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Bounty

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  1. Geht das nur mir so, oder ist der Fritze herzlich wenig kritisch und außer den noch nicht geklärten Formalien bei der Registrierung (mit Nachweis Bedürfnis dafür) neuer wesentlicher Waffenteile ist das neue Gesetz ja eigentlich ganz in Ordnung? Dabei bietet das neue Gesetz doch soviel mehr Kritikpunkte wie inzwischen "Politik" gemacht wird in DEU, auch für Bürger, die mit Schusswaffen nix zu tun haben. Stichworte: Eigene DEU BKA-Verbotsphantasien schön über die EU Bande gespielt. Nicht zuständige EU-Kommision für Handelsvereinheitlichung greift massiv in die Rechte der Mitgliedsstaaten ein. DEU setzt deutlich strenger um als die EU das fordert und die anderen EU-Mitgliedsstaaten es tun, entgegen der eigenen Ankündigung. Umsetzung durch BMI armselig, massive Nachbesserung des schlampigen Regierungsentwurfes erforderlich. Innenausschuss BT ignoriert die deutlichen Aussagen der Experten zur Ungeeignetheit der Maßnahmen zur Terror oder Verbrechensbekämpfung. Innenausschuss ergänzt "aus dem Nichts" Gesetzesentwurf in letzter, nicht öffentlicher Lesung um Einschränkungen die vorher weder Teil der Entwürfe und EU-Vorgaben waren. Man hätte das neue Waffengesetz (auch wenn es bei den Schusswaffen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betrifft) als perfektes Beispiel heranziehen können, wie in der EU und DEU inzwischen gegen den Bürger regiert wird...
  2. Und genau das ist so gewollt, Erweiterung der Anzahl wesentlicher Waffenteile (bei den Langwaffen), Kennzeichnung aller Teile der nun größeren Anzahl, online-Erfassung aller Teile im NWR. Bezahlen muss es am Ende der Waffenbesitzer. Genau so wie den seit Jahren zunehmenden Verwaltungsmehraufwand auf dem Amt. Sicherheitszugewinn nicht messbar, aber die Politik schlägt mehrere Fliegen mit einer Patsche. Man sichert Dienstposten in den Ordnungsämtern und übergeordneten Ministerien, verzögert die Bearbeitung, finanziert es über die Gebühren und mit etwas Glück geben mehr und mehr Waffenbesitzer sich geschlagen und beenden ihre masochistisches Hobby. Klassische Vergrämungstaktik.
  3. Jaja, der Schwarzwälder mit seinen theoretischen Berechnungen wie man mit dem MR308 Deutscher Meister wird oder hier eben wie man durch Rückgabe von HA an die neuseeländische Regierung ein Vermögen verdienen kann. Quasi vom mittellosen Waffenbesitzer zum fast Millionär. Problem bei dem Berechnen der "fürstlichen" Entlohnung dabei: Die Waffen haben die Neuseeländer weder zuvor kostenlos erhalten noch darf man deutsche Handelspreise als Berechnungsgrundlage des "tollen" Geschäftsmodells heranziehen. Wie man dem verlinkten Dokument klar entnehmen kann, bekommt unser Herr Brown nur 95% des Wertes (Marktpreises vor März 2019) in NZ erstattet. Die NZ-Regierung zahlt eben nicht mehr für den Rückkauf als die Waffen vorher gekostet haben. Herr Brown verliert somit bei jeder seiner Waffen mindestens 5% des Beschaffungswertes vor dem Totalverbot. Für seine 50 MR308, für die er wohl in den letzten 13 Jahren so um die 425.000 NZD (234.000€) zahlen musste, um sie überhaupt in Besitz nehmen zu können, bekommt er 403.000 NZD (222.000 €) erstattet. Ein Minus von 12.000 Euro. Der Herr Brown bekommt seine fast Viertelmillion € aber auch nur wenn die Gewehr neuwertig oder nahezu unbenutzt sind. Daher sollte Herr Brown besser Waffensammler sein (Sammelgebiet MR308), nicht Sport- oder Freizeitschütze, denn sonst verliert er mindestens 30% pro Waffe. Sind die Waffen benutzt bekommt er noch 297.500 NZD (164.000 €), ein Minus von 70.000 €. Das fürstliche Rückkaufangebot der NZ-Regierung besteht also darin das Herr Brown der Regierung von 12.000 € bis 70.000 € dafür zahlt, dass sie ihn kräftig in den Anus fickt. @Schwarzwälder, das besorgt Dir irgendein schwuler Stricher in Auckland vermutlich deutlich billiger, ich verstehe Deine Begeisterung nicht und warum Du dies hier als leuchtendes Beispiel für ein Vorgehen in Deutschland empfiehlst. P.S.: Beim Zubehör wie Magazinen gibt übrigens auch bei neuwertig max. 70% des ehemaligen Wertes!
  4. Naja, da ist ja fast jede Form von Pistolenverwahrtasche ausreichend, solange nicht Schulter-, CrossDraw oder Oberschenkelholster. Da das Ziehen nicht Teil der Wertung ist, isses völlig egal welches Holster-Verschlusssystem oder Waffenhalterungssystem verwendet wird. Sprich man braucht weder IPSC Speedholster noch Tactical Retention Lvl 2/3.
  5. Verwendungszweck? - Dienstlich führen, offen am Gürtel, Weste oder Oberschenkelplattform? - Verdeckt führen Selbstschutz? - Anforderungen an Entreiß-Schutz, Lvl 1, 2 oder 3? - sportliche Anwendung, welche Disziplin bei welchem Verband?
  6. Hhm, das Formular ist schon geil. Da man jedes Magazin einzeln eintragen soll, bräuchte ich wohl mindestens 10 von den Formularen. Dann soll man da das Datum des Erwerbs jedes Magazins listen und dann auch noch unterschreiben das alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich würde in das Datumsfeld ja jeweils nur "vor 13.06.17" eintragen, alles andere könnte nicht der Wahrheit entsprechen. Und die Bearbeitungshinweise auf der Rückseite sehen Gebühren vor? Darf man für den Arschfick von der Regierung etwa noch zahlen?
  7. Wenn er regelmäßig in DEU am Training teilnimmt, bekommt er wohl auch eine WBK. Genau so wie der Deutsche mit Wohnsitz im Ausland seine WBK ja auch nur behält, wenn er in DEU trainiert hat. So sagte mir das BVA das letztes Jahr. Spanned wird ja eher, wie er erwirbt. Erwirbt er in DEU braucht er ne Ausfuhrgenehmigung vom BVA und ne Einfuhrgenehmigung von Land seines Wohnsitzes, oder müsste in DEU "einlagern". Wenn er im Ausland erwerben will, müßte er den dortigen Behörden (am Wohnsitz) erklären, warum er eine Erwerbsberechtigung basierend auf einen DEU Bedürfnis von denen benötigt. Das wird vermutlich nix.
  8. Tja, sowas passiert, wenn die Profis des BMI Gesetze vorbereiten und eben ins Detail gehen müssen, wo Fachkenntnis anstatt Meinung erforderlich ist. Anstatt sich über die Kat. A Einstufung der SLB Gedanken zu machen hat man sich lieber am nicht geforderten Magazinkörper abgearbeitet. Ausbaden tut die schlechten Gesetze wie immer der Bürger... Böse Zungen könnten natürlich behaupten das ist so gewollt. Wenn Du demnächst Deine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen willst, Nutzung normalgroße Magazine für bedeutende (Auslands-)Wettkämpfe, bekommste die Ablehnung, dass Du dort ja eh nicht teilnehmen darfst, weil eben keine Kat. A Waffe... Oder Du bekommst zukünftig zwei EFP, in der Inlandsversion ist Dein Selbstlader Kat. B in der Auslandsversion Kat. A
  9. Bounty

    Waffe aus USA

    Vermutlich ist aber auch die Ausnahmegenehmigung von der dauerhaften Exportgenehmigung, weil Du ja nur einmalig exportieren willst, nicht gebührenfrei. Und wie Kid O'Folliard schreibt, ist die Export-Genehmigung nur eine von diversen Kostentreibern. Selbst wenn Du drum rum kämst, sparst Du "nur" 400€. Ich sehe es grundsätzlich ähnlich wie manch anderer hier, alles was über (Groß)Händler / Generalimporteur ohnehin in DEU verfügbar ist, lohnt einfach kaum noch den Aufwand des Eigenimport, und wenn dann nur weil man sich die Sache schön rechnet (eigener Zeitaufwand, Risiko bei Mangel). Ein MSR 10 Hunter ist das perfekte Beispiel. Nur (seltene) Sachen die man unbedingt haben will, wo aber niemand der üblichen Verdächtigen importieren will, mögen für Eigenimport interessant sein. Dort ist allerdings der Preis völlig irrelevant, denn es geht ja um das unbedingte haben wollen...
  10. Bounty

    Timer CED 7000

    Alles zu kompliziert, am besten noch mit Platinen selber löten oder so...
  11. Bounty

    Timer CED 7000

    Naja, ich hatte schon gehofft, das deutlich wird, dass ich eine relativ einfache "Kauflösung" suche und nicht eine "wir basteln was, indem wir was anderes, wie den Lichtsignalgeber irgendwie hernehmen...". Von daher richtig, ich will garnicht um zu viele Ecken denken...
  12. Bounty

    Timer CED 7000

    Ok, einen Lautsprecher direkt anschließen wird also nicht funktionieren. Ein anderes Gerät, vergleichbar einer elektronischen Türklingel würde möglichweise funktionieren. Schon klar und nicht böse gemeint, aber wenn explizit nach einem akustischen Signalgeber gefragt wird ist der Hinweis auf einen optischen nicht hilfreich. Genau wie der Hinweis auf den CED Lautsprecher, den ich selber schon als Lösung benann5 hatte und den es nirgends (ausserhalb der USA) zu kaufen gibt.
  13. Nein! Ich sehe erstmal nix. Aber die ganzen Futzeldetails musst Du besser selber nachmessen.
  14. Bounty

    Timer CED 7000

    Klar, wir kaufen für die eine Landesmeisterschaft 10x die Lampenlösung, die nicht der Sportordnung entspricht. Und das alte CED2000 Horn wird in den USA gelistet, bei Internationalem Versand aber nicht mehr (https://www.doublealpha.biz/ , Belgien?!)
  15. Bounty

    Timer CED 7000

    Ich wechsel mal geringfügig die Fragestellung. Der CED 7000 hat unten die Aux-Buchse (3,5 Klinkenstecker?). Der stellt, gem. Bedienungsanleitung, das akustische Start/Stop-Signal, das auch der interne Lautsprecher wiedergibt, mit 5V zur Verfügung. Das früher angebotene Signalhorn gibt es scheinbar nicht mehr marktverfügbar. Wie kann ich einen externen Lautsprecher/Signalhorn anschließen, um die akustischen Signale in einem großen Raum (z.B. Landesmeisterschaft BdMP, 10 Schützen gleichzeitig am Schießen) für alle gut hörbar wiederzugeben? Als Elektroniklaie gefragt: Kann ich einfach einen Aktivlautsprecher per Kabel anschließen, oder röstet es mir entweder die Schaltkreise des CED oder den Laufsprecher? Andere Ideen?
  16. Bounty

    Timer CED 7000

    Das selbe bei mir, vor 3 Jahren nach 8 Jahren in Nutzung ein neuer Akku, sonst keine Probleme.
  17. Bounty

    Timer CED 7000

    Naja, der CED 7000 ist nun fast schon "Steinzeit"-Design. Wobei es eben schwer sein wird einen Elektronik-Experten zu finden, der das für kleine Kasse macht... Ich würde auch als erstes mal den Akku testen/tauschen... Wie alt ist denn der Timer hier?
  18. Kanne81, zum Zeitpunkt des Entstehen des § 6 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) waren es aber Kat. B Waffen, erst mit der EU-FWR wurden Sie zu Kat. A. Ansonsten Zustimmung, rein politisch emotional, frei von Fakten und Gründen, wollen "die Politiker" und einige Ministerialbeamte das einfach nicht...
  19. Tony, alles was Du schreibst mag richtig sein und der IPSC-Verband mag das so sehen. Die Frage ist aber wie sieht das BKA das? Oder das BMI als weisungsbefugte übergeordnete Dienststelle des BKA? Interessanterweise verwendet ja der 6 (3) AWaffV eine ähnliche Formulierung bei Ausnahmen von den verbotenen Waffen "wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt". Basierend auf Deiner Sichtweise könnte man ja eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz (und Nutzung?!) eines normalen Magazins für die Teilnahme an der DM IPSC des BDS beantragen, ist bestimmt "national bedeutend", spätestens jetzt könnte der BDS die DM mit normal großen Magazinen anstatt den 10er Krepeln schießen lassen, spätestens jetzt könnte der BDS mit Bezug auf 6 (3) AWaffV eine grundsätzliche Ausnahme vom 6 (1) 3. AWaffV (halbautomatische Langwaffen mit Magazinen >10 Schuss Kapazität) beim BKA beantragen, so wie der BdMP das mit seinen kurzen Revolver bei 6 (1) 1. handhabt. Dann könnte fast jedes IPSC Rifle-Match in DEU (oder zumindestens die "bedeutenden Lvl3 Matches einschl. der DM) mit normalen Magazinen geschossen werden. Man könnte sogar noch weiter gehen und in der Ausnahme den Freifahrschein sehen, auch im Training die normalen Magazine nutzen zu können, da diese Trainings ja der Vorbereitung der "bedeutenden" Wettkämpfe dient. Wie gesagt, der BdMP hat eine solche Ausnahmegenehmigung für die kurzen Revolver, Voraussetzungen für Erwerbs-Bedürfnis ist anders als normale Kw, aber die Waffe selber darf dann auch im Training und nicht "bedeutenden" Wettkämpfen genutzt werden. Warum hat der BDS diese Ausnahmemöglichkeit, anders als der BdMP nie eingefordert? Warum hat der BDS beim IPSC Rifle den Eiertanz mit den kleinen Magazinen überhaupt mitgemacht, anstatt mit Bezug auf "international und bedeutend" nicht schon seit 2004 anders vorzugehen? Kann81 benennt hier einen wichtigen Punkt. Ich vermute einfach, weil das BKA deutlich zu verstehen gegeben hat, das man mit einer handvoll kurzläufiger Revolver (für deren Erwerbsvoraussetzungen, neben Mitgliedschaft in einem seltenen Verband auch noch ein seltener Wettkampf auf einer seltenen Mehrdistanzschießbahn erforderlich ist) kein Problem hat, aber halbautomatische Langwaffen mit riesen Magazinen "nicht will, basta!". Vielleicht mag Fritze Gepperth hier antworten, vielleicht schweigt er dazu.
  20. Wie sagt Didi Hallervorden so schön "das ist nur Ihre Sicht der Dinge". Gem. Definition IPSC ist Lvl 3 eine regionale, sprich nationale Veranstaltung. Üblicherweise sind Nationale Meisterschaften ja auch Lvl3. Erst bei Lvl 4, continental gem. IPSC, wird es international. Und ja, Du kannst natürlich auch als Deutscher z.B. an den tschechische oder norwegischen National Championships teilnehmen. Internationale Teilnehmer sind möglich, sind aber trotzdem nationale Lvl 3 Matches. Und ja, Du kannst auch an einem Lvl 1 der 2 Match teilnehmen, als internationaler Teilnehmer... Als Berufspessimist sehe ich nun bei der Ausnahmegenehmigung für Magazine normaler Kapazität (>10) des BKA die Formulierung "national/international bedeutsamer Wettkampf", wundere mich, dass man nicht stattdessen die allgemeinere Formulierung "Wettkampf im Ausland" gewählt hat (das man eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme DM IPSC BDS in DEU mit >10 Magazinn schaffen will, wäre ja völliger Wahnsinn), denn auch in der Expertenanhörung im BT ging es allgemein um Wettkämpfe im Ausland als Begründung. Nun frage ich mich, ob es wohl eine bestehende Definition für diesen Begriff im BKA gibt, der rechtlich belastbar ist und ob es auch nationale/internationale unbedeutende Wettkämpfe gibt. Setze ich meinen Aluhut auf, sage ich mir natürlich "die haben das genau so formuliert, damit die Teilnahme Lvl3 oder geringer im Ausland keine Ausnahmeregelung für die Magazine begründet. Lvl 1 und 2 grundsätzlich unbedeutend, Lvl 3 nur wenn der Bearbeiter BKA eine besondere Bedeutung erkennen kann, was er natürlich nicht erkennt. Haben ARD und ZDF über diesen Wettkampf in den Abendnachrichten berichtet? Waren mehr als 20.000 Zuschauer anwesend? Sehen se, unbedeutend...".
  21. Oder wenn abgelehnt wird, mit der Begründung, dass man zwar an Wettkämpfen im Ausland teilnimmt (teilgenommen hat, teilnehmen wird?), die aber nach Bewertung BKA nicht "international bedeutend" sind. Also alles unter IPSC Lvl 4/5.
  22. Finde ich gut, dass Du Deine Beiträge so selbstkritisch bewertest!
  23. Dann sollte es ja überhaupt kein Problem sein, diese genau so zu behandeln wie den Baumarkt oder Elektromarkt, wenn es um das Risiko einer Corona-Infizierung geht. Wie ich schon zuvor schrieb, eine Schwimmhalle oder ein Fitnessstudio ist hochgradig problematischer. Aber die Fraktion "Sportstätte ist Sportstätte, Ihr habt ja keine Ahnung was uns noch bevorsteht, wer denkt denn an die Kinder, wer nichts macht, macht nichts verkehrt" möchte ja noch lieber 2 Jahre im Lockdown Modus verbringen, ohne Rücksicht auf Verluste...
  24. Danke liebes Regierungsmitglied, was wären wir ohne Dich! Gib uns mehr Deiner alternativlosen Wahrheiten! Und bitte keine Diskussionsorgien, das will die Kanzlerin nämlich nicht...
  25. Soso, all die ersten Erleichterungen wegen der armen und mit der Erziehung und Betreuung ihrer eigenen Kinder überforderten Eltern, damit die endlich das Homeoffice ohne die Bälger genießen können. Und weil die Kids sich ja auch nicht infizieren können, nur weil bei Ihnen der Krankheitsverlauf in der Regel sehr sehr harmlos verläuft. Ich lach mir nen Ast. Nicht wirklich Dein Argument? Du hast Recht, solange ich brav weiter meine Steuern zahle, kann ich auf alles verzichten, was gesund ist oder mich glücklich macht (was auch wieder Auswirkungen auf meine körperliche Gesundheit hat). Keine negativen Auswirkungen, der Pöbel soll einfach die Schnautze halten... Naja und dann denke ich noch an die paar Tausend Leute die mit Sportschießen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sichern. Damit meine ich nicht den hauptberuflichen Sportschützen (davon dürften wir in DEU eine max. zweistellige Zahl haben) sondern die Büchsenmacher und Waffenzubehör-Hersteller, die Händler, die Betreiber kommerzieller Schießstände etc. etc. und deren angestellte Mitarbeiter. Zu diesen unwichtigen Menschen, für die das ja aus Deiner Sicht kaum negative Auswirkungen hat, kommen jetzt noch ein paar hunderttausend im Bereich sonstiger Sport, ein paar hunderttausend im Bereich Kultur, ein paar hunderttausend im Bereich Tourismus. Sollen Sie halt alle vor die Hunde gehen, Bürger zweiter Klasse halt für Dich, entbehrlich... Das ist eben der Unterschied, ich versuche in der Diskussion darauf hinzuweisen, dass das wieder ermöglichen des Schießens eine kleine Facette in einem größeren Zusammenhang (Sport, Religion, Kultur, Freizeit, Hobby) ist. Es ist eine von ganz vielen Maßnahmen ist, die in den nächsten Wochen angegangen werden müssen in Richtung einer vorsichtigen "Normalisierung" des Lebens. Du reduzierst Deine Argumentation auf das unnötige Sportschießen, damit Du auf die Probleme im großen Zusammenhang nicht eingehen musst. Ich warte weiter auf was stichhaltiges...
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