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Tyr13

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  1. Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp. Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden.
  2. Danke Dir Uwe für Deine Beiträge aus dem echten Leben eines Polizisten. Ich denke aber, daß sich nur eine Minorität von Polizisten aus den Zwängen ihres Mikrokosmos befreien kann. Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht. Es kann sein, daß sich jemand mit dem negativen Ergebnis zufrieden gibt und auf weitere Nachforschung verzichtet. Wenn derjenige aber seine Investition von Manpower und Zeit rechtfertigen muss, um bei der Beförderung gute Chancen zu haben, wird er eher Richtung Beifang agieren. "Wir haben bei Ihnen nach Drogen gesucht und nix gefunden. Aber das Fallmesser zeigt ja, daß Sie schuldig sind. Außerdem sind da die fast schon pornographischen Nacktbilder Ihrer Kinder, wir behalten Sie im Auge und mucken'se jetzt nicht auf, wenn wir wollen, kriegen wir sie dran, und wenn es mit der Steuerfahndung ist. Jeder ist verdächtig."
  3. Wer Munition in Verkehr bringt, muss sie erstens kennzeichnen und bei der Weitergabe im Prinzip sogar beschießen lassen. Lass es.
  4. Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.
  5. Wie @karlyman sehe ich objektiv keinen Bedarf, eine bereits definierte Straftat nochmals unter besondere Strafe zu stellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, wie man so schön sagt. Ich bin völlig bei Dir, daß es ein besonders schwerer Fall ist, wenn man Helfer attackiert, das Gaffen und Posten über die notwendige Hilfeleistung stellt oder sich feige im Halbdunkel der Internet-Anonymität ehrabschneidend äußert. Mit Sondergesetzen treibt man jedoch einen Keil zwischen Polizei/Rettung/Feuerwehr und den Rest der Gesellschaft. Das finde ich höchst bedenklich, weil es genau die "Ordnungskräfte" von der Gesellschaft entfremdet, aus deren Mitte und zu deren Wohl diese Bürger arbeiten sollen. Solch eine Entfremdung bindet dann nur die Exekutive noch stärker an deren weisungsgebende politische Herrschaft. Denk mal an Sluggy Brennekes Definition von Waffen (..die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden...) und ersetze "Waffen" durch "Polizei". Das ist mindestens schon der zweite Schritt auf dem Weg der "besonderen Mütze" die letztlich in einem preußischen Obrigkeitsstaat mündet, die Geisteshaltung des "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gepaart mit dem bedingungslosen Gehorchen vor der "besonderen Mütze" war dann die vorgefertigte Diktatur, der sich der Braunauer dann bemächtigt hat. Empörung über Straftaten ist ein schlechter Ratgeber für Gesetzgebung. Gesetze sind eben das Handwerkszeug des Politikers, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.
  6. Ich finde, der Beitrag war genau in die korrekte Richtung. Es ist doch tatsächlich so, daß der Staats-Apparat (und nicht nur der) den "Waffennarren" höchst mißtrauisch begegnet. Die Polizei findet es doof, wenn irgend jemand außer ihnen Waffen hat. Das ist sogar folgerichtig. Es lässt außer acht, daß die Waffenbesitzer in dieser Republik zertifiziert zuverlässig sind. Das kränkt uns natürlich in unserer gesetzestreuen Seele. Es existiert also ein Misstrauen "von oben" nach "unten" von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Verwaltungsbehörden und Politik gegen den Bürger mit privaten Waffen. Wir sind ein Dorn in Ihren Augen. Und umgekehrt wächst durch die Abgehobenheit von Politikern, die sich vom Wahlvolk weit entfernt haben das Misstrauen "nach oben" eben gegenüber Politikern, die nicht zum Wohl ihrer Wähler zu arbeiten scheinen. Besserwisserei und Küchenkabinette haben sich doch etwa jenseits der Lokalpolitik eingestellt, siehe Eidesformel für NRW, Alternativlosigkeit von Banken und Griechenrettung und "wir schaffen das"-Parolen. Wie Du schon sagst, in dem Moment wo dieses Misstrauen stark wächst, verlieren die bisherigen Machthaber an Einfluss, wobei die Alternative nicht immer besser ist, nur anders schlecht. Solange der Mechanismus funktioniert bleibt alles im Lot, aber wenn die ersten Machthaber auf die Idee kommen, die Mechanismen auszuhebeln, wird's ganz schnell kritisch. Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings...
  7. Etwas mehr als das. Es ist eine Selbst-Rechtfertigung der Polizei. Wir wurden informiert, wir haben etwas getan (SEK losgejagt) und damit man uns nicht nachsagen kann, wir würden den Bürger schikanieren, suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung
  8. Das finde ich sehr kulant, daß er das Haltbarkeitsdatum der Bescheinigung und des Voreintrags verlängert. Lob' Ihn mal dafür...
  9. Es muss für Dich immer alles Beides und wenigstens noch einer mehr sein. Lass uns das ruhig auf die Weste beschränken, die im Übrigen auch nicht "sicher" ist sondern nur "schützt". Das Angst Argument zieht nicht: Wenn jemand die Platte schleppt hat er meistens KEINE Angst (mehr). Also kannst Du Dich auch wieder entspannen. Ansonsten musst Du Dich auch vor denen mit Schutzbrille und Gehörschutz fürchten, weil die sind ja auch ganz dolle angstzerfressen...Und Verbandskasten, Feuerlöscher und freiwillige Erste-Hilfe Kurse sind ja auch Dinge, die niemand braucht. Ich habe ein Problem damit, daß Du Dir anmaßt, zu bestimmen, was man braucht und was nicht. So eine Platte kostet relativ viel Geld, ist fürchterlich unbequem und sieht Schei$$e aus. Falls man sie jemals braucht, ist das Zeug unbezahlbar. Ich denke, es muss jeder selber wissen, aber eben auch selbst entscheiden dürfen. Ich denke im Moment, ich lasse das sein, die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen waren ja ausreichend. Aber vielleicht ändere ich auch meine Meinung. Und wenn Du dann meinen Stand meidest, dann werde ich auch ohne Dich leben können.
  10. Ähhh.....Nein. Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe. Ich wiederum habe das genommen, was Du geschrieben hattest und es wörtlich genommen. Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte. Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks
  11. Ganz Provokativ: Warum ? Ich kann's ja ein Stück weit nachvollziehen, wer mit Platten auf dem Bauch und Buckel herumrennt, der sieht komisch aus und signalisiert irgendwie Misstrauen. Deshalb hab ich ja oben geschrieben: ich denke darüber nach. Ich habe zufällig schon eine Molle-Weste, die ich für Langwaffen-Mehrdistanz nutze, deshalb ist das Gedankenspiel bei mir fast schon naheliegend. Ich käme mir aber affig vor, das steht im Moment dagegen. Aber andererseits: Ist doch jedem sein Bier, wenn es ihm besser geht, weil er weniger Angst hat, und niemand dadurch beeinträchtigt wird, kann es doch auch egal sein. Deshalb verstehe ich Deine Aussage zur Angst vor dem Rüstungsträger jetzt nicht. Hast Du keine Angst vor Waffen, aber vor nahen Verwandten von Ziegelsteinen ? Kann man vielleicht sehen wie den Helm auf der Baustelle oder Sicherheitsschuhe in der Küche oder Werkstatt. Wenn man's aus dem Kontext reißt, sieht's komisch aus. Aber schlimm oder angsteinflößend ist es sicher nicht. Bei den Bezirksmeisterschaften höre ich es auch von anderen Aufsichten: das nächste Mal komme ich mit dem Plate Carrier. Ist halb im Scherz, sicher, aber freies Nachdenken muss erlaubt bleiben.
  12. Zunächst mal gibt es nur einen Bericht (Hörensagen...). Aber dieser Bericht weist darauf hin, daß es böse Menschen gibt, die Schützenvereine als Quelle von Waffen ausgemacht haben. Wem das noch nicht klar ist, der lebt in einer sehr behüteten Welt. Das fängt an mit den versuchen der H.Angels, sich durch Eintritt in SV zu bewaffnen, weiter zurück gab es die Versuche der Wehrsportgruppen und schließlich auch den unseligen Robert S. in Erfurt. Die oben zitierten Beispiele von Suiziden auf dem Stand gibt es auch. Das alles ist Risiko. Immer noch viel wahrscheinlicher ist aber einen Verkehrsunfall auf dem Weg zum Stand zu haben, oder beim Benutzen falscher Leitern sich das Genick zu brechen. Schießen ist sicherlich weniger gefährlich als Tischtennis. Das Risiko lässt sich trotzdem durch vernünftiges Verhalten vermindern, ich gehe bei Anfängern immer auf Grabsch-Entfernung, wenn sie die ersten Serien schießen, letzthin musste ich auch zupacken, da war eine Hülse der Schützin in den Ausschnitt geworfen worden (frisch aus der Pistole vom Nachbarstand), vor Schmerz hat sie sich vorgebeugt und weggedreht und ich hatte plötzlich einen Revolver mit der Mündung vor dem Bauchnabel. Der Finger war lang am Abzug, btw. Ich denke jetzt auch über eine Weste nach. Die bei mir geholsterte Pistole wäre hier völlig sinn- und zweckfrei gewesen. Die 4 Regeln vom Colonel sind eine gute Basis und sollten UNBEDINGT an alle Schützen weitergegeben werden. Daß jemand mit krimineller Energie eine Waffe entwendet, lässt sich kaum sicher verhindern, aber doch erschweren, hier im Bericht hat es ja auch geklappt. Bei uns werden die Vereinswaffen von der Aufsicht mitgebracht und am Stand abgelegt, die Aufsicht packt sie dann auch ein, wenn die Schützen nach vorne gehen, bleibt die Aufsicht meist hinten. Letztlich arbeitet man aber auf einer Vertauensbasis, für mich ist dieses kriminelle Risiko damit erträglich.
  13. Ist schwer zu sagen. Wäre ich Polizist, dann würde ich vermuten: hier war einer beim Schießen und hat seine Rangebag verloren/ist ihm geklaut worden. Wenn der Besitzer Ami-Soldat ist, dann ist die Waffe in 'Schland vielleicht gar nicht registriert. Es wäre dann eventuell zu ermitteln, ob ein S&W-Revolver jetzt auf die Fahndungsliste gesetzt werden muss. Aber: Spekulatius
  14. Ich entschuldige mich, wenn ich Dich beim Wort genommen habe obwohl Du das nicht wolltest. Ich denke, Deine Theorie, daß keine WaffRecht-Erlaubnis erteilt werden wird, könnte sich durch das vorgeschlagene Experiment erhärten lassen. So hatte Ich dich schon verstanden. Der Einsatz für den Feldversuch wäre aber überschaubar, insofern: "wissenschaftliche Erkenntnistheorie" ist nichts anderes als Versuch und Irrtum in schicken Klamotten.
  15. Ich will nicht den Stab über dem TS brechen, aber mir ist es unverständlich, wie man Bestellungen im Internet macht, das Gewünschte dann aus anderer Quelle kauft und vergisst, vom Kauf wieder zurückzutreten. Falls sich die mentale Verfassung des TS verbessert hat, dann kommt ihm solcher Schlendrian jetzt nicht mehr vor und er hat sich lediglich fahrlässig sein Leben versaut. Dann braucht er nur noch die Wartefristen des z.B. WaffG zu durchleben und seine Nase sauber zu halten. Genau deswegen gibt es diese Regelung. Wie jetzt ein Sachbearbeiter eine oder mehrere Verfehlungen in der Vergangenheit bewertet und wie die Zukunftsprognose dann aussieht, das wäre vermessen dazu zu spekulatiusieren. Insofern ist der Vorschlag von MarkF gar nicht mal so schlecht: Feldversuch... In der Vergangenheit haben wir auch ab und zu mal vorgeschlagen den kleinen WS zu beantragen, weil der ja auch mit einer Zuverlässigkeits-Überprüfung verbunden ist. Im Übrigen diskutieren wir ja hier nur über legale Themen, wer eine Waffe ohne Rücksicht auf Verluste beschaffen will, der hat wahrscheinlich gute Chancen. Lars Winkelsdorf hat dazu schon recherchiert.
  16. Tyr13

    Übler Scherz

    Nochmal: Der Tresor war verklebt (unten an der Türe...), jetzt reden wir über ein beschädigtes Schloss. Äh, erläutere das mal ein wenig näher, damit ich hier mitkomme. Und wenn im Tresor-Schloss der Führungsbolzen für den Schüssel zerfallen ist, dann wird's vermutlich auf eine gewaltsame Öffnung hinauslaufen. Ist ein Haftpflicht-Schaden mMn.
  17. Meine Kombi wäre die Beretta 92 und die CX4, die Rugers hatten wir schon genannt, die AR-Varianten mit dem Glock-Magazin hatte ich nicht auf dem Schirm. Aber unter den deutschen Randbedingungen muss man dann die Pistole mit höchstens 10 Schuss betreiben, macht also nicht unbedingt wirklich Sinn. Es ist übrigens, weil's zum Thema passt kein Zufall, daß sowohl Polizei (MP5) als auch BW die Zwischenlösung des KW-Patronen Gewehrs eingeführt hat. Genau deswegen wurde ja auch der M1 Carbine entwickelt. Pistolenschießen lernt man langsamer.
  18. Die hohen Gasdrücke sind bei den klassischen Western-Waffen nicht unbedingt der Haltbarkeit förderlich, Das betrifft die 1873 Winchester und Ihre Vorgänger. Der kleine, schräge Revolvergriff des SAA und die kannellierte 6er-Trommel sind auch nicht wirklich dafür ausgelegt. Mit einem Bisley-Griff und einer 5er Trommel baut aber Freedom Arms oder Linebaugh Waffen für die stärksten Magnumpatronen am Markt, z.B. die .454 Casull. Im 1892er System sind auch die UHR für diese Patronen gut gerüstet. Aber mit dem großen Volumen der .44-40 kann man auch mit geringeren Gasdrücken enorm viel Feuer, Lärm, Rückstoß und Impuls-Stärke produzieren. Wie gesagt: Es macht logistisch Sinn und reicht bis 100m völlig aus. Und für Sportschützen ist es eine preiswerte Gaudi, ohne auf KK umzusteigen, die Stände sind dafür reichlich gesät, und die Disziplinen sind Spannend.
  19. <Seufz> Ich habe mal Deine Beiträge zusammen-genommen. Die 18/12-Regel (übrigens willkürlich, nicht Gesetz) gilt für die ERTEILUNG einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Dein Bedürfnis bleibt bestehen, wenn Du im Verein & Verband bleibst und regelmäßig schießt. Das bestätigt Dir Dein Verein/Verband, falls die Behörde danach fragen sollte. Viel interessanter ist vermutlich für die Behörde, wie Du Die Waffen aufbewahrst, während Du im Ausland bist. Wer jetzt viel fragt (vor allem beim Falschen) der kriegt vielleicht Antworten, die ihm nicht passen. Melden macht nicht immer frei. Ist Dir der Unterschied klar ?
  20. Also die Kurzbahn-Disziplinen mit Karabinern machen einfach Spaß: Speed, Fallplatte und neuerdings Mehrdistanz sind interessant, kombinieren Zeitdruck mit Präzision ohne in völlig dynamische Hektik zu verfallen. Der üblichen Pappscheibe ist die zielballistische Eigenschaft der Patrone auch egal, KK-Munition wird schließlich auch noch verwendet. Die KW-Patronen sind immer noch preiswert gegenüber den Büchsenkalibern und die Combo von Kurzwaffe im gleichen Kaliber wie Langwaffe ist seit dem Pärchen Colt und Winchester 1873 in .44-40 ein logistischer Erfolgsschlager. In dieselbe Kerbe schlagen ja auch Anschlagschäfte für Pistolen wie die C96 oder 08 schon seit langer Zeit. Mit einem LW-Schaft kann man einfach schneller genau schießen als mit einer reinen Kurzwaffe. Bis zu 100m klappt das auch halbwegs mit der Präzision, wenn auch nicht mit der Energie. Dann ist es auch noch einfacher, "ausreichend" Munition mitzuschleppen, die KW-Patronen wiegen nicht ganz so viel wie die gleiche Anzahl Büchsenmunition und packen dichter. Die Krönung wären dann noch austauschbare Magazine zwischen der Kurz- und Langwaffe. Karabiner haben sich auch sonst recht gut bewährt, der M1 Carbine oder die MPi waren als Waffen einfach beliebter als die Battle-Rifles derselben Zeit. Die 9mm Langwaffen haben mMn ihren Platz, ich selbst schieße die Beretta CX4 Storm und bin froh, daß ich mich auf mehr Schießständen damit austoben kann als mit Büchsenkalibern. Ist ein anderer Aspekt des Schießens, nicht notwendigerweise besser oder schlechter, auf jeden Fall aber wieder abwechslungsreich.
  21. Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird.
  22. Es macht überhaupt keinen Sinn, einen bundesdeutschen Polizisten mit den Unterdrückungsorganen eines Unrechtsstaats auf eine Stufe zu stellen, das ist ein dämlicher Vergleich zwischen Polizist (BRD) und Stasi (DDR) oder SS/GeStaPo (3.Reich). Als Utilitarist sage ich: Was soll der Quatsch, das ist nicht hilfreich. Lasst uns lieber froh sein, daß die Mechanismen von DA-Beschwerde, Aufsichtsbehörde, Gericht und Petition uns als Bürger zur Verfügung stehen um uns gegen Willkür durch Beamte des Staats zu schützen. Das ist natürlich keine Garantie für ständige und immerwährende Gerechtigkeit in allen Lebenslagen. Die Anregung oben, "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus" ist sicherlich richtig. Wenn bei einer Kontrolle meines Autos (bisher noch 0 gehabt, in 26a Fahrer) die Sprache auf beförderte Waffen kommen sollte, sag ich die Wahrheit. Zum Ausweisen und (Erlaubnis-)Papiere vorzeigen bin ich schon verpflichtet. Wenn dann weiter gebohrt wird ("Bitte zeigen sie mal die Seriennummern Ihrer Waffen vor"), wird mir unbehaglich, falls aber eine Bitte kommt wie "Boah, kann ich mal sehen..." dann vertraue ich vermutlich darauf, daß mir nicht mit Heimtücke eine Anleitung zur strafbaren Handlung gegeben wird. Wahrscheinlich würde ich dann im zweiten Fall kurz nachfragen, ob das denn OK ist, wenn ich auspacke und im ersten Fall würd ich erklären, daß ich ja gerne helfen würde, mich aber so unwohl fühle und auf gar keinen Fall gegen die Erlaubnispflicht bei Führen verstoßen möchte und deshalb Der Herr Amtsmann doch sich selbst bedienen kann. Bin mal gespannt, wie das bei den nächsten Lesern falsch ankommen wird.
  23. Als ahnungsloser Polizist kannst Du dann mit der bekannten DA-Beschwerde rechnen. Ja und ich weiß, formlos, fristlos fruchtlos. Bei dem Selbstverständnis von Polizei-arbeit am zuverlässigen, sachkundigen Bürger bin ich froh, Dir nicht begegnet zu sein.
  24. Ich würde meine Waffen nur sehr ungerne bei einer Kontrolle selbst auspacken. Das hat natürlich auch mit einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht beim Führen zu tun. Eine dermaßen detaillierte und gründliche Kontrolle, daß eine SN-Abgleich nötig wäre, das ist dann schon so heikel und konfrontativ, an einem solchen Punkt angekommen, da werde ich dann schon sehr vorsichtig. Auf öffentlichem Bereich würd' ich deshalb auch sagen: Ich weiß zwar nicht, weshalb das notwendig sein sollte, wenn Sie darauf bestehen, dann können Sie die Tasche bitte selbst auspacken.
  25. Der Bericht ist gut und spiegelt auch die Realität wieder. Aber: Die BW wollte seinerzeit kein leistungsfähiges Sturmgewehr sondern eine "billige", leichte Waffe, die man oft putzen kann, mit Zieloptik. Hat sie gekriegt. Auch bei der Nachbestellung wurden diese Anforderungen nicht nachgebessert. Davon will man heute nichts mehr wissen. Heute kann man sich auf den Kopf stellen und sagen: hätte, hätte Fahradkette. Dass die Beschaffung des G3-Nachfolgers jetzt nicht den Prinzipien von transparentem Vergabewesen entsprachen und die Anforderungen irgendwie dilettantisch formuliert sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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