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IGNORED

Übernachten mit Flinte im Hotel


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Geschrieben

Moin,

 

ich plane mit ein paar (Schützen)-Freunden einen Fortbildungskurs zu besuchen. Wie es der Zufall will, befindet sich nur ein paar Kilometer weiter ein interessanter Wurftaubenstand. Da der Kurs abends stattfindet, würde es sich anbieten in einem Hotel zu übernachten und am nächsten Tag Schießen zu gehen.
Das Problem ist, was machen wir mit den Flinten (BDF)?

 

Dazu habe ich folgendes gefunden:
Awaffv §13 Absatz 9
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

 

Zusätzlich erinnere ich ein Gerichtsurteil, nachdem eine Waffe auf dem verschlossenen Zimmer bleiben kann, wenn ein wichtiges Teil der Waffe mitgenommen wird. Wie macht man das bei einer BDF? 
Zur Not würde ich, wenn wir abends Essen gehen, die hintere Hälfte in einer Sporttasche mitnehmen und die Muni im Auto lassen . Aber vielleicht hat jemand eine bessere Idee.

 

Oder das Laufbündel zusammen mit der Muni im Auto lassen, das auf dem Hotelparkplatz steht und die Schafthälfte auf dem Zimmer deponieren? (Wäre mir am Liebsten)



Andreas

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Serious Sam:

Oder das Laufbündel zusammen mit der Muni im Auto lassen, das auf dem Hotelparkplatz steht und die Schafthälfte auf dem Zimmer deponieren? (Wäre mir am Liebsten)

Munition oder Waffen(-Teile) über Nacht im Auto lassen ist ein riesiges NoNo!
Tagsüber, wenn das Auto auf einem überwachten Parkplatz oder in Sichtweite steht mag das je nach Richter vielleicht für ein paar Stunden in Ordnung sein. 

Wenn du im Hotelzimmer bist, dann sollte die Waffe auch komplett da oder an einem anderen sicheren Ort sein, gegen einfache Wegnahme gesichert vorzugsweise (dünnes Kabelschloss und optimalerweise im abgeschlossenen Schrank. Für die Aufbewahrung von Waffenteilen im Auto während du selbst im Zimmer bist gibt es keine Rechtfertigung.
Und es versteht sich von selbst das sie gegen Blick geschützt sein sollten (also in einer Tasche, Rucksack etc. was bei einer BDF ja geht)
worüber man diskutieren könnte wäre vielleicht das ein Berechtigter die Munition aller bei sich hat (aber keine Waffe) und diese bei einem anderen Berechtigten ist. Könnte man weiter spinnen das dann sich in einem Zimmer nur Laufbündel, in einem anderen nur die Baskülen und im dritten sich nur Munition befindet. So das für eine Komplette Waffe mit Munition gleich drei Zimmer aufgebrochen und durchsucht werden müssten. Aber ob das Formal so das beste ist steht auf einem anderen Blatt.

Am Besten bei DEINER (wei diese die Entscheidung über deine Zuverlässigkeit trifft) Waffenbehörde per Mail nachfragen wie diese es am liebsten hätte.
Ihr wollt verreisen und zum Zwecke des Sportschiessen die Flinten mitnehmen, welcher Weg da aus ihrer sicht der Richtige wäre (dabei kann man ja vorschläge machen, entweder sie stimmen einem zu oder machen einen anderen) Dann kann man dir keine Mangelnde Sorgfalt mehr vorwerfen wenn etwas passiert.
 

Bearbeitet von JFry
Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb JFry:

Munition oder Waffen(-Teile) über Nacht im Auto lassen ist ein riesiges NoNo!

....

Das ist erstmal richtig!

 

vor 34 Minuten schrieb JFry:

....
Am Besten bei DEINER (wei diese die Entscheidung über deine Zuverlässigkeit trifft) Waffenbehörde per Mail nachfragen wie diese es am liebsten hätte.
Ihr wollt verreisen und zum Zwecke des Sportschiessen die Flinten mitnehmen, welcher Weg da aus ihrer sicht der Richtige wäre (dabei kann man ja vorschläge machen, entweder sie stimmen einem zu oder machen einen anderen) Dann kann man dir keine Mangelnde Sorgfalt mehr vorwerfen wenn etwas passiert.

Einen unsinnigeren Vorschlag kann es ja wohl nicht geben.

Grundsatz, gehe nicht zu deinem Herrn, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Die Sportgeräte in neutrale Behältnisse oder Taschen packen und nicht mit "Benelli" Koffern durch die Gegend rennen.

Beim einchecken im Hotel bleibt das Zeug im Auto und wird später unauffällig mit ins Zimmer genommen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ALBA:

Frag doch mal beim Hotel nach ob Du die waffen überhaupt mit reinbringen darfst…,,

Genauso unsinnig. 

Werden alle erst unnötig darauf aufmerksam gemacht, dass man sowas mitbringt.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Serious Sam:

Zusätzlich erinnere ich ein Gerichtsurteil, nachdem eine Waffe auf dem verschlossenen Zimmer bleiben kann, wenn ein wichtiges Teil der Waffe mitgenommen wird. Wie macht man das bei einer BDF?

 

Gemäß §12 WaffG darfst Du in solchen Fällen ausnahmsweise ein wesentliches Teil der Waffe erlaubnisfrei führen. Deine Idee mit dem Schaft und Verschluß im Rucksack wäre z.B. rechtlich einwandfrei. Du musst aber nicht zwingend ein wesentliches Teil mitnehmen.

Geschrieben

Erstmal, vielen Dank für die rege Beteiligung.

 

- "Beim Hotel anfragen" gefällt mir aus den genannten Gründen nicht.

 

- Ebenso scheidet eine Anfrage bei der Behörde aus.

 

- Einlagern beim Schießstand wäre vermutlich eine Möglichkeit. Könnte aber mit Schwierigkeiten verbunden sein, da vermutlich nicht ständig jemand mit Zugang zur Waffenkammer vor Ort ist.

 

- Halbe Waffe unauffällig auf's Zimmer und die andere Hälfte mitnehmen, gefällt mir am Besten. Bleibt noch die Frage nach dem Verbleib der Munition.

 

(Jetzt bitte nicht vorschlagen, die Munition in das eine Zimmer und die Waffenteile ins andere Zimmer. Die Lösung soll auch praktikabel sein wenn ich alleine zu einem entfernten Schießstand reise.)

 

M.E. wäre für die Munition ein verschlossener Koffer im gleichen Zimmer wie die halbe Waffe ausreichend. Was meint Ihr?



Andreas

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Lavendel:

Einen unsinnigeren Vorschlag kann es ja wohl nicht geben.

Grundsatz, gehe nicht zu deinem Herrn, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Der "Herr" haut Dir aber ganz gehörig auf die Finger, wenn Deine Interpretation des Waffenrechts im Zweifels- und Schadensfall nicht seiner entspricht.

 

Von daher:

 

Kontakt mit der Waffenbehörde aufnehmen und Anliegen schildern, und dann mal schauen, was kommt.

 

Ist die beste rechtliche Absicherung in solchen Sachen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Serious Sam:

"Beim Hotel anfragen" gefällt mir aus den genannten Gründen nicht.

 

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Geschrieben (bearbeitet)

Weitere Option:

Gibt es in der Nähe einen Waffenhändler, bei dem man am Tag der Anreise die Waffen & Munition lässt und am nächsten Tag wieder abholt ?

 

Lässt sich telefonisch gut vorher klären und wäre ein rechtssichere Lösung.

Nicht umsonst, aber sorgenfrei.

 

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben

Munition:

Vorschrift: "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung".

Die gibt es auch in klein und tragbar (z.B. Geldkassette).

Wenn diese dann noch irgendwie gegen einfache Wegnahme gesichert sind (z.B. Stahlkabel, verschlossener Schrank), sollte das ausreichen.

 

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb GermanKraut:

 

Aus welchen Gründen genau scheidet eine Anfrage bei der Behörde aus?

Ich habe schlechte Erfahrungen mit z.B. meiner Baubehörde gemacht. Hinterher dachte ich: "Hättest Du bloß nie gefragt"

Und verbindlich sind behördliche Aussagen auch nicht. 
 

vor 54 Minuten schrieb HangMan69:

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Wenn etwas dazu in der Hausordnung steht, werde ich das natürlich beachten.

 

vor 29 Minuten schrieb Sindbad:

Weitere Option:

Gibt es in der Nähe einen Waffenhändler, bei dem man am Tag der Anreise die Waffen lässt und am nächsten Tag wieder abholt ?

Ich suche eine dauerhafte rechtsichere Lösung. Je weniger Personen da involviert sind, desto besser.


 

Andreas

Bearbeitet von Serious Sam
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Sindbad:

Munition:

Vorschrift: "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit einem Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung".

Die gibt es auch in klein und tragbar (z.B. Geldkassette).

Wenn diese dann noch irgendwie gegen einfache Wegnahme gesichert sind (z.B. Stahlkabel, verschlossener Schrank), sollte das ausreichen.

 

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Das gilt für die dauerhafte Lagerung zuhause. Demnach müsste ich einen Nuller-Schrank für die Flinte mit auf Reisen nehmen.:D

 

Die Hotelsafes auf dem Zimmer sind zu klein. Minimum wären 300 Schuss Schrot = 12 Schachteln

 


Andreas

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb HangMan69:

könnte jedoch unter "Hausrecht" fallen!

 

sprich: wenn der Besitzer das ausschliesst, dann darfst du das nicht...

Und dann "schlimme" für den Waffenbesitzer ist dabei das es nicht nur eine Zivilrechtliche Sache ist, sondern das die Freistellung vom Waffenschein beim Führen (AKA erlaubnisfreies Führen - und Transport ist damit Führen) zwingend innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen dessen Zustimmung vorschreibt.
Im Gesetz steht ausdrücklich dazu: 
 

Zitat

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen...

§12 Abs. 1 Nr 1 WaffG.
Fehlt die Zustimmung ist es führen ohne Erlaubnis - ohne wenn und aber!
Dasselbe Delikt als wenn du mit der geladenen Waffe im Hosenbund durch die Stadt spazierst.
Nur die Strafzumessung wird vermutlich anders sein...
Und vielleicht bekommst du die WBK tatsächlich schon nach 5 statt 10-20 absolut rechtstreuen Jahren wie beim laufen durch die Stadt zurück.

Und damit dieser Fall eintritt reicht schon das das Zimmermädchen was sieht und der Hotelbesitzer dann deswegen die Pol. ruft!
Dafür muss nicht einmal etwas abhandenkommen.
 

 

vor 16 Minuten schrieb Sindbad:

In vielen Hotels gibt es auch Zimmersafes aus Blech, die als "Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung" für Munitionsaufbewahrung problemlos ausreichen würden.

Hier wäre ich vorsichtig!
Denn diese Systeme haben in den meisten Fällen ja Zugriffssysteme mit denen das Hotel die entsperren kann. Generalschlüssel oder elektronischen Zugang um die Kombination zu resetten. Damit ist es so als wenn das Hotelpersonal einen Schlüssel hat.
Eine abgeschlossene Geldkassette in so einem Safe wäre wohl die unter Umständen optimale Lösung. (So schließe ich immer Lauf (kurzwaffe) und/oder Verschluss (LW) weg wenn ich die nicht mitnehmen kann/will.) Aber bei Schrotmunition kann das schnell ein Platzproblem geben. In einem abgeschlossenen Koffer sollte m.E. aber reichen, optional in einen abschließbaren Schrank stellen wenn vorhanden. 

Letztendlich ist es so: Das Gesetz erkennt an das man auf Reisen seine Waffen nun einmal nicht annähernd so sichern kann wie daheim. Daher soll man das bestmögliche machen.
Wenn etwas passiert wird aber ein SB und ggf. ein Richter dann entscheiden ob man wirklich das Bestmögliche im Rahmen des Zumutbaren gemacht hat.
 

vor 2 Stunden schrieb Serious Sam:

(Jetzt bitte nicht vorschlagen, die Munition in das eine Zimmer und die Waffenteile ins andere Zimmer. Die Lösung soll auch praktikabel sein wenn ich alleine zu einem entfernten Schießstand reise.)

 
Du hattest zuerst nach eine konkreten Situation gefragt wo mehrere Personen gemeinsam verreisen.
Das ist nun etwas anderes als alleine...  

Geschrieben

Es gilt die erleichterte Aufbewahrung, wenn der Zweck der Reise dem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient.

Das heißt einfach, die Reise dient offiziell ausschließlich dem Schießen. 

Waffentasche ins Hotelzimmer, gereinigt wird abends wohl nicht, Munition in eine andere Tasche welche mit Schloss gesichert ist.

Du darfst dann sogar (musst nicht? ein wesentliches Waffenteil erlaubnisfrei führen, sprich den Verschluss in die Jackentasche und mit ins Restaurant oder wohin auch immer mitnehmen. 

Damit hast du dem Gesetz genüge getan.

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