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Bounty

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  1. Ok, weil eine extreme Splittergruppe beobachtet wird (von gerichtlich festgestellter Verfassungsfeindlichkeit sind wir ja Lichtjahre entfernt) verbietet nicht das Verfassungsgericht die Gesamtpartei, Exekutivbeamte erklären aber jedes Mitglied der Gesamtpartei für politisch, äh waffenrechtlich, unzuverlässig. Ist das Dein Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates? Was machen wie als nächstes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Legalwaffenbesitzern? Vielleicht das Grundrecht auf geheime Wahl für Waffenbesitzer einschränken? Haben wir bei der Unverletzlichkeit der Wohnung ja auch schon getan. Also Waffenbesitzer zeigen bei der Wahl Ihren ausgefüllten Wahlzettel. Haben sie Grün oder (Dunkel-)Rot gewählt dürfen Sie Ihre Waffen noch bis zur nächsten Waffenrechtsverschärfung behalten. Wählen Sie Rechts, also AFD oder CDU/CSU sind die Waffen gleich weg (und zusätzlich geht an die Antifa oder die Antonio-Amadeu-Stiftung der Auftrag "sich um den verwirrten Wähler besonders zu kümmern")...
  2. Wird genug PDS/Linke-Wähler geben mit WBK. Denen allen nimmt man die Waffen weg, weil die kommunistische Plattform vom Verfassungsschutz beobachtet wird?
  3. Bounty

    IPSC Rifle mit HK 243

    In welchem Forum, Facebook-Gruppe etc. ist das inzwischen nicht genau so?
  4. Bounty

    IPSC Rifle mit HK 243

    Du hast gelesen aber scheinbar nicht verstanden. Und scheinbar bist Du in einem Verein von Ahnungslosen. Um Waffen bedürfnisrechtluch abzugrenzen betrachtest Du die Anforderungen der verschiedenen Disziplinen. Max. Gewicht, Abzugsgewicht, vorgeschriebene Visierart etc.. Dann nimmst Du die MR243 halt für ne Disziplin die offene Visierung vorschreibt und schiesst mit dem schäbigen Notvisier. Dann als zweite SLB ein AR15 mit ZF für eine Disziplin, wo ZF vorgeschrieben ist. Ob beide Waffen ne Picatinny haben, die auch weitere Visierungen aufnehmen KÖNNTE ist bei der Bedürfnis-Begründung nachrangig... 1. Ich bin King Dingeling 2. Meine erste Antwort war durchaus sachlich. 3. Dein Problem liegt hier: Diese Schützen solltest Du im Verein haben. Es geht um die einfache Frage, wie ich Befürfnisse angrenze, nicht um die Frage wie und womit man dreimal in Folge deutscher Meister wird...
  5. Bounty

    IPSC Rifle mit HK 243

    Naja erfahrungsgemäß gibt es eine nicht kleine Gruppe von Schützen in einer Anzahl von Vereinen, da wird dem ganzen Tag auf irgendwelche Ziele geknallt und niemand, einschl. Sportwart kennt die Disziplinen des Verbandes ernsthaft. Wenn es dann ums kaufen von Waffen geht, geht es nur ums Aussehen oder den "großen Namen", die passende Disziplin wird mit geschlossenen Augen in der Sportordnung geraten...
  6. Bounty

    IPSC Rifle mit HK 243

    Kann es sein das Du noch keine Sachkundeausbildung hast? Das Bedürfnis begründest Du über ne Disziplin in der Dein HK243 nicht zugelassen ist. Z.B. ne Disziplin mit Kimme/Korn, welches Dein G36 Krepel nicht hat. Frag den Sportwart in Deinem Verein oder studier das Sporthandbuch...
  7. Das Argument treffe auch für jede sportliche PCC mit z.B. langem 33er Glock-Mag zu. Also ja, die würden genehmigen.
  8. Jagdliches Training Ach so, Antwort eines anderen Raiden...
  9. Jetzt bin ich neugierig, für welches (Jagd-)sportliche Trainig braucht der Jäger 30er Magazine. Für welchen Teil der Jagdausübung braucht der Jäger ein Training mit 30er Magazinen?
  10. Imho ging es in der Masse um KK-Einzellader, auf Alt-Gelb und vor der Erwerbstreckung 2/6 erworben. Vielleicht hat hier noch einer einen Link zu dem Fall aus imho HH. Wer die Anhörung anschaut, bemerkt ja noch Fritze Gepperth, der darauf hinweist, dass solche Arsenale bei 2/6 für Sportschützen garnicht mehr realisierbar sind. Wollten die Politiker halt nicht hören... Tja, das Problem ist halt nur, dass wenn man in den Internet-Gruppen genau darauf hinweist, das es nicht clever ist, alles was (noch) legal ist nicht nur auszukosten, sondern damit unbedingt öffentlich hausieren zu gehen, kommem sofort bissige antworten von "geh doch zum lachen in den Keller" bis "bist ja nur neidisch". Klar kann ich als Jäger drauf hoffen, dass es immer erst die doofen Sportschützen trifft, hat ja bei Para. 6 AWaffV oder Decklung gelbe WBK super geklappt. Man darf sich halt dann aber nicht wundern, wenn die Sportschützen dem Gesetzgeber Beifall klatschen, wenn der 6er AWaffV dann auch für Jäger gilt und der Jäger für jede seiner auf 10 Langwaffen begrenzten Jagdgeräte einzeln begründen muss, für welche Wildart in seinem Revier er genau diese Waffe in diesem Kaliber zusätzlich zu den vorhandenen braucht. Und natürlich der Nachweis, dass man in den vergangenen 12 Monaten mindestens 18x im Revier was erschossen hat... Kurios wird es dann natürlich wenn wie hier jemand ohne ein Hehl draus zu machen, den "anscheinsfreien" Jagdschein und die Ausnahmegenehmigung grosse Magazine der Sportschützen kombinieren will, um seinen "Will möglichst militärische Kaschi mit möglichst großen Magazine"-Fetisch zu befriedigen...
  11. Ich dachte der Fall des Jäger mit seinen 500+ Langwaffen, den der damals Kripo-Mann, jetzt SPD-Bundestagsabgeordnete (man hört förmlich die 30 Silberlinge in seiner Tasche), in den buntesten Farben dem Innenausschuss im Bundestag in der Expertenanhörung 2019 als zentrales Problem des deutschen Waffengesetztes präsentierte, wäre der wichtigste Sargnagel in der "unbegrenzten" Gelben gewesen. Man erinnere sich. Im BMI-Entwurf war die Obergrenze für WBK gelb garnicht drin, auf Wunsch der SPD wird ein Problem konstruiert, umter Nutzung eines Jägers als illustratives Beispiel, zack, Sportschützen, und nur die, sind betroffen. Man möge parallel ziehen. In diversen Foren, z.B. AR15 Facebook-Gruppen, präsentieren "Jäger" (bewusste Nurzung der Anführungszeichen) ihre in Tarnfarbe lackierten, schallgedämpften 14" AR15, auf dem Foto schon drapiert mit BiV-Brille, Gefechtshelm und Platecarrier. Neuer Entwurf Nancy: "Solche Kriegswaffenähnliche Waffen verbieten wir..."
  12. Wer es macht ist egal, als Jäger kannst Du ja auch die nach Para. 6 AWaff ausgeschlossene Waffe erwerben und selber ändern. Um sie in DEU sportlich einzusetzen brauchst Du halt den BKA-Bescheid. Die Probleme im von Dir skizzierten Fall liegen woanders. Waffe auf Bedürfnis Jagd erworben. Kein sportlicher Einsatz in DEU (möglich). Teilnahme am Sport im Ausland aber als Grundlage für sportliche Ausnahmeregelung in DEU. Über die Frage, ob 7,62mmx39 jagdlich zielführend ist, oder ob der Jagdschein wiedermal nur das Alibi ist, um sich den tacticoolen Special Forces Krempel kaufen zu dürfen, der den Sportlern verwehrt ist, kompakte ARs, schallgedämpfte MP5 etc., um dann aber zu quitschen, weil man als Jäger in DEU die obertacticoolen Magazine nicht haben darf, über dieses Dilemma sollen sich andere mit Dir auseinander setzen...
  13. Dafür hat man eine ausreichend große Tür offen gelassen... Waffengesetz (WaffG) § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen.
  14. Verstehe ich das richtig, dass Du überrascht bist, das Du nicht einfach alte gegen neue Waffe auf Deiner WBK tauschen kannst, direkt und ausschliesslich mit dem Amt und ohne Bedürfnisnachweis über JS oder Verbandsbescheinigung als Sportschütze? Oder verweigert Dir das Amt den Erwerb einer Waffe trotz vorliegen aller Voraussetzungen, weil Du vorher eine Waffe, die vormals für den selben Zweck begründet und erworben wurde, veräußert hast?
  15. Wenn Du ihm Deinen Blechschrank mitgibst brauchst Du nur jemand mit 100x70cm freier Grundfläche in einem Raum.
  16. So etwas wie Waffenersatz gibt es in WaffG nicht. Weder um auf Dinge wie vereinfachten Erwerb ohne die üblichen Bescheinigungen des Sportverbandes zu verzichten, noch um irgendwelche skurrilen Umwidmungen zwischen Grundkontingent und Überkontingentwaffen herbei zu argumentieren.
  17. Forderungen für was? Das BMVg hat zur Zeit ganz andere Probleme als die Wehrertüchtigung der Zivilbevölkerung. Und die Zuständigkeit für Zivilverteidigung liegt beim BMI. Die sind "eigentlich" auch Sportministerium, wobei man da im Bezug aufs Waffenrecht ausser dem Olympiasponsoring des DSB nix von merkt...
  18. Wobei ja ganz viel von der "Wehrfähigkeit" in andere Ressorts, eben vorallem das BMI, fällt oder die da ein gehöriges Mitspracherecht haben. Da macht BMVg ganz wenig alleine, selbst wenn man wollte...
  19. Wo steht da was von "nur für Sportschützen" oder "gilt nur für von §6 AWaffV erfasste Waffen". Ergebnis/Siegerehrung, die HA-MP5 oder das 11" MR308 mit ganz viel HKey auf Jagdschein ist genau so weg, wie das AR15 des Sportschützen dass bisher durch keines der drei objektiven Merkmale nicht vom Sportlichen Schießen ausgeschlossen wurde und für das es entsprechend bisher auch keine Bewertung des Erscheinungsbildes gab. Spannend wird es bei den extra für §6 AWaffV angepassten AR15, also z.B. den beliebten 9mm PCC. Da hat das BKA ja den Anschein verneint. Sprich gerade diese "handlichen Maschinenpistolen" wären weiter legal. Ob das die Intention von Faesers willigen Referenten war? Oder Nancies Großinquisition legt andere Maßstäbe an oder annuliert alle bisherigen Einstufungen des BKA. Also AfD-Mitgliedschaft (!!! Nix Funktionär, Mitglied reicht) und schon sind die Waffen auf Jagdschein fort. Oder überlese ich hier "gilt nur für waffenrechtliche Erlaubnisse von Sportschützen"?! Mag für die Nachwuchsgewinnung der Jäger vielleicht nicht ganz so tödlich sein wie für die Sportschützen. Erinnert ansonsten eher an das "ich darf auch im Revier trainieren, brauche keine Schießstände"-der üblichen Verdächtigen... Ansonsten könnte man sich die diversen anderen Kröten anschauen, die im Referentenentwurf mitfliegen, z.B. Erhöhung der Wohlverhaltensfristen in § 5 WaffG um jeweils 5 Jahre. Also nach dem Schlüsseltreiben ein Gläschen zu viel, noch schnell den Mercedes G nach Haus gefahren, zack, anstatt für 10 dann 15 Jahre beim freundlichen Büxer einlagern, bis man wieder ne WBK bekommt. Oder um wieder den Bezug zur Mitgliedschaft in der AFD zu bilden. Wer seit März 2022 aus der AFD ausgetreten ist oder noch austritt hat frühestens in 15 Jahren seine Zuverlässigkeit (zurück).
  20. Und nochmal: Where are the news? In unserer WO-Blase hyperventilieren hier einige auf Grund 2 Jahre alter Aussagen eines Politikers...
  21. Die sind ja deutschlandweit für jeden Schützen leicht, innerhalb von max. 25 km zu erreichen. Und "pro Stunde" sind die auch super billig, denn schon vom Steuerrecht darf ein solcher Stand ja keinen Gewinn machen (wo ist der grün-Schalter?). Die Vorstellung, mit Abschaffung der Verbandspflicht wären die Vereine bis auf ein paar verschobene Type, die damit tatsächlich (Wettkampf)-Sport machen wollen, leer ist eine spannende Annahme. Eher wäre dies der Fall, wenn die reine Mitgliedschaft in einem Verein bereits zum Erwerb/Besitz berechtigen würde. Realistisch wechselt da Frau Faeser eher zur AFD als das Gesetz wird. Weil es in DEU eben kein "Grund"-Recht auf privaten Waffenbesitz gibt sondern der verboten ist, bis auf gesetzlich geregelte Ausnahmen mit entsprechenden Auflagen...
  22. Wo sind denn nun die News? Wir brühen doch jetzt nicht das Gewäsch von Politikern von 2022 auf?
  23. Bitte nicht noch mehr Aufspliiterung. Funktioniert schon in ZG1 mehr schlecht als recht. Am Ende wieder jede Menge Unterdisziplinen wo auf Ebene Landesmeisterschaft keine 15 - 20 Starter zusammenkommen... Aber Hauptsache jeder bekommt für seine Waffe, die er völlig an der Disziplin vorbei erworben hat nachträglich ne Unterdisziplin wo er auch mal unter die ersten 10 Teilnehmer kommen kann... Und ZG3 Taktik ist dann gefechtsmässiger Scheibenwechsel durch den Schützen selbst durch vorlaufen auf der Schiessbahn während die anderen weiterschiessen???
  24. Der sichere Umgang wird im WaffG relativ kurz abgehandelt. Auch darauf, dass zum legalen Waffenbesitz ein Lehrgang/Nachweis "sichere Handhabung" nachgewiesen werden muss, könnte man sich einlassen. Dort wäre ja auch dann richtig Zeit dafür, da man nicht die ganzen Paragraphen was/wann/wie erlaubt/verboten/genehmigungspflichtig ist lernen müsste. Aber die wesentlichen Probleme liegen nicht im Bedarf einer Neuregelung dort...
  25. Dafür müsste der VdB erstmal das Combat-Schiessen "reseten". Es bleibt aber bei der Gretchenfrage "warum braucht es überhaupt schriftlich festgeschriebene Disziplinen"? Warum braucht es "genehmigte/anerkannte" Verbände? Warum reicht regelmäßiges Üben mit der Schusswaffe nicht aus? Unser Waffengesetz braucht eigentlich nur ein paar Paragraphen, die regeln dass "böse" oder (geistes)kranke Menschen keinen Zugang zu Waffen bekommen. Wem das noch zu unsicher ist, kann über die Registrierung von besonders gefährlichen Schusswaffen philosophieren... Der Rest, vom Bedürfnis und dessen Nachweis durch Vereinszwang, Erfassen von Trainingsterminen, Kontingentobergrenzen, von der Strafmündigkeit oder Wahlalter losgelösten Mindestalter zur Teilnahme am Schiessen, Regelungen wieviele Schusswaffen in welchen Tresor dürfen usw. usw. kann ohne Auswirkungen auf die innere Sicherheit einfach wech...
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