Zum Inhalt springen

msk

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    449
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von msk

  1. Und wie das geht, kann man auf den Seiten der Verbände, die das bestätigen müssen, nachlesen. Der BDS LV4 hat das beispielsweise sehr ausführlich mit Beispielen beschrieben. Kurzzusammenfassung: Im Schießbuch ist neben Waffe und Kaliber auch mit anzugeben, ob das die eigene Waffe ist. Entweder durch eine extra Spalte oder man schreibt eben bei der Waffe "eigene" oder ähnliches mit dazu. Und ganz allgemein: Ich kann nur empfehlen, die Verbands-Webseiten immer mal anzuschauen. Die Leute geben sich dort in der Regel Mühe, genau diese Fragen ausführlich und verständlich zu beschreiben.
  2. Also das, was Du da aufgezählt hast, ist eindeutig Folge einer unrealistisch niedrigen Gewichtsgrenze. Erhöht man diese, senkt das automatisch den Aufwand, diese einzuhalten.
  3. Um was für einen Antrag geht es bei dem Ersteller dieses Threads überhaupt? Um die Erstellung einer WBK? Wenn ja: Hat er überhaupt mal in das Antragsformular seiner zuständigen Behörde geschaut? Im Formular meiner Behörde gibt es keine einzige Frage zu Straftaten, Gesundheitsdaten oder Nicknames im Internet. Dort wird einzig und allein gefragt, ob man in irgendwelchen Parteien oder Vereinen ist, die entweder rechtswirksam verboten sind oder bei denen das Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Und ob man irgendwas gegen Völkerverständigung hat.
  4. Ich finde die Änderung gut. Gerade Deine beschriebene Materialschlacht zeigt doch, dass sie notwendig war.
  5. Ich denke mal, man sollte vor allem rechtschaffene Autofahrer mit sinnlosen Schikanen ärgern, das wird sicherlich helfen. Tempolimit beispielsweise, halbjährlicher TÜV, monatliche MPU. Wichtig ist, dass vor allem die intensiv kontrolliert werden, die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen und die besonders unverdächtig sind.
  6. Ich denke auch, dass das eher Glück ist, denn den Sachbearbeiter kostet das mehr Aufwand, insbesondere in der Organisation solcher halbfertigen Anträge und deren Nachverfolgung. Und das mit der Eintragung der Waffe noch vor dem Kauf stelle ich mir angesichts des NWRs auch schwierig vor. Die würden dann eine WBK ausstellen, ohne dass der Händler im NWR die entsprechende Transaktion eingetragen hat. Faktisch hast Du dann eine Waffe in Besitz laut WBK, die Du noch gar nicht erworben hast, also auch noch nicht in Besitz hast.
  7. Solche Threads lesen auch andere Leute mit derselben Frage.
  8. Wenn man schon vorher die Behörde anfragt, dann am besten mal nach den aktuellen Bearbeitungszeiten fragen. Für alles unter 6 Wochen würde ich mir den ganzen Quatsch sparen und ganz normal beantragen. Keiner garantiert Dir zudem, dass nach Deinem "kleinen Waffenschein" nicht nochmal derselbe Kram an Abfragen durchgeführt wird, wenn Du eine WBK beantragst. Und die Bearbeitungsdauer muss auch längst nicht an den Abfragen hängen, sondern kann auch ganz einfach an der Bearbeitungsdauer beim Sachbearbeiter hängen. Beispiel: Auf meinen WBK-Erstantrag habe ich vier Wochen gewartet. Auf die Eintragung der ersten Waffen exakt genauso lange...
  9. Hast Du die WBK in den zwei Jahren nie zurückbekommen? Oder wie lief das ab? Eigentlich schickt man doch seine WBK mit der Erwerbsanzeige zur Behörde und bekommt die dann irgendwann mal wieder zurück.
  10. Hmm, wie kann es zu einem versuchten Tötungsdelikt mit einem Messer kommen, wenn die Messer dort verboten sind? Die "positive Bilanz" besteht also ernsthaft darin, dass man ein Taschenmesser, einen Schlagring und eine Luftdruckpistole konfiszieren konnte, die vermutlich im Gegensatz zu dem Messer mit dem Tötungsdelikt keinerlei Relevanz bezüglich Sicherheit besessen haben dürften? Dieser Artikel zeigt, vermutlich ungewollt, die ganze Absurdität dieses Theaters.
  11. Dazu zwei Fragen: 1. Wieso möchtest Du Samstag Abend auf dem Schießstand Deine Fundwaffe abgeben? 2. Ist Eure Waffenbehörde auf dem Schießstand?
  12. Die Zuständigkeit ist da völlig eindeutig. Die Waffenbehörde. Sollte einem jeder befragte Polizist sagen können. Und die Polizei als erstes zu befragen und nicht das Grünflächenamt, wenn man das nicht weiß, halte ich für sehr naheliegend.
  13. Die Rechtsgrundlage wurde benannt. Die Polizei wird auf Deine Angaben hin die Behörde anrufen und Dir danach einen schönen Tag wünschen.
  14. Also dass so ein Ding ein ganz, ganz schlimmer, böser, verbotener und mega-gefährlicher Gegenstand für jeden gelernten Deutschen ist, davon kann man eigentlich bei vorhandenem Bewusstsein des jeweiligen Finders ausgehen. Allein schon wegen der Frage, wo man das eigentlich abgeben sollte, wäre eigentlich schon der erste Grund für einen Anruf...
  15. Nein, ganz einfacher Trick: Man ruft vorher an. Idealerweise bei der zuständigen Waffenbehörde. Die erteilt einem dann die Erlaubnis, mit dem Fundstück anzureisen und das Teil abzugeben. Da das Führen hierzulande in der Öffentlichkeit bis auf Ausnahmen verboten ist, muss man sich das halt gesondert erlauben lassen.
  16. msk

    Wbk bei Behörde

    Die genauen Regelungen kenne ich nicht, aber der SB hat mir das sowohl mündlich erlaubt und auch ein Dokument auf der Webseite der Waffenbehörde selber sagt das. Da steht sinngemäß, dass man so lange mit einer Kopie hantieren darf, wie die da auf der Behörde brauchen, um ihre Stempel da reinzusetzen. Wie auch immer die rechtliche Seite dann konkret aussieht - ein waffenrechtliche Unzuverlässigkeit kann mir der Sachbearbeiter dann jedenfalls nicht unterstellen, wenn ich die von ihm aufgestellten Regeln befolge. Die Ordnungswidrigkeit selber (Papierchen nicht wie vorgeschrieben dabei, 10 Euro Strafe oder so) ist dann vielleicht ärgerlich, aber keine Katastrophe.
  17. msk

    Wbk bei Behörde

    Mir wurde vom Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich einfach eine Kopie machen soll, bevor ich das Ding an ihn abschicke und dann mit der Kopie ganz normal so lange herumfahren kann, wie das Original bei ihm liegt. Der kann Dir auch erlauben, ganz ohne WBK oder irgendeine waffenrechtliche Erlaubnis mit einer erlaubnispflichtigen Waffe fröhlich durch die Gegend zu fahren. Wenn Du zum Beispiel so ein Ding gefunden hast und gern abgeben möchtest. Solltest halt nur VORHER anrufen und Dir die Erlaubnis geben lassen, bevor Du das Teil selber einpackst und zu ihm fährst.
  18. msk

    Wbk bei Behörde

    Nein, reicht streng nach dem Gesetz nicht aus. Zum Führen (also zum Transport) ist die WBK obligatorisch. Ob Dir daraus bei einer Kontrolle eine Ordnungswidrigkeit gedreht wird oder nicht, liegt dann im Ermessen der Beamten bzw. der Behörde. Daher: Anrufen beim Sachbearbeiter und fragen. Die können Dir das dann auch so erlauben. Meiner sagte dazu, dass ich problemlos mit einer Kopie zum Stand fahren darf, so lange die WBK bei ihm liegt. Wenn sie nicht bei ihm liegt, ist das nicht erlaubt.
  19. Sage ich ja. Viele hier wollen das einfach nicht wahrhaben, aber die würden ganz große Augen machen, wenn das grüne Wahlprogramm 1:1 umgesetzt worden wäre. Gerade aus Sicht der sogenannten "Klimaschützer" ist das praktisch gar nichts, was da passiert ist. Und auch hinsichtlich Waffenrecht ist die aktuelle Änderung des Waffengesetzes exakt nichts, Null im Vergleich zum dem, was die eigentlich wollen - nämlich ein komplettes Besitzverbot von Feuerwaffen im Privatbesitz.
  20. Oder vielleicht eine Sollbruchstelle, die einer eingebaut hat?
  21. Typisches Verhalten solcher Leute - Verantwortung für die eigene Politik abschieben und mit dem Finger auf andere zeigen. Jetzt sind nämlich diejenigen die "Schuldigen", die den Käse umsetzen müssen, wenn doch etwas passiert. Reul hat das wohl relativ schnell verstanden. Aber leider zu spät.
  22. Ich denke, irgendein vermeintlicher "grundrechtlicher Schutz" interessiert da kein Schwein, eher die Wut der potentiellen Wähler über solche Forderungen. Das Verständnis einer großen Wählergruppe für solche Dinge dürfte extrem gering sein. Dass das bei LWB so machbar ist, liegt vor allem an der geringen Zahl und an dem schlechten Organisationsgrad für politische Kampagnen.
  23. DIese Begründung ist unlogisch, da von friedliebenden Bürgern und von Rechtsbrechern gesprochen wird und am Ende der völlig unlogische Schluss gezogen wird, das Bedürfnisprinzip würde die friedliebenden Bürger vor Rechtsbrechern schützen. Da steckt einfach kein logischer Faden drin, auch wenn das durch kunstvolle Formulierung verschleiert werden soll. Der Vergleich mit anderen Ländern mit weitaus liberalerem Waffenrecht zeigt auch, dass das Bedürfnisprinzip keinerlei Bedeutung für die Sicherheit hat.
  24. Ja, klar, und um die Frage, wer denn dieser ominöse Macher sein soll, der alles besser macht, drückst Du Dich seit vielen Beiträgen. Ich habe noch keine Antwort von Dir hier gelesen, die Deine Strategie beschreibt, welche realistische Konstellation Du Dir als Wähler denn so vorstellst. Immer nur, wie böse und unwählbar die FDP ist und solches Mimimi... Ich bin normalerweise gewöhnt und werde dafür bezahlt, Probleme zu lösen, mögliche Auswege zu finden und nicht, über den Schaden herumzujammern, stundenlang über die Bestrafung vermeintlicher Schuldiger zu philosophieren und jedem genau zu erklären, was alles nicht funktionieren wird und was mir nicht gefällt. Bezogen auf die verfügbare Parteienlandschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten da sehr begrenzt: Realistisch sind eine Koalition mit CDU und FDP und evtl. einem Dritten oder eine Koalition mit CDU, SPD und evtl. den Grünen. Bei welcher Koalition weniger Schaden für LWB und deren wirtschaftliches Auskommen entstehen würde, dürfte den meisten hier klar sein.
  25. §12 Absatz 5, denke ich. Oder im Rahmen der Erlaubnisse für den Handel und die Bearbeitung von Waffen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.