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IGNORED

Gästeschießen Bundeswehr


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Geschrieben (bearbeitet)

 wenn wir uns da mal Polen anschauen, wo es sowas mehrfach im jahr gibt und zivilisten geradezu "umworben werden" an sowas teilzunehmen!

 

da kann man in der aktuellen weltpolitischen lage mal wieder nur den kopf schütteln, warum man hier in d gleich wieder so nen schei§§ mit "gericht und kosten und kriegswaffen in zivilistenhände, etc..." absondern muss...

 

die einschläge kommen immer näher, aber bei uns schwänzen die schüler mal wieder die schule um gegen die reaktivierung der wehrpflicht zu demonstrieren (weil: "man hat ja rechte und keine pflichten!") und unsere "links-grünen-öko-verbotsfanatiker" preisen das auch noch!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)
40 minutes ago, HangMan69 said:

die einschläge kommen immer näher, aber bei uns schwänzen die schüler mal wieder die schule um gegen die reaktivierung der wehrpflicht zu demonstrieren

 

Mal ernsthaft: Bei den aktuellen Entwicklungen im Inneren ist das die einzige sinnvolle Reaktion. Keine Freiheit, kein (Wehr)Dienst!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb HangMan69:

wenn wir uns da mal Polen anschauen, wo es sowas mehrfach im jahr gibt und zivilisten geradezu "umworben werden" an sowas teilzunehmen!

Ich glaube nicht, dass in Polen Feldwebel beliebig Leute ohne Absprache mit auf die Schießbahn nehmen und ihnen Waffen in die Hand drücken dürfen...

Geschrieben

Und wieder driftet es in eine Grundsatzdiskussion ab.

 

Der deutsche Bürger wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einem Weichei und Angsthase umerzogen und da liegt das Grundproblem.

 

Kein Stolz, kein Rückrat und kein Patriotismus.

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Schleifalot:

Früher ™ war das in einem VM-Blatt über Erlass geregelt. Frag mich nicht nach der Nummer. ...

Es dürfen keine Mannscheiben beschossen werden, also ausdrücklich nur 10er Ring und unverfängliche Ziele wie Luftballons.

War das mit dem "keine Mannscheiben" schon immer so oder kam auch das erst später?

Ich kann mich zwar an des eine o. andere Gästeschießen erinnern, aber ob da auf Mann- o. Ringscheiben geschossen wurde kann ich mit nicht mehr erinnern.

Ich meine auch, dass da sogar MG geschossen wurde - 25m und Geländescheibe (also zumindest Silhouette in den beiden Kreisen).

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb whaco:

Der deutsche Bürger wurde in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einem Weichei und Angsthase umerzogen und da liegt das Grundproblem.

 

Kein Stolz, kein Rückrat und kein Patriotismus.

Was hätte es mit irgendwas davon zu tun wenn ein Soldat Zivilisten einfach Zugang zu Waffen verschafft?

Geschrieben

Insgesamt sind der BW Soldat und die beiden Frauen zu einer Geldstrafe von 14.500€ Strafe verurteilt worden.

Die beiden Zivilisten sind zusätzlich mit Bewährungsstrafen von 1 Jahr belegt worden da sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben.

Laut Staatsanwaltschaft sind bei Verstößen gegen das KrWaffKontrG bis zu 3 Jahre Haft möglich, also Glück gehabt :-))

P.S. Es handelte sich um ein dienstliches Schießen auf einem BW Stand. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb ChrissVector:

Was hätte es mit irgendwas davon zu tun wenn ein Soldat Zivilisten einfach Zugang zu Waffen verschafft?


Die Frage ist, war es ein dienstliches Gästeschießen oder ein dienstliches Schießen, wo sich dann die weitere Frage stellt, wie zwei Zivilisten es zu einem Dienstschießen auf eine Standortschießanlage geschafft haben und keine verantwortliche Person es scheinbar bemerkt hat.

 

Ich habe auch schon an solchen Gästeschießen teilgenommen, da passiert absolut alles unter strengen Regeln und Aufsicht, daher klingt die ganze Geschichte irgendwie seltsam.

Bearbeitet von whaco
Geschrieben (bearbeitet)

Ist schon über 60 Jahre her. Beim Tag der offenen Tür der NVA durfte mit dem KK Gewehr scharf geschossen werden. 

Beim Manöver "Schneeflocke" liefen wir Kinder mit den Soldaten durch die Wälder und durften auch Platzpatronen (Manöverkartuschen) mit der AK verschießen.

Hat Spaß gemacht, keinen hat es geschadet noch gestört.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb HangMan69:

 wenn wir uns da mal Polen anschauen, wo es sowas mehrfach im jahr gibt und zivilisten geradezu "umworben werden" an sowas teilzunehmen!

...

 

In fast allen Ländern gibt es Schießveranstaltungen vom Militär für Zivilisten als Teil der Rekrutierung und Öffentlichkeitsarbeit. In Österreich gibt es das auch. Rechtlich ist es in Österreich so dass auf behördlich zugelassenen Schießständen die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich Innehabung nicht gelten (Ausnahme: Personen mit Waffenverbot). Wenn also eine Kriegswaffe legal auf so einen Schießstand gelangt, sei es durchs Militär oder durch einen zivilen Berechtigungsinhaber (gibt es, ist aber selten), so darf dort jeder x-beliebige ohne Waffenverbot damit schießen.

 

Bis vor kurzem gab es auch die Möglichkeit für Zivilisten, militärische Longrange-Stände inklusive der Klapp-Drehscheibenanlage zu nutzen. Organisiert wurde es von Heeressportvereinen, anmelden konnte sich über sie aber jeder. Es gab Aufsichten vom Heer, es hat 50€ oder so gekostet für einen ganzen Tag wo man machen konnte was man wollte. Man durfte sogar morgens und mittags mit dem eigenen Auto den Stand befahren um eigene Ziele aufzustellen. Man hatte das Gefühl, nicht in Westeuropa zu sein sondern irgendwo, wo es noch Freiheit und ein gesundes Verhältnis zwischen Staat und Bürgern gibt. Irgendein höherer Bürokrat hat sich das leider auch gedacht und die Sache per Dekret beendet.

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Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.12.2025 um 11:21 schrieb Dinesh:

Eine opferlose Tat, die bestraft werden soll. Solche Gesetze dürfte es gar nicht geben.

 

Am 10.12.2025 um 13:06 schrieb tuersteher:

In manchen Bereichen könnte es trotzdem besser sein, die Leute frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Beispiel wäre der Strassenverkehr - natürlich kann man mit 120 km/h durch die Ortschaft fahren solange nichts passiert. Es ist aber abzusehen, dass das - vor allem bei rechts vor links - nicht lange gutgehen wird und Unfälle mit dafür nicht verantwortlichen Opfern nur eine Frage der Zeit sind.

 

Erstes Kriterium sollte der angerichtete Schaden sein (eben ob es ein Opfer gab bzw. einen Geschädigten). Zweites die Gefährdung, drittes die Belästigung. 

 

Wenn niemand geschädigt oder gefährdet wurde, ist es kein Drama. Sollte keine ernsthaften Konsequenzen haben. Belästigung sollte man ein bisschen tolerieren können, außer es wiederholt sich oft. Denn die Freiheit und Artikel 2 des Grundgesetzes sind hohe Werte. Freiheit heißt, jeder kann tun und lassen was er will, solange er keinem anderen schadet (und ihn nicht gefährdet).

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)

Belästigung ist ein weites Feld. Lärm beim Schiessen beispielsweise ist üblicherweise eine minimale bis vernachlässigbare Belästigung, da (offene) Schiessstände nicht in Wohngebieten zu finden sind. In meinem Beispiel oben ist die Belästigung gravierend, da eine Schädigung nur dadurch verhindert werden kann, dass die potentiell Geschädigten sich aktiv schützen. Das wäre ungefähr so, als würde man das Gästeschiessen ohne jede Absicherung quer durch einen belebten Marktplatz durchführen - wäre solange auch "nur" eine Belästigung bis es jemanden erwischt.

 

Nachtrag: Sind wir - nach dem Edit - wohl einer Meinung. Hängt davon ab wo Belästigung aufhört und Schädigung anfängt.

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb mwe:

Wenn niemand geschädigt oder gefährdet wurde, ist es kein Drama.

Du meinst also man sollte erst mal abwarten bis z.B. ein Kind überfahren wurde, weil jemand mit den genannten 120 Km/h durch eine Ortschaft fuhr?!

Die Beschränkung auf 50 Km/h in Ortschaften gab es nicht "schon immer", die wurde erst später eingeführt - rate mal warum ...

 

Geschrieben

In den 90er Jahren fand auf der Standortschiessanlage Hoeltigbaum Anfang Dezember immer ein Jahresabschlusschiessen mit vielen Preisen statt. Daran haben ueber tausend Leute teilgenommen, darunter bestimmt 300 Gaeste. Geschossen wurde mit dem G3.

 

Am Tag der offenen Tuer war es in den 70er Jahren in den Kasernen normal im Keller auf 50m mit dem G33 zu schiessen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb TriPlex:

Du meinst also man sollte erst mal abwarten bis z.B. ein Kind überfahren wurde, weil jemand mit den genannten 120 Km/h durch eine Ortschaft fuhr?!

 

Nein, denn mit 120 km/h durch eine Ortschaft fahren ist eine große Gefährdung. Das fällt also nicht unter Freiheit. Dieses Verhalten wäre eben eine große Gefahr insbesondere für Kinder.

 

Mit 80 km/h durch eine Ortschaft fahren und dabei ein Kind totfahren ist aber viel schlimmer als mit 160 km/h durch eine Ortschaft fahren ohne Opfer. Denn der Schaden ist schwerer zu gewichten als die Gefährdung. Anderes Beispiel: Einmal Erschießen ist noch schlimmer als 10 Verstöße gegen die zweite Cooper-Regel ohne Opfer.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb ALM:

Die beiden Zivilisten sind zusätzlich mit Bewährungsstrafen von 1 Jahr belegt worden da sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben.

...

P.S. Es handelte sich um ein dienstliches Schießen auf einem BW Stand.

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

Der Soldat hat Zivilisten (also keinen Berechtigten) Kriegswaffen überlassen ...

Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb tuersteher:

Lärm beim Schiessen beispielsweise ist üblicherweise eine minimale bis vernachlässigbare Belästigung, da (offene) Schiessstände nicht in Wohngebieten zu finden sind

 

ääähhh, doch! gerade "auf dem dorf!"

 

die stände sind schon lange da, bevor da häuser in der nähe standen. nu wurde ja in den letzten jahren massiv die leutz auf die dörfer aufmerksam und haben da billig gebaut.

jetzt sind die häuser "neben" dem stand und die idioten haben nu nix besseres zu tun als gegen die standbetreiber wegen "lärmbelässitigung" zu klagen!

meist sogar mit erfolg!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb mwe:

Mit 80 km/h durch eine Ortschaft fahren und dabei ein Kind totfahren ist aber viel schlimmer als mit 160 km/h durch eine Ortschaft fahren ohne Opfer. Denn der Schaden ist schwerer zu gewichten als die Gefährdung.

Weshalb ersteres ja auch härter bestraft wird, als letzteres.

Aaaaber ...

Um der Gefährdung (die ja mit zunehmender Geschwindigkeit überproportional ansteigt) vorzubeugen wird eben schon das zu schnelle fahren, auch ohne konkreten Schaden, geahndet. Würde man das nicht tun, dann würden viel mehr zu schnell fahren und es würden mehr tatsächliche Schäden eintreten.

 

Leider ist das mit der Vernunft so eine Sache ...

Ich kann mich noch an das Spikes-Verbot erinnern, also auch an die Einführung der Gurtpflicht, die ja erst einige Jahre später kam.

Ab wann hat sich die Mehrheit dann auch angeschnallt?

Genau!: Ab "Sie sind nicht angeschnallt - macht 40,- DM!"

 

Aber wir sind weit weg vom "Gästeschießen".

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb TriPlex:

Was macht denn ein Sportschütze, der auf einem Schießstand einen Unberechtigten mit seiner Waffe schießen lässt - überlässt der die Waffe auch Unberechtigten?

Genau diesen Fall regelt § 12 I Nr. 5 WaffG explizit. Eine solche Regelung gibt es im KrWaffKontrG aber nicht.

 

Geschrieben

Damit träte also dieser von mir genannte Fall ein:

vor 1 Stunde schrieb TriPlex:

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

Wann verjährt denn so eine schröckliche und bestimmt staatsgefährdende Straftat?

Muss ich mich da posthum noch selbst anzeigen?

Und der Bürgermeister unserer Patengemeinde, der mit ins Manöver fuhr und dort sogar mit dem Panzer schießen durfte ...

 

Immer wieder erschreckend, an was sich dieser Staat so abarbeitet, als ob wir sonst keine Probleme hätten ...

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb TriPlex:

Wie ist das bei einem "Tag der Offenen Tür" in einer Kaserne, verstößt da auch jeder Zivilist, der eine Kriegswaffe in die Hand nimmt gegen das KWKG oder muss man dafür damit schießen (auf einem Bw-Stand, während eines regulären Schießens)?

Dort gibt es entsprechende Regelungen durch die Verantwortlichen mit entsprechender Rechtsgrundlage durch das BMVg.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

Grundsätzlich sind opferlose Delikte im Strafrecht völlig falsch untergebracht. Gerade die von dir aufgezählten machen das deutlich: 

 

1. Drogen: Jeder Mensch sollte das absolute Grundrecht haben mit seinem Körper zu machen was er will, diesem jeden Stoff zuzuführen, den er konsumieren möchte. Es ist sein Körper, niemand, erst recht kein Staat, sollte ihm dort irgendwelche Vorschriften machen dürfen. Das gleiche gilt für die Herstellung, den Anbau oder die Gewinnung von Drogen. Es gibt keinen Grund, aus welchem diese Stoffe überhaupt strafbar sein sollten und wir sehen ja anhand der Freigabe von Alkohol und Nikotin, dass eine solche nicht bedeutet, dass automatisch die Gesellschaft zusammenbricht, weil jeder zu einem Alkoholabhängigen wird. Es schädigt sich der Konsument willentlich selbst. Das ist völlig in Ordnung.

 

Die ähnliche Diskussion hatten wir bereits in den 70er Jahren als die Anschnallpfilcht im Auto per Gesetz eingeführt wurde. Von Wegen: "Ist doch meine persönliche Sache, wenn ich mich verletzte." Wenn Du aber zum Arzt gehst und dich behandeln lässt, zahlt es doch wieder die Allgemeinheit über die Krankenkassenbeiträge. 

 

Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

2. Prostitution: Berührt den gleichen Punkt. Eine Frau muss mit ihrem Körper machen können, was sie will. Wie man überhaupt auf die Idee kommt, dies einzuschränken und damit tief in die Selbstbestimmungsrechte eines Geschlechtes eingreift, ist absolut unbegründbar. Und ja, ich finde Prostitution auch nicht toll, nutze diese nicht und schaue auf Prostituierte wie Freier herab. Aber etwa völlig legitimes verbieten, nur weil ich das nicht mag? 

 

Prostitution ist nicht verboten!!! Der Gesetzgeber hat sie vor Jahren legitimiert, weil er dadurch Frauen schützen und aus der Kriminalität herausholen wollte. Das hat leider nicht funktioniert, sodass dieses Gesetzt jetzt gerade wieder zur Diskussion steht. Denn, und das ist ausschlaggebend, die meiste Prostitution in Deutschland ist Zwangsprositution und keine freiwillige. Wenn es um freiwillge Prostitution geht, bin ich bei dir. Ist aber in D die Ausnahme, so die Zahlen. Selbstständige, freiwillige sind nähmlich registriert. (z.B. via Steuernummer) Falls nicht wird schwarz gearbeitet, was wiederum justiziabel ist. Und zwar dann zu recht mMn.

 

Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

3. Vorbereiten eines Angriffskrieges: Mal ganz abgesehen davon, dass dies eigentlich eine Straftat ist, derer sich nur ein Staat schuldig machen kann, handelt es sich hier um eine der lächerlichsten Strafnormen überhaupt. Derjenige, der einen Angriffskrieg plant und ausführt, geht nie in das Gefängnis, da die Macht über die Waffen in seiner Hand liegt. 

 Auch das ist nicht richtig. Siehe diverse verurteilte Staatsoberhäupter und andere Kriegverbrecher, die im Gefängnis sitzen, weil sie vor dem intern. Gerichtshof in Den Haag verurteilt wurden. Leider ist dieser nicht von allen Ländern anerkannt. 

 

Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

Trunkenheit im Straßenverkehr sollte genau so wenig wie die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden, so lange niemand verletzt wird. Warum auch? Ohne Opfer ist derartiges Verhalten maximal wider der gewünschten Ordnung, wird aber mitunter als Straftat behandelt. Das ist völlig wirr. Es sollte stattdessen im Falle einer Gefahrenrealisierung eine extrem harte Strafe erfolgen, so lange aber keine Opfer zu beklagen sind, sollte das straffrei bleiben. In einem Extremfall fährt jemand 300 durch eine 30er Zone. Es ist niemand da, da es in der Nacht stattfindet. Es nimmt nicht einmal jemand Notiz davon. Wieso sollte nun jemand für etwas bestraft werden, welche überhaupt keine Bewandnis für irgendwas hatte? Nur weil dort ein Blitzer stand und ein Foto machte? 

Sei mir nicht böse, aber du hast eine mMn sehr eigenartige Rechtsaufassung. Wenn jemand wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wird und keinen Unfall hatte, hatte er mit größter Wahrscheinlichkeit nur Gück gehabt und war eine Gefährdung im Strassenverkehr. Zumindest eine potenielle Gefährdung. 

 

Also bitte, wenn jemand mit 300 unfallfrei durch eine Ortschaft rast, war einfach nur gerade niemand im Weg. Gott sei Dank!!!! Auch das ist reiner Zufall, dass da nichts passiert. Bestraft werden muss es trotzdem. 

 

So und jetzt kommt dein Rundumschlag gegen den Rechtsstaat: 

 

Am 10.12.2025 um 11:49 schrieb Dinesh:

Aber das sind alle Fragen prinzipieller Natur und im Westen hat man sich längst darauf geeinigt alles was man irgendwie nicht gut findet oder anderen nicht gönnt mit Strafe zu bewehren. Darauf hat man dann danze Rechtssysteme gesetz und wundert sich nun, warum Menschen für Aussagen oder Meinungen ins Gefängnis gehen. 

 

Wo ist denn bitte "im Westen"? Deutschland, Frankreich, USA? Oder überall dort, wo nicht Osten ist? Dort gäge es allerdings sehr viele unterschiedliche Rechtsstaatsformen! Und woher kommst Du?

 

Das Rechtssystem ist nicht darauf aus, anderen nichts zu gönnen oder Dinge zu verbieten, nur weil sie "nicht gut" seien. Der Rechtsstaat ist da, um Regeln vorzugeben, an die sich alle halten müssen. Gebe es diese Regeln nicht, gäbe es Selbstjustitz und Chaos mMn. 

 

Für "Meinungen" geht in D niemand ins Gefängnis. Für verbotene "Aussagen" wie Holochausleugnung, Verleumdung, Beleidigung etc.pp. wird man allerdings schon bestraft. Und auch das zu recht mMn. 

 

"Die Freiheit eines jeden beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört"  Zitat: Immanuel Kant, deutscher Philosoph.

Bearbeitet von peng peng
Geschrieben
Am 10.12.2025 um 13:13 schrieb Hitfactor:

Widerspruch in sich, entweder sind Verbote/Regeln/Gesetze sinnlos, oder man braucht sie in manchen Bereichen. 

 

Das ist doch seeehr allgemein diese Aussage. Es kommt doch bitte schön sehr wohl daruf an, was verboten ist und was nicht. Ich denke bei Mord sind wir uns alle einig, beim Tempolimit alle sehr uneinig. 

Geschrieben
Am 10.12.2025 um 13:24 schrieb tuersteher:

Das bezog sich auf die Prävention - Verbote ändern nichts daran, dass verbotene Dinge trotzdem getan werden. Bestes Beispiel auch hier wieder Strassenverkehr: Wieviele Leute fahren 30 bzw. 50 in Ortschaften?! Nahezu alle fahren 35 bzw. 55 oder noch schneller - sieht man schön daran, wie sie alle vor den Bltzern langsamer werden oder sogar abbremsen. Es gibt in der Realität wenige, die dieses Verbot tatsächlich dauerhaft einhalten. Die Leute vermeiden lediglich, erwischt zu werden.

 

Und genau damit hat dieses Verbot doch seinen Sinn erfüllt, oder? Kaum einer fährt 100 innerorts!

BTW Die Tempolimits sind so angelegt, dass auch ca. 10-20% darüber noch ungefährlich sind. Das liegt aber auch an den sehr geringen Strafen in D. Schau mal in die Schweiz o.ä. Da bewirken die Verbote mit z.T. drakonischen Strafen sehr wohl sehr viel. 

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