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Old_Surehand

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  1. Ja, wurde abgelehnt. Die Aufzeichnung gibt es in der Mediathek des Bundesrats.
  2. Falsch, de Altergrenze bezieht sich auf den Umgang (§ 2 Abs. 1), und darunter fällt jedes Schießen, nicht nur das auf Schießständen (Anlage 1, Abschnitt 2, Punkt 7).
  3. ... Meinungen und Einschätzungen - genau darauf läuft es hinaus, denn Konkreteres kann man im Moment eben nicht wissen. Ich sehe es für mich so, daß ich abwarten werde, was die näheren Verordnungen und Vorschriften dazu sagen werden. Und wenn diese - was ich annehme - keine näheren Angaben enthalten, werde ich bei meiner abschließbaren Holzkommode bleiben. Mehr als das halte ich bei freien Waffen angesichts ihrer Gefährlichkeit für unsinnig, so habe ich es bisher gesehen, und so sehe ich es jetzt. Aber es hängt sicherlich davon ab, wie die Situation ist. Wenn ich Kinder im Teenager-Alter hätte, die viel Blödsinn machen, würde ich mir vielleicht was anderes überlegen.
  4. Drei Möglichkeiten: 1. Mit der Maus drauf zeigen, rechte Maustaste drücken, im Menü "Verknüpfung kopieren" wählen, im T-Online-Programm einfügen (Strg+V) und das "Mailto:", das vor der eingefügten Email-Adresse steht, von Hand löschen. 2. Mauszeiger VOR den ersten Buchstaben der Adresse, linke Taste drücken, gedrückt halten, und nach rechts ziehen. Wenn die ganze Email-Adresse markiert ist, loslassen. Dann die markierte Email-Adresse mit Strg-C in die Zwischenablage kopieren und im T-Online-Programm einfügen... 3. Eine PN schicken und denjenigen bitten, er sollte per Email antworten... Oder habe ich was falsch verstanden? Gruß, MarcH
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