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NRW hier. Die Waffenbehörde ist Teil der Kreispolizei. Das Innenministerium wäre mir daher als einziges eingefallen, aber das ist vermutlich zu weit weg. Beim Landrat war ich mir halt nicht so recht sicher, ob der da irgendwo direkt in der Zuständigkeitskette nit drin steckt.
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Die WBK, die ich vor 3,5 Monaten zum Volleintrag meiner erworbenen Waffen abgegeben habe, ist natürlich immer noch nicht wieder da. In dem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass ich angesichts dieses einen(!!) Erwerbsvorganges, bestehend aus Voreintrag und Eintrag, die WBK dieses Jahr genau 1 Woche in meinem Besitz hatte. Da es für mich wenig Sinn ergibt, hier verwaltungsrechtlich wegen eines Eintrages etwas zu unternehmen, die Frage an Euch: Welchen verantwortlichen Stellen (nein, nicht die Chefin der Behörde, das ergibt vermutlich gar keinen Sinn) kann man auf den Senkel gehen, damit vielleicht irgendwann mal die Verwaltung ihre Arbeit wieder aufnimmt?
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Für die Fahrt in das Revier vermutlich ok, aber was ist mit dem Weg vom Auto zum Schützenhaus? Der Rücksitz verbleibt ja im Auto, der unverschlossene Koffer hängt dann am Arm und was ist dann mit den 3 Handgriffen?
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Naja, so würde ich nicht an die Sache rangehen. Bei meinen Sachkundeprüfungen für Sportschützen und später für Wiederlader sind auch ein paar durchgefallen. Sonderlich dumm wirkten die nicht, aber haben das vermutlich etwas zu locker genommen. Kritisch war bei uns vor allem die Praxis. Kleine, aber evtl, sicherheitsrelevante Fehler (Unsicherheit bezüglich der Sicherung beispielsweise) führten sofort zum Durchfallen. Das hat auch einen betroffen, der beruflich mit Waffen zu tun hatte.
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Auf das Bearbeitungsdatum in der Behörde. Danach hat der ganze Kram fast noch einen Monat auf der Behörde vor sich hingeschimmelt, bis er mal an mich abgeschickt wurde, was zur Folge hatte, dass ich noch genau einen Werktag Frist zur Zahlung der Gebühren hatte. Ergibt also alles ein in sich stimmiges Bild, würde ich sagen...
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Ach hört doch auf mit Eurer Angeberei! Ich habe meinen Antrag zum Voreintrag im Dezember vergangenen Jahres in den Briefkasten unserer Waffenbehörde geworfen, nach knapp 6 Monaten und mehreren Nachfragen endlich die WBK mit den Voreinträgen bekommen und eine Woche später nach dem Erwerb wieder in deren Briefkasten für den Volleintrag geworfen. Nun dürft Ihr dreimal raten, was nun nach bald wieder 10 Wochen immer noch nicht wieder bei mir angekommen ist? Richtig, die WBK mit dem Volleintrag.
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OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
msk antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Nicht bei 0er- oder 1er-Schränken. Einer der positiven Aspekte bei der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften. -
Zählt das auch als "Digitalisierung", wenn man die Formulare online herunterladen kann? Weil hier gibt es auch keinen Publikumsverkehr und ich bin schon sehr gespannt, ob hier die 8 Wochen für einen einfachen Eintrag erworbener Waffen ausreichen. Ich habe da so eine Ahnung...
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Genau die Daten, die der Händler für Dich dann eh schon ins NWR eingegeben hat und die die Behörde daher schon lange hat. Ist eigentlich nur gut für einen kurzen Schwatz mit dem SB am Telefon, wenn man irgendwo einen Zahlendreher eingebaut hat.
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Und wie kommt dann die Waffe vom Händler in Deinen Tresor? Darüber sollte Deine SB nochmal nachdenken. Vielleicht auch mal ganz generell über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der gelben WBK. Da scheinen doch einige Defizite zu bestehen.
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Das ergibt rein rechtlich gar keinen Sinn. Entweder der SB sieht ein Problem beim Transport der Waffen mit WBK-Kopie oder nicht. Das gilt dann aber für alle. Abgesehen davon hättest Du die Waffe ja so noch nicht mal nach Hause transportieren dürfen.
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Was sagt sie denn dann auf die Nachfrage, wie Du Deine Termine für den Bedürfniserhalt zusammenbekommen sollst? Im Zweifelsfall sprechen die Dir das Bedürfnis dann auch ab, obwohl die WBK bei denen lag. Jedenfalls liegt das nahe, wenn sie so reagieren. Achja, ich warte schon wieder etwas mehr als 5 Wochen auf den Volleintrag in meine grüne WBK.
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NRW sollte man bei dieser Aufzählung nicht vergessen, das war bei der Umfrage des VDB zu den Bearbeitungszeiten auch negativ auffällig und das kann ich aus eigener Erfahrung nur bestätigen.
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Hängt extrem davon ab, bei welcher Waffenbehörde Du Kunde oder eben nur Bittsteller bist. Vor allem auch davon, wie und wie oft die ihre Abfragen durchführen. Ich habe mich hier auf 6 Monate Bearbeitungsdauer eingerichtet und werde zukünftige Anträge auch zeitlich danach ausrichten.
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AR 15 (in Schweden) Jagdwaffen werden zwangsenteignet und an Ukraine gespendet
msk antwortete auf kurzwaffen's Thema in Allgemein
Was sollen die dort mit halbautomatischen AR15 in völlig unterschiedlichen Ausführungen? -
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich wollte damit nur sagen, dass ich niemals strafrechtlich auffällig wurde, keine Jugendsünden, nie in irgendeiner Partei oder politischen Organisation (mal abgesehen von den Quasi-Zwangsmitgliedschaften in DDR-Kinderorganisationen) war und noch nichtmal unseren früheren Wirtschaftsminister auf X beleidigt habe. Auf andere schließe ich da gar nicht. Ich wundere mich nur, dass angeblich immer dieselben "Erkenntnisse" neu bewertet werden sollen. Ergibt für mich insbesondere dann keinen Sinn, wenn denen keinerlei Vergehen zugrundeliegen, sondern zum Beispiel nur die Eigenschaft als Zeuge bei irgendwas vor 100 Jahren...
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JFry und ASE haben das doch ausführlich in ihren Beiträgen dargestellt.
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Nun, auf andere Lebensbereiche bezogen wäre die ursprüngliche Vorgehensweise der Waffenbehörde mit einem "Lebenslang, egal ob Ladendiebstahl oder Mord" zu vergleichen. Es gab, wie oben beschrieben, keinen Strafrabatt, sondern letztendlich ein Ergebnis, das deutlich eher dem gesetzlich vorgesehenem Ermessensspielraum gerecht wird als das pauschale "lebenslang" für jede Art von Vergehen.
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Nun ja, so etwas gibt es bei mir, vor ca. 30 Jahren war ich mal als Zeuge bei einem Strafprozess (oder Gerichtstermin wegen Einspruch zu einem Strafbefehl) geladen, der aber schnell beendet war und meine Mitwirkung nicht erforderte, da der Richter dem Beschuldigten und seinem Anwalt recht schnell deutlich gemacht hat, dass er den Strafbefehl eigentlich für zu milde hält, was die beiden dann schnell bewog, ihren Einspruch zurückzuziehen. Aber bis zu der jetzt fast 6-monatigen Wartezeit gab es schon mindestens zwei Abfragen aus vorherigen Anträgen, da müsste das Thema (wenn es überhaupt irgendwo noch auftaucht) ja längst abgehakt sein. Kann ja nicht sein, dass alles von allen wieder neu bewertet wird, wenn eine neue Abfrage gestartet wird. Darüber hinaus sind bei mir keine Dinge vorgefallen, bin quasi Vorzeigebürger.
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Man kann es mit allen machen, die sich an Gesetze halten und etwas zu verlieren haben.
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Also bis 17 Waffen besteht keine Gefahr, aber ab 18 Waffen muss man einer sehr aktiven Sportschützin dann alle Waffen abnehmen, weil sie plötzlich eine Gefahr darstellt? Habe ich das richtig verstanden?
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Welche Gefahr wurde denn konkret abgewehrt?
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Und zack, noch nicht mal ganz exakt 6 Monate rum und schon ist die WBK mit den Voreinträgen wieder da. Und das, obwohl die Anzahl der Nachfragen bei der Behörde nur im einstelligen Bereich lag... Nun nur noch die entsprechende Gerätschaft erwerben und dann die WBK zusammen mit der Erwerbsanzeige wieder zur zentralen Aufbewahrungsstelle (habe mich früher immer gefragt, was "Direktion ZA" bei den Waffenbehörden wohl bedeuten mag) zurückschicken. Und ja, dieser Beitrag enthält Sarkasmus.
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Mit so einer absurden Begründung könnte man ja jeglichen illegalen Waffenbensitz daheim gleich legalisieren. Wenn die schon illegalen Waffenbesitz in der Öffentlichkeit für nicht kontrollierbar halten und damit individuelle Waffenverbote ausschließen, dann muss das ja für jegliche Waffen daheim umso mehr gelten.
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Eine solche Geisteshaltung ist dann aber nicht intellektuell, sondern sehr beschränkt. Und was hierzulande oder auch dort aus manchen Hochschulen fällt, würde ich auch nicht als "gut ausgebildet" bezeichnen. Eher "gut eingebildet".