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Sie ist aber trotzdem sehr symphatisch und aktive Wettkampfschützin, am Freitag oder Samstag dürfte sie in Güstrow auf der Schmeisser Steel Challenge anzutreffen sein.
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Sex sells
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Irgendwie too much Titties, Hintern und figurbetonte Kleidung, zu wenig fachliche Informationen und/oder Fakten.
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Zweifelslos muss das Merkblatt unterschrieben worden sein. Die WaffVwV spricht in diesem Zusammenhang ja von einer Belehrung. Dass die Jagd-/Sportverbände Belehrungen/ Kurse druchführen, bevor die jemanden zulassen, kann man ja gerne machen. Bei den Sportverbänden macht es ja auch Sinn, weil die Aufsicht die Sportordnung kennen sollte. Ich würde als Betreiber auch erst Leute bestellen, die ich auf den Stand eingewiesen habe. Es ist aber keine besondere Sachkunde. So etwa beschreibt auch das Merkblatt auf S. 45 wer alles Sachkundig im Sinne der AWaffV ist und siehe da. Es wird auf die allgemeine Waffensachkunde verwiesen.
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Genau ... daher stellt, nach erfolgter Unterweisung und ggf. bestandener Prüfung, der BDMP auch einen Ausweis "Standaufsicht" und der BDS LV einen "Einkleber (qualifizierte Aufsichtsperson)" für den Mitgliedsausweis aus. Das wiederum ist die Basis zur Registrierung im Verein. Die Dokumente gelten m.E. als wertig und werden auch auf verbandsfremden Schießstätten anerkannt … jedenfalls wurden meine bisher immer anerkannt.
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Das erklär mal hier dem Betreiber der Anlage. Der wird wohl einfach sagen, dann schießt du hier halt nicht. Während der Aufsichtsführung muss zwar bei den Jägern „nur“ der Jagdschein mitgeführt werden. Zuvor muss aber eine Belehrung gemäß dem Merkblatt vom DJV erfolgt sein, die zu unterschreiben ist. Allein der Jagdschein reicht nicht aus, um Aufsicht führen zu dürfen. So steht es auch in den Verwaltungsvorschriften 27.4.1. Hatte mein Sohn erst vor zwei Wochen die Thematik. Daher noch frisch im Gedächtnis . Der hat jetzt die gelbe Nachweiskarte vom DJV.
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Solche "Zeig deine Aufsichtslizenzkarte vor" Situationen sind recht sinnbefreit. Viel wichtiger ist eigentlich die Registrierung der Person im Verein und über diese Registrierung muss ein Dokument ausgestellt werden (§ 10 Abs. 3 AWaffV). Also so etwas wie "die Person ist im Verein XY Als verantwortliche Aufsichtsperson registriert". Sowas sieht man aber recht selten. Bei jagdlichen Vereinigung besteht die Vereinfachung, dass nur ein Jagdschein mitzuführen ist. Auch das ist wieder ein Hinweis, dass es nur eine Sachkunde gibt. Sonst würde eine Privelegierung des Jagscheins keinen Sinn machen.
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Wenn wir bei den Deutschen sind, Gunlikeblond ist relativ neu https://youtube.com/@gunlikeblonde
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Das selbe Problem gibt es aber auch bei den Schießstätten. Wir sind als Verein auf einem recht großen Stand in der Nähe von Kassel eingemietet, weil wir keinen eigenen Stand haben. Unsere Mitglieder buchen da ihre Zeiten und das erste, was dann bei Ankunft vorgelegt werden muss, ist die Berechtigung als Aufsicht. Da nützt es nichts, ein Sachkundezeugnis vom BDS vorzulegen. Bei meiner Frau steht sogar im Zeugnis was zur Aufsicht „Rechte und Pflichten einer verantwortlichen Aufsichtsperson“ und „Rechte, Pflichten, Aufgaben und das Verhalten auf dem Schießstand“. Bei uns im Verein sind wir mittlerweile dazu übergegangen, die Sachkunde mit inkludierter Standaufsicht nur bei dem freien Träger zu machen. Das spart nicht nur Geld sondern auch Aufwand für uns Mitglieder.
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Werte Foristi, ich bin auf der Suche nach einer Era Tac. Era Tac Nummer : T 4033 - 0022 Verlängerte Blockmontage 3“ 30mm Ringe Hebel Keine Vorneigung Ich könnte somit die Fertigstellung meiner OA 15 mit S&B Meta bewerkstelligen. Vielen dank!
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Genau das ist das Problem. Die Verbände können und dürfen fordern, was sie möchten, solange sie nicht unter den Voraussetzungen des Gessetzes liegen. Wenn der DSB will, dass jemand vorher dreimal im Kreis tanzt, bevor er ein Bedürfnis bescheinigt bekommt, dann können die das von sich aus machen. Der Gesetzgeber verlangt es nicht. Wenn die Verbände besuchte Aufsichtskurse haben wollen, dann sollen die es machen. Nur dann müssen die auch konsequent sein und nur die eigenen anerkennen. Das wollen natürlich die freien Anbieter nicht, die es natürlich sowieso schon schwer haben.
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Ich habe es selbst noch nicht gemacht, sieht aber nicht so schwierig aus... https://www.youtube.com/watch?v=VhveezreTtI
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Und mal eine Empfehlung aus dem deutschen Raum: https://www.youtube.com/@greyground9543 Übernehmen total viel von US-Schießtrainern, aber halt in Deutsch und ganz sympathisch.
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Top-Kanäle, wenn man ein besserer (v.a. dynamischer) Schütze werden will: https://www.youtube.com/@BenStoeger187 https://www.youtube.com/@joelpark556 https://www.youtube.com/@robepifania https://www.youtube.com/@CarryTrainer
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Leon_Würzburg hat sich registriert
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Das Problem scheint doch eher bei den Verbänden zu liegen. Ich habe meine Sachkunde seinerzeit beim BDS gemacht. Dort hat man direkt klar gestellt, dass ich erst Aufsicht machen darf, wenn ich hierzu auch den Lehrgang beim BDS besucht habe. Meine Frau hat später bei einem freien Träger die Sachkundeprüfung abgelegt und mit ihrem Zeugnis direkt auch eine Aufsichtenkarte bekommen.
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Ich schätze auch, dass es sich eher um etwas Lokales handelt. Man liest ja hier im Forum auch, dass man einiges mittels persönlichen Termin machen lassen kann. Da bin ich bei dir. Keiner der Behörden bzw. Mitarbeiter will sich angreifbar machen, wenn er eine Aussage tätigt. Also macht man lieber zu viel als zu wenig.
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Also was mich interessieren würde, rein aus Verbandssicht, über welche Qualifikation auf Verbandsbezeichnungen sprechen wir hier eigentlich? Eine der Probleme ist doch, dass die Verbände scheinbar eigene Namen vergeben, die so im WaffG nirgends auftauchen. z.B. BDMP - Schießleiter (Nicht RO, nicht Aufsicht) welche Bezeichnung und Qualifikation ist hier analog beim BDS, der DSU, dem VdRBW und dem DSB? Denn das ist doch gerade eines der irreführenden Probleme. Verbände bieten Weiterbildungen an, die ggf. von denn Inhalten her, gleich gestellt sein können mit anderen Verbänden, werden aber so nicht anerkannt. Egal ob nun der Schießleiter, Schießsportleiter, Standaufsicht, qulifizierte Standaufsicht, etc. Range Office sind hier nicht gemeint, da diese Disziplinspezifisch sind.
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Tommie59 hat sich registriert
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Recht gute Guntube Kanäle, die hier noch nicht genannt wurden, sind: JaredAF ein junger Ex-Marine, mit Schwerpunkt auf Bullseye Schießen, erklärt gut, ähnliche Art wie Ian McCollum The Bullseye Channel auch ein Ex-Marine, der hauptsächlich auf Ringscheiben schießt und Waffen dafür präsentiert TheHumbleMarksman IPSC (USPSA) Spezialist, der Pistolen dafür testet Erik Cortina Spezialist für Long Range Langwaffenschießen Tucotheratt Spezialist für Westernschießen, schnelles Ziehen usw. Arizona Ghostriders Wild West Historie, unterhaltsam dargebracht Ist natürlich alles nur meine persönliche, bescheidene Meinung
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Wie gesagt der Bescheid liegt nicht vor. Alleine aufgrund irgendeines Aktenzeichen Rückschlüsse zu ziehen, macht wenig Sinn. Was steht in dem Bescheid? Wie wird in dem Bescheid begründet. Hat die Behörde rechtmäßig gehandelt? Wenn ich mir die Internetseite des guten Herrn durchlese, wird ebenfalls auf das Aktenzeichen "Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016" in einem anderen Kontext verwiesen. So etwa für „Lehrgänge zur Immobilisierung“, welche auf § 4 TierSchlV beruhen. Was ich damit sagen will, die Nennung eines Aktenzeichens bringt nichts.
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Eines sollte bei solchen „ mein SB“ Aussagen klar sein über 500 Waffenbehörden mit wenn’s doof läuft über 500 unterschiedlichen Aussagen also egal was der SB von XYZ sagt, relevant ( ob richtig ist ein anderes Thema) ist erstmal was und wie es die eigene Behörde sieht
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Er meinte vermutlich behördeninterne Regelungen. Die handhaben das unterschiedlich. Die 6 Monate sind wohl am meisten verbreitet, es gibt aber auch welche, die bei jedem Vorgang eine neue Abfrage starten. Und diese Abfragen scheinen das größte Problem bei den ganzen langen Wartezeiten zu sein. Ich halte das angesichts der gesetzlichen Regelung, sowieso mindestens aller 3 Jahre zu prüfen und angesichts der Nachmeldepflicht der abgefragten Behörden für völlig unsinnigen und unnötigen Aufwand, der nur eine Art Pseudo-Absicherung der Verantwortlichen darstellt. Es gibt keinerlei Grund zur Annahme, dass das Stellen irgendeinen Antrages eine Änderung der Zuverlässigkeit bewirkt (oder aus einer Änderung herrührt) und alle Antragssteller im Besitz von Waffen haben diese auch während der Bearbeitungszeit des Antrages weiter im Besitz. Selbst wenn man einen Antrag zum Anlass nimmt, eine neue Zuverlässigkeitsabfrage zu starten (was unsinnig genug ist), könnte man den Voreintrag direkt erstellen, weil die Zuverlässigkeitsabfrage rein gar nichts am bereits vorhandenen Waffenbesitz (und damit der "Gefährlichkeit") des Antragsstellers ändert.