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Eine Frage die abschließend nur das BKA beantworten kann. Schreib denen doch einfach mal ne freundliche Email. Mit Glück kriegst Du von denen, ohne die Bearbeitungsgebühr für nen neuen Bescheid, eine Aussage, daß diese Anbauteile grundsätzlich keinen Einfluß auf den optischen Anschein haben bzw. vom BKA nicht betrachtet werden, vergleichbar Optiken auf der Waffe.
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Naja, war ne Alu-Magnesium-Legierung, inho kein reines Magnesium. Und mit Beschichtung auf der Oberfläche. Warum BCM nach ein paar Jahren auf profanes Alu umgestellt hat, kann ich nicht sagen. Ob Problem beim Kunden, Schwierigkeiten in der Herstellung, zu geringe Gewinnspanne. Ich habe zwei dieser Schäfte, noch aus der Keymod-Ära, da roster nix, seit über 7 Jahren. Ok, ich schwimm auch nicht durch den Ozean oder mach komische "over the bitch, äh beach"-Schiessen im Gartenteich...
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BCM? https://bravocompanyusa.com/bcm-mcmr-m-lok-handguard/ Schlank, leicht, stabil. Schade das die Magnesium-Versionen nicht mehr produziert werden, die waren noch leichter... Ach, grad gesehen, ist ja auf Deiner Blacklist...
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Schön das zumindest einzelne LVs scheinbar "the rules of the game" schriftlich fixieren. Macht es transparent. Rein wegen der rechtlichen Implikationen vermute ich aber, das ein Handbuch eines LV nicht ausreichend ist. Gegenüber BVA tritt der Bundesverband BDS ja als Verantwortlicher und eben als anerkannter Verband auf. Entsprechend müsste eine "Weisung, Ordnung" o.ä. zunächst von dieser Ebene kommen, auf der basierend die LVs dies dann ebenengerecht mit den Vereinen bzw. BDS-Gruppen in eigene Regelungen umsetzen.
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Wäre es im Sinne einer transparenten Verbandsarbeit und auch auf Grund der Erwartung des Gesetzgebers nicht sinnvoller, wenn diese es eindeutig regeln würden und diese Regelung auch irgendwo einsehbar machen würden. Das Problem ist ja nicht was im Gesetz steht, sondern eben Dinge wie "wieviele überregionale Wettkämpfe muss ich schießen, um eine Bedürfnisbescheinigung für Waffen oberhalb des Grundkontingentes zu bekommen?". Auch im Dorfverein wo nach Nasenfaktor und Gutsherrn-Art Bedürfnisanträge der Mitglieder befürwortet oder einfach abgelehnt werden, werden die Mitglieder die alles bekommen haben was sie wollten sagen "Ne klare Regelung hab ich noch nie gebraucht".
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Ja, die Verbandsstruktur erleichtert in diesem Fall einiges. Interessanterweise finde ich aber bei vielen anderen Verbänden keine klaren Regelungen, weder beim Bundesverband, noch den Landesverbänden. Also unter welchen Bedingungen unter Nutzung welcher Nachweise kann ich welche Form von Bedürfnis bescheinigt bekommen... Und dann? Änderung der Verbandsstruktur zum zentralistischen Zentralverband? Oder "wir machen einfach weiter wie immer, jeder wie er lustig ist, ganz nach Gutsherrn-Art"? Oder "sorry, keine Bedürfnisse mehr..."?
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Und wo kann man das nachlesen? Oder muss man für solche Information um Audienz beim Vereinsfürsten oder Verbandsfunktionär bitten?
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Ah, Dir gefällt, das nichts geregelt ist und jeder macht was er will, bis es zum großen Knall kommt?
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Der BdMP hat sich genau so ein Verfahren geschaffen, mit der Ordnung zur Bescheinigung waffenrechtlicher Bedürfnisse im BDMP e.V. (OBwrB). Register 5 (bdmp.de) Der Nachweis ist das Schießbuch des Schützen, dieses ist durch den SLG Leiter zu prüfen. Nachweise durch andere schießsportliche Vereinigungen werden anerkannt. Haben andere Verbände vergleichbare Ordnungen?
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Nochmal, der Druck wäre entstanden, wenn die 12/18 Regelung mit jeder Waffe zur allgemeinen Sichtweise der Ämter geworden wäre. Da war durch das Gerichtsurteil aus Hessen extrem Druck im Kessel. Die Verbände haben letztendlich eine Klarstellung im Gesetz 2019 forciert, um den Ämtern und Gerichten die Grundlage für Ihren Blödsinn zu entziehen. Hast Du vielleicht nicht mitbekommen. Ich bin mir sicher, daß die Diskussion "was ist Training?" im Sinn der regelmäßigen Ausübung des Schießsports uns (hier) in der Zukunft noch öfter beschäftigen wird. Weil es eben der letzte Bereich in der Thematik ist, wo es keine klare gesetzliche Definition gibt (nachdem jetzt "regelmäßig" gesetzlich definiert ist). Das wissen die Ämter und Ministerien, die den legalen Waffenbesitz durch immer komplexere Auflagen veröden wollen. Früher oder später schiebt man das in einen Entwurf für eine Neufassung Waffengesetz oder die zugehörigen VerwVerordnungen. Oder früher oder später haben wir einen Fall vor Gericht wo Waffenbesitzer und Amt sich streiten, ob "auf die Schießbahn fahren, 1 Schuss abfeuern, Bestätigung im Schießbuch abholen, wieder nach Hause fahren"regelmäßige Ausübung des Sports" ist. Vielleicht haben wir auch wieder so einen "Knieschuss", wo der Schütze vor Gericht den Verein dazu zwingen will, ihm die Ausübung zu bescheinigen, wo sich der Verein weigert, weil man der Meinung ist, das was der Schütze da 12/18 mal macht ist kein Training bzw. Ausüben Schießsport. Am Ende definiert dann ein Richt "aus Sicht des Gerichtes ist von der Ausübung Schießsport im Sinne §14 WaffG auszugehen, wenn der Schütze..." Aus meiner Sicht wird es schon seit Jahren diskutiert. Aber nein, ich will auch nicht das ein Training im Sinne §14 WaffG als "Schießen exakt der Disziplin gemäß Sportordnung" oder "mindestens 45min und mindestens 50 Schuss" definiert wird. Weil es an der Realität sportlichen Trainings einfach vorbei geht.
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Langwaffen, Ordonnanzgewehre, Vereinsschießen
Bounty antwortete auf jöerg brandenburg's Thema in Allgemein
Die Antwort ist bereits gegeben. Alle Schützen mit leistungsstarken Kompensatoren ins selbe Rennen stecken und auf Schießbahnen direkt nebeneinander schießen lassen. So toll Kompensatoren sind, so sehr wird der Betreiber eines solchen zum Überdenken seines Handelns aufgefordert, wenn er selbst von links und rechts permanent gesandstrahlt wird. Aber wie gesagt, dafür muss man als Verein eben erst einmal auf die (organisatorischen) Lücken im eigenen Wettkampf aufmerksam gemacht werden... -
Sehe ich aus guten Gründen anders. Der Druck kommt nicht von den Verbänden bzw. irgendwelchen selbstgefälligen Funktionären. Die könnten mit einer lockeren, auf gesundem Menschenverstand und sinngemäßer Anwendung der Gesetze beruhenden Umsetzung gut leben. Einzelne Fürsten mal außen vor. Die Waffenbehörden und Ministerien suchen seit Jahren "kreative" Möglichkeiten, die Anzahl der Waffenbesitzer möglichst zu reduzieren. Von da weht der Wind... Jahrelang gab es im WaffG keine genaue Definition was "regelmäßige" Betreiben des Schießsports ist. Sprich wie oft man trainieren muss. Entsprechend hätte man durchaus argumentieren können, wenn ein Verein nur alle sechs Monate ein Training anbietet und du aber jedesmal hingehst, du regelmäßig teilnimmst und nach 12 Monaten die waffenrechtlichen Voraussetzungen für ein Bedürfnis im Bezug auf "regelmäßig" erfüllst. Ich müsste jetzt selber überlegen, ab wann die sehr bestimmte Vorgabe 1x pro Monat oder 18x pro Jahr als Voraussetzung zum Erwerb einer Waffe es ins Gesetz bzw. die Verordnungen geschafft hat (ich tippe mal auf die 2003 Änderung, kann mich aber täuschen. Wie gesagt, da geht es nur um den Erwerb einer Waffe Danach dauert es nicht lange, da hat ein findiges Amt so argumentiert, daß, um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten, sprich um die erworbenen Waffen weiterhin besitzen zu dürfen, der Schütze mit jeder Waffe 12/18 mal trainieren muss, denn das sei ja auch Voraussetzung für den Erwerb gewesen und wenn diese nicht mehr vorliegt muss die Waffe halt entzogen werden. Ein Gericht hat diese Sichtweise bestätigt. Wären andere Ämter diesem Präzedenzfall gefolgt, hätte mancher hier seinen Waffenbestand drastisch reduzieren müssen, weil er es einfach nicht geschafft hätte so oft auf den Stand zu gehen, um zu trainieren. Oder wir hätten uns im Anschluß mit genau der Diskussion beschäftigt was ein Training ist. Denn der ein oder andere Schütze hätte dann eben pro Trainingstermin 10 Waffen mitgenommen, mit jeder 1 Schuss gemacht , wäre nach 15 Minuten wieder heimgefahren und hätte so den Nachweis erbracht, daß er mit allen Waffen regelmäßig trainiert. Jetzt klarer?
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Es gibt im Waffenrecht keine Definition wie eine Trainingseinheit auszusehen hat, weder im Gesetz noch in der AWaffV noch WaffVwV, weder ob sie sich an der Anzahl der Schüsse orientiert oder an der Zeitdauer des Trainings, weder ob hier exakt die Disziplin geschossen werden muss (quasi Trainingswettkampf) oder ob eben jeglich Form des Schießtechniktrainings "im scharfen Schuss" betrachtet wird. Dein "mindestens 5 Schuss" ist daher eine genauso fragwürdige und unverbindliche Festlegung (vmtl. durch den örtlichen Funktionär Deines Sportvereins) wie andere, z.B. das ein Training mindestens 45min dauern muss. Vorläufig geklärt wird sowas erst wenn wieder ein neunmal kluger Sportschütze oder ein machtberauschtes Ordnungsamt vor Gericht mit der Brechstange was durchsetzen will und der Richter dann in seiner Urteilsbegründung anfängt zu definieren, wie aus seiner Sicht ein Training auszusehen hat.
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@highlower ist unser hauseigener Troll, der darf seine Gummizelle nur verlassen um hier zu stänkern und zu provozieren.
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Ja, es wird geholstert, dies ist in den Mehrdistanzdisziplinen zwingend vorgegeben, in den statischen 25m Disziplinen (z.B. Dienstpistole) geht es auch ohne. Dann musst Du unterscheiden zwischen der Disziplingruppe PP und NPA (wozu auch SM gehört), wobei es sich im Prinzip um einfaches Mehrdistanzschießen handelt. Dort ist das Holster einfach der sicherste Ort der Waffenaufbewahrung, während die Schützen die Distanz wechseln, Magazine auffüllen. Es wird aber nicht aus dem Holster geschossen, sprich die Waffe ist immer entladen im Holster. Bei der "1500" (PPC) und EPP ist das anders, hier wird auch aus dem Holster geschossen, jedoch anders als bei IPSC mit etwas mehr Fokus auf Sicherheit im Bezug auf den Ladezustand (klingt komisch ist aber so). Sprich Halbautomatische Pistolen (PPC) und alle Single Action Pistolen (EPP) nur unterladen, sodaß der Schütze nach dem Ziehen zunächst durchladen muss, und alle Double Action Pistolen (EPP) mit "Hammer down". Und nun besser BTT!
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C.6B Police Pistol 2 (PP2) des BdMP ist auch maximal allgemein bei den zugelassenen Waffen: In Verbindung mit der Vorgabe C.1.5 im allgemeinen Teil hat man somit immer eine Disziplin um ein KW-Wechselsystem mit "langem" Lauf zu begründen. Kein Gewichtslimit, keine Vorgabe Lauflänge in " oder cm. Kein Kasten wo die Waffe reinpassen muss... Wäre theoretisch nur zu beachten, daß ab einer bestimmten Lauflänge des WS die Waffe irgendwann zur Langwaffe wird weil Lauf+Verschluß > 30 cm und Gesamtlänge > 60 cm. Dann finden wir aber vermutlich auch ein Gewicht vor, bei dem das Schießen als Faustfeuerwaffe stehend freihändig widersinnig wird.
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Schon komisch, Ich dachte immer einer der Hauptgründe, den auch der Gesetzgeber anerkennt, sei für das bedürfnisfreie Erwerben von kalibergleichen und insbesondere kaliberkleineren WS wäre die Möglichkeit kostengünstiger bzw. auf Schiessständen trainieren zu können, wo die zugehörige Waffe dies nicht darf. Wieso verlangt der Gesetzgeber dann nicht grundsätzlich den Nachweis einer erforderlichen Disziplin beim Erwerb des WS.? Nach @ASEs in sich selbst schlüssigen Ausführungen, das für den Besitz auch für WS eine sportliche Eignung in irgendeiner Disziplin vorliegen muss, analog zur WBK gelb, wird das konterkariert und man kann sich eigentlich auch gleich eine zusätzliche Waffe holen (so man dem Verband angehört wo sich die Disziplin versteckt, die das WS legitimiert).
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Das Problem, mir ist in keiner Armee, die Waffen auf Basis AR15 verwenden, das beschriebene Problem bekannt, und beruflich arbeite ich mit einigen zusammen, auch im Bereich Schiessausbildung. Aber ja, bei der NVA war alles besser, selbst die Geschichten wie gut die NVA war...
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Ja, da unterstützt aber die Charging Handle, um den Verschluss zurück zu ziehen und übernimmt defacto die Masse der Arbeit, sobald der erste Widerstand überwunden ist und die feststeckende Patrone sich bewegt. Hier geht es darum, das die unterladene Waffe, rein zufällig genau auf die Schaftkappe fällt und sich fertiglädt und dann ungewollt schiesst. Wo da das Sicherheitsproblem sein soll, das die AK mit seiner veralterten Sicherung löst, erschließt sich mir nicht, denn es sind mir keine Fälle bekannt in der diese Verkettung an Zufällen auftritt. Wie gesagt, schönreden der wenig ergonomischen AK-Sicherung die gleichzeitig Staubschutzdeckel ist...
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Klar wenn ich sie genau in Längsrichtung anschlage, also Aufschlagen mit der Schulterstütze. In wievielen Fällen wo ein Operator "die Waffe fallen lässt" fällt sie genau so? 10%, 1%? Und selbst wenn, wenn die Waffe gesichert ist, was soll passieren? Oder konstruieren wir uns gerade den theoretischen Supergau, teilgeladene und entsicherte Waffe fällt auf den Boden, genau geradlinig auf Schulterstütze und lädt fertig, im selben Augenblick greift der Schütze versehentlich in die Waffe und betätigt den Abzug, dabei hält er den Kopf vor die Mündung... KO in der ersten Runde?
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Naja, das war diese Modeerscheinung Anfang der 90er, daß man ja bei Polymer-Magazinen entsprechende Nasen seitlich am Magazinkörper haben könnte, damit man ohne spezielle Koppler eben Magazine koppeln kann. Beim StG90 und G36 genau so als geniale Idee verkauft. In der Praxis dann das Magazintaschengewürge und die Truppenlösung "Irreperable Beschädigung von Wehrmaterial mittels Dremel", zack und ab.
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Ah ja,und bei wievielen anderen Waffen passiert das, G36, AR15 anybody? Noch nie davon gehört, das dieses Problem irgendwo aufgetreten ist, geschweige denn gehäuft. Theoretischer Vorteil in einer theoretischen Welt. Und am Ladezustand ändert sich nichts, es sei denn die einzige Patrone in der Waffe ist im Patronenlager und das Magazin ist leer. Wer beim Brasscheck eine Patrone herausrepetiert ist vermutlich körperlich/geistig behindert oder hat keine Ausbildung. Dieses versehentliche Herausrepetieren passiert Dir ständig oder ist das Grund warum Du auf AK umgestiegen bist? Ist auch toll, daß Du das bei gesicherter Waffe machen kannst, an einer Waffe die man nicht mal gesichert entladen kann. Bei so ziemlich allen anderen Waffenmodellen ist beides absoluter Standard! Bitte was? Fertigladen durch fallenlassen der Waffe? Aus wieviel Kilometer willst Du denn die Waffe abwerfen, damit sie durchlädt. Und wie stellst Du sicher das sie genau rückwärts auf die Schulterstütze fällt, denn mit einer Querbeschleunigung kommen wir bei dieser Ladetechnik ja nicht weiter. Und wer sind die vielen Selbstladewaffe wo das passieren kann, also so ganz theoretisch. Im Vergleich zu Deinem versehentlichen Herausrepetieren durch hängenbleiben ein noch seltener bis konstruiertes Problem. Erweiterte Störungsbeseitigung. Ok wer die Waffe nicht zum schießen sondern ausschließlich zum Entladen einsetzt, und dabei panische Angst hat eine Patrone zu verlieren, der kennt das nicht... Ja, bei schlechter Ausbildung und unerfahrenen Ausbildern die häufigste Übung, zusammen mit Zerlegen/Zusammensetzen der Waffe bis man den Schlagbolzen in der Hand hat.... Und wo liegt jetzt dieser bequeme und tolle Vorteil gegenüber all den anderen Systemen wo die linke Hand den Spannhebel bedient und die rechte Hand die Patrone auffängt, also die Vorgehensweise beim G3, G36, SCAR, ACR, AR15 etc. etc.? Ich bleibe dabei, dieser geniale Konstruktionsvorteil der AK erschließt sich mir nicht und warum das ein riesen Vorteil der AK gegenüber anderen Waffen ist, es sei denn ich suche Probleme für meine Lösung... Man kann sich die AK auch krampfhaft schönreden...