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webnotar

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  1. webnotar

    Timer CED 7000

    Egal, besser man hat, als man hätte! Be a boy-scout, be prepared! Es gibt Vieles, wofür man als vorbeugend Planender ausgelacht wird; aus einem "gelernten" KatS-Führer kriegt man das Vorbeugen eh nicht raus, auch wenn es was kostet. Ich denke schmunzelnd an die Zeit, als Leute Andere mit durchaus sinnvollen Vorräten als "Prepper" beschimpften, aber eben nur so lange bis alle anderen dann Angst bekamen und die Hamsterkäufe einsetzten. Quizfrage: Was braucht man zum Telefonieren, wenn alle telefonieren wollen? Reicht da ein "normales" Telefon?
  2. webnotar

    Timer CED 7000

    Zusatzinfo: Ich will die Timer-SO auf der Stage "coronaconform" ohne Nähe zum Schützen arbeiten lassen. Dazu brauche ich einen Timer, der sich (auch) aus der Ferne starten lässt und die gemessenen Daten auch über Distanz meldet. Ich habe gerade in P.-burg den SMARTSHOT SB 100 getestet. Der kann fast alles, ausser "richtig Laut" piepsen. Man hört ihn deshalb - aktuelles Modell - nur mit elektronischem Gehörschutz sicher. Er misst - je nach Einstellung - Schall oder Bewegung (ohne Störung vom Nachbarn), kann Verschlusseffekte vom Schuss unterscheiden und kann an der Waffe montiert auch mit "Gesten" gestartet werden. Besonders beeindruckend war, dass er - in der Mitte zwischen zwei Schießpositionen aufgestellt, auf ca 3 Meter Entfernung zuverlässig auch KK-Büchsenschüsse gezählt und getimed hat. Die Ausgabe der Daten ist umfassend und kann auch weiter verarbeitet werden. Ein Anzeigebord (für den Schützen zur Kontrolle und die Zuschauer zum mitfiebern) wird nicht angeboten. Ich warte auch noch auf den Zulauf von 2 Stück AMG-Commander-timern aus USA, für die bereits eine Schnittstelle in Practiscore existiert. Er erfüllt die Erfordernisse (Fernbedienung, Datenübermittlung) auch. Das Vorgängermodell konnte ich mit gutem Erfolg testen, insbesondre auch bei Echounterdrückung und Empfindlichkeit.
  3. Die Vorlage von Versandunterlagen bei der Behörde ermöglicht Erkenntnisse zur Person des Frächters.
  4. Die Brillen waren oben!
  5. Die sind wenigstens mal klar und verständlich
  6. Öh äh - wie jetzt. Ist die „Toilette“, deren Betretung wir vorschriftsmäßig erledigt haben, wohl gar nicht das Porzellanteil mit dem Sitz in dem Kabäuschen? und ... für Zusätzliches, maskiertes Personal der Gaststätte war nun wirklich kein Platz mehr!
  7. Ja, das zu verfolgen, dass das so im Konzept anerkannt wird, sollte allgemein von allen Vereinen und Verbänden angegangen werden. Kosten: 75 x 100 cm im Holzrahmen mit Aufhängematerial ca. 65 Euro.
  8. Ich hab es probiert. Das Konzept funktioniert. Poblem: beim gleichzeitigen Betreten der einen Toilette mit 2 Personen (natürlich mit Maske) war es auf dem Rand doch so eng, dass wir beinahe nasse Füße ....
  9. Der war richtig gut! Bravo!👏
  10. Tilmann (Steelman) informiert Hallo Ihr Lieben - Helfer, Teilnehmer, Sponsoren, Unterstützer und Interessenten. Zuallererst hoffe ich, dass Ihr wohlauf seid und dass auch Eure Lieben gesund und munter sind! Aber - shit happens! Mit blutendem Herzen und großem Bedauern muss ich seit heute den Beschränkungen und unangenehmen (rechtlichen) Tatsachen ins Auge blicken, die das Land Baden Württemberg aufgrund der Corona-Lage geschaffen hat. Als Matchdirektor habe ich diesen kummervollen Weg anzutreten und Euch darüber zu informieren, dass der Steelshot 20-1, also die komplette GERMAN STEEL 2020 im Juni deshalb ausfällt. Corona sucks! Die vom BDS getroffene (und mir damit ersparte) Entscheidung halte ich für richtig; die Rechtslage in BaWü ist unklar, verworren und ändert sich ständig. Die Virusgefahr für die Entscheider im BDS nicht abschätzbar, also ist Vorsicht geboten und Eure Gesundheit ist vor allem Anderen zu schützen. Eine seriöse und belastbare Planung ist damit für alle Betroffenen wohl unmöglich. Ich bitte Euch um Verständnis und hoffe, dass Ihr dem BDS und dem Sport dennoch die Treue haltet. Bitte meldet Euch, wenn Ihr Eure Starts bezahlt habt (dann seid im im IPSC-Matchportal auf „grün“), per Email beim BDS, damit Ihr Euer Geld zurückbekommt. Gebt dabei bitte Folgendes an, damit die gute Hanka keinen „Klapps“ bei der Prüfung und Erledigung bekommt: * Name des Zahlers (Kontoinhaber Abgangskonto) * Veranstaltungsname, also Steelshot 20-1-Teil I (SC) oder Steelshot 20-1-Teil II (SP) * Datum Eurer Zahlung des Startgeldes * Betrag Eurer Zahlung des Startgeldes * Betreff (Zahlungszweckangabe) der Überweisung des Startgeldes * Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Rücküberweisung Für die Septemberveranstaltung (Steelshot 20-2) werde ich versuchen, bei einem Arbeitseinsatz mit den Rangemasters, dem PS-Man und weiteren wichtigen Know-How-Trägern ein tragfähiges Durchführungskonzept zu erarbeiten und einen entsprechenden Muster-Aufbau zu realisieren. Von dem Ergebnis wird abhängen, in welchem Format (Matches, Stände, Stages, Sqauds, Slots) und mit wieviel Helfern und wieviel Teilnehmern der Steelshot 20-2 angeboten werden kann. Es sollen möglichst viele Schützen teilnehmen können. Es wird sicher Einschnitte geben, wahrscheinlich in der Anzahl der Slots und Beschränkung der Multistartoption (only one start for each shooter per match). Vielleicht wird auch der Zeitrahmen geändert (Donnerstag könnte Schießtag werden). Ich werde Euch über alle Änderungen vss. bis spätestens Mitte Juli informieren können. Wer mag, kann sich mit Kommentaren, Ideen und Vorschlägen melden. Es werden auf jeden Fall viele weitere Ganztags-Helfer für September benötigt, damit die Veranstaltung überhaupt stattfinden kann. Vielleicht könnt Ihr Euch ja bereits vorsorglich mit der Frage befassen, ob ihr bei nur je einem Start pro Match dann auch einen Tag helfen könnt. Letztlich werden, wenn wir die Planung neu aufsetzen, nur die Helfer sichere Startplätze haben, alle anderen werden nachrangig bedient. Eine Arbeitsgruppe für die Planung trifft sich derzeit 2 mal wöchentlich in einer Videokonferenz und brütet den Rest der Zeit über Lösungsansätzen. Jeder Unterstützer ist herzlich willkommen! Haut rein und bleibt gesund! Hauptsache Ihr habt Spaß! Euer Steelman Tilmann Keith
  11. Ich denke, es wird demnächst wieder möglich sein, nicht in großen Matches mit "vielen" Teilnehmern aber wohl mit einzelnen, getrennt voneinander organisierten und schießenden Gruppen von bis zu 5 Personen auf je einem Stand wieder zu schießen. Ob das dann auf der jeweiligen Anlage rechtlich zulässig tatsächlich machbar und betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, muss natürlich der Betreiber selbst prüfen und entscheiden. Die aktuellen Verordnungen der Länder stehen dem wohl nur so lange entgegen, wenn die Sportstätte "als solche für den Sport" geschlossen ist. * Die Einhaltung von Sicherheits- und Abstandsregelungen dürfte - auf den meisten Ständen - organisierbar sein. Für den Stand und die Zonen/Bereich dort muss ein "Bewegungsprofil" für Hin- und Rückweg der Schützen erstellt und seine Einhaltung organisiert werden. * Für die Plätze des Funktionspersonal helfen Scheiben, wie die an der Supermarktkasse. * Das Tragen von Masken kann in der Standbenutzungsordnung verankert werden. Die Matchagentur hat Zugriff auf waschbare und mehrfach verwendbare Mund-Nase-Masken, die von der Premium Bodywear AG in Chemnitz hergestellt werden. Diese können beim Schießen - auch mit Langwaffen - gut verwendet werden. Das Besondere daran ist, dass es KEINE "Ohrenhenkel" gibt, aufgrund derer sonst ja die Ohrstöpsel rausfallen. Anfragen zum Erwerb, auch in größeren Mengen, können direkt an die Premium Bodywear AG gestellt werden. * Ähnliche Scheiben wie die vom BDS für Speed Steel® genutzten Makrolonscheiben in Holzrahmen können als Abtrennung/Spuckschutz zwischen Schütze und Aufsicht aufgestellt oder aufgehängt werden. * Mit dem neuen Smartshot-Timer, der sich auf dem Schießtisch platzieren und über eine App vom Tablet aus bedienen lässt, wird eine räumliche Annäherung des Zeitnehmers an den Schützen entbehrlich. Hierzu schrieb mir der Hersteller auf Anfrage: " ... - der SB100 lässt sich im Range Officer Modus vom Tablet aus starten. Sobald du diesen Modus als Disziplin auswählst, erscheint der Button "Countdown" starten. Am einfachsten ist es, wenn für die Messung beim Wettkamp der Akustikmodus verwendet wird. Dann kann der SB100, z.B. auf einer Ablage vor/neben dem Schützen abgelegt werden und muss nicht an der Waffe montiert werden. * Ich habe für die Kommandokommunikation des RO mit dem Schützen ein elektronisches Soundboard gekauft. Ich und kann damit aus dem Rückraum - direkt am Platz des Schützen oder auf Distanz und ohne Anbrüllen und Anspucken - die typischen Kommandos erteilen. Der RO kann in "verordnungskonformer Entfernung" den Schützen bedienen und "bewachen". Ein Eingreifen im Falle des Erfordernisse ist damit möglich. Ich versuche gerade über den BDS einen "Maintainence-Tag" in Philippsburg mit einer kleinen "Steel-Crew" genehmigt zu bekommen, wo wir mit den dort vorhandenen Materialien eine solche Standsituation musterhaft aufbauen und dann dokumentieren und als Blaupause verbreiten könnten. Wer mehr erfahren mag, kann mich gern anrufen. Tilmann (Steelman des BDS)
  12. I. Quarantänemotiviert und von Wahnvorstellungen getrieben ergänze ich den fiktiven Sachverhalt und die Meinungsumfrage um eine fiktive Fortsetzung wie folgt: 1. Im Rahmen einer Sitzung aller Vorstandsmitglieder des Vereins, an der auch ein Volljurist (als Moderator) und je ein hoher Funktionär von Bundes- und Landesverband teilnimmt, verpflichten sich der dem Dachverband angehörende Verein (e.V.) und der Initiator der Clubidee persönlich, bis zum Ablauf einer kalendermäßig bestimmten Frist 1.1. zu einer vom Bundesverband vor dem Versand freizugebenden, zutreffenden schriftlichen Information aller aus dem Verein ausgeschiedenen Clubmitglieder über die Rechtslage im Hinblick auf die Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft und das mögliche Fortbestehen bzw. Widerrufsbetroffensein etwa vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnisse, 1.2 zur Erfüllung der Pflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG durch eine schriftliche, vom Bundesverband vor dem Versand freizugebenden Information der Waffenbehörden über das Ausscheiden der bisherigen Vereinsmitglieder und 1.3 zum Nachweis von 1.1 und 1.2 gegenüber dem anerkannten Schießsportverband, dem der Verein angehört. 2. Nichts von alledem geschieht innerhalb der vereinbarten Frist. II. Ich stelle jetzt die Frage - wie eingangs beschrieben für einen Freund der selbst kein Internet hat: 1. Wie bewertet Ihr das Verhalten des Vereins? 2. Welche Folgen kann das Verhalten des Vereins für den Landesverband haben? 3. Welche Folgen kann das Verhalten des Vereins für den Bundesverband haben? 4. Was wäre aus Eurer Sicht eine angemessene Reaktion von 4.1 Landes- und 4.2 Bundesverband? III. Dass es sich um eine absurde, unvorstellbare und völlig frei erfundene Sachverhaltskonstellation handelt, wird nochmals ausdrücklich betont, auch wenn das ja offensichtlich ist! Alles ist rein fiktiv! Danke für Eure Meinungen!
  13. zu 1 - ja, das dürfte tatsächlich einen Unterschied vim Inhalt der Erlaubnis her machen zu 2 - Ja, siehe 1 zu 3 - Nachlesen und Mühe wird sich die Behörde wohl nicht machen; da mag dann vielleicht das VG entscheiden. Für die, die "ja nur schießen wollen", wird es nicht lohnen, das gerichtlich klären zu lassen, wenn eine ganz einfach Lösung auf der Hand legt.
  14. Danke für das Ausleiehn Deiner Birne! Q.e.d
  15. Ja bedeutet das Widerruf oder "nix Neues mehr"? gibts dann überhaupt noch ne Gelbe?
  16. Ja, recht hast du. Mir geht es um den Besitzstand.
  17. Waffen behalten - ok, aber aufgrund welcher Erlaubnis? Grün oder Gelb? Gibts die Erlaubnis, die die "Gelbe SpSch-WBK" dokumntiert, denn auch für § 8 Sportschützen? Ich zweifle daran, belehr mich gern! Ansonsten danke für Deine Ideen und Hinweise. Diese machen mir mal wieder klar, wie schwierig es ist, ein solches Quiz zweifelsfrei zu formulieren. > Gibt genügend denkbare Fälle, die mehr als "Ende Januar" möglich erscheinen lassen. << Hast du mal ien Beispiel > Kommt auf das Datum des "Rücktritt vom Austritt" und weitere Umstände an. << Nach Wirksamkeit, also im neuen Jahr >
  18. zu 1: § 8 WaffG - "verbandsfreier Sportschütze" zu 2: Ich sehe nicht, was für Probleme er bekommen kann, deshalb meine Frage.
  19. Es ging konkret um den Erhalt der "Gelben" aufgrund "Fortbestand des Bedürfnisses". Bleibst Du Da bei Deiner Position, wenn Du in der WaffVwV gelesen hast, was dort unter 4.4 im 3. Absatz steht? Habe ich da einen Denkfehler? ..... Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.
  20. Ich werd irre, es gibt Leute hier, die bleiben echt beim Thema - danke, Du bis mein Held!
  21. zu 1: Nein, ich strebe wirklich nach Erkenntnis zu 2: Wäre cool, aber ich suche eher das gedankliche Sparring, also die brutalstmögliche Fachkritik (a.A.)
  22. Und wenn schon - jedenfalls werden Namen, Orte und Verband nicht genannt. Ausserdem - kein vernünftiger Mensch sondern nur das Leben kann sich so einen Fall ausdenken! Eine Rechtsfrage, und um nichts anderes geht es mir, ist einfacher zu beantworten, wenn man den Sachverhalt reduziert darstellt. "Ich weiss was, aber ich sage nichts" finde ich überflüssig; mir geht es um Prüfung meiner Einschätzung und Erkenntnis, weil das Thema durchaus Brisanz bekommen kann. In meinen Klausurtexten hiessen die Protagonisten bei Vermögensdelikten früher mal "B. Trüger" oder "Karl Klau"; im vorliegenden Fall hätte ich den Handelnden Winnetou nennen können.
  23. Bitte um Bewertung der Rechtslage im Zusammenhang mit der Pflicht zur Benennung Ausgeschiedener nach § 15 Abs. 5 WaffG I. Sachverhalt Hier der - selbstverständlich völlig frei erfundene - Sachverhalt, zu dem ich meine Bewertung auf Basis der bis zum 15.2.2020 geltenden Fassungen des „WaffG“, der WaffVwV und der AWaffV der BRD gern auf den Prüfstand stellen würde. 1. Ein fiktiver eingetragener Schießsportverein mit ca. 750 Mitgliedern ist unmittelbares Mitglied eines ebenso fiktiven Landesverbandes (e.V.) und mittelbares Mitglied eines noch fiktiveren Bundesverbandes (e.V.), der als Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 WaffG anerkannt ist. Nach der Satzung des Bundes- und des Landesverbandes sind Vereinsmitglieder der Mitgliedsvereine automatisch mittelbare Mitglieder von Bundes- und Landesverband. 2. Nach der Satzung des Schießsportvereins wirkt ein vom Mitglied erklärter Austritt aus dem Verein mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. 3. Um ihre Beitragszahlungspflicht um 100 Euro pro Jahr zu mindern bilden 333 Mitglieder dieses Vereins im Sommer eine „Bedürfniserhaltergruppe“. Sie gründen dazu einen neuen, nicht eingetragenen Verein als „Club“. Der Club schließt eine eigene Versicherung für seine Mitglieder ab. Dieser „Club“ gehört weder dem bisherigen Bundes- noch dem Landesverband und auch keinem anderen anerkanntem Schießsportverband an und hat auch keine entsprechenden Aufnahmeanträge gestellt. 4. Alle Clubmitglieder, bis auf den Initiator, erklären frist- und formgerecht den Austritt aus ihrem bisherigen Schießsportverein zum Jahresende. Die Mitglieder des neuen Clubs gehen - aufgrund einer Information des Initiators der Veränderung - davon aus, dass diese Form der Mitgliedschaft künftig für den Fortbestand des Bedürfnisses reichen würde, wenn sie künftig keine weiteren Waffen erwerben und auch nicht an Verbandsmeisterschaften teilnehmen wollten. 5. Alle Gründer und auch der Initiator, der selbst aus dem Landesverband aber nicht aus dem alten Verein ausgetreten ist, werden ab dem Januar des Folgejahres weder dem Bundes- noch dem Landesverband als Mitglied des früheren Schießsportvereins (e.V.) gemeldet. 6. Die Gründer und auch der Initiator entrichten an diese beiden Vereine (BV und LV) keine Beiträge mehr. 7. Die Gründer, sehr wohl aber der Initiator, werden darüberhinaus auch vom bisherigen Verein nicht mehr als Mitglied angesehen oder behandelt, insbesondere auch nicht zur Beitragspflicht herangezogen. 8. Der verlierende, eingetragene Schießsportverein unterlässt es bis zum Ablauf des 13.3. der zuständigen Behörde die betroffenen Mitglieder nach § 15 Abs. 5 WaffG zu benennen. 9. Der Verein begründet das Unterlassen der Meldung durch Erklärung seiner Organe unter anderem damit, * dass es bereits ca. 10 % Rückkehrwillige gebe, * dass vermieden werden solle, dass die ausgetretenen Mitglieder bei einer frühzeitigen Meldung „Probleme bekomme könnten“ und * dass bereits versucht werde, „im Jahresverlauf einige dieser Mitglieder in den Verein zurück zu holen“. II. Ich bitte Euch um Eure (bitte begründete!) Meinung zu folgenden Fragen bzw. der von mir eingenommenen Position: 1. Genügt für den Fortbestand des Bedürfnisses für den Besitz von Schusswaffen als Sportschütze (alte / neue gelbe Sportschützen-WBK) die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, wie sie vorstehend beschrieben ist? > Ich: Nein. Die Betroffenen werden zu „§ 8 WaffG“-Personen. 2. Wann ist vom Verein die Benennung nach § 15 Abs. 5 WaffG vorzunehmen, nachdem das WaffG hierfür keine Frist nennt. > Ich: Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, im Zweifel sofort. Das bedeutet, die Anzeige muss bei einem 3-monatigen Vorlauf aufgrund der Austrittsfrist bis Mitte, spätestens Ende Januar raus. 3. Welche Wirkung auf die Benennungspflicht des Vereins nach § 15 Abs. 5 hat der „Rücktritt vom Austritt“ einzelner Mitglieder? > Ich: Keine. 4. Welche Bedeutung für die frühere Mitgliedschaft hat eine Rückkehr in den Verein im Laufe des Folgejahres ? > Ich: Keine; es liegt ein Neueintritt vor. 5. Welche waffenrechtlichen Konsequenzen hat das Unterlassen der Meldung des bisherigen Vereins für 5.1 den Verein und seine Organe > ich: Keine; Straf- und Ordungswidrigkeitsvorschriften gibt es insoweit nicht. 5.2 den Landesverband, dessen Mitglied der Verein ist > ich: Dem LV kann vom BVA sofort die Bedürfnisbescheinigungskompetenz - zunächst im Hinblick auf alle Mitglieder des Vereins - entzogen werden, wenn der LV den Verein nicht nachdrücklich sofort nach dem Bekanntwerden der Problematik zur Erfüllung von dessen Pflichten anhält oder die Austrittsmeldung im Eigeninteresse selbst erledigt, da er ja auch selbst mittelbare Mitglieder verloren hat. 5.3. den anerkannten Schießsportverband, dessen mittelbares Mitglied der Verein ist > ich: Dem Bundesverband kann sogar theoretisch am Ende die Anerkennung entzogen werden, wenn er den Verein - ggf. über den Landesverband - nicht zur Erfüllung von dessen Pflichten anhält oder die "Ausscheidensmeldung" im Eigeninteresse selbst erledigt, da er ja auch selbst mittelbare Mitglieder verloren hat. III. Anzuwendende Normen 1. § 15 Abs. 5 WaffG lautet in der zugrunde zu legenden Fassung: „(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.“ 2. Die WaffVwV erklärt zu § 14 WaffG unter anderem: 8.1 Ein Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und Munition kann nach § 8 anerkannt werden, wenn von der Rechtsordnung gebilligte persönliche oder wirtschaftliche Interessen bestehen. ….. Personen, die einem Schießsportverein angehören, der nicht Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist (nicht organisierte Sportschützen), können ein Bedürfnis nach § 8 nur in Ausnahmefällen geltend machen. 3. Die WaffVwV erklärt zu § 15 Abs. 5 WaffG unter anderem: § 15 Absatz 5 nimmt den schießsportlichen Verein in die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder zu melden. …... Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. …. Bitte beachtet, dass Ähnlichkeiten der Vorgangsbeschreibung mit derzeit kursierenden Gerüchten über angebliche tatsächliche Sachverhalte rein zufällig sind! Ich frage auch eigentlich für einen Freund, der kein Internet hat ...... Vielen Dank für Eure Beiträge!
  24. webnotar

    Neuer IWA Termin

    Wir machen, wenn uns die "Krone" nicht auf den Kopf fällt, mit der Matchagentur, GORDON Verwaltung trotzdem mit.
  25. webnotar

    Neuer IWA Termin

    Die Messe wird um 25 % der Laufzeit gekürzt, einer Vielzahl von Ausstellern beraubt, die so kurzfristig nicht umplanen können und dazu das Besucherpotential verkleinert, indem Überkreuzaktivitäten unbeachtet bleiben. Mals sehn, wie das auf die Preise für die Aussteller wirkt.
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