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IGNORED

Kurzwaffen im Geschäft lagern


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation mit meiner Waffenbehörde und würde gerne eure Einschätzung hören.

 

Ich bin Jäger und habe eine eigene Physiotherapiepraxis. Mein Revier liegt genau in die entgegengesetzte Richtung zu meinem Geschäft. Wenn ich nach Feierabend direkt zur Jagd fahre, müsste ich meine Waffen tagsüber in meiner Praxis lagern.

 

Dafür habe ich bereits einen zertifizierten Waffenschrank Klasse 1 (EN 1143-1) in der Praxis aufgestellt.

 

Mit der Waffenbehörde (Frau Pfitzer) habe ich darüber gesprochen. Mir wurde gesagt, dass ich in meiner Praxis maximal drei Langwaffen lagern darf, da es sich um ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude handelt.

 

Kurzwaffen darf ich dort jedoch nicht lagern.

 

Die Begründung der Behörde ist, dass der Transport bzw. das Mitführen der Waffen zeitlich unmittelbar mit der Jagdausübung zusammenhängen muss. Wenn ich die Waffen morgens in die Praxis mitnehme und erst abends zur Jagd fahre, sei dieser unmittelbare Zusammenhang nicht mehr gegeben.

 

Wichtig dabei:

 

  • Die Waffen würden niemals über Nacht in der Praxis bleiben.
  • Sie wären nur tagsüber dort, solange ich selbst in der Praxis bin.
  • Abends würde ich alle Waffen wieder mit nach Hause nehmen oder direkt zur Jagd fahren.

 

 

Mich wundert das etwas, weil ja ein 1er-Schrank vorhanden ist, der grundsätzlich auch für Kurzwaffen zugelassen ist.

 

Daher meine Fragen:

 

  1. Hat jemand eine ähnliche Situation (z. B. Geschäft, Büro, Werkstatt)?
  2. Ist diese Auslegung mit dem fehlenden zeitlichen Zusammenhang zur Jagd rechtlich korrekt?
  3. Gibt es eventuell Möglichkeiten, Kurzwaffen tagsüber vorübergehend zu lagern, wenn ein 1er-Schrank vorhanden ist und ich selbst anwesend bin?

 

 

Ich freue mich über eure Erfahrungen oder Hinweise.

 

Viele Grüße

Ali

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

ich kann Dir nur ein paar Ansatzpunkte zur Diskussion geben:

 

Erstmal meine Frage:

Was möchstest Du genau? 

A) Deine Waffen nur während Deiner Arbeitszeit Zwischenlagern und ansonsten immer und komplett zu Hause lagern?

B) Deine Waffen dauerhauft in der Firma lagern?

c) mal so oder so?

 

Zweite Frage:

D) Ist die Praxis in einem Gebäude mit weiteren Wohnungen?

E) Ist die Praxis in einem Einzelgebäude?

F) Ist die Praxis in einem Gewerbegebäude, in dem nur Gewerbemieter sind?

 

Meine Vermutung ist, das die Dame vom Amt verstanden hat:  das Du Deine Waffen dauerhaft in einem unbewohnten Gebäude lagern will und demnach ist die Standardregelung: nur 3 Langwaffen ohne Kruzwaffen, aber gleichzeitig bietet das Waffengesetz auch an, das ein Lagerkonzept erstellt wird und dann mehr Waffen gelagert werden können. Das Lagerkonzept muss von der Behörde abgesegnet sein!

 

Bearbeitet von skipper
Geschrieben

Ich hatte solch eine Konstellation vor meinem Umzug. Einzelgebäude in einem Industriegebiet. 

 

Einzige Vorgabe der Waffenbehörde war "Tresor in einem Raum ohne Publikumsverkehr und zu dem nicht jeder Zugang hat" -> Tresor stand im Serverraum (Begrenzter Zugang). 

Meine Behörde war der Meinung, ein Firmengebäude ist KEIN "nicht dauerhaft bewohntes Gebäude". Dies sei z.B. eine Jagdhütte, aber nicht eine Firma in der sich 5 Tage die Woche von 7 bis 17:30 Uhr jemand aufhält. 
Ich konnte daher die Waffen immer dort lagern. Egal ob LLW oder KW, Jagd oder Sport.

Geschrieben

Ich denke, vorübergehende Aufbewahrung ist keine Lagerung. Würde etwa der Mitnahme einer Waffe ins Hotel bei Wettkämpfen etc. weit weg entsprechen. Der Knackpunkt könnte aber unter Umständen sein, das der Transport / die Mitnahme nur direkt und unmittelbar zum Ort des vom Bedürfnis umfassten Zwecks erlaubt ist - also die Fahrt direkt ins Revier / zum Schießstand. etc. Da gab es schon Urteile, wegen Waffen im Auto und Abstecher zum Supermarkt während des Weges zum Schießstand. Aber das ist vermutlich vom Richter abhängig, wenn es hart auf hart kommt ..

Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns in S auch. Allerdings mit der Einschränkung, das es die eigene Firma sein muss, soll heißen ich bin Waffenbesitzer und es ist meine Firma. Die Behörde ist bei uns dann aber auch mitgegangen, wo der Chef seinen Waffenschrank stehen hatte, dass die Mitarbeiter sich dann auch einen Schrank daneben stellen konnten, wenn der Chef zugestimmt hat.

Die ständige Aufbewahrung wollten sie allerdings nicht. Weniger aus Genehmigungsgründen heraus, als aus der Kriminalitätsstatistik heraus. Bei Firmeneinbrüchen ging es wohl immer massiv auf Tresore. Es war also eher eine Bitte, dass wir das nicht beantragen und nicht machen und die Tresore dann nachts auch gleich offen stehen lassen. Haben wir dann auch so gehandhabt.

Bearbeitet von Lavendel

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