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Tyr13

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  1. Wie kommst Du auf dieses dünne Brett ? Falls jemand nicht zuverlässig ist, könnte ich ja noch irgendwo zustimmen, aber wenn z.B. bei einem Schützen die Gesundheit nicht mehr mitmacht, verliert er vielleicht sein "Bedürfnis" und seine Erlaubnis. Zur Gefahr wird er dadurch nicht. Die öSiO ist durch registrierte WB bestimmt nicht gefährdet, und wenn man sich die vielen illegalen Waffen, die im Umlauf sein sollen ansieht, dann passiert ohnehin mit Schusswaffen relativ wenig. Es gibt einfach keinen Zusammenhang zwischen Waffen und Gewalt. Wohl gibt es Zusammenhänge zwischen Gesellschaft (OldSchool sagte man "Milljö") und Gewalt. Darüber lohnt es sich nachzudenken. Dieser Schraubstock von Waffengesetz ist doch bis zum Anschlag angeknallt und immer nochwird von den Antis der Hebel verlängert und noch ein größeres Rad gedreht. Was hat's gebracht: Nix. Aber alle haben fasziniert zugeguckt, wie unsere Law and Order Politicos "Etwas getan" haben. Nochmal: Die Erlaubnispappe für Schusswaffen macht keinen besseren Menschen aus Dir, als was vorher da war. Genausowenig wie eine besondere Mütze einen Angestellten der BRD AG zu einem besseren Menschen macht als ein gewöhnlicher Aktionär.
  2. Ich denke, manchmal ist es günstig, auch Antworten, die einem selbst nicht passen, ernst zu nehmen. Falls der Kumpel die Waffe weiter benutzt hat, dürfte es kein Problem sein, in vernünftiger Frist ein Bedürfnis nachzuweisen. Und dann muss die "neue" Behörde keinen Stress mehr machen. Ist aber, wie bereits von anderen, berufeneren Fioristi hier bereits gesagt, eine Übung im Kaffeesatzdeuten.
  3. Wenn man den Silberstreif sehen möchte, dann ist nochmal "Schlimmeres" verhindert worden. Wenn man die Wolke betrachtet, dann haben uns die Antis ganz schön nass gemacht. Ich bin unsicher, was ich jetzt mit 20er Magpuls machen soll, die ich auf 10 Pillen reduziert habe. Wenn der Maßstab "Rückbau mit üblichem Werkzeug" angelegt wird, dann sind das immer noch Ladeeinrichtungen mit denen ich 21x Bumm machen kann. Was ist, wenn ich in Holland an einem IPSC Rifle Match teilnehmen möchte. Europäisch haben die WB mit diesem faulen Kompromiss einen erneuten Höchststand von Restriktionen erreicht. Unsere Mit-Fioristi trifft das ganz konkret und hart. Daß wir in D keine NEUEN Einschränkungen erwarten, zeigt eigentlich nur, wie weit wir das Knie schon gebeugt haben, nicht etwa wie "günstig" der Kompromiss ist. Die Antis sind auf dem Weg zur Totalentwaffnung einen Schritt weiter, wir wiederum einen Schritt zurückgewichen. Es gibt keinen Grund zum Jubeln. Eher noch wittere ich Unrat in der Interpretation und in der höchstrichterlichen Auslegung der Richtlinie durch jenes unsägliche Leipziger Bundesgericht.
  4. Bisher scheint es noch nicht erforderlich zu sein. Das BVerwG hat nämlich in seiner Entscheidung nur festgelegt, daß HA-Waffen, die >2 Magazine aufnehmen können nicht ZUR JAGD geeignet sind. An diesem Punkt stehen wir noch, bisher sind noch keine Auswirkungen auf Sportschützen, Brauchtumsschützen, Selbstverteidiger, Sammler oder Erben bekannt, wobei wir Sportis natürlich wegen des §6 AWAffV die größte Angriffsfläche haben. Sollte sich die neue EU Feuerwaffenrichtlinie durchsetzen, wäre eine Reform des §6 sicherlich angebracht. So könnten aktive IPSC Schützen dann mit der entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch nach internationalen Regeln ihren Sport ausüben. Der Analogschluss lag nahe, scheint aber nicht akut zu sein.
  5. Eine schöne Definition von Notwehr: "...Ist wenn Du mehr Angst vor dem Ziel Deiner Notwehr hast, als vor dem Staatsanwalt" Wer fragt, und sich rückversichert, ob das denn wirklich "OK" ist, sich auf Notwehr zu berufen um eine Schusswaffe auf schwarze WBK zu kriegen, der hat eine andere subjektive Lage als in der "Notwehr" beschrieben. Insofern: Wenn hier gefragt sein sollte :"Gehe ich straffrei aus, wenn ich mir aus Angst eine Illegale kaufe, lautet meine Antwort: NEIN. Korrekt ist, daß es Urteile gegeben hat, wo auch illegaler Erwerb & Besitz durch Notwehr a) gerechtfertigt b) entschuldigt worden sind.
  6. Tyr13

    Infos zur Waffe

    Zum TE: Es wurde schon einiges zum korrekten Ablauf nach WaffG gesagt. Erwerb einer SRS ab 18, Führen im öffentlichen Raum mit kl. Waffenschein, Führen auf öffentlicher Veranstaltung ist eigentlich verboten, kann aber mMn durch den Inhaber des Hausrechts erlaubt werden (Dies ist keine Rechtsberatung). Jetzt noch wichtig: Zum Böller-Schießen bräuchtest Du eine Schießerlaubnis. Keine Ahnung, ob das Ordnungsamt /Polizei an dem Ort, wo geschossen werden soll das zulassen wird und ob AUflagen gemacht werden. Es geht mehr als man denkt, also zumindest im Prinzip. Der Verwaltungswust, der dafür notwendig ist, ist erheblich.
  7. Ist aber viieeell Wichtiger RECHT zu haben, als vernünftig zu beantworten. Ich versuch's jetzt mal: Das SprengG gibt Vorgaben für das gewerbliche Überlassen von Munition. Es macht eine Ausnahme für private Munitionserzeuger. Wenn Du über E-Gun verkaufst, dann unterstellt Dir zumindest das Finanzamt Gewinnerzielungsabsicht, ein Merkmal für Gewerblichkeit. Dementsprechend würde da nach meiner Auffassung eine Fallgrube existieren. Wenn aber die Munition von einem gewerblichen Wiederlader kommt, dann müsste die original-Packung schon korrekt gekennzeichnet sein und auch ein Beschuss erfolgt sein. Solche Munition unterscheidet sich nicht von Fabrik-Munition. Es gelten dann die ganz normalen Vorschriften des WaffG, also Erwerbserlaubnis und Sicherstellung, daß die Ware keinem Unberechtigten überlassen wird. Der Versand von Munition ist nicht ganz einfach oder preiswert. Aufgrund dieser Randbedingungen verkaufe ich persönlich auf online Plattformen praktisch keine Erwerbserlaubnispflichtige Ware. Das wäre auch mein Rat an Dich. Lieber einen Zettel ans Schwarze Brett im Verein tackern.
  8. Ziel der Anti-Waffenlobby ist: keine Waffen in Privater Hand. Auf dem Weg dorthin ist jetzt erstmal eine irrsinnige Bürokratie zur Erfassung und Verwaltung von Ladevorrichtungen geplant. Vielleicht mit dem Winkelzug á la BVerwG: Das ist geeignet, also A7 statt B7. Aber zur Bestandsschutzwahrung: Ausnahmegenehmigung für 5 Jahre...
  9. Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp. Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden.
  10. Danke Dir Uwe für Deine Beiträge aus dem echten Leben eines Polizisten. Ich denke aber, daß sich nur eine Minorität von Polizisten aus den Zwängen ihres Mikrokosmos befreien kann. Grundsätzlich ist die HD dann abgeschlossen, wenn der gesuchte Gegenstand gefunden wurde. Und rein logisch kann die HD auch keine Entlastung bringen, wenn nichts gefunden wird, wurde vielleicht nicht gründlich genug oder nicht umfassend genug gesucht. Es kann sein, daß sich jemand mit dem negativen Ergebnis zufrieden gibt und auf weitere Nachforschung verzichtet. Wenn derjenige aber seine Investition von Manpower und Zeit rechtfertigen muss, um bei der Beförderung gute Chancen zu haben, wird er eher Richtung Beifang agieren. "Wir haben bei Ihnen nach Drogen gesucht und nix gefunden. Aber das Fallmesser zeigt ja, daß Sie schuldig sind. Außerdem sind da die fast schon pornographischen Nacktbilder Ihrer Kinder, wir behalten Sie im Auge und mucken'se jetzt nicht auf, wenn wir wollen, kriegen wir sie dran, und wenn es mit der Steuerfahndung ist. Jeder ist verdächtig."
  11. Wer Munition in Verkehr bringt, muss sie erstens kennzeichnen und bei der Weitergabe im Prinzip sogar beschießen lassen. Lass es.
  12. Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.
  13. Wie @karlyman sehe ich objektiv keinen Bedarf, eine bereits definierte Straftat nochmals unter besondere Strafe zu stellen. Es gibt ein Vollzugsdefizit, wie man so schön sagt. Ich bin völlig bei Dir, daß es ein besonders schwerer Fall ist, wenn man Helfer attackiert, das Gaffen und Posten über die notwendige Hilfeleistung stellt oder sich feige im Halbdunkel der Internet-Anonymität ehrabschneidend äußert. Mit Sondergesetzen treibt man jedoch einen Keil zwischen Polizei/Rettung/Feuerwehr und den Rest der Gesellschaft. Das finde ich höchst bedenklich, weil es genau die "Ordnungskräfte" von der Gesellschaft entfremdet, aus deren Mitte und zu deren Wohl diese Bürger arbeiten sollen. Solch eine Entfremdung bindet dann nur die Exekutive noch stärker an deren weisungsgebende politische Herrschaft. Denk mal an Sluggy Brennekes Definition von Waffen (..die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden...) und ersetze "Waffen" durch "Polizei". Das ist mindestens schon der zweite Schritt auf dem Weg der "besonderen Mütze" die letztlich in einem preußischen Obrigkeitsstaat mündet, die Geisteshaltung des "ich habe doch nur Befehle ausgeführt" gepaart mit dem bedingungslosen Gehorchen vor der "besonderen Mütze" war dann die vorgefertigte Diktatur, der sich der Braunauer dann bemächtigt hat. Empörung über Straftaten ist ein schlechter Ratgeber für Gesetzgebung. Gesetze sind eben das Handwerkszeug des Politikers, wenn man nur einen Hammer hat, dann sieht jedes Problem aus wie ein Nagel.
  14. Ich finde, der Beitrag war genau in die korrekte Richtung. Es ist doch tatsächlich so, daß der Staats-Apparat (und nicht nur der) den "Waffennarren" höchst mißtrauisch begegnet. Die Polizei findet es doof, wenn irgend jemand außer ihnen Waffen hat. Das ist sogar folgerichtig. Es lässt außer acht, daß die Waffenbesitzer in dieser Republik zertifiziert zuverlässig sind. Das kränkt uns natürlich in unserer gesetzestreuen Seele. Es existiert also ein Misstrauen "von oben" nach "unten" von Polizei, Gericht, Staatsanwaltschaft Verwaltungsbehörden und Politik gegen den Bürger mit privaten Waffen. Wir sind ein Dorn in Ihren Augen. Und umgekehrt wächst durch die Abgehobenheit von Politikern, die sich vom Wahlvolk weit entfernt haben das Misstrauen "nach oben" eben gegenüber Politikern, die nicht zum Wohl ihrer Wähler zu arbeiten scheinen. Besserwisserei und Küchenkabinette haben sich doch etwa jenseits der Lokalpolitik eingestellt, siehe Eidesformel für NRW, Alternativlosigkeit von Banken und Griechenrettung und "wir schaffen das"-Parolen. Wie Du schon sagst, in dem Moment wo dieses Misstrauen stark wächst, verlieren die bisherigen Machthaber an Einfluss, wobei die Alternative nicht immer besser ist, nur anders schlecht. Solange der Mechanismus funktioniert bleibt alles im Lot, aber wenn die ersten Machthaber auf die Idee kommen, die Mechanismen auszuhebeln, wird's ganz schnell kritisch. Die Sondergesetze für Gewalt gegen Polizei und Rettungskräfte gehen genau in diese Richtung, ebenso wie Gedankenpolizei bei Hasspostings...
  15. Etwas mehr als das. Es ist eine Selbst-Rechtfertigung der Polizei. Wir wurden informiert, wir haben etwas getan (SEK losgejagt) und damit man uns nicht nachsagen kann, wir würden den Bürger schikanieren, suchen wir solange, bis wir irgendeine Kleinigkeit finden, mit der wir begründen können, daß es unabdingbar war, den Bürger zu schikanieren. Selbsterfüllende Prophezeiung
  16. Das finde ich sehr kulant, daß er das Haltbarkeitsdatum der Bescheinigung und des Voreintrags verlängert. Lob' Ihn mal dafür...
  17. Es muss für Dich immer alles Beides und wenigstens noch einer mehr sein. Lass uns das ruhig auf die Weste beschränken, die im Übrigen auch nicht "sicher" ist sondern nur "schützt". Das Angst Argument zieht nicht: Wenn jemand die Platte schleppt hat er meistens KEINE Angst (mehr). Also kannst Du Dich auch wieder entspannen. Ansonsten musst Du Dich auch vor denen mit Schutzbrille und Gehörschutz fürchten, weil die sind ja auch ganz dolle angstzerfressen...Und Verbandskasten, Feuerlöscher und freiwillige Erste-Hilfe Kurse sind ja auch Dinge, die niemand braucht. Ich habe ein Problem damit, daß Du Dir anmaßt, zu bestimmen, was man braucht und was nicht. So eine Platte kostet relativ viel Geld, ist fürchterlich unbequem und sieht Schei$$e aus. Falls man sie jemals braucht, ist das Zeug unbezahlbar. Ich denke, es muss jeder selber wissen, aber eben auch selbst entscheiden dürfen. Ich denke im Moment, ich lasse das sein, die bisherigen Vorsichtsmaßnahmen waren ja ausreichend. Aber vielleicht ändere ich auch meine Meinung. Und wenn Du dann meinen Stand meidest, dann werde ich auch ohne Dich leben können.
  18. Ähhh.....Nein. Wie immer, bist Du verantwortlich für das was Du meinst, nicht für das, was ich verstehe. Ich wiederum habe das genommen, was Du geschrieben hattest und es wörtlich genommen. Das lief konträr zu meinem Verständnis Deines Posts ("Tu es..."), den ich für ironisch halte. Also bin ich der Meinung, wir meinen dasselbe. Aber ich kann mich irren. :drinks
  19. Ganz Provokativ: Warum ? Ich kann's ja ein Stück weit nachvollziehen, wer mit Platten auf dem Bauch und Buckel herumrennt, der sieht komisch aus und signalisiert irgendwie Misstrauen. Deshalb hab ich ja oben geschrieben: ich denke darüber nach. Ich habe zufällig schon eine Molle-Weste, die ich für Langwaffen-Mehrdistanz nutze, deshalb ist das Gedankenspiel bei mir fast schon naheliegend. Ich käme mir aber affig vor, das steht im Moment dagegen. Aber andererseits: Ist doch jedem sein Bier, wenn es ihm besser geht, weil er weniger Angst hat, und niemand dadurch beeinträchtigt wird, kann es doch auch egal sein. Deshalb verstehe ich Deine Aussage zur Angst vor dem Rüstungsträger jetzt nicht. Hast Du keine Angst vor Waffen, aber vor nahen Verwandten von Ziegelsteinen ? Kann man vielleicht sehen wie den Helm auf der Baustelle oder Sicherheitsschuhe in der Küche oder Werkstatt. Wenn man's aus dem Kontext reißt, sieht's komisch aus. Aber schlimm oder angsteinflößend ist es sicher nicht. Bei den Bezirksmeisterschaften höre ich es auch von anderen Aufsichten: das nächste Mal komme ich mit dem Plate Carrier. Ist halb im Scherz, sicher, aber freies Nachdenken muss erlaubt bleiben.
  20. Zunächst mal gibt es nur einen Bericht (Hörensagen...). Aber dieser Bericht weist darauf hin, daß es böse Menschen gibt, die Schützenvereine als Quelle von Waffen ausgemacht haben. Wem das noch nicht klar ist, der lebt in einer sehr behüteten Welt. Das fängt an mit den versuchen der H.Angels, sich durch Eintritt in SV zu bewaffnen, weiter zurück gab es die Versuche der Wehrsportgruppen und schließlich auch den unseligen Robert S. in Erfurt. Die oben zitierten Beispiele von Suiziden auf dem Stand gibt es auch. Das alles ist Risiko. Immer noch viel wahrscheinlicher ist aber einen Verkehrsunfall auf dem Weg zum Stand zu haben, oder beim Benutzen falscher Leitern sich das Genick zu brechen. Schießen ist sicherlich weniger gefährlich als Tischtennis. Das Risiko lässt sich trotzdem durch vernünftiges Verhalten vermindern, ich gehe bei Anfängern immer auf Grabsch-Entfernung, wenn sie die ersten Serien schießen, letzthin musste ich auch zupacken, da war eine Hülse der Schützin in den Ausschnitt geworfen worden (frisch aus der Pistole vom Nachbarstand), vor Schmerz hat sie sich vorgebeugt und weggedreht und ich hatte plötzlich einen Revolver mit der Mündung vor dem Bauchnabel. Der Finger war lang am Abzug, btw. Ich denke jetzt auch über eine Weste nach. Die bei mir geholsterte Pistole wäre hier völlig sinn- und zweckfrei gewesen. Die 4 Regeln vom Colonel sind eine gute Basis und sollten UNBEDINGT an alle Schützen weitergegeben werden. Daß jemand mit krimineller Energie eine Waffe entwendet, lässt sich kaum sicher verhindern, aber doch erschweren, hier im Bericht hat es ja auch geklappt. Bei uns werden die Vereinswaffen von der Aufsicht mitgebracht und am Stand abgelegt, die Aufsicht packt sie dann auch ein, wenn die Schützen nach vorne gehen, bleibt die Aufsicht meist hinten. Letztlich arbeitet man aber auf einer Vertauensbasis, für mich ist dieses kriminelle Risiko damit erträglich.
  21. Ist schwer zu sagen. Wäre ich Polizist, dann würde ich vermuten: hier war einer beim Schießen und hat seine Rangebag verloren/ist ihm geklaut worden. Wenn der Besitzer Ami-Soldat ist, dann ist die Waffe in 'Schland vielleicht gar nicht registriert. Es wäre dann eventuell zu ermitteln, ob ein S&W-Revolver jetzt auf die Fahndungsliste gesetzt werden muss. Aber: Spekulatius
  22. Ich entschuldige mich, wenn ich Dich beim Wort genommen habe obwohl Du das nicht wolltest. Ich denke, Deine Theorie, daß keine WaffRecht-Erlaubnis erteilt werden wird, könnte sich durch das vorgeschlagene Experiment erhärten lassen. So hatte Ich dich schon verstanden. Der Einsatz für den Feldversuch wäre aber überschaubar, insofern: "wissenschaftliche Erkenntnistheorie" ist nichts anderes als Versuch und Irrtum in schicken Klamotten.
  23. Ich will nicht den Stab über dem TS brechen, aber mir ist es unverständlich, wie man Bestellungen im Internet macht, das Gewünschte dann aus anderer Quelle kauft und vergisst, vom Kauf wieder zurückzutreten. Falls sich die mentale Verfassung des TS verbessert hat, dann kommt ihm solcher Schlendrian jetzt nicht mehr vor und er hat sich lediglich fahrlässig sein Leben versaut. Dann braucht er nur noch die Wartefristen des z.B. WaffG zu durchleben und seine Nase sauber zu halten. Genau deswegen gibt es diese Regelung. Wie jetzt ein Sachbearbeiter eine oder mehrere Verfehlungen in der Vergangenheit bewertet und wie die Zukunftsprognose dann aussieht, das wäre vermessen dazu zu spekulatiusieren. Insofern ist der Vorschlag von MarkF gar nicht mal so schlecht: Feldversuch... In der Vergangenheit haben wir auch ab und zu mal vorgeschlagen den kleinen WS zu beantragen, weil der ja auch mit einer Zuverlässigkeits-Überprüfung verbunden ist. Im Übrigen diskutieren wir ja hier nur über legale Themen, wer eine Waffe ohne Rücksicht auf Verluste beschaffen will, der hat wahrscheinlich gute Chancen. Lars Winkelsdorf hat dazu schon recherchiert.
  24. Tyr13

    Übler Scherz

    Nochmal: Der Tresor war verklebt (unten an der Türe...), jetzt reden wir über ein beschädigtes Schloss. Äh, erläutere das mal ein wenig näher, damit ich hier mitkomme. Und wenn im Tresor-Schloss der Führungsbolzen für den Schüssel zerfallen ist, dann wird's vermutlich auf eine gewaltsame Öffnung hinauslaufen. Ist ein Haftpflicht-Schaden mMn.
  25. Meine Kombi wäre die Beretta 92 und die CX4, die Rugers hatten wir schon genannt, die AR-Varianten mit dem Glock-Magazin hatte ich nicht auf dem Schirm. Aber unter den deutschen Randbedingungen muss man dann die Pistole mit höchstens 10 Schuss betreiben, macht also nicht unbedingt wirklich Sinn. Es ist übrigens, weil's zum Thema passt kein Zufall, daß sowohl Polizei (MP5) als auch BW die Zwischenlösung des KW-Patronen Gewehrs eingeführt hat. Genau deswegen wurde ja auch der M1 Carbine entwickelt. Pistolenschießen lernt man langsamer.
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