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Zu der Vorgeschichte gab es doch schonmal einen Thread, oder? Jeder konnte damals Magazine anmelden und die Zuverlässigkeit wurde AFAIK nicht geprüft. Warum soll das jetzt anders sein? Zu der Eingangsfrage: Evtl. kriegt er den Materialwert wieder, wobei der Materialwert mangels Nachfrage halt sehr...
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Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
knight antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ist das so schwer zu verstehen? -
Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
knight antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Wenn man nicht immer alles gleich so hoch kochen müsste, könnte man sich auch mal ruhig mit dem Thema auseinandersetzen. Da es von der AfD kommt, steht aber dogmatisch schon vorher fest, dass es abzulehnen ist. Andererseits kann ich aus dem Beitrag in den BDS News jetzt auch nicht direkt das inhaltliche Gegenteil von Krahs Forderungen lesen - obwohl das Framing durch die Überschrift und den ersten Satz schon eindeutig ist - der Rest aber eben nicht. Ich sehe daher keinen Grund für ein starkes Kontra zu diesem Beitrag. Was will der Krah? Er sagt, dass wir überall das akzeptierte Prinzip haben, dass denjenigen, die bei einem Ereignis sehr früh eingreifen können, eine hohe Bedeutung zukommt. Das ist völlig akzeptiert beim Feuerlöscher, der auf dem Flur steht, bei der Ersten Hilfe nach einem Unfall, er geht sogar weiter und vergleicht es mit der freiwilligen Feuerwehr, die aus dem Ort eben schneller da ist, als die Berufsfeuerwehr aus der nächsten Stadt. Das Prinzip ist völlig akzeptiert und sinnhaft. Und jetzt sagt er, dass man das auch auf das Thema Sicherheit ausdehnen könne. Ja warum denn auch nicht? Der Meinung bin ich auch schon seit vielen Jahren - ganz ohne die AfD. Und aus dem Feedback heraus, das ich all die Jahre dazu bekommen habe, bin ich auch nicht der einzige hier. Gepperth sagt nun, dass Sportschützen dafür nicht ausgebildet sind - und sich selbst noch nicht mal in dafür wichtigen Gebieten ausbilden dürfen. Auch damit hat er Recht. So, und nun? Jetzt kann man das so stehen lassen und wir gehen alle wieder nach Hause oder man kann versuchen, Wege zu finden, etwas sinnvolles daraus zu machen. Sport- und Jagdvereine sind nicht für innere Sicherheit zuständig und auch nicht dafür befähigt, daher ist es auch logisch, dass das Thema dort nicht aufzuhängen ist. Aber (wenn man wollte) könnte man das bei der Polizei aufhängen und die könnten wiederum Bürger, die das wollen, entsprechend ausbilden (bitte nicht ausstatten! Die kaufen besser passend für sich selber!). Wenn man sich ansieht, dass auch Wachpolizisten eine Waffe führen dürfen und wenn man sich ansieht, wie kurz die Ausbildung für einen Wachpolizisten ist, dann kann das kein Rocket Science sein. Ich würde mal behaupten, wer eine Jägerprüfung besteht, besteht auch die Ausbildung zum Wachpolizisten. Und hier sind wir ja noch eine Stufe niedriger. So, und wenn man das akzeptiert, dann kann man auch akzeptieren, dass die LWBs dafür einen gewissen Ausbildungsvorsprung haben und dann doch etwas mehr Grundfertigkeiten mitbringen, als der Ottonormalo. ... und so hätte man einen Weg gefunden, das Thema ganz pragmatisch zu einem sinnvollen Ende zu führen. Wenn man ehrlich ist, dann wird das Thema ja niemals sachlich diskutiert werden, sondern die Hidden Agenda bestimmt den Inhalt der Argumente. Einmal muss man dagegen sein, weil der Vorschlag von der AfD kommt. Zum anderen wird genau das Thema in dem Bericht herausgestellt, weil die politisch links stehenden Waffen als Reizthema sehen, sie aus dem Volk haben wollen, deswegen dann Frieden in der Welt einkehrt und außerdem dabei die AfD noch mehr mit Pech und Schwefel überwerfen können. Und die politisch Konservativen werden den Vorschlag auch nie aufnehmen. Die sind ja genau deshalb gegen Waffen im Volk, weil sie darin eine Konkurrenz zur (von ihnen gerne kontrollierten) Polizei sehen und die deswegen eben loswerden wollen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
knight antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du hast kein Wort verstanden. Und über meine eigenen Tresore habe ich hier nie ein Wort geschrieben. Du kannst also gar nicht wissen, worüber du da schreibst und das auch noch in Fettschrift... Tipp: Wie du selbst so gerne schreibst: Deine Argumentation verfängt nicht und läuft ins Leere. Lassen wir es gut sein, wir diskutieren eh zwecklos aneinander vorbei. Ich bin hier raus. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
knight antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wenn jemand den Schlüssel nicht hat, weil er versteckt ist, dann kann er den Tresor nur ohne den Schlüssel öffnen. Norm erfüllt. Du ignorierst wieder den zeitlichen Aspekt einer Suche nach dem Schlüssel und reduzierst die Fragestellung rein auf den Vergleich gewaltsame Zertsörung vs. Schlüssel liegt bildlich daneben. "Schlüssel liegt bildlich daneben" ist aber nicht mein Punkt. Bauliche und zeitliche Sicherung greifen ineinander und sind insgesamt zu betrachten. Der Trend (oder der Zwang?) - damit meine ich nicht dich konkret, sondern die öffentlichen Institutionen im Allgemeinen - jeden Atemzug bis aufs kleinste Detail regulieren zu wollen (oder zu müssen) hat das Land genau dahin gebracht, wo es jetzt ist - und das geht weit über das Waffenrecht hinaus. An der miserablen Situation sind meiner Meinung nach nicht nur Exekutive und Legislative verantwortlich. Denk mal drüber nach, ob das alles so zielführend ist. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
knight antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mir ging es nicht darum, dass Gewohnheitsrecht das Waffenrecht gestalltet, sondern dass der Gesetzgeber gewusst haben muss, dass Schlüssel allgemein bei sich getragen oder versteckt werden - und dennoch dazu nichts weiter geregelt hat. Daher kann man dem Gesetzgeber nicht unterstellen, er habe damit regeln wollen, dass die Schlüssel in einem gleichwertigen Behältnis gelagert werden müssen. Im Gegenteil: Er hat hier keinen Handlungsbedarf gesehen. Dieser Ansatz ist genauso logisch wie deiner und kommt zum gegenteiligen Ergebnis. Es gibt halt nicht eine einzige richtige Auslegung. Was sagt denn die Norm zur Aufbewahrung der Schlüssel? (weiß ich tatsächlich nicht, wäre aber interessant zu wissen) Wie du richtig schreibst: "zu erschweren und zu verzögern". Ein gut versteckter Schlüssel verzögert ausreichend gut. Zweck der Norm erfüllt. Auch damit wäre man logisch völlig korrekt zu einer pragmatsichen Entscheidung gekommen. Wenn das automatisch so wäre, warum verkaufen die Hersteller dann die Schlüsseltresore nicht ohne die Gelgenheit auf ein Upselling eines Schlüsseltresors hinzuweisen? Die sind ja sonst so findig, wenn es um Vorschriften geht. Ich finde das sogar demokratietheoretisch problematisch. Der Gesetzgeber schreibt Regelungen ins Gesetz, die er sehr eng formuliert. Dann kommt die Verwaltung und die Juristen und legen das nochmal obendrauf eng aus. Dann sind wir aber automatisch immer einen Schritt weiter, als der Gesetzgeber das wollte, denn sonst hätte er es selbst schon so geschrieben. Mithin sind wir also da, wo der Gesetzgeber es gerade nicht wollte, denn sonst hätte er es ja schon selbst so geschrieben. Und so passiert das ja auch. Die Politiker beschwichtigen uns mit ihren Aussagen und wenn man will kann man das auch im Gesetzestext so lesen. Und hinterher kommt es dann trotzdem anders. Und was man insgesamt (nicht nur bei unseren Themen) noch sieht ist, dass sich keiner mehr für den Realitätsbezug interessiert (Pragmatismus) sondern sich Compliance-Theater breit macht: Listen abhaken, Zertifikate nachweisen, Regentschaft der Schreibstuben. Was man damit im Leben der Leute für einen Schaden anrichtet, interessiert nicht. Hauptsache die Aktenlage stimmt. Dann ist die Welt in Ordnung. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
knight antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das sehe ich komplett anders. Logisch im strengen Sinne der Aussagenlogik ist da gar nichts. Das sind alles Dinge, die der Ausgestalltung unterliegen. Alleine schon, dass dieses Thema so breit diskutiert wird, zeigt doch, dass es verschiedene Wege der Auslegung gibt. In der Aussagenlogik gäbe es nur einen. Am Ende wird das Gericht hier Argumente gegeinander abwägen und gewichten und dann eine Entscheidung treffen. Schlüsseltresore gibt es länger als die BRD und die Anwendungsfälle sind vielfälltig. Wenn das so logisch wäre wie du schreibst, dann müsste diese Auslegung seit Äonen bekannt sein. Und genausolange ist übrigens bekannt, dass man bei Tresoren die Tür abschließt und sie nicht offen stehen lässt. Das eine mit dem anderen gleichzusetzen, halte ich für ein konstruiertes Beispiel, dass an der jahrzehntelang gelebten und damit auch dem Gesetzgeber bekannten Realität vorbei geht. Das ist alles schon so lange etabliert, da könnte man sich schon auf Brauchtum berufen. Und sowas lässt du bitte. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
knight antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Der Nachfolger von A / B ist S1 / S2. Das hätte auch gelangt und wäre in vieler Hinsicht einfacher zu handhaben und auch günstiger. Die Begründung zu dieser Verschärfung begann mit den Worten "Das bisherige Waffenrecht hat sich bewährt." und dann haben sie einen Bogen gezogen und enden mit "... und deswegen muss es verschärft werden." Schon alleine das sagt alles aus. Natürlich ist das alles reine Vergrämungsgesetzgebung. Was denn sonst? Zur gleichen Zeit konnte man im benachbarten Ausland einen Vollautomaten in zwei normalen Alltagschränken lagern, wenn man die Waffe in dem einen und den Verschluss in dem anderen Schrank gelagert hat. Geht also auch anders. Aus der Attitüde heraus, jeden erdenklichen Fall abzudecken und für alle zu regeln, spiralisieren sich Gesetzgeber und Gerichte doch ins unendliche bis zur totalen Blockade. Wie hoch soll denn der Unterschied in Deutschland sein, wenn die Leute S1 / S2 mit im Haus verstecktem Schlüssel hätten und im Vergleich dazu alles 1er mit Zahlenkombination? Da wird den LWBs ein irrer Aufwand auferlegt und gleichzeitig kommen Kalaschnikows, Panzerfäuste und Handgranaten en masse ins Land oder die Polizei fährt monatelang eine MP5 spazieren und weiß noch nicht mal davon. Das eine ist ein juristisches Seminar aus dieser Frage zu machen, das andere ist die Realität der Leute, die damit umgehen müssen. Für Juristen mag die Welt jetzt in Ordnung sein, denn endlich ist was geregelt, was vorher nicht geregelt war. Und besonders wenn sie selbst die neue Regelung nicht umsetzen müssen, leben die dann ihr Leben zufrieden weiter. Damit sind einerseits die Juristen im Ministerium gemeint, die solche Regelungen produzieren und (bis zu einem gewissen Grad) auch diejenigen, die solche Entscheidungen fällen. Diejenigen, die das nun umsetzen müssen, die lässt man nun damit alleine - wetten? Das Problem ist ja schließlich nicht die Realität sondern die Regelungslücke - und die ist ja jetzt geschlossen. Zu der Frage, was man hierzu schreiben soll: Es wäre schön, wenn du wenigstens anerkennen würdest, dass diese Auslegung für viele LWBs in der Realtität zu echten Problemen führt. Es wäre auch schön, wenn du anerkennen könntest, dass weltfremde Regelungen (weil schlichtweg für die meisten nicht umsetzbar und gemessen zum Rest Europas auch völlig überzogen) meinetwegen juristisch halt trotzdem da sind, politisch aber entfernt gehören. Das Gericht hätte durchaus die Möglichkeit entweder das im Urteilstext anzuprangern oder auch realitätsbezogen zu urteilen. Dass es Schlüsseltresore gibt, ist seit echt vielen Jahren nichts neues und mithin auch dem Gesetzgeber bekannt. Und dass der Gesetzgeber für die Aufbewahrung der Schlüssel keine expliziten Regelungen getroffen hat obwohl er das ja ausdrücklich für die Tresore getan hat, kann man auch so intrepretieren, dass er eben keine besondere Regeln für die Aufbewahrung der Schlüssel wollte. Die Schlüssel sollten halt irgendwie sinnvoll verwahrt werden und was "irgendwie sinnvoll" bedeutet, ist gemessen an den Lebensumständen eines jeden einzelnen einfach immer wieder anders. Ende. -
Offensichtlich geht es anderen genauso wie mir. Ich habe jedenfalls keine Grundlage, auf der ich eine Wahlentscheidung fällen könnte - bis auf die paar Personenstammdaten auf dem Wahlzettel. Vielleicht kann @Friedrich Gepperth helfen, wie sich das FWR das vorstellt? Ansonsten gebe ich kurz vor Annahmeschluss eine reine Bauchentscheidung ab.
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Noch nicht mal Niete - es gibt schon lange Begrenzer, die einfach den Zubringer nach unten blockieren. Bei der 2-Schuss-Regelung für die Jäger - als die noch galt, reichte dafür sogar ein Stück Holz im Magazinkasten. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15/M16-PMAG-M3-MAGAZINE-10RD-LIMITER-Minus-10-Round-Limiter-PMAG-GEN-3-556x45-3-Pack-MAGPUL-Black-100011631 Auf der Sinnhaftigkeitsskala weiter oben wäre dann noch, von den Ausnahmen Gebrauch zu machen, die die EU vorgesehen hat und noch weiter oben wäre, so einen Unsinn gar nicht erst zu beschließen. Aber irgendwas musste ja verboten werden.
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Ich habe einen Brief vom FWR mit Wahlunterlagen für den Vertreter des Förderkreises im Forum Waffenrecht erhalten. Dort kandidieren sechs Personen. Vielleicht ist mir was entgangen, aber mir sagen die leider alle nichts. Gibt es irgendwo eine Aufstellung der Kandidaten bzw. Infos darüber, wie sie sich ihre Arbeit im Vorstand vorstellen, welche Impulse sie setzen wollen usw?
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Gibt es dazu die Möglichkeit eines Full Takeouts, so wie vielfach woanders auch schon vorgeschrieben?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann hast du das nicht weit genug durchdacht (sorry, nicht böse gemeint). Er verteidigt sein Micro-Management, indem jedem Bürger haarklein bis aufs letzte Detail vorzuschreiben ist, wie er gefälligst zu leben hat und nennt das dann eine freiheitliche Gesellschaft. Dass der Bürger für sein Leben eigene Wünsche und Perspektiven hat, in die er sich gerne hinein entfalten will, kommt bei ihm nur eingeschränkt vor. Selbstverständlich und nicht diskutabel ist zum Beispiel, dass du dir dein eigenes Geschlecht aussuchen darfst. Aber wehe, du suchst dir dein eigenes Mittagessen, dein eigenes Auto oder deine eigene Heizung aus! Freiheitlich bedeutet: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen! Zurück zu den Messern: Es ist für die Kriminalitätslage nicht notwendig, dem Lieschen Müller den Nagelklippser und dem Joe Heiopei sein Taschenmesser zu verbieten. Das wird am Ergebnis null Komma gar nichts ändern - außer dass sich gewisse Leute daran erfreuen und von sich selbst ergriffen sind, dass sie jemand anderem(TM) was verboten haben und nun davon träumen, Bullerbü geschaffen zu haben. Mal ganz ernsthaft: Was soll denn tatsächlich in der realen Welt da draußen passieren, wenn Taschenmesser und Nagelklippser verboten werden? Lieschen Müller und Joe Heiopei werden sich daran halten und die nicht mehr mit sich führen. Damit werden sie auch niemanden damit verletzen. Ok. Toll. ... Das war aber vorher auch schon so! Gesindel, das es darauf anlegt, das wird sich nicht daran halten - man kann sich England als Beleg hernehmen - und die werden weiter damit schwere Straftaten begehen. Ergebnis: Der ehrliche ist der Dumme! Und das passiert hier auf vielen Gebieten seit vielen Jahren. Es wird an Symptomen geflickschustert, die Leute werden mit Regulierung überzogen und immer mehr in ein enges Korsett der Lebensentfalltung eingeschnürt, aber in dem Land funktioniert trotzdem nix mehr. Und jetzt sind wir in der Situation, dass sich der gesammelte Frust seine Bahn nimmt und sich in Wählerstimmen für die AfD kanalisiert. Quizfrage: Wenn die alten Parteien nicht wollen, dass die Leute AfD wählen, warum treiben sie diese dann zu ihr hin? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich sage mal so: Ich war am Zeitgeschehen interessiert... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja. Die Gedanken kamen mir auch. Wäre aber eh sinnlos gewesen, das zu diskutieren. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die erste ernstgemeinte Frage zu dem Videobeitrag sollte sein, ob die eigentlich selbst mal ihre Beiträge anschauen und ob die noch irgendwas selbst denken oder nur alles nachplappern. Wie Danisch es neulich in einem längeren Beitrag auf den Punkt brachte: In einem - sagen wir mal öffentlichen Gebäude - wurden mir bei der Zutrittskontrolle meine Ohrhörer (damals noch mit Kabel) abgenommen und für die Zeit des Besuches hinterlegt. Auf Nachfrage: Ich könnte ja jemanden damit erwürgen. -
Ja, das ist so. Begründung war, dass von diesen ja keine Gefahr ausgeht bzw. sie polizeilich nicht in Erscheinung treten. Kannste dir nicht ausdenken. Zur Ausgangsfrage: Die Anmeldung und die Ausnahme vom Verbot sind nicht an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gebunden. Die Anmeldung konnte damals jeder machen und man wurde - soweit mir bekannt - nicht überprüft. Wie will die Behörde denn nun begründen, dass sie ausgerechnet hier andere Maßstäbe anlegt?
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Das hängt davon ab, wie dein Sachbearbeiter das handhabt. Das Thema kann man ohne Ergebnis rauf und runter diskutieren. Am Ende entscheidet dein Sachbearbeiter. Man kann das so sehen, wie oben geschrieben. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sehen das anders. Da startet der erste Sechs-Monats-Zeitraum ab dem ersten Erwerb in die erste WBK. Sind diese sechs Monate rum, startet dann der zweite usw. D.h. du kannst - nach dieser Auslegung - zwei Tage vor Ende eines Sechs-Monats-Zeitraums deine zwei Waffen für diesen Zeitraum erwerben, zwei Tage danach zwei weitere für den nächsten und du hast damit innerhalb von einer Woche vier erworben. Das kommt dabei raus, wenn man alles bis ins kleinste regulieren will und die Praxis dann mit noch kleinteiligeren Realitäten antwortet.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich glaube, das Bild entsteht leicht und ehrlicher Weise tun die angesprochenen ja wenig dafür, dass man zu anderen Schlüssen kommen könnte. Aber wenn man mal hier und da zuhört und was aufschnappt, dann glaube ich schon, dass hinter den Kulissen tatsächlich mehr / was anderes läuft. Ich würde mir nur mehr Transparenz darüber wünschen. So ist das für mich alles nicht greifbar. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Klassisch melden sich die Verbände bei sowas nicht selbst zu Wort, sondern verweisen auf die eine Stimme des FWR. Das finde ich im Prinzip ok, denn dafür ist das FWR ja da. Das FWR wiederum ist klassisch gesehen sehr still - wegen Geheimdiplomatie und so. Ich meine das oben nicht unbedingt so schlecht, wie es klingt. Trotzdem: So als Normalo kann man da schon mit der Gesamtsituation etwas unzufrieden sein. Mehr Kommunikation und Transparenz und natürlich mal eine Ansage, welche Positionen man im FWR vertritt, fände ich schon nicht schlecht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Damit wird schonmal zuverlässig unterbunden, dass da Leute sitzen, die sich auskennen. -
Wie geschrieben, bei Munition stört sich da auch keiner dran und da ist "verschlossen" auch Vorschrift. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html "Geschlossen" würde ich nochmal eine Stufe unter "verschlossen" verorten. Geschlossen kann auch ein Deckel sein, der einfach nur auf einer Box liegt. Verschlossen erfordert irgendeinen einfachen Mechanismus, so dass sie beim Transport nicht von alleine aufgeht und der Inhalt raus fällt und abgeschlossen irgendein Geheimnis, so dass nicht jeder sie öffnen kann. Letztlich ist das zu erfüllende Kriterium ja "nicht zugriffsbereit" und das wurde mal mit drei Handgriffen in drei Sekunden übersetzt. Wenn man hier den Maßstab "abgeschlossen" anlegen würde, um das Kriterium sicher zu erfüllen, dann fände ich das schon überzogen. Da wäre man in Normalfall ja irgendwo bei 10 Handgriffen in 20 Sekunden oder so. Irgendeiner hat aber auch mal gemeint, das "verschlossen" im Norden Deutschlands anders benutzt wird, als im Süden. Ob das tatsächlich so ist, kann ich allerdings nicht sagen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich denke nicht, dass man die im Vorfeld trennen muss. Wer zur Zielgruppe gehört, der ist meistens schon vorher aufgefallen. -
Das ist so zu lesen, dass sie im Falle eines Führens innerhalb eines verschlossenen Behältnisses gesetzlich definiert als nicht zugriffsbereit gilt. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Status "nicht zugriffsbereit" herzustellen. Es gibt daneben auch noch viele andere Möglichkeiten, nämliche alle die, aus denen sie nicht unmittelbar in den Anschlag gebracht werden kann. Nur die sind im Einzelfall halt zu bewerten. Und weil das immer wieder Diskussions- und Auslegungsfragen gab, wollte man eigentlich was gutes tun und hat das verschlossene Behältnis eingeführt. Wenn sie in einem verschlossenen Behältnis ist, dann gibt es nichts mehr zu diskutieren oder auszulegen und sie ist per Gesetzesdefinition "nicht zugriffsbereit." Blöder Weise fangen jetzt alle - typisch deutsch - an, über das verschlossene Behältnis zu diskutieren. Deswegen auch: Ich würde ja gerne mal diejenigen, die sich auf den Standpunkt stellen: "Da muss ein Schloss dran." fragen: 1.) Was hätte der Gesetzgeber denn da reinschreiben sollen, wenn er mit "verschlossen" nur "verschlossen" meinen wollte und nicht "abgeschlossen"? 2.) Wie kauft ihr denn eure Munition? Die darf gewerblich auch nur in "verschlossenen" Packungen abgegeben werden und seit 50 Jahren hat sich noch nie einer darüber beklagt, dass jede Pappschachtel mit einem Schloss abgeschlossen sein muss. Im Gegenteil: Offensichtlich reichte schon immer eine Papplasche für den Zustand "verschlossen."
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
knight antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es könnte alles total einfach sein - wenn man denn wollte und wenn man aus seinem Denkuniversum mal austreten würde. Das ist halt für Leute, deren ganzes Leben sich um Vorschriften und nicht um Praxis dreht, nicht so einfach. Und erst recht für Leute, die nur für andere Leute Vorschriften produzieren, von denen sie selbst nie betroffen sind. (Damit bist nicht du gemeint). Zuallererst müsste man die normalen Leute mal in Ruhe lassen. Und ja, das heißt, dass der ganze Quatsch aus dem 42a als Standardeinstellung für alle Leute erst mal frei ist. Jetzt kann man gerne noch debattieren, ob es für irgendwas eine Altersbegrenzung gibt - meinetwegen, aber das sind Details. So, und wenn dann jemand auffällt, z.B. weil er meint Drogen dealen zu müssen oder weil er Großfamilienmassenschlägereien als den neuesten Schrei demonstriert, dann belegt man diese Personen - aber eben halt genau diese Personen und nicht den Ottonormalo, Lieschen Müller oder Joe Heiopei - mit einem Waffenführverbot für eine Zeit lang, das dann die einschlägigen Regelungen aus den Waffenverbotszonen für diese Person implementiert und nebenbei auch sowas wie gern gesehenes Zubehör auf Massenschlägereien wie Knüppel oder Dachlatten einschließt. Und so ganz nebenbei gilt das dann auch gleich für den ganzen öffentlichen Raum und nicht bloß in irgendwelchen erratisch aufpoppenden Verbotszonen, die nur als Trittfalle für den normalen Bürger dienen. Wer sich jetzt fragt, wie man das kontrollieren kann: Nun, im Melderegister gibt es schon ein "W". Man könnte den alten Zweck abschaffen und hätte ohne Arbeit schon den Platz für diese Information. Drops gelutscht. Es könnte total einfach sein.