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msk

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  1. Ahh, ok, das wusste ich nicht. Danke für die Info. Ich hatte schon den Eindruck, dass man als normaler 08/15-Bürger ohne irgendeine politische Betätigung da eine Akte haben könnte.
  2. Naja, das habe ich noch vor. Zur Zeit bin ich dafür noch ein paar Monate zu neu dabei. Meine Annahme war, dass die Anfrage beim Verfassungsschutz weniger das Anlegen einer Akte verursacht, sondern deren Vorhandensein und Inhalt abfragt.
  3. Die Betreiber der Server und Provider würden mit einer längeren Speicherung klar gegen das Gesetz verstoßen. Nicht nur, das auch gegen deutsche und europäische Rechtssprechung. Ich glaube daher nicht, dass die das flächendeckend so machen. Auf der anderen Seite würden Behörden, die das regelmäßig abrufen und nutzen, auch diese illegale Praxis stützen. Kann ich zwar nicht ausschließen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Das wäre im Rahmen von Strafverfahren längst aufgefallen.
  4. Stellt sich die Frage, warum da überhaupt eine Akte existiert bzw. was man tun muss, um da überhaupt "bearbeitet" zu werden? Sorry, bin nur neugierig.
  5. In welchem Zusammenhang, wenn ich fragen darf? Ich denke, die meisten Klarnamen bekommt man nur dadurch, dass Email-Adressen oder andere Daten benutzt werden, die auch in einem anderen Zusammenhang im Netz in Verbindung mit dem Klarnamen zu finden sind. Die Betreiber der Foren haben in der Regel auch nicht mehr Daten als den Nickname und eine Email-Adresse. Schon die Zuordnung zu IP-Adressen dürfte ohne aktive Beteiligung der Serverbetreiber aussichtslos sein und nach dem Ablauf von einigen Wochen wegen des Löschens der Daten auch kaum noch zur Zuordnung zu einem Nutzer brauchbar sein. Letztendlich liefen praktisch alle diese Geschichten in Netzwerken, in denen man üblicherweise sowieso mit Klarnamen unterwegs ist oder sehr leicht identifizierbar ist - also bei Facebook oder What's App.
  6. Wenn man den Artikel liest, dann konnte das Gericht auch zu gar keinem anderen Ergebnis kommen. Zwischen irgendwelchen Sprüchen in sozialen Netzwerken und dem aktiven Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung liegen Welten.
  7. Wäre mir neu, dass ich die UNO gewählt hätte. Welche Relevanz hat die für den Gesetzgeber? Exakt Null. Man kann natürlich irgendeine Relevanz konstruieren, wenn man das will, aber ein Automatismus ist das in einer Demokratie keineswegs.
  8. Dieser Satz beschreibt kurz und knackig die ganze Geisteshaltung des Staates gegenüber seinen "Untertanen", die hinter diesem Gesetz steht.
  9. Richtig, und das ist genau dafür gedacht, durch andere Autoren von Videos, Texten usw. weitergetragen zu werden. Und genau das bedeutet auch, diesen Leuten eben das Recht einzuräumen, das Logo im Rahmen ihrer Vorstellungen zu verwenden, sofern das nicht der ganzen Sache völlig zuwiderläuft. Das bedeutet jedoch nicht, dass man alle gleichschaltet oder eingreift, nur weil irgendeiner in irgendeinem Forum meint, dass die jeweilige Veröffentlichung gerade seinem Geschmack nicht entspricht.
  10. Ich schlage vor, dass die Anhänger einer devoten Haltung einfach ihre Strategie so weiterfahren. Hat zwar jahrzehntelang nicht viel gebracht, aber beim nächsten Mal ganz sicher. Ich wünsche viel Glück dabei und drücke beiden Daumen. Ich sehe aber auch im beruflichen Umfeld, dass diese "nur keine schlafenden Hunde wecken"-Methode niemals funktioniert und im allerbesten Fall eine Weile lang für Stillstand sorgt, bevor es weiter bergab geht. Weiterentwicklung war immer nur zu beobachten, wenn jemand mal offensiver und ganz ohne die blöde "Wird ja eh nichts"-Prognose an Dinge herangegangen ist. Oder kurz zusammengefasst: Meine Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat mir gezeigt, dass die Devoten in der Regel nichts erreicht haben, ganz im Gegensatz zu den Kampagnen der Penetranten. Daher unterstütze ich die Penetranten gerne, wenn sie meine Interessen vertreten.
  11. Weißt Du überhaupt, was "VDB-Logo" bedeutet?
  12. Das VDB-Logo wurde doch gar nicht verwendet.
  13. Die Mordmerkmale haben mit der Waffe und deren Herkunft nichts zu tun.
  14. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
  15. Es ist nicht Aufgabe des VDB, die Leute zu kontrollieren und zu disziplinieren, die irgendwelche Videos oder andere Beiträge zu diesem Thema machen. Hier dem VDB da irgendeine Art von Verpflichtung zu unterstellen, ist schon Teil des Problems. Die derzeitige "Verhandlungsposition" der Verbände ist eher mit einem Verstecken hinter dem Vorhang zu vergleichen, wenn der Einbrecher in der Wohnung umhergeht. Sich dann noch zu bücken, macht die Verhandlungsposition definitiv nicht besser. Wir haben hier im Land eine ganze Menge Lobbyorganisationen und Interessengruppen, die wesentlich penetranter, mit wesentlich weniger Rückhalt in der Bevölkerung und mit deutlich mehr negativen Folgen für Otto-Normalverbraucher Lobbyismus betreiben und damit leider großen Erfolg haben. Ich sehe daher keinerlei Grund darin, ein devotes und daher vollkommen gescheitertes Lobby-Modell weiterzubetreiben.
  16. Eben, das meine ich. Ein Problem dieses Gesetzes ist, dass damit Verbrechen verhindert werden sollen, bei denen das Verletzen dieses Gesetzes eigentlich rechtlich nahezu unbedeutend ist. Ob ich jemanden mit Omas Küchenmesser abmurkse oder mit der AR, ist für das Strafmaß und vor allem für die reale "Absitzdauer" unbedeutend. Noch schlimmer ist, dass das Gesetz auch hervorragend dafür geeignet ist, Rechtsunsicherheit zu schaffen und Dinge unnötig zu kriminalisieren und damit die Motivation für Menschen eher senkt, sich dem zu unterwerfen. Ich denke, dass damit auch der illegale Teil des Bereichs eher vergrößert als verkleinert wird, mit allen Folgen in Bezug auf Kontrolle und Nachvollziehbarkeit.
  17. Für mich ist das ganz einfach: Ich habe meine eigenen Interessen. Wer diese unterstützt oder fördert, bekommt wiederum meine Förderung. So beispielsweise der VDB. Ob die aktuell in der Regierung verantwortlichen Politiker einer Liberalisierung nun mehr oder weniger entgegenstehen, ist mir dabei völlig egal. Meine Interessen bleiben exakt dieselben und wer die diesen Politikern mit entsprechender Penetranz vorträgt, bekommt eben meine Förderung. Ich bezahle nicht für die Erfolge, sondern für die Penetranz, die irgendwann mal vielleicht zu Erfolgen führen wird. Die Diskussion über die Frage, ob der VDB nun einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen soll oder nicht, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Entweder kommt das aus der Unkenntnis der Forderungen heraus oder das Waffengesetz ist nicht bekannt. Die meisten Forderungen des VDB lassen sich recht einfach bestimmten Paragraphen des Gesetzes zuordnen, die entsprechend umformuliert werden müssten oder ganz oder teilweise entfallen würden. Auch wenn der VDB vom "reset" spricht, beziehen sich die Forderungen ja ganz konkret auf Regelungen im Waffengesetz.
  18. Ich würde mal behaupten, dass der illegale Kauf für dieses Klientel wesentlich einfacher geht als irgendeine legale Form, auch wenn man den Unfug mit den Bedürfnissen und dem Jahr Wartezeit abschaffen würde. Das deutsche Waffengesetz, insbesondere in seiner jetzigen Form, ist für jegliche Art der illegalen "Betätigung" doch völlig irrelevant. Das ist nur gut, um Verbände und Behörden zu beschäftigen.
  19. Allein dass ein Amt Schreiben verschickt, in denen nicht direkt Bezug auf das Gesetz, sondern auf Kommentare genommen wird, ist ziemlich ungewöhnlich. Ich würde schon das für sich allein als unprofessionell einstufen. Wirkt für mich, als hätte man da jemanden rangesetzt, der eigentlich gar nicht fachlich geeignet dafür ist.
  20. Zur "Art der Waffe" macht das Gesetz unmissverständliche, ausdrückliche Aussagen: Dass man vorher mit einer Waffe der beantragten Art trainiert haben muss, steht da explizit nicht drin, das kann man da auch bei sehr viel Fantasie nicht hineininterpretieren. Beim Schreiben des Gesetzes wurde erkennbar darauf geachtet, dass man eine Henne-Ei-Situation vermeidet. Gerade die deutlich unterschiedlichen Formulierungen in Punkt 1 (erlaubnispflichtige Schusswaffen für Training) und Punkt 3 (für Disziplin zugelassen) machen das ganz klar, dass zwischen vorherigem Training und Erwerb kein direkter Zusammenhang bezüglich der Art der Waffe besteht. In der angesprochenen Verwaltungsvorschrift steht auch nichts anderes drin. Ich denke, hier sind die Kommentatoren mit den Begrifflichkeiten mangels tieferer Kenntnis in dem Bereich ziemlich ins Schlittern gekommen. Mal abgesehen davon, dass mir nach wie vor unklar ist, wie man gerade bei diesem Gesetzesabschnitt einen Kommentar benötigen sollte. Da kommt schlimmstenfalls nur Geschwurbel hinzu, das irgendwelche Sachen hinzuerfindet. Die zitierte Antwort von dem SB mit der Aufforderung zur Rücknahme des Antrags sieht mir in Form und Inhalt eher nach fehlender Kompetenz in dem Bereich aus. Das Gesetz ist gerade in dieser Hinsicht klar formuliert, da braucht man keine Kommentare heranziehen. Gerade in einer Antwort irgendeiner Verwaltung bezieht man sich direkt auf die Gesetze und nicht auf irgendwelche Kommentare. Dass der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat, ist meiner Meinung nach auch nicht sonderlich schlau. Ich hätte den mit Verweis auf den $14 des Gesetzes (inklusive Zitat) aufrecht erhalten und auf einen ordentlichen Bescheid bestanden, der dann die Möglichkeit für Rechtsmittel bietet. Mit der entsprechenden Leihwaffe kann man parallel dazu ja immer noch schießen, sofern verfügbar, das verhindert ein offizieller Bescheid ja nicht.
  21. Wer diese Frage als unsinnig abtut, hat offenbar schon seit Jahrzehnten nicht mehr ins deutsche Waffengesetz geschaut. Gerade bei Neulingen drängen sich nach dem Lesen dieses Machwerks und dem Konsum diverser Berichte zu gerichtlich festgestellten Unzuverlässigkeiten solche Fragen geradezu auf. In dem Bereich ist praktisch gar nichts zu blöd, dass es nicht doch irgendwo im Gesetz oder in einer Verwaltungsvorschrift versteckt sein könnte.
  22. Ihr beiden macht einen entscheidenden Fehler: Ihr vermischt (oder setzt gleich) die Anforderungen an den Tresor aus DIN EN 1143-1 mit den Anforderungen an dessen Nutzung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge! Welche Teilbereiche aus der Norm eines Produkts für die jeweilige Anwendung relevant sind, bestimmen Vorschriften für die Anwendung selber und leiten sich keineswegs automatisch zu 100% aus der Norm für das Produkt ab. Dass in der Norm gefordert wird, dass der Schrank eine Befestigungsmöglichkeit von mindestens 50 kN bieten muss, heißt noch lange nicht, dass die Nutzungsform XY automatisch eine solche Befestigung erfordert, nur weil ein Schrank dieser Norm benutzt werden soll. Es können für die Anwendung XY auch ganz andere Teilbereiche der Norm relevant sein. Und selbst wenn im konkreten Fall für die Anwendung XY eine Befestigung gefordert würde, müsste diese genauer spezifiziert sein. Wenn also die Versicherung eine Befestigung ohne weitere Angaben fordert, bedeutet das noch lange nicht automatisch 50 kN.
  23. Ein paar Worte von meiner Seite dazu: 1. Falls der Hersteller des Tresors eine bestimmte Schutzklasse für seinen Schrank angibt, ist das eine wichtige (entscheidende) Produkteigenschaft. Falls diese nur erreicht wird, wenn der Schrank auf ganz bestimmte Weise installiert wird, muss der Hersteller das auch dem Kunden entsprechend anzeigen. 2. Hat eigentlich mal jemand bei einem Hersteller oder Lieferanten eines solchen Tresors konkret angefragt, ob Modell X/Y verschraubt werden muss? Die oben zitierten Normauszüge sprechen von den Produkteigenschaften des Schranks bzw. dem Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Schrankes für sich allein. Der Schrank muss also neben vielen anderen Anforderungen die Möglichkeit bieten, eine Befestigung mit einer Mindestkraft zu ermöglichen. Tut er das (neben allen anderen Anforderungen), erfüllt er die Norm. Wie der Schrank aufgestellt und befestigt werden muss, um bestimmte gesetzliche Anforderungen oder die Forderungen einer Versicherung zu erfüllen, sagt die Norm nicht und kann das auch gar nicht. Wie soll die denn jegliche Nutzungsszenarien berücksichtigen? Das ist nicht Aufgabe so einer Norm! Aus der Norm abgeleitete Forderungen an die konkrete Aufstellung halte ich daher für fehlerhafte Interpretationen. Jede Nutzungsart kann unterschiedliche Anforderungen haben und durchaus nur Teile der Normeigenschaften erfordern. Es ist also immer zu trennen: 1. Die Anforderungen an den Schrank. 2. Die konkrete Vorschrift zur Nutzung des Schrankes. Die leitet sich nicht automatisch aus der Norm ab, die der Schrank erfüllen muss - schon gar nicht für jede Eigenschaft.
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