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knight

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  1. Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung: http://augengeradeaus.net/2016/10/g36-ministerium-verzichtet-auf-berufung-gegen-urteil-zugunsten-von-hecklerkoch/ Wie die allerdings hierauf gekommen sind? Vertragsgemäße Verwendung? Was stand denn da drin? Kaputtputzen?
  2. Bin durch etwas kreuz und quer surfen hierauf gestoßen. Vielleicht interessiert es ja jemanden. Die Waffe liegt im Vollautomodus jedenfalls beeindruckend ruhig.
  3. Danke für den Link! Sehr interessant Geht da wohl zu, wie überall. Die Läden funktionieren nicht wegen des guten Managements, sondern trotz des Managements... Das können die Amis aber auch ganz gut Ich glaube, wenn eine Firma mal so weit ist, dann beschäftigt sie sich in der Tat mehr mit sich selbst, als mit dem Kunden.
  4. Ich würde mich nicht wundern, wenn es deswegen das FX-05 werden würde.
  5. Wie hat NRW im Bundesrat abgestimmt? Wenn die dafür gestimmt haben sollten, dann sollte man das in der Anfrage erwähnen. Dann wird man sich schon mal schwer tun eine Antwort entgegengesetzt zum Abstimmungsverhalten zu formulieren.
  6. Sobald der oder die da oben mit Name und Unterschrift in Erscheinung tritt, sobald wird auch deren Rhetorik eine andere.
  7. Ich hänge das mal zur Info hier dran: http://www.stern.de/politik/deutschland/bundeslaender-bereiten-rettungsdienste-auf-terrorfall-vor-7072990.html Mit Blutstillmittel meinen die Celox? Fährt hier jemand bei Rettungswagen mit? Kann der was insgesamt zu der Thematik sagen?
  8. Im WaffG ist so vieles sinnbefreit... Das darf dich eigentlich nicht wundern. Du beschäftigst dich noch nicht sooo lange damit, oder? Rechtlich ist transportieren nichts anderes als Führen. In bestimmten Situationen ist das Führen, so wie du es mit "transportieren" beschreibst, erlaubnisfrei. Für die von dir beschriebene Situation einer öffentlichen Veranstaltung gilt das aber nicht. Mit den Worten "führen" und "transportieren" macht man es sich im allgemeinen Sprachgebrauch einfacher, um nicht immer groß auszuformulieren. Da kann man leicht meinen, das würde im Gesetz auch so unterschieden. Dem ist aber nicht so. Lass es bleiben. Alkohol und Waffen vertragen sich eh nicht.
  9. Ich würd mit da keinen Kopp machen und es positiv sehen. Je mehr Leute ein Pfefferspray wollen und glauben, sie brauchen dafür den KWS, umso mehr Leute werden den KWS beantragen. Und das ist gut so! (Um dem Zitat mal eine sinnvolle Anwendung zu geben).
  10. Aber das war doch mein Punkt. So erkennst du vorher nur schwierger als nötig, was denn ablaufen soll. Und bist du es begriffen hast, ist alles vorbei. Da kommt dann so ein Chaos raus, wie bei der IMCO-Sitzung, wo die Abgeordneten nicht so genau wussten, über was die da eigentlich abstimmen. Da argumentierst du jetzt so wie "Das war schon immer so." Man kann Änderungen auch anders beschreiben bzw. darstellen. Und wenn man das dann besser lesen und verstehen kann, warum soll man das nicht tun? Man könnte also auch argumentieren: Völlig egal wie die Änderung beschrieben wird, ... Und dann kann man sich auch die Änderungsbeschreibung raussuchen, die am effektivsten ist. In der Wirtschaft da draußen werden täglich tausende von Dokumenten und Konzepten im Änderungsmodus von Word editiert. Warum funktioniert es da? Oder andersrum: Wenn es da funktioniert, warum soll das bei Gesetzen nicht auch funktionieren? Selbst das Waffenrechtsneuregelungsgesetz (oder so ähnlich) von 2002 lag mal in einer ähnlichen gegenüberstellenden Fassung vor (links alter Text, zu verändernde Passagen kursiv; rechts neuer Text, geänderte Passagen fett). Ich meine mich sogar an eine Variante zu erinnern mit einer Spalte für die Begründung gleich nebendran und nicht zig Seiten weiter zum Blättern. Das ist jetzt 14 Jahre her. Da war Brennecke ja richtig fortschrittlich, jedenfalls in diesem Bereich.
  11. Die gibt es schon wärend des Gesetzgebungsverfahrens? Ich kenne die nur hinterher, wenn alles durch ist.
  12. Das ist nicht falsch. Ich habe das Wort Änderungsgesetz überhaupt nicht benutzt. Ich habe Änderungsmodusanzeige benutzt. Und wie das Gesetz heißt, mit dem dann das neue Gesetz erzeugt wird, ist vollkommen Wurscht. Das kann doch nicht sein, dass die Bürger nicht begreifen können, was da passieren soll, bloß damit das Gesetz weiter ein Änderungsgesetz ist.
  13. Ich sehe das etwas anders. Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Das mag früher aus der Not heraus, dass man gar nicht anders publizieren konnte mal angebracht gewesen sein. Heute geht das viel einfacher. Da wird das, was entfernt werden soll, durchgestrichen und das was neu dazu kommt wird unterstrichen. Gerade solche ewig langen "wird vor ... eingefügt ... / wird ... ersetzt durch ... / wird ... gestrichen" sind zwar alle irgendwo nur eine Fleißarbeit. Übung macht den Meister und diejenigen, die das jeden Tag machen, kriegen das warhscheinlich sogar im Kopf hin. Aber für die ganz einfachen Menschen, die an dem Gesetzgebungsverfahren interessiert sind, die im Zweifel viel mehr vom Gesetz betroffen sein werden, als diejenigen, die das da eintippen, die eine Meinung dazu haben, die sich entsprechend einbringen wollen so lange man noch was ändern kann, für die ist das eine zusätzliche Hürde und sogar eine ziemlich abschreckende dazu. Mit so einer Änderungsmodusanzeige kann man das Gesetzesvorhaben sofort beim Lesen überblicken und auch sehen, was denn dabei rauskommen soll. Ich habe dazu sogar vor einigen Jahren mal den Bundestagspräsidenten angeschrieben und das mal thematisiert. Sein Vize hat mir damals sinngemäß geantwortet: Wir hätte ja heute leistungsfähige IT und da gäbe es Programme, die einem so einen Gesetzesentwurf mit Unterstrich und Durchstrich aufbereiten könnten. Also genau der umgekehrte Weg: Wir nutzen die leistungsfähige IT als Ausrede, um es undurchsichtig zu halten, statt die IT zu nutzen, um es für den Bürger einfacher und verständlicher zu machen! Ich habe dann sinngemäß geantwortet: Oh, interessant, das ist ja eine super Neuigkeit. Bitte nennen Sie mir ein Programm, dass das für mich macht. Danach habe ich nie wieder was davon gehört. Ist auch eine Antwort.
  14. Sorry, da liest du was falsches Das was du da hast die Bundesratsdrucksache 455/15, eben die, in der es um die Magazin-Sache geht. Da steht drin, dass der Bundestag am 2.9. den Gesetzentwurf angenommen hat. Da steht nicht drin, dass der Bundesrat auch schon zugestimmt hat. Ob der Bundesrat der 455/16 zustimmt, erfahren wir am 23.9. (nächste Woche Freitag). Die 455/1/16 wird in den Vermittlungsausschuss gehen. Ich glaube nicht, dass der Bundesrat gegen die Empfehlung stimmen wird. Die meisten werden gar nicht wissen, worum es übrhaupt geht. Wenn man sich ansieht, worüber da noch abgestimmt werden soll, dann geht das auch schlichtweg gar nicht anders.
  15. Woraus lest ihr, dass der Vermittlungsausschuss wegen der Magazin-Sache angerufen werden soll? Die Magazin-Sache wurde doch vom übrigen Gesetzgebungsverfahren abgetrennt und getrennt vom Bundestag bereits beschlossen. Hier geht es meiner ganz bescheidenen Ansicht nach um den ganzen Rest, aber eben nicht um die Magazin-Sache. Das Bundesjagdgesetz ist jedenfalls auf der Tagesordnung für den 23. September: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/download/948-to.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Nach meiner bescheidenen Interpretation ist Drucksache 455/16 die Magazin-Sache und 455/1/16 der ganze Rest. Die oben verlinkte Ausschussempfehlung bezieht sich 455/1/16. Ich würde mal keine Panik schieben.
  16. Waffenrecht ist allerdings kein Strafrecht. Wenn überhaupt, dann ist das Ordnungsrecht (Stand jedenfalls mal so in der Visier). Es gibt viele Begriffe, die in dem einen Gesetz so und in dem anderen Gesetz anders ausgelegt werden. MarkF und SeinePestilenz haben dazu ja schon mehrfach referiert... Für den Bürger eigentlich eine Zumutung... Erschwerend kommt hinzu, dass Munition gewerbsmäßig nur in "verschlossenen Packungen" überlassen werden darf (§34 (1)). Und da ist es ja völlig ok, wenn nur ein Pappdeckel eingeklappt ist. Und das ist das selbe Gesetz, da braucht man noch nicht mal Analogien aus anderen Gesetzen ableiten. Würde man die Munschachtel also auf die Ausmaße einer Pistole hochskalieren, kann man schwer hier ein nicht verschlossenes Behältnis annehmen - außer ... naja, ihr kennt das Gericht... Über Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 ist die Pistole dann definitionsgemäß nicht zugriffsbereit. Da fällt es schon schwer, warum ein Pappdeckel ausreichend sein soll, ein Klettverschluss aber nicht. Irgendwann hat hier mal jemand gepostet, dass es wohl eine unterschiedliche sprachliche Bedeutung von "verschlossen" in Deutschland gibt. Im Norden sieht man das eher wie abgeschlossen, im Süden eher weniger scharf, also eher wie der "Klettverschluss". Oder war es umgekehrt??? Die selbe Diskussion gibt es auch rund um die Frage, was denn alles ein Behältnis ist und was nicht. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das WaffG völlig überreguliert ist und sich aus genau solchen Detailregelungen kein Deut an Sicherheit ergibt sondern lediglich Stolperfallen für diejenigen, gegen die sich das WaffG überhaupt nicht richtet. Bei der Gelegenheit verweise ich auf meine Signatur.
  17. Ich lese das Dokument so, dass es gar nicht um den abgetrennten Teil der Gesetzesänderung geht.
  18. Die Anlage ist weg. Leider. http://www.fr-online.de/darmstadt/messel-schiessplatz-ist-geschichte,1472858,33898298.html
  19. Hallo alle, aus diesem Artikel: http://www.tz.de/bayern/bayern-stattet-rettungswagen-militaerischer-ausruestung-6732835.html Weiß jemand, was damit gemeint ist? Ich kann das nicht nachvollziehen. Abbinden hat man (zumindest früher, wie es heute ist, weiß ich nicht) im Erste Hifle Kurs gelernt und das ist doch auch nichts anderes?
  20. Sehr interessant zu lesen. Und vor allem: Es funktioniert ja auch so! http://www.gq.com/story/inside-federal-bureau-of-way-too-many-guns Der Threadtitel "kafkaeske Behörde" ist nicht von mir, den habe ich so aus dem Titel übernommen. Wenn man bedenkt, weshalb das so eingerichtet wurde, macht das ja auch alles Sinn. Und wie bereits erwähnt: Es funktioniert ja trotzdem.
  21. Leider ist das aber bei den Entscheidern die Oberkannte des Denkbaren.
  22. Nach einem Online-Artikel von vor ein paar Wochen ist er hinterher zur Polizei gegangen, um den Vorfall zu melden. Es war aber schon spät in der Nacht und das Polizeirevier hatte geschlossen. Und da hat er eben keinen anderen Ausweg gesehen.
  23. Moderativer Hinweis: Ich habe hier noch mal durchgewischt und off topic entfernt. Hier geht es nicht um Wikipedia oder um Einstein. Bitte bleibt on topic, sonst muss hier zu gemacht werden.
  24. Weil das hier Waffen Allgemein ist und nicht Survival. Und weil es hier um das Interview von Frauke Petry im verlinkten Artikel geht. Und Frau Petry hat kein Freibier für alle gefordert, damit man sich überhaupt in die Lage versetzt sieht, sich selbst zu schützen. Waffen und Alkohol vertragen sich sowieso nicht.
  25. Moderativer Hinweis: hier geht es um "Jeder sollte in der Lage sein, seine Familie zu schützen" und nicht um die geschichtliche Aufarbeitung der Bierbraukunst. Ich habe einige off topic Beiträge ausgeblendet.
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