingewiesen, dass das Gericht sich eine Dreck um die Waffenverwaltungsvorschriften gekümmert hat. Ohne dass wir groß Trara gemacht haben, waren wir in dieser Sache bereits seit letztem Jahr aktiv, weil die gegenwärtige Rechtslage wegen der unglaublichen Arroganz der Verwaltungsgerichte völlig am Erodieren ist. Das aufgeführte Urteil ist leider nicht das erste dieser Art. Das Ergebnis unser Bemühungen war ein Referentenentwurf, der nicht nur nicht hilfreich, sondern geradezu abenteuerlich verschärfend ausfiel. Die Begründung mit Europa ist definitiv falsch. Inzwischen ist die Politik aufgewacht. Der Gesetzgeber muss nun Farbe bekennen. Klar ist, wir befinden uns mitten in einem existenziellen Kampf um das deutsche Schützenwesen. Nichts weniger. Friedrich Gepperth
  14. Wir haben heute vom Bundesfinanzhof erfahren, dass in der Sache eines klagenden IPSC Vereins, der vor dem Finanzgericht Hannover eindeutig gegen das zuständige Finanzamt hinsichtlich der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit obsiegt hat, der Revisionsantrag des Finanzamts und des sich dem Verfahren beigetretenen Bundesfinanzministeriums als unbegründet zurückgewiesen wurde. Im Verfahren wurde bereits festgelegt, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs als grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Gemeinnützlichkeit des IPSC Schiessen ergeht. Es ist zu erwarten, dass der entsprechende Erlass hinsichtlich der Abgabenordnung bei nächster Gelegenheit der Rechtslage angepasst wird. ?????????????????? Friedrich Gepperth
  15. Von wo aus man fliegt ist egal. Zumindestens wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat müsste man mit einem Verfahren rechnen. Da kennen die nichts. Im übrigen geht dabei dann um eine Straftat Friedrich Gepperth
  16. So ganz kann ich die Preisdiskussion nicht nachvollziegen Geco VM 55gr € 395/1000 Privi VM 55gr € 355/1000 GGG VM 55gr € 365/1000 (das ist € 18,25 pro 50er Schachtel bei Abnahme einer Originalkiste von 1.200 Patronen. Bei Frank und Monika ca. € 25/50er Schachtel)) Geco und Privi lagernd. Nur noch kleine Menge GGG da. im Mai kommen noch 100.000. Allein Mesko ist derzit etwas zu teuer.Da geht unter € 37,5/100 nix. Prozentual ist bei 9 Luger die Preissteiergung höher. Friedrich Gepperth
  17. Man sollte was die Striker-Fire-Waffen (Schlagbolzenschloss-Pistolen) angeht nicht so voreilig antworten. Bisher gab es ja nur Waffen, die gleichsam wie Double-Action-Only Waffen im einen gleichmäßig (schweren) Abzug hatten und für IPSC Production ja mindestens 5 lbs . Das ist jetzt anders. Ich empfehle dazu mal die aktuelle Ausgabe 2/17 des DWJ (Deutsches Waffen-Journal) Seite 56. Die dort vorgestellte Canik TP9V2 ist zwar eine Schlagbolzenschloss-Pistole aber mit Double-/Single-Action Abzug. Wenns denn unbedingt Plastik sein muss, so wäre doch ein guter Abzug und sei es nur im Single-Action Modus ein erheblicher Vorteil. Bei Verwendung dieser Waffe beim IPSC Schießen ist die Waffe nach dem Durchladen zu entspannen, was ja scheinbar sehr gut und sicher geht. Diese Knarre scheint mir wirklich interessant zu sein. Wenn der SA Abzug dann noch unter trockene 1500g zu bringen ist, so ist sie in Production Division in jedem Fall eine interessante Alternative. Sie kostet ja auch nicht viel. Friedrich Gepperth
  18. Schwarzwälder bringt viele interessante technische Vorschläge. Wir haben bis her ein Verwendungsverbot für Magazine über 10 bei halbautomatischen Langwaffen. Bei freim Besitz und Verkauf aller Magazine. Das ging gerade so und hat nicht die geringsten Probleme gebracht. Die Deutschen waren auf EU Ebene nach meinen Informationen im Rat und im Trilogue die stärksten Protagonist der 10er Langwaffenregelung. Diese ist jedoch verbunden mit der absolut schwachmatigen Regelung, dass für die Besitzer der Langwaffen für größere Magazine nicht nur ein Verwendungs- sondern auf ein Besitzverbot gilt. Kriminelle werden mindestens die nächsten 50 Jahre ohne Probleme Langwaffenmagazine >10 bekommen. Der rechtstreue und überprüfte Langwaffenbesitzer verliert seine Zuverlässigkeit für ein solches Magazin. Da fällt einem nichts mehr ein. Hier muss an anpacken. Die Regelung ist irrsinnig. Die orginäre deutsche Regelung eines Verwendungsverbotes mit der Ausnahme für anerkannte internationale Sportdisziplinen und deren Betreiber (bsiher nur IPSC) ist nicht ganz so abstrus, wie das was jetzt verabschiedet wurde. Übrigens mit barbarischen Druck auf die Parlamentsvertreter von seiten einiger Regierungen. Hoffentlich geht Milan Chovanecs Vorschlag durch. Das wäre mal ein supergutes Signal! Dass man die Bevölkerung völlig wehrlos macht und den Terroristen aussetzt, ist furchtbar. Warum soll es nicht möglich sein, Personen, die beispielsweise 20 Jahre legal Schusswaffen besessen haben, sich einwandfrei verhalten haben und sehr gute Schießfertigkeiten nachweisen können, nach einer Überprüfung nicht einen Waffenschein auszustellen. Wir reden ja nicht über amerikanische Verhältnisse sondern dass Menschen ausgewählt werden, die jahrzehntelang Zugriff auf Schusswaffen hatten, vernatwortungsvoll damit umgingen, entsprechende Schießfertigkeiten haben und bereit sind, eine Waffen verantwortungsvoll zu führen. Selbst wenn dies nur 10.000 Bürger/innen in Deutschland sind, bringt dies durchaus eine Chance auf Widerstand bei einem Terrorakt bzw. Amoklauf. Die Wahrscheinlichkeit eines missbrauchs durch einen dieser Waffenträger geht gegen Null! Friedrich Gepperth Friedrich Gepperth
  19. Ich glaube dazu kann ich was sagen. OA hat sich durch erstklassige Schriftstücke von Matthias Hainich engagiert. Und Schmeisser/Schumacher haben sich mit weitem Abstand am meisten beim Kampf gegen den Brüsseler Irrsinn eingebracht, übrigens auch finanziell. Thomas Hoff war bei der Veranstaltung von Firearms United selbst in Brüssel anwesend. Wer sagt denn, dass OA und Schmucher/Schmeisser klein bleiben müssen. Wenn wir weiter den Zulauf haben, wie zur Zeit, können die soviele Büchsen verkaufen, dass sie viel größer werden. Das wäre für uns bestimmt nicht schlecht. Größeres Unheil im Bereich der Halbautomaten als das was wir jetzt schon abkriegen, wurde nur durch eine Allianz aus der Basis und deren vertretern FU (aus D GRA) und einigen Verbänden, die Sportschützeninteressen wargenommen haben haben verhindert. Einmal das FWR (inklusive einem Vertreter des DSB, der BDS selbst auch und ganz im besonderen die IPSC mit ihrem Legislative Director Sasja Barentsen, der ständig vor Ort war. Nicht zu vergessen Stephen Petroni. Dass sich darüber hinaus unsere Industrie eingebracht hätte (ausser über die Mitgliedschaft beim FWR) ist mir ausser bei der Deaktivierung und den SRS Waffen auch nicht aufgefallen. Was den allgemeinen Irrsinn (medizinische Tests, Laufzeit für WBKs usw. da stand der DSB auch wie eine Eins. Im übrigens hat sich auch die ISSF (Generalsekretär Schreiber) nicht gegen uns instrumentalisieren lassen, obwohl es die Kommission versucht hat. Insbesondere in der heiss umkämpften Halbautomatenfrage muss man sich auch gegenwärtigen, welchen Umsatzanteil die traditionellen Hersteller an den Black Guns haben. Da geht es für die großen doch um Kleingeld. Das ist genau eines unserer Dilemmas. Der inländische Umsatz in € mit den modernen Kurzwaffen ist auch nicht so hoch. Für viele bei den Herstellern geht es vor allem um den gigantischen US Markt oder um den traditionellen Jagdwaffenmarkt. Und vor allem für die Italiener um hochwertige Flinten für Sport und Jagd, die aber Kategorie D sind. Also überhaupt nicht direkt umkämpft waren. Die schlimmste Truppe hinter den Kulissen waren und sind die Franzosen, bzw. ihre Regierungund deren Vertreter, die das ganze angestoßen haben und nur verdeckt operieren. Un ganz nebenbei keinen einzigen Hersteller von MSR und modernen Kurzwaffen haben (übrigens auch keinen einzigem Hersteller für 9x19, 223 und 308 Patronen). Unsere deutsche Regierung hat keinesfalls für Verschärfungen gekämpft, die über die derzeitigen deutschen Waffenrechtsregelungen hinausgehen. Aus meiner Sicht ist die ganze Firearms Direktive überflüssig wie ein Kropf mit Ausnahme von einheitlichen Deaktivierungsregelungen und -standards. Meine Meinung über die EU Kommssion kann ich hier nicht äußern. Sie ist einfach zu schlecht für die Öffentlichkeit. Das Ganze ist weiterer Sargnagel für die Zukunft der EU. Wir werden noch unser blaues Wunder erleben, was da alles noch in nicht allzu ferner Zukunft auf uns zukommt. Friedrich Gepperth
  20. Zu Carcanos Posting 3078 nur eine Frage: Liege ich denn mit den € 15.000 für das Ganze weit daneben? Friedirch Gepperth
  21. Dazu kann ich nur sagen dass es vor dem Urteil gar keine allgemeine Meinung gab, mit Ausnahme, dass auf Jagdschein Halbautomaten mit Wechselmagazin erworben werden konnten. Den Rest hat jeder so gehalten wie er wollte. Zum Ein- und Anschiessen sage ich nur immer schön drin rumrühren. Daneben ist mir nicht ganz klar, warum da größere Magazine bei Einschiessen gebraucht werden. Mal ganz ehrlich, auf eine angeschweisste Sau ist das seeehr einleuchtend und auf dem Schiesstand z.B. auf den laufenden Keiler auch gerne. Aber schon beim Einschiessen z.B. auf einem 100m Stand ist das Wichtigste ,dass nicht die dappige Vorschrift besteht "nur eine Patrone laden." Übrigens eine Anekdote am Rande, als der Autor der gegenwärtigen DJV Schießstandvorschrift diese vor einigen Jahren vorstellte, stand da noch drin: "es darf nur eine Patrone geladen werden". Das war im Arbeitskreis Schießstandsachverständige. Das saß ich zufällig auch rum und habe deutlich interveniert. und siehe da der Mann war einsichtig! Freundliche Grüße Friedrich Gepperth
  22. Hinsichtlich der Kosten für die Verfassungsbeschwerde lauten meine Informationen von der Kanzlei, die das in Karlsruhe wohl machen soll, wie folgt. - bis zur Entscheidung zur Annahme der Beschwerde (minimale Aussicht auf Erfolg) durch das Gericht in Karlsruhe ca. € 7.000,- - falls Annahme erfolgt, bis zum Abschluss des Verfahrens bei dem Streitwert insgesamt (wohl einschießlich der ersten 7000 €) ca. 15.000 €. Von Seiten des DJV, FWR, JSM, BDS, Hersteller usw. liegen deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme vor. So ganz erschließt sich mir das Crowdfunding deshalb nicht ganz. Aber ich muss auch nicht alles verstehen und lasse mich selbstverständlich auch gerne eines Besseren belehren. Friedrich Gepperth.
  23. Dass der Vorschlag des DJV und der anderen Verbände „miserabel“ ist, wie Carcano im Posting # 3023 halte ich für ziemlich daneben. 1. Zuerst zu dem hier vorgeschlagenen Wort „verwendete“ aus Posting # 3006. Zum Vorschlag in den § 19 das Wort … „verwendete“ Magazin … einzufügen kann ich nur sagen, dass es auf den ersten Blick interessant aussieht, aber doch völlig ungeklärt lässt, ob ein Jäger denn überhaupt ein anderes als ein 2-Schuss-Magazin verwenden darf. Es bleibt also wieder nur eine Grauzone mit Interpretationsspielraum - im Zweifelsfall für die Behörde. Denn wie das unselige Urteil des 6.Senats des Bundesverwaltungsgerichts ja aussagt, dominiert beim Bedürfnis die Verwendung beim Jagen und dem Schiessen auf Wild. Dies überlagert doch im Zweifelsfall, Nachsuche, Unfallwild, Jagdschutz und jagdliches Schiessen. Wieso soll denn bei diesen anderen Tätigkeiten als dem Schießen auf Wild automatisch die Beschränkung der drei Patronen in der Waffe beim Schießen auf Wild wegfallen? Kann - aber muss doch nicht. Stellt das Wort „verwendete“ wirklich eindeutig klar, dass es sich um ein Wechselmagazin handelt? Vorsicht, auch Kategorie C Waffen verwenden ein Magazin – nur ist dieses fest mit der Waffe verbunden. 2. Ich glaube wir alle präferieren „eine größere und gesamthafte Lösung“ (Carcanos Posting # 3023) Nur da wir in einer parlamentarischen Demokratie leben, brauchen wir Mehrheiten. Wir haben ca. 0,360 Mio. Jagdscheininhaber und mehr als 81 Mio. Nichtjäger, von denen knapp 62 Mio. wahlberechtigt sind und 2013 über 44 Mio. zur Wahl gegangen sind. Zunächst sollten wir das nicht ganz vergessen. Aus erster Hand kann ich sagen, dass wir grundsätzlich die größten Schwierigkeiten haben, im normalen parlamentarischen und bürokratischen Ablauf irgendwelche Forderung nach „Erleichterungen“ durchzusetzen. Die Ministerialbürokratie blockiert, wo sie kann und mit extremer Hartnäckigkeit. Sie beruft sich auf die uns - vereinfacht und etwas überzeichnet ausgedrückt - „übel gesonnenen Kräfte“ interessanterweise ohne diese je genauer zu benennen. In die politische Ebene nach oben kolportieren diese ministerialbürokratischen Kräfte auch die ausdrückliche Warnung, dass jedes Entgegenkommen gegenüber der „Waffenlobby oder Jägerlobby“ übelste Auswirkungen in den Medien für die politischen Verantwortlichen hätte. Und unsere Politiker oder genauer ausgedrückt unsere „Berufspolitiker“ (denn die Masse unserer Politiker hängt ganz erheblich vom politischen Mandat ab und dies sei hier einmal völlig wertfrei festgestellt) beschleicht dann oft ein ganz mulmiges Gefühl des Betretens eines Minenfeldes. Dabei sind noch nicht einmal die politischen Kräfte erwähnt, die uns wie die Grünen ganz offen an die Gurgel wollen. Kurzum für eine größere und gesamthafte Lösung brauchen wir andere politische Mehrheiten und Politiker mit großer Standfestigkeit. Deshalb sind solche Forderungen sehr wohlfeil aber in meiner Meinung nach nur populistisch weil derzeit völlig unrealistisch. Träumen darf man ja, aber wenn das dann die Verantwortlichen tun, die die unmittelbaren und sicherlich sehr kompromissbehafteten Ergebnisse erzielen wollen und sollen, dann kommt hinten überhaupt nix raus. 3. Entsprechend verwundert mich Carcanos Satz: „Nur: man muss mehr fordern (und mehr vorschlagen), als man schließlich bekommen wird. Alte Regel, nicht nur im Recht.“ Genau das ist im politischen Raum oft voll daneben. Und voll daneben ist auch vorbei. Die Politiker, die am Ende den Kopf hinhalten müssen, brauchen Vorschläge, die etwaigen Gegenargumenten stand halten. Auch nach hinten heraus. Die von uns vorgeschlagene Lösung muss sich auch medial verkaufen lassen und darf nicht dazu führen, dass die Politiker im Nachgang von ihren polischen oder medialen Opponenten fertig gemacht werden. Man sollte sich mal die Berichterstattung nach den Morden von Erfurt genau anschauen. Das ist noch alles im Netz oder in den Printmedien. Und wo waren wir da. Wir haben uns weggeduckt und jene, die uns wohl gesonnen waren im Regen stehen lassen. Sicherlich auch teilweise, weilwir gar keine andere Möglichkeit hatten. Wer nicht verlässlich fair ist, kann im politischen Raum garnix oder nur einmal was bewegen. Aber einmal ist kein Mal. Die nächste Baustelle kommt bestimmt. 4. der Vorschlag des DJV und der anderen Verbände hat nach meiner Meinung keine Lücken: a) Kategorie B Waffe mit Wechselmagazin b) benennt eindeutig auch Fälle außerhalb des „Schiessens auf Wild“ c) lässt größere als zwei Schuss Magazine in diesen klar umrissenen und eindeutig definierten Fällen zu Wie glücklich wäre ich, wenn wir diesen „miserablen Vorschlag“ durchbringen könnten. Friedrich Gepperth
  24. Vorne weg. Es ist so wie kolportiert. Der Supergau für Halbautomatenliebhaber unter der deutschen Jägerschaft, zu denen ich mich auch zähle. Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar. Da hier nun auch die „Verbände“ angesprochen werden, werde ich versuchen, dazu etwas zu schreiben, da ich ja sicherlich zumindest für einen und ein wenig auch für den anderen Stellung nehmen darf bzw. sogar dafür zuständig bin. Für die Verbände hat sich die Lage bisher wie folgt dargestellt: Es gab offensichtlich für zwei Personen Probleme mit auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten. Die Behörde will eine Magazinschränkung eintragen. Die Behörde hat nicht moniert, dass es sich um einen B Halbautomat mit herausnehmbarem Magazin handelt sondern sie hat nur verlangt, dass der Jagdscheininhaber in der Waffe nur 2-Schussmagazine verwenden darf. Überall, auch auf dem Schießstand. Diese Personen haben sich diese Beschränkung in der WBK nicht gefallen lassen und sind dagegen gerichtlich vorgegangen. Bei den Verbänden (zumindest soweit ich davon betroffen war) wurde folgende Überlegung angestellt. Uns sind außer den beiden vorgenannten Fällen bei über 360.000 Jahresjagdscheininhabern (JJS) kaum Fälle bekannt, wo es Stress mit den auf JJS erworbenen Selbstladern bei der Behörde gegeben hat. In Deutschland wurden Selbstlader bisher grundsätzlich als B-Halbautomaten (herausnehmbares Magazin) erworben und auch eingetragen. Wenn nun geklagt wird, gibt es ja den schönen Spruch „bei Gericht … hoher See usw. … Wenn man gewinnt, dann haben zwei Mann was gewonnen. Für die anderen über 360.000 ändert sich nichts, denn die haben ja auch jetzt schon keine Probleme. Wenn man verliert, können die zwei und alle anderen über 360.000 was verlieren. Und je nach Urteil abgestuft viel verlieren. Bei Verlieren gibt es unterschiedliche Abstufungen von schlecht (also immer noch viel schlechter als bisher) bis hin zu mega schlecht, d.h. eine ausgemachte Katastrophe. Der letztere Fall ist nach diesem Urteil augenscheinlich eingetreten. Wie kommt man angesichts dieses doch sicher unstreitigen Sachverhaltes zu der in meinen Augen idiotischen Auffassung, die Verbände hätten irgendetwas falsch gemacht. Wieso hätten die Verbände denn ein Spiel mit dem Feuer unterstützen sollen? Hallo? Geht’s noch? Verantwortliche Verbandsarbeit sieht anders aus. Zwei Mann haben geklagt, das ist ihr Recht. Das Risiko der Klage für uns alle war aber erheblich und es ist ganz offensichtlich nicht nur für diese Kläger schiefgegangen sondern für uns alle. Punktum. Nur um mich nicht irgendwelchen Angriffen auszusetzen, nur einer war wohl von dem Verfahren bei dem BuVerVG betroffen. Nicht zwei. Was mich unglaublich ankotzt, ist dass es auch hier wieder zu Angriffen und zwar auch teilweise völlig unterirdischen gegen die Verbände kommt. Die Verbände, allen voran das FWR waren weder für die Mordtaten in Erfurt in Winnenden, oder sonst noch für Fehlverhalten von Legalwaffenbesitzer verantwortlich. Noch können sie etwas für den Irrsinn der EU Kommission oder dem Verhalten des BMF in Sachen IPSC Gemeinnützigkeit! Aber wenn immer so etwas passiert, werden sie genau von der Klientel in teilweise infamster und unflätigster Weise angegriffen, für die sie sich ununterbrochen lang machen. Zur Sache selbst ist zu sagen, dass die deutsche Jägerschaft seit 1976 Halbautomaten mit herausnehmbaren Magazinen benutzt und zwar ohne dass es jemals irgendwelche Probleme gegeben hätte. Ein „Niedermähen“ von Wild ist mir nicht in einem einzigen Fall bekannt. Der C-Halbautomat bei den Büchsen (fest eingebautes 2-Schuss Magazin) ist auch deshalb vorgesehen, weil Kategorie C Waffen nach der noch bestehenden EU Waffenrechtsrichtlinie eigentlich für den freien Verkauf vorgesehen und nur meldepflichtig sind. Der Erwerb von Kategorie B Waffen sind nach dieser Richtlinie mit einem nachzuweisenden Bedürfnis verknüpft. Deutsche Jagdscheininhaber haben dieses Bedürfnis unzweifelhaft und von daher gibt es aus Sicht der Waffenrechtsrichtlinie nicht den geringsten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Kategorie B Selbstladebüchsen durch deutsche Jäger. Es gibt auch Ausnahmen von der 2-Schiss-Beschränkung wie SC es bereits aufgeführt hat. Ebenso gibt es durchaus untere Jagdbehörden, die Fünf- Schussmagazine zur Schwarzwildbejagung erlauben. Neben der möglichen Korrektur des Urteils durch Karlsruhe – ich habe keine Ahnung wie das gehen soll – wäre es für die Politik kein Problem, die Sache in unserem Sinn zu regeln. Noch wird dieses Land nicht von Gerichten ohne demokratisches Mandat regiert, sondern von den gewählten Volksvertretern. Zu behaupten der Kategorie B-Halbautomat verstieße gegen das Grundgesetz ist schlichtweg Blödsinn. Es ist also machbar. Nur, da kommen als einzige Retter der DJV und das FWR in Frage. Eben genau die, die man so gerne mit Dreck bewirft. In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich. Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt. Friedrich Gepperth
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