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IGNORED

Schießsport an den Nagel hängen?


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb CZM52:

damit 1x LW Überkontigent, wenn BW dann ist das nix mit nach 10 Jahren nur noch Vereinsmitgliedschaft

 

wurde das geändert, in BW bisher 3HA LW und 2KW als Grundkontingent.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Alex99:

wurde das geändert, in BW bisher 3HA LW und 2KW als Grundkontingent.

 

 

Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.

 

In dem Fall wäre es vielleicht wirklich sinnvoll, 1 Langwaffe zu veräußern und im Grundkontingent mit den Minimalanforderderungen des Rest erstmal zu behalten. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

 

Nicht nur in BW... Er hat 4 HA Langwaffen. Somit also 1 im Überkontingent.

 

Ah, hab den Nachtrag jetzt erst gesehen dass er vier statt drei HA hat. Sorry, dann ist das logischerweise ein HA über Grundkontingent.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Mocca42,

Duchhänger hat man immer mal. Sei es aus privaten oder beruflichen Gründen (Zeitmangel) oder, wie in deinem Fall, einfach mal keine Lust mehr.
Im 9. Jahr als WBK Inhaber einfach hinzuschmeißen ist aus meiner Sicht fast wie kurz vor dem Abi ohne Abschluss die Schule zu schmeißen.
Ich würde für die kurze Restzeit, die Dir zu den 10 Jahren noch fehlt die Zähne zusammenbeißen und das durchziehen, ggf. die Überkontingentwaffe verkaufen und dann hast Du erst mal Zeit für eine Neuorientierung.

Mir ging es kurz vor Corona ganz ähnlich wie dir, allerdings hatte ich die erste WBK da schon wesentlich länger als 10 Jahre. 
Habe inzwischen den Verein gewechselt, von einem reinen GK-Kurzwaffenverein zu einem Langwaffenverein (dafür auch KW-Überkontingent verkauft) und da dann in etlichen Disziplinen quasi wieder bei null angefangen.
Und was soll ich sagen? Aktuell macht es mir wieder richtig Spaß. Aus "lästiger Pflicht" ist wieder eine Herausforderung geworden und mein Tranings- und Wettkampfsoll wäre mehr als nur erfüllt, wenn ich Überkontingent hätte oder WBK-Neuninhaber wäre.

Man weiß nie was die Zukunft bringt, aber einfach hinschmeißen kann man immer noch. Macht man das zu früh, könnte man es hinterher doch bereuen.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb BJ68:

 

Was wären das für Teile?

 

Da ich auf den Zores der da in DE veranstaltet wird überhaupt keinen Bock hab....und noch bis zur Rente die waffenrechtlichen Freiheiten in der Schweiz genieße...

 

bj68

Vorderlader und Patronenwaffen mit außenliegender Zündung, incl. Zündnadel:)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ASE:

 aber einmal VM im Jahr genügt.

 

Für die ÜK reicht es diese 1x im Jahr auf der VM zu schiessen ? also REAL 1x im Jahr schiessen?

 

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb CZM52:

 

Für die ÜK reicht es diese 1x im Jahr auf der VM zu schiessen ? also REAL 1x im Jahr schiessen?

 

 

Ja und das ist auch gut so.

 

Evtl. andere Ideen zum Nachweis?

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Robusto:

 

Ja und das ist auch gut so.

 

Evtl. andere Ideen zum Nachweis?

 

Halte ich mal für ein Gerücht, damit wäre ja das Überkontigent einfacher zu erhalten (1x Schiessen) als das Grundkontigent die ersten 10 Jahre (1x Quartal pro Waffenart)

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb CZM52:

Halte ich mal für ein Gerücht, damit wäre ja das Überkontigent einfacher zu erhalten (1x Schiessen) als das Grundkontigent die ersten 10 Jahre (1x Quartal pro Waffenart)

Betrachtungszeitraum 24 Monate vor Prüfungstermin

Grundkontingent = 4/6 pro 12 Monate ..... Sport mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe ausgeübt....

Bei Besitz von KW und LW ......jeweils für beide Kategorien zu erbringen....

Überkontingent 1Meisterschaft pro 12 Monate

 

Nachzulesen HP BDS LV4

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb pulvernase:

Der Wettkampfnachweis pro Waffe kommt on top. Zusätzlich dazu braucht es noch 12/18 lebenslänglich bzw so lange wie ÜK im Bestand ist.

GENAU  SO!

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

Nein braucht es nicht. Es ist gesetzlich klar geregelt welche Bescheinigungen für Überkontingent zu erbringen sind. Der Rest ist in Vollzugshinweise gegossenes Wunschdenken von jemandem, der im IM-BW nicht mehr mit dieser Aufgaben betraut ist.....

 

Bescheinigung gem. § 14 Abs. 4 und Bescheinigung gem §14 Abs. 5

 

Mehr nicht.

 

Geschrieben
Am 11.2.2026 um 07:42 schrieb Mocca42:

Ich habe auch noch ein paar andere Hobbys, die ich aktuell deutlich schöner finde und auch zusammen mit der Familie ausüben kann. Denke mal das ist der "springende Punkt" Schießtermine bei meinem Verein sind unter der Woche immer komplett Abend füllend, da habe ich absolut keine Lust mehr drauf.

Es wird wohl auf das runterschrauben mit Sparflamme hinauslaufen vorerst bzw weiterhin, das ganze geht schon seit min. 1 Jahr steil bergab


Wie ja schon von den meisten (inkl. mir) geschrieben (und ich glaube auch etwas in der Richtung als Absicht aus deinen Rückmeldungen bei dir zu erkennen):

Auf jeden Fall die 10 Jahre jetzt noch vollmachen, wenn auch notfalls nur mit dem absoluten Minimum.
Ein Jahr Lustlosigkeit bei bestimmten Hobbys, gerade wenn da ein gewisser Zwang dahintersteckt, kommt vor und sagt noch gar nichts darüber aus, ob nicht doch die Lust darauf wiederkommt.
Ich habe Hobbys – da ist es bei mir seit der Jugend so, dass ich die immer ein paar Jahre intensiv mache, dann wieder 1, 2, 3 Jahre keinen Bock mehr habe und dann wieder anfange.

Und selbst bei einem sehr zentralen meiner Hobbys ist mir das mal passiert, dass ich da drei Jahre fast nichts gemacht habe.

Leider weiß ja keiner, ob und wann die WB prüft. Wenn man sicher wäre, dass in den nächsten 12 Monaten keine Prüfung kommt, könnte man ja schon jetzt „entspannen“, aber so halt noch die paar Termine wahrnehmen.
Und wenn man pro Termin nur fünf Schuss KW und fünf Schuss LW verbraucht.


Danach dann wirklich nur nach Lust – vielleicht sogar bewusst mal ein paar Monate Abstand halten. Selbst das wirkt schon oft Wunder, damit die Lust wiederkommt.
Und dann mal schauen, was passiert. Vielleicht kommt es voll zurück. Vielleicht geht es dahin, dass es – wie bei so einigen, die ich kenne – keine große sportliche Betätigung mehr ist, aber durchaus Spaß da ist, mit Freunden, Familie, Nachbarn mal alle paar Wochen an einem lauen Sommernachmittag zum Outdoorstand zu fahren, während das Winterhalbjahr über alles im Schrank bleibt. Für Präzision oder auch Tontaube. Auch das ist dann völlig OK.


Die Optionen „anderer Verein“ oder „andere Disziplinen“ gibt es ja auch noch, auch wenn deine Rückmeldung dazu nicht so klingt, als sei das das Hauptproblem – höchstens, dass ein wenig mehr gegenseitige Motivation/Vereinsleben da etwas leicht pushen könnte. Eventuell würden dir aber ja schon andere Trainingszeiten terminlich reichen.
Aber ganz ehrlich: Wenn jetzt gerade das Tief so ist, wie es ist, dann würde ich diese Überlegungen in die Zeit schieben, wenn du keine Verpflichtungen mehr hast und so alle Freiheiten, um nicht noch mehr den Kopf in dieser Phase damit zu beschäftigen.


Und wenn du dann in der „pflichtfreien“ Phase bist, dann weiterschauen. Wenn dann auch noch nach weiteren 2, 3 Jahren überhaupt kein Spaß mehr da ist – ja, dann weiter reduzieren und ggf. auch ernsthaft über Komplettaufgabe nachdenken.
Aber das steht ja noch in den Sternen …

 

Am 11.2.2026 um 09:21 schrieb Mocca42:

muss mich korrigieren: 4xLangwaffe HA + 2xKurzwaffe HA

Wie auch schon von anderen geschrieben:
Sieh zu, dass du das aufs Grundkontingent reduzierst, also einen LW-HA weg.
Wie schwer dir das fällt, weiß ich natürlich nicht. Generell, wenn du eh über Komplettaufgabe nachdenkst, ist das vermutlich eher im "machbaren" Bereich.

Zumal das ja nicht von heute auf morgen der Fall sein muss, sondern auch da ja noch Zeit ist!
Manchmal hat man ja sowieso noch so Dinger auf der Karte, die einem schon lange "völlig egal" sind, die man halt hat, aber auch nur, weil der Platz noch da ist und das abgeben auch Arbeit wäre.
Dann sofort ans abgeben machen, wo man wirtschaftlich am besten rauskommt und noch kein Termin drängt(und wenn es bei einem alten Seelenverkäufer nur das kostenneutrale Loswerden ist).


Falls doch gesteigertes Interesse am Weiternutzen besteht, gibt es manchmal, je nachdem, was man denn tatsächlich im Schrank hat, ja auch noch die Möglichkeit, aus einer Waffe unter Mithilfe eines Büchsenmachers (NWR/Papierkram) ein Wechselsystem zu machen. Klassischer Fall sind zwei kalibergleiche AR in verschiedenen Lauflängen. Dann geht die Waffe zum Büchsenmacher, der Upper wird dort zum Wechselsystem und kommt als solches zurück. Der Lower bleibt weg.
Kostet aber natürlich Gebühren bei der WB, und der Büchsenmacher hat da auch einiges an Papierkram, der natürlich auch als Arbeitszeit vergütet werden muss. Ob einem das dann wert ist, selbst wenn es geht, muss man dann selbst wissen.

Und dann einfach entspannt abwarten, was die Zeit ergibt!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Robusto:

Betrachtungszeitraum 24 Monate vor Prüfungstermin

Grundkontingent = 4/6 pro 12 Monate ..... Sport mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe ausgeübt....

Bei Besitz von KW und LW ......jeweils für beide Kategorien zu erbringen....

Überkontingent 1Meisterschaft pro 12 Monate

 

Nachzulesen HP BDS LV4

ja, sorry, wusste nicht das der LV4 jetzt für DE verbindlich ist, BW läuft definitiv anders 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb ASE:

Nein braucht es nicht. Es ist gesetzlich klar geregelt welche Bescheinigungen für Überkontingent zu erbringen sind. Der Rest ist in Vollzugshinweise gegossenes Wunschdenken von jemandem, der im IM-BW nicht mehr mit dieser Aufgaben betraut ist.....

 

Bescheinigung gem. § 14 Abs. 4 und Bescheinigung gem §14 Abs. 5

 

Mehr nicht.

 

das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb CZM52:

das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach 

Wo. WSV bescheinigt nach Rechtslage, die Bescheinigungen werden nach Richtlinie gemacht, diese liegt dem Ministerium vor. Nix 12/18 mit jeder ÜK waffe

 

Das natürlich wieder einer mit seinem Schießbuch auf die Behörde rennt, weil er nicht gelesen oder verstanden hat das da "durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes" steht, hat mit der Rechtslage nichts zu tun und ist schlicht persönliche Dummheit.

 

Bescheinigungen werden von den Verbänden nach Rechtslage ausgestellt. Bescheinigung zur Behörde. Fertig.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb CZM52:

das ist toll wenn es Wunschdenken ist und er da nicht mehr ist, die Behörden arbeiten halt danach 

Wobei da ja jedes Bundesland, und manchmal sogar die Behörden innerhalb des Bundeslandes, ihr eigenes Süppchen kocht.
Da gilt (leider) nur zu oft zu speziellen Fragestellungen in einem Kreis dann schon etwas anderes als im Nachbarlandkreis.
 

vor 55 Minuten schrieb ASE:

Nein braucht es nicht. Es ist gesetzlich klar geregelt welche Bescheinigungen für Überkontingent zu erbringen sind. Der Rest ist in Vollzugshinweise gegossenes Wunschdenken von jemandem, der im IM-BW nicht mehr mit dieser Aufgaben betraut ist.....

Bescheinigung gem. § 14 Abs. 4 und Bescheinigung gem §14 Abs. 5

Mehr nicht.

Recht haben und Recht bekommen …

Wenn die eigene WB das anders sieht, kann man das entweder nur akzeptieren oder muss aktiv dagegen angehen – mit viel Aufwand und Prozesskostenrisiko.
Für einen ambitionierten Schützen, dem das Hobby jetzt sehr wichtig ist, ist das vielleicht, mit großem „Vielleicht“, eine Option. Aber ich glaube nicht für einen Fall wie hier.
 

Was wir natürlich nicht wissen, ist, wie es beim TO daheim von der WB tatsächlich gehandhabt würde. Und auch nicht, ob unter den vier HA, die der TO hat, vielleicht einer ist, den er völlig emotionslos und ohne Einschränkungen sofort abgeben würde, was jegliche Diskussion sowieso überflüssig machen würde.

 

Letztendlich muss man aber bedenken, dass hier jemand fragt, für den sogar eine Komplettaufgabe als Möglichkeit im Raum steht. Und die Frage, ob er in wenigen Monaten (10-Jahres-Schwelle) völlig frei von jeder Verpflichtung – mit Ausnahme, weiter irgendwo Vereinsmitglied zu sein – ist oder ob er doch noch irgendwelche weitergehenden Pflichten von seiner Behörde aufgebrummt bekommt (im besten Fall einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft, im schlechtesten Fall zusätzlich noch 12/18 mit jeder Waffe und vielleicht noch mehr Wettbewerben), hängt einzig von der Frage der Reduzierung des Gesamtbestandes von 4 LW HA / 2 KW auf 3 LW HA / 2 KW ab. Wohlgemerkt in einer Situation, in der sogar mit einer Komplettabgabe im Gedanken gespielt wird.

Wenn dann nicht alle vier HA irgendwelche besonderen Erinnerungsstücke o. Ä. sind, sollte man tunlichst zusehen, dass man im Grundkontingent bleibt, bevor man wegen einer LW mehr da irgendwelchen Stress hat.

Da man ja weiter Sportschütze bleibt, ist ein späteres „Wiederaufrüsten“, wenn es denn notwendig ist, ja nun nicht übermäßig aufwendig – ganz im Gegensatz zu einem Wiedereinstieg nach Komplettaufgabe.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ASE:

Bescheinigungen werden von den Verbänden nach Rechtslage ausgestellt. Bescheinigung zur Behörde. Fertig.

Und manche Behörden fangen dann an, diese Bescheinigungen zu hinterfragen. Die betroffenen Schützen klagen, und der BW-VGH gibt der Behörde dann recht in ihrer Ansicht, dass sie die Bescheinigung durchaus nicht ungeprüft akzeptieren muss, sondern auch selbst zusätzlich erweiterte Prüfungen vornehmen darf. Das entsprechende Urteil wurde hier ja lang und breit mehrmals diskutiert.

Die Bescheinigungen sind halt laut obergerichtlicher Entscheidung nur ein Mittel zur Glaubhaftmachung, das „üblicherweise“ von den Behörden als hinreichend akzeptiert wird – aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.


Aber ja: Bei einer Langwaffe über Grundkontingent wird es wohl fast nirgendwo Probleme mit der Akzeptanz der Bescheinigung geben. Aber auch diese Bescheinigung ist – genauso wie die Wettbewerbsteilnahme und das ganze Nachweisgedöns – wieder Aufwand, den man halt nicht hat, wenn man im Grundkontingent bleibt.

Ob sich das für jemanden lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich erinnere nur daran, dass hier in diesem speziellen Fall sogar die Komplettaufgabe im Rahmen der persönlichen Überlegungen als mögliches Ergebnis der Überlegungen vom TO genannt wurde.

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