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Akku kann man schon noch wechseln, nur nicht mehr selber...................Galaxy S10, Bildschirm UND Akku neu......200 Euro im glaub Mediamarkt............Meine Tochter bekommt halt alles kaputt..............
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Das S5 IST " Wasserdicht "....und man kann den Akku wechseln. Aber ja, das war wohl der Hauptgrund. Meine Tochter hat so ein Galaxy S2 und ein S3 gekillt...........im Bad in der Kloschüssel........................
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Funktioniert, neustes update ist drauf. Aber ob deine APP mit ANdroid 6.0.1. funktioniert weiß ich nicht. Installieren lies sie sich jedenfalls.
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Ich hab noch u.a. ein S5 , 2 jahre benutzt, mit Ersatzakku ,Hülle und Originalverpackung. Falls interesse daran besteht cheke ich es mal durch
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Eben. WENN es schon gemacht werden muss dann doch bitte auch von jemand der weiß was er da tut/kontrolliert und der im Thema ist. Und unangemeldete Kontrollen durch eine 450 Euro kraft? Dann kann dem passieren das er den ganzen Monat nicht eine Kontrolle machen kann...............leicht verdientes Geld dann. -
DAS (und das folgende, wollte kein Vollzitat ) sagt eigentlich alles aus. Und wenn er wieder in einem Verein ist wäre das auch absolut legal gewesen. Und der ganze Ärger wäre jetzt nicht da.Aber, die Uhr kann man nicht zurück drehen.....
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In dem Fall sehe ich das genauso. Durch den Austritt aus dem Verein/Verband ist das Bedürfnis weg. In der Zeit mit der WBK was erworben hätte Ärger gegeben. Jetzt muss halt, ausser der Sachkunde ( und auch da hast du Glück das die behörde die alte noch anerkennt) alles wieder von Null. Du schreibst zum Thema Tresor " alles vorhanden " . Verstehe ich das richtig ? Wenn du noch einen alten Klasse A hast brauchst du wieder Glück mit der Behörde wenn sie den anerkennen soll. Normalerweise müsste ein mindestens 0er Schrank her .
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Bei uns sind mittlerweile wieder Besucher der Behörde möglich, Eintragen einer Waffe geht also just in time.Meine letzter Voreintrag, KW auf Grüne WBK dauerte in 10/2020 ca 6 Wochen. Und ja, ich weiß..ich hab schon viel zu lange nix mehr beantragt ........
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Diese Auslegung ist für mich absolut nachvollziehbar. Das Problem ist nur, das Gerichte das anders sehen(können). Es soll ja wieder ein Referentenentwurf in Arbeit sein. Bist du da in deiner Funktion als Verbandsvorsitzender oder durch das Forum Waffenrecht involviert? Gibt es für die Verbände wieder, vermutlich wieder mit 2 Woichen Frist oder so, die Möglichkeit der Stellungnahme und ist man darauf vorbereitet? Ich kenne den Begriff und die Bedeutung von "Geheimdiplomatie " und das man nicht alles nach draussen tragen kann weil sich sonst alle Türen in den Ministerien schliessen, aber das sind die Sachen die "uns " natürlich Interessieren ? Gibt es " irgendwas " was man uns da Berichten könnte/dürfte?
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Doch......zu hause..............weil ich dann quasi auf dem Stand wohnen müsste. Natürlich übertrieben. Aber meine erste EWB ist " etwas " älter als 10 Jahre. Und Wettkämpfe und genug Schiesstermine kann ich für jedes Jahr nachweisen, auch über die Corona Jahre. Konnte ende 2022 noche eine Ü-Kontingentwaffe beantragen und bekommen. Aber eben nicht Wettkämpfe mit allen Waffen, weil es stellenweise für bestimmte Waffen einfach keine gab. Eine .32er Dienstpsitole kann ich leider nur bei Dienstpistole einsetzen. Dafür wurde sie erworben. Aber auch heuer wird es in meinem LV des BDS keinen Wettkampf dafür geben.
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Ein einheitliches Verfahren ? Gabs das schon mal ? " Das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Die Umsetzung obliegt den Ländern. " Soviel zu einem "Einheitlichen Verfahren " . und die " Umsetzung " unterscheidet sich heute schon zwischen 2 landkreisen im gleichen Bundesland. Solange die Umsetzung nicht auch der Bund erledigt wird es kein einheitliches Verfahren geben....................und dann noch nicht, wie viele andere Beispiele zeigen
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Wenn es am ende des Tages wirklich um jede einzelne Ü-KontingentWaffe geht hätte ich schon ein Problem. Ende 2020 zog eine Walther PP mit Bedürfnis Dienstpistole über den BDS bei mir ein. Seit dem gab es vom BDS LV 9 keinen einzigen Wettkampf wo ich diese Waffe hätte einsetzen können . Ich hatte dieses jahr wieder mit einer normalen LM gerechnet, aber man führt keine durch. Gibt Ersatzweise ein sogenanntes "Landespkoalschiessen " in den Vereinen, wo die Ergebnisse vom Verband eingesammelt werden. Dort wird aber nicht das volle Programm geschossen, das können die einzelnen Vereine gar nicht leisten für ihre Mitglieder. Somit hatte ich seit Erwerb der Waffe gar keine möglichkeit sie in der beantragten Disziplin ein zu setzen. Bin mal gespannt ob mir das irgendwann noch auf die Füsse fällt oder im Fall der Fälle die Wettkampflage in den letzten Jahren berücksichtigt würde..................... Nur............zur Not würde ich sie einem Büchsenmacher überlassen und sofort neu beantragen und würde sie auch wieder genehmigt bekommen. Weil, die Vorraussetzungen für den Erwerb einer Überkontingentwaffe erfülle ich eigentlich immer . Konnte ich selbst ende 2020 noch. Das zeigt doch eigentlich wie bekloppt diese Regel eigentlich ist.......................
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Dann hoffen wir mal das dies bei kommenden Gesetzesänderungen nicht mehr wiederbelebt wird. Man "hört " leider zu viel dummes Zeug die letzte Zeit. Der von @drummer geschilderte Fall schlägt da in die gleiche Kerbe
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Genau das wurde mir von einem Kollegen berichtet. " Flurfunk " im Schützenverband Saar. Unser Verbandsvorsitzender ist Justiziar beim DSB . Von da wäre das gekommen. Somit wäre der Erhalt des Bedürfnisses für Überkontingentwaffen höher als das erlangen des Bedürnisses. Aber vielleicht will man daran ja auch noch drehen. Zur Zeit gibt das Gesetz diese Forderung aber nicht her . Das da ein " Elefant im Raum steht " war hier ja auch schon mehrmals Thema, ich hoffe da wird dran gearbeitet. Vielleicht kann ja @Friedrich Gepperth was dazu schreiben.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
wie alle anderen Waffen in der WBK auch, also Kaliber, Hersteller, Model, halt ohne nummer. Weil die Waffe keine hat. Es wurde auch ieine Nummer von der Behörde vergeben die ich hätte angringen lassen können. Früher, vor dem NWR waren die wohl noch " entspannter " was sowas anging.......ist ein Reck Derringer in 4mmRL............ -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Eine meiner Waffen hat in der WBK die Nummer " Ohne ".............bin mal gespannt was sie da suchen bzw zu finden hoffen 😎 -
Ich hab einen HA und ein WS neu gekauft, alles andere sind gebrauchte gewesen. Alles was ich mal selber gekauft habe bekommt man heute nicht mehr für das Geld. Mein 686 hat mich 350 Euro gekostet. Auf der Kaufrechnung waren 300 Schuss IMI Munition mit drauf, von denen ich noch 150 mitbekommen habe. Heute liegt die Schussbelastung der Waffe so zwischen 25 und 30.000...............Die Waffen sind auf dauer nicht das Geld das weggeht, die halten u.U. ewig.....aber das Futter........................alleine durch den 686 sind , gerechnet mit Kaufmunition, 7500 bis 10000 Euro durch seit ich ihn habe.......also in 16 Jahren......meine Ruger 10/22 hat neu 340 euro gekostet.................da ist das 10 bis 20 fache an KK Munition durch als die Waffe neu gekostet hat.........oder mehr
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Dann kann man die Beamten ja bitten die Schuhe aus zu ziehen. Die Begeisterung wird sicher groß sein. Ausser man zieht zur Kontrolle ein "Nachthemd " an und bindest sich eine " Windel " auf den Kopf. Dann ist das sicher kein Problem.......... -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
na ich denke wenn die Moschee brennt zieht die Feuerwehr die Stiefel auch nicht aus wenn sie reingeht. Wenn Die Polizei aus der Moschee heraus beschossen wird sicher auch nicht. Frage jetzt beantwortet ? -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Gab einen Bericht wo bei der Durchsuchung einer Moschee die Schuhe/Stiefel ausgezogen wurden................ https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/sek-kommt-auf-socken-zur-terror-razzia-in-tempelhof -
Anmeldeschluss war gestern..........................
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das kann sein. ich weiß aber das es für den Sachverhalt , geladene Waffe im 0er oder 1er , ein urteil gab, als es noch nicht explizit irgendwo drin stand. Aber ich denke es wird in Deutschland kein Richter die " Eigensicherung " wegen der "Eigensicherung der Kontrolleure " gutheißen. Das kann nur in die Hose gehen. Und zwar in die eigene.................. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Laut Bundeslagebild reicht für " mit Waffe gedroht " schon aus, wenn sich einfach jemand bedroht fühlt.................und glaub mir, das werden die Kontrolleure, sich bedroht fühlen........... -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Diesen "Fakt " wird dir ein Richter erklären, kurz nachdem du ihm erklärt hast wie dein " Führen " von deinem Bedürfnis gedeckt war. Und Waffe am Mann tragen und Trockenübungen oder Putzen der Waffe zum Zeitpunkt einer angemeldeten Kontrolle kommt vor Gericht bestimmt auch super an.( "Führen " kann man eine Waffe imho auch nur ausserhalb des eigenen befriedeten Grundstücks/der Wohnung ) Du könntest das Gesetz auch so auslegen, das du dir alle deine Waffen umhängst und im eigenen befriedeten Garten herumpatrolierst . "Eigentlich darf man das ja" . Wird keinen Richter überzeugen.............. Und Waffenscheininhaber ist eine ganz andere Baustelle. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Bei denen unterliegt das Führen der Waffe aber nicht dem Waffengesetz. Kleiner aber feiner Unterschied.