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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Veganes Taschenmesser oder so. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Sich eine Hieb- und Stichwaffe selber zu bauen, konnten die Menschen schon in der Steinzeit. Eigentlich kann man nur froh sein, dass diese Attentäter in der Regel sehr dämlich und einfallslos sind. Sonst kommen bald irgendwelche Politdarsteller auf die Idee, jegliche Metallbearbeitungswerkzeuge mit einer Bedürfnis- und Tresorpflicht zu versehen. Stahl gibt es dann nur nach Sachkundekurs und nur 1 kg pro Jahr, wenn man entsprechende Aufbewahrungsvorschriften befolgt und regelmäßige Hausdurchsuchungen akzeptiert. Aber: Wenn man bei X und in anderen Kommentarspalten die ganzen Kommentare auf diese ganzen Meldungen zu Verbotszonen und Waffengesetzen liest, entsteht schon der Eindruck, dass man sich auch außerhalb unserer "Blase" maximal verhöhnt fühlt. Das übliche Stimmensammeln über populistischen Schwachsinn zu Lasten einer Minderheit, das bei dem Gefummel am Waffengesetz früher so einfach möglich war, ist nun an ein Ende gekommen. Zustimmung habe ich nur extrem selten gelesen, 99% der Kommentare zielen auf die Sinnlosigkeit der Maßnahmen ab, die das eigentliche Problem ausblenden. Die meisten Leute verstehen sehr gut, dass die Politik nun auf ihre Kosten Probleme mit untauglichen Maßnahmen zu lösen versucht, die sie jahrelang verursacht und ignoriert hat. -
Die Eingangsfrage ist tatsächlich offen, denn im Gesetz steht etwas von Kontrolle und das kann man weit auslegen, also theoretisch auch die eigene Inaugenscheinnahme durch den Kontrolleur. Ob man das im Rahmen der Mitwirkungspflicht so akzeptieren muss oder nicht, hängt vermutlich davon ab, wer dann vor Gericht die vermeintlich besseren Argumente hat. Da es bei der Kontrolle um die vorschriftsmäßige Aufbewahrung geht, halte ich persönlich die Befingerung durch den Kontrolleur für unangemessen, denn in der Regel lässt sich das einfach visuell machen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich denke, diese Diskussion sollte man noch viel weiter ausdehnen. Man kann den Sicherheitsgewinn noch viel größer machen, wenn man folgende Forderungen umsetzt: 1. Generelles Einkaufsverbot für alle Menschen, um Ladendiebstähle zu verhindern. 2. Da Menschen vor allem nahe Angehörige verletzen oder töten, sollte man das Zusammenleben mit Verwandten und Ehepartnern verbieten. Wenn sich jemand an diese Gesetze nicht hält, ist es immer eine gute Idee, weitere Gesetzesverschärfungen für rechtstreue Bürger einzuführen. Ganz bestimmt. -
Darf ich das auch, wenn die Frau einem immer mal sagt, man habe einen an der Waffel? 😄
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
msk antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Waffenverbotszonen sind sehr wirksam. Keiner hat mehr eine Waffe, nur der Terrorist. Und man kann die Justiz mit sinnlosen Verfahren beschäftigen, weil irgendein 08/15-Bürger sein Taschenmesser in der Tasche zur falschen Zeit am falschen Ort bei sich hatte. Diese Messerverbotszonen noch auszuweiten angesichts dieser Tat ist einfach nur bizarr. -
Angesichts Deines Auftretens hier wundert es mich vor allem, dass die Dich in dieser Gruppe aufgenommen haben. Dass Du solche Sachen in der Öffentlichkeit austratschst, ist ohnehin ganz großes Kino...
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Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Bei der Wartezeit würde ich mich vor allem darum kümmern, den Umgang (also das Führen für Ausübung des Sports) mit der Behörde abzuklären. Wenn das schon nicht klappt, dann kannst Du davon ausgehen, dass die Dir schon beim ersten Vorfall die Zuverlässigkeit absprechen würden. Was ein Gericht ddann dazu sagt, ist wieder eine ganz andere Geschichte. Wenn man etwas Schriftliches von der Behörde hat, dann ist ein Problem mit der Zuverlässigkeit vom Tisch, die Ordnungswidrigkeit im schlimmsten Fall natürlich nicht unbedingt... -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Natürlich darfst Du Deine Waffe daheim haben, der entsprechende Paragraph behandelt das Führen (außerhalb Deiner umfriedeten Wohnstätte), nicht das Aufbewahren. Dass man Dir aus einem Verstoß gegen die Regeln zum Führen der Waffen keine Probleme hinsichtlich Zuverlässigkeit bereitet, ist nur Prinzip Hoffnung. Ob das nur Owi ist oder nicht, ist in dem Zusammenhang belanglos. -
Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Waffengesetz §38, Absatz 1 Die Ausnahmen befinden sich unten auch in diesem Paragraphen. Darunter aber keine für die hier geschilderten Fälle. Daher eigentlich klare Rechtslage... -
Solche Müllgesetze führen nur zu einem: Mehr Rechtsunsicherheit, vor allem bei denen, die keine bösen Absichten haben. Wer die Absicht hat, jemanden schwer zu verletzen oder zu töten, dem ist das völlig egal. Genauso gut könnte man Schilder mit "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge >3,5 t" vor Weihnachtsmärkte aufstellen. Außer der Kriminalisierung von unvorsichtigen Lieferanten und Aufstellern von Fahrgeschäften etc. würde man exakt Null erreichen.
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Nein, Opfer. Leider in der Opfer-Pyramide ganz unten. Habe jetzt ganz vorbildlich ein Jahr lang gezeigt, dass ich mich auch wirklich, ganz wirklich für diesen Sport interessiere, keine Amokläufe durchführe, nur weil ich gerade eine böse, großkalibrige und kriegswaffenähnliche Waffe auf dem Schießstand in der Hand habe (sicherlich wegen der Begrenzung auf 10 Schuss pro Magazin, bei 20 wäre ich vermutlich schwach geworden) und befinde mich nun in der Phase der Bürokratie. Ein Verband muss mir meine Bedürfnisse bestätigen, das kann ich nämlich laut Gesetz nicht selber sicher feststellen, was ich für Bedürfnisse habe. Danach darf ich mich dann beim Herrn Amtsmann um eine Erlaubnis zum Erwerb bemühen. Am Ende dieser Phase tröpfelt dann hoffentlich so langsam die eine oder andere Waffe in meinen Schrank. Daher: Die dürfen gern alles verbieten, was sich momentan in meinem Schrank befindet. Wobei, versteuern tun sie das ja jetzt schon...
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Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ehrlich gesagt ja. Denn nach Wortlaut des Gesetzes wäre das ein Verstoß gegen selbiges, was das Führen der Waffe betrifft, auch wenn es nur ein "sinnloser Formalismus" ist. In dem Fall bist Du auf Wohlwollen angewiesen. Die Tatsache, dass man praktisch nie kontrolliert wird, führt halt dazu, dass sich diese Frage praktisch nie oder nur extrem selten gestellt hat. Ähnlich wie beim Schlüsselurteil, wobei die Regelung hier im Gegensatz zur Schlüsselaufbewahrung sogar recht klar ist. Daher ja auch die Frage, ob die Behörden da bei Euch eine Verfahrensweise haben, die dann im Falle des Falles zumindest aufgrund der Konformität zur deren Regeln das Thema "Zuverlässigkeit" kaum in Frage stellen dürfte. -
Wenn ich in meinen schaue, finde ich die gewünschte Antwort. Da sind nämlich (noch) keine drin.
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Selbst das würde ich nicht unterschreiben. Insbesondere aus der linken Ecke gibt es immer wieder Bestrebungen, die Sicherheitskräfte abzubauen, zu sparen oder unter Generalverdacht zu stellen.
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Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das separate Dokument hilft aber nicht viel für die Waffe, wenn die WBK für die Eintragung derselbigen auf dem Amt herumliegt. Mir ist auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle und einer dann daraus resultierenden Aktion hinsichtlich "Zuverlässigkeit" sehr, sehr gering ist Selbst beim Sachkundekurs wurde vom Kursleiter gesagt, dass er nur Kopien mit sich herumträgt. Ich mag aber diese Rechtsunsicherheit nicht (ähnlich der bezüglich des Kaufs von Munition mit nur einem Voreintrag für die Waffe), man ist da schon ein wenig der Willkür ausgeliefert. Umso besser zu wissen, dass es durchaus auch Absprachen mit den SB dazu bei Euch gibt, ideal wären die natürlich schriftlich... -
Das ist keine Psychose, das ist einfach pure Abneigung gegen Waffen und diese im Speziellen, weil die am "schlimmsten" aussehen. Das führt dann zu einer paternalistischen Politik nach dem Motto "braucht man nicht". Hat rein gar nichts mit Kausalitäten, Sachbezug oder ähnlichem zu tun. Pure paternalistische Übergriffigkeit von Leuten, die solche Waffen nur aus Actionfilmen kennen und auch sonst ein sehr eingeschränktes Verständnis dafür haben, dass andere Leute andere Interessen und Vorlieben haben könnten. Die Suche nach Sinn, Kausalitäten führt da wirklich in die Irre. Das kann und sollte man nur verwenden, um die Sinnlosigkeit solcher Forderungen zu zeigen.
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Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen
msk antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Naja, laut Gesetz muss man beim Führen der Waffen WBK und Ausweis/Pass dabei haben. Von Kopien steht da nichts, die sind ja nicht wirklich die jeweilige Urkunde, sondern nur eine Abschrift selbiger. Insofern ist man da rechtlich auf wackeligen Beinen unterwegs und auf das Wohlwollen der Kontrolleure angewiesen, falls man in eine geraten sollte. Und aus praktisch jeder Verfehlung heraus kann am Ende die Zuverlässigkeit angezweifelt werden... Hat denn mal jemand seinen SB gefragt, wie die das eigentlich sehen oder ob es für diese Zeit offizielle, halbwegs rechtssichere Vorgehensweisen gibt? -
Sorry, Du schreibst hier totalen Fantasie-Quatsch, fern der Realität. Es mag Vereine geben, wo das vielleicht für eine Waffe möglich ist, aber mit einem einigermaßen freien Erwerb zur Sportausübung hat das Null zu tun. Selbst wenn das geht, ist dieses Gehampel eine klare Folge davon, dass Dich das Waffengesetz am Ausüben Deines Sports behindert. Mein Verein ist übrigens 80 km entfernt. Als nächstes kommst Du vermutlich mit der Aussage, dass das Waffengesetz nicht den Schießsport behindern würde, denn man könnte ja in die USA reisen und den dort betreiben... BTW: Warum beantwortest Du die Frage nicht? Wenn das alles nicht behindernd ist, warum verfährst Du nicht nach Deinen tollen Vorschlägen und füllst Dir lieber Deinen Schrank daheim? Mit "mimimi" hat das auch nichts zu tun, es geht nur darum, Deine unsinnige Aussage hier zu widerlegen, das Waffengesetz würde die Ausübung des Schießsports nicht behindern. Die ist so absurd und lächerlich, dass man eigentlich nicht wirklich darüber diskutieren müsste.
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Na bei diesen tollen Möglichkeiten gehe ich mal davon aus, dass Du keine eigenen Waffen besitzt, weil das ja eigentlich auch problemlos ohne geht, richtig? Oder strampelst Du Dir hier gar einen ab, um nicht zugeben zu müssen, dass Du Käse erzählt hast und das Waffengesetz sehr wohl bei der Ausübung des Sports behindert?
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Soll das ein Scherz sein? Das Gesetz verlangt, dass ich in einem Verein trainiere, im ersten Jahr keine eigenen Waffen haben darf (und danach auch nur sehr beschränkt) und Du stellst allen Ernstes die Behauptung auf, dass der nun Verein Schuld daran ist, dass er mir nicht alle beliebigen Waffen als Leihwaffen bieten kann? Du stellst hier Ursache und Wirkung komplett auf den Kopf und hoffst, dass irgendwer auf diese verquere Argumentation hereinfällt.
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Das ist kein Argument. Zu behaupten, man würde gerade im ersten Jahr nicht an der ernsthaften Ausübung des Sports gehindert, ist völlig realitätsfern. Und auch danach geht es im Waffengesetz vor allem darum, Dich einzuschränken und zu behindern. Manchmal hilft es, nicht einfach irgendeine Behauptung aufzustellen, sondern vorher darüber nachzudenken. Dann braucht man danach auch keine absurden Verrenkungen zu vollführen, um diesen Unsinn irgendwie zu rechtfertigen.
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Das fasst Deinem Beitrag gut zusammen. Das Waffenrecht zwingt mich zur Vereinssuche, mit allen Folgen. Es hindert mich effektiv an der ernsthaften Ausübung des Sports mindestens 1 Jahr lang, wo ich ausschließlich von der Qualität und Verfügbarkeit von Leihwaffen abhängig bin. Es behindert mich durch Bedürfnissystem und Einschränkungen bei Anzahl und Beschaffung der Waffen auch darüber hinaus. Deine Aussage, das Waffengesetz würde den Sport nicht behindern, ist grober Unfug. Genauso wie Dein Versuch, Ursache (Waffengesetz) und Wirkung (Vereinssuche) komplett zu verdrehen oder mit Hilfskonstrukten wie "wenn ich mein Bedürfnis nachweisen kann, bekomme ich alles" so zu tun, als lägen die Beschränkungen für die Waffenbesitzer an den Besitzern selber.
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Nein, einige Dinge kann man rechtlich gar nicht schaffen. Und Deine Aussage, das Waffenrecht würde jemanden nicht am Ausüben des Sports hindern, ist eben falsch. Mich hindert es seit fast einem Jahr, genau genommen sogar noch länger, denn Vereinssuche und Aufnahme in selbigen haben auch noch Zeit gekostet.
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Grober Unfug. Der Nutzer des Logos unterstützt den VDB bzw. dessen Kampagne, nicht umgekehrt. Und der VDB tut gut daran, eben nicht jedes Video zu zensieren, wie Du das hier forderst. Eine Untersagung der Nutzung sollte nur stattfinden, wenn die Inhalte des Videos wirklich grob den Zielen des VDB zuwiderlaufen - beispielsweise bei strafbaren Inhalten etc.