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IGNORED

Witz des Jahres!!!


pinkinson

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Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen. Ich habe heute mit meinem zuständigem Ordnungsamtbeamten wegen den Verwaltungsvorschriften gesprochen. Der war letzte Woche auf dem Lehrgang zum neuen WaffG. Der Witz besteht darin, dass die Veraltungsvorschriften NICHT vor September herauskommen werden – Aussage vom Staatsministerium! Die wissen jetzt nicht mal annähernd, wie sie das neue Gesetzt anwenden sollen! Auf die Frage, wie denn zwischen dem 01.04 und frühestens September z.B. das mit §37 oder mit dem psychologischen Gutachten für unter 25-Jährigen ist. Kam ein leises "Pfuff" und "wir wissen es nicht, das weiss keiner, dass ist ein einziges Chaos hier". Lustig, nicht?. Aber das täte mich jetzt schon gewaltig interessieren. Vor allem weil es beim mir um das besagte Scheiß Gutachten geht und ich Voreinträge in der WBK habe, die jetzt deshalb in der Luft hängen.

mad1.gifgaga.gif

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Welches Bundesland? Sammle derzeit Aussagen dieser Art grin.gif - bisher hab ich ähnliches aus Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz gehört. Die Beamten "unten" sind ziemlich genervt von den vorgesetzten Behörden, insbesondere natürlich vom BMI. Die meisten gehen davon aus, dass man in Absprache mit den Regierungspräsidien auf Länderebene pragmatische Lösungen für die meisten Probleme in der Übergangszeit finden wird. Wirklich übel ist es allerdings in den Bereichen, wo das Gesetz alleine nicht funktionieren kann. Viel entscheidender als die Verordnung ist nämlich meines Erachtens die formelle Anerkennung der Verbände ...

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Topologie ist doch Geländekunde. Was macht dann Mathematiker-Topologe?

In Bayern. Wie und wann sollen denn die Lösungen zum Einsatz kommen? Die Situation ist folgende. Man ist 24 und wird am 18.12.2003 25, hat noch keine Waffen in den WBK’s eingetragen, allerdings hat man bereits Voreinträge. Ab den 01.04. bräuchte ich nach dem neue WaffG einen Idiotentest, aber

1.) Es ist nicht eindeutig geregelt ob ich als Altbesitzer, wenn jetzt mal schnell einkaufen gehen würde, diesem Test brauche.

2.) Unklar ist, ob dann die Idioten-Test-Pflicht mit meinem 25 Geburtstag wegfällt.

3.) Überhaupt unklar ist, von wem und vor allem wie getestet werden muss.

Und, und und...

Eine Übergangslösung ist schön und gut, aber nicht das dann die Verwaltungsvorschriften im September völlig anders aussehen und ich dumm da stehe und diesen drecks MPU für ein Haufen Kohle machen darf oder alternativ die vor einem halben Jahr erworbenen Waffen verkaufen muss. Was zum Geier soll ich jetzt machen?

Man wie ich diese S******e hasse... pissed.gif

Ach ja, ich wohne in Nürnberg.

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§6 (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

$46 (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.


Alles klar? Nur nicht mit gesundem Menschenverstand rangehen, das geht bei diesem Murks eh schief - da er halt keinem gesunden Hirn entsprungen ist gaga.gif

Wenn ich es recht verstehe: Du mußt ein Gutachten bringen, auch wenn Du bis zum 1.4.2004 25 geworden bist. JEDOCH:

In Antwort auf:

§58 (1) Soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I S. 1779), fort.


Also, auch wenn Du durch den Idiotentest fällst, dürfen sie dir (nach diesem Paragraphen) Deine Waffen nicht wegnehmen. Nur machen mußt du ihn halt. gaga.gif

Auf der anderen Seite wird man dann natürlich Deine Zuverlässigkeit in Frage stellen, was oben Gesagtes wieder negiert. Sch... WaffG!

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Nach dem ich jetzt zeitweise das Gehirn heruntergefahren habe und die gequoteten Paragrafen durchgelesen habe, stell ich fest, mit dem Wegfall der Test-Pflicht mit dem 25 Lebensjahr gar nicht geregelt ist.

Das dumme ist eben, dass die zuständigen Ordnungsamtbeamten mir das NICHT eindeutig sagen konnten. Insbesondere wegen dem Punkt mit dem Nachreichen im dem Fall, wo ich innerhalb eines Jahres 25 werde. Wenn es eindeutig ist, wieso nicht???

Den letzten Quote verstehe ich gar nicht. Was soll mir diese Ansammlung von Buchstaben und Zahlen sagen?

Ich glaube ich gehe jetzt mal vorsichtshalber zum Hausarzt und mache irgendeinen abgef..ten Test.

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Den letzten Quote verstehe ich gar nicht. Was soll mir diese Ansammlung von Buchstaben und Zahlen sagen?


Ganz einfach: Alles, was Du vor dem 1.4. schwarz auf weiß (oder grün bzw. gelb) besitzt, kanst Du getrost nach Hause tragen. Nennt man dann "Altbesitz".

Das mit dem durchgefallenen Idiotentest ist natürlich nicht ganz ernst gemeint und sollte nur den handwerlichen Murks des affG verdeutlichen.

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Ja mich würde jetzt mal interessieren ob irgendwelche Übergangsverordnungen rausgebracht werden, oder ob das neue Affengesetz nun erst ab September gilt. Ein neues Gesetz ist ohne Verwaltungsvorschriften doch fast nutzlos, es sei denn man steht vor Gericht wegen einem Springmesser...

Aber ist es nicht vielleicht möglich, jetzt noch eine Waffe genehmigt zu bekommen nach halbjähriger Mitgliedschaft in einem Verein, wenn man jetzt eintritt? Oder wird das durch Übergangsverordnungen zunichte gemacht?

Mein Gott, ich wünschte wir hätten hier ein paar mehr Fakten auf dem Tisch liegen. Sowas hält ja kein bürokratieverwöhnter Deutscher aus! tongue.gifgaga.gif

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@ Slasher:

Das wird aber knapp, wenn Du erst im März einreichst! Mir sind als normale Bearbeitungszeiten für den ERSTAntrag 6 Wochen geläufig! (Wegen des Einholens der ganzen Auskünfte)


In der Tat. Was dann dazu führt, dass bei Entscheidung über den Antrag u.U. bereits das neue Waffenrecht gilt. Und nach diesem kann der Antrag nur genehmigt werden, wenn er formell den neuen Kriterien (12 Monate statt 6 Monate, Bestätigung des Bedürfnisses durch Verband statt nur Verein ...) entspricht.

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@ pinkinson:

Psychologen?

Gestern war der Langenscheid-Witz des Tages:

Two psychatrists were walking down a street. One turned to the other and said "Hello!"

The other thought, "I wonder what he meant by that"

--> Soll heißen, es gibt doch auch Fachärzte... Warum willst du Dich unbedingt beim Seelenklempner unglücklich machen? Und: Warte mit dem Gutachten bis zum 1.4.!!!

Gruß

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Zu wem soll ich ich den sonnst? Tierarzt? Ich habe jetzt bei Psychologen, Psychiatern und Psychotherapeuten versucht. Vergebens, niemand machst sowas. Wieso sollte ich bis zum 01.04 warten, wenn es keine Regelungen geben wird, weil die Verwaltungsvorschriften nicht vor Semptember zu erwarten sind.

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Das stimmt so nicht ganz. Anträge, die vor dem 1.4. abgegeben werden, müssen nach dem alten WaffG bearbeitet werden. Und das ist auch gut so, bin 18...


Woher hast Du die Info? Im Gesetz steht dazu m.E. nichts Explizites. Das Gesetz tritt nun am 1.4. in Kraft. Danach gibt es das alte WaffG juristisch gesehen nicht mehr. Entscheidungen müssen daher m.E. nach dem neuen WaffG getroffen werden. Wenn's der Gesetzgeber anders gewollt hätte, hätte man eine explizite Übergangsregelung ins Gesetz schreiben müssen.

Ich weiss, das widerspricht dem gesunden Menschenverstand (und ist auch hochgradig unfair), aber juristisch ist es absolut logisch.

Andere Einschätzungen?

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In Bayern. Wie und wann sollen denn die Lösungen zum Einsatz kommen? Die Situation ist folgende. Man ist 24 und wird am 18.12.2003 25, hat noch keine Waffen in den WBK’s eingetragen, allerdings hat man bereits Voreinträge. Ab den 01.04. bräuchte ich nach dem neue WaffG einen Idiotentest, aber

1.) Es ist nicht eindeutig geregelt ob ich als Altbesitzer, wenn jetzt mal schnell einkaufen gehen würde, diesem Test brauche.

2.) Unklar ist, ob dann die Idioten-Test-Pflicht mit meinem 25 Geburtstag wegfällt.

3.) Überhaupt unklar ist, von wem und vor allem wie getestet werden muss.


Für mich eindeutige Situation:

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§ 46 Absatz (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie
binnen eines Jahres
auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.


Du hast die Voreinträge nach dem alten Gesetz, und bis das Jahr rum ist biste schon 25. chrisgrinst.gif

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Ich habe jetzt bei Psychologen, Psychiatern und Psychotherapeuten versucht. Vergebens, niemand machst sowas.


Na ja, mal ehrlich: was würdest Du denn als Psych-Dingsbums tun, wenn jemand zu Dir käme und eine Unbedenklichkeitsbestätigung für Waffenbesitz haben wollte, aber nichts genaueres wüßte? Da würdest Du auch nein sagen. Solange es keine genaueren Vorschriften zum Inhalt dieser Prüfung gibt, ist das m.E. völlig sinnlos, sich darum zu bemühen.

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zum Psychotest:

Hab im januar meine wbk beim ordnungsamt abgehohlt. Dabei teilte mir die zuständige dame mit ob ich weiss das ich dazu verpflichtet bin den idi test zu machen. genaueres ist aber erst ab dem 1.4 bekannt auch welche ärzte dafür zugelassen sind. man muss sich selber darum kümmern herrauszufinden welche ärzte das sind. das ganze musste ich dann unterschreiben das sie mich darüber aufgeklärt hat.

Mfg

Hugo

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@ Pinkinson:

Wie im unten wiederholt zitierten §46 des neuen Waffengesetzes steht die Auswahl zwischen Seelenklemnern UND (Fach)Ärzten. Es muß also kein Psychater sein! Weiterhin steht eindeutig drin, daß man daß Gutachten vorlegen muß, wenn man am 1. April 2003 eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt und noch keine 25 ist.

IMHO sicher ist, daß das Gutachten erst NACH dem Stichtag datiert sein DARF. (Zitat: "...so hat sie binnen eines Jahres...")

Die zuständige Stelle (BMI) hat dafür zu sorgen, daß am 1.4.2003 die entsprechenden Verordnungen da sind.

Wenn also die erklärende Verordnung nicht da ist, ist also nichts bestimmt, außer dem, was im Gesetz steht.

Das reichst du ein. NUR WAS DAS GESETZ FORDERT.

Nicht mehr und nicht weniger.

Fertig. Ist das denn so schwer zu verstehen????????

Und, das steht auch ganz KLAR drin, ein 25. Geburtstag VOR dem 1.4.2004 befreit von dieser Pflicht nicht.

In Antwort auf:

$46 (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen.


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