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Solche Videos gibt es bei den Amerikanern zuhauf. Sehr interessant und teilweise überraschend, wie die verschiedenen Kaliber und Geschossarten wirken. Zur eigentlichen Frage: Warum soll das sportliches Schießen sein? Welche Disziplin? Wenn überhaupt, würde hier das tolle deutsche Bedürfnisprinzip an seine Grenzen stoßen. Aber dazu weiß man hier zu wenig. Es sieht so aus als würde sich das Video um die Wirksamkeit von Schutzausrüstung drehen, da ergibt ein solcher Dummy natürlich sehr viel mehr Sinn als ein Sandsack. Bei Crashtests setzt man auch keine Sandsäcke ins Auto.
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Jäger verliert waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach Alkoholfahrt
msk antwortete auf Thema in Waffenrecht
Nun ja, ob die Waffe geladen war oder nicht, lässt sich aus dem Bericht nicht entnehmen. Genau genommen ist die Geschichte in der Hinsicht sehr zweifelhaft (Missverständnis, blabla, am Ende sollen es irgendwelche unbekannten Passanten(!) gewesen sein, die die Waffe entladen haben).... Dass der Mann durch seinen Alkoholgenuss (und vielleicht auch schon vorher) etwas überfordert wirkt, einen zuverlässigen Umgang mit Fahrzeugen und Waffen zu pflegen, ist unbestritten. Genau genommen ist sein Umgang mit einem PKW deutlich gefährlicher als der mit seiner Waffe gewesen. Den Führerschein bekommt er aber deutlich früher zurück... -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
msk antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich weiß nicht, ob ich hier mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil auftauchen und jedes Detail breittreten würde. Dass Behörden auch eine Art geschützte Umgebungen für Leute sind, die sich nicht dem Konkurrenzkampf des freien Marktes aussetzen können, wollen oder müssen und daher auch evtl. auch persönliche Ansichten etwas mehr in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen können als das am freien Markt möglich wäre (je nach Hierarchiestufe), sollte nicht überraschen. Umso robuster müsste eigentlich die Rechtsposition des Bürgers sein. Theoretisch. Der verlinkte Artikel der "Pirsch" spricht zumindest dafür, dass das OVG das auch so sieht und damit die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte umso bizarrer wirken lässt. -
Nö, ist einfach Neugier, wo die Verwaltung derartig kaputt (oder unwillig) ist.
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Das ist etwas unkonkret. Bundesland, ländlicher Raum oder Stadt?
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Das klingt ja absolut übel. Welche Gegend ist das?
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Das wäre eine Frage an den SB, der hoffentlich innerhalb der 8 Monate schon ein paar Anrufe von Dir bekommen hat? Mal sehen, wann der Erste hier ein ganzes Jahr bei einem Eintrag oder einem Voreintrag knackt...
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
msk antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Davon steht da nichts. Aus dem Beispiel auf der Webseite dort ist ja auch recht einfach erkennbar, dass zu dem 08/15-Schießbucheintrag, den man schon immer für ein Bedürfnis brauchte, nichts weiter als die Angabe hinzukommt, dass das mit den eigenen Waffen geschossen wurde. Und diese Angabe ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zum Thema Bedürfnisnachweis. Der BDS da nichts Unnötiges hinzugedichtet. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
msk antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe die Intention des Threaderstellers auch nicht ganz. Der BDS muss das Bedürfnis bescheinigen und schreibt da ausführlich, wie das Training zu dokumentieren ist. Im Prinzip entsprechen die Anforderungen den stinknormalen Anforderungen für einen Bedürfnisantrag und dem, was man sowieso in sein Schießbuch einträgt, nur eben mit dem Zusatz, dass es die eigene Waffe ist. -
Das kann man nur verstehen, wenn man den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität nicht kennt und keinerlei Ahnung davon hat, wie es in Ländern wie der Schweiz oder Österreich mit ähnlich liberalen Waffengesetzen aussieht.
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Kannst Du diesen klischeehaften, überheblichen Quatsch nicht irgendwo anders absondern?
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Was genau siehst Du anders? Laut WaffG $12 (1) darfst Du als Inhaber einer WBK von einem Berechtigten vorübergehend (max. 1 Monat) die Waffe erwerben. Der §38, der im Abschnitt 1 (1f) den Leihschein fordert, bezieht sich auf das Führen der Waffe. Findet das also bei Dir oder beim Leihgeber zuhause statt, ist das kein Führen. Für mich sieht das nach einer praxisnahen und wenig einschränkenden Regelung unter WBK-Inhabern aus und auch nicht nach einem Grundrechtseingriff.
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Einen Leihschein brauchst Du nur, um die Leihe nachweisen zu können. Das Gesetz verlangt explizit keinen und das ergibt ja auch Sinn. Ist der Leihgeber anwesend (also bei Dir zu Besuch), kann er Dir natürlich die Waffe kurzfristig ausleihen (zum Putzen, zur Ansicht etc.) und der Nachweis der Leihe ergibt sich ja aus der Bekundung des Leihgebers vor Ort. ich denke, dass mit den vorhandenen Gesetzen das alles einigermaßen klar geregelt ist und zudem auch erstaunlicherweise praxisnah.
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Ja, wenn man die Gesetzeslage (Prüfung aller drei Jahre und bei erstmaliger Erlaubnbiserteilung) mit dem vergleicht, was die Behörden treiben (bis hin zu "Abfrage bei jedem Vorgang"), dann sind die Bearbeitungszeiten nicht verwunderlich. Abgerundet wird das dann alles noch durch "Keine Ahnung wie lange das dauert und woran es gerade hängt." So bekommt man die Mitarbeiter schön ausgelastet, verhilft denen zu sehr viel Kontakt mit ihren "Kunden" und verhindert auch optimal, sich mit den wirklichen Problemfällen zu befassen...
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Ich wohne hier schon fast 20 Jahre. Habe nicht mal einen Punkt in Flensburg jemals bekommen.
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Was vor ein oder zwei Jahren mal war, ist für die heutigen Verhältnisse auch total irrelevant. Letztes Jahr hat die Erstbeantragung der grünen WBK bei mir auch "nur" 4 Wochen gedauert. Jetzt dauert es für einen Voreintrag mittlerweile schon länger als 4 Monate. Was genau zu dieser enormen Explosion der Wartezeit geführt hat, ist mir unklar. Das kann nicht nur an den neuen Abfragen liegen, aber zum Beispiel auch daran, dass man nun ständig wieder völlig sinnfrei neu abfragt und damit das ganze System massiv ausbremst. Oder irgendwelche bürokratisch-politische Spielchen, die den ganzen Vorgang massiv verlangsamen. Vom SB bekommt man auch nur gequält klingende Aussagen wie "Kann halt dauern, wie lange, weiß ich auch nicht". Hat eigentlich einer der ewig lange Wartenden dann mal seinen SB gefragt, wie es mit Ausnahmen bei der Erwerbsstreckung aussieht? Schließlich verzögert das Amt den Erwerb unvorhersehbar und völlig intransparent über die Erwerbsstreckung deutlich hinaus, so wäre eigentlich die ersatzweise Annahme von geänderten Erwerbsstreckungsfristen, wie sie ohne die langen Wartezeiten zum Einsatz kämen, ein angemessener Ausgleich.
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Das ist doch alles nur noch ein schlechter Witz.
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Welcher Art waren die Verstöße?
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Er meinte vermutlich behördeninterne Regelungen. Die handhaben das unterschiedlich. Die 6 Monate sind wohl am meisten verbreitet, es gibt aber auch welche, die bei jedem Vorgang eine neue Abfrage starten. Und diese Abfragen scheinen das größte Problem bei den ganzen langen Wartezeiten zu sein. Ich halte das angesichts der gesetzlichen Regelung, sowieso mindestens aller 3 Jahre zu prüfen und angesichts der Nachmeldepflicht der abgefragten Behörden für völlig unsinnigen und unnötigen Aufwand, der nur eine Art Pseudo-Absicherung der Verantwortlichen darstellt. Es gibt keinerlei Grund zur Annahme, dass das Stellen irgendeinen Antrages eine Änderung der Zuverlässigkeit bewirkt (oder aus einer Änderung herrührt) und alle Antragssteller im Besitz von Waffen haben diese auch während der Bearbeitungszeit des Antrages weiter im Besitz. Selbst wenn man einen Antrag zum Anlass nimmt, eine neue Zuverlässigkeitsabfrage zu starten (was unsinnig genug ist), könnte man den Voreintrag direkt erstellen, weil die Zuverlässigkeitsabfrage rein gar nichts am bereits vorhandenen Waffenbesitz (und damit der "Gefährlichkeit") des Antragsstellers ändert.
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Verstehe ich nicht. Warum ist die persönliche Vorsprache notwendig? Meine Behörde sagt, sie sei nicht notwendig. Und selbst, wenn ich sie für notwendig erachten würde, bekäme ich vielleicht einen Termin, aber hinsichtlich des Verwaltungsaktes würde während des Termins kaum etwas passieren. Mach Dir nichts vor, Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf. Du kannst nach drei Monaten Warterei versuchen, mit der Hilfe eines Verwaltungsgerichtes Dein Anliegen zu beschleunigen, aber hinsichtlich der Wirksamkeit oder gar Kontraproduktivität solcher Verfahren habe ich schon weit auseinanderliegende Positionen gelesen. Von "geht dann plötzlich ganz schnell" bis hin zu "dann bleibt alles während des Verfahrens liegen" ist alles dabei.
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Welche rechtliche Grundlage soll denen ihre Abläufe in der Weise vorschreiben, dass die reguläre Bearbeitung nicht auf dem Postweg erfolgen kann? Ich denke, die sind da recht frei in der Gestaltung ihrer Abläufe. Ich kann das in gewisser Weise auch nachvollziehen, denn persönliche Termine sind zeitlich ineffizient (Zeitbedarf bei Vereinbarung oder Information, Bereitstellung der Unterlagen zum Termin, Gesprächsbedarf des Besuchers etc. pp.) und erfordern zusätzlichen Aufwand. Das kann eine ohnehin völlig überlastete Behörde nicht gebrauchen und Du kannst das eigentlich heutzutage unter "Luxus" verbuchen. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass der SB Dich persönlich empfängt, damit er Dir innerhalb von 10 Minuten die Stempel in Deine WBK drückt. Du kannst froh sein, dass das bei Deiner Behörde so funktioniert, hier geht das eben nicht. Hier gibt es eben die beschriebenen anderen Wege, um damit umzugehen. Prinzipiell kann ich damit leben. Was mich stört, ist noch nicht mal die ewig lange Bearbeitungsdauer an sich, sondern die komplette Intransparenz. Keiner weiß etwas, keiner kann sagen, wie lange es dauern wird. Die schreiben auf ihre Webseite "Es kann länger dauern." was praktisch Null Aussagekraft hat. Und selbst auf Nachfrage ist der SB nicht in der Lage, mir zu sagen, welche Abfragen noch ausstehen, ganz zu schweigen davon, wie lange die noch benötigen.
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Hier läuft grundsätzlich alles nur schriftlich per Post. Termine nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung und auch dann wird da während des Termins nichts bearbeitet.
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Der Hintergrund ist, dass laut Gesetz die WBK beim Führen (Transport) mitgeführt werden muss. Faktisch funktioniert das so aber nicht, wenn die Behörde auf schriftlicher Kommunikation besteht und das Ding über viele Monate einbehält. Daher wurde mir hier ausdrücklich erlaubt, mit einer Kopie herumzufahren. Die theoretische Ordnungswidrigkeit ist erstens fraglich (Behörde hat mir das erlaubt, die Rechtsgrundlage dafür ist mir egal) und zweitens kann sie für die Bewertung meiner Zuverlässigkeit durch meine Behörde gar keine Rolle spielen, denn sie war es ja, die mich mit Kopie losgeschickt hat. Und drittens ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu kommen und mit diesem Hintergrund Ärger zu bekommen, nahezu Null. Was aber ganz sicher ist: Ohne die Schießtermine kann ich mein Bedürfnis nicht nachweisen, das ich für den weiteren Besitz meiner Waffen benötige. Und in dieser Zwangslage mache ich eben das, was die Behörde mir sagt.
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Das macht jede Behörde offenbar unterschiedlich. Der Hintergrund ist vermutlich, dass Du besonders gefährlich wirst, wenn Du einen neuen Antrag stellst. Wenn Du keinen stellst, reicht ja die Regelabfrage von drei Jahren.
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Dieser Thread ist ein wunderbares Beispiel für Neid und Missgunst und das daraus entstehende, extrem penetrante Abarbeiten an Einzelpersonen, die dann noch ihre Veröffentlichungsliste vorweisen müssen, damit man sich daran weiter abarbeiten kann. Natürlich immer unter dem Hinweis darauf, dass Neid usw. einem ja völlig wesensfremd ist. Ich denke, außer diesen speziellen Menschen will das niemand hier lesen. Interessanter ist viel mehr das Ergebnis dieses Schlagabtausches mit der Behörde. Ich habe eine Vermutung, wie das ausgehen wird, aber interessant ist das allemal.