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IGNORED

Waffenverkauf Privat


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Geschrieben

Guten Morgen zusammen. 

 

Hätte da eine Frage wo ich mir momentan nicht ganz sicher bin. 

 

Ich habe eine Waffe an Privat über egun verkauft. 

Mein zuständiges Amt möchte da immer einen Zettel mit Überlasser/Erwerber ausgefüllt haben. 

 

Wie macht ihr das bei einem Online Verkauf mit der Unterschrift?

Und welches Datum tragt ihr da ein?

Tag an dem das Paket abgeholt wird?

 

Oder zwei verschiedene Datum?

 

Ankunft der Waffe beim Erwerber steht ja mit dem Versand über Overnight fest. 

 

Foto vom Personalausweis und der WBK mit passendem Voreintrag habe ich natürlich bekommen. 

 

Wie handhabt ihr das?

 

Grüße und schonmal Danke 

Geschrieben (bearbeitet)

Welche Unterschrift?

 

1) Der Überlasser versichert sich, dass der Erwerber eine gültige EWB hat.
2) Er packt das Paket und versendet es mit einem zugelassenen Versanddienstleister. 
3) Er wartet die Auslieferung ab.

4) Er meldet das Überlassen seiner Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe an den Paketdienstleister (= Überlassungsdatum) unter Angabe der Daten der Waffe, des Erwerbers und des Datums des Überlassens. Und er legt hierzu seine WBK zwecks Austragung vor.

5) Er erhält irgendwann die WBK zurück und zahlt die anfallenden Gebühren. 


By the way. Scan von Perso und WBK ist nett, das Risiko liegt jedoch bei dir. Betrug ist möglich. In einen solchen Fall lasse ich mir die Kontaktdaten der Behörde geben und bitte um Bestätigung der EWB.


Grüße

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Stefan Klein:

3) Er wartet die Auslieferung ab.

4) Er meldet das Überlassen seiner Behörde

Achtung auf die Reihenfolge! 

 

Der Versender überlässt mit der Übergabe an den Dienstleister. Da beginnen auch die zwei Wochen, nicht erst wenn der Empfänger das Paket bekommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, richtig. Die Auslieferung sollte üblicherweise jedoch zeitnah erfolgen. Habe das gerade in der obigen Aufzählung nochmal präzisiert. 

Ich würde immer das Eintreffen des Pakets beim Erwerber abwarten. Hypothetischer Fall: Die Adresse ist falsch oder der Erwerber nimmt das Paket nicht an und es kommt zurück. Dann hat man ein Überlassen gemeldet und am Ende trotzdem die Waffe wieder in den Händen.

 

Grüße

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben

Ich rufe auch immer die entsprechenden Behörden an und frage nach Gültigkeit der Dokumente. Die rücken natürlich keine Daten raus, aber wenn man die schon hat, war das noch nie ein Problem. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chief wiggum:

Als Tag der Überlassung hat mein SB den Tag der Übergabe durch den Kurier an mich eingetragen.


Du meinst vermutlich „Als Tag des Erwerbs“… Und das wäre genau richtig so. 
 

Die zeitliche Lücke zwischen Überlassungsdatum und Erwebsdatum bei Paketversand ist völlig in Ordnung. 
 

Grüße

 

Stefan

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb chief wiggum:

Als Tag der Überlassung hat mein SB den Tag der Übergabe durch den Kurier an mich eingetragen.

Der Versender überlässt an Tag X an den Dienstleister.

 

Der Empfänger erwirbt an Tag Y vom Dienstleister. 

 

Juristisch erwirbt der Dienstleister nie, die zeitliche Lücke ist trotzdem normal.

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