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Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Dann war meine, vom Schützenverband Saar ( DSB Ableger ) eine Neckermann SK. Und die meines Bruder , bei einem kommerziellen Anbieter gemacht, auch. Sind aber beide schon etliche Jahre her. Werde mal bei neuen Schützen Nachfragen, ob das heutzutage ein Thema ist...... -
Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Die wurde damals im Zuge der Gesetzesänderung für die umgebauten 4mm Waffen quasi aus dem Boden gestampft, damit man ein "Bedürfnis " nachweisen konnte. Dann forderte das Gesetz aber , diese Waffen nach dem Ursprungskaliber einzustufen. Denke damit war die Disziplin gestorben, hab jedenfalls nie mehr was dazu gelesen. Hier bei uns wurde damals allen Besitzern von solchen Waffen Bestandsschutz gewährt, ich weiss aber von anderen Bundesländern das das da anders gehandhabt wurde, grade bei LEP Waffen ( wobei ich davon ausgehe das keine 10 % der vorhanden umgebauten LEP Waffen angemeldet wurden .........weil mit Sicherheit 50 % schon wieder Scharf waren . Norinco hatte nie mehr so einen Umsatz an 1911er wie in der Zeit als LEP noch legal war..............) -
Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
In der Sachkunde werden 4mm Waffen abgehandelt ? Ein Thema, das Sportschützen so gar nicht tangiert ? Eher nicht............... -
Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Das kannst du. Soviele wie du Geld hast und Platz in Tresoren. Das brauchst du niemand zu begründen. Wenn das einer meint muss er DIR das begründen. Ansonsten schau wo im Waffengesetz die 4mm Flitschen behandelt werden und Druck dir das aus. Steht auf alle Fälle in den Anlagen, nicht in den §en . Und Grundkontingent und 2/6 stehen NUR im 14 und sind NUR für Sportschützen gültig. Die F Waffen sind Bedürfnisfrei, wenn als solche hergestellt( Geborene ) -
Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Meine noch im Haus verbliebenen 4mm Waffen liegen nach Absprache mit der Behörde im A-Schrank. Wie sich das jetzt mit den neuen Schränken verhält kann ich aber nicht Schreiben. Die sind ja teilweise schlechter gestellt als die alten. -
Zählt 4mm R Waffe mit beim Grundkontingent Sportschütze?
PetMan antwortete auf Silberbüchse66's Thema in Waffenrecht
Wollte mir mein SB auch mal erzählen......2/6 und Grundbedürfnis sind aber Begriffe die NUR im § 14 fallen. Die 4mm Waffen sind im Anhang des Gesetzes geregelt. Haben mit dem sportlichen Bedürfnis nix zu tun. Einzig im Tresor zählen sie wie eine GK Waffe. Und das "Fachwissen " der " Altvorderen " im Verein lässt sich bei mir sehr oft die Haare aufstellen. Edit: Du schreibst von F im Fünfeck, also wohl Bedürfnisfrei. Gibt auch Zimmerstutzen in dem Kaliber die sind ohne das F. mit denen verhält es sich anders. Dafür gibts sportliche Diziplinen. Aber ich denke wir schreiben über KW. Und wenn sie ein F hat ist sie nicht Sportlich. -
Mal die ganze Beschreibung gelesen ? Ob diese 6L Luft reichen kann ich nicht schreiben, aber die werden sich was dabei denken das in der Beschreibung stehen zu haben.
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"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Bedürfnis als Jäger und dem als Sportschütze. Nicht nach dem Bedürfnis vom BDMP oder DSB oder BDS Mitgliedes. Man kann sich das schön reden solange man will, das Gesetz gibt es nicht anders her. Und wenn es " dem guten Mann ums Prinzip geht ", erklär ihm mal das die Gesetze sich mit der Zeit geändert haben und das " was früher mal war " heute nicht mehr Rechts konform ist. Da kann er die Arme verschränken und mit dem Fuss aufstampfen und sagen" früher war das aber so und das haben wir schon immer so gemacht....." wird ihm aber nix nutzen. -
Ich kannte das noch nicht, ist aus 2017. Wenn das so im TV lief war das sehr gut. Nix dran zu meckern.
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Wir sollten uns darüber einig sein das das gar nicht verboten werden brauch, weil Alkohol und Schiessen ein No Go sind. Und auch das würde ich voll Unterschreiben. Und wenn der " Veranstalter " dann " in der Nähe ", also in Bezug auf seine Veranstaltung Alkoholausschank ermöglicht ist er eine Kritik imho selber Schuld. Wer denkt das alle Schützen nur NACH dem Schiessen dahingehen oder nach dem Trinken NICHT nochmal zum Schiessen kommen der denkt auch das Zitronenfalter Zitronen Falten. Hier wurde der Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt und sich dann beschwert wenn einer Einlocht. Über den Ton des Schiesstandbetreibers kann man dann wieder reden, aber recht hat er.
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"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.12.2012 ( Hervorhebung durch mich ) Wenn mir einer der Verfechter des Waffenerwerbs ohne Wettkämpfe nun darlegen will wo steht das das nicht gilt bitte ich um Nachweis. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Damals...Früher...darum geht es nicht. "Früher" war einiges möglich. Auch Jäger mit einer 3 stelligen Zahl an KW.......ist aber lange her. " Heute " gibt das Gesetz das aber nicht mehr her. Wenn Anhänge oder andere Regelungen den § 14 und seine Anforderungen aushebeln können, dann sollen die, die das Behaupten es erklären. Wenn es ja Legal ist wäre das kein Problem. Und nochmal, wenn einer so Waffen eingetragen bekommt ist das keine Rechtssicherheit. Wird eine Waffe unter falschen Voraussetzungen eingetragen und der Fehler kommt hoch wird der Eintrag widerrufen .Den Stress muss ich nicht haben, da sind ein paar Wettbewerbe viel weniger Stress und machen auch noch Spaß. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Das ist nix was ich machen würde, das sollte ein Beispiel, ok...ein schlechtes , sein wie hier mancher vielleicht versucht das Gesetz zu umgehen. Ich schiesse genug Wettkämpfe, ich hab das nicht nötig zu bescheissen. Andere hier scheinen ja einen Weg gefunden zu haben, wenn sie 4 KW ohne Wettbewerbe bekommen oder noch 5 weitere ohne einen Bewerb zu schiessen. Ich fragte mich halt wie die das machen, und " dem Verband was nicht zu sagen/zeigen " wäre eine Möglichkeit . Daher dieses Beispiel. Warum das spätestens auf dem Amt auffallen müsste wurde hier auch benannt. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Wenn das Gesetz sagt , ab der 3. KW Wettbewerbe, dann kann eine andere Regelung nicht Gesetzeskonform sein. Da gibts eigentlich nix dran zu rütteln. Über Sinn oder Unsinn kann man Diskutieren, aber nicht über die Anforderung die das Gesetz stellt. Und damit wir alle über das gleiche Schreiben: Sportschütze. Nicht der Sachkundeveranstalter der Waffen zum Zeigen braucht und kein Sammler. Und wir Schreiben über die heutige Gesetzeslage, nicht von vor 20 Jahren -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Du liest doch hier das andere das können. Sogar in einem Verband. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Hier gibts ja mehrere Leute wo das möglich ist, sogar in einem Verband......................... -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
wenn ich über den DSB 2 habe, dann in den BDS eintrete ohne denen zu sagen das ich schon was habe geht das.....bis es einer merkt...............geht weniger um das was man drehen kann, sondern um das was das Gesetz verlangt. Ein Eintrag der Waffe schafft keine Rechtssicherheit, wenn sich später herausstellt das die Grundlage eine falsche war. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Das will ich sehen! Das geht nämlich nicht laut Gesetz. Selbst wenn du noch keine hast wird es mit der 3. bis 5. nicht möglich ohne die im Gesetz geforderte Wettkampfteilnahme. Nicht als deutscher Sportschütze. Versuch mir das zu Widerlegen . -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Du scheinst immer in einer anderen Welt zu schweben als ich. Wir waren uns hier einig das man NICHT mit der zu beantragenden Waffe Wettkämpfe schiessen muss, sondern das bereits Besessene Waffen reichen. Ich will eine 45er und schiesse Wettkämpfe mit meiner 9mm oder 357er. Dann bekomme ich die 45er. OHNE Wettkämpfe zu Schiessen bekommst du keine 3. Kanone. Und keine 4. und keine 5. Das steht im Gesetz. Hast du, und ausser dir keiner hier, einen Weg gefunden das zu umgehen ,schweig besser still................ Also " Einfach, oder ?" ist wohl eher Pippi Langstrumpf.....ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Teil eins, ja Teil 2, 5 KW als Sportschütze OHNE Wettkämpfe will ich sehen Teil 3 , nein, eher das Gegeteil -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Ich hatte eine 9mm und einen 357er Revolver. Wollte eine 45er. Weil ich 45er Disziplinen schiessen wollte. Dafür hatte ich ja keine Waffe. Nach eurer Definition bräuchte ich dann NIE Wettkämpfe, wenn ich eine Waffe für eine Disziplin will für die ich noch keine habe. Der Gesetzgeber verlangt ja auch nicht das mit der Waffe Wettkämpfe geschossen werden die ich haben will. Wie auch, ich habe ja noch keine. Aber mit einer anderen Waffe . So wie ihr denkt wäre das im Gesetz komplett ausgehebelt mit den Wettkampfteilnahmen. Trotz dieser Hürden im Gesetz ist es kein Problem einige KW zu erwerben, man muss sich nur auf Wettkämpfe hin bewegen. Nicht mal Gewinnen, nur mitschiessen. Und zumindest bei meinen LV werden die Teilnahme an Wettbewerben des anderen Verbandes anerkannt. Macht das ein Verband nicht ist das seine Sache, nicht die des Gesetzes. -
"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden
PetMan antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Das Grundkontingent steht im Gesetz. Nicht bei einem der Verbände. Du kannst in 10 Verbänden sein, am Gesetz änder das nix.Das Problem des Schützen der die Dessert Eagle will ist auch nicht das Gesetz, sondern der Verband. Wenn Verbände Wert auf die Teilnahme an eigenen Wettkämpfen legen ist das deren Sache. Meine Überschreitung Grundkontingent wurde vom BDS genehmigt, mit Wettbewerben die ich im DSB geschossen habe. Geht also, wenn der Verband mitspielt. Und bei häufiger Wettkampfteilnahme dürfte die 4. KW eigentlich kein Problem darstellen. Jedenfalls nicht vor dem Gesetz...... Und das mit den jagdlichen KW: Das ist auch per Gesetz geregelt, aber in einem anderen § . Das Grundkontingent an sich gibts nur für Sportschützen. Jägern werden einfach nur 2 KW zugestanden, mit Fallenjagd und geschickter Kaufreihenfolge vielleicht 3. Das ist auch durch 100 Wettkämpfe im Jahr nicht zu steigern. -
Munitions Erwerb mittels preiswerter Einsteckläufe
PetMan antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Geht nicht drum was die Flinten/die Slugs können. WIR können das ja nicht. Und überhaupt, der Vorstand hat das so beschlossen und ich stänkere doch eh immer nur rum..........................Ich denke so ein 98er macht mehr kaputt im Kugelfang oder an den Schlitten. Aber 98er und Konsorten werden von den Altvorderen ja auch geschossen, das ist was anderes................. -
Munitions Erwerb mittels preiswerter Einsteckläufe
PetMan antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Du " stänkerst " mich in keinster Art und Weise an. Ging alles in allem um die Einsteckläufe in gelbe WBK zu bekommen um den Munerwerb in dem Kaliber zu haben. Ob das techn. Sinn macht oder nicht wäre eine Frage die ich mir vor dem Kauf eines solchen Systems stellen würde. Das war in diese RIchtung nicht durchdacht, ging nur um den Munerwerb. Was, ausser 22 lfp macht den noch Sinn ohne die Flinte zu ruinieren? Habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt, weil ich mir eh alles selber lade. Jetzt interessiert es mich aber. -
Munitions Erwerb mittels preiswerter Einsteckläufe
PetMan antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Unserer ist bis 7000 Joule zugelassen..........Aber Slugs machen ja so große Löcher in den Scheibenträger und wir schiessen ja immer die Schlitten kaputt usw......Anscheinden haben die " Entscheider " bei uns keine Flinten oder sie stehen nur im Schrank herum.....