Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.573
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von ASE

  1. vor 14 Minuten schrieb highlower:

    Manchen Leuten sieht man an, dass sie Nazis sind, 

    Das war eines der wichtigsten Kriterien der Nazis bei der Beurteilung wer Minderwertig ist.

    Zitat

    Nach welchen Kriterien DU jemanden als Nazi einstufst, weiß ich nicht.

    Meine Kriterien diesbezüglich werden zu einem großen Teil von meiner persönlichen Allgemeinbildung und meiner Lebenserfahrung bestimmt.

    Seht her ich bin gebildet und ihr seid alle doof.

    Zitat

     

    Damit bin ich bislang auch sehr gut gefahren.

     Sind die meisten 1933-1945/ 1989 auch. Rückgratlos war es dennoch.

    Zitat

     

    Nach welchen Kriterien ein Richter das beurteilt, kann ich dir nicht sagen. Falls Du nicht sicher bist, inweiweit du mit Nazis Kontakt haben darfst, ohne dabei juristische Probleme zu bekommen, solltest du das eventuell mit einer Anfrage beim Anwalt etc. herausbekommen.

     Weit haben wir es gebracht. Guilt-by Association. Den Kulturmarxismus in seinem Lauf halten Untertanen wie @highlower nicht auf...

    • Gefällt mir 3
  2. vor 3 Stunden schrieb frosch:

    Deswegen mein Rat: Um zusätzliche Baustellen zu vermeiden, sollte man die Grenzen des Meinungsrechtlich Zulässigenen nicht ausschöpfen.

    Wo kann ich das gegenwärtig meinungsrechtlich zulässige erfragen bzw meine Meinung zur Freigabe vorlegen? Örtliche Antifa-Linksterroristen? Grünes Wahlkreisbüro? Bei einer der beiden Kommunistenkirchen?

     

    Könntest du mir wo wir dabei sind einen Link auf das von dir zitierte Meinungsrecht  posten?

    • Gefällt mir 2
  3. Am 13.3.2021 um 08:20 schrieb Muck:

    Kann zwar mit Nr. 2 Geeignetheit usw. ausgehebelt werden, aber daran werden sich vernünftige Behörden orientieren. Mit den anderen wird halt gestritten.

    Da liegt das Problem, wirtschaftliche Interesse wird  ist  wie ich weiter oben dargestellt habe vom Gesetzgeber vorgesehen,  in den Gesetzesentwürfe wird als "Regelfall" durch nicht-Sammler die Abgabe an Berechtigte oder Polizeidienststellen betrachtet.

  4. vor 8 Minuten schrieb drummer:

    Ich würde erst mal "Altbesitz" angeben. Mal schauen was dabei rauskommt. Bei Widerstand könnte ich dann auch auf "Jagd" wechseln. Wenn alles nichts wird und ich gezwungen werde eine zusätzliche Waffe - nache dem Grundsatz mehr Waffen ins Volk - zu erwerben, dann ist das eben so. 😆

    Na mit Jagd bist du eh fein raus wenn du Gesamtwaffe fahren musst.

     

    Wesentliche Teile  dürften unter allen Aspekten der Tabelle von @Quetschkopf  die größte bundesweite inhomogenität ausweisen, was die Behandlung durch die Behörden anbelangt

    Spezielle bei der Frage nach dem Bedürfnis,  da ja keine reinrassige Altbesitzreglung expressis verbis geschaffen wurde. Bei Lowern evtl sogar noch am einfachsten, was die Bedürfnisbescheinigung durch die Verbände anbelangt 

    Bei andere wesentlichen Teilen(Systemhülsen/leere Upper, Verschlussträger) nicht wirklich vorstellbar das da was bescheinigt werden kann.

     

     

     

     

  5. Gerade eben schrieb drummer:

    Nein, aber es liegt noch einiges aus diversen Bastelprojekten irgendwo herum. Wer zum September 2020 Besitzer und Eigentümer dieser Sachen war, wird sich wohl jemand mit einer entsprechender Spitzfindigkeit überlegen müssen.

     

    Ich habe aber noch einen eigenen Lower in der Nutzung, den ich eintragen lassen werde. Notfalls lasse ich den halt vom Büchser mit einem Wechselsystem in eine komplette Waffe "verwandeln", wenn es mir zu blöde wird.

    Dann Berichte doch bitte ob er einzeln eingetragen wurde ohne Bedürfnisnachweis. Backup über ganze Waffe hast du ja immer noch

  6. vor 9 Minuten schrieb drummer:

    Das Wohl der Allgemeinheit durch Enteignung eines Stückes Aluminium?! Kann man so sehen, aber dann kann ich tatsächlich alles zum angeblichen "Wohle der Allgemeinheit" enteignen. Mit grundsätzlichen Rechtsnormen hat das aber dann nichts mehr zu tun.

    Nö. Du kannst ja wie gesagt klagen wenn du mit der effektiv entschädigungslosen Enteignung via nichtbeibringbarkeit der Vorraussetzungen für eine Besitzerlaubnis  nicht einverstanden bist. Prinzipiell(GG) steht dir ja schon ein vernünftige Entschädigung zu. Also nicht unbedingt was du für vernünftig hälst. Der Lower aber bleibt weg.

     

    Kann es sein, das du dir einen Lower gekauft hast, bevor du deine erste WBK bekommen hast und jetzt etwas "grumpy" darüber bist? Frage interessehalbe, meine es nicht bös,. 

  7. vor 16 Minuten schrieb drummer:

    Ich will Dir da nicht widersprechen, denn ich habe meine Erfahung mit Rechtsbeugung selbst gemacht.

    Wo ist da die Rechtsbeugung? Seit bestehen des Grundgesetzes darf auch aufgrund eines Gesetzes enteignet werden, Art 14 GG.

     

    Zitat

    3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    Strenggenommen wirst du auch nicht wirklich enteignet. Es steht dir ja frei eine Besitzerlaubnis zu beantragen. Das WaffG berührt zunächst mal nur dein Besitzrecht, nicht dein Eigentumsrecht...

     

    Zitat

    Eine kleine Chance keinen ideologischen Verbotsfanatiker als Richter zu bekommen besteht ja noch.

    Wo genau wird den was verboten? Lower sind nun halt erlaubnispflichtig, so wie bei Kurzwaffen seit anno Tobak. Das die Lower-Lücke nicht ewig halten würde, hätte jedem klar sei müssen beim Kauf. Mir zumindest war das klar das ein Unterlaufen der Kontingentsregel kraft Gesetzes nicht ewig halten würde. Ich hab meine Lower dennoch gekauft, das nennt man Risikobereitschaft. Du kannst natürlich wegen eines 300-500€ Lowers bis vor den BGH/ BVerfG ziehen. Am ende wird man dir die Knete vllt sogar hinwerfen, aber egal ob du dabei Gewinn oder Verlust einfährst, der Lower bleibt weg.

     

    Bei den Magazinen wird das eher fliegen, weil die BRD weit über EU-Recht hinausgeschossen ist (regulieren vs verbieten)

     

     

     

     

     

     

     

     

    • Gefällt mir 1
  8. vor 7 Minuten schrieb drummer:

    Tatsächlich wäre das dann sogar der ideale Ansatz für eine Klage. Denn damit haben wir nicht mehr nur einen enteignungsgleichen Eingriff, sondern eine unbestreitbare Enteignung.

     

    Frag mal die ehemaligen Besitzer kurzer Pumpguns, von Leuchtspurmunition oder  .22 Hornet-Revolver nach ihrer fundierten Meinung dazu.

    Schlimmstenfalls (für den Staat) wird halt auf finanzielle Entschädigung für die Enteignung erkannt, der Lower aber bleibt weg.

     

    Freundet euch mit der Realität an, dass die Lower-Lücke dicht ist. It was fun while it lastet.

     

     Weit mehr bringt es nun, genügend Wettkämpfe anzubieten um Kontigentsüberschreitungen für Ersatzwaffen gleichen kalibers oder Waffen anderer Kaliber anzubieten. Bei den Kurzwaffen gehts doch auch. 

    ---------------------------------------------------

     

    Aber vllt zurück zum eigentlichen Thread, also zur Auflistung des Was/Wie/Wann bei den Teilen etc.

  9. Hier übrigens die Denkungsart des Gesetzgebers im Gesetzesentwurf:

     

    Zitat

    Es wird angenommen, dass 90 Prozent der Besitzer betreffender Waffenteile, also 9.000 Personen, die Waffenteile aus reinem Affektionsinteresse und nicht aufgrund eines nach dem WaffG anerkannten Bedürfnisses erworben wurden, da ein separates Waffenteil für sich genommen zum Beispiel nicht für Jagd- und Sportzwecke genutzt werden kann.

     

    Bei zehn Prozent der Besitzer, also 1.000 Personen wird angenommen, dass es sich um Sammler handelt, die bereits über eine entsprechende Erwerbs- und Besitzerlaubnis zum Sammeln von Waffen verfügen.

     

    Aufgrund dieser Schätzungen wird angenommen, dass sich 9.000 Personen, die insgesamt 27.000 neu als wesentliche Teile eingestufte Waffenteile besitzen, dazu entscheiden werden, diese bei der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle abzugeben.

    Als Wegezeit werden 20 Minuten angesetzt. Für die Abgabe bei der Behörde Drucksache 19/13839 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden pro Waffenteil zehn Minuten veranschlagt. Insgesamt ist somit von einem einmaligen Zeitaufwand für die Abgabe neuer wesentlicher Teile von (20 + 3 x 10) Minuten x 9.000 = 450.000 Minuten, also 7.500 Stunden, auszugehen.

     

    Für die weiteren 1.000 Besitzer von insgesamt 3.000 neu als wesentliche Teile eingestuften Waffenteilen wird geschätzt, dass sie die wesentlichen Teile gemäß in ihre Sammler-Waffenbesitzkarte eintragen lassen. Dabei wird angenommen, dass von den 3.000 wesentlichen Teilen 1.000 Teile Verbotseigenschaften aufweisen und jeder der 1.000 Besitzer durchschnittlich ein verbotenes wesentliches Teil besitzt. Für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen werden pro Person ein Zeitaufwand von 30 Minuten sowie Portokosten von einem Euro angenommen. Dies führt zu einem Aufwand von 500 Stunden und 1.000 Euro. Für die Beantragung waffenbehördlicher Besitzerlaubnisse wird pro Person wird ein Zeitaufwand von 15 Minuten geschätzt, was insgesamt zu einem Zeitaufwand von bis zu 250 Stunden führt. Darüber hinaus fallen Portokosten von etwa einem Euro pro Person, also insgesamt 1.000 Euro an.

    https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

     

    Mit anderen Worten glaubt man seitens des Gesetzgebesr im Gesetzesentwurf:

     

    a) Ein Bedürfnis für ein Einzelteil für Sportschützen sei nicht abzuleiten, weil es für sich genommen ja garnicht genutzt werden kann.

    b) Die einzigen bei denen ein Bedürfnis vorhanden ist, sind Waffensammler mit bereits vorhandener Sammler-WBK

     

     

    Das ist natürlich Gift für evtl Klagen.

     

    Wenn die Behörde einträgt freut euch, ansonsten in Komplettwaffe umwandeln lassen.

     

  10. vor 3 Stunden schrieb drummer:

     

     

    Spannende Frage bezüglich Schützenkameraden die ihre 18 Termine pro Jahr dank der Schliessungen nicht voll haben und auch nicht direkt voll bekommen: Wenn jemand nun zufällig so ein wesentliches Teil und auch die Sachkundebestätigung hat, dann kann er dieses Teil meiner Meinung nach sofort eintragen lassen und bekommt direkt eine WBK. Das würde das z.B. das Ausleihen von Waffen deutlich vereinfachen.

     

     In §58 WaffG nicht vorgesehen. da steht: 

    Zitat

    Hat jemand am 1. September 2020 ein erlaubnispflichtiges wesentliches Teil im Sinne von Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3.1.2 oder 1.3.1.6 besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am 1. September 2021 eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen 

    Erleichterter Erweb ohne Bedürfnisnachweis ist laut Buchstaben des Gesetzes nicht vorgesehen, d.h. Bedürfnisbescheinigung ist erforderlich. Manche Behörden haben bei vorhandenerer "Grundwaffe" die Lower dazu eingetragen, wieder die Logik der Anlage 1 Nr 1.3.2,   Andere verlangen die Bescheinigung und sind da über jeden juristischen Zweifel erhaben.

     

    Zitat

    Noch eine spannende Frage für Sportschützen: Der Lower ist das führende wesentliche Teil und charakterisiert damit logischerweise die Schusswaffe.

    Nein, er repräsentiert die Schusswaffe, sofern er als führendes wesentliches Teil einer Schusswaffe registriert ist. Sein Austausch muss als Neuherstellung einer Waffe gemeldet werden. Die Gleichsetzung mit Schusswaffe ist nicht rechtmäßig. Ein einzelner Lower bleibt ein einzelner Lower.

     

    Zitat

    Wechselsysteme sind Bedürfnisfrei im gleichen oder kleineren Kaliber zu erwerben. Also Multi-Kaliber Lower (geht beim AR-15 bis 450BM bzw. .50 Beowulf) eintragen lassen und Wechselsystem erwerben ohne den Verband bemühen zu müssen?! Logisch vermutlich ja, aber die meisten Behörden haben dagegen wohl ihre eigenen Gesetze.

    Nein und die eigenen Gesetze brauchen sie auch nicht, es genügt vollkommen das vorhandene WaffG.  Ergibt sich auch aus deinem Fehlschluss von oben: eingetragener Lower nicht geich eingetragene Waffe.

    Der erlaubnisfreie Erwerb von Wechselsystemen ist nur bei einer eingetragenen komplett Schusswaffe möglich. Schon gar deswegen, weil die betreffende Norm ausdrücklich auf ein vorhandenes Kaliber als Referenzpunkt abstellt:  "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);"   

     

     

     

     

  11. vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Was es allerdings wohl gibt, ist die Gefahr des Totalitarismus, die Lust daran, sich vorschreiben zu lassen, wie man leben solle, die Gruppendefinition vorrangig über angebliche Feinde, der Wille, das, was man gestern noch geglaubt hat, heute auf Anweisung ins Gegenteil zu verkehren.

    Ja und nicht von der AFD.

     

    Das Stichwort lautet hier: Identitätspolitik der Linken /Grünen etc: Die Menschen schön in Schubladen eingeteilt, dann sind sie leichter kontrollierbar. Das ist die größte Gefahr der Zukunft.

    • Gefällt mir 1
  12. vor 10 Minuten schrieb ALBA:

    @ASE

     

    vielleicht solltest Du ersteinmal lesen lernen,

    ich setze AFD nicht mit NSDAP gleich ich habe das 3. Reich als Beispiel genannt.

     

    Oh ja, war vermutlich die FDP gemeint, gewiss doch. Feige wie der meisten der Buben wenn man sich ihrem Plastik-Naziknüppelchen aus dem 1€-Laden nicht freiwillig unterwirft.

    Dann schmollen sie und werden pampig, wenn der Gratismut nicht mit "oh ja großer Mahner, Gewissen der Nation" quittiert wird.

     

    Entweder du hast die AFD gemeint.

    Oder du hast hier inkohärent und nicht zum Thema passend irgendwas von Nazi! Mahnung! Geschichte lernen! in den Thread gerülpst.

    Tertium non datur.

     

    Pro-Tip: Bevor du das nächste Mal einen Thread mit depperten Vergleichen zwischen Protestwählern Anno 2021 und  Wählern in den Ausgehenden 1920ern machst.... vllt mal die  selbstgefällige und aufgeblasene "Ich-wäre-dagegen-gewesen"-Attitüde ablegen. Wärst du nämlich nicht. Wie die meisten.  Weil sie leider dein erhabenes a-posteriori-Wissen nicht hatten.

  13. vor 45 Minuten schrieb ALBA:

    Und wenn da ganz große Scheiße bei rauskommt

    heißt es wieder mal

    das habe ich nicht gemacht

    das habe ich nicht gewußt

    ICH war das nicht

    Das war mir alles nicht bekannt

     

    SUUPER

    Im 3. Reich hat auch keiner was gewußt

    und gewählt hat da auch keiner die NSDAP

    die kamen ganz aus Zufall an die MAcht

    Schuld sein wollte damals auch keiner

     

    ABER DIE SOLLEN BLUTEN

    und DIR ist ja scheißegal was passiert

     

    Merkst Du was ?

     

    Ist Gleichsetzung der AFD mit NSDAP nicht nach §130  Abs 3 eine strafbare Verharmlosung des Nationalsozialismus?

     

    Auf jeden Fall ist es ein Anzeichen mangelnden Intellekts und  nichtmal rudimentären Geschichtskentnissen.

     

    Lächerlich ohne dies, die NPD, die man mir zeit meines Lebens als die neuen Nazis verkaufen wollte, bekommt immer noch die gleichen Prozente wie vor der AFD, ihre  Wähle sind also wohl immun gegen AFD-Ideen. Während ansonsten allen Altparteien die Wähler und Mitgliedeer abgezogen wurden. Waren wohl alles verkappte Nazis die seltsamer Weise mit den Ideen der "echten Neonazis" bei der NPD, die man anbei bemerkt zweimal nicht verbieten konnte, nix anfangen können. Eine verrückte Welt ist das. Da nennen die Blockparteien und ihre öffentlich-rechtlichen Propagandisten die abtrünnigen Nazi und was macht die dann? Sind einfach kein Nazi! Was erlauben! Wenn das der Führer noch wüsste...

     

    Frei nach Herrn Assi-Tony: Die Nazi-Schattenboxer, die sind so billig, die sind so mies billig"

     

     

     

     

    Ed9vtGYUwAAdFkV (1).jpg

    • Gefällt mir 1
  14. vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

    Dir ist schon bewusst dass für Jugendliche nicht nur das schießen, sondern der Umgang mit GK-Waffen verboten ist. Ist das schießen mit einem AR15 in .223 mit KK-Einstecklauf oder mit einer Glock in 9mm mit KK-Wechselsystem nun Umgang mit einer GK-Waffe?

    Klare Antwort: ist es nicht.

  15.  

    Zitat

    Ein kleiner Unterschied, bei einem Einstecksystem bleibt die GK Waffe wohl erhalten, sollte es das tatsächlich geben.

    Gemeint sind hier die CMMG-Einstecker. die den Verschluss ersetzen. Aber wenn du den Verschluss nicht dazu gibst, dann sollte es eine reinrassige .22 bleiben.

     

    Abgesehen geht auch Leihe des kompletten AR15 in .223

    Prüfung §12- Leihe:

    WBK-Inhaber.....Check

    Vom Bedürfnis umfaster Zweck...Check ( Ein 18 Jähriger darf GK schiessen, ein Bedürfnis kann folgerichtig unterstellt werden)

     

    Wenn der Gesetzgeber das nicht gewollt hätte, so hätte er seit 2003 genug Gelegenheiten gehabt, §12 dahingehend zu ändern, die Voraussetzung "WBK" zu präzisieren und  den Leiheparagraphen dahingehend verkomplizieren den  25/21/18-Dreisprung abzubilden.Aber das ist bei näherem hinsehen gar nicht so einfach, worauf wollte man abstellen? Vorhandensein einer Erwerbserlaubnis für die entsprechende Waffe? Dann ist es Asche mit Leihe von Waffen die auf Grün gehen. Vorhandene Besitzerlaubnis? Dann nur exakt die Waffen leihbar, die man schon besitzt. Eine hypothetische Konstruktion ala, Leihe für Waffen, die der Leihnehmer theoretisch erwerben könnte wenn er denn eine Erwerbserlaubnis beantragen würde fliegen juristisch nicht.

     

    Das hat man bei der Einführung des  25/21/18-Senfs schlicht  nicht bedacht welche Paradoxien an anderer Stelle erzeugt werden und fürderhin einfach ignoriert. Aber irgendwelche Freestyle-Interpretationen (Lies: Einschränkungen) fliegen nicht. Der GG hat "als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten" geschrieben. Und das gilt. Nicht mehr und nicht weniger.

     

     

    ----------------------------------------------------------------------------

    Aber zurück zur Ursprungsfrage

     

     

    • Wichtig 1
  16. vor 19 Minuten schrieb highlower:

    Unabhängig davon, wie man das Panzerlied als solches findet (dürfte vermutlich nicht unbedingt auf dem Weltfriedenstag mit großer Begeisterung gesungen werden), erschliesst sich mir nicht wirklich, wie ein solches Lied Einzug in ein von der CDU empfohlenes und vertriebenes "Liederbuch" schafft.

    In einem Land, in dem man ein schizoides Verhältnis zur eigenen Armee hat, wundert mich das nicht, das Armeeliedgut verpöhnt ist. Sollen gefälligst das eigene Leben riskieren im Auftrage derer, die sich  daheim darin gefallen sie als Mörder titulieren und ansonsten das Maul halten. wa. Auch  in einem Land, in dem man glaubt, ab 1933 seien alle magisch zu bösen Nazis geworden, insbesondere die Panzerfahrer. weil man sich dadurch moralisch selbst erhöhen kann, wundert das niemand.

     

    Hierzulande erwartet man ja auch vom KSK, das es Taliban aus dem Leben exmatrikuliert, aber gefälligst politisch korrekt.

     

    Clownwelt.

    • Gefällt mir 3
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.