Hallo,
ich bin Sportschütze und hatte heute eine Diskussion in meinem Verein. Es geht um den Bedürfnisantrag für die "2." Sportpistole.
Ich besitze bereits eine 4mm R lg. Waffe (F im Fünfeck) und eine Sportpistole, beide in grüner WBK eingetragen.
Ich war bis dato der Meinung, dass die 4mm R lg - Waffe nicht zum Grundkontingent des Sportschützen zählt, da sie bedürfnisfrei ist. Beim Verein war man anderer Meinung.
§ 14 sagt ja im Wortlaut: " Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung ..." und die 4mm Waffe ist natürlich eine "mehrschüssige Kurzwaffe für Patronenmunition".
Andererseits ist sie "bedürnisfrei". An anderer Stelle im Forum wurde auch geäußert, dass die 2/6 er Regelung auf diese Waffen nicht zuträfe.
Letztlich entscheidet der Verband.
Vielleicht kann mir einer helfen, die Frage zu klären.
Gruß
silberbüchse66