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Ähem, da diese gar nicht durch das Waffengesetz geregelt werden (bzw. durch §55 eben raus sind) scheint mir die Sache dort anders gelagert zu sein. Auf den Dienstwaffenträger läßt sich kein Bedürfnis (§13 bis 20) anwenden, er kann somit nicht "ausschließlich zum vom Bedürfnis umfassten Zweck" die Waffe nutzen. Er besitzt/führt ggf. eine Waffe aus den Gründen, die sein Dienstherr festgelegt hat, aber die im Waffengesetz überhaupt nicht dargestellt werden. Wenn also die Bundeswehr, Polizei etc. ein besonderes "dienstliches" Interesse an der Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an einem Sportwettkampf sieht, den Mitarbeitern die Waffen dazu außerhalb des WaffG überlässt, entsteht hier aus meiner Sicht nicht das selbe Bedürfnis-Dilemma. Ich sage, es geht, mit der Dienstwaffe am Sportwettkampf teilzunehmen...
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Auch wenn es theoretisch vorstellbar ist, dass ein Sportschütze, der in allen großen Verbänden Mitglied ist (oder im Bezug auf WBK gelb sich auf deren Sportordnung beruft) ebenfalls viele Waffen für die Ausübung all der Disziplinen benötigt, so ist das Horten von großen Mengen Waffen doch ungemein schwieriger als beim Jäger, allein durch die Erwerbsstreckung 2/6. Das "Sammeln" von 100 Waffen dauert allein 25 Jahre! Interessanterweise sind ja die spektakulärsten Fälle von "Sammeln" von Sportschützen, auch der, der es in die Expertenanhörung im Bundestag 2019 geschafft hat, eher "langweilige" Fälle von WBK gelb (alt) Einzelladern und ähnlichem Gedöns, erworben vor 2003.. Ich vermute auch eher, das die größten Sammler unter den Sportschützen in der Vergangenheit eben nicht "eins für jede Disziplin" erworben haben, sondern eher auf WBK gelb "50x 98k" oder "Ich kaufe wild alles, ohne überhaupt über die Disziplin nachzudenken".
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Tut er. Sieht das aber als eine Entscheidung der örtlichen Behörde, die sich nicht zwingend aus dem Waffengesetz ergibt...
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Ähem, BdMP ungleich VdRBw!
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Irrsinn und politische Karriere schließen sich nicht aus. Aus "guten" Gründen sieht der Gesetzgeber Prüfungen und Erlaubnisse als Voraussetzungen für alles mögliche vor, Autofahren, Flugzeug fliegen, Umgang mit Waffen oder Sprengstoff, als Arzt praktizieren etc. Für (Berufs-)Politiker gibt es keine Voraussetzungen (wenigstens ein Berufsabschluss oder abgeschlosses Studium) oder Prüfungen (MPU, Drogen etc.)...
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Naja, von einem höheren Gericht wurde es nicht kassiert, sondern von Politikern in den Ministerien, die um Wählerstimmen fürchteten (oder von Ihren Amigos im Parlament und bei der Herrenjagd unter Druck gesetzt wurden). Diese Form der Unterstützung ist nicht in Stein gemeißelt. Ersetze Jagd/Jäger durch Sport/Sportschütze und Du hast die klassische aber erfolgloselose Argumentation der Sportverbände gegen normalgrosse, im Ausland legale Magazine als verbotene Waffen, Kurzwaffen unter 3" Lauflänge oder Decklung der WBK gelb (wenn Du willst auch die Verkettung des Bedürfnisses an eine Disziplin einer genehmigten DEUTSCHEN Sportordnung). Der Gesetzgeber interessiert sich nicht für solche Argumente, wenn seine Agenda eine Begrenzung der Anzahl der Waffen beim Pöbel vorsieht. Eine Lehrstunde ist dazu die Expertenanhörung 2019 im Bundestag. Out of nowhere, denn in den vorhergehenden Entwürfen war es nicht drin, tragen zwei Polizisten zu "Waffenlagern" vor. Fritze G. wirft noch ein, dass solche Anhäufungen mit der 2/6 Erwerbsstreckung gar nicht (mehr) möglich sind für Sportschützen. Das es sich beim "Paradebeispiel" mit imho über 700 Waffen um einen Jäger handelt, sollte aufhorchen lassen. Die Parteien machen es trotzdem zum Gesetz, interessanterweise Decklung WBK gelb, den Jäger im Visier, den Sportschützen erwischt. Der Berichterstatter der CDU schreibt später "die Abgeordneten hätten Angst bekommen, als sie von den hohen dreistelligen Zahlen hörten". Emotionen statt Fakten, so wird heute Politik gemacht (wer jetzt Parallelen zu kleinen Mädchen findet die medienwirksam "How dare you!" und "You have stolen my youth" in die Kamera brüllen, der darf die behalten). Wie gesagt, sobald der politische Welpenschutz für Jäger (weil vermeintliche Wählerstimmen oder Hobby der Parteigenossen und Parteien-Spender) wegbricht, gehen die Waffenbestände der Jäger den Weg allen irdischen, den Sportschützen folgend...
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Einzel
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Ah, ich sehe Du willst spielen! Tue ich das? Oder reden wir über das G28(Z)? Schon interessant! Meine Aussage war zwar eine andere, Stichwort MR308 hochgerechnet in Zg4mod unschlagbar, aber egal. Das die MR308 jetzt die bevorzugte Wettkampfwaffe ernsthafter Sportschützen ist scheint mir aber auch irgendwie eine gewagte These zu sein. Das sie in bestimmten Nischen funktioniert, insbesondere wo extrem schnelles und gleichzeitig präzises Schiessen nicht erforderlich ist und sie sich nicht mit Waffen in .223 messen muss, hab ich nie abgestritten. Ach so, nur deshalb hast Du die DM die letzten 10 Jahre nicht nach belieben dominiert. Gemein, von deinem Landesverband... Ich verrate Dir was, ich bin 3x Deutscher Meister in ZG4mod geworden und hab noch nie ne Landesmeisterschaft ZG4mod geschossen. Und jetzt besser btt...
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Scheinbar liest Du nicht nur quer sondern denkst auch quer (oh welch amüsantes Wortspiel). Meine Aussage und den Zusammenhang in dem sie gefallen ist hast Du scheinbar immer noch nicht verstanden. Aber das Gefühl Unrecht zu haben scheint Dich echt fertig zu machen. Wenn Du willst lasse ich mich auf Dein Niveau und deine Argumentationslogik ein. Dann wäre meine erste Frage wieso Du Dich hier zum Waffenrecht äußerst obwohl Du mit der MR308 noch nicht deutscher Meister BdMP ZG4mod geworden bist?!
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Und jedes Training im Ausland ist ein Wettkampf, insbesondere ein internationaler, der für 40 (4) besonders relevant ist?! Und die deutsche Behörde erkennt die Bescheinigung des ausländischen Vereins/Verbandes an, der selber nicht Mitglied des anerkannten DEU Verbandes ist? Ich stimme Dir ja zu, wenn die Bescheinigung an die Behörde von einem deutschen Verband kommt ist das ggf. alles einfacher, denn dann erkennt der deutsche Verband ja an, dass es sich um eine Veranstaltung im Sinne seiner Sportordnung handelt. Na, immer noch beleidigt, weil ich dir in der Diskussion zu einem völlig anderen Thema widersprochen habe? Was hat der erste Teil zu ungeimpften jetzt mit der Diskussion hier zu tun? Richtig, nichts! Und hau doch nicht schon wieder alles durcheinander. In der ursprünglichen Diskussion hier ging es um Training im Ausland. Du kommst jetzt mit "internationalen Wettkämpfen" und Fragen zum Waffentransport zur Grenze im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zwecks. Und Du vermeidest sorgfältig die von mir getroffene Unterscheidung ob dies im Zusammenhang mit einem deutschen Schützenverband oder ausschließlich eines ausländischen erfolgt. Ansonsten wiederhole ich mich aber gerne, es ist nicht entscheidend was ich oder du aus den Gesetzen raus lesen, sondern wie deine Behörde das sieht...
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Hau doch nicht alles durcheinander. Als Training im Sinne 14 (3) oder (4) WaffG, wobei letzterer zum Zeitpunkt meiner Interaktion mit dem BVA noch nicht existierte, zählt aus Sicht des BVA die Teilnahme an Schiessen im Ausland nicht, da keine Veranstaltungen eines deutschen, anerkannten Verbandes oder einer seiner Unterorganisationen. Ob die Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland für ein Bedürfnis nach 14 (5) anerkannt wird, war in meinem Fall nicht die Frage, da es nicht um den Erwerb neuer Waffen ging (sondern um die (Wieder-)Einfuhr von Waffen, die vor 2015 aus Deutschland ausgeführt wurden und deren Besitz zuvor auf Bedürfnisgrundlage Sportschütze erfolgte). Ähnlich wäre es wohl mit einem Antrag nach 40 (4), denn es aber ebenfalls 2019 noch nicht gab. Spannend dabei ist ja nicht nur die Feststellung ob Du Wettkämpfe schiesst sondern ob erstmal überhaupt die regelmäßige Teilnahme am Schiessen erfolgt ist, die Du zumindest bei Anträgen nach 14 (5) nach wie vor nachweisen musst. In allen Fällen wäre aber die Frage, welcher Verein/Verband was bescheinigt. Bescheinigt dein ausländischer Verein/Verband die Teilnahme am Training und Wettkampf gegenüber der Behörde (zusammen mit Deiner Argumentation "die schiessen hier das selbe") oder gegenüber deinem deutschen Verband, der dann gegenüber der Behörde bescheinigt. Die 1.000.000 Dollar Frage ist dann, wie ein deutscher Verband mit der Bescheinigung eines ausländischen Vereins/Verbandes umgeht. Und ob die Behörde sich da tiefer reingraben will...
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Nein Blacky, so einfach scheint das nicht zu sein. Aus eigener Erfahrung mit dem BVA als für Auslandsdeutsche zuständige Stelle (interessanterweise auch die zuständige Stelle für die Anerkennungen der Sportordnung DEU Verbände). Aus deren Sicht muss das Training durch/bei einem deutschen Verein/Verband erfolgen, zur Not in dem Du jedes Jahr 18 Tage nach Deutschland zum Schiessen kommst. Irre, sehen die aber so. Und Obacht, z.B. der DSSN (norwegischer IPSC-Verband) schiesst nach internationalem IPSC-Handbuch (ne extra norwegische Version gibt es garnicht) dieses ist nicht identisch mit der genehmigten DEU Sportordnung des BDS für IPSC und so sieht das scheinbar auch das BVA. Wie gesagt wenn Dein Amt Probleme sehen will, finden die welche, vielleicht sogar wenn Du "olympisch" schiesst. Wobei es hier eher genau nicht um olympisch geht, denn dafür gibt es u.a. genug Stände in DEU und es sind auch nicht die "besonders bösen" Waffen. Das Problem bei der Masse der BDS, BdMP- und z.B auch VdRBw-Disziplinen ist, das es nur sinngemäß vergleichbare Disziplinen im Ausland und den dortigen Verbände gibt, diese sich aber im Detail unterscheiden. Und wirkliche Weltmeisterschaften für z.B..die BDS Fertigkeit oder BdMP ZG4 gibt es auch nicht... Wenn Du Zeit und Lust hast jahrelang gegen die Behörde zu prozessieren, bist Du es "schriftlich" hast, das Du international schiesst aber eigentlich deutsch, nur zu...
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In dem meisten Fällen ist das ja auch unwesentlich, mit welcher Waffe in welcher Disziplin trainiert wurde. Für Erlangen des (Grund-)Bedürfnisses brauchst Du denn Nachweis das Du trainiert, mit erlaubnispflichtigen Waffen. Für die Aufrechterhaltung wird es schon etwas interessanter, denn seit 2020 will der Gesetzgeber ja eine Trainingsnachweis "nach Waffenart". Das alles kann ein Verein mehr oder weniger aufwendig und mit mehr, weniger oder gar keiner Kontrolle organisieren. Natürlich wäre aus Sicht des Gesetzgebers die "Kontrolle" und Bescheinigung durch die Aufsicht (spannend wenn nicht gleichzeitig einer der Schiessleiter des Vereins) während des Schiessens vermutlich das vertrauenswürdigste Verfahren. Solang dem Gesetzgeber es reicht, das im "Wettkampfbüro" durch den Schiessleiter/Kassenwart/Vorsitzenden o.ä. gestempelt und bescheinigt wird und woanders (auf dem Stand) durch jemanden anders (der Aufsicht) die tatsächliche Maßnahme erfolgt, ist doch alles gut. Blöd wird es erst wenn Gesetzgeber und Amt das Vertrauen in die Vereine/Verbände verloren haben. Anlass dazu liefern immer wieder einzelne, in extremis der Fall aus imho Hameln, wo Bescheinigung gegen Geld verkauft wurden, an Leute die nie trainiert haben...
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Kein Grund hier zynisch zu werden. Der Gesetzgeber (der anstrengende) bringt den Vereinen/Verbänden viel Vertrauen entgegen. Wenn die Vereine/Verbände dem Gesetzgeber genug Anlass geben, dies zu hinterfragen, wird verschärft. Man kann es als Verband darauf ankommen lassen oder dokumentiert eben dem Gesetzgeber, dass man durch festgelegte Verfahren Missbrauch weitestgehend ausschließen kann und vertrauenswürdig ist. Die Älteren unter uns werden sich vielleicht erinnern das Bedürfnisbescheinigungen früher vom Verein, nicht vom Verband, ausgestellt wurden. Seit ein paar Jahren ist das nicht mehr möglich, man möge nachdenken warum...
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Solange Dein Schiessbuch der Bescheinung des Verbandes nicht widerspricht ist da ja auch kein Problem. Blöd wird es halt, wenn wie im Fall hier in einem meiner Vereine, ein Schütze, zum erlangen seiner ersten waffenrechtlichen Erlaubnisse dem Verein/Verband ein ausreichend heufig befülltes Schiessbuch vorlegt, der Verein/Verband durchwinkt und die Bescheinigung fürs Amt ausstellt und dort durch "Zufall" festgestellt wird, das mehrere Schiessen gem Eintragung stattgefunden haben sollen, während der Stand auf Grund behördlicher Anordnung (Corona-Lockdown) zu war.
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Wer stempelt denn und unterschreibt? Und bestätigt der durch seine Unterschrift und "Siegel" nur, das geschossen wurde oder die Richtigkeit des gesamten Eintrags im Schiessbuch. Das erst "blanko" gestempelt und gesiegelt wird und dann der Schütze nachträglich verwendete Waffe und Disziplin einträgt ist mehr als problematisch...
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In dem das Amt einfach den Schützen auffordert, zusätzlich zu den Bescheinigungen des Verbands mal sein Schiessbuch vorzulegen und der das treudoof macht...
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Wie gesagt, solange Dein Verein/Verband auf treuen Glauben, einzig auf Grundlage der Erklärung des Betroffenen, Bescheinigungen fürs Amt ausstellt kann das sehr lange gut gehen. Blöd wird es, wenn das Amt einen Ansatzpunkt findet, das der Verein/Verband eben ohne eigene prüfbare Unterlagen oder Verfahren fröhlich Bescheinigungen ausstellt ala "warum sollte jemand, der durch die folgende Erlaubnis erkennbare Vorteile/Privilegien hat, uns gegenüber nicht die Wahrheit sagen"...
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Die entscheidende Frage ist doch eher, in welcher Form wird im Ausland trainiert. Ein deutscher Verein, der im Ausland einen Stand anmietet oder mit eigenem Funktionspersonal dahin fährt, somit das Training nach genehmigter DEU Sportordnung durchführt (Schiessleiterqualifikation bei dem anwesenden, "aufsichtführenden" Vereinsmitglied vorhanden) oder eine einzelne Person quasi als Gast auf einem kommerziellen oder Vereinsstand eines ausländischen Sportverbandes im Ausland schiesst. Der ausländische Standbetreiber kann im zweiten Fall zwar bescheinigen, das ein Schiessen stattgefunden hat, aber eben nicht, ob es gem. der DEU Sportordnung erfolgte. Das ist aber wesentlich für die Anerkennung des Bedürfnisses. Wir können jetzt noch die Grauzonen und Sonderfälle diskutieren, sprich Schütze mit Schiessleiterqualifikation fährt allein ins Ausland, mit/ohne Wissen seines inländischen Vereins. Gruppe von Schützen (alle ohne Schiessleiterqualifikation) bezeugen sich gegenseitig/erklären an Eidesstatt dass gem. DEU Sportordnung geschossen wurde, etc. etc...
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Ähem, Du magst vielleicht Dein Schiessbuch selbst führen (besonders, wenn es nur um nachhalten der Trainings geht) aber gegenüber den zuständigen Amt bescheinigen Verein/Verband. Das funktioniert genau so lange, bis ein übereifriger Amtmann Deine Selbstdokumentation in Frage stellt und die gesetzlich vorgesehene Rolle des Vereins/Verbandes dabei. Oder, in extremis, und selbst im Verein erlebt, der Verband auf Grundlage deines selbstgeführten Schiessbuches ne Bescheinigung ausgestellt hat, mit Berücksichtigung von Trainingsterminen an denen kein Schiessen stattfinden durfte, und das Amt hat es gemerkt. Ich bin mir sicher, das eine Dokumentation in Frage gestellt wird, wo weder in den Unterlagen des Vereins "Teilnehmerliste, Schiesskladde" der Nachweis Deines Trainings erfolgte noch in Deinem persönlichen Schiessbuch eine verantwortliche Person des Vereins/Verbandes mit Unterschrift (und Stempel) bestätigt hat. Aus diesem Grund müssen in einem meiner Vereine inzwischen selbst die Flatrateschützen mit eigenem Schlüssel für den Stand Ihre Nutzung vor Beginn dem Verein anzeigen, dieser führt eine entsprechende Liste. Nutzung ohne vorherige Anzeige = Ärger mit dem Verein! Die Argumentation "ich war allein, niemand wusste davon, niemand kann bestätigen ob es stattgefunden hat, aber ich habe ja mein Schiessbuch selbst geführt" greift da nicht mehr. Nachvollziehbar!
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Das Thema "Ernährungswerte in einer Betriebskantine unter besonderer Berücksichtigung der Selektion der Speisenden im Rahmen COVID-19" schien mir mir reichlich fachfremd zu diesem Board, auch wenn es noch nicht jeder eingesehen hat. Einigen wir uns auf Unentschieden!
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Das ist WO wie es leibt und lebt. Es geht in der Fragestellung um Schiesstraining für Ungeimpfte und stattdessen reden wir über Betriebskantinen. Aber ja, hat alles mir allem zu tun, so irgendwie...
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Ok, ich lasse mich zu einer Bewertung hinreissen. @Colt S. kann für die auf WBK grün (für WBK gelb vielleicht auch oder zumindestens teilweise) erworbenen Schusswaffen Wettkämpfe, auch überregional, nachweisen. Einziger Aufhänger für Kritik ist ggf. das er eine Vielzahl (oder alle Eintragungen) im Schiessbuch selbst vorgenommen und als Landessportleiter "gegengezeichnet" hat. Kann man bemängeln und eleganter regeln, indem der LV-Leiter gegenzeichnet. Ist der bei den Wettkämpfen des Landesverbands nicht durchgängig zugegen, den genau dafür hat er seinen Sportleiter, würde er aber auch nach "Aktenlage" und "auf Treu und Glauben" zeichnen, sprich auf Grundlage von Ergebnislisten (aus denen sich die verwendete Waffe nicht erkennen lässt) und der Erklärung des Schützen, welche Waffe eingesetzt wurde (was der LV-Leiter ja in gesonderter Erklärung gegenüber dem Amt/Gericht scheinbar sogar getan hat). Das Amt spielt unfair und vertritt die Sichtweise das mit allen im Besitz befindlichen Waffen (auch denen auf WBK gelb) und wesentlichen Waffenteilen Wettkämpfe zu schiessen sind. Dadurch das eben auch Waffenteile mit betrachtet werden entsteht der Eindruck, @Colt S. schiesst mit der Mehrzahl seiner bereits im Besitz befindlichen Waffen überhaupt keine Wettkämpfe. Das Amt hat diese Sichtweise und den Eindruck scheinbar geschickt den Gerichten verkauft. @Colt S. hat einen schlechten Anwalt, der den Unfug nicht vor Gericht ein krachendes Ende setzt. @ASE erklärt die Entscheidung des VGH, das mit allen Waffen Wettkämpfe geschossen werden müssen (konsequent auch die, die nicht unter Para. 14.5 WaffG fallen, und dann auch die Wechselsysteme), zum Präzedenzfall was der Gesetzgeber wirklich will und warum der BdMP von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Hhm, alles blöd...
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Eine ganz andere Frage wäre, ob und wieviele Fälle es überhaupt bisher bundesweit gibt, wo das Aufrechterhalten "wegen COVID-19" nicht möglich war und deshalb die Besitzerlaubnis widerrufen wurde. Ich vermute die eigentlich "gekniffene" Gruppe sind eher die, die erwerben wollen aber nicht auf 12/18 kommen. Da wird es einige von geben. Ich beobachte aber auch, das viele in den Phasen wo die Stände wieder offen bzw. zugänglich waren, sich nicht haben blicken lassen "War ja Corona und jetzt ist erstmal anderes wichtiger", die könnten mit der Argumentation auch noch Probleme bekommen...
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Nun, einige Politiker argumentieren eher, das die Pandemie solange fortbesteht bis der letzte vollständig ist. Und dann ändern sie die Definition für "vollständig geimpft" durch Notwendigkeit des Boostern gegen die xte Mutante. Karriereende hat von denen keiner, einer ist gerade zum Gesundheitsminister befördert worden... Klammer Dich halt an die verzweifelte Hoffnung dass jede Sicherheitsbehörde (und deren übergeordnete politische Führung) das genau so sieht. Wir werden sehen...