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knight

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  1. Wie geschrieben, bei Munition stört sich da auch keiner dran und da ist "verschlossen" auch Vorschrift. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__34.html "Geschlossen" würde ich nochmal eine Stufe unter "verschlossen" verorten. Geschlossen kann auch ein Deckel sein, der einfach nur auf einer Box liegt. Verschlossen erfordert irgendeinen einfachen Mechanismus, so dass sie beim Transport nicht von alleine aufgeht und der Inhalt raus fällt und abgeschlossen irgendein Geheimnis, so dass nicht jeder sie öffnen kann. Letztlich ist das zu erfüllende Kriterium ja "nicht zugriffsbereit" und das wurde mal mit drei Handgriffen in drei Sekunden übersetzt. Wenn man hier den Maßstab "abgeschlossen" anlegen würde, um das Kriterium sicher zu erfüllen, dann fände ich das schon überzogen. Da wäre man in Normalfall ja irgendwo bei 10 Handgriffen in 20 Sekunden oder so. Irgendeiner hat aber auch mal gemeint, das "verschlossen" im Norden Deutschlands anders benutzt wird, als im Süden. Ob das tatsächlich so ist, kann ich allerdings nicht sagen.
  2. Im legendären Go-Spiel hat die Alpha-Go Spielzüge ausgeführt, über die Experten ziemlich gestaunt haben: https://katzlberger.ai/2022/07/25/alphago-mit-zug-37-in-richtung-ki-kreativitaet/ Nun ist Go für die KI leicht erlernbar, weil zwei Implementierungen gegeneinander antreten und voneinander lernen können. Man kann behaupten, dass hier einfach Zufall im Lernprozess im Spiel war und das damit abtun. Man müsste aber umgekehrt dann auch belegen, warum der Kreativitätsprozess beim Menschen gänzlich anders funktioniert. Die Legende sagt zum Beispiel, dass die Entdeckung der Ringstruktur des Benzols auf einen Traum - wenn man so will eine Halluzination - zurückgeht.
  3. Ich denke nicht, dass man die im Vorfeld trennen muss. Wer zur Zielgruppe gehört, der ist meistens schon vorher aufgefallen.
  4. Das ist so zu lesen, dass sie im Falle eines Führens innerhalb eines verschlossenen Behältnisses gesetzlich definiert als nicht zugriffsbereit gilt. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Status "nicht zugriffsbereit" herzustellen. Es gibt daneben auch noch viele andere Möglichkeiten, nämliche alle die, aus denen sie nicht unmittelbar in den Anschlag gebracht werden kann. Nur die sind im Einzelfall halt zu bewerten. Und weil das immer wieder Diskussions- und Auslegungsfragen gab, wollte man eigentlich was gutes tun und hat das verschlossene Behältnis eingeführt. Wenn sie in einem verschlossenen Behältnis ist, dann gibt es nichts mehr zu diskutieren oder auszulegen und sie ist per Gesetzesdefinition "nicht zugriffsbereit." Blöder Weise fangen jetzt alle - typisch deutsch - an, über das verschlossene Behältnis zu diskutieren. Deswegen auch: Ich würde ja gerne mal diejenigen, die sich auf den Standpunkt stellen: "Da muss ein Schloss dran." fragen: 1.) Was hätte der Gesetzgeber denn da reinschreiben sollen, wenn er mit "verschlossen" nur "verschlossen" meinen wollte und nicht "abgeschlossen"? 2.) Wie kauft ihr denn eure Munition? Die darf gewerblich auch nur in "verschlossenen" Packungen abgegeben werden und seit 50 Jahren hat sich noch nie einer darüber beklagt, dass jede Pappschachtel mit einem Schloss abgeschlossen sein muss. Im Gegenteil: Offensichtlich reichte schon immer eine Papplasche für den Zustand "verschlossen."
  5. Es könnte alles total einfach sein - wenn man denn wollte und wenn man aus seinem Denkuniversum mal austreten würde. Das ist halt für Leute, deren ganzes Leben sich um Vorschriften und nicht um Praxis dreht, nicht so einfach. Und erst recht für Leute, die nur für andere Leute Vorschriften produzieren, von denen sie selbst nie betroffen sind. (Damit bist nicht du gemeint). Zuallererst müsste man die normalen Leute mal in Ruhe lassen. Und ja, das heißt, dass der ganze Quatsch aus dem 42a als Standardeinstellung für alle Leute erst mal frei ist. Jetzt kann man gerne noch debattieren, ob es für irgendwas eine Altersbegrenzung gibt - meinetwegen, aber das sind Details. So, und wenn dann jemand auffällt, z.B. weil er meint Drogen dealen zu müssen oder weil er Großfamilienmassenschlägereien als den neuesten Schrei demonstriert, dann belegt man diese Personen - aber eben halt genau diese Personen und nicht den Ottonormalo, Lieschen Müller oder Joe Heiopei - mit einem Waffenführverbot für eine Zeit lang, das dann die einschlägigen Regelungen aus den Waffenverbotszonen für diese Person implementiert und nebenbei auch sowas wie gern gesehenes Zubehör auf Massenschlägereien wie Knüppel oder Dachlatten einschließt. Und so ganz nebenbei gilt das dann auch gleich für den ganzen öffentlichen Raum und nicht bloß in irgendwelchen erratisch aufpoppenden Verbotszonen, die nur als Trittfalle für den normalen Bürger dienen. Wer sich jetzt fragt, wie man das kontrollieren kann: Nun, im Melderegister gibt es schon ein "W". Man könnte den alten Zweck abschaffen und hätte ohne Arbeit schon den Platz für diese Information. Drops gelutscht. Es könnte total einfach sein.
  6. Im Grunde stimme ich dir (noch) zu, aber ganz so einfach ist es auch nicht. Als Beispiel seien Designer oder Illustratoren genannt. Da gibt es schon einige, die sagen, sie können sich die sparen, weil sie für das Aufmacherbild eines Artikels ein paar Stichworte in eine KI-Anwendung einwerfen und die mit echt "guten Ideen" für so ein Bild rum kommt - und vor allem viel schneller und am Ende auch günstiger als ein Illustrator. Wohin das führen wird, weiß man noch nicht. Man erwartet, dass solche Jobs wegfallen. Ob das dann vom Ergebnis her ein race to the bottom wird oder ob vielleicht sogar die Kreativität der KI-Anwendungen langfristig der eines durchschnittlichen Illustrators überlegen ist, das wird sich noch zeigen müssen. Aber ausschließen würde ich das nicht.
  7. Ist das das neue Totschlagargument von Leugnern der menschengemachten Heizungskrise?
  8. ... und jetzt stell dir vor, sie hätten obendrein noch ein Taschenmesser mit Daumennagelabbruchrille gehabt! Nicht auszudenken!!!
  9. Du willst damit sagen, dass es einfacher ist, eine KI zu implementieren, die eine simple Optimierungsfunktion als Aufgabe hat als eine KI, die ein breites Einsatzspektrum oder gar universell verwendbar ist? Da sind wir uns ja einig:
  10. Ich hatte dabei sowas wie Google AlphaFold gemeint, was ein tiefes neuronales Netz auf der Basis von Transformern ist und zweimal die CASP-Challenge gewonnen hat - einmal so deutlich, dass man das als "den Durchbruch" bezeichnet hat. Immerhin: Mittlerweile ist die Software Open Source und kann von jedem verwendet werden.
  11. Mal was allgemeines zur KI: Wohin die Reise führt, ist ziemlich offen. Die Steigerung der Fähigkeiten mit neuen KI-Generationen kommt in einer so dermaßen kurzen Taktung, dass man kaum vermag, auf Sicht von Monaten Vorhersagen zu machen. Teilweise gibt es echte Fähigkeitssprünge innerhalb einer niedrigen einstelligen Wochenzahl! Die eine große KI mit universellen Fähigkeiten, welche die des Menschen auf breiter Front übertreffen, wird es so schnell nicht geben. Aber in Speziallösungen wird es sehr schnell sehr viele KIs geben, die einen wesentlichen Einfluss auf uns haben werden. Vieles wird sich ändern. Und wir werden vieles neu lernen müssen. Man konnte früher schon Fotos fälschen. Aber wenn es gut aussehen sollte, dann war das Arbeit für Spezialisten. Schon heute kann das prinzipiell jeder auf seinem PC zu Hause mit KI nahezu perfekt. Ich wollte schon immer mal eine Zeitreihe von Daten regelmäßig aktualisiert visualisieren. Dafür bietet sich Python an. Nur benutze ich bisher kein Python und nur für diese eine Anwendung muss ich mich da halt reinsteigern - weswegen ich das ewig vor mir hergeschoben habe. Oder ich kann Perplexity fragen. Das Grundgerüst habe ich selbst hinbekommen, für Details habe ich Perplexity gefragt. Das hat auf Anhieb recht gut funktioniert. Es war nur ein Fehler drin. Den habe ich Perplexity zurückgespielt, Perplexity hat den Code korrigiert und seit dem läuft das jeden Tag bei mir und aktualisiert die Visualisierung. Ohne Perplexity würde ich das wahrscheinlich immer noch vor mir herschieben. Das war ganz nüchtern betrachtet doch ein Gewinn für mich. Einschränkend dazu bin ich schon der Meinung, dass man trotzdem noch verstehen muss, was man da tut. Einfach nur Copy / Paste den Code übernehmen, hat halt auch Desaster-Potenzial. Aber das war vorher bei Stack-Exchange und Co auch schon so. Die Generation "... verstehen muss, was man da tut..." hatte es aber eh schon immer schwer. Ein Bekannter von mir ist seit einigen Jahren beruflich stark in der KI unterwegs. Ich weiß auch den Bereich, will ihn aber hier nicht nennen. Grob gesagt hängt da schon eine ziemlich große Industrie dran, vielleicht sogar davon ab. Der ist ziemlich ernüchtert darüber, wie das hier läuft. Ewig lange Antragsformulare für relativ wenig Fördergelder - in anderen Ländern kriegst du ein Team gestellt, dass für dich das Formular ausfüllt und die Fördersumme ist zwanzigmal so hoch. Wo die EU ganz vorne ist, sind Rekordbußgelder für Dienste, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Klare Ansage von ihm: Wenn er noch jünger wäre, wäre er aus Deutschland weg. Ich habe neulich einen Übertragung zu Rechtsfragen in der KI gesehen. Da zählte der Vortragende am Anfang viele neue Dienste auf und erklärte mal kurz, was die so machen und können. Dazu kam aus dem Publikum die Frage, ob es auch deutsche Anbieter gibt. Klare Antwort: Nein, diese Industrie ist schon vor ihrem Aufkommen in Deutschland kaputtbürokratisiert worden. Deutsche Anbieter gibt es bis auf ein paar kleine Startups ohne weitere Bedeutung nicht. Wer mal ein grundsätzlich gutes Buch lesen will: Peter Thiel, Zero to One. Daraus frei übersetzt: Hier fragen wir uns eher: Welche Formulare brauchen wir, damit Computer das Problem überhaupt lösen dürfen? Die Musik zu dem Thema spielt daher nicht in der EU und schon gar nicht in Deutschland, egal wie sehr sich unsere Politiker das Wunschkonzert einreden. Die Amerikaner, Briten und Kanadier sind da einfach viel weiter und pragmatischer. Und selbst da gibt es Formalismen und die Firmen machen auch nicht alles, was geht. Gut möglich, dass die Chinesen eines Tages mit etwas kommen, was die ganze Welt viel mehr verändern wird, als wir es im Moment überhaupt auf dem Radar haben. Soll ja schonmal vorgekommen sein...
  12. Ich glaube noch viel vorher werden sich NGOs und so genannte Aktivisten derer bedienen, um False Flag mäßig die Inhalte zu provozieren, die sie brauchen, um ihre eigene Existenz und Fördermittel zu rechtfertigen. Und wenn es auffliegt, war es bloß Satire... Was du brauchst ist eine spezialisierte KI für diesen Zweck. Beispielhaft für die Leistungsfähigkeit der KI in diesem Bereich sei mal die Fähigkeit zur Proteinfaltung genannt, die schon vor vielen Monaten Schlagzeilen gemacht hat. Inhaltlich kann ich dazu wenig beitragen, aber der Tenor war wohl, dass man hier echte "Quantensprünge" (im umgangssprachlichen Sinne) vorangekommen ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Pharmafirmen auf diesen Zug aufspringen werden oder schon sind. Die fähigsten Leute, die ich so getroffen habe - und da waren echte Koryphäen dabei, hatten ein ordentliches Maß an Demut bezüglich ihrer eigenen Grenzen. Im Gegensatz dazu: Ein einziges Mal habe ich es erlebt, dass einer von jetzt auf gleich rausgeflogen ist. Das war der, der ständig immer alles besser wusste.
  13. Wenn sich rumsprechen täte, dass man bei sowas in Zügen auf effektive Gegenmaßnahmen getroffen ist, dann wäre das Thema auch schnell vorbei. Effektive Gegenmaßnahmen will man aber nicht. Man stelle sich mal vor, was noch alles hätte passieren können, wenn der, der mit der Axt im Zug um sich geschlagen hätte, auch noch einem Passagier das Pfefferspray abgenommen hätte. Kannste dir nicht ausdenken.
  14. Wenn ihr mich fragt, ist das ein Double Alpha RangePack, siehe hier https://www.all-in.de/polizei/vier-pistolen-61-000geschosseund-1-200-patronen-bundespolizei-stoppt-sportschuetzen-in-fuessen_arid-296297 und hier https://www.doublealpha.biz/ced-daa-rangepack-ipsc-backpack Ob medium oder groß spielt keine Rolle.
  15. Sorry, da muss ich widersprechen. Diesen Verdacht hätte es gar nicht erst geben dürfen.
  16. Der Begriff ist durchaus definiert: Extremist = Nicht mit der FDGO vereinbar radikal = zwar abseits des Mainstreams, aber mit der FDGO vereinbar. Allerdings wird das nicht immer so trennscharf verwendet und obendrein scheint es auch eine Rolle zu spielen, ob man von der rechten Seite aus die FDGO ablehnt oder von der linken Seite aus.
  17. Ja, Antwort kommt per PM.
  18. Den braucht man bei der DSU auch nicht.
  19. Moderativer Hinweis: Bitte keine Trolle füttern. Danke!
  20. Das Problem ist, dass sie das zwar kann, aber nicht darf - jedenfalls nicht so.
  21. Aber der Schießstand gehört der Stadt, so wie ich Steven verstanden habe. Also hat die Stadt schon irgendwie einen Bezug. Ich fände es besser, wenn eine gütliche Einigung erzielt werden soll, dass die möglichst lokal erzeugt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt mit dem Betreiberverein einfach mal redet und denen erklärt, dass sie das so nicht einfach machen können, dann kann das ganz anders ausgehen, als wenn der Landesdatenschutzbeauftragte per Aktenlage ein Bußgeld verhängt und zum Dank der Mietvertrag mit Stevens Verein gekündigt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt nichts tun will, dann hat man es aber wenigstens versucht.
  22. Dann rate ich dazu, erst mit dem Betreiberverein zu reden, danach ggf. mit der Stadt bzw. dem Datenschutzbeauftragten der Stadt und erst zuletzt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.
  23. Wie in meiner Liste beschrieben ist mit "privater Raum" im Sinne der DSGVO nicht einfach alles, was irgendwie privat ist gemeint, sondern die Haushaltsausnahme. Damit sind Datenerfassungen gemeint, die ausschließlich persönlicher oder familiärer Natur sind. Beides ist ein Verein nicht, denn diese Ausnahme kann nur für natürliche Personen gelten. Mit öffentlicher Raum oder nicht öffentlicher Raum hat das nix zu tun. Du machst zu Hause eine Geburtstagsfeier und nimmst Fotos / Videos auf? Die Feier findet nicht zu Hause statt, sondern in einem Lokal? Vom Lokal aus macht ihr einen Spaziergang durch den angrenzenden Park? Das ist alles persönlich / familiär. Ihr macht eine Vereinssitzung in einem Sitzungssaal und kontrolliert, dass nur Mitglieder rein dürfen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Ihr wollt die Sitzung auf Video aufzeichnen in Bild und Ton? Dann seid ihr (theoretisch) voll im Anwendungsbereich der DSGVO mit Datenschutzerklärung, Auskunftspflichten, ggf. Zustimmungserklärungen, Löschfristen, Recht auf Vergessen usw. In der Praxis wird das natürlich so nicht gelebt. Es gibt durchaus auch die Meinung, dass man aus unserer Zeit in Zukunft nur wenig Informationen haben wird, weil vieles einfach gelöscht wird / werden muss. Ob das so kommt, ist sei mal dahin gestellt. Aber so mal als Fingerübung: Wie will man in 20 Jahren eine datenschutzkonforme Vereinschronik schreiben? Ich halte das alles sagen wir mal zumindest für unhandlich und praxisfremd. People-Fotografie ist z.B. quasi tot, weil der Papierkram einfach zu groß ist. Es gab einmal eine für ihren Bereich weltweit wirklich führende Webseite im - ich sage mal Hobbywissenschaftsbereich, die rein aus privaten Leistungen gestemmt wurde. Die haben schon von Anfang an, keine User-Konten von Jugendlichen unter 16 Jahren akzeptiert, weil deren DSGVO-Schutzniveau nochmal extra hoch ist und die Betreiber sich den Aufwand nicht ans Bein binden wollten. Also Schüler, bei denen das Angebot besonders sinnvoll gewesen wäre, waren durch die DSGVO vor diesem Angebot besonders geschützt. Dann hat sich irgendwann irgendeiner - aus welchen Gründen auch immer - eine Mission daraus gemacht, in deren Datenschutzerklärungen nach Haaren in der Suppe zu suchen und die regelmäßig mit (ich bleibe mal generisch) rechtlichem Krams beschäftigt. Irgendwann hatten die Betreiber keinen Bock mehr eigene Zeit, Arbeit und Geld in ein für die Öffentlichkeit kostenloses Projekt zu stecken und dabei wesentliche Zeit nur mit DSGVO-Themen zu beschäftigen. Jetzt gibt es dieses einmalige Angebot gar nicht mehr. Die Webseite und das Angebot ist eingestellt. Aber der Zustand ist wenigstens datenschutzkonform. Im Endeffekt schützt dich die DSGVO super vor der Webseite des Kaninchenzüchtervereins. Die großen Big Techs lassen die Rechtsabteilung eine Datenschutzerklärung ausarbeiten, holen sich durch die User die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, ändern vielleicht tatsächlich ein wenig intern an ihren Prozessen, was sie aber auch einfach stemmen können - und machen dann weiter wie bisher.
  24. Nach meinem Kenntnisstand - und ich bin kein Datenschutzbeauftragter oder ähnliches: Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände. Mit Privat ist meist nur die "Haushaltsausnahme" in der DSGVO gemeint, aber nicht einfach alles, was irgendwie privat ist. Die Haushaltsausnahme greift bei Vereinsgeländen und gewerblichen Schießständen aus offensichtlichen Gründen nicht. Wenn man videoüberwachen will, braucht es nach DSGVO einen Erwägungsgrund. Den muss man ggf. mit entgegenstehenden Interessen abwägen. Hier steht das berechtigte Interesse des Standbetreibers einen Schadensfall regulieren zu können gegen einen Grundrechtseingriff. Evtl. könnte man noch die Durchsetzung der Standordnung geltend machen. Schon da kann man ein Fragezeichen dran machen. Aber dazu fehlen Details. Wenn eh immer jemand vom Betreiberverein vor Ort ist, könnte der auch vorher und nachher eine Begehung über den Stand machen und wenn ein Schaden da ist, dann muss der Mieter eben einspringen. Wie der Mieter ggf. mit einem einzelnen Schützen abrechnet oder ob der direkt mit dem Betreiber reguliert, ist nachrangig. Eine pauschale Durchsetzung der Standordnung ohne besondere Verdachtsfälle erscheint mir nicht als ausreichend. Die Löschfristen in der DSGVO sind sehr kurzfristig. 2 Wochen => nie und nimmer. 2 Tage, evtl. 3 bei einem Wochenende sind das Maximum. Was Tankstellen etc. angeht => auch da muss es einen Erwägungsgrund geben. Und da sind wir bei anderen Situationen, die zu anderen Abwägungen kommen. Daher ist das nicht 1:1 vergleichbar. Was kann @steven tun? Erst mal das Gespräch suchen. Gütliche Einigung ist immer besser als irgendwelche Streitereien. Die haben ein Interesse, ihr habt ein Interesse. Schaut, dass ihr gegenseitig zu einer Lösung kommt, die beide Seiten glücklich macht. Vielleicht ist so eine Begehung vorher und nachher eine Möglichkeit. Dann kann die Videoüberwachung für eure Mietdauer ausgeschaltet werden. Wenn das alles nichts hilft, dann kann der Landesdatenschutzbeauftragte sich dem annehmen. Wenn es Vereine gibt mit Mitgliedern unter 16 Jahren, dann sind die Anforderungen besonders hoch. Hilft euch aber nicht, wenn der Vermieter dann kündigt. Da wäre der Alternativplan, die Dame abzusägen. Oder ihr lebt einfach mit der Videoüberwachung. Hoffe geholfen zu haben
  25. Falsche Denke! Damit sollte es doch einfach sein, Datenmaterial zu präsentieren, was denn damit nun besser / schlechter geworden ist. Wenn tatsächlich etwas besser geworden ist, dann muss oder kann man sich das ansehen. Wenn nichts besser geworden ist, dann muss man das wieder abschaffen. Wenn etwas schlechter geworden ist, dann muss man das sowieso abschaffen. Da es hier erkennbar nicht darum geht, irgendwo sinnvoll regulierend einzugreifen, sondern zu regulieren, damit man jemanden reguliert hat und weil man sich so Bullerbü eben vorstellt, wird man diese Auswertung nie machen... Wie Danisch schon schrieb: Diese ganzen Gesetzte sind Wunschkonzerte, wie Politiker / Beamten sich eine geträumte Welt vorstellen. Dass sie aber auch selbst was arbeiten müssen - hier konkret den Nachweis erbringen müssen, dass ihre Regulierung tatsächlich auch was bringt, das haben sie gar nicht auf dem Radar. Arbeit, Einengung, Vergrämungsregulierung, lästiger Papierkram ist halt für die anderen vorgesehen. Irgendwo (ich meine sogar hier im Forum) habe ich mal gelesen, dass alle neue Regeln im THW automatisch nach zwei Jahren auslaufen. Und wenn sie bis dahin nicht gezeigt haben, dass sie was taugen, dann werden sie eben nicht verlängert. Im Sinne der Argumentation von oben wärst du nun in der Pflicht zu belegen, dass der Schießnachweis was gebracht hat. Das bringt mich zu der Frage: Was denn? So geht "ganz einfach" - und das gehört auf alles angewendet.
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