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IGNORED

Mal wieder: Zählweise Anzahl Termine gem. WaffG § 14 (3) Absatz 2- Erwerb von Schusswaffen


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Geschrieben

Unabhängig von Sinn oder Unsinn der neuen Regeln beim WSV: Der LV wird einiges an Überzeugungsarbeit und Erklärung leisten müssen, denn mit der Ankündigung dieser Neuregelung zu Beginn des Jahres in der Verbandszeitung ohne weitere Einordnung oder Informationen hat man massiv Unmut bei den Vereinen hier in der Umgebung erzeugt. Die Reaktionen darauf bewegten sich meistens zwischen "schallendem Gelächter" und "lautem Fluchen auf den LV". Ich vermute mal, dass das in anderen Teilen des Landes ähnlich war. Ich hab auch schon das eine oder andere "Dann manchen wir den Laden halt zu und machen nur noch $anderer_verband" gehört. Das ist leider kommunikativ nicht gut gelaufen und hat viele Ehrenamtliche in den Vereinen verärgert.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb ASE:

 

@Vroma

Da musste ich jetzt schon etwas lachen. Dein letzter Antrag beim LV7 ist schon eine Weile her und du machst das auch nicht als Vorstand für andere, nicht wahr?

 

Was wird denn beim LV7 verlangt und zwar 2-3 Jahre vor dem WSV?

 

 - keine Schießbücher mehr einsenden, sondern brav  Anlage C ausfüllen, Nachweise vorhalten.

 -  Anlage A und B schonmal gehört? Da muss man alle Kurz(A) oder Langewaffen(B) auflisten und trotzdem noch Kopien der WBKs einschicken. 

 - Vollkommen unsinnige Forderung bei Erstantrag das Sachkundezeugnis einzuschicken. Geht den BDS nichts an sondern nur die Behörde. Und geht auf jemand zurück, der fehlerhafte Zeugnisse ("gilt nur für DSB-Waffen"?!?) ausgestellt hat und mittlerweile keine
   Sachkundeprüfungen mehr machen darf...

 

Das ist wesentlich bürokratischer als bei WSV und ich erwische mich regelmäßig dabei, wie ich lieber über den  WSV einreiche als bei BDS. Macht mir nämlich beim LV7 gefühlt doppelt so viel arbeit.

 

 

 

 Die Bürokratie wurde seitens des Gesetzgebers aufgebaut, da können die Verbände nichts machen.

Ich muss mich auch mal zu Wort melden, weil mich dieses Thema doch sehr beschäftigt. Ich möchte hier auch ein paar Kleinigkeiten anmerken. 

Beim LV7 kann man (zimindest ich bisher) problemlos Schießbücher einreichen. Zumindest mache ich das immer. Ich kopiere mein Schießbuch und suche mir X Beliebige Termine davon aus und trage sie in die Liste ein, die im Antrag enthalten ist. Jedoch kann man auch nur die Liste einschicken oder nur das Schießbuch. Zumindest bei mir ging das bisher immer, würde meine Hand aber nicht dafür ins Feuer legen, ob sich da in den letzten Wochen was geändert hat. 

Im Gegensatz zum WSV unterschreibt mir nur der Vorstand diese Termine. Beim WSV muss in der Liste jeder Termin von der jeweiligen Aufsicht gegengezeichnet werden und anschließend der Vorstand die Seite unterschreiben. Das ist mMn doppelt gemoppelt und mega umständlich. 

Zugegeben, ich habe die Schulung die jetzt bei euch verpflichtend ist um Anträge abzeichnen zu dürfen noch nicht absolviert, meine Aussagen beziehen sich rein auf den Antrag und was da drin steht. Ich bin übrigends der Meinung, dass man auch keine Schulung braucht um Name, Adresse, Disziplin und Waffenart in ein Formular korrekt einzutragen, wenn das Formular gut gemacht ist. Wer das nicht schafft, sollte vielleicht auch keine Waffen beantragen.

 

Ganz praktisch: Ich möchte ein neues Sportgerät erwerben. Habe im Jahr 250 Termine im Schießbuch. Jetzt muss ich mir in eurem Fall für 12 oder 18 dieser Termine einen Termin mit der jeweiligen Aufischt machen, dass sie mir den Termin im Antrag nachträglich unterschreiben (Denn , damit mir anschließend der Vorstand das nochmal gegenzeichnet? Das ist doch nur unnötiger Aufwand.

Zudem muss diese Aufsicht laut eurem Antragsformular im Verein als Aufsicht gemeldet sein. Also bleiben wir mal ganz praktisch in meinem Fall: Ich möchte ein Sportgerät bantragen, für welches mein Verein keine geeignete eigene Anlage hat. Also gehe ich zu anderen Vereinen als Gast oder auf komerzielle Stände und trainiere diese Disziplin. All diese Termine darf mir mein Vorstand jedoch nicht unterschreiben laut eurem Formular, weil die Aufsicht von dort ja nicht im eigenen Verein gemeldet ist. Gehe ich hingegen im Heimverein mit meiner Spopi auf den Stand und rotze 50 Schuss raus, dann darf das unterschrieben werden und ich kann eine SLB oder SLF beantragen? Das mag rechlich konform sein, ist aber doch nicht Sinn der Sache. 

Auch ist im Formular immer die Rede von Trainingsterminen. Was ist mit Wettkampfterminen? Vor 1-2 Jahren wurden diese meinem Kollegen abgelehnt beim Antrag, weil es keine Trainingstermine waren. Das ist auch so ein Punkt, den ich absolut nicht nachvollziehen kann. Ich dachte, ihr hättet das inzwischen geregelt, jetzt steht aber immernoch "Trainingstermine" im Antrag. Das ist aber Verbandssache, denn der Gesetzgeber spricht nur von Terminen mit erlaubnispflichtigen Waffen. 

 

Anlage A und B hat auch ganz praktische Gründe. Und zwar kann man beim BDS viel unkomplizierter kalibergleiche Waffen beantragen. Das ist beim WSV äusserst kompliziert, da diese dort direkt als Ersatzwaffen gewertet werden, wodurch die Anforderungen enorm steigen. Beim BDS müssen die Waffen aufgelistet werden um sie korrekt einzuordnen und sie von Disziplinen ausschließen zu können. Aus einer reinen Kopie der WBK ist nicht ersichtlich, ob die Waffe einen Kompensator, eine optische Visierung oder sonstiges hat. Das spielt beim WSV keine Rolle, weil das ohnehin alles nicht erlaubt ist nach SpO, beim BDS gibt es hier aber einfach viel mehr Möglichkeiten, weshalb hier einfach mehr Informationen übermittelt werden müssen. Das ist ein klares Plus für das Mitglied. 

Beim WSV wird es schon kompliziert, wenn man eine Waffe nach BDS SpO hat und eine kalibergleiche nach DSB SpO beantragen will. Dann fehlen dem Verband nämlich genau diese Informationen, dass die Waffe garnicht DSB konform ist, weil sie eine optische Visierung und einen Comp hat. 

 

Die Sache mit dem Einsenden des Sachkundezeugnis beim BDS LV7 hat ganz praktische Gründe und die liegen nicht beim BDS, sondern beim WSV. Es ist schön, dass ihr diese Problematik inzwischen erkannt habt, nachdem ich euch bzw dich darauf aufmerksam gemacht habe. Ja, wir kennen uns ;-)

 

Fehlerhafte Zeugnisse... Naja, dass diese Beschränkung völlig dämlich ist, ist ja klar. Warum derjenige das gemacht hat, ist mir schleierhaft und auch du hast mir damals gesagt, dass das nicht im Sinn des WSV ist und du das nicht gut findest. Da sind wir voll auf einer Wellenlänge. Dennoch würde ich behaupten, dass er das theoretisch machen kann. Denn in den DSB Sachkunderichtlinien steht, dass die Sachkunde auf die beantragte Waffen und Munitionsart beschränkt werden kann. Das macht die Sache nicht besser, aber grundsätzlich könnte man das so auslegen. 

Aber zum Thema fehlerhafte Zeugnisse.... Auf eurem Zeugnis steht immernoch der falsche Paragraph als Grundlage aufgedruckt. Zumindest ich habe noch keine aktualisierte Version erhalten. 

 

Also ich persönlich fülle viel lieber die BDS Formulare aus, anhand der Checkliste sind diese mMn relativ idiotensicher. Ich hatte letztes Jahr auch eines vom WSV ausgefüllt und fand den Schritt toll, dass ihr das Formular per PDF interkativ gemacht habt. Das reduziert die Fehlerquellen. Jedoch war das auch nur halbherzig umgesetzt, denn wenn ich meine Disziplin ausgewählt habe und anschließend auswählen musste ob ich Revolver oder Pistole beantrage (das waren die einzigen Auswahlmöglichkeiten), ist es immer auf Flinte umgesprungen, was garnicht zur Auswahl stand und ich habe die Fehlermeldung bekommen, ich solle die Flinte auf WBK Gelb eintragen. Hä? Also musste ich das Ding irgendwie mit Flinte ausdrucken, dann mit tippex übermalen und von Hand wieder Pistole eintragen. Natürlich habe ich diesen Fehler dokumentiert und euch darauf aufmerksam gemacht. 4 Monate später war das Formular immernoch mit dem selben Fehler unverändert. 

Ein anderer Punkt, der mich immerwieder zum BDS zieht, ist einfach die Bearbeitungszeit. Das ist so unkompliziert. Antrag ausfüllen, Geldschein ranheften, abschicken, 2 Tage später ist es befürwortet zurück. Beim WSV vergehen da gerne mal Wochen. 

 

Rein aus meiner Sicht als "Endkunde" ist das beim WSV einfach viel umständlicher oder vielleicht auch einfach nur falsch Formuliert auf eurem Formular. Keine Ahnung. Wie gesagt, den Kurs habe ich noch nicht gemacht, werde ich auch nicht. Dafür ist es mir beim BDS viel zu unkompliziert. 

 

Geschrieben

Woher kommt die irrsinnige Annahme, dass mir die Standaufsicht die Nachweise für den WSV unterschreiben muss?

Die Standaufsicht unterschreibt im Schießbuch, den Nachweis für den WSV unterschreibt der Schießleiter=Sportleiter, wenn er es richtig macht nach Kontrolle des Schießbuches für die Einzeltermine

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

Ich muss mich auch mal zu Wort melden, weil mich dieses Thema doch sehr beschäftigt. Ich möchte hier auch ein paar Kleinigkeiten anmerken. 

Beim LV7 kann man (zimindest ich bisher) problemlos Schießbücher einreichen. Zumindest mache ich das immer.

 

Und weil du es falsch machst und auf gnädige Bescheiniger getroffen bist, die ihre Freizeit für deine Bequemlichkeit geopfert haben ist es richtig..?

Was steht denn da in den Hinweisen zum Bedürfnisantag...genau; Anlage C.

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

 Jedoch kann man auch nur die Liste einschicken oder nur das Schießbuch. Zumindest bei mir ging das bisher immer, würde meine Hand aber nicht dafür ins Feuer legen, ob sich da in den letzten Wochen was geändert hat. 

 

Eher so vor ~2 Jahren....

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

Im Gegensatz zum WSV unterschreibt mir nur der Vorstand diese Termine. Beim WSV muss in der Liste jeder Termin von der jeweiligen Aufsicht gegengezeichnet werden und anschließend der Vorstand die Seite unterschreiben. Das ist mMn doppelt gemoppelt und mega umständlich. 

 

Quatsch, was steht da unten auf dem Formular? Läsa sodd mer kenna...

 

Zitat

Hinweis: Dieser Nachweis kann auch nachträglich aus den Schießbüchern / Schießkladden / EDV Aufzeichnungen des Vereins zusammengestellt werden

 

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

Zugegeben, ich habe die Schulung die jetzt bei euch verpflichtend ist um Anträge abzeichnen zu dürfen noch nicht absolviert, meine Aussagen beziehen sich rein auf den Antrag und was da drin steht. Ich bin übrigends der Meinung, dass man auch keine Schulung braucht um Name, Adresse, Disziplin und Waffenart in ein Formular korrekt einzutragen, wenn das Formular gut gemacht ist. Wer das nicht schafft, sollte vielleicht auch keine Waffen beantragen.

 

Teilweise Zustimmung wenn die  Praxis nicht wäre: Es wurde zeitweise 60% Falsche / unzulässig Anträge eingereicht. (Formerfordernisse, unzureichende Angaben, nachweise etc etc.) Das bedeutet einen idiotischen Mehraufwand zu lasten aller. Aber es gab in der Vergangenheit auch teilweise willkürliche Entscheidungen, die nicht zuletzt auf WO lautstark beklagt wurden. Nicht alle waren tatsächlich willkürlich, denn bei manchen trafen gesetzlich Realität und Wunschdenken aufeinander. Bei manchen der verbleibenden "willkürlich" auch nur deswegen, weil eben keine klaren Regeln definiert wurden.

 

Daher hat der WSV folgendes gemacht:

 

Per Beschluss des Landesausschuss (=Alle KOSM, Präsidium etc)

1. Richtlinie, die recht minutiös regelt, was die Voraussetzungen für eine Bescheinigungen sind und wer welche Mitwirkungspflicht hat. Diese ist seid 1.1.2025, also bald 1.5 Jahre in Kraft. Und gilt für alle, Schützen, Bedürfnisbeauftragte,Verband

2. Bedürfnisbeauftragte müssen nicht mehr automatisch die Vorstände sein, die Aufgabe kann delegiert werden

3. Die Bedürnisbeauftragten müssen sich in einer Onlineschulung zum Selbststudium in die Richtlinie einarbeiten. 

 

 

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

 

Ganz praktisch: Ich möchte ein neues Sportgerät erwerben. Habe im Jahr 250 Termine im Schießbuch. Jetzt muss ich mir in eurem Fall für 12 oder 18 dieser Termine einen Termin mit der jeweiligen Aufischt machen, dass sie mir den Termin im Antrag nachträglich unterschreiben (Denn , damit mir anschließend der Vorstand das nochmal gegenzeichnet? Das ist doch nur unnötiger Aufwand.

Nein.... siehe oben.

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

Zudem muss diese Aufsicht laut eurem Antragsformular im Verein als Aufsicht gemeldet sein.......

Auch ist im Formular immer die Rede von Trainingsterminen. Was ist mit Wettkampfterminen? Vor 1-2 Jahren wurden diese meinem Kollegen abgelehnt beim Antrag, weil es keine Trainingstermine waren

 

Guten morgen, es ist 2026. Die Richtlinie ist seit 1.5 Jahren in Kraft. War wohl eher vor 3-4 Jahren.....

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

 Das ist auch so ein Punkt, den ich absolut nicht nachvollziehen kann. Ich dachte, ihr hättet das inzwischen geregelt, jetzt steht aber immernoch "Trainingstermine" im Antrag. 

 

Es gilt die Richtlinie, und da lautet das "schießsportliche Aktivität". Wettkämpfe zählen für beides, einmal als schießsportlichle  Aktivität und einmal als Wettkampfnachweis.

 

vor 4 Stunden schrieb Spacemarine:

Das ist beim WSV äusserst kompliziert, da diese dort direkt als Ersatzwaffen gewertet werden, wodurch die Anforderungen enorm steigen

 

 

Das hat nichts mit Kalibergleich zu tun, sondern mit der Erforderlichkeit der Waffe, die der Verband gegenüber dem Gesetz begründen muss. Und das ändert nichts daran, das es beim BDS anders als behauptet, bürokratischer zugeht. 

Bearbeitet von ASE

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