Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.573
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von ASE

  1. Gerade eben schrieb highlower:

    Jaja, die "Altvorderen". Nicht mal 15 Jahre später, nachdem der legale Waffenbesitz in Deutschland nach Kriegsende ab den 1955ern wieder in der Gesellschaft fest etabliert wurde, haben genau diese Herrschaften durch die völlig unnötige und schwachsinnige Verschärfung des Waffengeset

     

    Erzähl mal lieber keine Geschichten von der "damaligen guten Zeit". Die hatte gerade mal 15 Jahre stattgefunden und ist seit 50 Jahren vorbei.

    Ähm, ist das jetzt der neuste Aluhut, das diejenigen, welche die Schützenvereine aufgebaut haben, in Wahrheit eine heimliche Kabale waren die das Waffenrecht verschärft haben? Wow. der ist jetzt wirklich mal neu.

     

    Das ist mein Kritikpunkt und der gilt, auch ohne Corona. Arbeitseinsatz, Am ende noch dafür das der Verein erweiterte Möglichkeiten hat, nee lass mal keine Zeit, kann ich nicht will ich nicht, muss mich um die Kinder kümmern etc. Aufsicht führen neee geht nicht und bei Wettkämpfen da sein geht auch nicht. Trotz 39h Woche. Wie die das damals wohl gemacht haben, trotz Samstags zum buchten gehen? Die Vorstellung die Substanz von der man heute Schießstand- und Vereinstechnisch lebt mit den heutigen Attitüden die man da mitbekommt aufzubauen? Illusion. Es ist eine FReizeitdienstleistung die nix kosten soll. Und jetzt kommt eine beknackte Widrigkeit und man schmeisst hin. Bzw manche fangen Diskussioen an, warum sie den Vereinsbeitrag zahlen sollen, wenn doch nix geboten war. Wirklich heldenhaft...

     

     

    • Gefällt mir 3
    • Wichtig 1
  2. Gerade eben schrieb Asgard:

    Ich verkaufe meinen Kram. Schießen ist seit Corona nur noch mit immensen Anstrengungen möglich, seit Freitag, 29.01.2021 ist der Schießstand meines Vereins zerstört, Sport faktisch auf Jahre nicht möglicherweise. Da kamen ein paar hundertausend Kubikmeter Hochwasser vorbei. Das zu bewältigen schafft der Verein nicht. Schaden geschätzt um die 300.000 Euro.


    Wenn die "Altvorderen" welche die ganzen Vereine und ihre Schießstände  in der Frühphase  BRD 1.0 überhaupt es aufgebaut haben genau so gedacht hätten, dann würden wir diese Diskussion nicht führen. So sehr das nervt, so schwachsinnig die Maßnahmen vllt sein mögen, die habe sich zusammengerissen dass überhaupt aufzubauen, vllt sollte man sich Zusammenreissen es weiterzuführen. 

     


    Sorry, aber die Flinte ins Korn werfen? Mag ja sein das es für den Konkreten verein nicht machbar ist aber wegen sowas und wegen Corona aufhören? In zehn kalten wintern nicht.
     
     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  3. vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

    Eintragungen sind schon vielfach erfolgt. ganz ohne irgendwelche Schwierigkeiten.

    Es handelt sich eben um Altbesitz.

     

    Ernstgemeinte Frage: Wie viele Fälle kennst du etwa?  In welchen Bundesländern?

     

    Die Behörde kann das in jeden Bundesland machen, in dem sie nach §8 auf "besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse" anerkennt, das dürfte das sein, was du mit "Altbesitz" meinst. Aber: es steht dann ein fehlerhafter Verwaltungsakt im Raum. Der ist zwar zu nächstmal gültig. Wenn jemand später will, kann die Erlaubnis zum Besitz zurückgenommen werden, weil Bedürfnis  nie nachgewiesen, da wirtschaftliche Interessen i.d.R. nicht anerkannt werden für Privatpersonen. Was war denn bei den ganzen nach und nach verbotenen Waffen, hat das BKA da reihenweise Ausnahmegenehmigungen ausgeteilt? Altbesitz das war früher mal, als nach 76 selbst aufgebohrte Platzer in WBKs eingetragen wurden. Heute kannst du das vergessen. 

     

    Bei den Magazinen war das ein anderer Bahnhof, zum einen die bloße Menge der Dinger zum anderen war das bestimmt einigen klar, dass man gegen Unionsrecht verstößt, da Verbot nirgends gefordert. Also  vor der Realität kapitulierend "Lücke" über Anmeldung von Altbesitz schaffen, verhindert Klagewelle.

     

     

    Im Einzelfall einfach Besitzerlaubnis beantragen, die Behörde wird dann schon mitteilen ob sie es so macht oder ob sie ein Bedürfnisnachweis will.  Aus guten Gründen ist aber die Komplettierung zur Waffe zu empfehlen, wird verwaltungsmäßig das Gleiche kosten, ist aber rechtssicherer

  4. vor 5 Stunden schrieb Effendi:

    warum soll die überwiegend nicht waffenbesitzende Bevölkerung diesen Part mitfinanzieren?

     

    Michi

    Nun ganz einfach: Diffusen Gerüchten zu folge leben wir ein einem freiheitlich Verfassten Land. Die "Mehrheit" bildet sich ein, dass durch bestimmte Einschränkungen dieser Freiheit Sicherheit erreicht wird. Gut, dann soll die Mehrheit ihren Irrtum auch bezahlen, anstatt die Kosten der eigenen Dummheit auf andere abzuwälzen. In anderen Bereichen geht das auch, oder bezahlen Straftäter Miete für den Knast?

     

    Allgemein wird bei Verwaltungsgebühren stets mit dem Verursacherprinzip argumentiert, gerade so, als ob Sachbearbeiter auf Honorarbasis arbeiten, oder gar gar entlassen würden wenn mal ein Jahr keinen Antrag abgegeben wird. Finde den Fehler.

     

    Das Problem: wo steht denn, wie oft die Behörde vorbeikomen darf? Nirgends? Na dann kommen wir ab jetzt jeden Monat und du zahlst dann jeden Monat 100€. 
    Bei einem Antrag besteht ja zumindest eine Kopplung zwischen deinem Begehr und den Gebühren, weil du konkret Anlass dazu gegeben hast. 

     

    Frage: Freust du dich auch, wenn man dir dann jedesmal wenn du im Hintegrund überprüft wirst, dann eine Kostennote sendet? Wie das passiert nicht? Warum soll denn die Allgemeinheit das zahlen? Tip: Grundgesetz.....



     

  5. vor 1 Stunde schrieb weyland:

    "Die Schießstände" sind offen. Nein, nicht alle.

    Wenn einige offen sind und andere nicht, kann die Grundlage nicht das (Bundes-) IfSG sein.

    Ist das so schwer?

    Absolut unverständlich was du da schreibst.  Alle, aber wirklich alle Länderverordnungen haben ihre Rechtsgrundlage im Bundesgesetz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) 

     

    Die Durchführung obliegt aber wie bei nahezu allem den Ländern. Das Waffenrecht ist auch ein Bundesgesetz und dennoch haben die Länder die Hoheit bei der Durchführung des Gesetzes. Die Verordnungen können dieses Bundesrecht aber auch nicht verlassen bzw. brechen.


    Daher stützen sich Klagen gegen die Maßnahmen der Länder auf das Bundesgesetz, zuletzt zu bewundern beim Kippen der Ausgangssperre nach 20 Uhr in Baden-Württemberg, wo genau daß festgestellt wurde: Maßnahmen müssen tatsächlich in der Lage sein, das Infektionsgeschen zu kontrollieren.

     

     

    §32 IfSG

    Zitat

    § 32 Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.

     

    Zitat

    § 54 Vollzug durch die Länder

    Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht und dieses Gesetz durch die Länder vollzogen wird. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird.

     

    Ist das jetzt schwer zu verstehen?

  6. vor 30 Minuten schrieb Waffen Tony:

    §58 (13) WaffG

    Vermutlich kommt aber gleich ein 10malklug und sagt, dass da ja nur steht das man das beantragen muss...

    Nun ja, muss man. Problem: Bedürfnis. Wirtschaftliches Interesse, vulgo Altbesitz zählt nämlich nicht, sonst hätte der GG darauf die Formulierung dahingehend gestaltet, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 Nr. 4. nicht geprüft werden hierbei.

    In BW gab es, so mein letzter Stand, für diese Frage keine anderslautenden Vollzugshinweise, weswegen die Behörden nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen müssen. Und die verlangt dann eine Bedürfnisprüfung. Wenn sie es ohne machen bzw in Eigenregie wirtschaftliches Interesse anerkennen: Freude über den fehlerhaften begünstigenden Verwaltungsakt....

    Sportschützen: Verbandsbescheinigung

    Jäger: Eigentlich nein, §13 sieht den erlaubnisfreien Erwerb von Langwaffen für Jagdscheininhaber, nicht ihrer führender Einzelteile vor.

  7. Das einzige was helfen würde:

    Schießstände im Einzelbetrieb öffnen. Zugangskontrolle, Pufferzeit, so daß sich die Schützen nicht begegnen können.

    Und dann massenhaft gegen die Bußgeldbescheide klagen.

     

    Maßnahmen nach IfSG müssen nämlich geeignet sein um Infektionen zu verhindern. Was wir hier erleben ist praktizierter Wahnsinn, gemischt mit Kleinkindhaftem: Das ist dann aber ungerecht, wenn nicht alle nichts dürfen. Nur ist letzteres eine Begründung mit der man in Diktaturen reüssieren kann, nicht in einem feiheitlichen Staat, dessen Grundlage das Verhältnis von Individuum zu Staat ist. Die Wirkung eines Generalverbots auf die Infektionszahlen ist null, wie sich jeder mit einem halben Gehirn ausrechnen kann, wenn Leute isoliert trainieren gehen.

    • Gefällt mir 3
  8. vor 8 Minuten schrieb Katechont:

    Im Nachbarland Bayern läuft es ohne Gebühr, das sollte man sich in B-W zum Vorbild nehmen.

    Es setzt sich sogar der Trend durch, dass die Behörden Termine für die Waffenschau ausmachen.

    Grund 1: wer (unwissentlich) falsch aufbewahrt, bewahrt auch trotz Ankündigung falsch auf.

    Grund 2: Kostenersparnis, denn es bringt ja nichts an verschlossenen Türen umkehren zu müssen.

    In BW ist das stark kreisabhängig, bei uns wird das wie beschrieben Praktiziert, häufig mit Termin und in der Einladung noch ein HAndout wie die Waffen gelagert sein sollten, wenn es so weit ist. Wers dann nicht auf die Kette kriegt...
    Gebühren auch nur, wenn es Beanstandungen gab

    • Gefällt mir 2
  9. vor 1 Stunde schrieb Panhandle Pete:

    Hallo, du solltest erstmal mit deinem Schießstandsachverständigen reden. der wird euch sagen was ihr machen müsst oder nicht.  Wir haben 30 Pistolenständen im freien der Staub ist nicht das Problem bei uns.

    Wir machen zweimal im Jahr die Lamellen leer und das war es.

    Ja das ist das Problem, bei freien Ständen juckt es niemand, habe auch eine offene Gewehrbahn mit Lammelenkugelfängen. In der RSA braucht man dann auf einaml einen Filter....
    Wenn es nur um den Bleistaub ginge, kann man die Abdecken mit Polymerplatten. Auf die Platten geht aber kein Schrot wegen Bleinestbildung. Deswegen die Überlegung, Auf Sand umzustellen um Flinte zu ermöglichen.

  10. vor einer Stunde schrieb Panhandle Pete:

    Würde uns vorrab  € 21000 kosten..

    Kann jemand Erfahrungswerte beisteuern was Sandkugelfang vs Granulat kosten kann? Stelle mir Sand recht günstig vor. Haben einen Pistolenstand mit 5 Ständen, hätte da statt des Lamellenkugelfangs mit seiner Bleistaubproblematik gerne Sand oder Granulat. Speziell auch im Hinblick auf nutzungserweiterung Richtung Flinte. Gegenwärtig 1500J, würde gerne abweichend von den Standrichtlinien auf 4000J aufrüsten, 7000 ist vermutlich unrealistisch.

  11. Ja @Waffen Tony du bist ja auch nicht derjenige, der dann vor dem Strafgericht steht, da ist es leicht  Rechtwollerei in einem Onlineforum zu betreiben.  Richtig gemütlich wenn einen die Rechtsfolgen dann nicht betreffen

    Ich kann meine Position mit dem Gesetzestext belegen du mit was? Hörensagen? VdB-Pamphleten?

     

    Mit ein bischen juristischer Erfahrung würdest du wissen, dass es dann auf ein strafrechtliches Verfahren hinausläuft, übrigens unter einstweilige Einziehung aller  Waffen und Erlaubnisscheine nach §45 Abs 5.

     

    Was bietest du als Konsequenz an, wenn jemand aufgrund deines "Rats" nun juristisches Unbill widerfährt und es sich für den Betroffenen mit Jagd&Sportschiessen für den Rest des Lebens gehabt hat?

     

     Meine Auslegung beinhaltet kein solches Risiko, aber die Rechtssicherheit von Fragestellern steht natürlich hinter deinem Online-Ego zurück, schon klar. Und zwar soweit, dass selbst eine neutrale Darstellung der  beiden Auslegungen, von denen sich der Fragesteller dann für eine entscheiden kann, dich hier zur Schnappatmung treibt. Das ist dann schon therapiebedüftig.

  12. vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Und noch als Hinweis hinzu: Bei Jagdgewehren ist das seit Jahren unbeanstandeter Standard.

    Es gibt technisch keinen Utnerschied zwischen dem Schaftwechsel einer R8 und dem Lower beim AR15.

    Nur das die neuen Regeln nicht "seit Jahren" gelten.

    Knackpunkt:
    War das teil verbaut?
    Hier gibt es die Anhänger der "physischen" Argumentation, also das es einmal eingebaut war und dass die Behauptung an sich dann vor Gericht genügt um davon zu kommen.
    Die Anhänger der juristischen Argumentation, hingegen stellen darauf ab, dass das Teil im legalen Sinne verbaut gewesen sein muss, also als als führendes Teil einer Schusswaffe verbaut und registriert sein muss, damit das zusammenstecken mit einem WS nicht als HErstellung im Sinn des 

    Ich halte es mit der juristischen Sichtweise, vrgl Wille des Gesetzgebers etc.

     

    Im Einzelfall hilft hier ein vergleichender Blick in die Gebührenverzeichnisse der Behörden und in die Gebührenordnung der Strafverteidiger. Einen Voreintrag gibt es billiger als auch nur  die anwaltliche Erstberatung im Falle des Vorwurfs der illegalen Waffenherstellung.  Vvllt. mal aus diesem Blickwinkel darüber nachdenken.

    • Gefällt mir 1
  13. Die Rechnung beim Import/Export ist für die "Merkel-BRD 2.0" ohnehin mit vorsicht zu geniessen:

     

    Strom exportieren wir, wenn Solar und Wind auf volle Pulle läuft und wir ihn loswerden müssen, z.B. an Österreich. Exportieren heißt hier nicht verkaufen, sondern verschenken. Mit anderen worten: MAn füllt mit seiner EEG Umlage nicht nur die Taschen der Grünen-Mafia, sondern auch noch österreichische Stauseen.

     

    Strom Importieren wir dann wieder, wenn Solar und Wind halt machen, was Solar und Wind halt so machen. Da Kann uns das Land der Hämmer dann seinen Wasserkraftstrom verkaufen....

     

     

    Was kein Vorwurf an die Ösis sein soll, wenn ein Depp Geld auf die Straße wirft, darfst du es ruhig aufheben.

     

    • Gefällt mir 4
  14. vor 2 Stunden schrieb SEler:

    Notwehr an sich reicht nicht. Da muss man die Straftaten, die überhaupt in Betracht kämen, um einen Schusswaffeneinsatz zu rechtfertigen durchgehen.

    Und genau da hättest du das Posting beenden können. Du betrachtest das aus der Perspektive des staatlichen Gewaltmonopols("Schusswaffeneinsatz" hat dich verraten...). 

    Für den Bürger kommt indes nur Notwehr oder Notstand als Grund für einen Schusswaffeneinsatz in Frage und die Straftaten die in Frage kommen sind völlig unbeachtlich, weil der Bürger nur rechtswidrige Angriffe abwehrt und eben keinen Flüchtenden stoppt, Personen schützt oder Durchsuchungsbefehele vollstreckt.

     

    Alle nachfolgend angeführten punkte sind hier nämlich nicht  nur bedingt relevant.

     

    Zitat

    (z.B. Begriffe wie Verbots-/Tatbestandsirrtum, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Schuldausschließungsgründe etc.).

     

    Zitat

    Außerdem wären dann Situationstrainings zu üben. z.B. wie weit muss ich stehen, um die Waffe überhaupt effektiv einsetzen zu können. Wie verhalte ich mich in unübersichtlichen Lagen etc. z.B. wie weit muss ich stehen, um die Waffe überhaupt effektiv einsetzen zu können. Wie verhalte ich mich in unübersichtlichen Lagen etc.

    Das ist richtig,und weitaus wichtiger als graue Theorie.

     

    Zitat

    Selbst die 60 Stunden sind dort auch sportlich.

    Wie sieht es denn in Ländern aus in denen das führen Erlaubt ist, insbesondere USA. Deutsche Reglungsparanoia ist mit der Realität recht schwer in Einklang zu bringen. 

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  15. vor 13 Minuten schrieb SEler:

    Mein Einwand bezug sich auf den reinen Selbstschutz und nicht auf die Notwehrsituationen. Also der Mensch, der eine Schusswaffe führt, weil er sich damit pauschal sicherer fühlt.

    Ja und? Es gibt übrigens genug Statistiken, speziell bezogen auf das verdeckte Führen, die einen erheblichen generalpräventiven Effekt bestätigen, während die schlimmsten Gewaltverbrechensraten in den USA dort erzielt werden wo das Waffenrecht besonders strikt ist.

    Zitat

     

    Es kann dem normalen Bürger deswegen nicht zugemutet werden, weil er sich stets nur auf seine Jedermannsrechte berufen kann. Die Sicherheitsbehörden haben extra Befugnisnormen (z.B. im Bundesbereich das UzWG), die den Schusswaffengebrauch explizit regelen. Das hat vor allem auch zivilrechtliche Konsequenzen.

    Und die Rechte sind also vom Himmel gefallen? Dann ändert man eben die Rechtslage. Fangen wir gleich mit dem "Felony Murder" an. Wer eine Notwehrsituation provoziert, haftet für alle daraus folgenden Konsequenzen, ansteller der deppischen Reglung wie sie in Deutschland mal wieder zu Gunsten von Schwerverbrechern existiert.

    Zitat

     

    Zumal müsste man, wenn ein Führen von Schusswaffen erleichtert werden soll oder vielleicht sogar ganz erlaubnisfrei sein soll, die Ausbildung der Waffenbesitzer extrem erweitern. Da sind die ca. 16 Stunden Sachkundekurs halt viel zu wenig.

    es sind 22....

    Und ein Strohmannargument ohnedies: Niemand hier sagt, daß man ohne Kurs im Verteidigungsschiessen eine Waffe führen sollte.

    Wie ist es denn in der Jägerprüfung? Die wird ja auch das sichere Handling im Jagdbetrieb geprüft, weil dass bei der Jagd eben vorkommt.

  16. vor 19 Minuten schrieb shruggman:

    Naja, wer sich auf Fox auch was anderes als Football anschaut...

    Wers nicht tut, der lässt sich dann eben bei CNN vor brennendem Supermarkt was über "mostly peacefull protests" erzählen.

    vor 19 Minuten schrieb shruggman:

     

    Die Wahrheit ist: Man braucht keine schusssicheren Westen mehr, weil Biden ganz kurz vor dem unmittelbar nach dem 21. bevorstehenden Weltuntergang noch die Polizei sowie alle Waffen abschaffen wird.

    Ja Ja, und "Defund the police" hat wohl auch der böse orange man erfunden.

    Hab ich bei CNN gehört.

     

    • Gefällt mir 4
  17. vor 3 Stunden schrieb SEler:

     Der Selbstschutz mit Schusswaffen ist für den Otto-Normal-Bürger sowieso rein rechtlich und auch technsich nicht möglich.

    Darf man erfragen, wen es denn neben dem Otto-Normalbürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch gibt?

    Soweit ich mitbekommen habe gibt es unterschiedliche Arten Menschen nur bei den Faschisten, Kommunistern oder von-gottes-Gnaden-Feudalen, was aber irgendwie eh das gleiche ist.

    • Gefällt mir 2
  18. vor 10 Minuten schrieb Hephaistos:

     

    Allerdings baut sich radioaktives Material tatsächlich nicht biologisch ab, sondern physikalisch und ändert damit auch seine chemischen Eigenschaften. 

    you don't say 🤣

    vor 10 Minuten schrieb Hephaistos:

    Das ist so ähnlich  wie mit den merkelschen erneuerbaren Energien.

    Ach watt, mit dem Erschliessen größerer Lagerstätten von Kobold-Baerbockat kommt das alles in Ordnung. Versprochen.

    • Gefällt mir 1
  19. Am 6.1.2021 um 19:20 schrieb DPG:

    Also Böller sind ist kein Sprengstoff!? Hört hört, der Hobbychemiker hat gesprochen. Und was faselst du von Religion?? 

     

    Nö, wenn man Ahnung hätte wüsste man wo der unterschied zwischen Sprengstoff  und pyrotechnischer Mischung liegt, besonders hinsichtlich in der Wirkungsweise.
    Aber du füllst ja deine Wissenslücken lieber mit Agressivität, wie es für Proleten typisch ist.

    Hobbychemiker? Nun, ja, Chemie ist aber auch ein tolles Hobby, so toll das ich drin promoviert habe.

    Merke fürs nächste mal: Nicht die Gesetze der Physik ignorieren beim Versuch, sich von unten herabzulassen...
     

    Früher hatten wir Marktschreier, vielleicht findest du Dich in diesem Beruf wieder. Oder vielleicht hast du zu viel an deinen Chemikalien geschnüffelt. 

    Nö, lass mal, Wissenschaftler an einer Universität genügt mir, das mit dem Marktschreien überlasse ich dir, deine mentale Ausstattung ist dafür prädestiniert.

     

    Zitat

    Am Ende sagst du noch das Atommüll sich biologisch abbaut.

    Beim heiligen Stohmann! 

     

    umUnd woher hast du deine schwachen Statistiken, hast die aus deinem Chemiekasten Zylinderhut gezaubert. 
    http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche Anfragen/18_0006877.pdf

    @DPG ist ein übler Regierungsstatistikleugner. 

     

     

    Und bisher Handbuch noch keine Landwirte gesehen die Böllerdreck als Dünger benutzen.

    Welches Handbuch? Du redest wirr, beruhige dich mal.

     

    Böllerdreck? kannst dir ja mal die Umsetzungsprodukte des Schwarzpulver studieren und vergleichen was in modernen Düngemittelformulierungen so enthalten ist.

     

    Zitat

     

    Dann mal guten Appetit! Und gute Besserung.

    Ja wünsche ich dir auch

    • Gefällt mir 3
    • Wichtig 2
  20. vor 4 Stunden schrieb JDHarris:

     

    Da ist das bischen Holzkohle und Papier, was bei Feuerwerk verbrennt, ein Witz gegen

    Und das CO2 welches dabei freiwird, wurde zuvor vom Baum aus der Luft gebunden. Mit anderen worten: 100% klimaneutral. Wie die Holzpellets vom grünen Feuerwerkshasser die Strasse runter. Deswegen hat mein Böller auch die grüne Plakette

  21. vor 16 Minuten schrieb JägermitHut:

     

    Silvester 2020/2021 in Wuhan, China. Luftballons, statt Feuerwerk. Hier nimmt man die Coronaprävention ernst. 😉

     

     

    Vermutlich sogar ja, ganz unironisch.In Wuhan (10.6 Mio ) wurde  eine flächendeckende Studie (93% aller Einwohner) durchgeführt und in Nature communications, also  in einem hochrangigen Journal veröffentlicht. Von solchen Teilnehmerzahlen können die Amateure hier nur Träumen. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

     

    Wesentliche Ergebnisse: 

    - 37 % False Positive bei PCR

    - Asymptomatisch Infizierte stellen keine signifikante Infektionsgefahr dar.

     

    Also die wesentlichen Grundlagen für Lockdown zerschmettert. Die Aussage zu den asymptomatisch Infizierten wurde in einer Metaanalyse von 54 Veröffentlichungen zum Thema "Infektion im gemeinsamen Haushalt" bestätigt. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102

     

     

    Nun könnte man natürlich mal "Follow the Science" machen. Aber frei nach der Kanzlerin:

     

    "Ist Mir doch egal ob ich schuld bin. Jetzt sind wir nunmal dabei die eigene Wirtschaft und Gesellschaft zu ruinieren"

    • Wichtig 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.