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Tyr13

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  1. Wobei hier über einen Umweg (fehlende Sorgfalt) eine Verfehlung (Unzuverlässigkeit) konstruiert wird, die durch die konkreten Vorschriften zur Aufbewahrung des WaffG zunächst gar nicht erkennbar ist. Wenn man dieser Art der Argumentation folgt, dann ist ein getanktes Auto auch ein Grund für den Führerschein-Entzug. Selbst wenn es abgeschlossen in der Garage steht... Zur weiter oben angekratzten Frage nach Rechtsbeistand: Ich persönlich kann sowohl dafür als auch dagegen argumentieren, wenn man zur Nachschau den RA ruft, dann verschärft man auf jeden Fall eine Begegnung mit einer Verwaltungsbehörde. Wenn ich andererseits höre, daß die Streifenwagen á la Miami Vice vorfahren um einen Verwaltungsakt zu begleiten, dann sind die Scharfmacher nicht auf der Seite der privaten Waffenbesitzer zu finden. Kann also durchaus angemessen sein, vor allem wenn man sich wie ich über diese Verletzung der Privatsphäre Qua Gesetz ohnehin schon ärgert. Andererseits ist ein "Profi-Zeuge" wie ein RA auch eine Versicherung dagegen, daß bei der Nachschau durch die Behörde die (vielleicht) anwesende Polizei durch "Schnüffeln" Beifang macht oder Befugnisse überschritten werden. Ich denke, das muss jeder nach seinem persönlichen Verhältnis zur Behörde entscheiden. Was bei der Nachschau gemacht werden kann ist ein wenig dehnbar.... Eigentlich dürfte nur überprüft werden, ob das Behältnis, in dem aufbewahrt wird, den Vorschriften und Normen entspricht, Blick auf's Typenschild reicht. Relativ leicht kann auch verlangt werden, daß die Waffen vorgezeigt werden, für die Erlaubnisse bestehen. Und das kann dann mit dem Abgleich der Informationen in der Waffendatenbank sinnvoll verbunden werden. (Dazu wird man sonst vorgeladen...) Dann ist noch die korrekte Trennung von Waffe und Munition zu checken. Wegen dem "geladen, unterladen, teilgeladen, fertig-geladen, gemeinsam mit zugehöriger Munition": Das Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen Condition 1 und Condition 3, beides ist "geladen"
  2. Und wie...ich zufrieden bin. Ich wollte übrigens noch anmerken, daß die Bemühungen von den MEK-Schützen und von Computerfritze, solche Anlagen zu erschließen/zu bauen, richtig gut finde. Leider zu weit weg. Für mich bleibt also Schmittenhöhe, Alsfeld und P-Burg als +100m Stände in Reichweite. Aber das ist OK, wer weiß, was ich dann noch treffen könnte, wenn's auf 1000m geht.
  3. Könntet Ihr statt Laufseelenachse einfach Mündungshöhe sagen ? Die Achse ist nämlich eine Gerade durch die beiden Mittel- oder Schwerpunkte des Laufquerschnitts vorn und hinten. Und ich bin mir fast sicher, daß diese Achse die Decke vom Tunnel (5,40 ü. Mündung) deutlich früher schneidet, so in ca 150m (geschätzt). Weil die Achse sich in die Unendlichkeit erstreckt, sind Angaben zur Höhe dazu irgendwie seltsam, denn die Höhe vom Scheitelpunkt der Geschossflugbahn bis zu dieser Achse müsste negativ sein. Ich gehe immer von der Strecke Mündung-Ziel aus, das macht für mich mehr Sinn als Koordinate für x im schiefen Wurf der Ballistik, die Laufselenachse hat in diesem Koordinatensystem dann die Steigung der Tangente im Ursprung, die Schwerkraft wirkt in y-Richtung, wenn man nicht bergauf/bergab schießt und alles ist einfach... Falls ich jetzt irgendwie was falsch verstanden habe, erklärt's mir, entschuldigt bitte ohnehin den OT-Exkurs wegen so einer Kleinigkeit.
  4. Gibt's auch .45 Knall und Du hast das falsche Magazin erwischt ? Nein im Ernst: Der Ladevorgang geht wie folgt 1. ) Magazin füllen (Die Seite mit der Rille kommt nach hinten....) Achte darauf, daß die Patronen wirklich bis ganz hinten unter den Magazinlippen sitzen. Gegebenenfalls zärtlich auf den Tisch klopfen. - Finger Weg vom Abzug - 2. ) Magazin in die Waffe einführen, bis es fest einrastet. 3. ) Patrone ins Patronenlager: a ) Du ziehst den Schlitten einmal komplett nach hinten und lässt ihn nach vorne schnellen b ) Der Schlitten wird noch vom Schlittenfanghebel offengehalten: Danndrückst Du den SFH nach unten und lässt so den Schlitten vorschnellen 4. ) Ergebnis: 1 Patrone im Patronenlager, Hahn oder Schlagstück sind gespannt Falls das so nicht funktioniert, lass es Dir zeigen bzw. Überprüfen im Laden. Denk dran, daß Du die Püste nur mit kleinem Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung griffbereit rumschleppen darfst. Im Kästchen mit Kabelbinder/Schloss geht überall.
  5. Was weiß ich, wie Du zuschlägst... Die Theorie lautet in etwa so: Wenn Du den Schlag mit der Feder anfängst, dann biegst Du sie erstmal durch die Einleitung eines Drehmoments und der gegengerichteten Massenträgheit, speicherst also Energie. Im Lauf Deines Schlags erreichst Du irgendwann mal Deine persönliche Höchstgeschwindigkeit und dann beschleunigt die Feder nochmal weiter und gibt die gespeicherte Energie in Zusatz-Geschwindigkeit ab. Aber Du hast recht, viel mahr als auf die Technik des Schlagwerkzeugs kommt es auf den Schläger an und dessen Körperbeherrschung. Ich will aber gar nicht davon anfangen, weshalb Gegenstände in moralische Kategorien (gut: erlaubt, böse: verboten) eingeteilt werden.
  6. Beim Impuls gerade nicht ! v x m.... Nicht v^2*m/2 Aber die Erklärung ist genau so: die Biegsamkeit der Rute führt dazu, daß das Gewicht sich mit höherer Geschwindigkeit bewegt als es Dein Arm schafft, es wirkt da also wie ein Hebel mit eingebautem Speicher. Ähnlich wie bei der Speerschleuder. Bei doppelter Geschwindigkeit beim Auftreffen ist also die 4-fache Energie erreicht, das genau ist die zweite Potenz.. Der Speicher ist der Unterschied zwischen Bogen und Armbrust, Du kannst bei der Armbrust über die Speicher-Vorrichtung einfach mehr Arbeit == Energie in den Bolzen einleiten. Beim Compound-Bogen ist das Zuggewicht identisch, aber bei der Entspannung des Bogens sorgt der mechanische Vorteil des Flaschenzugs für höhere Geschwindigkeit der Sehne.
  7. Stimmt, die intensive Abneigung der Waffenbehörden auf Grundlage des §8 überhaupt Erlaubnisse zu erteilen, schlägt sich in solchen Hürden nieder. Das kommt natürlich immer auf die Einzelfall-Kombination aus Behörde, zuständigem SB und WB an. Das hatte ich versäumt nochmals herauszuarbeiten.
  8. Es ist für alle Mitleser hier wichtig, diesen Punkt vernünftig aufzuarbeiten. Deshalb gehe ich mal die interne Logik-Kette des WaffG durch: 1. Der Umgang mit (üblichen) Waffen und Munition ist erlaubnispflichtig 2. Zum Umgang gehört der Besitz 3. Die Erlaubnis für den Besitz einer Waffe ist die WBK. 4. Für den Besitz von Munition gibt es verschiedene Erlaubnisse: a. Munitionserwerbserlaubnis in der WBK (erlischt nach Austragung der Waffe) b. Munitionserwerbsschein (üblicherweise mit Beschränkungen in Zeitdauer oder Munitionsart oder ...) c. Gültiger Jagdschein d. "Wiederlade-Pappe/Pulverschein", Erlaubnis nach §27 SprengG (nur für selbst produzierte Munition) Bleiben wir mal bei den üblichen Beispielen: Normalfall: Wenn man eine eigene Waffe hat, dann wird die ja auf der WBK eingetragen und normalerweise holt sich der WB dann gleich auch die Erwerbsberechtigung für dieses Kaliber in seine WBK. Sonderfall: Ein Jäger leiht sich vielleicht ein Gewehr für eine besondere Gelegenheit, z.B. zur Krähenjagd eine .22-250 mit langem Lauf. Dazu holt er sich per Jagdschein die Munition, es macht keinen Sinn, dafür auch noch Gebühren für einen MES speziell für dieses Kaliber zu bezahlen. Das Gewehr gibt er nach der Leihe zurück, die Rest-Munition behält er, kann ja sein, daß die Gelegenheit wiederkehrt und das Zeugs war teuer. Wir gehen mal der Einfachheit halber davon aus, daß er keine andere/weitere Berechtigung für Erwerb oder Besitz hat. Jetzt kommt das Problem: Der Jagdschein läuft aus und wird aus beliebigen Gründen nicht verlängert. Der WB besitzt jetzt Munition ohne Erlaubnis. Selbst wenn er eine Erlaubnis nach §8 erhalten könnte (komme ich gleich dazu, warum das wahrscheinlich nicht geht) dann hat er sie nicht. Schwupps hat er eine Straftat begangen. Vorbeugend kannst Du ja bei der Behörde einen Munitionserwerbsschein beantragen, "für LW-Munition jeder Art" mit der Begründung, daß Du genau in diese Falle nicht hineintapsen möchtest. Du musst aber (so die Gesetzes Logik) lückenlos immer eine Erlaubnis für den Umgang haben, das heißt im Nachhinein kannst Du nicht sagen "ihr habt mich ja jetzt ohne Erlaubnis zum Besitz dieser Mun erwischt, aber ich hätte ja eine Erlaubnis nach §8 bekommen können also zählt das nicht."Genauer, Du kannst das zwar sagen, aber das schallende Gelächter ist Dir sicher, vor den Folgen eines unerlaubten Munitionsbesitzes schützt Dich das nicht. Allerdings funktioniert die allgemeine Begründung "ich bin doch Jäger" wahrscheinlich nicht im Zusammenhang mit §8 WaffG. Denn genau für diese besondere Gruppe gibt es eben den spezial-Fall-Paragraphen §13. Die Begründung für einen MES nach §8 müsste lauten: "Ich habe teure Munition im Besitz und mache einen wirtschaftlichen Verlust, wenn ich sie abgebe" oder "Ich brauche die Mun für die Auslandsjagd, leihe die Waffe aber vor Ort, deshalb habe ich begründetes persönliches Interesse" Weil die Folgen vom Verstoß gegen das WaffG für den WB so viel schärfer ausfallen als für einen Nicht-WB, sollte man sich genau an dieser Stelle besonders vorsichtig verhalten, nmM. Deshalb ist der herausgebrüllte (PUNKT) in Deinem Post eher
  9. Ich bitte auch den geneigten Leser zu beachten, daß es beim Besitz wiedergeladener Munition eine Übergangsfrist gibt. Also muss man die Munition nach Ablauf der §27er Erlaubnis binnen 6 Monaten loswerden. Hat man (LW-)Munition im Besitz, die man aufgrund Jagdschein erworben hat, und man besitzt KEINE zusützliche Erlaubnis für diese Munition (WBK-Eintrag, MES), dann ist nach Ablauf des Jagdscheins die Munition SOFORT widergesetzlich (bevor @Senne kommt) im Besitz. Sich selbst bei der Behörde anzuzeigen (Ja Herr Oberamtmann, ich hab hier noch Munition rumliegen, für die ich keine Erlaubnis habe, weil ich war krank und konnte meinen Jagdschein nicht verlängern...), ist so , daß der daraufhin folgerichtige Verlust sämtlicher waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen faktisch nachgewiesener Nicht-Eignung als begründet angenommen werden kann.
  10. Erstmal ACK zu @Sal-Peter's Erklärung. SINN findet sich nicht im WaffG. LOGIK bitte an der Garderobe abgeben. VERNUNFT ist unerwünscht. Aber hier die Argumentation: Dem doppelt- und dreifach überprüften Wiederlader erlaubt man, die von ihm hergestellte Munition zu besitzen. Er könnte ja ein Kaliber für einen Vereinskollegen laden, daß er selbst gar nicht braucht, und für die Zeit, bis die Mun beim Kumpel landet, braucht er für die Selbstgestopften einen Schein, eben die 27er Erlaubnis. Sobald er die §27er Erlaubnis nicht mehr hat, muss er diejenige Mun, die er "sonst" nicht brauchen kann (weil er keine passende Waffe hat) abgeben / Verbraucht haben / delaborieren. Das ist solange folgerichtig, bis man in Frage stellt, ob denn Waffen und Munition überhaupt gefährlich sind und für wen.
  11. Jup. Du erfährst nun die volle Intention solcher tyrannischen Gesetze: Verunsicherung beim Subjekt der Gesetze. Als normalo-Bürger lässt man jetzt sein Klapp-Messer zuhause, denn man könnte ja gegen den Paragraphen 42a verstoßen... Das setzt sich fort: Wer ein Messer bei sich trägt, ist kein normalo-Bürger und kann entsprechend behandelt werden. Das Ermessen zwischen "Bürger" und "Gesindel" übernimmt nun die weise Polizei-Macht, unterstützt von noch viel weiseren Richtern und Staatsanwälten, die diese wichtigen Gesetze zum Wohle Aller und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit durchsetzen. Natürlich nicht gegen die "Bürger" sondern nur gegen die, die sich als "Gesindel" offenbart haben, indem sie Messer bei sich hatten. Sowas ist nun eben suspekt.
  12. An sich ist das eine hervorragende Idee. Man könnte das genossenschaftlich organisieren, Jedes Vereinsmitglied erhält für seinen Anteil als "Dividende" Stunden, die er weitervermarkten kann. Zuerst steht aber mal die Suche nach einer geeigneten Immobilie im Raum, dann muss geplant, gebaut und genehmigt werden, bevor man sich Gedanken über eine Bewirtschaftung macht. Ich sehe die hohen laufenden Kosten bis zum Beginn des Betriebs als größte Hürde, außerdem vermute ich, daß die baulichen Auflagen für Stände > 100m sehr hoch sind, was die Absicherung angeht. Lärmschutz, Geschoss-Kontrolle und Metall-Belastung werden die größten Schwierigkeiten für die Genehmigung darstellen. Die Übernahme von alten Militär-Ständen bietet sich irgendwie an, aber da bietet man gegen die Immobilienfirmen, das macht's zu teuer. Außerdem müsste man bei der Übernahme von solchen Ständen wohl auch mit erheblichen Sanierungskosten rechnen. Ob sich solch ein Projekt wirtschaftlich realisieren lässt, kann man beantworten, wenn man die Anzahl der Enthusiasten kennt, die +300m schießen wollen und deren durchschnittlichen Beitrag abschätzt. Wenn es 300 Leute sind, die 1.000 € pro Jahr zahlen, dann kann man Projekte bis ~ 10 Mio € realisieren. Wenn die aber jeder nur 100 € beisteuern, dann ist bei 1Mio Schluss. Falls man die Unterstützung von Verbänden gewinnt, die bereits die "Melk-Kuh" der Mitglieder haben, ist noch viel mehr Power hinter solchen Ideen. Die Verbände können zukunftsorientierte Projekte unterstützen, was dem Privatmann schwer fällt. Zum Spaß können wir ja so'n Projekt mal planen. Allein die Bahn: 1000m x 30m = 30.000m² bei m²-Preis von 50 € (deutscher Durchschnitt) ergibt das Kauf-Kosten von 1,5 Mio. Halle drauf, Wälle errichten, Hochblenden, Kugelfang, Infrastruktur, einzäunen, Alarmanlage, 2,5 Mio. Um das zu finanzieren braucht man monatliche Einnahmen von ~ 10.000. Beim Genossenschaft-Ansatz verkauft man 2.500 Anteile von je 1.000 €, Jeder Anteil hat Anrecht auf 10h Bahnbenutzung pro Jahr, das entspricht dem Gegenwert von 150,-€. Wo kriegt man auf dem Sparbuch 1,5% Zinsen ? Das sind so die Gedanken, die mir dazu einfallen.
  13. Eigentlich will ich nur weniger Verbote.... Aber das muss ich jetzt Dir nicht sagen, sondern dem Papst.
  14. Du fragst beim zuständigen Wohort-Amt nach, ob die Waffenhandelslizenz gültig ist und lässt Dir notfalls eine Kopie vorab schicken. Dann füllst Du den Kaufvertrag aus (2 Ausfertigungen) und schickst beide an den Käufer, der soll Dir einen Vertrag unterschrieben zurücksenden. Die Waffe wird dann per Kurier zugesandt, wenn Geld und Vertrag da sind. Nachdem Du die Waffe versandt hast, zeigst Du die Überlassung an den Käufer an und bittest um die Austragung in Deiner WBK.
  15. Ja, es handelt sich um einen Sonderfall, ähnlich wie bei den SP-Presslingen. Da bricht dann die Systematik zusammen, weil die Gegenstände Eigenschaften beider Geltungsbereiche besitzen. Aber stell mal die Fälle gegenüber, wo sich etwas ändern würde: Auf dem Schießstand ist die Sharps auf dem Tisch, 1. der Schütze nimmt eine vorbereitete Patrone und läd sie 2. Ich als Inhaber einer 27er Lizenz lade die Patrone Da ist nicht wirklich ein himmelweiter Unterschied, gesetzestreues Verhalten vorausgesetzt. Abseits vom Schießstand, und nicht zum sofortigen Verbrauch, da würde ich wie mit dem losen Pulver umgehen, die Kartuschen/Geschoss-Kombi also nicht überlassen, es sei denn, derEmpfänger ist 27er... Aber auf dem Stand sehe ich diese Zubereitungen wie Patronenmunition. Es ändert sich nämlich an der Handhabung nichts. Nur meine Meinung, es handelt sich da um einen Analogieschluss für einen Sonderfall, der durch gesetzliche Bestimmungen nicht vollständig erfasst wird.
  16. Wenn es um die Hülsen geht: Die sind von der rechtlichen Würdigung ähnlich zu behandeln wie SPAXTM Schrauben. R4711: Nicht im Tonnenmaßstab in den Augen verreiben... Sobald die Dinger patroniert sind, also die Ladehülsen mit Pulver und Geschoss verbunden wurde, muss man sie so behandeln wie das lose Pulver. Erleichtert wird die Handhabung auf dem Stand, es wird ja nicht mit losem Pulver hantiert. Rechtlich würde ich sie als "Zubereitungen" einstufen, die auf einem Schießstand analog zur Patronenmunition erworben werden dürften. Das ist aber nur meine Meinung, allerdings finde ich das einleuchtend.
  17. Inwieweit ? Welche Law&Order Aktionismen werden jetzt gezogen: - Ärzte kommen in Schutzhaft - 78jährige bekommen die Waffen weggenommen - SEK's warten jetzt solange bis sich die Zugriffspersonen selbst erschossen haben - Der Gesetzgeber verbietet Morde - Sportschützen dürfen nur noch mit Wrigley's Pfefferminz-Geschossen arbeiten Und die Alternative ? Wenn es nun eine illegale Waffe war, werden dann die LWB nur noch per Ehrenwort-Durchsuchungen mit der Polizei in Kontakt treten ?
  18. Den Smiley inflationär zu gebrauchen gibt Dir nicht mehr Recht... Der Vorschlag war: wir brauchen mehr und neue Gesetze, die den Staat (Polizei und StA) einschränken und die Verantwortlichen in ihrem Amt persönlich haftbar machen. Mein Argument gegen diesen Vorschlag lautet: solche "Schutz-Gesetze" bergen in sich die Gefahr des Mißbrauchs und bringen für die Praxis nur mehr Aufwand in einem ohnehin schon überlasteten Rechts-Apparat. Es ist die Anwendung der schon bestehenden Gesetze, die hier alleine schon Abhilfe schaffen kann, wenn nur endlich wieder der Wille in diesem Rechtsapparat besteht, sich zum Wohle des Bürgers zu betätigen. Es gibt Mechanismen (z.B. die Beförderung nach Aufklärungs/Verurteilungsquote oder die Besoldung nach der Anzahl der Mitarbeiter) die unsere Beamten (:= Staats- und somit Volksdiener) auf den falschen Weg locken können. Genau wie die Bereitschaft des Bürgers sich über "Maschendrahtzaun"-Nickeligkeiten bis zu den höchsten Gerichten durchzuklagen auch unser Rechtssystem mit Nichtigkeiten beschäftigt. Wobei der Nachbarschaftsstreit ja noch komisch ist, wenn aber Richter sich Ihre Posten vor Gericht erstreiten und die Politik so schlecht arbeitet, daß nur noch die Gerichte Abhilfe schaffen können dann die Beispiele sind, die mir sämtliches Lachen vergehen lassen. Die Einschränkung staatlicher Gewalt und die Korrektive des Rechtsstaats gegen Obrigkeits-Gewalt sind doch tief in unserem Gesetzeswerk verankert. Lass uns erst einmal die Alten Zäune reparieren bevor wir nach neuen, engeren Gesetzesbarrieren schreien. Das ist nämlich genau die Tendenz, die Du auf der einen Seite beklagst, zum Anderen aber selbst forderst. Und wenn Du mit der Krähe argumentierst, kannst Du ohnehin niemand mehr trauen und landest beim Dilemma: Wer bewacht die Wächter ? So besser und/oder klarer ?
  19. Also alle Beteiligten, nicht nur die Verantwortlichen ? Sorry, musste jetzt sein. Aber auch sonst: Damit wäre ein Mechanismus geschaffen, daß z.B. organisierten/intelligenten/vermögenden Verbrechern ein Instrumentarium an die Hand gibt, ihre eigene Strafverfolgung zu ver-/behindern. Und ich vermute ganz stark, daß dieser Personenkreis da wesentlich erfolgreicher sein würde, als der unbescholtene Bürger, der vielleicht ein solches Instrument aus lauter Obrigkeitshörigkeit gar nicht anwenden will. Und es beschäftigt dann die Strafverfolger nochmal zusätzlich. Es bleibt also ein Problem Innerer Führung. Erst wenn die HD als solche sparsam, dann aber gut vorbereitet genutzt wird, und die Führung ein Interesse daran hat, das "softe" Methoden verwendet werden, wird sich dieses Problem entspannen.
  20. Keine Ahnung, was Du liest. Trotz @Schwarzwildjägers Dementi entwickelt sich dieser Thread doch zielich zum Bash- und Paranoia-Spielfeld. Und wenn @uwe hier gegen die Verschwörungstheorien spricht, dann ist das allerhöchstens ein Gegenpol zu Posts, die unsere Polizei mit den Todesschwadronen der südamerikanischen Militärjunta auf eine Stufe setzt. Soll ich mich über solche Posts von @guerrero1 jetzt auch so pikiert und naserümpfend äußern ? Es ist sicher nicht falsch, wachsam zu bleiben, wenn man das Gefühl hat, in unserem Staat liefe es in die falsche Richtung von "Law & Order". Aber dem Himmel sei es gedankt, wir haben neben schlechten Tendenzen immer noch reichlich Gegenmittel gegen unsere Staatswillkür, rechtsstaatliche und auch gesellschaftliche Selbstreinigungs-kräfte. Muss man nur nutzen. Aber gerade @uwe gibt uns hier auf WO einen faszinierenden Einblick in die Wirklichkeit der Polizeiarbeit, im Spannungsfeld der Behördenleiter, Staatsanwälte, Konkurrenzbehörden (Berlin -> LKA). Bei ihm muss man immer sehr genau darauf achten, was er NICHT sagt. Zu @Ch. Aus S. Post: Wie fundiert ist Deine Angabe, daß bundesweit alle 2-3 Wochen psychisch Kranke Menschen durch die Polizei erschossen werden ? Wären immerhin 20-25 Tote pro Jahr, ich kann mir nur schlecht vorstellen, daß so gehäuft Tote nach dem ständig gleichen Muster produziert werden, gänzlich unbemerkt von einer polizeiKRITISCHEN Medienlandschaft.
  21. Es ist schon so, daß das NWR bei der Vorstellung des Vorhabens jan ganz klar damit beworben wurde, daß zeitnah und einfach die legalen Waffeninformationen durch verschiedene Behörden eingesehen werden können. Wie eben nachzulesen: - Polizei - Zoll - Verfassungsschutz Und eben bei der Polizei mit 3 Aspekten 1. Zur besseren Durchführung des Waffenrechts (OK, leuchtet ein, sinken dann meine Gebühren, wenn's doch einfacher geht ?) 2. Zum Abgleich der Sachfahndung (kann ja nur die ominösen 2% Anteil der legalen Waffen an allen Taten mit Schusswaffen betreffen, besser aber wie nix) 3. Zur besseren Einsatzvorbereitung und dem besseren Eigenschutz der Beamten. (Darüber diskutieren wir gerade. Weil's eben laut PKS keinen Zusammenhang zwischen "LWB !" und "Gefährlich" gibt)
  22. Und Uwe hat Dir gesagt: - Du bist nicht durch den Staat verfolgt worden, weil Du LWB bist - Der Typ, der SMSn Schreiben kann, hat Dir den Besuch eingebrockt - Die Jungs in Grün, die den Besuch durchgeführt haben, haben halbwegs ordentlichen Umgang mit Dir gepflegt - Die Winnenden-Hysterie hat glücklicherweise hier nicht zu einer Überreaktion geführt. Die Polizei muss auch anonymen Hinweisen nachgehen. Meinst Du, ein Anuf an Dich bei dieser Art Hinweis hätte gereicht ? Der Hinweis auf 126 ist vielleicht auch gar nicht in Deine Richtung, sondern in die Richtung des Hinweisgebers ergangen... Aber das ist sowieso Kaffeesatz-Deutung. Hier im Thread geht es jetzt darum, daß möglicherweise in Zukunft nicht mehr 6 Polizisten, davon 4 in Uniform bei Dir auftauchen, sondern Du vom Geräusch des Rammbocks aufwachst und 20 Vermummte in der Bude rumtrampeln.
  23. Das klingt aber schon ganz anders, als der Ratschlag, sich durch penibles Befolgen aller möglichen Vorschriften "unangreifbar" zu machen. Gerade die Wertschätzung der Rechtsstaatlichkeit zwingt Dich als mündigen Bürger doch gerade zum Widerstand, wenn die Behörden unsittliche, ungesetzliche unrechte Forderungen stellen, Ermessensentscheidungen zu Deinen Ungunsten fällen, ihre Kompetenzen überschreiten usw. Mit dem NWR und dem Argument der "Eigensicherung" hat seinerzeit der Freiberger angefangen. Mittlerweile hört man dieses Argument gegenüber allen LWB pauschal. Da ist es eben dann auch angebracht, gegen diese Diskriminierung anzugehen. Eine Diskriminierung ist es deshalb, weil von den LWB statistisch nachweisbar keine höhere Gefahr als von allen anderen Bürgern ausgeht. Eher ist es andersherum. Argumentiert wird immer nur mit "abstrakter Gefährdung"... Die Tendenzen sind klar zu erkennen, wehrte also den Anfängen.
  24. Davon wird es nicht richtiger, daß Du es schreibst. Es gilt zwei Dinge zu beachten: 1. Die Gesetze, die Durch- und Umsetzung, Vorschriften und Auslegungsgepflogenheiten werden solange verschärft werden,wie sich kein Widerstand regt. Die Antis haben Dich auf dem Kieker, da kannst Du noch so brav sein. 2. Ungerechtfertigterweise stehen wir LWB im Ruf "gefährlich" zu sein. Mit dieser "Gefahr" werden jetzt Umgangsformen legitimiert, die der Diskriminierung gleich kommen. Die Tendenz ist stark abfallend. Ich bin der Meinung, daß es besser ist, das Kind nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann aktiv zu werden.
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