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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird. -
Der Bericht ist gut und spiegelt auch die Realität wieder. Aber: Die BW wollte seinerzeit kein leistungsfähiges Sturmgewehr sondern eine "billige", leichte Waffe, die man oft putzen kann, mit Zieloptik. Hat sie gekriegt. Auch bei der Nachbestellung wurden diese Anforderungen nicht nachgebessert. Davon will man heute nichts mehr wissen. Heute kann man sich auf den Kopf stellen und sagen: hätte, hätte Fahradkette. Dass die Beschaffung des G3-Nachfolgers jetzt nicht den Prinzipien von transparentem Vergabewesen entsprachen und die Anforderungen irgendwie dilettantisch formuliert sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist doch wie beim Fussball: Abseits ist: "Wenn der SchiRi pfeift"! Die Gesetze sind gemacht und sollen Spielregeln für Alle sein. Dass WaffG richtet sich auch nicht gegen die braven Bürger, sondern die bösen Buben, die eigentlich gar keine Waffen haben sollen. So wurde es hoch und heilig versprochen. Das ist dann wie "Im Zweifelsfall für den Stürmer". Mittlerweile dienen die Waffengesetze aber dem Durchpeitschen von ideologischen Grundsätzen, wenn ich diese Grundsätze formulieren sollte, dann komme ich zurück zur Sluggi-Definition von Waffen (Gegenstände, die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden) und der Mönchs-Sichtweise der Gesellschaft im Mittelalter: "Die Menschen sind eine Herde von Schafen (Bauern), die von einem gütigen Hirten (Pabst) gehütet werden, bewacht von scharfen Hunden (Dominicaner)" Das hat man damals dann beliebig übertragen auf den örtlichen Potentaten und seine Schergen. Aber das wird leicht OT. Das Problem ist hier im Thread, daß es eine professionelle Regelauslegung gibt, die der bisherigen Praxis widerspricht. Das ist unüblich, schlechtes Handwerk und mMn eine Anmaßung sondersgleichen durch das Gericht. Trotz meiner Meinung hat das Urteil jetzt erstmal Bestand, es gibt keine weitere Möglichkeit zur (gerichtlichen) Klärung. Mit dem Zustand vorher konnten alle halbwegs leben, plötzlich ist das von gestern nicht mehr wahr. Wenn man wieder zum "bequemen" Zustand vorher zurückkehren will, dann muss jetzt der Gesetzgeber eine Klarstellung machen, weil der unabhängige Richterprofi uns erklärt hat, daß wir alle keine Ahnung hatten und das alles immer schon falsch gemacht haben. Der Jäger, der einen Halbautomat besitzt, der große Magazine aufnehmen kann, besitzt nach der unanfechtbaren Meinung der Leipziger Richter eine Waffe, für die er aufgrund geltendem Gesetz eigentlich gar keine Erlaubnis hätte erhalten sollen. (Boah, Konjunktiv 2 im Plusquamperfekt). Die Erlaubnis ist gültig bis zum Widerruf, gilt aber nur für den Besitz. Die im Gesetz verankerten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des Führens stützen sich auf das zusammentreffen von "korrekte Waffe" und "korrekter Umgang" Also für Jäger: erlaubnisfreies Führen von Waffen für die Jagd auf der Fahrt ins Revier brav verpackt und ungeladen, im Revier gebrauchsbereit. Durch das BVerwG-Urteil ist genau dieser Zusammenhang jetzt aufgebrochen. Deshalb gibt es Unsicherheit und Ärger. Die Unsicherheit ist mMn gewollt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
<Seufz> das URTEIL des höchsten zuständigen Gerichts liegt vor. Damit ist schon vorgegeben, wie an allen untergeordneten Gerichten geurteilt werden soll. Eine EGAL-Einstellung ist nicht wirklich angebracht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich find's ja gut, daß Ihr Euch durch ein letzt-instanzliches Urteil nicht beeindrucken lasst. Die Tragweite dieses Urteilsspruchs kann Euch dabei aber wirklich erwischen. Laut der höchstrichterlichen Argumentation sind ALLE Halbautomaten, die Magazine mit 2+ Schuss aufnehmen KÖNNEN nicht für die Jagd geeignet. Sie hätten nach dieser Lesart Euch gar nicht eingetragen werden DÜRFEN. Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig, so wie wenn man mit Kurzwaffen Jagd, Posten benutzt oder zu schwache Munition verwendet. Das Urteil setzt sich über die beschworene Verwaltungspraxis von 30 Jahren einfach hinweg und schafft eine neue Rechtslage. Daß die erteilten Erlaubnisse nicht widerrufen werden ist der Faulheit der Behörden geschuldet, nicht Eurem starken Standpunkt. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Rechtliche Schritte sind vermutlich nicht die beste Lösung. Worauf sollte man auch klagen, "auf Erlaubnis zur Nutzung einer illegal besessenen Waffe" ? Die Einzige Variant des Widerstands ist jetzt, Druck auf die Politik auszuüben. Durch den Rundbrief des Landwirtschaftsministers, der wohl im Moment geflissentlich ignoriert wird, und die Zusicherung der Änderung im BJagdG, um den gewohnten Zustand wiederherzustellen ist dem Willen zur Äußerung geschickt ausgewichen worden. Die Forderungen der Verbandsvertreter sind ja weitestgehend erfüllt. Ohnehin ist die Jäger-Fraktion nicht durch politischen Aktivismus ausgezeichnet. Mit der Novelle des BJagdG käme ja auch das Schlamassel mit zertifizierter (bleifreier) Munition usw. aber mit dem Bonbon der HA-Erlaubnis würde die Jägerschaft denn vielleicht doch die Neuerungen akzeptieren ? Die Sportschützen sind (noch) nicht betroffen. Ich denke, die Entwaffner im Staat haben nach dem Terrorismus jetzt die Gelegenheit beim Schopf gefasst. Wenn das mit der schlagartigen Kriminalisierung nicht funktioniert, dann wird es über die Hintertür des EU-Rechts kommen. Vielleicht sollte man es noch einmal sagen: Es geht um HA-Langwaffen. KEINE der Terror-Waffen war vorher in privater Hand von Jägern oder Sportschützen. Mit solchen Waffen gibt es 2-3 Taten pro Million Gewaltverbrechen. Es gibt gar keinen kriminalistischen oder für innere Sicherheit plausiblen Grund, bei Jägern oder Schützen die Schraube zu drehen. Es kann hier also nur um eine Mischung von irrealen Motivationen geben: - Ideologie: (Waffen gehören in die Hände des Staats... Jawohl Herr Obersturmbannführer) - Angst: (solch gefährliche Dinge muss man Entschärfen... Dornröschen hat sich auch gestochen) - Neid: (wenn ICH nicht darf, dann soll es KEINER dürfen... Geh los und kauf's Dir, wir seh'n uns dann am Stand) Im Moment habe ich das Gefühl, daß die Obersturmbannführer die Dornröschen-Eltern und Neidhammel ausnützen. Und das ist der Moment, wo ich so langsam in die paranoide Überlegung einsteige: Wissen/Ahnen die etwas, was noch kommen soll und wollen jede letzte Möglichkeit zu zivilem Widerstand unterbinden ? Oder ist das mal wieder der Beamten-Gründlichkeit geschuldet ? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich lese da die "Kombi" aus HA+Mag(XL) soll "verboten" sein. HA+Mag(S) bleibt erlaubt und Mag(XL) darf erlaubt werden. Aber das ist so auf Kante genäht, daß nach dem nächsten BVerwG Urteil ein automatisches Verbot erfolgt. "Wir konnten ja nichts machen, es ist EU-Recht" In der ganzen Diskussion um Details geht doch die "Gesamt-Richtung" unter. Die Staaten verkaufen nach wie vor Waffen, am liebsten Großgeräte und Systeme aber die Kleinwaffen nimmt man eben mit. Gleichzeitig werden die Bürger entwaffnet. Geschieht das jetzt aus dem Prinzip einer "gewaltfreien Gesellschaft" oder liegt dahinter eine tiefere Methodik. Ein bewaffneter Mensch kann seinen Willen mehr als ( ~1) anderen Menschen aufzwingen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe gerade ein wenig gelesen. Bis auf den Unfugsquatsch mit den Magazinen hätten wir dann im Wesentlichen deutsches Waffenrecht in ganz Europa. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Es gibt aber jetzt auf jeden Fall mehr Meta-Posts zu dem Thema als Ursprungs-Nachrichten: Ja, Nein, Doof, Unwichtig, schon gesagt, Doch wichtig, wohl unwichtig, hilfreich, Quatsch, überflüssig, Wäre ja wohl noch schöner, wenn hier jeder käme Es stimmt ja, es gibt im Moment noch keine Nachrichten aus dem Sport-Schützen Sektor. Aber die vorher verlachten Befürchtungen zu SL-Pistolen für Jäger sind mittlerweile konkret(er) geworden. Keine Nachrichten heißt gute Nachrichten. Für mich heißt das, daß man sich mehr Selbstlader zulegen sollte, solange es noch geht. Je mehr ich durch meine Gewehre geschossen habe, desto besser habe ich die gemeinsame Zeit genutzt... -
Erstens möchte ich darauf hinweisen, daß es (so ungefähr) 3 Standards gibt: - Regeln der Technik - Stand der Technik - Stand von Wissenschaft und Forschung Regeln der Technik wären bekannte und bewährte Modelle, etwa die AR-15, AK-47, G3. Stand der Technik wären damals AUG, StGw 90, Galil gewesen (haut mich nicht wegen exakter Daten, soll nur ein Beispiel sein) Stand von Wissenschaft und Forschung: P 90, G10 Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, welche Standards vereinbart waren, danach richtet sich nämlich auch die Verpflichtung des Auftragnehmers. Außerdem sind die übergeordneten Regularien, die bei dem Geldausgeben der BW beachtet (oder eben nicht beachtet) worden sind. Bei Bauleistungen MUSS verpflichtend das Vergabehandbuch des Bundes benutzt werden, das die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach sich zieht. Das heißt nicht, daß es dann keine Elbphilharmonie oder BER-Projekte mehr gibt, aber in diesen Projekten lässt sich ziemlich schnell feststellen, daß auf AuftragGEBER-Seite alle wohlmeinenden Regularien narkotisiert, verprügelt, erschossen und einbetoniert auf dem Grund des nächsten Sees versenkt wurden. Vielleicht mit grinsendem Nicken des AN, aber immer aufgrund von Erwägungen, die mit der Technik nichts zu tun haben, hat sich der AG entschieden: - seine Anforderungen im laufenden Projekt zu ändern - keinen Wettbewerb zuzulassen - seine Prüfpflichten nicht zu erfüllen - vertragliche Konsequenzen von Verstößen des AN nicht zu verfolgen Falls das im Rahmen des Gerichtsverfahrens aufgedeckt wird, lehrt uns das etwas über das Beschaffungswesen, nicht über HK. Außerdem: wer erwartet denn ernsthaft, daß eine mittelständische Firma die Verschwendung der BW alimentiert ? Da ist das G36 vielleicht nicht das beste Gewehr, aber es tut ja in etwa das, was es soll. Anders als nicht fliegende Hubschrauber, Transportflugzeuge, Drohnen, U-Boote etc. Meine Erinnerung an den AFG Einsatz aus den Medien war, daß nicht das "ungenaue" G36 das Hauptproblem war, sondern Mangel an gepanzerten Fahrzeugen, weil der TÜV abgelaufen war. Das soll aber jemand berufeneres als ich kommentieren.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Meldungen zu Sportschützen sind durchaus hilfreich. Erstens sensibilisiert man die weitaus größte Gruppe der Waffenbesitzer. Zweitens sind die Überlegungen nicht abwegig, siehe die parallel laufenden Überlegungen Europas zu Magazinen Drittens ist Solidarität wichtig, Wenn wir nicht zusammenhängen, dann hängen wir bald einzeln. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Tyr13 antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Schön wär's. Für den Verwaltungsakt eines Erlaubniswiderrufs gilt nicht die Unschuldsvermutung, wie bei Gericht. Deshalb ja auch die Gummi-Formulierung "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." In dem von Dir konstruierten Fall ist der Verwaltungsakt so sicher wie das Amen in der Kirche. Anders sieht es dann bei Bußgeldern entsprechend der Strafvorschriften aus, da ist man wieder vor dem Richter. Der allerdings auch zum Wohle des Volkes den Waffennarren mit voller Härte des Gesetzes treffen wird... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hervorhebung von mir. Die WBK ist zunächst mal nur der Schutz vor dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz. Wenn doch nun höchstrichterlich festgestellt wurde, daß kein! Halbautomat mit der Möglichkeit zur Aufnahme von großen Magazinen zur Jagd zugelassen ist, dann begeht man möglicherweise Verstöße gegen das Jagdgesetz und das führt dann wieder zur Unzuverlässigkeit, Geschrei und Ärger. (Die Dinger sind wirklich teuflisch, ständig laden die sich selbstständig mit viel zu viel Munition und nehmen dann wie von Geisterhand das Arme Bambi TM unter Dauerbeschuss, ganz von alleine, ich schwör!) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Tyr13 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Von wem, in welchem Zusammenhang ? Der Jäger, - der eine HA-Büchse besitzt, soll sie nicht führen, bis Klarheit herrscht. - sollte mit Revolver statt Pistole losziehen, wenn er eine KW braucht (Empfehlung FWR) Der Behörden-SB, - soll keine neuen Einträge für HA mit WechselMags vornehmen (das wird Pistolen einbeziehen) - die bestehenden Erlaubnisse nicht widerrufen (Einige Rundschreiben der IM) Der Politiker - soll seine Verwirrung mindern und mit Betroffenen sprechen, das wird doch sonst immer gefordert (Tyr13) Rate mal, was mit diesen Soll-Werten passieren wird. -
Wobei hier über einen Umweg (fehlende Sorgfalt) eine Verfehlung (Unzuverlässigkeit) konstruiert wird, die durch die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung des WaffG zunächst gar nicht erkennbar ist. Wenn man dieser Art der Argumentation folgt, dann ist ein getanktes Auto auch ein Grund für den Führerschein-Entzug. Selbst wenn es abgeschlossen in der Garage steht... Zur weiter oben angekratzten Frage nach Rechtsbeistand: Ich persönlich kann sowohl dafür als auch dagegen argumentieren, wenn man zur Nachschau den RA ruft, dann verschärft man auf jeden Fall eine Begegnung mit einer Verwaltungsbehörde. Wenn ich andererseits höre, daß die Streifenwagen á la Miami Vice vorfahren um einen Verwaltungsakt zu begleiten, dann sind die Scharfmacher nicht auf der Seite der privaten Waffenbesitzer zu finden. Kann also durchaus angemessen sein, vor allem wenn man sich wie ich über diese Verletzung der Privatsphäre Qua Gesetz ohnehin schon ärgert. Andererseits ist ein "Profi-Zeuge" wie ein RA auch eine Versicherung dagegen, daß bei der Nachschau durch die Behörde die (vielleicht) anwesende Polizei durch "Schnüffeln" Beifang macht oder Befugnisse überschritten werden. Ich denke, das muss jeder nach seinem persönlichen Verhältnis zur Behörde entscheiden. Was bei der Nachschau gemacht werden kann ist ein wenig dehnbar.... Eigentlich dürfte nur überprüft werden, ob das Behältnis, in dem aufbewahrt wird, den Vorschriften und Normen entspricht, Blick auf's Typenschild reicht. Relativ leicht kann auch verlangt werden, daß die Waffen vorgezeigt werden, für die Erlaubnisse bestehen. Und das kann dann mit dem Abgleich der Informationen in der Waffendatenbank sinnvoll verbunden werden. (Dazu wird man sonst vorgeladen...) Dann ist noch die korrekte Trennung von Waffe und Munition zu checken. Wegen dem "geladen, unterladen, teilgeladen, fertig-geladen, gemeinsam mit zugehöriger Munition": Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen Condition 1 und Condition 3, beides ist "geladen"
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- kontrolle
- aufbewahrung
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Und wie...ich zufrieden bin. Ich wollte übrigens noch anmerken, daß die Bemühungen von den MEK-Schützen und von Computerfritze, solche Anlagen zu erschließen/zu bauen, richtig gut finde. Leider zu weit weg. Für mich bleibt also Schmittenhöhe, Alsfeld und P-Burg als +100m Stände in Reichweite. Aber das ist OK, wer weiß, was ich dann noch treffen könnte, wenn's auf 1000m geht.
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Könntet Ihr statt Laufseelenachse einfach Mündungshöhe sagen ? Die Achse ist nämlich eine Gerade durch die beiden Mittel- oder Schwerpunkte des Laufquerschnitts vorn und hinten. Und ich bin mir fast sicher, daß diese Achse die Decke vom Tunnel (5,40 ü. Mündung) deutlich früher schneidet, so in ca 150m (geschätzt). Weil die Achse sich in die Unendlichkeit erstreckt, sind Angaben zur Höhe dazu irgendwie seltsam, denn die Höhe vom Scheitelpunkt der Geschossflugbahn bis zu dieser Achse müsste negativ sein. Ich gehe immer von der Strecke Mündung-Ziel aus, das macht für mich mehr Sinn als Koordinate für x im schiefen Wurf der Ballistik, die Laufselenachse hat in diesem Koordinatensystem dann die Steigung der Tangente im Ursprung, die Schwerkraft wirkt in y-Richtung, wenn man nicht bergauf/bergab schießt und alles ist einfach... Falls ich jetzt irgendwie was falsch verstanden habe, erklärt's mir, entschuldigt bitte ohnehin den OT-Exkurs wegen so einer Kleinigkeit.
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Probleme mit meiner walther p 99 schreckschusswaffe
Tyr13 antwortete auf fabiogrotte's Thema in Frei ab 18
Gibt's auch .45 Knall und Du hast das falsche Magazin erwischt ? Nein im Ernst: Der Ladevorgang geht wie folgt 1. ) Magazin füllen (Die Seite mit der Rille kommt nach hinten....) Achte darauf, daß die Patronen wirklich bis ganz hinten unter den Magazinlippen sitzen. Gegebenenfalls zärtlich auf den Tisch klopfen. - Finger Weg vom Abzug - 2. ) Magazin in die Waffe einführen, bis es fest einrastet. 3. ) Patrone ins Patronenlager: a ) Du ziehst den Schlitten einmal komplett nach hinten und lässt ihn nach vorne schnellen b ) Der Schlitten wird noch vom Schlittenfanghebel offengehalten: Danndrückst Du den SFH nach unten und lässt so den Schlitten vorschnellen 4. ) Ergebnis: 1 Patrone im Patronenlager, Hahn oder Schlagstück sind gespannt Falls das so nicht funktioniert, lass es Dir zeigen bzw. Überprüfen im Laden. Denk dran, daß Du die Püste nur mit kleinem Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung griffbereit rumschleppen darfst. Im Kästchen mit Kabelbinder/Schloss geht überall. -
Flexibler Schlagstock = verbotener Gegenstand?
Tyr13 antwortete auf Restrisiko's Thema in Waffenrecht
Was weiß ich, wie Du zuschlägst... Die Theorie lautet in etwa so: Wenn Du den Schlag mit der Feder anfängst, dann biegst Du sie erstmal durch die Einleitung eines Drehmoments und der gegengerichteten Massenträgheit, speicherst also Energie. Im Lauf Deines Schlags erreichst Du irgendwann mal Deine persönliche Höchstgeschwindigkeit und dann beschleunigt die Feder nochmal weiter und gibt die gespeicherte Energie in Zusatz-Geschwindigkeit ab. Aber Du hast recht, viel mahr als auf die Technik des Schlagwerkzeugs kommt es auf den Schläger an und dessen Körperbeherrschung. Ich will aber gar nicht davon anfangen, weshalb Gegenstände in moralische Kategorien (gut: erlaubt, böse: verboten) eingeteilt werden. -
Flexibler Schlagstock = verbotener Gegenstand?
Tyr13 antwortete auf Restrisiko's Thema in Waffenrecht
Beim Impuls gerade nicht ! v x m.... Nicht v^2*m/2 Aber die Erklärung ist genau so: die Biegsamkeit der Rute führt dazu, daß das Gewicht sich mit höherer Geschwindigkeit bewegt als es Dein Arm schafft, es wirkt da also wie ein Hebel mit eingebautem Speicher. Ähnlich wie bei der Speerschleuder. Bei doppelter Geschwindigkeit beim Auftreffen ist also die 4-fache Energie erreicht, das genau ist die zweite Potenz.. Der Speicher ist der Unterschied zwischen Bogen und Armbrust, Du kannst bei der Armbrust über die Speicher-Vorrichtung einfach mehr Arbeit == Energie in den Bolzen einleiten. Beim Compound-Bogen ist das Zuggewicht identisch, aber bei der Entspannung des Bogens sorgt der mechanische Vorteil des Flaschenzugs für höhere Geschwindigkeit der Sehne. -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tyr13 antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Stimmt, die intensive Abneigung der Waffenbehörden auf Grundlage des §8 überhaupt Erlaubnisse zu erteilen, schlägt sich in solchen Hürden nieder. Das kommt natürlich immer auf die Einzelfall-Kombination aus Behörde, zuständigem SB und WB an. Das hatte ich versäumt nochmals herauszuarbeiten. -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tyr13 antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Es ist für alle Mitleser hier wichtig, diesen Punkt vernünftig aufzuarbeiten. Deshalb gehe ich mal die interne Logik-Kette des WaffG durch: 1. Der Umgang mit (üblichen) Waffen und Munition ist erlaubnispflichtig 2. Zum Umgang gehört der Besitz 3. Die Erlaubnis für den Besitz einer Waffe ist die WBK. 4. Für den Besitz von Munition gibt es verschiedene Erlaubnisse: a. Munitionserwerbserlaubnis in der WBK (erlischt nach Austragung der Waffe) b. Munitionserwerbsschein (üblicherweise mit Beschränkungen in Zeitdauer oder Munitionsart oder ...) c. Gültiger Jagdschein d. "Wiederlade-Pappe/Pulverschein", Erlaubnis nach §27 SprengG (nur für selbst produzierte Munition) Bleiben wir mal bei den üblichen Beispielen: Normalfall: Wenn man eine eigene Waffe hat, dann wird die ja auf der WBK eingetragen und normalerweise holt sich der WB dann gleich auch die Erwerbsberechtigung für dieses Kaliber in seine WBK. Sonderfall: Ein Jäger leiht sich vielleicht ein Gewehr für eine besondere Gelegenheit, z.B. zur Krähenjagd eine .22-250 mit langem Lauf. Dazu holt er sich per Jagdschein die Munition, es macht keinen Sinn, dafür auch noch Gebühren für einen MES speziell für dieses Kaliber zu bezahlen. Das Gewehr gibt er nach der Leihe zurück, die Rest-Munition behält er, kann ja sein, daß die Gelegenheit wiederkehrt und das Zeugs war teuer. Wir gehen mal der Einfachheit halber davon aus, daß er keine andere/weitere Berechtigung für Erwerb oder Besitz hat. Jetzt kommt das Problem: Der Jagdschein läuft aus und wird aus beliebigen Gründen nicht verlängert. Der WB besitzt jetzt Munition ohne Erlaubnis. Selbst wenn er eine Erlaubnis nach §8 erhalten könnte (komme ich gleich dazu, warum das wahrscheinlich nicht geht) dann hat er sie nicht. Schwupps hat er eine Straftat begangen. Vorbeugend kannst Du ja bei der Behörde einen Munitionserwerbsschein beantragen, "für LW-Munition jeder Art" mit der Begründung, daß Du genau in diese Falle nicht hineintapsen möchtest. Du musst aber (so die Gesetzes Logik) lückenlos immer eine Erlaubnis für den Umgang haben, das heißt im Nachhinein kannst Du nicht sagen "ihr habt mich ja jetzt ohne Erlaubnis zum Besitz dieser Mun erwischt, aber ich hätte ja eine Erlaubnis nach §8 bekommen können also zählt das nicht."Genauer, Du kannst das zwar sagen, aber das schallende Gelächter ist Dir sicher, vor den Folgen eines unerlaubten Munitionsbesitzes schützt Dich das nicht. Allerdings funktioniert die allgemeine Begründung "ich bin doch Jäger" wahrscheinlich nicht im Zusammenhang mit §8 WaffG. Denn genau für diese besondere Gruppe gibt es eben den spezial-Fall-Paragraphen §13. Die Begründung für einen MES nach §8 müsste lauten: "Ich habe teure Munition im Besitz und mache einen wirtschaftlichen Verlust, wenn ich sie abgebe" oder "Ich brauche die Mun für die Auslandsjagd, leihe die Waffe aber vor Ort, deshalb habe ich begründetes persönliches Interesse" Weil die Folgen vom Verstoß gegen das WaffG für den WB so viel schärfer ausfallen als für einen Nicht-WB, sollte man sich genau an dieser Stelle besonders vorsichtig verhalten, nmM. Deshalb ist der herausgebrüllte (PUNKT) in Deinem Post eher -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tyr13 antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Ich bitte auch den geneigten Leser zu beachten, daß es beim Besitz wiedergeladener Munition eine Übergangsfrist gibt. Also muss man die Munition nach Ablauf der §27er Erlaubnis binnen 6 Monaten loswerden. Hat man (LW-)Munition im Besitz, die man aufgrund Jagdschein erworben hat, und man besitzt KEINE zusützliche Erlaubnis für diese Munition (WBK-Eintrag, MES), dann ist nach Ablauf des Jagdscheins die Munition SOFORT widergesetzlich (bevor @Senne kommt) im Besitz. Sich selbst bei der Behörde anzuzeigen (Ja Herr Oberamtmann, ich hab hier noch Munition rumliegen, für die ich keine Erlaubnis habe, weil ich war krank und konnte meinen Jagdschein nicht verlängern...), ist so , daß der daraufhin folgerichtige Verlust sämtlicher waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen faktisch nachgewiesener Nicht-Eignung als begründet angenommen werden kann. -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
Tyr13 antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Erstmal ACK zu @Sal-Peter's Erklärung. SINN findet sich nicht im WaffG. LOGIK bitte an der Garderobe abgeben. VERNUNFT ist unerwünscht. Aber hier die Argumentation: Dem doppelt- und dreifach überprüften Wiederlader erlaubt man, die von ihm hergestellte Munition zu besitzen. Er könnte ja ein Kaliber für einen Vereinskollegen laden, daß er selbst gar nicht braucht, und für die Zeit, bis die Mun beim Kumpel landet, braucht er für die Selbstgestopften einen Schein, eben die 27er Erlaubnis. Sobald er die §27er Erlaubnis nicht mehr hat, muss er diejenige Mun, die er "sonst" nicht brauchen kann (weil er keine passende Waffe hat) abgeben / Verbraucht haben / delaborieren. Das ist solange folgerichtig, bis man in Frage stellt, ob denn Waffen und Munition überhaupt gefährlich sind und für wen.