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ASE

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Beiträge von ASE

  1.  

    Eine Saufeder ist definitiv eine Waffe,

     

    §1 WaffG:

    Zitat

    (2) Waffen sind

    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2.tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

     

    Die Anlage 1 präzisiert nochmal:

     

    Zitat

    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

    Hier fehlt übrigens Mensch als Refererenz, wodurch auch die Zweckbestimmung Tier abfangen es zur Waffe macht. Zu dem wird man kaum mit der Ausrede "nicht zum Verletzen von Menschen bestimmt" davon kommen, wenn man seine Saufeder an der Uhrenkette durch die Innenstadt führt. Eine Saufeder ist auch nur eine Variation der Lanze. Anders als z.B. eine Sense ist eine Saufeder auch dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen

     

    Nach §42a WaffG ist das Führen einer Saufeder solcher Waffen verboten:

    Zitat

    (1) Es ist verboten

    1.  Anscheinswaffen,
    2.  Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.  Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    zu führen

     

     

    Jäger die es sehr traditionell lieben, dürfen allerdings die Saufeder führen:

    §13 WaffG

    Zitat

    (6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen;

     

    Da dort nicht Jagdschusswaffen sondern Jagdwaffen steht, darf der Jäger die Saufeder oder auch der Hirschfänger mit sich führen. Zu dem kommt ja noch §42 a Abs 2. welcher das Führverbot bei berechtigtem Interesse aufhebt, wozu das Führen von kalten Jagdwaffen zu Jagdzwecken wohl zählen dürfte.

     

     

    Dachte auch zuerst an die Saufeder Beispiel für Führen nur mit Jagdschein ohne Ausweis, aber in §38 WaffG steht halt defintiv Waffe und nicht Schusswaffe. 

     

     

     

  2. vor 41 Minuten schrieb swiss-shooter:

    Aber einige können das nicht aushalten!

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hierzulande häufig verwechselt mit dem vermeintlichen Recht, nicht kritisiert werden zu dürfen.

    Dahingehend wird es besonders vom  Polit-Medialen-Komplex verstanden. Versuch mal einen Youtube-Kanal zu betreiben, auf welchem du dich kritisch mit öffentlich-rechtlichen Produkten, oder der Regierungspolitik auseinandersetzt, dann  wird dir schnell klar was damit gemeint ist. Hassrede oder Copyright, gerne auch <1min nachdem das Video hochgeladen ist...

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  3. vor 6 Minuten schrieb Homi:

    Der Jungjäger beispielsweise geht zwangsläufig viele Wochen ohne WBK mit seiner ersten Waffe zur Jagd.

    Zitat

    In den Fällen des § 13 Absatz 3 sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Absatz 3 Nummer 1.

    Ist abgedeckt. ganz ohne Nachweis darf aber auch der nicht.

  4. vor einer Stunde schrieb swiss-shooter:

    Da schreibt ein LINKER Journalist in einem LINKEN BLATT, dass sich SEINER MEINUNG NACH zu viele Waffen in privaten Haushalten befinden. Bitte beachtet das GROSS geschriebene!

     

    Gibt es noch andere?

     

    Immerhin scheint es ein liberaler zu sein, er schriebt ja nur von "zu viel". Nicht von "empörender Weise mehr als 0" 

  5. vor 12 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Es ist beides Absatz 1 nur Nr 1 u. 2 und es ist extra mit dem Wort "und" verbunden.

     

    Nochmal die Bußeldvorschrift aus §53 WaffG:

     

    entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1(Personalausweis und WBK etc) oder Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

     

    Ich lese da ein oder.

     

    §38 mal übersichtlicher dargestellt:

    Zitat

    (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:

    1.        seinen Personalausweis oder Pass und  a) bis g)
    2.        in den Fällen des § 13 Absatz 6 den Jagdschein.

    Dieses und erstreckt sich nur über die nachfolgenden Nummern des Absatzes 1 Nr 1

     

     

    Argumentiere indes nicht gegen Perso&Jagdschein(und auch WBK) mitzuführen, sondern dafür. Es gibt nur eben den Passus im BJagdG und die zugehörige Bußgeldvorschrift, welche da Verwirrung aufkommen lassen kann.

     

    Dem Sinn nach soll der Polizeibeamte ja auch kontrollieren können, ob die Waffe rechtmäßig im Besitz ist, wozu der Jagdschein nicht ausreicht.

  6. @Waffen Tony

     

    Nicht ganz klar, ob sich Abs 1 und 2 gleichzeitig anzuwenden sind. Die ursprüngliche Intention sollte wohl schon gewesen sein, das der Jagdschein genügt, sonst hätte man auch im BJagdG Pass/Perso vorgeschrieben.

     

    Bußgeldvorschrift WaffG hierzu:

    Zitat

    entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

    Würde ich eher dahingehend lesen, das man Bebußgeldet werden kann, wenn Abs 1 nicht erfüllt ist.

  7. Gerade eben schrieb gipflzipfla:

    Da steht aber n i ch t, dass man (s)ein anerkanntes Ausweisdokument nicht dabei haben muss!
    Das Eine, der Perso, dient der Identitätsfeststellung einer Person (Ausweispflicht), der Jagdschein dem augenscheinlichen Nachweis des erlaubten Führens einer Jagdwaffe.

     

    Wenn du es schaffst ohne Waffe die Jagd auszuüben, kein Problem.

     

    Sobald aber §38 WaffG greift:

     

    Zitat

    (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:

    1.
    seinen Personalausweis oder Pass und
    a)
    wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

     

     

    Mit der Saufeder ist es also auch Essig ohne Perso/Pass. Zeiten sind des.

  8. Gerade eben schrieb gipflzipfla:

    Dann habe ich es also doch richtig in Erinnerung und muss mich nicht sorgen, wenn bei einer Kontrolle ein anerkanntes Ausweisdokument von mir gefordert wird ;)

     

    Nun in §15 BJagdG heisst es nur:

     

    Zitat

    (1) Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten (§ 25) vorzeigen.

     

     

    Was hier von @chapmen geschrieben wird, stimmt, Ein Jagdschein wie auch ein Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis im Sinne des PassG.

    Aber: Als behördlich ausgestellter Erlaubnisschein mit Lichtbild kann der Jagdschein zur Feststellung der Identität genügen. Darauf verlassen würde ich mich nicht, denn die Norm nach der gefragt ist, findet sich gar nicht im  BJagdG, sondern in §38 WaffG. und dort ist wortwörtlich ein Personalausweis oder oder Pass beim Führen eine Waffe gefordert.

     

     

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  9. Gerade eben schrieb chapmen:

    @ASE

    Du musst mich nicht überzeugen das du Profi bist, ignoriere doch einfach meine postings anstatt dein Ego zu pushen.

     

    Jo Preussen... wieviele souveräne Staaten gab es doch gleich zu der Zeit? Wie waren die Regelungen in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Hessen, Braunschweig, etc etc?

    Es soll angeblich ja auch im HRR Reglungen zum Waffenbesitz gegeben haben....

     

    Was nichts daran ändert, das mit dem Reichswaffengesetz und dem Reichsjagdgesetz diese erstmalig einheitliche Reglungen flächendeckend für alle deutschen Gültigkeit erlangt haben.  Und obendrein auch noch befolgt wurden...Beide Gesetze sind somit als der eigentliche Stammvater der 1976er Bundesgesetze  zu betrachten, mitunter wortwörtlich übernommen.  Das sich in beiden Gesetzen preußische Rechtsvorstellungen auch in der Zeit davor niedergeschlagen haben wundert niemand. Auch wenn sie ein Österreicher unterschrieben hat.  

  10. Gerade eben schrieb chapmen:

    Na du hast ja offensichtlich auch eine neues Hobby.......

    Die getätigte Aussage ist falsch, darauf habe ich hingewiesen.

     

    Wie wäre es, wenn du statt mimimi das ist falsch, von dem niemand etwas lernt und das nur ein Ego pusht, worum es augenscheinlich hauptsächlich geht, mal kurz darstellst, wie es denn im Gesetz des Herrn Reichs-Jägermeisters geregelt war.  Die Grundannahme des von dir kritisierten Postings ist nämlich absolut nachvollziehbar: Ein Gutteil der Grundzüge  der heutigen juristischen Reglungen im Themenkreis WaffG/BJagdG stammt aus dieser Zeit, sei es das Bedürfnisprinzip, das Lampenverbot,  Verbot als Alltagsgegenstände getarnter Waffen, Hohlspitzverbot das erst 2003 gefallen ist (letzteres waffenrechtliche Regelungen, die aber die Wilderei treffen sollten, also aus dem jagdlichen Themenkreis), selbst die Begrenzung der Erwerbserlaubnis auf ein Jahr und der  Waffenscheine auf drei Jahre etc. findet sich da schon.

  11. Gerade eben schrieb Waffen Tony:

    Was soll den der Jagdschein im WaffG?

    Es handelt sich um eine jagdliche Angelegenehit und keine waffenrechtliche.

    Da kein Problem besteht, bedarf es auch keiner andere Lösung als der derzeitigen.

     

    Das ist Ansichtssache, wie man das gesetzmäßig  gestalten möchte.

    Und du gehst fehl in der Annahme, das es sich um eine rein jagdliche Angelegenheit handle.  Beweis: Ein gültiger Jagdschein erlaubt nur deswegen den Erwerb von Langwaffen und Munition, weil deren Inhaber im WaffG von der Erlaubnispflicht freigestellt werden. Der Erwerb von Waffen ist also gerade keine jagdrechtliche, sondern eine rein waffenrechtliche Angelegenheit.

    Man sieht ja an Schwarzwälders Beispiel, wozu diese Flickschusterei führt, deswegen wären einheitliche Lösungen ggf besser. 

     

    Der Jagschein kommt ja deswegen nicht ins WaffG, genau sowenig wie eine Erlaubnis nach SprengG. Nach meiner Vorstellung würde er nur  statt der jetzigen Freistellung eine Gleichstellung des JS als waffenrechtliche Erwerbserlaubnis festgeschrieben, wodurch sich automatisch eine Erfassung vom NWR ergäbe. 

     

  12. @chapmen, Jäger des vermeintlichen Nazipostings, darf natürlich auch nicht fehlen. Im Lockdown braucht mancher ein neues Hobby, kein schöner Zustand.

     

    Aber zurück zum Thema:

    Es wäre nicht schwer gewesen, Bundesjagdgesetz und/oder Waffengesetz so anzupassen, das mit Erteilung eines Jagdscheins eine P-ID vergeben wird, und wenn man es gründlich Macht die einfache eine Blanko-WBK mit E-ID an den Jäger auszugeben. Waffen und Jagdbehörde sind i.d.R. eh unter einem Dach, wenn nicht gleich im selben Büro angesiedelt.

     

    Das Festklammern an der  Abgrenzung Waffg/BJagdG muss wohl  historisch bedingt sein. Waffenrechtliche und jagdliche Zuverlässigkeit waren dereinst mal getrennt, in den Gesetzesentwürfen findet man die Bemängelung, das an Jäger andere Maßstäbe angelegt worden wären. Das hat sich mir allerdings aus dem Studium beider 1976er Gesetze nicht unmittelbar erschlossen, wo genau Jäger denn eine laschere Zuverlässigkeitsregel hätten gehabt haben sollen, vllt. hab ich ein Detail übersehen. Das ist aber anno 2020 eh nur noch von historischem Interesse, denn in §17 BJagdG gibt es ja seit 2002/2003 die Bezugnahme auf das WaffG

    Zitat

    Fehlen die Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes, darf nur ein Jagdschein nach § 15 Abs. 7 erteilt werden.

     

    Insofern hätte man  die alte Konstruktion (Erlaubnisfreier Erwerb) eh beenden können, und den Jagdschein im WaffG einer Erlaubnis gleichstellen können. Mit allen Registerpflichten. Natürlich  liefe es auf des gleiche hinaus, aber warum immer der Flickenteppich an Regelgungen. Am besten nur noch über NWR, inklusive Bürgerzugang bzw. Bürgerverifikations-Schnittstelle, die es erlaubt bei vorgelegten NWR-IDs und Personalausweis, ode wahlweise bei vorgelegtem Ident-Code die Erlaubnis zu prüfen.  Aber das wäre dann ja  mal wieder Neuland...  

     

     

     

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  13. Also, schauen wir uns nach 3 Seiten hick-hack doch einfach mal die Normen an.

     

     

    Beginnen wir mit §37 WaffG ( Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler)

    Zitat
    Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen:
    1.die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung, 2. die Überlassung, 3. den Erwerb, 4.die Bearbeitung
    Die Pflicht zur Anzeige besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.
    (2) Für die elektronischen Anzeigen gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.

     

    Hangeln wir uns also weiter zu §9 des Waffenregistergesetzes:

     

    Zitat
    (1) Die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatisierte Fachverfahren zu nutzen. Das automatisierte Fachverfahren übermittelt diese Daten im Auftrag der Waffenbehörden an die Registerbehörde.
    (2) Sind für in § 6 genannte Daten Ordnungsnummern nach § 7 vergeben worden, hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 bei der Datenübermittlung nach Absatz 1 insoweit jeweils nur diese Ordnungsnummern zu übermitteln. Zusätzlich zur Waffen-Ordnungsnummer sind Herstellerbezeichnung, Kaliber- oder Munitionsbezeichnung und Art der Waffe zu übermitteln.

     

    Hier wird klar: Nur wenn die Ordnungsnummern(Lies NWR-IDs) vorhanden sind, müssen diese zwingend benutzt werden. Für Jungjäger, in unserem Kontext also Jagscheininhaber denen noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, vulgo WBK, erteilt wurde, existieren diese Ordnungsnummern (P/E-ID) noch nicht. Daher kann §9 Abs 2 auch nicht angewendet werden.

     

    Was ansonsten anzuzeigen ist, findet sich in §37f, Dieser Paragraph redet nicht von Ordnungsnummern.

     

    @Schwarzwälder euer Waffenhändler ist also übervorsichtig. Er kann die Waffe überlassen und entsprechend §37f anzeigen. Macht halt mehr Arbeit.

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  14. @chapmen

     

    Kannst dich ja mal schlau machen wie das mit dem 27er für Feuerwerk so läuft. Wer den für Großfeuerwerk, sprich F4 macht, kommt mit nem gemütlichen Wochenende Sachkunde nicht davon, nur soviel dazu und zu Profi und zu lächerlich....

     

    Und Profi war in diesem Kontext klar auf den Aspekt des sicheren Umgangs bezogen.

     

    Wenn du nun wie auch andere der Ansicht sind, das Eure Sachkunde oder Jagdausbildung nicht geeignet war euch in dieser Hinsicht zum Profi zu machen, so möchte ich euch auffordern, den Mangel entweder alsbald zu  beseitigen, oder eure Erlaubnisscheine besser  zurückzugeben. Laien, was die Sicherheit anbelangt, dürfen keinesfalls auch noch im Wald herumballern, das ist zu gefährlich.

     

    Dabei will ich inhaltlich nicht mal zu 100% widersprechen, wass die WSK anbelangt. Was ich von mancher Sachkunde gehört,  berichtet bekommen und aus den Aussagen der Geprüften über die Qualität der Kurse extrapolieren konnte und auch was ich im Jagdkurs so an Sachkunde erlebt habe oder man von der Lodenfraktion an "Wissen" präsentiert bekommt, spottete der Beschreibung. Bei den Sportschützen sind die Verbände mittlerweile mit Nachdruck hinterher, und manch einer  der meinte das man weder Beamer noch eine entsprechende Auswahl an Waffen benötige um einen Kurs abzuhalten. macht jetzt gottseidank keine Sachkunde mehr.

     

     

    Aber wir schweifen ab. 

     

     

     

     

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  15.  

    vor 1 Stunde schrieb chapmen:

    You made my day.......

    War da nicht was in deinem letzten Post von wegen Hellseherei? Da steht es dann wohl 1:1. DU glaubst auch nur zu wissen, wer welchen Erlaubnisschein hat....

     

    Kannst dich ja mal einlesen in die Thematik der 27er, wenn dir das nicht zu schwer ist.  Guter Anlaufpunkt Feuerwerksforum, nur nicht so Kotzbrockig wie hier unterwegs sein, das sind angenehme Zeitgenossen, die mögen das da nicht so.

     

     

  16. vor 3 Stunden schrieb highlower:

    Und vor allem nicht bei solchen flachgeistigen Tätigkeiten wie dem Anzünden von Knallkram unter dem Aspekt eines vorhandenen Böllerverbots.

     

    a) In der 1. SprengV, welche hoffentlich auch noch im Nachgang geklagt wird, damit Schadensersatz fällig wird, war nur das Überlassen von F2 für nicht Scheininhaber verboten nicht erlaubt. Explizit    sind   Erlaubnisscheinhaber auch dieses Jahr nicht betroffen gewesen. Erst Norm lesen, dann posten.

    b)  Der Abbrand von F1-F4 war darin nicht untersagt, auch für nicht Scheininhaber nicht.

    c)  Wir 27er-Snobs dürfen das ohnehin das ganze Jahr, heul leise.

    d) Es soll in unserem Land so ein paar Grundsätze geben. einer davon lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht. Es war von vorneherein verfassungswidrig, das irgendwelche Länder in ihren  Weimar-Style Notverkündeten CoronaVOs geglaubt haben, ein Bundesrecht, wie das Sprengstoffrecht aussetzen zu dürfen.

    Und da der zumindest Formal berechtigte Verordnungsgeber das dann bei der Speed-Änderung der SprengV gerade nicht gemacht hat, stinkt es doch sehr nach dem Versuch durch machtgeile Usurpatoren aus dem Süden die Verfassungsgemäße Ordnung in Frage zu stellen, oder?

     

     

     

    Ein juristische bischen NAchilfe hier:

    https://verfassungsblog.de/feuerwerksverbote-in-der-pandemie/?fbclid=IwAR0pjbjZi4uTlnJ29vnqKmWgxbCbRXyBwoMRNnZEFP6-KZ1U7iF0KpdNwKM

     

     

    Und bevor ichs vergess: Flachgeistige Tätigkeiten. Meinst du sowas, wie ____*deine Lieblingsdisziplin hier einfügen*_________? 

    Dünnes Eis. 

     

     

    Und spar dir irgendwelches Unverantwortlich, Verletzungsgefahr Geblubber als letzten Strohalm und -mann

    Wir haben den Schein, wir sind Profis.

     

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  17. 4s8fwn.jpg

     

     

    Das Wesen einer wehrhaften Demokratie ist es, das man den Machtgeilen, also den Politikern, einen Misstrauensvorschuss gibt. Dieser Misstrauensvorschuss umfasst auch, aber nicht nur, die Regeln der Verfassung und dient dazu, den Machtimpuls dieser Leute in geregelte, bestenfalls sogar konstruktive Bahnen zu lenken. Die Regelannahme ist, das jemand der Herrschen will, stets bemüht ist und jede Chance ergreift,  vorgenannte Regeln zu umgehen und zu brechen um selbstherrlich und uneingeschränkt regieren zu können. Die Aussage einer Regierung oder einer Partei, sie sei demokratisch, ist vollkommen unbeachtlich, eine Schutzbehaubtung par excellence. Wer das nicht begreift, der sollte, wenn man es ihm schon nicht wegnehmen kann, auf sein Wahlrecht verzichten.

     

    Chapmen, wie leider so viele, hat Probleme mit dem Verständnis exponentieller Verläufe, hier aufs politische angewandt. Hätte man unserem Untertan 1912 gesagt, das 10 bzw 20 Jahre später die Sozialisten regieren und  Menschen weltweit von den Soziallisten aller couleur im industriellen Maßstab ermordert werden hätte er einen als Idioten, als Geisteskranken bezeichnet...

     

    Unsere Landesregierungen regieren seit bald einem Jahr mit Notverordnungen, und werden allmählich Übergriffig in Bereiche, welche vom IFSG gar nicht gedeckt sind. Und Lauterbach und Röttgen haben bereits laut darüber nachgedacht dieses auf ihren eingebildeten "Klimanotstand" zu übertragen, Da ist die Katze eigentlich schon aus dem Sack: Immerwährender Klimanotstand, regiert wird bis ins kleineste Lebensdetail hinein, Verfassung ist altpapier, da ja Klimanotstand vorgeht.  Da würde ich mal drüber nachdenken. 
     

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  18. vor 3 Stunden schrieb JägermitHut:

    Wir sollten uns absichtlich zu Silvester schwer verletzen, um die Kliniken zu retten. Die können im nächsten Quartal das Personal nicht mehr bezahlen, weil es zu viel Leerstand  gibt.

     

    Es wird immer absurder.

     

    https://www.google.de/amp/s/amp.n-tv.de/panorama/Kliniken-koennen-bald-Loehne-nicht-mehr-zahlen-article22259833.html

    Tja... einer lügt, die Supi-Dupi-Regierung oder der Krankenhausverband.

     

    Empfehlenswert hierzu:

    https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen

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  19. vor 5 Stunden schrieb 2stroke:

     

    Mal selbst zitiert. 

    Das erspart mir das lästige Wiederholen von Beiträgen.

     

    @ASE in sinnfreier AFD WO Manier ....

     

    Den Dreisprung der Arroganz vollführt du übrigens gerade, da du die Abweichende Meinung deiner Denkweise gerade als Dumm, Hass, Idiotie, Demenz und was auch immer bezeichnest. 

     

     

     

    Du bist ein Strohmankämpfer, für mehr reichts halt nicht, das kann jeder  sehen.

     

    Mehr Aufmerksamkeit bekommst du nicht.

  20. vor einer Stunde schrieb 2stroke:

     

    Das trieft in den meisten Beiträgen von Hass gegen die Regierung. Mal offensichtlich mehr, mal etwas subtiler. Es denunziert, lügt, biegt sich Sachen zurecht und es wird über Themen gesprochen von denen die Schreiber offensichtlich keine Ahnung haben.

    Herr je, haben Sie Hass sagen getan?

     

    Das Wort "Hass" (ne Nummer kleiner ging nicht, ne wa) zeigt mir, dass du auf die Spalterei der Regierung und der MS Medien hereinfällst oder sie sogar gutheißt: In deren Blase jubelt man nämlich 1.) der Regierung vorbehaltlos zu, oder  2.) hat es nur nicht verstanden wie großartig die Idee ist(..den Idiote.äh Bürgern besser vermitteln) oder, ja, 3.)  man tut Hass sagen tun, ist also Nazi.
    Der Dreisprung der Arroganz, in der eine abweichende Meinung pathologisiert oder kriminalisiert wird. 

    Und so ist es auch in dieser Blase gar kein Widerspruch, dass die Öffentlich Rechtlichen noch im Frühjahr jeden als Nazi dastehen lassen wollten, welcher früh harte Maßnahmen wie z.B. Grenzschließungen von der Regierung gefordert hat, um dann ein paar Wochen später jeden als Hasser/Unmensch/Idiot/Nazi/Rechts zu diffarmieren, der das genaue Gegenteil davon gefordert hat. Und da konnte man schön beobachten, was unterm Strich gilt: Wer nicht für die Regierung ist, ist ein Hasser/Rechter. Das zu verkünden ist Aufgabe der ÖR, die man sich mit einer faktischen Steuer vollends gekauft hat.  


     

    Aber Obacht: Will man da mitmachen,  muss man schon eine gewisse intellektuelle Flexibilität mitbringen und ein verkümmertes Langzeitgedächtnis ist besonders hilfreich, sonst fällt einem am Ende noch auf, dass die selben Protagonisten und ihre Trompeter aus den ÖR, welche gerade den wirtschaftlichen Mord kraft Lockdown verkünden und bejubeln, vor gar nicht allzu langer Zeit die Hälfte der Krankenhäuser schließen wollten, für die Parole Krankenhaus=Unternehmen=100% Auslastung =Bettenreduzierung verantwortlich Zeichnen. Den medizinischen Missstand also,  von dem ausgehend man nun mittels alternativlosem Lockdown der jetzt die Lebenswege von Millionen Mittelständlern und Kleinunternehmern ruiniert, also selbst herbeigeführt hat.

    Andere Beobachtungen, z.B. hohe falsch positiv-Raten bei PCR oder geringe bis nicht vorhandene Infektiösität asymptomatisch infizierter, werden garnicht zugelassen. Das ist Hass! Und da seien die MS und ÖR Medien vor. Das Narativ lautet: Lockdown gut, Lockdown alternativlos. Nicht aus wissenschaftlichen Gründen, sondern weil die Partei Regierung nunmal immer Recht hat. Wer etwas anderes in die Diskussion einbringen möchte, ist ein Hasser&Hetzer.
     

    Kannst du mal ein konkretes Beispiel nennen zu deinen Anwürfen nennen? Aufgrund deiner vollumfänglichen Einschätzung aller Artikel auf TE scheinst du ja vorzugeben, auf allen  Gebieten welche dort behandelt werden ein Experte zu sein. Falls nein, kannst du dir, deine Eigene Logik auch mal auf dich selber anwendend, gar keine Äußergung dazu erlauben.

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  21. Von welchen "Verboten" redest du?

     

    Die Pfeilabschussgeräte wurden eben erlaubnispflichtig, mehr nicht.

     

    Aber vorrauseilender Gehorsam hat ja schon immer was gebracht, z.b bei den Magszingrößen...🙄

     

    Und wenn sich nichtbein paar Fanatiker daneben benommen hätten mit ihren doofen Kriegswaffen, dann hätten wir noch heute die gute alte Einzellader-WBK. Das waren noch zeiten, hach mir wird ganz warm uns Herz

  22. vor 4 Stunden schrieb DPG:

    Traditionen zu Neujahr Krach zu machen (um böse Geister zu vertreiben) hat sich soweit entwickelt dass alle Bürger ohne jegliche Auflagen Sprengstoff kaufen können, damit hantieren, sehr oft unsachgemäß und somit viele dabei sich selbst verletzen, verstümmeln oder andere damit in Gefahr bringen.

     

    Die Böllerindustrie kann meiner Meinung nach vor die Hunde gehen, denn es wird keine Auflagen oder Gesetze geben die das hantieren mit Sprengstoff (zu Sylvester) kontrollieren. Dazu kommt noch der Konsum von Alkohol. Für beide Absätze: Keine Auflagen? Du hast dich mit der Materie wohl überhaupt nicht befasst. SprengG, 1 und 2 SprengV, BAM, PTB? Nie gehört wa? Aber wer so viel Ahnung hat, das er glaubt in Feuerwerk befände sich Sprengstof.... Sendungsbewusstsein ist heute alles, Fachwissen nichts.
     


     

    Aber, bei so vielen Verletzten und bei so vielen Idioten die billigend Schaden anderer in Kauf nehmen kann man das nicht mehr Vertreten. 

    Zahlen? In Bayern z.B. offiziell 25 Verletzte durch Feuerwerk zum Jahreswechsel 2019/2020. Davon 90% durch illegales Feuerwerk. Bei 13 Mio Einwohnern. DU demonstrierst hier gerade, was ein Nicht-Argument ist.
     

    Auch der Müll schadet der Umwelt ungemein (nein ich bin kein Greta Fan).

     Schwarzpulver ist chemisch betrachtet ein ein Naturprodukt Die Hauptrückstände von Feuerwerk sind: Papier, ergo holz, naturprodukt schlechthin. CO2 welches zuvor vom Baum aus dem die Holzkohle gemacht wird eingesammelt wird, H2O, SO2 welches schlussendlich als Sulfat im Boden landet genau wie Kaliumsalze, welche für das Pflanzenwachstum so essentiell sind, daß sie der Bauer als Dünger auf den Acker streut. Quantitativ betrachtet allerdings ein feuchter Furz. Unhaltbare Behauptung die auf der Technik&Menschfeindlicher Welle zu reiten versucht und die durch wiederholen auch nicht wahr wird. Aber da sieht man  deutlich die vorgeschobenen Gründe der Feuerwerkshasser welche nach jedem Strohhalm greifen. Dan kann man sich als promovierter Chemiker dann jedes Jahr aufs neue das dumme Zeug von Verwaltungsstudienabbrechern wie dem Resch von der DUH und den nicht besser gebildeten Esoteriktrullas in seiner Fan-Base anhören. Darin liegt das eigentliche Problem, nicht das Bürger mit vermeintlichem "Sprengstoff" hantieren dürfen, nicht das förchterlöche Cellulose in Form von Papier  rumliegt, nach Umweltsekten-Lesart jetzt auch Sondermüll,  sondern das Versager und Sektierer mittlerweile diese Gesellschaft stärker und stärker mit ihrem religiösen Dreck verseuchen.

     

    Schön wäre da ein Entgegenkommen der Städte und Gemeinden z.B eine professionelle Pyro-Show zu machen. 

    Und die professionelle Pyroshow ist dann umweltfreundlich wa. Kohärenz der Argumentation ist wohl auch des Teufels.
     

    Den Brauch Krach zu machen sollten wir auf jedenfall beibehalten, nur eben in gesitteter Form.

     

    Aber wie überall regiert Geld die Wirtschaft, so lange die Verkaufsabsätze dermaßen viel Steuereinnahmen generieren, so lange wird das böllern (und alle damit zusammenhängenden Gefahren) in Kauf genommen.  Und wenn der letzte Rest freier Wirtschaft endlich beseitigt ist, wird es wieder heissen: nein, nein, es war wieder nicht der richtige Kommunismus..
     

    Es ist halt Sprengstoff. Das darf man nicht vergessen. 

    Nein, es sind pyrotechnische Mischungen, das sollte man wissen bevor man andere übers Vergessen belehrt. Und F2 Feuerwerk wird geprüft....

     

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