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Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Ist klar, dass einige Richter das so wollen, aber das Gesetz gibt es eben nicht her (§13 (2) 1.): Und klar muss der Raum dann einen passendes Sicherheitsniveau aufweisen. Aber ein ausreichendes verschlossenes Behältnis zu übertreffen dürfte jetzt kaum ein Problem darstellen. Schon ein Raum einer billigen Tür mit Bartschloss dürfte die meisten Behältnisse vom Sicherheitsniveau her deutlich übertreffen. Ich kann auch nicht erkennen, dass alles was darüber hinausgeht von einer Behörde "zertifiziert" werden müsste. Sowas ist einfach eine Erfindung irgendwelcher ... Personen. Wer in vorauseilendem Gehorsam sowas machen will, der kann ja gerne beim LKA ein Gutachten für seine jeweilige Aufbewahrung der Luftdruck oder CO2 Waffe einholen. Es ist und bleibt trotzdem Schwachsinn und wird legislativ nicht gefordert. -
Ein Küchenmesser ist lt. WaffG auch nicht als Hieb- und Stichwaffe definiert. Auch wenn es als solches verwendet werden kann. Andere Messer müssen vor "unbefugtem Zugriff" sicher verwahrt werden. (s.o.)
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Und das ist schlicht falsch, so steht das nicht im Gesetz. Ich gehe konform mit der Auffassung dass nicht jeder Raum geeignet ist, es muss schon glaubwürdig sein dass der auch immer verschlossen ist. Das Wohnzimmer ist sicher ungeeignet. Ein extra eingerichteter Waffenraum erfüllt die gesetzliche Norm aber und ist zulässig.
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Logisch! Denn bei einer Kontrolle der Waffenbehörde ist im Wortscase meine WKB weg, denn "vor unbefugtem Zugriff" bedeutet in einem "verschlossenen Gegenstand"
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na dann schaut euch mal das Vid von Austria Arms zum "neuen" (w)affengesetz in Ö an!
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Mit den Sichtweisen ist das so eine Sache... jeder hat seine... @ASE hat das mit dem Behältnis ja oben dargelegt. Zusatz: Es gibt im Übrigen m.E. keine Notwendigkeit, immer vorauseilend über das hinauszugehen, was rechtlich als Anforderung definiert wurde. Wir haben festgelegte Anforderungen. Gehen wir ständig freiwillig darüber hinaus, wird dieses "darüber hinaus" im Handumdrehen der rechtliche Standard von morgen. Und so kann man weitermachen...
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Nein, es werden hier Probleme konstruiert, die sich mit gesunden Menschenverstand einfachst lösen lassen. Ausreden, wie man möchte die Mechanik der Tresorschließung nicht verschleißen, sind einfach nur peinlich, meine Meinung. Aber leider wird aus vielen Themen ein Problem konstruiert, wo keins vorhanden ist. Die Frage der richtigen Aufbewahrung einer freien Waffen, wurde bereits zigfach hier beantwortet. Die Diskussion wurde nur wieder zu einer leidigen Grundsatzdiskussion, wo es einfach nicht erforderlich ist.
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Und da kann man vollauto MG schiessen als Zivilist ?
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Natürlich ist mindesten ein Delta immer besser. Allerdings ist es doch auch bei einem einzelnen Papiertarget so, dass ich dann ein Delta in mindestens 1 Sekunde geschossen haben müsste, damit es sich rechnerisch lohnt. Ist diese Rechnung denn nicht richtig? Ich kann meine Schießfertigkeiten relativ gut einschätzen, denke ich. Also auf Papier-Targets treffe ich mindestens Charlies. Je nach Entfernung auch Doppelalphas. Bei einzeln stehenden Popper oder Mini-Popper brauche ich schon mal einige Nachschüsse. Wie lange darf ich dafür denn max. brauchen? Dann gilt doch: 1x Miss + 1x Ablauffehler = max. -20 Strafpunkte. Treffe ich den Popper stehen dem aber nur 5 Punkte gegenüber. Heißt das denn nicht, dass ich den Popper in min. 15 Sekunden erledigt haben muss, weil es sich sonst nicht lohnt. Wenn dann auch noch ein NoShoot die Trefferfläche seehr klein und deutlich schwerer als ein Popper macht, ist mir das Risiko bzw. die Wahrscheinlichkeit für 40 Strafpunkte einfach zu hoch. Max. 2xNS (-20 Pkt.) + 1xMiss (-10Pkt.) + 1xProc. (-10Pkt.) Ist es da nicht klüger gleich auszulassen und nur 20 Strafpunkte zu kassieren? Hinzu kämen dann auch auch einige gesparte Sekunden, was ja auch wieder einen höheren Hitfaktor bedeuten würde? Oder liege ich mit solchen Überlegungen komplett falsch. Trainieren ist so eine Sache bei uns. Der nächste zugelassene IPSC-Stand ist recht weit weg. Kann bzw. will also nicht mehr als 1xpro Woche trainieren.
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O-Ton Indiana Jones... Und wo gab es mal als Motto-Spruch "Kriege gehören ins Museum"...? (Könnte vom DPM gewesen sein.)
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Das ist nicht der Punkt. Das OVG führt aus, warum es so entscheidet: - Die Verordnung ordnet die Nutzung von Behältnissen an. Was ein Behältnis ist, dass ist im deutschen Recht schon lange (spätestens seit 1951) klar "Behältnis ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde ist, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden" - Gartenlaube und Kellerräume sind demnach eben keine Behältnisse und ,so das OVG weiter, bieten dadurch keine Gewähr dafür, dass sie nicht im Alltag bei Benutzung offenstehen und den unbefugten Zugriff erlauben. Womit einige LWB Anpassungschwierigkeiten haben ist die eigentliche Änderung 2017, die im Geschrei um 0/1er vs. A/B vs S2/S2 untergegangen ist: Zertifizierungszwang und nahezu umfassender Wegfall der Gleichwertigkeitsklausel. Überhaupt war bis dato die Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen nur generisch in §36 Abs. 1 geregelt ("....erforderlichen Maßnahmen...") Seit 2017ist für erlaubnisfreie Waffen die Nutzung eines Behältnisses angeordnet. Punkt. Wer davon abweichen will, muss sich das vorab von der Behörde genehmigen lassen. Und wenn man die zahlreichen Urteile zu §36 liest, wird auch klar warum die Gleichwertigkeitsklausel weggefallen und expliziter Behältniszwang eingeführt worden ist: der Klassiker war da das verstreuen der Waffen im gesamten Haus/Wohnung und dann die Deklaration desselben als "gleichwertiges" oder "erforderlcihes" Behältnis. Wie steht es eigentlich da um die mentale Gesundheit, hmm?
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Schau mal "Waffenburg" Zingst auf Rügen.
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Merke, eine alte MP40 ist besser als keine MP40. Und Museen mit diesem Bezug werden in D seit Jahren gewollt behindert oder geschlossen.
- Gestern
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Diese ganze Debatte; Aber wenn die Behörde nix weiß einfach in nen anderen Raum legen; ist doch einfach komplett sinnlos und Off-Topic... Damit kann man auch argumentieren, dass man die 5000 Schuss Munition aus dem Super duper Sonderangebot, die keinen Platz im Schrank haben einfach unters Bett legt... passt schon... Behörde weiß ja nix.... Was soll das bitte für ein Argument sein... Frage war wie bewahrt man eine freie Waffe ordnungsgemäß auf. Ich sehe hier verschlossenes Behältnis als lediglich Koffer eher schwierig..... Irgendein Schrank (Büro/Kleidung/Werkzeug/Munition) abgesperrt müsste aber passen.... Aber vll. findet das ja auch eine klarere Regelung in form der Evaluation.... wer weiß ....
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Dass Richter auch jede Menge Unsinn verzapfen macht es nicht besser.
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Deine Meinung ist sicher nicht aus dem Leeren gegriffen. Aber seid Anfang des Jahres nicht mehr erwünscht. Um Halbwegs zum Thema zurück zukommen. Unser Waffenrecht ist zu einem Monster mutiert wo bald keiner mehr durchsteigt. Die Änderungen durch Spraves Six Needler hat Änderungen hervorgerufen, das sich selbst DSB Vereine mit Luftdruckwaffen in eine Grauzone rücken. Wir brauchen wir mal eine Reformation nach dem Pareto- Prinzip.
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Vor Gericht und auf hoher See ...
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Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
OK, also die Richter am OVG sind der Meinung, ein billiger Plastik-Koffer (eindeutig ein Behältnis im Sinne der Definition, auch wenn alleine das Scharnier schon kaum leichter Gewalt standhalten würde) mit billigem TSA Schloss (eindeutig verschlossen, auch wenn man es mit einem Ruck aufreisen kann), wäre höherwertiger als ein Raum - auch beispielsweise ein Kellerraum mit Stahlbetonwänden, Stahltür und Sicherheitsschliesszylinder?! Ich denke, wenn solche Leute in entscheidende Positionen kommen, dann ist das ein deutliches Zeichen, dass eine Gesellschaft am Ende angekommen ist und untergehen sollte! -
Kann es sein, das dieser Richter eine Therapie in der geschlossenen absolvieren sollte?
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Sigges folgt jetzt dem Inhalt: Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
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Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
Harry Callahan antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Ich würde das ein wenig differenzierter sehen. Es kommt durchaus auf realistische Selbsteinschätzung an. Bei der Extreme Euro Open in 2024 zum Beispiel gab es ein schwingendes Plate zwischen zwei Penalty Plates. Hier musst Du schon gut abschätzen, ob es nicht eine Option ist, ein Miss auf das Plate hinzunehmen, um sich nicht festzubeissen oder die Penalties zu treffen. Zahlreiche Treffer in der Mitte der Stahlplatte davor waren Beweis dafür, dass viele einfach nur einen Schuß in die Richtung des Ziels abgegeben haben. -
Die Scorpion hat ebenso ausgekämpft wie die Mp 40. Das gehört in ein Museum!
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Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen? kurz bevor Dir das Geld ausgeht Spaß ich lasse auch kein Ziel aus, außerdem hällt mich meine Neugier (Hit vs Miss) abends vom Schlaf ab.
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In dem "Museum" waren wohl nur Dekowaffen. Den hat er auch Kunden der Werkstatt gezeigt.
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...suche nicht den Kampf, sonst findest du ihn...