Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.573
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von ASE

  1. vor 1 Stunde schrieb highlower:

    Das ist nicht das Problem.

     

    Das Problem ist, dass die Interessenverbände der LWB nicht mal ansatzweise in der Lage sind, ohne professionelle Hilfe dagegen anzugehen, und zu inkompetent und zu planlos sind, um daran etwas zu ändern.

     

    Wenn man das Statement des DSB liest, merkt man, daa da endlich der Hintern auf Grundeis gegangen ist.

    • Wichtig 1
  2. Das bedeutet folgendes:

     

    1.) Es wird auf die Fakten geschissen, das mit Legalwaffen fast nichts passiert, und das was passiert in der Mehrheit im persönlichen Umfeld geschieht, wo in Ermangelung einer Schusswaffe dann eben der Hammer, die Vase, die Paketschnur oder die blossen Hände zum Einsatz kommen.
     

    2.) Nachfolgend wird eine völlig wirre Prämisse eingeführt: Nämlich das es signifikant Spinner unter den Waffenbesitzern gäbe, was durch  die Fakten unter 1.) bereits a priori falsch ist.

     

    3.) Aufgrund von 2. wird als Erfolg gewertet, wenn signifikant mehr waffenrechtliche Erlaubnisse a) versagt oder b) widerrufen werden.

     

    4.) Wenn in 5 Jahren 3) nicht eingetroffen ist, ist die Reglung kein Erfolg. Da man von Prämisse in 2 nicht abrücken will, muss natürlich nochmal nachgeschärft werden.

     

     

    5.) Nachschärfung: Psychotest für jeden...

     

     

     

    Da bleibt einem echt die Spucke weg. Aber wenigstens ist man in Wiesbaden langsam auch aufgwacht, wie man an der Stellungnahme des DSB sehen kann.

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 4
  3. Das ist gar kein Problem, theoretisch kannst du für jede Waffe eine eigene beantragen. Kostet natürlich die Austellungsgebühr der  WBK als solche extra.

    Habe das gemacht als ich dem AR verfallen bin, damit die Wechselsysteme auf der gleichen Karte stehen, womit diese dann auch gefüllt wurde...

    • Gefällt mir 3
  4. vor 4 Stunden schrieb christo:

    Mal eine Frage in die Runde, wenn ich den Magazinkörper entleere und die Magazinlippen wegschleife so das keine Patronen mehr aufgenommen werden können wäre das eine Option für Dekomagazine?
     

     

    Zitat

    4.4
    Magazine sind für die Verwendung in Schusswaffen bestimmte Munitionsbehältnisse, die der Aufbewahrung und Zuführung von Patronen im Rahmen des Ladevorgangs dienen

    Wenn es diese Norm nicht erfüllt ist es kein Magazin, sondern ein Stahlblech oder Plastik 4-kant-rohr mit Feder darinnen. Ohne Magazinlippen wird das nicht funktionieren.

  5. Zitat

    Wichtig ist uns, dass diese Initiative nicht als Initiative gegen den Sport oder die Sportler*innen missverstanden wird. Wir wollen NICHT den Schießsport verbieten, aber wir wollen ihn Stück für Stück umgestalten, so dass nicht mehr mit tödlichen Waffen geschossen wird, sondern beispielsweise mit Druckluft. Der Schießsport hat sich in seiner Geschichte schon oft weiterentwickelt, wieso sollte das heutzutage nicht möglich sein?"

     

    Wir sind nämlich totalitär und wollen jeden Aspekt des Lebens beherrschen gestalten. Natürlich scheißen wir dabei auf die grundgesetzlich verankerte Autonomie des Sports. Was Adolf recht war, kann uns nur billig sein.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  6. vor 3 Minuten schrieb Joseg:

    Und dieses Wissen kann man nur als WO geprüfter Anwärter erlernen?

    Dir scheint nicht klar zu sein, das es hier nicht darum geht, wo du es gelernt hast, sondern vor welcher Stelle du die Prüfung abgelegt hast.

    Ist vermutlich bei dir noch nicht angekommen, aber ja, man muss heutzutage eine Prüfung bestehen....

     

    Und wenn die Behörde welche eine Bescheinigung ausstellt nachweisen kann, das die geforderten Lehrinhalte abgedeckt wurden, dann geht es ja.

     

    Die Lehrinhalte findest du auch in der AWaffV.... 

  7. vor 8 Minuten schrieb Joseg:

    Neid muss man sich verdienen!

     

    Zumindest in Bayern ist der Inhalt der Sachkundeprüfung Bestandteil der Ausbildung.

    Allerdings bestehen erhebliche Defizite im wichtigsten Thema, dem taktischen Waffenerwerb.

    Die gesetzlichen Regeln sind nunmal klar

    Zitat

    (1) Die Sachkunde gilt insbesondere als nachgewiesen, wenn der Antragsteller

    1.
    ...........
    2.
    .................................
    c)
    die nach § 7 des Waffengesetzes nachzuweisenden Kenntnisse auf Grund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben und durch eine Bescheinigung der Behörde, des Ausbildungsträgers oder Schießsportverbandes nachgewiesen hat,

     

    Falls die Ausbildung das hergibt, kann man Bescheinigen, aber eben nur falls.

     

    Und da gibt es bei Waffen- und Beschussrecht eben erhebliche Defizite was die Regularien bei den meisten Dienstwaffenträgern betreffen..

    Die Sachkundelage hat sich in dern vergangenen Jahren verschärft, eben weil bei manchem Kurs nicht die Richtlinien eingehalten wurden.

     

    An "taktischem Waffenerwerb", was ist jetzt da schon wieder schlimm? Ach so ja, die eigenen Rechte kennen und maximal nutzen ist ja pfui, wir sind ja in Deutschland. Wenn es da heisst man darf 2+3+10 Waffen erwerben, dann kauft man höchstens ein KK-Büchslein und verwahrt Gewehr und verschluss in zwei verschiedenen Tresoren. Alles andere wäre ja unverantwortlich.

    • Gefällt mir 1
  8. Zitat
    Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
    1.
    über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
    2.
    auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,
    3.
    über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

     

    Deswegen macht es keinen Sinn Behördenangehörigen von vorhandener Sachkunde auszugehen.

     

     

  9. vor 29 Minuten schrieb Vincenzo:

    Da bin ich anderer Meinung, nach dem unsere Gesellschaft seit Jahren immer gespaltener wird, also in gute und ungute Bürger geteilt wird, bin ich der Meinung je mehr Parteien im Parlament sind, desto besser.

     

    Unsere Gesellschaft wurde in dem Moment "Gespalten", als der Politmediale-Komplex empört festgestellt hat, das das Internet bidirektional funktioniert. Auf einmal konnten die bis dahin unidirektional Belehrten Feedback geben. Das war natürlich unerhört, was erlauben! Die Grünen haben das Problem früh erkannt, und ein Verbot des Internets gefordert...

     

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  10. Zitat

    Wir Freie Demokraten blablablablablablablablablablablablablablablablablablablabla

    Dabei muss blablablablavvv Besitzern von Legalwaffen blablablablablablablablablabla und zwischen dem illegalen Waffenbesitz. Danke Captian Obvious

    blablablablablablablablablablablabla gefährliche Personen blablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablabla

    blablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablabla.

    blablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablablabla

    Gefährder und Extremisten dürfen keine Waffen besitzen.

    Dazu muss der Datenaustausch der beteiligten Behörden verbessert blablablabla

     

     

    a) Wer ist den heute Extremist? Ah wie gut das es da keine Legaldefinition gibt, sondern einen politisch gesteuerten Verfassungsschutz der das dann festlegt. Seit 2015 gibt es einen haufen Extremisten und Radikalisierung geht heute ganz passiv, musst nichts machen nur bei deinen Überzeugungen von aus den 90ern bleiben und so Nazikram wie Grenzen sind gut, es gibt nur zwei Geschlechter glauben und die Impertinenz besitzen das auch öffentlich so zu Äußern, schon bist Extremist.

    b) Der letzte Satz hat mich lauthals Lachen lassen. So eine Hülse von einem Satz. JA genau der Datenaustausch wirds richten. Interenet und Telefon hören ja bekanntlich an den Landesgrenzen auf.

     Und ganz besonders wichtig die Europäische Ebene. Das klappt bestimmt so gut wie mit dem Impfstoff..

     

     

    Ach bevor ichs vergess. Sowas in der Art liest man bei der FDP ständig und vor jeder Wahl. Weil die FDP genau weiß das sie eh nicht liefern muss, nicht mal bei Regierungsbeteiligung.

    Und wer wie in Thüringen bewiesen hat das er den anderen nicht die Stirn bieten kann, brauch auch nicht in den Bundestag.

    • Wichtig 1
  11.  

     

    Ohne große Reform einzuführen:

    1) WBK zählt als kleiner Waffenschein. Völlig Unsinnig da eine extra Erlaubnis zu fordern, die eine Teilmenge der Vorraussetung einer höherstehenden Erlaubnis abfragt und zudem  nunmehr WBKs zum Führen von Blankwaffen in Waffenverbotszonen berechtigen.

    2) Gelbe WBK zählt als Munitionserwerbsschein aller Art. Wenn ich mir prinzipiell jederzeit Waffen kaufen darf oder Waffen und Munition leihen darf, warum soll man keine Munition kaufen dürfen, für die man keine Waffe hat. Sicherheitsgewinn? Null. Entkomplizierung und Reduktion unsinniger Möglichkeiten sich strafbar zu machen.

    3) 2. Auch für Vereins-WBKs

     

     

    Weiterführende Überlegungen: Eine Sportschützen-WBK für alles.

     

    Variationen:

    a) keine Voreinträge im Grundkontigent erforderlich. Die Unterscheidung nach Deliktrelevanz ist Unsinnig bei prinzipiell identischen Erwerbsvorraussetzungen. Was trennt mich denn von der nächsten Kurzwaffe? Eine Verbandsbescheinigung und ein Antrag bei der Behörde. Es gibt gar keinen Konnex zwischen Argumentation (Deliktrelevanz) und Umsetzung im Gesetz (halt Voreintrag nötig).  Übers Kontingent gehende Waffen kommen dann auf Grün. 

    b) Wenn mit Deckelung:  Gesamtkontingent z.b. 15 aber dafür völlig freie Wahl der Waffen 

    c) Entweder 2/6 oder Kontingent. Die Argumentation in den Verhandlungen zur damals "neuen Gelben" sind durch ein Kontingent ad absurdum geführt worden.

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  12. vor 6 Stunden schrieb highlower:

     

     

    Vielleicht gibt es diesbezüglich immerhin noch einen Eintrag ins Guiness-Buch der Rekorde für die größte deutsche Interessengruppe, die trotz vielfältiger Lösungsmöglichkeiten einfach nicht in der Lage war zu verhindern, sich selber abzuschaffen.

     

    So gesehen wäre das ja auch schon eine beeindruckende Leistung.

     

    Das wird nicht lange anhalten, die Automobilindustrie wird uns da den Rang ablaufen.

     

    Aggressive Selbstsicherheit: 

     

    In jeder Stellungnahme der "Interessenverbände":

    -Wir Begrüßen

    -Wir Befürworten

    -Wir bitten

    -Wir schlagen vor

     

    In keiner Stellungnahme:

    - Das ist Unwahr...

    - Das ist Propaganda...

    - Die Regierung täuscht die Öffentlichkeit....

    - Völlig ungeeignet....

    - Waffen sind ein Recht

    - Dient nur der Gängelung

    - Nur totalitäre/Faschisten entwaffnen...

    - Wie in der DDR

    - Wie bei Stalin

    - Wie bei den Nazis

     

     

    Aber da die "Interessenverbände" längst das Narrativ der Gungrabber übernommen haben wird das nichts.

     

    Sage mir: Wo ist hier jemals versucht worden, das Waffenrecht zu liberalisieren? Es ging stets nur darum sich die immer kleiner werdende Zelle möglichst bequem einzurichten, nie darum, aus ihr auszubrechen. Vllt auch deswegen, weil man dann weniger Macht hat.

     

     

     

     

     

     

     

    • Gefällt mir 10
    • Wichtig 1
  13. vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

    Wir muten der Gegenseite gar nicht zu, sich in irgendeiner Form mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen.

    Exakt das ist es. Nur muss man dazu mit einer gewissen selbstsicheren Agressivität auftreten. Wer Waffenbesitz als Privileg und nicht als Recht, eigentlich sogar als Pflicht, versteht kann sich gegen den vermeintlichen Privilegiengeber nicht durchsetzen.

    Man merkt das in den Verbänden deutlich: Anbiederung statt Opposition und man glaubt tatsächlich man habe gewonnen, wenn es  nicht ganz so schlimm kommt. Klassischer Fehler der gegen die Methode der Overtone-Fenster-Verschiebung komplett machtlos ist.

    Konnte man gerade live und in farbe beobachten..erst VS-Abfrage.. jetzt Gesundheitsamtsabfrage.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  14. @Proud NRA Member

     

    Das sind eben die Aspekte die eine deutsche Waffenlobby aufgreifen müsste, aber diverse Lobbies in diesem Bereich haben auf die Schiene "der rechtschaffene Bürger& sein Hobby" eingeschwenkt, das hat schon 1976 nichts gebracht, weil es aus sicht der Gungrabber keinen rechtschaffenen Bürger gibt und der Staat per se ein open-Air-Gefängnis sein muss.

     

    Die Punkte sind durchaus richtig: Es ist geradezu Lernbehindert, nach dem 20 Jhdt was davon zu faseln, das Waffen beim staat gut aufgehoben sind. Aber das zu Trompeten fehlt den deutschen Waffenlobbyisten der Schneid.

     

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 2
  15. vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Etablierte schlagkräftige Organisationen auf diesem Feld mit einer Historie erfolgreich geführter Prozesse wie bei den Amis haben wir in Deutschland halt noch nicht, und wenn wir sie haben wollen, dann muss man irgendwo anfangen.

    Da gibt es nur einen Unterschied:

    Die NRA in den US vertreten und verteidigen ein wesentliches, in der Verfassung kodifiziertes Grundrecht der US-Bürger.

    Bei uns gibt es das nicht, und die Verfassung wird gegen die Interessen bewaffneter Bürger interpretiert, vulgo "Sicherheitspolitik" und "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Genau daran scheitern die Waffenlobbies in Deutschland. Es werden Partikularinteressen vertreten die sich immer die Frage gefallen lassen müssen: "Und warum braucht man dafür tödliche Waffen?!?"

     

    Während die NRA aus der Offensive heraus handelt und ihr Standing das einer freiheitlichen Organisation ist, welche das 2nd Amendmend gegen totalitäre Gungrabber verteidigt starten unsere Waffenlobbies ständig aus der Defensive heraus Papa Staat zu erklären, warum man doch irgendwie scharfen Waffen braucht, bidddööö biddöö

    Kurzum: die Deutsche Waffenlobby ist von von vorneherein als Bettvorleger gestartet, weil sie das Konstrukt der "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" nicht bereits als solches Angreift. Die Entität "öffentliche Ordnung" existiert nämlich nur in der Gedankenwelt totalitäre Regime( vrgl Volksgesundheit, Volksgemeinschaft.), in einem freiheitlichen Land gibt es nur die "Sicherheit des Einzelnen" Und das sich nach jeder Wahnsinnstat eines einzelnen in der Staub werfen und Konzepte gegen Extremismus™  entwickeln ist nichts anderes als Verrat an der Freiheit der Bürger. Entweder macht man sich allgemeinen Waffenbesitz zum Ziel, meinetwegen nach Österreichischem Vorbild, oder man steht von vorneherein  auf verlorenen Posten.

     

    • Gefällt mir 5
    • Wichtig 1
  16. vor 14 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Nur wenn man diese Läufe nicht zu den vorgearbeiteten wesentlichen Teilen zählen möchte ;)

     

    @Waffen Tony  Die Norm geht nach dem Komma weiter, ich war so nett und habe es dir mal markiert zur besseren Lesbarkeit

    Zitat

    1.3.1.7
    vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile und Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  17. vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Zunächst ein mal szeht das Gesetz dem entgegen und das wurde hier bereits erwähnt.

    @chapmen

    @Waffen Tony

     

     

    Normenkette und  Aktenzeichen her.. Das wäre im Sinne aller die an einer tatsächlichen Diskussion interessiert sind. Ansonsten  mal wieder  inhaltsleere Rechthaberei auf WO, oder?

     

    Weil es im Gesetz steht.

    Ja wo denn?

    Na im Gesetz!

     

     

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  18. vor 12 Stunden schrieb hexoplast75:

    Die aktuellen Bolzensetzgeräte (Hilti und andere) tragen meiner Kenntniss nach kein PTB-Zeichen mehr, sondern ein CE als Nachweis dass die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eingehalten wird. Dadurch entfällt auch die in der Beschussverordnung geforderte Wiederholungsprüfung. Und eine Schusswaffe ist es trotzdem nicht.

     

    Exakt, nicht trotzdem nicht, sondern gerade deswegen:

     

    Zitat

    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    ....
    1.2.2

    die in Anhang IV Nummer 18 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24; L 76 vom 16.3.2007, S. 35), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind und zum Abschießen von Munition für andere als die in Nummer 1.1 genannten Zwecke (insbesondere Schlachtzwecke, technische und industrielle Zwecke) bestimmt sind (tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte), sofern

    a)
    ..........
    b)
    bei ihnen nicht die Einhaltung der Anforderungen nach Anhang I Nummer 2.2.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG durch Bescheinigung einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates oder des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nachgewiesen ist,

     

  19. vor 44 Minuten schrieb chapmen:

    Nur zum richtigen Verständniss: ein 800mm langer Laufrohling mit Zügen und Feldern,  im Kal. 30, der Firma Lothar Walther, ohne Systemgewinde und ohne Patronenlager ist demnach in D frei verkäuflich?

    Das ist die falsche Frage mit der man hier die Diskussion entgleisen lassen will. Daraus das LW ihn dir nicht verkaufen wird, lässt sich nicht ableiten das es verboten wäre. LW will keinen medialen Ärger, warum wohl kauft jemand einen Laufrohling? Als Spazierstock? Es ist klar das jemand damit eine Waffe bauen will und LW hat sich das Bonmot "There is no bad press" nicht so recht zu eigen gemacht.

     

     

    Ist der Besitz eines solchen laufrohlings strafbar? Bitte mit Normenkette belegen.

     

    Lass uns ein Spiel daraus machen, du bist StA und ich Verteidiger, weil mein Mandant ein bösen Laufrohling besaß.

     

    Ich werde dir vor dem Richter die Hosen herunter ziehen mit folgender Normenkette:


    1.) Strafbarkeit käme in diesem Fall nur in Betracht gem. §52 Abs 3 Nr. 2 

    2.) Schusswaffenteile sind in der Strafnorm nicht explizit erwähnt. Daher müssen wir Anlage 1 Nr. 1.3 bemühen, welche eine Gleichstellung wesentlicher Teile  mit den Schusswaffen für welche sie bestimmt sind

    3.) Das  Corpus Delicti ist unter Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 nur vermeintlich erfasst

    4.) Anlage 1 Nr. 1.3.1.7 fordert, das ein Laufrohling mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können muss um die Gleichstellung nach Anlage 1 Nr. 1.3 wirksam werden zu lassen. Dieses ist insbesondere das Einschneiden eines Patronenlagers für Patronen- oder Kartuschenmunition.

    5. ) Um den Schmerz noch größer zu machen zitiere ich den BDK der sich im letzten Gesetzgebungsverfahren als Stellung beziehender Fachverband darüber mockiert hat das nach wie vor die PTB-Liste  anerkannter Standard  nach stehender Rechtsprechung bei den allgemein gebräuchlichen Werkzeugen und ist längst überholt sei, denn sie definiere neben Hammer, Feile. o. ä. lediglich einfachste Werkzeuge nur bis zur elektrischen Handbohrmaschine. Auf die Forderungen des BDK, statt allgemein gebräuchliche  fürderhin allgemein verfügbare Werkzeuge zu normieren  sei der Gesetzgeber aber gerade explizit nicht eingegangen, womit der diesbezügliche Wille des GG in der jüngsten Änderung des WaffG nochmals unterstrichen worden sei und weiterhin erkennbar sei, daß die zur Fertigstellung erforderliche Reibahle und ggf Drehmaschine auch nach jetziger stehender Rechtssprechung kein  allgemein gebräuchliches Werkzeug sei.

    6.) Zur Strafbarkeit des Besitzes müsste aber gerade die Fertigstellung erfolgen oder zumindest die Möglichkeit zur Ferstigstellung mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen gegeben sein. Demgegenüber könne die Fertigstellung, insbesondere das erforderliche Einschneiden eines Patronenlagers nur mittels spezieller Patronenlagerreibahle erfolgen. 

    7.) Der Laufrohling stelle damit kein wesentliches Teil dar. Mein Mandant sei daher Freizusprechen und der widerrechlich beschlagnahmte Laufrohling herauszugeben.

     

    So und nun du. Mal sehen wessen Hosenträger besser sind.

    • Gefällt mir 3
  20. Weil ich theoretische Diskussionen mit Deutschlands besten Materialwissenschaftlern und HobbyBüxern auf WO leid bin hier einer der zwei Knallstöcke des Nichtskönners von Halle. 

    Fucking S235 Baustahl, cal 12 mit 3.5mm Wandstärke. Eines der wenigen Sachen, die bei dem Drecksack ohne Probleme funktioniert haben

    1929734955_Nichtsknnervonhalle.jpg.b3c517763674f712a007e3c595404c93.jpg

     

     

  21. vor 2 Stunden schrieb lastunas:

    Ich erklärs Dir, da du in dein Hydraulikrohr kein Patronenlager Cal 16 mit Minimalwanddicke nach Cip bekommst, dazu nur bis ca. 400 bar ausgelegt ist, ist ja kein Vergütungsstahl wie 42crmo4 der normal für Läufe verwendet wird oder 34er wie bei Lothar Walter, der Rest ist lalter Kaffee.

    Wie bereits erwähnt Dauerdruck. Und nur am Rande erwähnt: schau mal nach aus was deine Schrotpatrone gefertigt ist, da sollte dir was auffallen ;)

    Wenn das kurzfristig bei 2.5mm Wandstärke keine 1000 bar aushält, dann kannst du es zurückgeben, das ist kein Stahl, sondern Pudding.

     

    Wenn du es nicht glaubst "slam fire 12Ga" sind die Suchbegriffe, welche dir weiterhelfen.

     

    Selbst wenn es so wäre, ist es kein valides Gegenargument: 

    Nimm eben da 25x4mm. Komisch frei verkäuflich obwohl das Laufinnenmaß eines Cylinder Chock Flintenlaufes. Wohl ein Pumpgunrohling....

    https://www.ebay.de/itm/Edelstahlrohr-nahtlos-1-4301-Lange-1000mm-VA-Rohr-Prazisionsrohr/192318933707?hash=item2cc71a0acb:g:wi8AAOSwmXtdqdAG

     

    Oder wollen wir jetzt dann herbeifabulieren, daß Waffg unterscheide zwischen Büchsen und Flintelauf bei Rohlingen

     

    Eigentlich wurde hier die Norm bereits genannt, wesentliches Teil nur dann wenn  "mit allgemein gebräuchlichen" Werkzeugen fertigzustellen. Unabhängig davon ob Reststück oder neu. Und solange Patronenlagerreibahlen nicht beim Baumarkt oder in der Grabbeltheke bei Netto liegen, sind es keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

     

    • Gefällt mir 1
  22. vor 5 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

     

     

    Man könnte die Frage auch extremer formulieren: konstruieren wir eine normale Waffe (zu Verteidigungszwecken)

    Dann ist ohnehin auch die Zweckbestimmung gegeben, bei einem technischen Gerät  um Löcher in Wände zu machen, ohne die Absicht des Angriffs wäre das nicht der Fall.

    Zitat

     

    mit einem Lauf und einem normalen Projektil, dessen einziger Unterschied zu einer herkömmlichen Schusswaffe darin besteht, dass das Geschoss sich wenige Millimeter nach Laufaustritt pulverisiert.  Schusswaffe oder nicht?

    mit entsprechender Zweckbestimmung ja.

    Zitat

    Falls ja (und ich lese das eindeutig so aus dem Gesetz), sähe ich keinen Unterschied zum hier diskutierten Modell, wenn wir davon ausgehen, dass es sich um eine feste Umhüllung handelt, die aus dem Lauf herausgeschossen wird.

    Interessan hierzu aus der Anlage 1:

    Zitat

     

    Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
    ....
    1.2.2

    die in Anhang IV Nummer 18 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24; L 76 vom 16.3.2007, S. 35), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 1) geändert worden ist, aufgeführt sind und zum Abschießen von Munition für andere als die in Nummer 1.1 genannten Zwecke (insbesondere Schlachtzwecke, technische und industrielle Zwecke) bestimmt sind (tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte), sofern

    a)
    sie nicht die Anforderungen des § 7 des Beschussgesetzes erfüllen und zum Nachweis das Kennzeichen der in § 20 Absatz 3 Satz 1 des Beschussgesetzes bezeichneten Stelle oder ein anerkanntes Prüfzeichen eines Staates, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist, tragen oder
    b)
    bei ihnen nicht die Einhaltung der Anforderungen nach Anhang I Nummer 2.2.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG durch Bescheinigung einer zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates oder des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nachgewiesen ist,

     

     

     

    Die Anforderungen sind:

     

    Zitat

    ) Die Zulassung der Bauart eines Schussapparates ist zu versagen, wenn

    1.    aus ihm zugelassene Patronenmunition verschossen werden kann,
    2.    er so beschaffen ist, dass Personen, die sich bei der Verwendung des Schussapparates in seinem Gefahrenbereich befinden, bei ordnungsgemäßer Verwendung mehr als unvermeidbar gefährdet oder belästigt werden,
    3.    mit ihm entgegen seiner Bestimmung in den freien Raum gezielt geschossen werden kann oder
    4.   der Antragsteller nicht nachweist, dass er über die für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen erforderlichen Einrichtungen verfügt.

     

    Will sagen wenn es eine PTB Kennzeichung besitzt (Eckig für Apparate) dann ist es keine Schusswaffe im Sinne des WaffG, auch wenn es technisch danach aussieht.

    Ohne PTB ist es definitiv eine Schusswaffe, wenn das Gerät so konstruiert ist, das ein Geschoss den Lauf verlassen kann.

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.