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Das ist ein Thema, das teilweise in Grauzonen führt. Zentral ist folgende Frage: Wird bei den Kursen "Verteidigungsschießen", womöglich gleich mit verbotenen (genehmigungspflichtigen) Schießübungen vermittelt ? Laut allen Beschreibungen von Kursen in Deutschland lautet die Antwort ganz klar: "Nein!" Auch wenn die Veranstalter dieser Kurse witzigerweise großen Wert auf ihren taktischen, Special Forces, Combat-Mindset, usw. Erfahrungsschatz legen. Wenn aber keine verbotenen Inhalte in den Kursen zu finden sind, dann ist es Fortbildung. Die wird auch dadurch nicht "vergiftet", daß man Elemente des Kurs für den Verbands-Sportbetrieb vielleicht gar nicht gebrauchen kann. Ein Beispiel ist das Schießen mit dem Rucksack als improvisierte Auflage. Nein, ist nicht Sportordnungs-konform. Aber es ist nicht verboten, und man lernt für das aufgelegte/aufgestützt Schießen hinzu. Anders ist die Teilnahme an einem ausländischen Kurs, bzw. in AT / CH. Dort werden klar Inhalte gelehrt, die nicht mehr vom Bedürfnis als Sportschütze gedeckt sind. Deshalb wäre auch die Mitnahme der eigenen Waffe nicht vom bedürfnisumfassten Zweck geschützt. Also gebe ich mal meine Richtschnur zur Diskussion frei: Solange die in §27 WaffG verbotenen und in §7 AWaffV spezifizierten Elemente im Kurs nicht vorkommen, wäre die Teilnahme vom Bedürfnis umfasst. Extern kann man die Sinnhaftigkeit eines Kurses auch nicht beurteilen. Ein IPSC Schütze darf auch an einem "aufgelegt" Schießen-Seminar des DSB teilnehmen, selbst wenn ihm Kursinhalte bei "seinem" Sport nur grundsätzlich weiterhelfen. Asl einzig objektives Merkmal muss also mMn der §7 AWaffV gelten.
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Auch wenn @alzi in Gewohnter Freundlichkeit (TM) herumpflaumt hat er ärgerlicherweise mal wieder recht. Kern der Sache ist eben die Waffendefinition laut WaffG: Gegenstande, die dazu BESTIMMT sind, die Angriffs- oder Verteidigungsfähigkeit anderer Personen zu vermindern (paraphrasiert). Dadurch ist ein Skalpell keine Waffe, weil die Zweckbestimmung eine Andere ist, ebenso der Hirschfänger. Man kann beide Messer natürlich zweckentfremden und als Waffe gebrauchen. Das EDC habe ich mal gegoogelt und die Hersteller-Beschreibung spricht davon, daß die kräftige Klinge eine gute Hebelwirkung verspricht, es steht also in der Zweckbestimmung die Werkzeugeigenschaft eindeutig im Vordergrund. Meine Einschätzung: Bei fairer Abwägung ist es keine Waffe. Aber bei einer Personenkontrolle bist Du erstmal in der Hand des Kontrollierenden Beamten. Wenn der keine bewaffneten Menschen außer seinen Kollegen mag, dann wird er Dir eine Anzeige wegen Verstoß gegen 42a machen, das Messer sicherstellen und Du kannst dann dagegen klagen. Das ist aber Teil des Lebensrisikos. Ich halte das Risiko aber für erträglich klein, selbst wenn es passiert, dann wird eher zu Deinen Gunsten entschieden. Wenn wir hier auf WO unsere Meinungen kundtun, hilft Dir das höchstens dabei selbst eine Einschätzung zu finden. Diese Rechtsberatung ist also genauso viel wert, wie sie gekostet hat.
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FWR, CDU, SPD sagen "Ja, danke uns auf Knien, es gab nur zwei Peitschenhiebe und nicht zwanzig." FDP sagt "wir waren nicht dabei" Grüne sagen "das war ein guter erster Schritt aber das Problem der Sportmordwaffenbesitzer muss natürlich noch endgültig gelöst werden" Linke und AfD sagt "wir waren nicht dabei, aber wir sind dagegen, weil's die anderen beschlossen haben." Da kommt noch richtig das Dicke Ende hinterher.
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Ich bin mir absolut sicher, daß "Arbeit" der falsche Begriff ist. Die Richtlinie wird 1:1 übernommen, es wird gar keinerlei Erleichterung für LWB, Händler, Hersteller geben, dass die neue Kategorisierung entlang der Magazinkapazität Schwachsinn ist, wird niemand interessieren, Vorderlader werden Registrierungs- und aufbewahrungspflichtig, der §6 AWaffV wird wieder nicht abgeschafft, obwohl er schwachsinnig ist. Die Sacharbeit am Entwurf dürfte längst gelaufen sein, darauf deuten ja nun auch die Äußerungen der Funktionäre von Ministerien gegenüber deren Konterpart in der "Lobby" hin. Die einzige Arbeit, die im Moment läuft ist das Pakete-Schnüren, Kuh-Handel , gegenseitiges Rückenkraulen der Fraktionen, Verführung und Erpressung der Abgeordneten damit man seiner Mehrheiten sicher ist.
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Sorry, SB, aber da hättet Ihr auf den Waffenbehörden plötzlich mal BAMF-Situationen. Alle KWS-Anträge dürfen sofort mit dem WBK-Antrag verbunden werden. Aber den Schreck kann man wieder vergessen, die SRS-Klamotte ist (sinnvollerweise) wieder raus. Was aber bisher nach wie vor möglich bei der Umsetzung wäre, ist die Registrierung von VL-Waffen. Ich komme dann auch vorbei und lege Euch 4 Waffen auf den Tisch. Viel Spaß bei der Suche nach Seriennummern (zumindest bei 2).
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Wenn der SB einen IQ höher als Raumtemperatur hat und nicht ideologisch gekühlt wird, sind das keine Fragen, sondern interessanter Gesprächsstoff. Andererseits, wer viel fragt, kriegt manchmal auch Antworten, die ihm nicht passen. Aber HIER, bei der Anrechenbarkeit von wesentlichen Waffenteilen, ist ja nun wirklich mal eine absolut eindeutige Klarstellung erfolgt. Derjenige, der diesen Brief schrieb, versucht hier eine bewusst falsche Auslegung zur Einschüchterung seines Kunden zu nutzen. Ich denke, ein Abzug-versuch kann jetzt nicht die Welt kosten. Frag' doch mal beim Lehrstuhl für Maschbau sowas als Studienarbeit an. 200 Kg lässt sich mit Flaschenzug aufbringen, ein Kraftmesser ist jetzt nicht exorbitant teuer und die Versuchsauswertung sollte für einen Studenten doch eine halbwegs lösbare Aufgabe sein. Dann schreibt ein Prof. drunter, daß es OK ist und schwupp ist der Behörde das gierige Maul gestopft. Es muss doch wohl ein Nachweis nicht durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen in jedem Fall erfolgen.
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Das ist schlicht und ergreifend falsch. - Das WaffG hat mit dem Bedürfnisprinzip und den daran geknüpften Anforderungen sehr hohe Hürden für die Teilnahme am Sport mit eigenen Waffen gesetzt - Durch die Anforderungen an Verbände (Genehmigung der Sportordnung), Größe und Beirat beschränkt man die Freiheit des Sports - Durch die Anforderungen an den Schützen führt man durch die Hintertür den Vereinszwang ein - Die Altersbeschränkungen nennst Du selbst - mit dem §6 AWaffV sind willkürliche Hürden zur Beschränkung der Verwendeten Sportwaffen eingeführt - Mit den verbotenen Waffen sind Waffen weiter eingeschränkt, Five-Seven, PSM, kurze Pumpen. Es gibt einfach zu viele Eingriffe des Staats in einen Bereich, der dereguliert gehört. Die Wirksamkeit all dieser Gängelungen ist nämlich mehr als Fragwürdig. Wenn von den Prinzipien des WaffG etwas sinnvoll ist, dann wäre es Eignung und Zuverlässigkeit. Schon bei der Sachkunde mit den zentralen Prüfungsfragen fangen bei mir Zweifel an. Und was abgeschafft gehört, ist das Bedürfnis.
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Die künstliche Trennung ist der Versuch, Waffenbesitz als ein notwendiges Übel darzustellen. 1. es ist kein Übel, Das Böse kommt aus den Herzen der Menschen 2. Schießsport erfordert privaten Waffenbesitz, er ist unabdingbar. Dort, wo in totalitären Gesellschaften die Waffensportler als Eliteeinheit gehalten werden, mit Privilegien abgehoben vom Volk, ist das kein freiwilliger Sport sondern Machtdemonstration des Regimes. 3. Privater Waffenbesitz ist gut für das Individuum und die Gesellschaft. Er lehrt Verantwortung und drängt die Vollkasko-Mentalität zurück, die sich einen Nanny-State wünscht. Sport und Wettkampf sollte eigentlich jedem offen stehen und nicht durch unbegründete Hürden erschwert werden, wie es über das WaffG geschieht. Von Schlupflöcher zu sprechen, ist eine ungesunde Geisteshaltung. Waffenbesitz ist ein eingeschränktes Recht. Wer durch den Sport als Bedürfnis eine Waffe erwirbt, übt dieses Recht aus. Falls jemand dann zu Hause besser schläft, weil er eine Waffe besitzt, täuscht sich vielleicht, aber es ist doch nicht schlimm.
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Der Weg zur Hölle ist halt gepflastert mit guten Vorsätzen. Die gute Absicht, möglichst präzise Schützen auszubilden, führt zu unnötigen Hindernissen bei den Anfängern. Auch die Hürde zwischen GK und LP/KK ist ja nicht klein, weniger Präzision, höhere Abzugsgewichte und viel mehr Rück-/Hochschlag. Aber: breiteres Grinsen... Bei uns muss man leider auch erst einmal mit den Vereinswaffen schießen und sich mit kleinen Kalibern begnügen. Das liegt aber daran, daß die Aufsichten nur EWB für 9x19 und .38/.357 haben. Für Flinte, Dicke Brummer, Magnum und Super-Magnum muss man dann Termine organisieren wo etwas mitgebracht wird. Für KK auch, btw.
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Es gab afair sogar Disziplinen für 4mmM20 im BDS, Abwandlungen der klassischen KW-Disziplinen..., scheinen aber wieder verschwunden zu sein. aber war da nicht etwas mit der Verfügbarkeit von Munition ? Mit den 4mmM20 ist aber auch viel Schindluder getrieben worden, so nach der Verfahrensweise: Kaufe Dir beim Vereinsfürst eine 4mmM20, der bringt Dir dann zum Training ein WS in 9mm Para mit... Da kenne ich jemand, dem das ganz fies auf die Füße gefallen ist, vor allem weil WS plötzlich eintragungspflichtig wurden... Ist aber ein anderes Thema.
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Damit ist fast alles gesagt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Waffenrechtliche Genehmigung fußen auf 4 Säulen: 1. Eignung 2. Zuverlässigkeit 3. Sachkunde 4. Bedürfnis Ad. 1.: Geeignet ist man, wenn man halbwegs gesund und alt genug ist. Drogensucht oder Schwere Psycho-Krankheit wären Ausschlussgründe, bei körperlichen Behinderungen gibt es durchaus Ausnahmen. Meistens wird nur auf das Alter geprüft, alle Waffen außer KK und Flinte erst ab 21, aber bis unter 25 nur mit med.-psych.-Untersuchung. Das führt zu der schönen Situation, daß ein 20jähriger Berufssoldat das Schießen mit Kriegswaffen erlernt, aber privat als ungeeignet eingestuft wird, eine Sportwaffe zu erwerben. Ad 2.: Zuverlässig ist man, wenn bei der behördlichen Überprüfung (unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister, Nachfrage örtliche Polizei, Verfassungsschutz) keine Tatsachen festgestellt werden, die einen schlechten Umgang mit Waffen vermuten lassen. Das wird durch die Behörde geprüft, wenn man dort den Antrag stellt. Ad 3.: Die Sachkunde erwirbt man in einem anerkannten Sachkunde-Kurs. Dort kriegt man Technik, Gesetzeslage (WaffG, AWaffV, BeschG), Notwehr/Notstand, Ballistik, beigebracht und muss die sichere Handhabung von Waffen demonstrieren. Der Kurs wird von privaten Anbietern und über Vereine organisiert. Ad 4.: Ein Bedürfnis als Sportschütze weist man durch Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband nach. Der Verband erteilt eine Bescheinigung, daß der Schütze regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen hat, lange genug Mitglied ist, die gewünschte Waffe für die Wettkämpfe des Verbands geeignet ist. Dazu muss dann der lokale Verein bestätigen, daß die Schießtermine erfüllt wurden, die Schießstätten der Vereins für die Waffe geeignet sind usw., das ist von Verband zu Verband unterschiedlich. Hier wäre vielleicht ein Diskussionsfaden für das Thema gewesen: Link
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Jein. Die Versöhnung Deutschlands mit den Erbfeinden von ca. 300 Jahren Geschichte ist genial, ebenso die Überwindung des Kalten Kriegs und des eisernen Vorhangs mit Handel und Kooperation. Sinn macht auch gemeinschaftlicher Umweltschutz und Angleichung von Normen, Zollunion, Reisefreiheit und Völkerverständigung. Aber die EU wird im Moment von einem nicht repräsentativen Parlament und dem Senat der Regierungen geführt, die untereinander die abgehobene Clique der Kommissare ausgekungelt hat. Und speziell die Komissare halten sich mit ihrem Meer von Euro-Bürokraten für nahezu absolute Herscher und Lenker der Staaten Europas, allein ihren Launen verpflichtet. Du hast aber recht, wenn Du korrekt anmerkst, daß die interessierten Kreise der Gesetzwerdung sich hinter dem Feigenblatt der EU verschanzen, um Ihr eigenes Süppchen zu kochen. Speziell bei der Feuewaffenrichtlinie hat sich die deutsche Innenministerialbürokratie auf ganzer Linie durchgesetzt. Daß die Regelungen realitätsfern und unsinnig sind, wirkt irgendwie nur noch als Nebensatz fort. Es wurde EU-Weit etwas geregelt, was dem Quell einer bürgerfeindlichen Ideologie entsprungen ist, Voll auf der Linie der Etatisten liegt und den Prozess der Staatsabhängigkeit und Bevormundung vorantreiben soll. Das wird dann wieder vorgetragen mit den Krokodilstränen der Gefahrenabwehr von Bösen Terroristen. Bullshit ! Die EU-RL ist Nudging, nix weiter. Schlimm genug, daß die deutschen Abgeordneten zugestimmt haben, jetzt haben die Bürokraten es wieder in der Hand, mit der nationalen Regelung weit über die Befugnisse aus Brüssel hinauszuschießen. Und auch wenn der Zeitplan für eine Gesetzesänderung nicht eingehalten werden kann, wird hinterher eine Verordnungsreform kommen, mit der über Rechtsermächtigung mit einem Federstrich bestimmt werden kann, welcher Schütze/Jäger/Sammler was braucht (erst mal Weniger und letztlich:nix). Aber Kaffee-Satz-Deutung. Vielleicht kommt es nicht so schlimm, diese Ruhe im Prozess macht mich aber unruhig.
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Ist leider wieder das Schulmeister-Denken: Wir haben eines der schärfsten Waffengesetze der Welt...blablup Daß andere Europäische Länder durch die Ausweitung deutscher Gründlichkeit nun Freiheiten aufgeben müssen, das ist niemand hier bewusst. Die Summe der Ängste triumphiert über die Freiheit. Und uns Schafen wird verkauft: Niemandem wird etwas weggenommen. Dieses St. Floriansprinzip funktioniert erschreckend gut, irgendwie findet man es innerlich wohl schön, wenn es den Anderen genauso dreckig geht wie einem selbst.
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Das stimmt zwar aber: Dir WaffRL ist durch die Kommission eingebracht worden. Solange Du nur mit Ja oder Nein antworten darfst, bist Du irgendwie nicht richtig beteiligt. Das ärgert ja eben auch den deutschen BT, wenn das Küchen-Kabinett sich was ausdenkt, unjd dann per Fraktionsdisziplin abgenickt wird. Diejenigen, die bei diesem System nicht mitmachen (E. Steinbach) werden sanktioniert. Die RL wurde in Gremien erarbeitet, die nicht dem Parlament unterstehen, das ist der Kernpunkt. Das Parlament hat sich gewehrt und über die Ausschüsse ein wenig Milderung erreicht, aber letztendlich war es wieder nur Legitimationsstempel einer nicht-gewählten Regierung namens EU-Kommission. Der aufgebaute Druck, eine sofortige Abstimmung herbeizuführen war in diesem Zusammenhang auch seltsam, damit wurde ein zweites Verhandlungsverfahren vermieden.
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Ich vermute mal stark, daß das Thema "notwendige Waffenrechtsreform nach EU-Richtlinie" im Moment etwas in den Hintergrund tritt, da gibt es, dank Heißluft-Horst, dringendere Aufgaben. Eine weitere Vermutung von mir ist, daß sich in den Amtsstuben viele auf der Idee ausruhen, daß ja deutsches WaffG ausreicht, eine neue Kategorie für Vorderlader, ein erweiterter §6 AWaffV, diesmal auch für Jäger, der 10 als max-Kapazität für LW und 20 für KW vorgibt, fertig, so denkt man vielleicht. Sowas kompliziertes wie Registrierungspflicht für Magazine ist doch gar nicht zu realisieren, technische Richtlinien zum Umbau von Magazinen sin Quark, und dual Use wird noch nicht einmal verstanden.
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Die ganze Richtlinie ist in ihrem Werdungsprozess erst in dem Moment konkret, wo sich die Innenministerialbeamten von Deutschland zur Komission an den Tisch gesetzt haben und denen das deutsche WaffG diktiert haben. Dann gab's noch das Schmankerl mit den Normal-Großen Magazinen dazu odendrauf, wobei niemand weiß ob es nun für KK auch gilt. Vorderlader werden registrierungspflichtig, Deko wird wie Originalwaffe genehmigt, mit dem Einsetzen eines Standard-Magazins wird ein Selbstlader zur Kat A. Wenn also das BMI nun durch das FWR verkünden lässt, das man von der Ministeriumsseite nicht weiter die LWB bedrängen will, so sage ich dazu: Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Mein herzliches Beileid an die Funktionäre des FWR, die sich erstens mit solchen Furniergesichtern an einen Tisch setzen (müssen), zweitens wohlgesetzt und diplomatisch wohlwollend darüber schreiben (müssen) und dann drittens noch per vertrauensvoller Verhandlung die letzten Salamireste friedlicher Schusswaffennutzung verteidigen wollen. Glück auf, Kameraden...
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Nochmal BTT: Wenn man über Gesetze redet, dann wird bei der Auslegung vor Gericht häufig der Teleologische Ansatz verfolgt: Was wollte der Gesetzesmacher erreichen ? Das unterliegt dann leider häufig der Auslegung des Gerichts, das auch gerne mal einen gesunden Volkswillen aus sich selbst heraus formuliert. Bei der Einführung des §42a WaffG haben wir genau darüber bis zum Erbrechen gezetert: Der vorgeschobene Grund war gesellschaftliche Verrohung, wo Streitigkeiten nicht mit wüsten Beschimpfungen, hochroten Köpfen und schlimmstenfalls blauen Flecken endeten, sondern mit Messerwunden und Tritten an den Kopf. Weil man die Treterfüße nicht so einfach prophylaktisch amputieren sollte, hat man das Dabeihaben von Messern unter Strafe gestellt. Das ging natürlich viel zu weit, man kriminalisierte die absolute Mehrzahl von menschlichen Werkzeugnutzern. Statt am kurzen Ende den möglichen Strafrahmen für Täter auszuschöpfen ging der fürsorgliche Entmündigungsstaat an all seine fehlgeleiteten Untertanen heran und verbot mit viel Getue das bloße Dabeihaben von bestimmten Messern. Erinnert mich an den König im Dornröschen-Märchen, der geblendet von Fürsorge alle Spinnräder und Spindeln einsammeln und verbrennen ließ. Die Amnestie zum WaffG sollte es jetzt dem Bürger ermöglichen, Altlasten loszuwerden, die er entgegen dem Waffengesetz besaß, mit denen aber (wie so oft) keine Straftaten begangen, geplant oder sonstwie verbunden waren. Ist zwar auch eine Lösung für ein Nicht-Problem, aber die Absicht war in Ordnung. Nun hat man nur das Waffengesetz im Auge gehabt und wieder ist ein gutgläubiger Bürger auf die Erklärungen guten Willens von seinen Politikos hereingefallen. Ich kann nach den Erfahrungen mit solchen Amnestien eigentlich nur jedem Waffenbesitzer raten, der seinen Besitz aufgeben will, das Zeug nachts im Mondschein in einen tiefen Fluss zu werfen. Das von der Politik so oft wiederholte und wiederholt gebrochene Versprechen, die Gesetze würden sich nicht gegen den braven Bürger richten muss man endlich mal als freche Lüge bloßstellen. Gesetze richten sich gegen Alle. Täten sie es nicht, wären es Unterdrückungsmechanismen oder Privilegien-Verschaffung. Hmmm, mir kommen so langsam Zweifel... Von der Polizei kann man durchaus verlangen, Interpretationsspielraum zu nutzen. So könnte das gefundene Messer ja vielleicht doch nur zweihändig zu öffnen sein und daher nicht unter das Führverbot fallen. Oder eine abgegebene Langwaffe könnte ja doch keine Kriegswaffe sein. Ein Irrtum ist ja noch nicht einmal ehrenrührig. Aber stattdessen scheint die Erfolgsmeldung einer entdeckten, angezeigten Straftat wichtiger zu sein als Gefahrenabwehr und Bürgerhilfe. Wenn Polizisten so handeln, dann ist es schlecht um unser Verhältnis zur Gesellschaft bestellt. Wenn jetzt diejenigen, die etwas zu verlieren haben, zu den Opfern der Gesetzesdurchsetzung durch die Ordnungsmacht werden, und diejenigen, die sich zusammenrotten und Gefangenenbefreiungen durchführen, spucken, prügeln und beschimpfen straffrei bleiben, dann schwindet der Rückhalt für Polizisten dahin. Dann sind sie nur noch eine Gang unter vielen.
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Nö, ich glaube die sind sehr froh, dass es GENAU SO gelaufen ist. An einem 88jährigen Rentner kann man als Staatsdiener seine Treue beweisen, wird im Kampf gegen RRrrächts belobigt, weil man einen Reichsbürger geschnappt hat, Zeigt dem Untertan wo der Hammer der Obrigkeit hängt, und das Beste: Das Opfer muckt nicht auf, man braucht keine Angst um die Familie zu haben.
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Durch das Ausscheiden der "Schaft" ist leider die Nebelkerze für eine parlamentarische Schnell-Aktion verstrichen.
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Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum
Tyr13 antwortete auf kawakawa's Thema in Waffenrecht
Schon 3 Seiten... Die vorgeblich und in "anonymisierter" Form abgefasste Fallschilderung des Eingangsposts enthält immer noch reichlich Wertung. Das Problem mit dem Abfeuern einer SSW als Notwehr-Handlung ist die Eskalation. Selbst wenn man vor Gericht Recht bekommen würde, ruft man sämtliche Reflexe der Obrigkeit auf den Plan. So kann man es vielleicht machen, aber dann ist es halt K*cke. -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
KK, auch das kann man nachvollziehen. good Work... -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ergibt sich aus Eurer Moderatoren-Sicht der Informationen hier ein Hinweis ob der Verfasser bei Sonnenaufgang in Stein verwandelt ist ? Weil, ich hatte das in meinem Post ja schon angesprochen: Unwahrscheinlich, daß sich der "Echte" hier meldet... Sind weitere Sanktionen gegen die Person, die das Account des Neumitglieds erstellt hatte, möglich oder sinnvoll ? Weil: wenn das ein mieser Witz war, dann kann es sein, daß der Verfasser gute Freunde verliert. -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das ist aber die Eigenheit des BDMP, eine eigentlich nicht notwendige Bescheinigung einzufordern. Aber gut, das ist Vertragsfreiheit und ich hab's auch akzeptiert. Außerdem: ist nur eine Momentaufnahme. Ich habe meinen Ausweis seit mittlerweile fast 10 Jahren. Da hätte bei mir einiges passieren können, und der Ausweis, der damals als Indiz für reine Weste war, wäre nur noch das Papier wert... Sich selbst zu beweihräuchern und dann feststellen zu müssen, daß man eine untaugliche Maßnahme für SUPER befunden hat, tut schon ein wenig weh, oder ? Falls sich ein Verein die Aufgabe aufbürden sollte, seine eigenen Mitglieder zu gängeln, um als verlängerter Arm der Ordnungsmacht zu agieren, dann müsste man schon eng mit der Waffenbehörde zusammenarbeiten. Und die wird Dir aufgrund von z.B. DSGVO herzhaft einen husten. Die Kontrollettis auf den Vereinsmeier-Stühlen können sich diese Allmachtsphantasien von mir aus feucht abwischen, bitte. Genausowenig wie ich Geschaftelshuber mit Privilegien auf Vorstandsposten sehen will, übrigens. Es bleibt aber nach dem letzten Bericht, den ich gelesen habe ein Zweifel, ob es hier um Vereinswaffen ging. Offenbar hat er den Zahlencode vom Schrank der Eltern genutzt. Sei es wie es mag, Das Einzige was ich von einem kameradschaftlichen verein erwarten würde, ist das menschliche Miteinander, so daß niemand, der private Probleme hat, alleingelassen wird. Aber wir in unserem Verein sind auch daran gescheitert, seinerzeit hat sich ein Kamerad erschossen, wegen privater Probleme. Probieren will ich das aber immer noch. Aber nicht mit den Mitteln der StaSi. Putz Euch sowas von der Backe. -
Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!
Tyr13 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es hat 2 Seiten Wir wissen nur sehr wenig, aber die Quintessenz ist schon, daß Sportschützen eben auch nur Menschen sind, die ausrasten können. Dumm ist hier die Organisation des Vereins, der den Zugang für Waffen (aus welchen Gründen auch immer) nicht geändert hat, als der VorSi seine Erlaubnisser verlor. Ich hoffe auch inständig, daß im Moment seine Vereinskameraden sich um den Typen kümmern und ihn zur Vernunft bringen. Hoffentlich hat er ein Einsehen. Das ist aber eben nur die Eine Seite. Die umgekehrte Seite Die Erregung, wenn jemand tonnenschwere KfZ in seine Gewalt bringt und dann erweiterten Suizid auf der Autobahn bestenfalls und Massenmord schlimmstenfalls begeht, ist aber eine völlig andere. Wir als Schützen sind nun mal angreifbare Minderheit, vor Briefmarkensammlern fürchtet sich niemand. Der (irgendwie legal) bewaffnete Massenmörder wird als Pars pro toto für uns alle genommen, ob es nun fair und gerechtfertigt ist, oder nicht. Relativieren hilft nicht, man sollte aber dieses Schubladendenken bloßstellen und nicht unwidersprochen lassen. Denn genauso gerechtfertigt wie der elende Sportmordwaffenbegriff vom Grafe wäre potentieller Automobil-Killer, Terror-Fahrzeugführer oder Menschenmengen-Raser. Wenn schon Schublade, dann für alle -
Die Richtlinie drückt sich ja (mit Absicht) sehr schwammig aus, entscheidend wird sein, wie die nationale Umsetzung sein wird. Daß immer noch kein Testballon in die Umgebung abgesondert wurde, allein um rechtliche Prinzipien abzuklären, stimmt mich auch nachdenklich, denn egal welche Umsetzung dieser Richtlinie folgen wird, Es werden offenkundig Bestimmtheitsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit nicht mit Füßen getreten, sondern diese Grundsätze von Gesetzgebungstätigkeit werden Nachts von der GeStaPo entführt, im Morgengrauen füsiliert, Von 2-17 Panzerkolonnen überrollt und der letzte Rest mit Napalm verbrannt. Es gibt für alle Besitzer von Halbauto-Waffen ganz einfache, praktische Fragen: - Werden die blockierten "großen" Magazine weiter als "klein" akzeptiert ? Ist ein 10er .450 BM-Magazin böser als ein 20er .223er ? - Was passiert, wenn Karabiner und Pistole beim selben Besitzer sind ? (Beretta CX4 und Beretta 92 z.B.) - Wird KK wirklich von der Regelung ausgenommen ? - Wie soll die Verknüpfung mit Repetier-Waffen jetzt aussehen: In mein MVP Gewehr passen auch AR-Magazine, darf ich 30er haben, solange ich kein AR-15 habe, oder ist bereits der Besitz einer 10/22 dann verwaltungsrechtlich schädlich ? Der mMn gangbare Weg kann darauf hinauslaufen, daß es nur um Zentralfeuer-Patronenwaffen geht, daß blockierte Magazine OK sind, Dual Use akzeptiert wird, und erst bei gemeinsamen Besitz von normalgroßen Magazinen mit passender Waffe entweder Ausnahmegenehmigung notwendig wird (Bestandsschutz mit Registrierung) oder Verwaltungsstrafe: Wiederruf der Erlaubnis folgt. Das ist durchsetzbar. Alles dem vorgeblichen Zweck nicht förderlich, aber so werden die Hunde für die Taten der Wölfe geprügelt.