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IGNORED

Witz des Jahres!!!


pinkinson

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich war noch nicht ganz fertig, aber WO akzeptiert jetzt schon das Editieren nicht mehr.

Warum man das noch schnell vor dem Erlaß irgendwelcher Verordnungen machen sollte:

In Antwort auf:

§6 (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.


Wie eindeutig geschrieben steht, hat das BMI die ERMÄCHTIGUNG, das Verfahren zu konkretisieren. Es muß also gar nichts. Darf nur. Aber NIE IM NACHHINEIN wirksam. Eingereicht ist eingereicht.

WAS im Gutachten beurteilt werden muß, steht Punkt für Punkt im §6. Das kann wirklich JEDER Facharzt, das gehört zu seiner Ausbildung - auch wenn er Augenarzt ist Gynäkologe.

Sorry, aber warum lest Ihr denn nicht einfach das affG, bevor Ihr Euren Sachbearbeiter löchert?

Geschrieben

@Völker: Nein, in § 6 ist zwar "persönliche Eignung" so einigermaßen schwammig definiert, aber vorzulegen ist ein Zeugnis über "geistige Eignung". Es wird aus dem Gesetzestext m.E. nicht klar, was darunter zu verstehen ist.

Das heißt, wenn man überhaupt einen Arzt findet, der bereit ist, ohne genauere Verordnungen eine solche Bescheinigung auszustellen (er begibt sich ja dadurch in eine nicht unerhebliche Gefahr, später auf Schadenersatz verklagt zu werden), dann ist noch lange nicht klar, ob die Behörde dieses teure Blatt Papier überhaupt akzeptiert.

Geschrieben

@ Old Surehand:

Das sehe ich nicht so. Die "Persönliche Eignung" ist die Summe aus körperlicher und geistiger Eignung sowie der Zuverlässigkeit und der Möglichkeit, die Waffen ordnungsgemäß lagern zu können.

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

In (2)und (3) wird die geistige Eignung (und die Möglichkeit der Verwahrung) definiert. Die Geschäftsunfähigkeit (1) verneint per se die geistige Eignung.

Da der Begriff "geistige Eignung" innerhalb dieses Paragraphen 6 verwendet wird, ist klar, "was der Gesetzgeber damit gemeint hat".

Im Gutachten muß also nur beurteilt werden, ob der Antragsteller:

- abhängig Alkohol- oder anderen berauschenden Mitteln ist,

- psychisch krank oder debil ist,

- auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen kann

(z.B., wenn er ein starkes Muskelzittern hat, an Epilepsie erkrankt ist o.ä.)

- keine KONKRETE Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Der Gutachter kann diese Angaben natürlich nur für den Zeitpunkt der Untersuchung bescheinigen.

Ich wiederhole: Der Gesetzgeber läßt dem Antragsteller die Wahl des Gutachters in den gesetzten Grenzen.

Für meinen Schwarzpulverschein, den ich in Thüringen gemacht habe, mußte ich auch ein ähnliches Gutachten beibringen (ist in Sachsen nicht so). Habe dieses von einem Pulmologen (Lungenfacharzt) erstellen lassen. Kein Problem damit gehabt.

Aber gut, wartet, bis die VOs des BMI raus sind und nur noch der Chef-Psychater der Bundesregierung die Erlaubnis erhält, diese Gutachten gegen eine geringe kostendeckende Gebühr von, sagen wir mal 50.000,- EUR auszustellen. gaga.gif

Denkt bitte auch dran, daß ab dem 1.4.2003 nach heutigen Kenntnisstand nur noch Waffen gekauft werden dürfen, die für regelrechtes Schießen nach genehmigten Sportordnungen von anerkannten Verbänden geeignet & von eben diesen anerkannten Verbänden im Einzelfall befürwortet werden müssen. gaga.gif (Es gibt z.Zt. weder anerkannte Verbände noch genehmigte Sportordnungen!)

Ich glaube zwar nicht, daß dieser Unsinn sich durchsetzen läßt - denn dann wäre der Sportwaffenverkauf zwischen April und Herbst/Winter (fast) unmöglich (im Prinzip nur noch auf alte Voreinträge) und hier hätten z.B. die Händler die Möglichkeit der Klage. Aber nichts ist unmöglich. pissed.gif

Geschrieben

Hallo Pinki,

wenn du dich da jetzt schon so reinsteigerst, hast du die besten Voraussetzungen, den Test nicht zu bestehen. Dir fehlt die dazu nötige innere Ruhe.

Also, erst mal Zen und dann kommt automatisch auch Gutachten.

Bis dahin,

Beste Grüße, dein

Dein Psychiater

Geschrieben

In Antwort auf:

Die zuständige Stelle (BMI) hat dafür zu sorgen, daß am 1.4.2003 die entsprechenden Verordnungen da sind.

Wenn also die erklärende Verordnung nicht da ist, ist also nichts bestimmt, außer dem, was im Gesetz steht.

Das reichst du ein. NUR WAS DAS GESETZ FORDERT.

Nicht mehr und nicht weniger.

Fertig. Ist das denn so schwer zu verstehen????????


Was soll ich denn bitte daran verstehen? Das einzige was wohl sicher ist, dass ich einen Test machen werden muss. Wie der aber aussehen muss weiß momentan keiner – BMI genau so wenig wie die Ämter. Aber wenn du es weißt, dann kannst du es mir ja gern verraten, was ich denn nun der Behörde vorlegen soll.

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Pinki,

wenn du dich da jetzt schon so reinsteigerst, hast du die besten Voraussetzungen, den Test nicht zu bestehen. Dir fehlt die dazu nötige innere Ruhe.

Also, erst mal Zen und dann kommt automatisch auch Gutachten.

Bis dahin,

Beste Grüße, dein

Dein Psychiater


Freut mich, dass du so gelassen bist. Vielleicht würdest du anders reden, wenn du in meiner Situationen stecken würdest und die Ausübung deines Hobbys von ein paar Null-Ahnung- Heinis abhängen würde und als Student nicht gerade mit Geld für Gutachten, Versicherungen, Gebühren und was weiß ich noch was um sich werfen könntest. Aber was soll's ...

/@frogger

danke für die Antwort, endlich mal was brauchbares icon14.gif

Geschrieben

Hallo Pinkinson!

In Antwort auf:

Aber wenn du es weißt, dann kannst du es mir ja gern verraten, was ich denn nun der Behörde vorlegen soll.


Das habe ich 1) Dir in Dein Postfach und 2) hier in diesem Threat gepostet.

Der Tip mit dem Amtsarzt und den Zeugnissen ist IMHO auch nicht schlecht.

Zu der Aussage, daß im WaffG alles "schwammig" formuliert sei: Nein, ist es nicht. Genau die angesprochenen Punkte (sh. mein Posting) müssen wie eine Checkliste abgehakt werden, sonst nichts.

Noch was: Keep cool! It helps! (ok, ich hab auch gut 10 Jahre mehr auf dem Buckel)

Geschrieben

Hallo Leute,

jetzt sitz ich diese Woche da und bereite die Steuersachen für letztes Jahr vor und lese in den, zugegeben recht häufigen wink.gif, Pausen immer mal wieder die neuesten Postings durch.

Als ich diesen Thread durchlas, ist mir so ganz spontan die Frage in den Sinn gekommen, ob hier nicht die Verbände gefordert werden sollten. Schliesslich trifft es ja den Schützennachwuchs, der einerseits oft nicht über allzu üppige Geldmittel verfügt (vom Papa-Sponsoring jetzt mal abgesehen, aber das hört mit der beginnenden Erwerbstätigkeit ja meist auf) andererseits aber für die Zukunft des Schiessports unverzichtbar ist.

Sollten die Mitglieder aller Verbände nicht bei den jeweils zuständigen Funktionären vorstellig werden und Unterstützung der Jungschützen vorschlagen?

Es gäbe ja z.B. die Möglichkeit, daß geeignete Gutachter oder Ärzte in den eigenen Reihen hier Verträge mit den Verbänden abschliessen, die vielleicht sogar bezuschusst werden könnten.

Sollte von amtlicher Seite hier Parteilichkeit unterstellt werden, wäre dies allerdings ein Punkt, der gerichtlich geklärt werden könnte.

Was meinen andere dazu?

Gruß

BigBlock

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gäbe ja z.B. die Möglichkeit, daß geeignete Gutachter oder Ärzte in den eigenen Reihen hier Verträge mit den Verbänden abschliessen, die vielleicht sogar bezuschusst werden könnten.


icon14.gificon14.gificon14.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Pinkinson!

In Antwort auf:

Aber wenn du es weißt, dann kannst du es mir ja gern verraten, was ich denn nun der Behörde vorlegen soll.


Das habe ich 1) Dir in Dein Postfach und 2) hier in diesem Threat gepostet.

Der Tip mit dem Amtsarzt und den Zeugnissen ist IMHO auch nicht schlecht.

Zu der Aussage, daß im WaffG alles "schwammig" formuliert sei: Nein, ist es nicht. Genau die angesprochenen Punkte (sh. mein Posting) müssen wie eine Checkliste abgehakt werden, sonst nichts.

Noch was: Keep cool! It helps! (ok, ich hab auch gut 10 Jahre mehr auf dem Buckel)


Hi Völker,

sorry wegen dem letzten Post. Hab total verpeilt, dass du es warst, der mit die PM mit dem Gutachten-Muster geschickt hat, deshalb in den falschen Hals gekriegt!!! Peinlich.

blush.gifgaga.gif

Geschrieben

Hallo,

ich wundere mich doch, daß es erst bis " Völker" gehen mußte

um wach zu werden. Brüllt nicht nach noch mehr Vorschriften,

schaltet Eure Verbände ein um offene Fragen zu klären, dafür

sind sie doch da. Ob es nützt ist natürlich die Frage.

Gruß Pit

Geschrieben

In Antwort auf:

Es gäbe ja z.B. die Möglichkeit, daß geeignete Gutachter oder Ärzte in den eigenen Reihen hier Verträge mit den Verbänden ...


Vielleicht wäre es angebrachter für die Verbände ein paar Betroffene zu unterstützen

und eine Verfassungsklage anzustrengen. Die Begründung,daß ein Jäger ab 18 eine Waffe

besitzen darf, und andere erst mit 25 ist doch mehr als schwammig. Die 25 Jahre wurden

doch zu zur Unzeit von einigen Politikern, inklusive unserem Superkanzler ins Spiel

gebracht, und konnte dann nicht mehr zurückgenommen werden, wie noch so einige andere

Äußerungen, die man im Wahlk®ampf gemacht hat.

Geschrieben

"Wie wird ein Gutachten ungefähr aussehen, was für Fragen werden mir gestellt werden und wie lange wird es ungefähr dauern?"

Das weiss bis jetzt noch niemand.

Geschrieben

Dass das ganze Waffengesetz ein ziemlicher Witz ist, weiss wohl jeder, der noch klar denken kann.

Habe hier heraus gehört, dass in vielen Fragen einfach noch ein Klärungsbedarf besteht.

Das ruft natürlich nach einem neuen (!!!!) Waffengesetz!

Ich kann mich noch gut an die Zeit nach 1972 erinnern: Zuerst waren Schwarzpulver Revolver frei, dann eben nicht mehr, zuerst die WBK auf fünf Jahre, dann nicht mehr etc.!

Vorschlag: A) Es gibt in nächster Zeit wieder Wahlen (z.B. Bayern!!), B) Einsprüche erheben gegen ungerechtfertigte Entscheidungen der Behörden!! Tut manches Mal Wunder!! C) Die Verbände rebellisch machen (der BSSB scheint z.B. zu schlafen!! Oder doch: Vogel-Strauß-Politik?)

Außerdem: Mir tun langsam die Behörden etwas leid, da beschließen hochdotierte Parlamentarier (Verteter des Volkes!!) viel Unsinn und wenig Gescheites und so ein armer Kerl oder eine arme Sachbearbeiterin muss den Mist ausbaden.

Kommentar von dieser Stelle bei mir (Bayern): Lassen Sie mich bloss mit der Anmeldung von Munition in Ruhe, es ist noch nichts herausen! - Ich meine, das sagt alles!!

Armes, armes Deutschland, ach ja, entsprechend der political correctness: Bundesrepublik!! - Oder wie sagte einmal ein gescheiter Mann: Ein Schelm, wer Übles dabei denkt!!

Apahatschi

leise kommt er an, steht seinen Mann, Feinde zu wehren, Freunde zu ehren

FWR XX.XXX + ÖRAG!

Geschrieben

http://www.hr-online.de/d/themen/hessen/he...ung_343406.html

Bouffier kündigt Neufassung für April an

Hessens Innenminister Bouffier hat für April eine Neufassung des Waffengesetzes in Aussicht gestellt.

Mit der Novelle würden auch Konsequenzen aus dem Amoklauf an einer Erfurter Schule gezogen, kündigte er am Mittwoch an. Personen unter 25 Jahren müssten künftig ein ärztliches Zeugnis vorlegen, wenn sie sich den Besitz von Waffen genehmigen lassen wollten.

Sportschützen mit kleinkalibrigen Waffen sollen nicht unter diese Regelung fallen. Derzeit ist nach Bouffiers Angaben rund 187.000 Hessen der Waffenbesitz erlaubt.

Hier kommt euer neues "Waffengesetz"

Viel Spass! mad1.gif

Geschrieben

Ich leg' jetzt noch einen drauf ( man möge mir nachfolgende Spinnerei nicht übel nehmen ) :

Also im neuen Affg steht ja nun geschrieben,daß die MPU-Pflicht für unter 25jährige für Waffen bis zum Kaliber 5,6 mm lfB ( .22l.r. ) und einer max. Geschoßenergie von 200 Joule keine Anwendung findet,oder anders ausgedrückt: Diese Waffen sind auch für unter 25jährige zu erwerben.

Tja,dummerweise ist das Leistungspotenzial dieses Kalibers ( aus Langwaffen ) bei 200Joule noch nicht erschöpft.

Wie soll in Zukunft gewährleist werden,daß sich der unter 25jährige Schütze x eben diese Mun nicht erwirbt? Der Eintrag zum Mun-Erwerb in der WBK lautet nunmal .22lfB.

Max. Energie Angaben finden sich auch auf den wenigsten Packungen - oder wird da in Zukunft das Fabrikat eingetragen z.B. RWS RIFLE MATCH oder SK STANDARD,oder... ? gaga.gif

Weiterhin würde das bedeuten,daß wenn ich nur eine KW mit sagen wir mal 6"-Lauf im Tresor habe,der Erwerb der Mun ok wäre,da hier die Leistung von 200Joule nicht überschritten wird ( nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ). Kaufe ich jetzt 'ne Langwaffe dazu,ist diese Mun wieder hundepfui,oder was? *lol*

Ich bin gespant.

Ich glaube hier haben ganz "schlaue" Leute einfach nur die Angaben aus der DSB-Schießstandordnung herausgesucht - der Zeitdruck,gelle grlaugh.gif - ,ohne sich weitere Gedanken zu machen - wie auch,wenn man null Ahnung hat.

Kann auch sein,daß ich zu blöd bin,dieses nun "vereinfachte Gesetz" zu verstehen. gaga.gif

Wenigstens das Datum des Inkrafttretens dieser Lachnummer mit dem 1.4.03 paßt.

*megalol*

Man möge mir verzeihen. AZZANGEL.gif

Gruß André

Geschrieben

Sacht mal, der Herr Bouffier hat das am 1.4.03 in Kraft tretende "neue" Waffengesetz noch nicht gelesen, oder?

Oder hat sich da der Schreiber so vertan? Er hat ja auch noch nicht geschnallt, dass Erfurt nichts mit Amok, sondern mit Mord (oder notfalls Totschlag?) zu tun hatte. Das hat ja sogar der Spiegel gerafft.

In den zitierten Äußerungen kann ich nichts neues entdecken. Das kann ja heiter werden!

Gruß, Ronald

Geschrieben

In Antwort auf:

So, für den speziellen Fall "Pinki" haben wir eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden. Man muß nur halt alle relevanten Fakten kennen.


jupp, und ich muss sagen, selten so gelacht chrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Hessens Innenminister Bouffier hat für April eine Neufassung des Waffengesetzes in Aussicht gestellt.

Mit der Novelle würden auch Konsequenzen aus dem Amoklauf an einer Erfurter Schule gezogen, kündigte er am Mittwoch an. Personen unter 25 Jahren müssten künftig ein ärztliches Zeugnis vorlegen, wenn sie sich den Besitz von Waffen genehmigen lassen wollten.


Das wird aber lustig für unseren lieben Volker. Wir feiern dieses Jahr an Pfingsten das 650jährige Jubiläum unserer Schützengesellschaft. Zudem findet zeitgleich auch noch das 15. Bundestreffen der ältesten Schützengilden und Bruderschaften bei uns statt.

Ratet mal wer Schirmherr der Veranstaltung ist...

Ich stelle mir gerade einige tausend (wahrscheinlich auch bald für über 25- Jährige wg. Ausübung eines gefährlichen Sportes) zwangsweise amtsärztlich untersuchte buhrufende und einen Minister auspfeifende Schützen beim Vorbeimarsch an der Ehrentribühne vor.

Dann schleppen die auch noch Salut- K98k und den gar so gefährlichen Böllerkanonen mit in der gegend herum. Wetten, das mindestens eine Hundertschaft Bereitschaftspolizei wegen der gemeingefährlichen Schützen irgendwo lauert? grlaugh.gifgrlaugh.gifgrlaugh.gif

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