

mühli
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ist das die berühmte, kann sowohl als auch Frage? Im Prinzip doch Auslegungssache jenachdem es der Gesetzgeber/Behörden auslegen oder eben nicht auslegen. Denkbar ist auch je nach Interpretation des Urteils, jede Behörde von Bundesland/Landkreis zu Bundesland/Landkreis verschieden, ihr quasi eigenes Süppchen kocht, sofern es Spielraum gibt! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das hiesse konkret in der Praxis bzw. im Umkehrschluss, nur noch Einzelladerpistolen, à la Thompson und co. bis max 2-schüssiger Derringer erlaubt oder halt eben Revolver? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Das ist ja der Hammer! Sozusagen ein trojanisches Pferd bzw. Schildbürgerstreich vom feinsten! Damit kann man also auch KW's untersagen oder wie soll man dies als Laie verstehen? -
Zimmermann ist in der Schweiz ein sehr gut bezahlter Handwerksjob. Ich denke der Nettolohn könnte um die 4500 Franken, ja evt. sogar die 5000 Franken oder mehr übersteigen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mach dich nicht verrückt! Ich denke es ist normal sich für den Worst-Case Fall vorzubereiten und dies zu diskutieren bzw. besprechen was für mögliche Alternativen es geben könnte. Für dies ist ja auch ein Forum da. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich meinte eher der Vergelich mit IPSC und Vertedigungsschiessen, anhand des Kommentars, da gibt es dnan doch noch Unterschiede. Mal abgesehen davon, ist IPSC ja in Deutschland kein Problem bzw. allen Interessierten zugänglich. Nur hat der deutsche Gesetzgeber halt strenge Auflagen gemacht, wer sog. Verteidigungsschiessen üben darf und wer nicht. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie sieht das eigentlich aus, wenn jetzt ein Jäger ein M4 hat? Lauflänge ist doch zu kurz, um diese Waffe als Sportschütze nutzen zu dürfen? Muss man jetzt den Lower (aus)tauschen oder wird man eher getreu dem Motto handeln, abwarten und Tee trinken und mal schauen was passiert verfahren? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Was oll man dazu nur sagen, nur dass hier Aepfel mit Birnen vermischt werden! -
Bilderstrecke anschauen http://www.spiegel.de/fotostrecke/john-dillinger-us-staedte-streiten-ueber-waffe-von-gangster-fotostrecke-135980-18.html Nachtrag: http://www.spiegel.de/panorama/john-dillinger-us-staedte-streiten-ueber-waffe-von-gangster-a-1085082.html
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nebenbei ein Posting aus dem Forum Wild und Hund ein Beispiel von gelebter Praxis nach dem Urteil. Ich zitiere das Posting: -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich gebe ganz ehrlich zu, ich habe Angst wegen einem allfälligen und/oder schleichenden Halbautomatenverbot (Langwaffen). So weit könnte es tatsächlich kommen, ich traue der EU-Kommission da alles zu. Ich fürchte die stehen ganz oben auf der (geheimen) Traktandenliste zum einkassieren, böse gesagt. Sofern die Halbautomaten als Langwaffen mal weg sind, ist es nur noch ein kleiner Schritt zu den halbautomatischen Kurzwaffen, sprich den halbautomatischen Pistolen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hier nebenbei http://www.jawina.de/?p=10388 noch ein Kommentar zum Urteil. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dein Anliegen in Ehren, aber ich fürchte das scheint wenig erfolgversprechend anhand deines Beispiels. SV mit Langwaffe mit wechselbaren Magazinen, wie willst du das glaubhaft darlegen? Der Gesetzgeber könnte dann einwenden, wieso 5 oder 10 Schussmagazin als Reserve, ein 2 Schussmagazin als Reserve würde es doch auch tun oder ähnliches? Ich weiss, das hört sich jetzt evt. idiotisch an, aber könnte durchaus denkbar sein, als Gegenargumentation zu deinem Anliegen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@schattenspeer Danke für die Aufklärung. Da denkt man, man hat schon alles gesehen bzw. gehört was das Waffenrecht und co. alles an Absonderlichkeiten hervorbringt und dann kommt so ein Oberhammer von einem Gericht. Wichtig ist, kein St. Floriansprinzip anwenden, weil wir sind alles LWB und müssen solidarisch zusammenhalten. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Doch das habe ich schon kapiert, ich habe nirgends von benützen der Magazine geschrieben. Es ging mehr um Fotos zu machen und im Netz präsentieren, das ist ja (noch) nicht verboten. Auf dieses Post bin ich eingegangen, weil mokiert wurde, dass es wohl User gab die ihren AK Klon mit 30 Schussmagazin etc. fotografiert haben und hier auf WO die Fotos davon gepostet haben. Ob man das soll oder nicht soll, kann man ja kontrovers diskutieren, aber das ist eher nebensächlich zum Thema bezogen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja OK das kann man kontrovers diskutieren. Jedoch ist es wohl in der Natur der Sache, dass was man hat bzw. erwerben kann inklusive Zubehör, auch auf einer Plattform eines Waffenforums präsentieren möchte. Ist doch allzu menschlich und daraus gleich einen Strick zu drehen halte ich für verfehlt. Ich denke in einem Waffenforum, darf und soll man solche Bilder zeigen dürfen. Es gibt ja genügend Jäger die gleichzeitig auch Sportschützen sind, die in entsprechenden Disziplinen mit Halbautomaten und entsprechenden Magazinen über 2 Schuss schiessen dürfen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Weil wir leider im Schengenclubboot mit drinsitzen und die Evaluationen die gerade ausgearbeitet werden, dann auch die Schweiz in ihrem Waffenrecht mitübernehmen müssten. Zumindestens bis zu einem gewissen Grad oder dann als typisch Schweizer Kompromiss, welcher niemand richtig glücklich macht. Sonst würde ich mich u.a. nicht so aufregen über geplanten oder ungeplanten Nonsens was die Kommission im EU-Elfenbeinturm ausbrütet bezüglich Waffenrechtsnovellierungen oder was auch immer dabei dann schlussendlich rauskommt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ist gerade in französischer Sprache, nicht immer einfach zu verstehen für mich. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich flippe noch aus wegen Sommaruga http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/schengen-und-schweizer-sturmgewehre-sommaruga-fuer-pragmatisches-waffenrecht-ld.6360 -
So lautet es http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Schweizer-bewaffnen-sich-mit-Elektroschockern-28913892 hier
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das heisst konkret, keine Sig Sauer P220er, Beretta 92, H&K P30, Glock 17 etc. Selbst ne olle Parabellum 08 oder ne Taschenpistole wie eine Walther 8 in 6.35 mm wären dann betroffen. Ach du heilige Marie, quasi ein Pistolenverbot durch die Hintertür. Übel übel sowas, aber den EU-Demokraten durchaus zuzutrauen. Ein Schildbürgerstreich allererster Güte wäre dies sozusagen. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Gefahr http://www.blick.ch/news/politik/terror-gefahr-eu-will-schweizern-sturmgewehre-verbieten-id4707447.html für die Schweizer Schützen und co. wegen Evaulierung. -
Ich würde einen Bleistift oder ähnliches zwischen dem gespannten Hahn und Schlagbolzen nehmen bzw. dazwischen stecken beim Revolver. Dies darum, sollte ich beim manuellen Entspannen abrutschen, macht es nicht Bumm, sondern quetscht es höchstens den Bleistift oder ähnliches. Bei SA-Pistolen mit Sicherung kann man gleich verfahren bzw. bei Entladung, einfach Magazin rausnehmen und Ladebewegung machen bis Patrone rausgeworfen wird. So kann man sich das manuelle Entspannen ersparen.
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Auch in der Ostschweiz steigen die Waffenverkäufe http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ostschweiz/tb-os/Mehr-Frauen-mit-Waffen%3Bart120094,4515783
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Update: http://www.blick.ch/news/politik/82-verlorene-armeewaffen-im-jahr-2015-verlegt-verkauft-geklaut-id4652673.html