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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
Shadow antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Guter Punkt! Wie @pulvernase schon schrieb, gibt es dafür geeignete Alternativen. Das kann man aber auch klassisch lösen. Gerade bei Halbautomaten ist eine Funktionskontrolle immer sinnvoll. Ich besitze auch Patronen-Lehren aber nicht für alle Kaliber. Und dann lade ich die Waffen eben fertig. !Cooper Regel Nr. 2+3! Hmm, auf die Idee, einfach ein paar Patronen ohne Pulver und Zündhütchen zu fertigen und die zu probieren bin scheinbar nur ich gekommen... -
Mag schon sein. Es gibt aber Einheiten in der die Pistolesehr wohl noch relevant ist. Ca. ab Minute 4:45. Interessant finde ich auch die Aussage zum Messer.
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Rucksack mit einem Zahlenschloss dran... und hoffen, dass bei einer potentiellen Kontrolle die Beamten das akzeptieren
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Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
Shadow antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Nee, beim BDS LV4 gibt es dazu Hinweise auf der Web-Seite. -
Dieser Umstand war mir auch bewust. Es ist ja schön wenn die Landesbehörden Bayern/Thüringen das so sehen. Für die Bayern und Thüringer. Meine Behörde (NRW) besteht auf einen Einser-Tresor. Punkt. Ein Verweis auf die Vorgehensweise in Bayern hat die nicht wirklich interessiert. Auch der Einwand, das durch die rechtzeitige Anmeldung der Magazine das Verbot mir gegenüber nicht wirksam ist, hat nicht gezogen. Die Behörde argumentiert dahingehend, das die Verbotseigenschaft in den Magazinen begründet liegt. angemeldetes LW-Magazin > 10 Schuss = verbotener Gegenstand = Aufbewahrung im Einser Dieses Schema wenden die an und ziehen das durch. Das Risiko vor Gericht zu gehen wollte ich jetzt nicht eingehen. Die Einstellung des Verwaltungsgericht NRW bzgl. legale Schusswaffen sollte hier ja hinlänglich bekannt sein.
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Shadow antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Hmm, bei mir ist es eher so, weil ich mir einen 0er Schrank für die Magazine kaufen musste, habe ich jetzt wieder Platz um weitere KW zu erwerben. Und das werde ich auch machen... -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Shadow antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
schön das dass in Bayern so gesehen wird... In NRW fahren die Behörden den restriktiven Kurs... Da muss es sogar der 1er sein. Ich hatte das mit der Behörde diskutiert. Auch mit dem Verweis auf Bayern. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Shadow antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Oh ganz einfach. Weil potentielle Terroristen lassen sind deart beeindrucken von diesem Verbot, dass sie davon Absehen werden, einen Anschlag auszuführen.... Dafür müssten Sie ja dann illegale Magazine in ihre Schwarzmarktkalaschnikovs einführen, und das ist ja schließlich verboten... -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
Shadow antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wo ist das Problem sich die Ergebnisliste von dem Wettkampf runterzuladen. Dort steht der Name des Schützen. In Verbindung mit einem Schießbuch, wo die benutzte Waffen eingetragen ist, sollte der Nachweis gelingen. Einfacher ist wenn man nur eine Waffen pro Kategorie hat... ;-) Der LV4 BDS fordert auch nur einen Wettkampf pro Waffe für den Nachweis . Also mit allen Überkontigentwaffen an der gemeldeten VM teilnehmen und der Drops ist gelutscht. -
...wen interessiert schon was Du zu trollen hast... Wenn Du nichts positives beitragen kannst, kannst Du auch einfach mal den Mund halten. Naja, jetzt hast Du schon mehr Aufmerksamkeit bekommen, als man Dir zustehen sollte.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Shadow antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hmmm, Ok dann nenne mir doch für dieses Vorgehen mal den entsprecheden Paragraphen im Waffenrecht. Nehmen wir mal an die Person, die sich auf diesen Weg die "Erlaubniss" hat geben lassen, kommt in eine Polizeikontrolle und hat die abzugebenen Waffen dabei. Mit welchen Dokumente kann Sie den Polizisten gegenüber nachweisen das ihr die "Waffenbehörde" die Erlaubniss ereilt hat.... und auf welcher rechtlichen Basis (Gesetzte) sind diese Dokumente dann erstellt worden. -
Mir gefällt auch nicht was @ASE schreibt. Aber nur weil er oft Recht hat, und Urteile seine Ausführungen bestätigen....
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Aber nicht auf dem Grundstück vom amerikanischen Vater... Der hat ne paar Claymors aufgestellt und die erpresserischen Blagen werden direkt in die Hölle geblasen. Ist schließlich sein Recht und Amerika ist ein freies Land. Man sollte schon Differenzieren zwischen ein paar Kindern die Süßigkeiten erbeten und Randalierern die einen den Vorgarten auf Links ziehen. Im erste Fall stellt man was bereit oder sagt des es nichts gibt. Im zweiten Fall ist Polizei angesagt... Man kann es natürlich auch darauf ankommen lassen und es mit Notwehr probieren... Ob das ein Gericht dann auch so sieht wird sich dann zeigen....