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Du hast eine andere Frage gestellt als Dein Vorschreiber. Und die Antwort, die Du bekommen hast, hat mit den Anforderungen des Waffengesetzes und der Zertifizierung eines Schrankes nichts zu tun. Der verliert nämlich nicht seine Löcher, nur weil Du ihn nicht anschraubst.
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Dein Problem ist einfach, dass Du nicht im Ansatz verstanden hast, dass die Norm für einen Gegenstand und die Vorschriften für dessen Anwendung zwei völlig verschiedene Dinge sind. Die Norm für den Gegenstand fordert verschiedene Eigenschaften. Wie das bei Normen eben so der Normalfall ist, benötigen nicht alle Anwendungen dieselben oder alle Eigenschaften, die in der Norm beschrieben sind. Das ist erst mal ganz grundlegend zu verstehen! Es ist auch völliger Quatsch zu behaupten, dass die Norm für einen Gegenstand erst bei bestimmter Handhabung oder Installation erfüllt ist. Wie ich den Schrank verwende, hat überhaupt keinen Einfluss auf dessen Zertifizierung. Die Norm dieser Schränke verlangt eine Verankerungsmöglichkeit, die haben die Schränke und damit entsprechen die der Norm. Jetzt kommt das Gesetz, das die Anwendung bestimmt: Das schreibt vor, dass ein solcher Schrank zu verwenden ist, weil dem Gesetzgeber bestimmte (nicht zwingend alle!) Eigenschaften der Norm wichtig sind. Das Gesetz regelt nicht, ob der verankert sein muss, welches Schließsystem verwendet werden muss und ob er an einem bestimmten Ort zu stehen hat. Das bedeutet, dass Du diese Punkte unter Berücksichtigung anderer gesetzlicher Vorschriften (oder eben Gerichtsurteilen zur Präzisierung bei nicht geregelten Fragestellungen) frei wählen kannst. Nochmal: Nur weil ein Gegenstand eine bestimmte Norm erfüllen muss, heißt das nicht, dass der Anwender zwingend alle diese Eigenschaften nutzen muss. Und die Anwendungsvorschriften für eine ganz andere Anwendung sind irrelevant.
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Absoluter Quatsch. Die Zertifizierung bezieht sich auf Eigenschaften des Schrankes, nicht auf Deine Anwendung! Und da muss der Schrank entsprechende Bohrungen vorweisen. Die Anwendung und welche Eigenschaften der Norm für die Anwendung am Ende wichtig sind, beschreibt das Waffengesetz. Und da kommt eine Verankerung nicht vor.
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Hinweise auf das Problem könnte der TE ja auch schon dadurch liefern, dass er beschreibt, was ihm denn bei seinen Nachfragen geantwortet wurde. Wenn ich beruflich von einem solchen Amt abhängig wäre, hätte ich mir schon nach 6 Monaten anwaltliche Unterstützung geholt.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mausebaer hat schon Recht, man sollte schon sauber formulieren (und das wirklich verinnerlicht haben), denn die Unterschiede zwischen Notwehr, Notstand und der Regeln hinsichtlich der Abwägung bei der Wahl der Mittel sind überhaupt nicht kompliziert, aber wichtig. Gerade in dem Bereich halte ich die Gesetzeslage in Deutschland für gerecht, sinnvoll und klar. Kein Wunder, wurde ja nicht von Rot-Dunkelrotgrün gemacht. Beim Ermittlungsverfahren widerspreche ich ihm allerdings: Hier hält man vorzugsweise seine Klappe und berät sich mit einem Anwalt, bevor man mehr als die normalen Angaben zur eigenen Person (Name etc.) macht. -
Widerstandsgrad 1 - die Allmacht aus dem WaffG
msk antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Die eigentlich relevante Frage, die man in dem Zusammenhang stellen sollte, ist doch diese: Ist es denn überhaupt schon mal vorgekommen, dass Waffenschränke - welcher Klasse auch immer - durch Unbefugte aufgebrochen (nicht aufgeschlossen!!) wurden und mit den Waffen anschließend schwere Straftaten begangen wurden? Sind das Dinge von irgendeiner Relevanz für die Kriminalitätsstatistik? Mir ist da nichts bekannt, was irgendwelche Sicherheitsklassen in Frage stellen oder gar eine Verankerung notwendig erscheinen lassen würde. Selbst wenn, der Aufwand steht in einem kaum vergleichbaren Nutzen, wenn man andere Lebensbereiche und das Risiko für Leib und Leben durch andere Gerätschaften (Werkzeuge, Transportmittel etc...) betrachtet. Würde man ähnliche Maßstäbe da anwenden, wäre in Innenstädten Tempo 10 km/h Vorschrift, Bahnanlagen mit Elektrozäunen eingezäunt und Fahrräder, manuelle Bohr oder Fräsmaschinen wären längst verboten. Und Messer wären generell verbotene Gegenstände für alle - man stelle sich nur vor, was für Diskussionen über die Mordwerkzeuge und deren Verbot nach jedem Mord in Deutschland eigentlich losgehen müsste, gäbe es da dieselben Maßstäbe. -
Widerstandsgrad 1 - die Allmacht aus dem WaffG
msk antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Dort zielt der Einbruch in der Regel auch direkt auf die Waffen und die Munition ab, während das im normalen Wohnhaus eher selten der Fall sein dürfte. Dort ist der Einbrecher an Wertsachen interessiert, die er innerhalb kurzer Zeit und mit wenig Aufwand stehlen kann. Ich denke, dass allgemein der Einbruch kein wirklich relevanter Punkt bei der Wahl der Anforderungen war, sondern der Zugriff von Familienangehörigen. Gerade aus dem Hintergrund der Amokläufe mit "Familienwaffen" hat sich immer wieder Bedarf für Aktionismus seitens der Politik gezeigt. Und wenn schon Tresorhersteller "Bedenken" hinsichtlich der Sicherheit bestimmter Sicherheitsklassen haben, dann umso mehr. So ganz unlogisch erscheint mir daher aus der Sicht die Gesetzgebung nicht zu sein. -
Die substanzlose Stänkerei nervt. Der BZL spricht mehr oder weniger von einem Neubeginn, will Dinge anders machen - also sollten auch die größten Kritiker vielleicht mal ein paar Wochen oder Monate abwarten, was passiert. Ansonsten wird aus sachlicher Kritik nur substanzlose Stänkerei, was tatsächlich die Außenwirkung aller Sportschützen beschädigt. Zum Glück agiert der VDB wesentlich professioneller. In der Sache fokussiert und intensiv, ohne ständige blöde Seitenhiebe auf andere.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Genau so. Vermutlich. Ich würde daher auch Aussagen während irgendwelcher Diskussionen nicht auf die Goldwaage legen. Nicht jeder gibt in jeder Minute hundertprozentig Durchdachtes von sich. Relevant ist, was letztendlich in Gesetzesvorlagen landet und beschlossen wird. -
Stimmt, das "in der Regel" steht so im Gesetz (den Teil hatte ich schon vergessen), damit sollte das kein Problem sein, wenn die Behörde das erlaubt.
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Einfache Lösung: Den ganzen Tag am Mann tragen. In Deiner Bude darfst Du die Dinger führen und eine etwaige Aufbewahrungskontrolle könnte schon an der Wohnungs- oder Haustür schnell erledigt werden. Wenn es irgendwann zu schwer wird, per Leihschein an einen anderen WBK-Inhaber verleihen, dann hast Du einen Monat Zeit für eine Reparatur oder Neubeschaffung.
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Das Gesetz kennt in dem Zusammenhang nur den Erwerb, nicht den Austausch. Du darfst nicht mehr als zwei Waffen aller 6 Monate erwerben. Irgendeine Abhängigkeit von bereits vorhandenen Waffen oder deren Verkauf existiert beim Erwerbsstreckungsgebot im Gesetz nicht. Ich würde das auch nicht tun, wenn der SB das anders und liberaler sehen würde. Am Ende bist Du nämlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Und solche Sachen, woraus einem dann irgendwann mal ein Strick in Bezug auf Zuverlässigkeit gedreht werden könnte, würde ich unterlassen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja, noch ein oder zwei Verschärfungen des Waffengesetzes und man kann davon ausgehen, dass der, der sich das alles noch antut, nicht ganz dicht sein kann. Damit ist das Problem endgültig gelöst. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was nicht verwundert in einem Land, das zwei hässliche sozialistische Diktaturen über viele Jahrzehnte beherbergt hat. Da liegt das Bild vom selbstverantwortlichen und wehrhaften Bürger nicht gerade in den Genen. -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
msk antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Eigentlich ist das Waffenrecht da relativ klar formuliert und beschreibt klar, welche Voraussetzungen hinsichtlich Parteizugehörigkeit gelten. Darüber hinaus nach Belieben eigene Regeln für eine Parteizugehörigkeit unter Anwendung irgendwelcher Zuverlässigkeitsklauseln zu definieren, finde ich rechtlich ziemlich interessant, um es mal freundlich zu formulieren. -
Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
msk antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Nö, ich muss das nicht weghaben. Von mir aus kann jeder, der so ein Ding haben will, eins haben. Ich habe nur nie den Sinn verstanden. Also wie soll mir das bei der Selbstverteidigung helfen? Durch einen gezielten Wurf gegen den Kopf des Angreifers? Für mich ist das irgendwie absurdes Kinderspielzeug.- 69 Antworten
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- kleiner waffenschein
- kws
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Naja, die Umfrage wurde in den Newsletter-Emails auch gut versteckt. Wenn man nicht gerade die einschlägigen youtube-Videos angesehen hat, konnte das schnell untergehen.
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Ansturm auf KWS versetzt Polizei in große Sorge
msk antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Vermutlich dumme Frage, aber was will man eigentlich mit einer SSW? Ich habe den Sinn dieser Dinger nie verstanden.- 69 Antworten
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- kleiner waffenschein
- kws
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Man kann ja durchaus punktuell zusammenarbeiten, aber man ist nicht mehr durch gemeinsame Beschlüsse an irgendwas gebunden, das einen nur lähmt. Das finde ich durchaus vorteilhaft. Gerade nach den Interview bin ich der Meinung, dass der VDB ohne FWR viel freier agieren kann.
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Sehe ich auch so, mein Abstimmverhalten dar daher gleich. Unter den gegebenen Umständen halte ich eine getrennte Lobbyarbeit für deutlich zielführender als irgendeine Art der Zusammenarbeit, die am Ende nur lähmt und behindert.
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Woran das liegen könnte? Dass Du überhaupt nicht über Deinen Horizont schaust. Dein Schrank mag voll sein, dass Du Dir über den Erwerb keine Gedanken mehr machen musst. Es gibt keinen anderen Sport, bei dem der Gesetzgeber derartig große Hürden setzt. Man muss sich zwingend einen Verein suchen, was schon die erste Hürde ist, denn viele nehmen keine Neumitglieder auf. Man muss in diesem Verein dann mindestens ein Jahr lang schießen, obwohl man keine eigene Waffe hat. Man muss die Sachkunde nachweisen, einen sehr teuren Waffenschrank kaufen und sich dann sehr, sehr gut überlegen, wie man das Bedürfnis strategisch beantragt, dass man wenigstens die wenigen Waffen für das Grundbedürfnis einigermaßen problemlos erwerben kann. Genauso sollte die Wahl der Waffe bestens bedacht sein (trotz sehr beschränkter Möglichkeiten, diese vorher auszuprobieren), denn Fehlkauf, Verkauf und Neukauf sind mit sehr hohen bürokratischen Hürden verbunden. Ja und dann darfst Du die WBK beantragen und mit etwas Pech monatelang darauf warten, Dich mit dem SB und seiner Auslegung des Gesetzes herumschlagen und Dir dann vielleicht mal eine Waffe kaufen, auf die Du mit Pech auch wieder warten musst. Ach und ja, das Erwerbsstreckungsgebot behindert Dich natürlich weiter - bis Du Waffen für all die Disziplinen hast, die Dich interessieren, können dann auch mindestens zwei weitere Jahre vergehen. Das ist der aktuelle, wirklich extrem erbärmliche, Stand für Leute, die diesen Sport betreiben möchten. Und weitere Verschärfungen sind in Planung. Ich schlage Dir vor, mal alle Deine Waffen zu verkaufen, Dich für ein Jahr aus dem Verein abzumelden und dann komplett mal von Neuem zu beginnen. Das schärft vielleicht den Blick und das Verständnis dafür, wie groß die Schnittmengen zwischen den Interessen der Sportschützen und des VDB sind.
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Ich glaube, Du willst es einfach nicht verstehen. Einschränkungen bei Kauf und Verkauf sind, ganz unabhängig vom Sport, weder im Sinne der Sportler noch im Sinne der Hersteller oder der Händler. Mir ist unklar, wie genau Du Sport ohne Sportgerät betreiben möchtest. Und ja, genau wegen der extrem anti-liberalen Waffengesetze ist der Markt sehr klein, die Menge an Umsatz, die man als Sportler mit dem Kauf erzeugen kann, stark begrenzt. Insofern ist die Schnittmenge zwischen VDB-Interessen und den Interessen der Käufer sehr groß, weil liberalere Gesetze viel einfacheren, unbürokratischen Erwerb und damit mehr Umsatz und mehr Wettbewerb zulassen würden. Auf andere Sportarten bezogen könnte man Deine Aussagen folgendermaßen zusammenfassen: "Ja, nee, ich will ja eigentlich nur Fahrrad fahren, wie der Kauf von Rädern reglementiert ist, ob ich überhaupt welche kaufen darf, ob ich beim Kauf jahrelang warten, auf dem Kopf stehen und mit den Ohren wackeln muss - nee, das interessiert mich nicht. Da machen ja ohnehin nur die bösen Händler jede Menge Profit. Denen es einfach zu machen, mir eins zu verkaufen, damit ich auch fahren kann, ist ja so gar nicht in meinem Interesse..."
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Was schreibst Du da? Ob liberal oder restriktiv ausgelegt, würde keine Rolle spielen? Natürlich spielt das ein Rolle, eine sehr große sogar. Ich möchte möglichst frei kaufen, die Händler möglichst ohne große Hürden verkaufen. Erlaubt mir der Gesetzgeber nur eine oder gar keine Waffe, spielt das sehr wohl eine große Rolle für mich und den Händler. Außerdem wird der Markt durch ein liberaleres Waffenrecht größer und führt damit deutlich mehr Wettbewerb. Ein weiterer Vorteil für mich und auch für den Verband, der potentiell mehr Mitglieder haben kann. Die Interessen von mir als Sportschütze und dem VDB sind also in weiten Teilen deckungsgleich.
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Das, was da über diese Vorgänge berichtet wurde erinnert mich schon sehr an Konflikte in anderen Vereinen und Verbänden, in denen sich mittelalte und alte Leute aufgrund persönlicher Befindlichkeiten wieder benehmen, wie sie das mal als sehr, sehr junge Menschen getan haben - um es diplomatisch auszudrücken. Ich denke, dass ein "kommerzieller" Verband wie der VDB da durchaus eine professionellere, sachlichere und zielgerichtetere Lobbyarbeit fahren kann, wenn er das alleine tut.
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Das ist irgendwie sehr weit hergeholt. Die Schnittmenge ist genau da, wo der Gesetzgeber den Waffenerwerb einschränkt oder erlaubt, denn genau das berührt Deine Möglichkeiten, sportlich tätig zu sein oder zu jagen, ganz massiv. Und es berührt ebenso massiv das geschäftliche Interesse des VDB, Dir Waffen zu verkaufen. Mit dem Preis, Angebotsverknappung etc. hat das überhaupt gar nichts zu tun, zumal der VDB miteinander konkurrierende Firmen vertritt.