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msk

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  1. Bei der Wartezeit würde ich mich vor allem darum kümmern, den Umgang (also das Führen für Ausübung des Sports) mit der Behörde abzuklären. Wenn das schon nicht klappt, dann kannst Du davon ausgehen, dass die Dir schon beim ersten Vorfall die Zuverlässigkeit absprechen würden. Was ein Gericht ddann dazu sagt, ist wieder eine ganz andere Geschichte. Wenn man etwas Schriftliches von der Behörde hat, dann ist ein Problem mit der Zuverlässigkeit vom Tisch, die Ordnungswidrigkeit im schlimmsten Fall natürlich nicht unbedingt...
  2. Natürlich darfst Du Deine Waffe daheim haben, der entsprechende Paragraph behandelt das Führen (außerhalb Deiner umfriedeten Wohnstätte), nicht das Aufbewahren. Dass man Dir aus einem Verstoß gegen die Regeln zum Führen der Waffen keine Probleme hinsichtlich Zuverlässigkeit bereitet, ist nur Prinzip Hoffnung. Ob das nur Owi ist oder nicht, ist in dem Zusammenhang belanglos.
  3. Waffengesetz §38, Absatz 1 Die Ausnahmen befinden sich unten auch in diesem Paragraphen. Darunter aber keine für die hier geschilderten Fälle. Daher eigentlich klare Rechtslage...
  4. Solche Müllgesetze führen nur zu einem: Mehr Rechtsunsicherheit, vor allem bei denen, die keine bösen Absichten haben. Wer die Absicht hat, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten, dem ist das völlig egal. Genauso gut könnte man Schilder mit "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge >3,5 t" vor Weihnachtsmärkte aufstellen. Außer der Kriminalisierung von unvorsichtigen Lieferanten und Aufstellern von Fahrgeschäften etc. würde man exakt Null erreichen.
  5. Nein, Opfer. Leider in der Opfer-Pyramide ganz unten. Habe jetzt ganz vorbildlich ein Jahr lang gezeigt, dass ich mich auch wirklich, ganz wirklich für diesen Sport interessiere, keine Amokläufe durchführe, nur weil ich gerade eine böse, großkalibrige und kriegswaffenähnliche Waffe auf dem Schießstand in der Hand habe (sicherlich wegen der Begrenzung auf 10 Schuss pro Magazin, bei 20 wäre ich vermutlich schwach geworden) und befinde mich nun in der Phase der Bürokratie. Ein Verband muss mir meine Bedürfnisse bestätigen, das kann ich nämlich laut Gesetz nicht selber sicher feststellen, was ich für Bedürfnisse habe. Danach darf ich mich dann beim Herrn Amtsmann um eine Erlaubnis zum Erwerb bemühen. Am Ende dieser Phase tröpfelt dann hoffentlich so langsam die eine oder andere Waffe in meinen Schrank. Daher: Die dürfen gern alles verbieten, was sich momentan in meinem Schrank befindet. Wobei, versteuern tun sie das ja jetzt schon...
  6. Ehrlich gesagt ja. Denn nach Wortlaut des Gesetzes wäre das ein Verstoß gegen selbiges, was das Führen der Waffe betrifft, auch wenn es nur ein "sinnloser Formalismus" ist. In dem Fall bist Du auf Wohlwollen angewiesen. Die Tatsache, dass man praktisch nie kontrolliert wird, führt halt dazu, dass sich diese Frage praktisch nie oder nur extrem selten gestellt hat. Ähnlich wie beim Schlüsselurteil, wobei die Regelung hier im Gegensatz zur Schlüsselaufbewahrung sogar recht klar ist. Daher ja auch die Frage, ob die Behörden da bei Euch eine Verfahrensweise haben, die dann im Falle des Falles zumindest aufgrund der Konformität zur deren Regeln das Thema "Zuverlässigkeit" kaum in Frage stellen dürfte.
  7. Wenn ich in meinen schaue, finde ich die gewünschte Antwort. Da sind nämlich (noch) keine drin.
  8. Selbst das würde ich nicht unterschreiben. Insbesondere aus der linken Ecke gibt es immer wieder Bestrebungen, die Sicherheitskräfte abzubauen, zu sparen oder unter Generalverdacht zu stellen.
  9. Das separate Dokument hilft aber nicht viel für die Waffe, wenn die WBK für die Eintragung derselbigen auf dem Amt herumliegt. Mir ist auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle und einer dann daraus resultierenden Aktion hinsichtlich "Zuverlässigkeit" sehr, sehr gering ist Selbst beim Sachkundekurs wurde vom Kursleiter gesagt, dass er nur Kopien mit sich herumträgt. Ich mag aber diese Rechtsunsicherheit nicht (ähnlich der bezüglich des Kaufs von Munition mit nur einem Voreintrag für die Waffe), man ist da schon ein wenig der Willkür ausgeliefert. Umso besser zu wissen, dass es durchaus auch Absprachen mit den SB dazu bei Euch gibt, ideal wären die natürlich schriftlich...
  10. Das ist keine Psychose, das ist einfach pure Abneigung gegen Waffen und diese im Speziellen, weil die am "schlimmsten" aussehen. Das führt dann zu einer paternalistischen Politik nach dem Motto "braucht man nicht". Hat rein gar nichts mit Kausalitäten, Sachbezug oder ähnlichem zu tun. Pure paternalistische Übergriffigkeit von Leuten, die solche Waffen nur aus Actionfilmen kennen und auch sonst ein sehr eingeschränktes Verständnis dafür haben, dass andere Leute andere Interessen und Vorlieben haben könnten. Die Suche nach Sinn, Kausalitäten führt da wirklich in die Irre. Das kann und sollte man nur verwenden, um die Sinnlosigkeit solcher Forderungen zu zeigen.
  11. Naja, laut Gesetz muss man beim Führen der Waffen WBK und Ausweis/Pass dabei haben. Von Kopien steht da nichts, die sind ja nicht wirklich die jeweilige Urkunde, sondern nur eine Abschrift selbiger. Insofern ist man da rechtlich auf wackeligen Beinen unterwegs und auf das Wohlwollen der Kontrolleure angewiesen, falls man in eine geraten sollte. Und aus praktisch jeder Verfehlung heraus kann am Ende die Zuverlässigkeit angezweifelt werden... Hat denn mal jemand seinen SB gefragt, wie die das eigentlich sehen oder ob es für diese Zeit offizielle, halbwegs rechtssichere Vorgehensweisen gibt?
  12. Sorry, Du schreibst hier totalen Fantasie-Quatsch, fern der Realität. Es mag Vereine geben, wo das vielleicht für eine Waffe möglich ist, aber mit einem einigermaßen freien Erwerb zur Sportausübung hat das Null zu tun. Selbst wenn das geht, ist dieses Gehampel eine klare Folge davon, dass Dich das Waffengesetz am Ausüben Deines Sports behindert. Mein Verein ist übrigens 80 km entfernt. Als nächstes kommst Du vermutlich mit der Aussage, dass das Waffengesetz nicht den Schießsport behindern würde, denn man könnte ja in die USA reisen und den dort betreiben... BTW: Warum beantwortest Du die Frage nicht? Wenn das alles nicht behindernd ist, warum verfährst Du nicht nach Deinen tollen Vorschlägen und füllst Dir lieber Deinen Schrank daheim? Mit "mimimi" hat das auch nichts zu tun, es geht nur darum, Deine unsinnige Aussage hier zu widerlegen, das Waffengesetz würde die Ausübung des Schießsports nicht behindern. Die ist so absurd und lächerlich, dass man eigentlich nicht wirklich darüber diskutieren müsste.
  13. Na bei diesen tollen Möglichkeiten gehe ich mal davon aus, dass Du keine eigenen Waffen besitzt, weil das ja eigentlich auch problemlos ohne geht, richtig? Oder strampelst Du Dir hier gar einen ab, um nicht zugeben zu müssen, dass Du Käse erzählt hast und das Waffengesetz sehr wohl bei der Ausübung des Sports behindert?
  14. Soll das ein Scherz sein? Das Gesetz verlangt, dass ich in einem Verein trainiere, im ersten Jahr keine eigenen Waffen haben darf (und danach auch nur sehr beschränkt) und Du stellst allen Ernstes die Behauptung auf, dass der nun Verein Schuld daran ist, dass er mir nicht alle beliebigen Waffen als Leihwaffen bieten kann? Du stellst hier Ursache und Wirkung komplett auf den Kopf und hoffst, dass irgendwer auf diese verquere Argumentation hereinfällt.
  15. Das ist kein Argument. Zu behaupten, man würde gerade im ersten Jahr nicht an der ernsthaften Ausübung des Sports gehindert, ist völlig realitätsfern. Und auch danach geht es im Waffengesetz vor allem darum, Dich einzuschränken und zu behindern. Manchmal hilft es, nicht einfach irgendeine Behauptung aufzustellen, sondern vorher darüber nachzudenken. Dann braucht man danach auch keine absurden Verrenkungen zu vollführen, um diesen Unsinn irgendwie zu rechtfertigen.
  16. Das fasst Deinem Beitrag gut zusammen. Das Waffenrecht zwingt mich zur Vereinssuche, mit allen Folgen. Es hindert mich effektiv an der ernsthaften Ausübung des Sports mindestens 1 Jahr lang, wo ich ausschließlich von der Qualität und Verfügbarkeit von Leihwaffen abhängig bin. Es behindert mich durch Bedürfnissystem und Einschränkungen bei Anzahl und Beschaffung der Waffen auch darüber hinaus. Deine Aussage, das Waffengesetz würde den Sport nicht behindern, ist grober Unfug. Genauso wie Dein Versuch, Ursache (Waffengesetz) und Wirkung (Vereinssuche) komplett zu verdrehen oder mit Hilfskonstrukten wie "wenn ich mein Bedürfnis nachweisen kann, bekomme ich alles" so zu tun, als lägen die Beschränkungen für die Waffenbesitzer an den Besitzern selber.
  17. Nein, einige Dinge kann man rechtlich gar nicht schaffen. Und Deine Aussage, das Waffenrecht würde jemanden nicht am Ausüben des Sports hindern, ist eben falsch. Mich hindert es seit fast einem Jahr, genau genommen sogar noch länger, denn Vereinssuche und Aufnahme in selbigen haben auch noch Zeit gekostet.
  18. Grober Unfug. Der Nutzer des Logos unterstützt den VDB bzw. dessen Kampagne, nicht umgekehrt. Und der VDB tut gut daran, eben nicht jedes Video zu zensieren, wie Du das hier forderst. Eine Untersagung der Nutzung sollte nur stattfinden, wenn die Inhalte des Videos wirklich grob den Zielen des VDB zuwiderlaufen - beispielsweise bei strafbaren Inhalten etc.
  19. So eine Aussage kann nur von jemandem kommen, der seit Jahren einen vollen Schrank hat und nicht über den Tellerrand schaut. Mich hindert das Waffengesetz beispielsweise seit fast genau einem Jahr daran, den Sport irgendwie vernünftig auszuüben, denn mit Leihwaffen unterschiedlicher Qualität und Verfügbarkeit sind ernsthaftes Training oder gar Wettbewerbe illusorisch. Und auch nach diesem Jahr hindern mich sinnfreie Regeln daran, mir in überschaubarer Zeit das zuzulegen, was ich für die gewünschten Disziplinen benötige. Dazu kommen weitere Einschränkungen hinsichtlich Anzahl der Waffen - realistisch ist also immer nur ein Teil der angebotenen Disziplinen überhaupt machbar oder nur mit großen Anstrengungen wie Zwang zur Wettbewerbsteilnahme für jede dieser Disziplinen. Das ganze Waffengesetz besteht aus Verhindern, Behindern, Einschränken und Verzögern.
  20. Es ist überhaupt kein Problem, wenn mehrere Interessengruppen parallel für ihre Interessen kämpfen. Im Gegenteil. Unterschiedliche Gruppen, unterschiedliche Ansätze. Kümmert sich der VDB beispielsweise um konkrete Gesetzesinitiativen und Lobbyarbeit, während das BZL die öffentliche Wahrnehmung und Präsenz von Waffenbesitzern und Waffenbesitz bearbeitet, wäre das optimal. Ich sage auch, dass man bei BZL nicht vor Ende des Jahres einigermaßen sachlich eine Bewertung der Neuausrichtung machen kann. Aber Dein Abbestellen des VDB-Newsletters in Verbindung mit der Aussage, dass man vom VDB nichts mehr hören würde, ist wirklich an Absurdität kaum zu überbieten.
  21. Also spitze Gegenstände können sich sogar die herstellen, die eigentlich im Gefängnis sitzen und von jeglichen Gegenständen dieser Art ferngehalten werden sollten.
  22. Als Ausgleich dafür jetzt hier ein Like von mir.
  23. Was die Politik will, ist mir als Individuum erst mal völlig egal. Ich habe meine eigenen Interessen und Millionen andere Leute auch. Die wollen sich selbst verteidigen, halten das für ihr gutes Recht (ich auch) und decken sich mit dem ein, was sie eben legal bekommen können. Genau diesen Teil bedient JoergS. Und dieser Teil ist deutlich größer als die Menge an Sportschützen. Oder um den Vergleich mit den Autofahrern nochmal zu bemühen: Wir sind die Porsche-Fahrer, er kümmert sich um die Golf-Fahrer. Damit versuche ich hier nur klarzumachen, dass es aus Sportschützensicht nicht gerade selbstverständlich ist, an ihn Forderungen zu stellen, denn er vertritt die Interessen von deutlich mehr Leuten. Das kann man doof finden, aber es ist so und relativiert auch ganz massiv die Vorwürfe, ihm gehe es nur rücksichtslos um sein Geschäft. Und wie schon gesagt - ich glaube nicht, dass wir in mehr Schwierigkeiten kommen als bisher, denn die Vergrößerung der Gruppe an Betroffenen von Waffenrechtsverschärfungen erhöht die Schmerzen in der Politik bei solchen Spielchen. Und, wie auch schon gesagt, wenn die Politiker irgendwelche Erfolge vorweisen müssen, dann lieber das Schließen irgendwelcher belangloser Schlupflöcher. Ansonsten ist nämlich nicht mehr viel am Waffengesetz zu verschärfen, was nicht massiv irgendwem weh tun würde.
  24. Ich denke, ein eigentlich oft von JoergS wiederholter Punkt wird hier zu Unrecht ignoriert. Er bedient den Markt der Selbstverteidigung daheim. Der ist deutlich größer als der der Sportschützen. Das ist auch ein legitimes Interesse und auch wenn hier so getan wird, als hätten die Sportschützen irgendwie ein moralisches Recht darauf, dass JoergS sein Geschäftsmodell mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Sportschützen anpasst: Dem ist nicht so. Aber auch aus Sportschützensicht sehe ich sein Geschäft positiv: 1. Er vergrößert die Zahl an Leuten, die ihr Interesse wahrnehmen und damit automatisch auch das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass Selbstschutz ein absolut legitimes Interesse und Grundrecht ist. Er schafft viel mehr Betroffene von politischen Spielereien und treibt damit den Preis für Waffenrechtsverschärfungen hoch. 2. Er schafft Fakten. Möglichkeiten, die nicht genutzt werden, sind genauso wenig wert wie Verbote. 3. Er zeigt deutlich auf, dass es in Deutschland einen deutlichen Widerspruch zwischen politischer Lage und den Befindlichkeiten der Bevölkerung gibt. 4. Er schafft damit politische Honigtöpfe für "Waffenrechtsverschärfungen". Neue Löcher zu stopfen, kann man schließlich auch als politischen Erfolg verkaufen, ohne den anderen (Jäger, Sportschützen) wehtun zu müssen. Derzeit ist ja nicht mehr viel überflüssiges "Fett" am Waffenrecht, das man folgenlos abschneiden könnte. Ich gönne ihm seine Kohle. Er ging und geht ein hohes wirtschaftliches Risiko ein und versucht immer wieder, die Grenzen legal im Sinne der Waffenbesitzer zu verschieben.
  25. Eingeworfene Anfänger-Frage: Taschenlampe wofür? Zu schauen, ob im Lauf etwas steckt (Schlappschuss)?
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