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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
lemmi antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Altbesitz bei meiner Behörde gemeldet! Wenn jemand nach §40 eine Ausnahmegenehmigung hätte, könnte er es doch übernehmen. Meldung natürlich an die Obrigkeit! Sicher war das mal Massenware und kostete wenig, nur jetzt gibt es keine mehr😡. Gleiches gilt für die Mags von meiner PPSh! - Heute
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Das ist auch meine Erfahrung. Leider bei fast allen Schulungen zu dem Hobby, Wiederladen war genauso mau. Sachwissen wird da nicht viel vermittelt, geht in der kurzen Zeit auch gar nicht wirklich. Und da sich alle paar Monate die Regeln ändern, muss man sowieso ständig nachlernen.
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Hab StrelokPro erfolgreich vom alten iPhone zum neuen übertragen
Hasenklage antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Bei mir war das so, das Programm hat dann meinen Benutzernamen meines Apfel Acount angezeigt und ich musste das Passwort eingeben (das was ich immer eingebe wenn ich zB eine App installiere.) -
Nun, ich habe selber einer Revolver in 4mmR Lang auf meiner WBK. Hinsichtlich Erwerb ist der allen anderen Schusswaffen (fast) gleichgestellt. Man benötigt einen Sachkundenachweis (Waffensachkunde oder Jagdschein) und eine aktuell genehmigte Aufbewahrungsmöglichkeit. Bei heutigem Erwerb also mind. einen Tresor Klasse 0. (Die Waffenbehörde kann auf Antrag davon abweichen und geringer qualifizierte Tresore genehmen. Sie ist aber in ihrer Entscheidung frei, es gibt kein Recht darauf) Einziger Unterschied zu den anderen Schusswaffen ist der bedürfnislose Erwerb, d.h. kein Verband muss da irgendeine Bescheinigung ausstellen. Die Waffen zählen auch nicht zum Grundkontingent, man könnte also so viele Waffen horten, wie in die Tresore passen. Einen Voreintrag braucht man aber trotzdem! Den bekommt man dann auf Antrag ohne weitere Bescheinigungen. Und Vorsicht bei der Waffenwahl, denn die Bedürfnisbefreiung gilt nur für "geborene" Waffen in diesen Kalibern mit F im Fünfeck UND PTB im Quadrat, also mit geprüfter Schussenergie bis max. 7,5 Joule. Aus ehemals "echten" großkalibrigen Waffen umgebaute Waffen unterliegen immer noch dem ursprünglichen rechtlichen Anforderungen, auch wenn sie unter 7,5 Joule liegen. Wer also gerne Kurzwaffen sammelt, kann sich hier hemmungslos austoben Die Dinger kosten gebraucht (neue gibt es m.W. auch gar keine mehr) einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag.
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schuster folgt jetzt dem Inhalt: Hab StrelokPro erfolgreich vom alten iPhone zum neuen übertragen
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Hab StrelokPro erfolgreich vom alten iPhone zum neuen übertragen
schuster antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Welches Passwort? bei Strelok pro finde ich bei mir keine Niederschrift.🤷♂️ wie könnte man sonst von zb IPhone 10 auf 12 übertragen? Und Nein, Datenübernahme hat in diesem Fall für Strelok nicht funktioniert.🤢 -
weyland folgt jetzt dem Inhalt: 3Gun Parcours - Light vs. Default Klasse - PCC / Rifle
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Du irrst Ich weiß von keiner Anfrage.
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Grundsätzlich paßt das meist. Machmal hast Du aber ein Match im Freien, (Schnee)Regen, auf der ersten Stage liegst Du auf einer nassen Pritsche und danach wirst Du nicht mehr warm, während der Wind auf Dich pfeift und Du wartest, wieder dran zu kommen. Solange Du die Jacke anlassen kannst, geht es noch, auch wenn diese nun von innen naß wird. Aber dann Ausziehen bis auf's (nasse) Shirt für die nächste Stage, und die nächste, und ... Ein paar Wechselklamotten reichen dann auch nicht. Ich bin da vielleicht Memme, versuche aber, von Anfang an warm und trocken zu bleiben wenn ein langer Tag in Schietwetter droht.
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Hab StrelokPro erfolgreich vom alten iPhone zum neuen übertragen
Schleifalot antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
https://www.strelokpro.online/StrelokPro/android/default.asp Falls noch nicht bekannt. Da findet man alles nötige Wenn du Erfahrung mit Strelok Pro hast, weißt du eh schon fast alles was nötig ist. Ansonsten je nach Gusto die Shareware Version oder die Bezahl Version holen und experimentieren -
Maßgeblich ist, das die Geschossenergie maximal 7.5J beträgt. Das gilt für alle Schusswaffen und für die ihnen gleichgestellten Gegenstände, selbst dann wenn man damit im Sinne des Waffengesetzes nicht schiesst sondern nur verschiesst, wie es bei den Armbrüsten der Fall ist. Grund ist ,das für Schuswaffen bis max 7.5J angenommen wird, das sie keine tödlichen Verletzungen hervorrufen und daher das ausnahmsweise Schießen ausserhalb von dafür zugelassenen Schießstätten toleriert werden soll. Sobald man sich aber eine permanente Schießstätte einrichtet greift der Erlaubnisvorbehalt des §27 WaffG und die Freistellung des §12 ist nicht mehr anwendbar, also entweder Schießen ohne Schießerlaubnis oder Betrieb einer Schießstätte ohne Erlaubnis. Für den Erwerb/Besitz gelten andere Regeln, hier kann aus verschiedenen Gründen die Erlaubnisfreistellung nicht greifen, auch wenn nur weniger als 7.5J erreicht werden.
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siehe dieser Beitrag hier im Thread
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
frosch antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Moin! Wenn Du es ersatzlos bei der Polizei/Waffenbehörde zur Vernichtung abgeben möchtest, mach es einfach. Wenn Du eine BKA Erlaubnis hast, musst Du es dem BKA melden. Ggfs auch in die Erlaubnis schauen, ob da etwas Besonderes drin steht. Ist es lediglich gemeldeter Atlbesitz, muss formal nichts gemeldet werden. Jedenfalls gibt es dazu keine Regelung. Trotzdem kannst Du Deine Waffenbehörde informieren. Optional kannst Du auch vorher mit dem Vorschlaghammer auf dem Teil kreisen. Verkaufen/Überlassen an jemand anderen könnte sich "nicht lohnen". Auch wenn man das Teil als Altbesitz innehat, meine ich, dass man für das veräußern wieder eine BKA Genehmigung braucht (prüfen, bin mir nicht sicher) Ist es ein verbotener Gegenstand mit BKA Erlaubnis, musst Du eine BKA Erlaubnis für das Überlassen haben. Aber zur Sicherheit einmal in die BKA Erlaubnis schauen, ob da etwas zum Überlassen steht. UZI Magazine sind billige Massenware. Hat man im Handel für unter 15 Euro bekommen. Die BKA Genehmigungen sind eigentlich so teuer, dass es sich nicht lohnt. -> Vernichten. frogger -
Die garnicht so klar ist, weil das Gesetz von "unmittelbar zugriffsbereit" spricht. Das mit den 3 Handgriffen kommt aus der WaffVwV und findet sich zuvor im Entwurf des "Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" von 2008 (Bt.-Drs. Drucksache 16/7717, Seite 25 https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf) Lesen wir doch mal, was hier so steht: Der Bundesrat wendet aber ein: (Seite 36) Die Bundesregierung argumentiert in ihrer Gegenäußerung zunächst dagegen, aber in den Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (=Beschlussfassung des Bundestages) ergibt sich folgender gesetzgeberischer Wille: (Bt-Drs Drucksache 16/8224, Seite 20) https://dserver.bundestag.de/btd/16/082/1608224.pdf Man trotzt also mal wieder auf dem rechtlich dünnen Eis eines nach wie vor unbestimmten Rechtsbegriffs "unmittelbar" herum. Und es entsteht der Eindruck, das mancher Zeitgenosse die aktuelle Definition des Gesetzes nur vom Hörensagen kennt, also schauen wir da mal rein: Und genau hier Obacht und den pubertären Trotz mal hinten anstellen: Die erste Definition ist eine positiv-Definition, die beantwortet, wann ist eine Waffe auf jeden Fall Zugriffsbereit ist Hat man genügend Urteile und Beschlüsse und die Begrüdnung der Beschlussfassung gelesen, weis man das das keine abschließende Definition ist, sondern im Zweifelsfalle so gelesen wird, das es auch noch andere Möglichkeiten der Zugriffsbereitschaft gibt - die natürlich auf den betreffenden LWB zutreffen- und geschlossenes Behältnis maximal restriktiv auszulegen ist, und deswegen der LWB fürderhin nicht mehr waffenrechtlich Zuverlässig ist. Dann gibt es die negativ-Definition: Verschlossenes Behältnis. In einem Verschlossenen Behältnis ist die Waffe nicht zugriffsbereit. Punkt. Das wird die dann ein Richter sagen. Und dann heisst es wieder mimimimi Urteilsschelte, Unrechtsstaat 111ELf! .... Wie wäre es, wenn du das so machst aber nicht andere zu dem Unfug animierst? Was zum Teufel ist so schlimm daran ein Schlösschen, einen wiederverwendbaren Kabelbinder, einen Karabinerhaken, einen scheiss Schnürsenkel etc. als Verschlussmechanismus zu verwenden und so auf der rechtlich sicheren Seite zu sein? Das interessiert weder die Polizei noch die Behörde, noch den Richter. Oder meinst du, dass du deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit nur für die Kurzwaffen, nicht aber für Langwaffen verlierst?
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Es kommt bei den Jacken sehr auf den Körperbau an, wie lang der Oberkörper ist, wie kräftig und wie bauchig, auf die individuelle Kältetoleranz und natürlich auf den Geldbeutel. Bei mir kommt noch hinzu, daß ich überwiegend PCC / Rifle / MiniRifle Open und nur wenig Kurzwaffe schieße, insoweit auch die Magazine flexibler verteilen kann als der Kurzwaffenschütze. Dafür aber alles im Freien bzw. auf halboffenen Ständen auch bei -15 Grad oder Schneeregen. In preislich aufsteigender Reihenfolge kann ich empfehlen: Decathlon Quechua Wanderjacke Herren bis -10 Grad NH500 -> Preissieger, darf auch mal Farbe von den den Plates abbekommen, wasserdicht, sehr gut waschbar Helikon-Tex Husky Tactical Winter Jacket Climashield Apex -> designt als Zivilkleidung für Polizei u.ä., kann man seitlich öffnen für die Kurzwaffe und hinten mit RO-Schriftzug auf Klett versehen Carinthia G-Loft ISG Jacke Carinthia MIG 4.0 Jacke -> schon etwas bewegungseinschränkend aber sehr warm Ich trage aber immer Kleidung im Zwiebelprinzip, auch mit Wolle, kann mich also gut an die äußeren Temperaturen anpassen, auch über den Tagesverlauf.
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Erfahrungen beim Verkauf von einem registrierten Magazin
CZM52 antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
WO ist es den gemeldet? Behörde oder BKA ? Was bedeutet "Abgeben"? -
Dimi_B hat sich registriert
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Netterweise betrifft das dann die Wiederlader nicht, denn die bestimmen als "Hersteller" selbst was "Originalverpackt" bedeutet. Diejenigen, die allerdings ihre Munition in nette Boxen oder jagdliche Etuis umpacken ... Immer wieder interessant - das Wort lustig will ich dafür gar nicht mehr nutzen - wie sich die Schützen selbst der grösste Feind sein können.
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Ich erinnere: Vorgaben für den Transport von Munition auf der Straße sind (nur) dem Transportrecht zu entnehmen. Da ist aber wohl eher „Originalverpackt“ als „Lose“ oder „im Magazin“ vorgesehen.
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Habe noch ein registriertes Magazin (25 Schuß) für eine UZI aus Altbesitz, dass das ich abgebeben möchte. Hat jemand Erfahrung bezüglich der Abwicklung. Mit meiner Behörde habe ich noch nicht kommuniziert
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Ich glaube, die hatten wir beide noch nicht (habe ich auf die Schnelle hier jedenfalls nicht gefunden): youtube.com/@TheHumbleMarksman youtube.com/@HonestOutlawReviews Sind beide sehr gut, was das Testen von Pistolen betrifft, besonders wenn es Richtung dynamisches Schießen geht. Meiner bescheidenen Meinung nach können beide gut dynamisch Schießen, das merkt man auch bei den Tests. Ich finde deren Videos ziemlich aussagekräftig. Honest Outlaw schaue ich schon lange. Humble Marksman ist ziemlich neu für mich. Folgenden neuen Vergleichstest finde ich gut, zumal ich auch erwogen habe, eine Staccato zu kaufen: PS: Besonders Spaß macht das Schauen von deren Videos mit uBlock Origin als Browser-Erweiterung (ich nutze sie für Firefox). Keine Reklame mehr.
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Als Jacke soll diese ganz gut sein und mit den seitlichen Reißverschlüssen optimal um die Waffe zu tragen Ich verwende auch sehr gerne die DAA Shotac Weste. Die hält brutal warm
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nun, wenn der BaseLayer erstmal angezogen sei und man noch eine Jacke benötigt, die man wie von @mwe beschrieben dann geschwind ablegen kann, verwende ich eine CRINTHIA TLG Black. Sie ist dünn, dank der G-Loft Füllung gut Winddicht und Atmungsaktiv. Zusammen mit einem dünnen T-Shirt/Unterhemd, dem Odlo BaseLayer und der CARINTHIA TLG hält man es auf dem Schießstand etwa 1 Stunde bis Null Grad aus. Das Holster und die Pistole bleiben frei zugänglich, jedenfalls bei mir. TLG Jacke schwarz S | Kärnten Webshop
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Sightmark Latitude 8-32x60 F-Class Zielfernrohr fast neu
Schwarzwälder antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
...ist inzwischen verkauft. -
schattenspeer folgt jetzt dem Inhalt: ISPC Bekleidung
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in dem moment wo ich schieße trage ich weder jacke noch sonst etwas, da reicht ein tshirt und evtl. ein langärmliges dünnes shirt. zum warmbleiben und evtl. regenschutz nehm ich eine jacke nach wahl + evtl hoodie. da schießbrille pflicht, auch immer n basecap damit die brille keine tropfen abbekommt. wenn du kleidung mit ipsc logos suchst gibt die ja nun in allen formen und farben usw. in den einschlägigen ipsc shops.
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geht das schon wieder los ................ich hab das Teil gekauft...........müssen thank you
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Hmm, welche Jacken denn genau wenn ich fragen darf ?
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Hallo zusammen, ich bin mal so frei und mach mal ein paar Links hier rein zum besseren Verständnis ( Mod bitte nich gleich killen, Danke) https://shorturl.at/EEA3s oder sowas( find ich klasse) https://shorturl.at/TURzr Nicht als Hoodie, Jacke oder Soft Shell. Darf auch gerne deutlich den Bezug zum Sport zeigen. Ziel : Zwiebellook. Für "zwischen den Tagen" wenn es noch nicht richtig kalt ist aber noch zu warm für dicke Sachen.