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PetMan

WO Silber
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  1. 654 Stimmen abgegeben, 375 ja und 275 nein , 4 Enthaltungen.......... also angenommen
  2. ne, was ich gesehen habe war der Änderungsantrag der CDU/CSU.............der wurde abgelehnt
  3. wenn ich das richtig verstanden habe wurde es abgelehnt, oder ? Die war schon dran am reden als ich reinzappte
  4. Typisch, die Behörde " kann jetzt leider nix machen", aber lass du mal die 2 Wochenfrist verstreichen..................................
  5. Bei der zuständigen Waffenbehörde. Hab ich schon mehrfach gemacht und war immer kostenlos. Meist kam das nach stunden per email. Fordere ich nach jeder neuen Waffe für diese WBK erneut an. Am Anfang mehrfach weil ich bei den ersten Fehler fand, die anmerkte, durch ein neues Stammdatenblatt kontrollierte ob sie auch behoben wurden und teils immer noch Fehler drin waren. Ich halte 2 Grüne und 2 Gelbe WBK`s, KEINE war Fehlerlos. Ging von Wechselsystem als komplette Waffe aufgeführt über falsche Kaliber ( meine Walther PP war mit 7,65 Luger eingetragen ) , falsches Bedürfnis usw usw. Was man Falsch machen kann wurde Falsch gemacht......................... Mittlerweile ist das aber besser geworden bei unserer Behörde
  6. Heutzutage rechnen die dir ihre eigene Schlampigkeit als deinen Fehler an. Nicht richtig an- oder abgemeldet, nicht kontrolliert usw usw . Deswegen mein Appell an jeden Legalwaffenbesitzer, das eigene STammdatenblatt anzufordern und zu Kontrollieren. Das NRW strotzt nur so vor Fehlern..........
  7. Sowas ist ein Grund sich immer, auch anlasslos, sein Stammdatenblatt anzufordern. Ich hab hier bei uns selten von einem mitbekommen wo ALLES drin stimmte. Aber statt 12 nun 20 ist schon stramm. Und du sollst innert 2 Wochen Stellung nehmen, ohne das mit der SB besprechen zu können? Wahnsinn ! Gibt es ausser der SB noch jemand in der Behörde der dir dein Stammdatenblatt ausdrucken oder zusenden kann ? Bei uns geht das normal von heute auf morgen per email, mit Glück auch innerhalb stundenfrist. Hier würde ich jedenfalls sofort aktiv werden, bei solch einem Misstand. Da rückt die 2. Waffe im gleichen Kaliber absolut in den Hintergrund. Wenn morgen eine Aufbewahrungskontrolle kommt und die wollen 20 Waffen sehen und du hast nur 12 gibt es erst mal stress. Muss man nicht haben.
  8. und wieder verlangt eine Behörde etwas, was es im Waffengesetz gar nicht gibt. Das persönliche Schiessbuch ! Ist nirgends gefordert oder Vorgeschrieben im Gesetz und dadurch gibt es auch keine Normierung eines solchen. Das ein pers. Schiessbuch das Leben erleichtert ist unbestritten, es gibt aber keine Pflicht eines zu führen . Schiessen nachweisen kann ich auch über das Standbuch des Vereins oder Ergebnislisten von Wettkämpfen. Das verschiedene Verbände ein eigenes Schiessbuch vorgeben und ohne dieses nix Bescheinigen ist was anderes. Leistet solchen Begehren der Behörden aber imho Vorschub. Und wenn die Behörde dem Verband nicht glaubt was der Bescheinigt sollte dieser Aktiv werden.
  9. Plural? Also mehrere Wettkämpfe pro Waffe? Ab welcher ebene erkennen die einen Wettkampf an?
  10. Wo ist " hier " und was wollen die pro Ü- Waffe sehen ?
  11. Jepp, da geht es um die Zuverlässigkeit. Nach 5 jahren wird das 5. und 4. jahr abgefragt, nach 10 Jahren das 10. und 9. Jahr. Danach reicht für Waffen im Grundkontingent die Mitgliedsbescheinigung des Vereins aus. Die jahre 1,2,3 und 6,7 und 8 Werden nicht abgefragt. Deswegen sollte man auch dem Amt keine kopien der Schiessbücher überlassen. Wenn in den ungeprüften jahren kaum termine drin stehen könnten die auf dumme Gedanken kommen. So ein Fall wurde hier schon behandelt. Wie die Verbände prüfen werden wir sehen WENN die verbände prüfen.
  12. Steht im Gesetz nicht " Quartal " und nicht 3 Monate? Bei der Quartalsregelung würde dein Beispiel reichen.
  13. Was meint deine Behörde mit " exakter Magazinkapazität " ? Ein 20er Magazin zb für ein AR hat 20 Schuss Kapazität. Oder wollen die Wissen wieviele KK Patronen man da reinschütten könnte wenn man das innenleben entfernt? Das in ein 20er Magazin eines AR10 mehr als 20 223 reinpassen dürfte klar sein, man kann sie aber nicht verschiessen. Dachte dieses "Problem " mit der Auslegung der Kapazität hätte isch mitlerweile erledigt...........dem scheint nicht so zu sein. Und wenn nur EINE SB deiner Behörde so agiert und andere nicht wäre ich schon bei der Fachaufsichtsbehörde deiner Waffenbehörde vorstellig geworden. Die Gründe hast du selbst aufgeführt. Das manche Waffenbehörden da sehr eigene Ansichten haben musste ich auch feststellen. Ich hab ein Schreiben meiner Behörde vorliegen , darin steht u.a. der Satz " Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " ( Fachaufsichtsbehörde ) . Wurde aber letztendlich für mich positiv entschieden.................
  14. Na ja, bei der Anhörung zu dem Thema kann ich mich an keine " Fachleute " erinnern die dem gesetzespaket zugestimmt haben. Jeder , aber wirklich jeder sah nur Probleme damit. Aber, wie immer, wird das die "Regierenden " nicht stören....................
  15. Ich wurde noch vor 2 Monaten bei Huntingsports nach einer waffenrechtlichen Erlaubnis gefragt, als ich dort Geschosse geholt habe. WBK reichte aus.
  16. Und wenn sie das ohne Änderungen durchwinken wird Karlsruhe oder der EUGH das wieder kassieren. Nur was nutzt das dann den Leuten die schon unter dem , ich schreib jetzt einfach mal "Schwachsinn" , zu leiden hatten. Und was SB so machen können wenn sie wollen haben viele von uns schon erlebt. Ich hab hier ein Schreiben meiner Behörde mit dem Satz" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium " . Dauerte Monate da einen " Meinungsaustausch " herbei zu führen. Wenn die Waffenbehörden sich anmaßen eine andere Rechtsauffassung zu vertreten als ihre Fachaufsichtsbehörde zeigt das, was JETZT schon so alles möglich ist, in diesem unserem Lande. Geht umgekehrt aber genauso, sie Schlüsselurteil in NRW. Nachtrag: Der Herr Hinnrichs aus Hamburg war schon in früheren Anhörungen eher auf unserer Seite. Guter Mann.
  17. eben, genau das meinte ich bei dem Fall in Hamburg. Nicht wieder fahren und einen Brief schicken, wenn die Munition da frei lag in dem Fall, mit der Vorgeschichte, die Polizei dazu holen und gleich die Waffen mitnehmen. Wäre nicht die erste Aufbewahrungskontrolle wo genau das passierte.
  18. Social Media........mir wurde mal mein Facebook Account " geklont " , sprich ein neuer Account mit meinen Daten und meinem Avatar gemacht und damit meine " Freunde " angeschrieben. Sollte so ein geklonter Account dazu benutzt werden um "Scheisse " zu posten und die Waffenbehörde sieht das bekomme ich erst mal den Stress. Das kanns ja nicht sein........
  19. In Hamburg hätte eine Durchsuchung siche auch wenig gebracht. Und bei Munition ausserhalb des Tresores/Munitionsschrankes PLUS dem Verdacht der im Raum stand wäre auch damals sicher schon nach gültiger Gesetzeslage ein einziehen der Waffen möglich gewesen.
  20. Gibt aber schon eine Petition https://www.openpetition.de/petition/blog/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen#petition-main
  21. Ich kann zu dem Thema nur immer wieder das sagen, was ich bei uns im Verein den neuen auch immer sage: Stellt den Antrag 2 Monate VOR ablauf der 12 Monatsfrist mit der bitte um das Anstoßen der Überprüfungen mit dem Hinweis, das das Bedürfnis Zeitgerecht nachgereicht wird. Machen bei uns viele Behörden mit, das Vorgehen. Sollte natürlich mit der Behörde abgesprochen werden.
  22. Wäre es die Intention des GG gewesen das wir nur noch schlüssellose Tresore am ende der Sicherheitskette haben sollen, dann hätte er Schlüsseltresore 2017 gleich verboten und Zahlenschlösser vorgeschrieben.
  23. Das wäre eine Sache die mich auch interessiert. Meine Frau hat in unserem Haus das gleiche Hausrecht wie ich. Wenn ICH die Nachschau erlaube und SIE eben nicht, was ist dann ? Ist ihr gegenüber die unverletzlichkeit der Wohnung für die nachschau auch " aufgeweicht " ? Oder wird MIR die Zuverlässigkeit entzogen wenn SIE keinen rein lässt? Zur not müsste ich dann die Schränke vor die Tür schaffen damit die nachschauen können ob ich sicher verwahre..............................
  24. Aus diesem Urteil geht ja auch hervor das er zb die Revolvermunition die seine Tochter benutzt hat im unverschlossenen Schreibtisch lag. Und das noch Monate später.............
  25. Mit "hier " meinte ich WO. Der geschilderte Fall allerdings kam bei uns vor .
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