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mühli

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Alle Inhalte von mühli

  1. Doch das habe ich schon kapiert, ich habe nirgends von benützen der Magazine geschrieben. Es ging mehr um Fotos zu machen und im Netz präsentieren, das ist ja (noch) nicht verboten. Auf dieses Post bin ich eingegangen, weil mokiert wurde, dass es wohl User gab die ihren AK Klon mit 30 Schussmagazin etc. fotografiert haben und hier auf WO die Fotos davon gepostet haben. Ob man das soll oder nicht soll, kann man ja kontrovers diskutieren, aber das ist eher nebensächlich zum Thema bezogen.
  2. Ja OK das kann man kontrovers diskutieren. Jedoch ist es wohl in der Natur der Sache, dass was man hat bzw. erwerben kann inklusive Zubehör, auch auf einer Plattform eines Waffenforums präsentieren möchte. Ist doch allzu menschlich und daraus gleich einen Strick zu drehen halte ich für verfehlt. Ich denke in einem Waffenforum, darf und soll man solche Bilder zeigen dürfen. Es gibt ja genügend Jäger die gleichzeitig auch Sportschützen sind, die in entsprechenden Disziplinen mit Halbautomaten und entsprechenden Magazinen über 2 Schuss schiessen dürfen.
  3. Weil wir leider im Schengenclubboot mit drinsitzen und die Evaluationen die gerade ausgearbeitet werden, dann auch die Schweiz in ihrem Waffenrecht mitübernehmen müssten. Zumindestens bis zu einem gewissen Grad oder dann als typisch Schweizer Kompromiss, welcher niemand richtig glücklich macht. Sonst würde ich mich u.a. nicht so aufregen über geplanten oder ungeplanten Nonsens was die Kommission im EU-Elfenbeinturm ausbrütet bezüglich Waffenrechtsnovellierungen oder was auch immer dabei dann schlussendlich rauskommt.
  4. Ist gerade in französischer Sprache, nicht immer einfach zu verstehen für mich.
  5. Ich flippe noch aus wegen Sommaruga http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/schengen-und-schweizer-sturmgewehre-sommaruga-fuer-pragmatisches-waffenrecht-ld.6360
  6. Das heisst konkret, keine Sig Sauer P220er, Beretta 92, H&K P30, Glock 17 etc. Selbst ne olle Parabellum 08 oder ne Taschenpistole wie eine Walther 8 in 6.35 mm wären dann betroffen. Ach du heilige Marie, quasi ein Pistolenverbot durch die Hintertür. Übel übel sowas, aber den EU-Demokraten durchaus zuzutrauen. Ein Schildbürgerstreich allererster Güte wäre dies sozusagen.
  7. Gefahr http://www.blick.ch/news/politik/terror-gefahr-eu-will-schweizern-sturmgewehre-verbieten-id4707447.html für die Schweizer Schützen und co. wegen Evaulierung.
  8. Ich würde einen Bleistift oder ähnliches zwischen dem gespannten Hahn und Schlagbolzen nehmen bzw. dazwischen stecken beim Revolver. Dies darum, sollte ich beim manuellen Entspannen abrutschen, macht es nicht Bumm, sondern quetscht es höchstens den Bleistift oder ähnliches. Bei SA-Pistolen mit Sicherung kann man gleich verfahren bzw. bei Entladung, einfach Magazin rausnehmen und Ladebewegung machen bis Patrone rausgeworfen wird. So kann man sich das manuelle Entspannen ersparen.
  9. Mehr Gängelungen seitens eines Anforderungskatalogs der kaum mehr Spielraum lässt. Kurzum, der LWB soll entmündigt und entwaffnet werden in Bezug auf Halbautomaten.
  10. Auweia was für eine Katastrophe die sich da anbahnt. Die Haben echt einen an der Schüssel, wenn ich mir den geforderten Massnahmekatalog zu B7 ansehe. Aber wie sagte schon Asterix zutreffend, die spinnen die Römer!
  11. Der Täter war ein Idiot, es gab keinerlei Gründe in eine Menschenmenge hineinzuschiessen. Wer sowas mit einer scharfen Schusswaffe macht, ob mit Absicht oder nicht, ist wirklich nicht ganz bei Trost. Den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen, das war es, was er nun mit diesem Blödsinn erreicht hat.
  12. Das macht Angst, so wird und kann quasi via Hintertür man als LWB vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Sozusagen EU-Demokratur in reinster Form und Auslegung.
  13. Wie schon einmal erwähnt, Bedürfnisprinzip bei Schusswaffen braucht es keines. Dies zeigen zahlreiche andere Länder in Europa und anderswo, dass es auch ohne bestens geht. Nur der deutsche Gesetzgeber will es nun einmal so und leider wird es fast ein Ding der Unmöglichkeit werden, ihn vom Gegenteil zu überzeugen. Auch gewisse Verbände etc. profitieren ja vom Bedürfnisprinzip und sind sicherlich nicht freiwillig bereit dieses "Pfrund" einfach so aufzugeben. Grosses Manko dabei, wird einem aus welchen Gründen auch immer, ein Bedürfnis verweigert, ist erst einmal Essig in der Suppe bzw. es wird u.U. vorerst nichts mit dem nächsten geplanten Waffenerwerb. Na ja, das ist dann halt die Kehrseite der Medaille.
  14. Gibt es ja in meinem Heimatland und zwar bis dato ohne grossen Probleme. Um es mal ganz salopp zu sagen, man hat mehr Freiheiten als Waffenbesitzer. Ich kann und darf selber entscheiden ob ich die als XY gekaufte Waffe als Sammlerwaffe bsp. eine Parabellum P 08 bei mir zuhause verstaue und praktisch (fast) nie damit schiesse, oder ob ich besagte Waffe regelmässig schiesse. Ich bsp. habe eine kleine Beretta 950 B alias Jetfire in 6.35 Browning. Diese kleine Pistole ist wohl absolut untauglich als Schützenwaffe, habe sie aber gekauft, weil sie mir gefallen hat. Auch einen 9 mm Para Revolver, denn viele für absolut überflüssig halten für den Schützensport besitze ich, weil eben an kein Bedürfnis gebunden. In Deutschland muss ich hingegen Sportschütze/Sammler (die Jäger lasse ich der Einfachheit mal aussen vor) bzw. beides sein, um eine Schusswaffe zu erwerben. Einfach so eine Waffe kaufen, weil sie mir gefällt und verstauen oder damit schiessen, je nach Lust und Laune geht in Deutschland nicht. Das ginge nur, wenn das Bedürfnisprinzip wegfällt, aber das will glaube ich der deutsche Staat nicht.
  15. Ja aber in den USA ist auch das concealed carry plus eben das open carry gesellschaftlich und politisch viel breiter anerkannt als in unseren Landen.
  16. Siehe Schweiz, aber Führen einer SV sieht der Gesetzgeber, mit Ausnahmen, nicht vor. Es braucht vorallem regelmässiges Training, wenn man eine KW zur SV führt. Ich spreche aus eigener Erfahrung heraus aus meiner Mlitärdienstzeit. Ich denke der Gesetzgeber wird dabei nicht mitmachen wollen. Da müsste schon eine "Revolution" passieren, damit der Staat erlaubt, dass die Bürger auch KW's zur SV führen dürfen ohne grossen Ausnahmeregeln.
  17. Sehr gutes Video aus dem Nachbarland
  18. Super und wenn die Ak's und deren Klone verboten werden (sollten), ist es nur noch ein Katzensprung die Ar 15 Devirate gleich mitzuverbieten.
  19. Ja leider kommt das zu oft vor. Wahrscheinlich hängt das u.a. auch mit dem Bedürfnisprinzip zusammen. insofern als Beispiel, wo eine bestimmte Gruppe im Gegensatz zu einer anderen Gruppe, waffenerwerbsmässig und "besitztechnisch" besser oder schlechter vom Gesetzgeber behandelt wird.
  20. Nennt man umgangssprachlich St.Floriansprinzip. Grassiert neben den Verbänden auch unter den LWB's leider viel zu stark. Beispiele wären Jäger vs. Schütze, Schütze vs.. Sammler etc.
  21. @Sindbad Aber nach EU-Definition ist es es eigentlich ganz einfach. Gut = Schusswaffen in den Händen des Staates (Polizei/Militär). Schlecht = Schusswaffen, dazu gehören die ganz ganz pööhseen Halbautomaten in den Händen rechtschaffender Bürger (LWB). Gleichgültig bzw. vernachlässigbar = Schusswaffen in den Händen von Terroristen/Kriminellen und wird als sog. in Kauf zu nehmender Kollateralschaden bzw. Restrisiko abgebucht. Ist doch simpel und logisch: Du als LWB bist nach EU-Definition in der Bringschuld und musst dich rechtfertigen warum du eine/mehrere Schusswaffe/n hast, obwohl du kein Terorrist/Krinineller bist oder zu einem Staatsorgan gehörst der dienstlich eine Waffe tragen muss. Bist du LWB? Tja Pech gehabt, du fällst nach EU-Definition nicht unter die Kategorie von Gut oder Gleichgültig bzw. vernachlässigbar und darum darfst du auch keine bösen Halbautomaten mehr erwerben und besitzen.
  22. Wer Nerven hat, morgen Montag ab 15.00 Uhr http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20151207-1500-COMMITTEE-IMCOkann man sich das "Trauzerspiel" live ansehen.
  23. Siehe hier http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/page-69#entry2264383 Beitrag #1366
  24. Ich fürchte jedoch, bei dem wird es nicht bleiben. Die EU will faktisch die Halbautomaten (LW) mit wahrscheinlich wenigen Ausnahmen, falls überhaupt, einkassieren bzw. verbieten und dies wird wohl erst der Anfang sein. Leider halte ich die EU und deren Akteure mittlerweile für so böswillig und hinterlistig.
  25. Super, da fällt wohl auch mein CZ VZ 61 Skorpion Halbautomat darunter und im dümmsten Fall dank Schengen, bin ich dann selber auch betroffen.
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