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knight

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  1. Hhmm... Ich hatte das so verstanden, dass sich das nur an die Bürger ihres Wahlkreises richtet. Wenn ich gewusst hätte, dass das Deutschlandweit offen ist, dann hätte ich wahrscheinlich sogar teilgenommen.
  2. Und? Muss sie das denn? Wenn die AfD über 30% käme, dann würden die anderen Parteien schon deren Positionen übernehmen. Die Ergebnisse der AfD im Osten waren doch gerade der eigentliche Anlass für dieses "Sicherheitspaket", auch wenn es am Ende ein Bauchladen wurde und völlig absurd ausging. Mehr Einlfuss kann man an der Wahlurne doch garnicht ausüben, als die Stimme der AfD zu geben, denn dann wird - völlig egal wer am Ende an der Macht sein wird - diese Partei(en) versuchen müssen, diese Positionen in ihr Programm zu übernehmen.
  3. Ich kann da auch nur spekulieren: Neuwahlen vorzubereiten braucht halt seine Zeit. Im Grundgesetz steht eine Frist von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages - und das ist wohl arg sportlich (besonders in einem Land, in dem fast nichts mehr funktioniert). Es gibt ja Gerüchte, dass die Neuwahlen bereits entschieden sind (der berühmte März-Termin). Die selbe Zeit nutzt natürlich auch der FDP (wie auch den anderen Parteien). Die kann jetzt verstärkt auf die anderen Parteien der Ampel eindreschen, um nochmal Profil zu schärfen und irgendwie die Kurve zu kriegen. Für die FDP geht es im Moment um den Wiedereinzug in den BT. Aber auch die anderen beiden Parteien sind ja im ziemlichen Tiefflug. Die fänden einen verlängerten Wahlkampf sicher auch nicht verkehrt.
  4. Das Problem hatte die FDP schon vor dem Sicherheitspaket und nicht von unserer Wählerschicht.
  5. Naja, aber das sind ja alles Themen, die uns nicht wirklich vorwärts bringen. Damit kann man die Regierung piesacken und dort werden es irgendwelche Beamte im Ministerium ausbaden müssen. In dem Sinne kann man fragen nach: - Der Grundlage (also konkret nach den Evidenzen fragen) für das Verbot der Springmesser. - Ihr könntet nach der Evaluierung des Waffenrechtes fragen, die es angeblich gegeben hat und euch das zur Not über das Informationsfreiheitsgesetz herausklagen. Dann könnt ihr schauen, ob die Springmesser da schon drin stehen. (Möglicherweise schreiben sie die auch gerade rein, soll ja schon bei bestimmten xyz-Files hektische kurzfristige Änderungen gegeben haben). Falls die Evaluierung ohnehin schon veröffentlich wurde (habe das nicht verfolgt), dann könnt ihr natürlich gleich reinsehen und nach den Springmessern schauen. Wenn die nicht drin stehen, führt das natürlich zu der Frage nach dem konkreten Anlass, die so plötzlich aufzunehmen. - Ihr könntet Fragen, worin die Regierung denn die Ursache sieht, dass Deutschland so ein kompliziertes Messerregularienwerk braucht, wohingegen die Länder um uns herum deutlich einfacher zurecht kommen, dabei auch noch deutlich weniger Messerkriminalität haben. Also was denn Deutschland von Tschechien oder Polen unterscheidet. - Ihr könntet Fragen, warum die Regierung die Zuverlässigkeit von KWS-Inhabern als geringer einstuft, denn die werden ja ausdrücklich vom berechtigen Interesse ausgenommen, wo doch die Prüfung die selbe ist, wie bei sonstigen Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse. - Ihr könntet die Regierung fragen, dass denn die "tatsächlichen Annahmen" sein sollen, die als Grundlage ins Gesetz aufgenommen wurden und die Regierung mal um Beispiele dafür bitten. Ihr könntet auch selbst eine "tatsächliche Annahme" konstruieren, und fragen, ob das darunter fällt (dazu müsst ihr euch aber von Juristen beraten lassen). - Ihr könntet Fragen, welche konkreten Punkte der Änderungen denn dazu geführt hätten, dass Solingen und Mannheim nicht passiert wären. (Ich glaube, dieser Punkt wird sie am meisten zum Schwitzen bringen. Dazu müsstet ihr nochmal Quellen raussuchen, wo Phaser & Co. das behaupten. Ich meine in der BT-Debatte hatte das einer in Frage gestellt und Phaser hat zumindest mit Kopfgesten das behauptet) Nachtrag: - Ihr könntet nach Beispielen fragen, die unter die Ausnahme des Berechtigten Interesses beim Springmesserverbot fallen. Das wird allerdings nichts bringen, weil die Gerichte sich hier ihr eigenes Süppchen kochen werden. Aber es wäre ein Pfund, das man schonmal als Argument vorbringen könnte. All das könntet ihr machen - und es wäre völlig sinnlos. Die haben keine Angst vor kleinen Anfragen. Die haben Angst vor Wahlen. Die haben uns doch jahrelang was nicht alles erzählt - und als die Umfragen für die AfD bei den Landtagswahlen hochgingen, da haben sie das genaue Gegenteil davon gemacht. Da war plötzlich alles möglich, was vorher nicht ging. The sky is the limit. So lange die AfD bei 20% darbt, werden die das alles entspannt an sich abprallen lassen. Erst wenn sie sehen, das wird eng für sie, dann werden sie sich bewegen. Um auf solche Zustimmungswerte zu kommen, müsst ihr aber erst mal andere Baustellen bearbeiten. Das ist hier aber off topic und dazu habe ich in dem anderen Thread schonmal was geschrieben. Wenn man das auf das reine Waffenthema einschränken will, dann müsst ihr euch so positionieren, dass ihr euch als Partner der LWBs bekannt macht. Und das eben auch, ohne gleich mit radikalen Forderungen zu kommen. Der erste Schritt wäre das Waffenrecht auf die EU-Richtlinie zu reduzieren. Denn das ist das, was die EU vorgeschrieben hat und was die EU macht, das ist gut. Der nächste Schritt wäre, einen Arbeitskreis bekannt zu machen, an den sich jeder interessierte mit eigenen Vorschlägen wenden kann. Wenn man spürt, dass man gefragt ist, dann registriert man, dass man ernst genommen wird. Das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert. Wenn da zu hunderttausenden Anfragen reinkommen, werdet ihr die nicht beantworten können und dann kann das auch nach hinten losgehen. Und lasst solche Sachen weg, wie CCW. Das wird nach hinten losgehen. So sehr ich das auch selbst beführworte bringt es nichts, in Schönheit unterzugehen. Die nehmen uns per Salamitaktik alles weg - der Weg zurück wird abhängig von dem, der es macht, auch eine Salami sein. Ihr könntet regelmäßig Online-Symposien mit Experten zu Einzelthemen im Waffenrecht veranstalten, an denen jeder mitmachen kann. Übergeordnet wäre das Thema, wie ein freiheitliches Waffenrecht aussehen sollte, das die Menschen in den Vordergrund stellt, ihnen dient und nicht sie bürokratisch autoritär gängelt sondern diejenigen, die es verdient haben. (ggf. besser formulieren) Die einfachste Form wären Live-Streams auf YouTube, wo wenige(!) Experten bis 1,5 h ein Thema diskutieren und sinvolle Regelungen in die Runde werfen. Dazu kann man in den Kommentaren Stimmungsbilder einholen oder auch Fragen sammeln und beantworten, die im Stream beantwortet werden, so dass eine Gesamtlänge von 1 bis 3 h drin ist. Das mit schöner Regelmäßigkeit, einmal im Monat oder so. Und dann schauen wir mal, wie die Teilnehmerzahlen sich entwickeln. Das wird nicht in die zehntausende gehen. Daher wird man geeignete Multiplikatoren brauchen, um die Botschaft zu verteilen. Und nochmal der Hinweis, dass der größte Hinderungsgrund für ein Wähler- und Einflusswachstum der AfD in der AfD selbst zu suchen ist. So lange die AfD diesen Klotz am Bein hat, steht sie sich selbst im Weg.
  6. @steven So ganz habe ich noch nicht raus, wonach du fragst. Ihr wollt eine kleine Anfrage starten. Das habe ich verstanden. Aber zu welchem Zweck? Das was hier ansonsten im Thread diskutiert wird, ist ja eher die WirMachenDasWaffGAufDerGrünenWieseNeu-WieSollteEsAussehen-Frage. Das ist was ganz anderes. Wenn ihr darauf hinauswollt, braucht ihr keine kleine Anfrage an die Regierung.
  7. Ich bin ja schon länger der Meinung, dass man die Justiz so daherdarben lässt, damit der Bürger nicht in die Lage versetzt wird, zeitnah Gesetze und Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Ist so schön praktisch.
  8. Die ziehen das auch durch, wenn du die Zahlen verzehnfachst.
  9. Dafür stehen im Gesetz Ausnahmen, bringt also nix.
  10. Jetzt bringt das gar nichts. Wenn man aber endlich mal eigene Vorstellung in die nächste Änderung reinbekommen will, muss man halt früh anfangen, die auch zu kommunizieren. Und weil im Moment in dem Thema Drive drin ist, macht es auch Sinn, den Moment zu nutzen. Nicht für die aktuelle Runde, sondern für die nächste. Wie groß letztlich die Ernte sein wird, ist wieder eine andere Frage.
  11. Die FDP hätte mehr für uns herausgeholt, wenn sie dieses Drama schon im Frühjahr komplett beendet hätte.
  12. Tja, "die Lösung". Schau mal in meine Signatur...
  13. Schwierig. Das hängt halt tatsächlich an den beteiligten Personen. Die CDU als solches ist ja keine Entität mit eigenem Willen oder Gedächtnis. Als ich 2020 bei meinem CDU-Abgeordneten im Büro saß, da war dem auch klar dass (bei einem anderen Thema) man nicht mehr reparieren kann, sondern per Reform neu bauen muss. Das sind halt dicke Bretter. Wenn die Protagonisten hier eine entsprechende Stellung in der nächsten Regierung bekämen, dann kann das klappen. Wenn die Pläne zu früh durchgestochen werden und die Medien dann wieder ihre Kampagnen fahren, dann kann das eine Dynamik aufnehmen, dass das eben alles wieder im Papierkorb landet. Und dann gab es auch das Beispiel des bayerischen Innenministers, der 2013 den Bundesrat dazu brachte, zu beschließen, dass die EU für Waffenrecht gar nicht zuständig ist und 2020 mit vollem Elan die Richtlinie dieser nicht zuständigen Institution verteidigt hat. Auch das gibt es. Hilft aber alles nix, wir kriegen Personal vorgesetzt und müssen mit dem Umgehen, was da ist. Da kann man sich das beste raussuchen und immer noch der Meinung sein, dass das beste noch lange nicht gut ist. Ja, isso.
  14. Völlig erratisch aufpoppende Waffenverbotszonen mit Führverboten, bei denen Verstöße (die man gar nicht bewusst begeht) die Zuverlässigkeit kosten können. Das finde ich viel schlimmer als ein Halbautomatenverbot. "tatsächliche Annahmen" - geht es eigentlich noch??? Ich nehme an, der xyz hat gestern eine Bank überfallen und schreibe diese Annahme auf einem Blatt Papier auf. Dann ist das eine Annahme und die gibt es sogar tatsächlich. Beim ersten Mal kann man viel gutem Willen noch eine falsche Formulierung vermuten. Nur: Die war draußen und kam wieder rein. Beim zweiten Mal muss man das schon als exakt so gewollt (Achtung Wortspiel!) tatsächlich annehmen. Sie geben selbst zu, dass das Springmesserverbot sinnlos ist und führen es dennoch ein. Und die Ausnahmen vom Verbot sind völlig unbestimmt. Beim Führen nach 42a ist das ähnlich, aber da geht es um eine Owi. Besitz eines verbotenen Gegenstandes ist eine deutliche Nummer krasser - und viele werden vielleicht gar nicht mehr wissen, dass sie sowas in irgendeiner Kiste haben. [...] Und was ist eigentlich mit den ganzen Verbesserungen, die den schon heute im Gesetz vorhandenen Mursk beheben könnten? Das sind nur wenige Worte lange Formulieren, die könnte man ja gerade mit beschließen. Z.B. den Unsinn bei den Dual Use Magazinen. Und viele andere mehr. Das Ding ist kompletter Murks. Das gehört aus dem Paket rausgenommen und komplett auf neue Füße gestellt. Sowas kommt raus, wenn man "tatsächlich annimt," man könnte aus der Panik um Landtagswahlen heraus jetzt innerhalb von ein paar Tagen den großen Wurf in einem halben Dutzend Themengebieten auf einmal bringen. Und Sorry - NEIN! Nach der Briefgeneratoraktion im letzten Jahr, MUSSTEN ALLE BETEILIGTEN WISSEN, dass schon der jetzige Zustand Schrott ist und man da nicht nochmal irgendeinen Quatsch dranschweißen kann. Die beschließen jetzt irgendeinen Unsinn, klopfen sich auf die Schulter und lachen dabei, was sie tolles geleistet haben, gehen weiter und lassen Mio Menschen mit neuen Problemen zurück. Das ist das genau Gegenteil von dem, was Politik tun soll. Die sollen das Leben der Menschen einfacher machen und ihnen nicht ständig neue Probleme erfinden.
  15. Damals war Henrichmann auch schon auf unserer Seite. Nur wurde der von Seehofer und seinem Staatssekretär ausmanövriert, man könnte auch sagen kaltgestellt. Klar ist es für die in der Opposition ein leichtes uns den Himmel auf Erden zu versprechen. Ich denke aber, dass er persönlich tatsächlich auf unserer Seite steht. Wie dann die Machtkämpfe hinter den Kulissen ausgehen, weiß hier und heute auch keiner. Und ja, in den 16 Jahren Merkel ging es für uns im Wesentlichen nur bergab. Da das aber alles personengetrieben ist, kann man das nur schwer in die Zukunft extrapolieren. Die einzigen wirklichen Erleichterungen seit den 70ern kamen ja von Rot-Grün unter Schröder und Schily in 2002. Und dann schau dir an, was diese Parteien heute produzieren. Ehrlicher Weise wollte Schäuble als er Innenminister war, da auch noch was verbessern, nur wurde der Entwurf durchgestochen und damit einher ging dann eine Empörungswelle von Leuten, die gar nicht wussten, um was ging, also völlig sachfremd alles besser wussten. Das ist zumindest eine Konstante bis heute.
  16. Daraus: Na das ist ja mal eine Ansage für die Zeit nach den Neuwahlen - wenn er denn dann noch für Waffenrecht zuständig ist. Das rotiert da ja auch ständig.
  17. Soso, die Gegenanträge der Opposition werden also gar nicht erst zur Abstimmung gebracht. Aha. Kenne ich das irgendwoher? Ist das sowas wie eine Machtergreifung?
  18. Na dann erklär doch mal, warum das "nicht wirksam" nicht eben diese Erlaubnis ist, wenn das so einfach ist.
  19. Naja, alleine schon weil wir das hier seitenlang diskutieren, zeigt doch, dass das eben nicht so einfach zu verstehen ist. Man könnte auch sagen: Wenn es ein Verständnis dafür gibt, dann findet man das nicht in der normalen Bevölkerung oder bei denen, die mit dem Gesetz leben müssen. Diese Differenzierung hat schon etwas von "kommt im Leben der normalen Leute nicht vor." Alleine das spricht ja schon Bände. Was soll man sich auch denken, was denn der Unterschied zwischen einem "nicht wirksamen Verbot" und "keinem Verbot" sein soll? Klar kann man hier differenzieren, aber dann nicht halbherzig sondern konsequent: Das Magazin müsste dann eben kein "verbotener Gegenstand" sein, sondern ein "nicht-wirksam verbotener Gegenstand" und dann muss ich auch hier genauso eine Differenzierung zu einem "verbotenen Gegenstand" aus der Vorschrift für die Aufbewahrung machen. Diese Differenzierung fehlt aber dann wieder.
  20. Ok, lass mich das mal anders beschreiben: Du argumentierst, dass die Anlage 2 den Umgang verbietet und Aufbewahrung ist laut Definition nicht Teil des Umgangs. Deswegen ist eine Freistellung vom Umgangsverbot keine Freistellung von der Aufbewahrungsvorschrift. Und dann machst du nochmal einen Unterschied zwischen "verbotenen Gegenständen" und "unwirksam verbotenen Gegenständen", die immer noch "verboten" und nicht "nicht-verboten" sind, sondern "unwirksam verboten"? Korrekt? Ich würde das immer noch so sehen, dass die Anlage 2 eine Menge von Gegenständen in der realen Welt erfasst, mit denen der Umgang verboten ist. Da kann man das WaffG auf alle Entitäten dieser Welt anwenden und die haben dann das Attribut "verboten" oder halt auch nicht. Und diese Attributierung sieht für den Altbesitzer halt anders aus. Ich glaube, die divergierende Auslegung kommt daher, dass du die Liste so interpretierst, dass es eine Liste ist, welche Gegenstände beschreibt und ich als eine Liste, welche Gegenstände erfasst. Wenn eine Person zum Universum geht und sagt: Gib mir alles, was von der Anlage 2 erfasst ist, dann kriegt sie eine Liste von Gegenständen, für die das Umgangsverbot für diese Person gilt und da ist der Altbesitz nicht dabei, denn es besteht ja kein Umgangsverbot. Wenn man dann über die Aufbewahrungsvorschriften diese Liste abklappert, kommt man zum Schluss, dass der Altbesitz nicht dabei ist und keine Aufbewahrungsvorschriften gelten. Wenn die Person aber zum Universum geht und sagt: Gib mir alles, was von der Anlage 2 beschrieben wird, dann ist der Altbesitz dabei und man muss anschließend für jeden Gegenstand nochmal prüfen, ob das Umgangsverbot überhaupt gilt. Dann kommt man auch zu dem Schluss, dass die Aufbewahrungsvorschriften entsprechend gelten. Das führt natürlich zu dem Sinn-Problem, dass der Umgang gar nicht sanktioniert wird, die falsche Aufbewahrung aber schon. Wenn man sagt, dass der Altbestand nur bezgl. des "Umgangs" aus der Liste "herausgenommen" ist, denn die Liste regelt ja nur den Umgang, dann rätsle ich, warum denn umgekehrt die ganzen Gegenstände bzgl. der "Aufbewahrung" überhaupt erst "hineingenommen" werden sollen, denn die Liste regelt ja nur den Umgang? Wenn ich sage, die Liste regelt nur den Umgang, dann regelt sie halt keine Aufbewahrung und das heißt bzgl. Aufbewahrung ist die Liste einfach leer. Man kann ja schlecht argumentieren, die Liste ist aus Aufbewahrungssicht bezgl. hinneinnehmen von Objekten auf die eine Weise zu behandeln, aber bzgl. herausnehmen ganz anders. Sinn macht das nur, wenn ich die Liste eben so nehme, wie sie eben für den Umgang gemeint ist, aber dann muss man sie auch konsequent so nehmen, wie sie für den Umgang gemeint ist (ganz oder garnicht und eben nicht selektiv). Das heißt dann natürlich, dass die Liste im Sinne von "wirksam verboten" die Konsequenz ist. Und dann wäre der Altbesitz halt wieder draußen, weil das Verbot eben nicht wirksam ist. Ich sehe schon, dass man da verschieden drauf schauen kann. Und natürlich auch, dass diese Diskussion hier eine von vielen Fragestellungen ist, die nur deshalb überhaupt aufkommen, weil man alles bist ins kleinste Detail regulieren will und dann eben Details übersieht. Das stinkt natürlich vom Gesetzgeber / Politik her und in der Juristerei muss man eben damit (Achtung Wortspiel!) umgehen. Früher(TM) hätte man an dieser Stelle wohl nach "weisen Urteilen" gesucht, mit denen man pragmatisch die Sache beendet.
  21. Naja, das ist im Kontext der Magazinverbote das schwächste Argument überhaupt. Zielsetzung hat das überhaupt keine, denn es ist klargestellt, dass von diesen Dingern keine Gefahr ausgeht. Das sieht man ja auch daran, dass der verbotene Umgang damit sanktionsfrei ist und das auch noch ausdrücklich mit eben dieser Begründung. Da muss man sich schon fragen, mit welchem Ziel oder Zweck denn dann die falsche Aufbewahrung sanktioniert werden soll, wenn bei Abhandenkommen noch nicht mal der Umgang beim neuen Besitzer sanktioniert wird. Da kann man natürlich Terrorismusbekämpfung ins Spiel bringen - aber halt auch nur dann, wenn man sehr oberflächlich bleibt. Der Zweck ist auch klar, denn der Bundestag hat die EU-Richtlinie umgesetzt und dort war die Vorgabe "Irgendwas muss verboten werden!" Und die Umsetzung ist noch nichtmal so passiert, wie man das dem Nicht-Ziel angemessen hätte tun können. Wenn man ehrlich ist, dann sollte man wenigstens zugeben, dass man formal gezwungen ist, eine gewisse Auslegung zu fahren, die aber eben ziel- und zwecklos ist. Das würde zumindest die Argumentatonsenergie in die Bahnen lenken, die es auch verdient haben. Und man sollte auch zugeben, dass wir es mit Murks zu tun haben. Wenn man die Einsicht hat, dann kann man auch Spielräume nutzen, den Murks halbwegs gerade zu biegen.
  22. Dem würde ich jetzt widersprechen. Das eine ist der Beschluss (kein Urteil), der so wie ich das verstanden habe auch erst mal nur vorläufig ist. Das andere ist eine Diskussion mit dem Ziel nachzuvollziehen, welche Auslegung denn korrekt, sinnvoll, richtig, wie auch immer man das beschreiben will, ist. Das hat mMn nichts mit Augen verschließen zu tun, sondern das genaue Gegenteil, nämlich extra genau hinsehen, um das zu verstehen, nachvollziehen, wirderlegen zu können oder was auch sonst immer.
  23. (Hervorhebung durch mich) Anlage 2 Abschnitt 1 sind die verbotenen Waffen. Da steht alles in ein und dem selben Satz! Da wird klar die Verbotsliste referenziert und es wird klar geschrieben, dass eben DIESES Verbot (eben das der Verbotsliste) gegenüber ihm nicht wirksam wird und es wird auch klar geschrieben, dass es in Bezug auf DAS MAGAZIN nicht wirksam wird. Nochmal: Das steht alles in einem Satz. Da kann man nicht den gleichen Teil mal so und mal so verstehen. Wie will man aus diesem Text zwischen Besitz und Aufbewahrung trennen? Was soll das denn anderers heißen, als dass für diese Person die Anlage 2 des WaffG anders aussieht als für den Rest der Menschheit und für diese Person eben dieses Magazin nicht in der Anlage 2 gelistet ist, weil es durch den §58 (17) herausgenommen wurde? Und wenn es für diese Person nicht in der Anlage 2 gelistet ist, dann gelten dafür auch nicht die Aufbewahrungsvorschriften für Gegenstände der Anlage 2.
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