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PetMan

WO Silber
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  1. Wäre es die Intention des GG gewesen das wir nur noch schlüssellose Tresore am ende der Sicherheitskette haben sollen, dann hätte er Schlüsseltresore 2017 gleich verboten und Zahlenschlösser vorgeschrieben.
  2. Das wäre eine Sache die mich auch interessiert. Meine Frau hat in unserem Haus das gleiche Hausrecht wie ich. Wenn ICH die Nachschau erlaube und SIE eben nicht, was ist dann ? Ist ihr gegenüber die unverletzlichkeit der Wohnung für die nachschau auch " aufgeweicht " ? Oder wird MIR die Zuverlässigkeit entzogen wenn SIE keinen rein lässt? Zur not müsste ich dann die Schränke vor die Tür schaffen damit die nachschauen können ob ich sicher verwahre..............................
  3. Aus diesem Urteil geht ja auch hervor das er zb die Revolvermunition die seine Tochter benutzt hat im unverschlossenen Schreibtisch lag. Und das noch Monate später.............
  4. Mit "hier " meinte ich WO. Der geschilderte Fall allerdings kam bei uns vor .
  5. Aber selbst das dauert laut Aussage vieler hier Wochen, wenn nicht Monate. Und was es für ein Aufwand ist wenn eine WBK auf dem Postweg mal weg kommt hab ich im Verein gesehen............dauerte wochen den Scheiss " aufzuräumen " ( Waffen die in den letzten 6 Monaten ge und verkauft wurden waren nicht oder wieder in der neu ausgestellten WBK. Jeder Kauf und Verkauf musste wieder neu belegt werden. Kommt davon wenn An - und Abmeldevorgänge einfach " erst mal in den Stapel kommen " , die WBK von Hand ausgefüllt wird und dann die Vorgänge im Amt " verschwinden " ................oder noch grade unauffindbar in einem anderen Stapel gelandet sind)
  6. Wobei erwerb der Munition erst nach Eintrag der Waffe Sinnfrei ist.Wenn ich die Waffe erwerbe sollte ich GLEICHZEITIG auch die Munition erwerben dürfen. Wir lesen hier immer wieder von Monaten die Leute auf einen Eintrag in die WBK warten. Also habe ich die Erlaubnis eine Waffe zu kaufen, aber muss u.U. Monate drauf warten sie benutzen zu können ? Und Munition " auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch " zu erwerben ist auf sehr vielen Ständen auch nicht möglich. Wenn ich nur an den Aufwand denke mit dem wir bei uns 9mm und KK anbieten können.Extra tresor angeschafft für die beiden Munitionssorten und Schlüssel an 4 Mann die beide sorten auf der WBK haben.Obwohl schon 2 sehr große und schwere Banktresore, beide als Klasse 0 anerkannt, rumstehen. Und trotzdem ist nicht garantiert das IMMER einer der 4 Mann beim Training auf dem Stand sind. ( Und unsere Vereinskurzwaffen dürfen auch nicht auf dem Stand lagern..........)
  7. wir sind uns alle wenigstens in einer Sache einig: Das Waffengesetz ist Müll und müsste komplett neu geschrieben werden !
  8. meine letzte gelbe wurde 2011 ausgestellt. Mit den alten Formularen. Seid dem war die WBK des öfteren auf dem Amt und wenn denen der text darauf nicht passt hätten sie ihn ändern können. Oder wenn die ein Problem mit gleichzeitigem Munitionserwerb hätten , dann hätten sie was dazu gesagt. Gab aber nie auch nur ein Wort darüber.
  9. Auch nicht ganz richtig. Ich habe schon mehrfach beim Kauf einer Waffe auf gelb AUCH die dazu passende Munition übernommen. " sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben " steht , nicht nur auf meiner, gelben WBK . Und da steht zunächst mal nichts von " für in die WBK eingetragenen Waffen " . Und auch Händler haben mir schon beim Kauf AUCH die passende Munition überlassen. Stand so auch auf den Kaufbelegen , die dem Amt beim Eintragung in die WBK vorgelegt wurden . Mit einer leeren WBK NUR Munition zu erwerben wird aber schwer.
  10. Kollege hatte bei deren Kontrolle eine Schutzweste mit besserer Klasse als die Kontrollierenden in seinem Waffenraum hängen. Auf die Frage warum antwortete er " weil ichs kann und weil ichs darf! " Wurde eine entspannte Kontrolle.......................
  11. Nicht falsch verstehen, ich würde auch ungern 4 Fremde in meine WOhnung und an meine Waffenschränke lassen. Passiert so hier im Saarland noch nicht, aber hier sind sie sich nicht blöd genug vor der Tür schusssichere Westen anzulegen wenn sie zur Kontrolle kommen. Jedenfalls in einem Amtsbereich hier.
  12. Grade für Köln wurde doch immer geschrieben das die Kontrollen Geld kosten. Und zwar pro Nase der Kontrollierenden. Das die in der Konstellation auflaufen wurde auch schon mehrfach geschrieben hier. Also 2 SB plus 2 Uniformierte............
  13. Mittlerweile nutzen die Sprengstoffe......
  14. Ich denke kein einziger Fall von Geldautomatensprengung wurde mit NC oder Schwarzpulver durchgeführt. Wenn die was ändern wollen dann bitte eine angleichung an die anderen EU Staaten. KEIN Lehrgang mehr, WBK mit wiederladbaren Kalibern reicht vollkommen aus. In anderen Ländern sprengt sich da auch keiner in die Luft beim Wiederladen!!!!!!!!!!!!!!!!!
  15. Grade in der Altersgruppe hatten wir im Verein in den letzten jahren einen immensen Zulauf. Einige haben sogar ihre " Kinder " mitgebracht. Auch einige Ehepaare in dem alter . Grade hab ich 2 über 60 jährige in Arbeit auf dem Weg zur eigenen WBK. Auch haben wir eine Dame im Verein, auch über 60, die offen zugibt am ende eine Waffe im Haus haben zu wollen und die Schiesstermine als " notwendiges Übel " dafür in Kauf nimmt .Auch bei dem einen oder anderen Ehepaar habe ich diesen Eindruck . Da sie aber alle Regularien erfüllen obliegt es nicht mir ihre Intention in Frage zu stellen. ICH zumindest habe für "mein Umfeld " den Eindruck das wir immer mehr werden. Und würde die " Haus und Hofverteidigung" wie in Österreich bei uns als Bedürfnis anerkannt würden die Verkaufszahlen von Waffen gradezu explodieren.
  16. Auch wenn ich jetzt nicht belegen kann wo steht das man auch zu Hause nur umgang mit Waffen haben darf, wenn es zum " vom bedürfnis umfassten Zweck " stattfindet....der Spruch " wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen " schwebt FÜR MICH über allem ( wenn es um Waffen geht ) . Diese Karte wird immer wieder auch bei Urteilen gezogen und meist nicht zum Guten für uns.ICH würde mir nicht wünschen das mal vor Gericht ausfechten zu müssen. Das Gerichte gerne mal " einen drauflegen " wenn es um die Gesetzesauslegung geht, siehe Schlüsselurteil, wäre MIR das zu riskant.
  17. Wie du schon selber ausführtest und belegt hast gibt es den Begriff des Führens innerhalb der eigenen Wohnung nicht. Du hast aber "umgang" mit der Waffe wenn du sie am Mann hast. Und der Umgang mit unseren Waffen ist uns nur zum "vom Bedürfnis umfassten zweck " erlaubt. Mag ein paar Gründe geben das zu belegen, aber was machen Richter i.d.R. aus sowas? "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen.........." Dieser " Gummibegriff " wird immer mehr genutzt um WBK`s zu lochen. In Zeiten wo der Umgang mit einer Bohrmaschine im eigenen Haus ( da rennt einer mit einer Waffe durch die Wohnung ) einen "Zeugen " dazu veranlasst die Polizei zu rufen und die mit großem Besteck anrückt würde ICH mir das " Führen " einer Waffe im eigenen Haus schon 2 mal überlegen. Oder drauf achten dies nicht vor dem Fenster zu tun.....................
  18. Hier im Saarland hatte einer ein nicht angemeldetes Gewehr aus Zeiten wo die noch bei Neckermann im Katalog standen mit im Tresor. Neben seinen legalen Langwaffen. War sich keiner Schuld bewusst. Die hatte er ja legal erworben damals...................nur leider das anmelden vergessen..........................Dümmer geht immer, egal wie hoch die Messlatte dafür liegt
  19. Es ist vieles nicht gesetzlich geregelt und wird trotzdem gegen den LWB genutzt. Siehe Schlüsselurteil, um mal nur ein Beispiel zu nennen. Beim Umgang mit Waffen zu Hause werfe ich mal die Begriffe " wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen " und " vom Bedürfnis umfassten Zweck " in den Raum. Was Richter aus sowas machen sehen wir andauernd. Und der " vom Bedürfnis umfasste Zweck " schwebt über allem was wir mit unseren Waffen tun. Stimmt, dafür gibt es legale Gründe. Sollte dann aber auch ein allgemein anerkannter legaler Grund sein.
  20. Das würde ich bei einer Vorortkontrolle aber lassen. Grade wenn die Waffe geladen wäre. Umgang mit Waffen eigentlich auch zu Hause nur zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck". Wenn der IPSC Schütze Holsterübung macht wird das vom Gesetz gedeckt sein. Aber irgendeinen Sinn muss man dann erst mal den "Besuchern " darlegen. Das es den Begriff " Führen " nur ausserhalb der eigenen Wohnung /des befriedeten Grundstücks gibt heißt nicht das jeder umgeschnallt und durchgeladen zu hause Waffen mit sich rumtragen darf. So jedenfalls sehe ich das Thema........
  21. Hier auch 35 Euro. Letztens im Verein einer diese Rechnung bekommen. 6 Monate vorher wurde aber auch ein HA beantragt und genehmigt. Hab ihm geraten das auf der Behörde anzusprechen. " Das war ein Systemfehler , braucht er nicht zu bezahlen " , wurde ihm gesagt. Wieviele hätten nix gesagt und einfach bezahlt ?
  22. Ich habe das urteil schon vor längerem gelesen und finde es hanebüchen. Noch obskurer ist, das er seine Jagdwaffen behalten darf und seinen 27er. Er hat auch schon, soweit ich mitbekommen habe, neue Jagdwaffen gekauft und angemeldet. Man kann nicht auf der einen Seite unzuverlässig sein und auf der anderen nicht. Ich könnte mir zwar Vorstellen das für Jagd, den 27er und die roten WBK`s jeweils andere behörden zuständig sind und dien anderen beiden diesen Wahnsinn nicht mitgehen. Ich hab keine Ahnung wie das in NRW geregelt ist. Hier sind Waffenbehörde und untere Jagdbehörde die gleichen SB. Nur der 27er wird von woanders Ausgestellt. Ist aber wohl in fast jedem Bundesland anders geregelt. Und so wie er sich grade in Essen ins Rampenlicht gestellt hat wird das seiner Sache bezgl WBK`s sicher nicht helfen............................
  23. Bei unserer Waffenbehörde reicht das. Schon mehrfach erlebt. Und ein Schreiben das eventuelle andere Erben auf diesen teil des Erbes verzichten. Das muss nix vom Notar sein. So oft wir hier über unsere Waffebehörde meckern, unterm Strich geht da einiges. Erbe ist Erbe. Kann auch der Nachbar oder Vereinskollege sein. Wenn da eine Behörde auf doof macht würde ich klagen. Wenns aber so geht wie bei Ralf und seiner Schwester nutzt das aber auch nix.....................
  24. Weil bei uns alles was irgendwie geht selber gemacht wird. Unsere Lüftung auf dem 50m ist auch selber gebaut. Bei der letzten Abnahme musste nachgerüstet werden. Angebot einer Fachfirma rund 12000 Euro. In Eigenregie selber gemacht etwas über 1000 Euro. Für das Material das nicht irgendeiner " besorgen " konnte. So wird hier im Saarland halt "geschafft ". Selbst Ersatzlamellen für die Kugelfanganlage gehen bei der Hütte zum Schrottpreis aus dem Werkstor.............................wird aber leider immer weniger was man so " besorgen kann. Vor den kugelfängen hängen Gummimatten. Da konnte einer vor kurzen jede menge davon von alten Transportbändern " besorgen " . Was wir da jetzt liegen haben würde neu gekauft auch 4 stellig kosten. Bei uns kennt man einen, der einen kennt der weiss wo man dies oder das her " besorgen " kann.............................und für unseren bestehenden Stand reicht das was wir haben. Auf anraten des Steuerberaters mussten wir vor 3 jahren sogar Geld ausgeben, weil wir angeblich zuviel hätten.........so zogen 2 Fallscheibenanlagen für 5000 Euro bei uns ein. Hatte ich heute abend wieder jede menge Spaß damit.
  25. Ja, das würde zu einigen Austritten führen, befürchte ich . Selbst eine angedachte Standgebühr wurde von den Mitgliedern abgelehnt. Aber irgendwas muss passieren, das steht fest. Billiger als bei uns , oder zumindest auf dem gleichen Niveau, kenne ich im Saarland aber keinen Stand. In meinem alten Verein waren es zwar auch 60 Euro p.a., dazu kommt aber noch eine Standgebühr von 8 Euro pro Schiessen.
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