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IGNORED

Waffenkontrolle bei Hans-Georg Maaßen


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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb tuersteher:

Ich persönlich ziehe bei 2 Personen den Schlussstrich. Mehr kommen bei mir nicht ins Haus. Und geladene schussfähige Waffen im Haus sind ein absolutes NoGo - mir kommt freiwillig niemand ins Haus..... Wer sich dann nicht an die Absprachen hält, der kann gleich wieder gehen.

 

Bei solchen Sprüchen braiuchst dich nicht zu wundern wenn die Kontrolle mit Polizeischutz kommt.  Der Ton macht die Musik. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb kurzwaffen:

Polizei darf die Behörde begleiten, auch ohne besonderen Anlass.

 

Auf welcher Grundlage?

 

Es gibt Bundesländer, wo die "zuständige" Behörde bei der Polizei angesiedelt ist, aber das ist eher die Ausnahme.

Bearbeitet von Elo
Geschrieben

Was ihr euch da aufregt.

 

Wann habt ihr das letzte Mal eine kritische Aussage zur deutschen Vollzugspraxis der Aufbewahrungskontrolle in manchen Gegenden gelesen, die so eine Reichweite gehabt hat?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb a2c:

, die so eine Reichweite gehabt hat?

So ist es, auch wenn im diesen Fall die "Öffentlichkeit" seiner Reichweite wohl überwiegend nicht "LWB" affin ist.

Wie war noch der oft gebrauchte Satz in WO? Alle "LWB" sitzen in einem Boot. Offensichtlich gibts da auch Ausnahmen. 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Elo:

Auf welcher Grundlage?

 

Es gibt Bundesländer, wo die "zuständige" Behörde bei der Polizei angesiedelt ist, aber das ist eher die Ausnahme.

Ganz einfach.

Die Waffenbehörde darf nach § 36 WaffG die Aufbewahrung kontrollieren.
Die Polizei kann die Waffenbehörde unterstützen, weil sie Gefahrenabwehrbehörde ist.
Das ergibt sich direkt aus den allgemeinen Sicherheits und Ordnungsgesetzen der Länder.
Eine besondere Begründung braucht das nicht.

Die Polizei führt dabei keine eigene Maßnahme durch, sondern begleitet nur. Das fällt unter Amtshilfe.
Das ist Alltag, nicht Ausnahme.

Geschrieben

Normalerweise ist aber ein längeres Zeitintervall (3 Jahre) zwischen den Kontrollen und in Berlin, wie bei Maaßen, meldet sich die Kontrollgruppe ca. 2 Wochen vorher schriftlich an und wenn man an dem Tag nachvollziehbar verhindert ist, kann man Bescheid sagen.

 

Es ist zumindest fragwürdig, wenn es in diesem Fall anders war.

 

Allgemein ist es aber normal, daß alle mit Schutzweste ausgerüstet sind und die Kontrollgruppe von Polizeibeamten begleitet wird.

Geschrieben

 

 

Ich sage es mal auf deutsch: Wenn niemand die Eier hat, sich rechtlich gegen solche Vorgänge zur Wehr zu setzen, dann wird es Normalität und irgendwann als Gewohnheitsrecht im WaffG verankert. Daran sind alle Bücklinge schuld, die das mit sich machen lassen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Allgemein ist es aber normal, daß alle mit Schutzweste ausgerüstet sind und die Kontrollgruppe von Polizeibeamten begleitet wird.

 

Nö, ist es nicht. Wir wurden nur darauf dressiert, es zu akzeptieren.

Geschrieben (bearbeitet)

Hans-Georg Maaßen ist ja Jurist (?), er kann bestimmt beurteilen, wie er am besten darauf reagiert.

Das hat wohl eher nichts mit seinen Fortpflanzungsdrüsen zu tun.

 

Ich bin davon überzeugt, daß es Zeitverschwendung ist, dagegen anzugehen. Die Behörde wird immer eine Begründung dafür finden.

Die Ausrede, daß die Polizeibeamten eher zufällig dabei waren, war vermutlich ausgedacht, ist aber nunmal schwer zu widerlegen.

Deswegen einen Riesenaufriß zu machen: "Ich wurde von einem Behördenvertreter angelogen!!!", ist nicht zielführend. 

 

Nur meine 0,02 €

Bearbeitet von Jake Cutlass
Ergänzung
Geschrieben
6 minutes ago, Jake Cutlass said:

Hans-Georg Maaßen ist ja Jurist (?), er kann bestimmt beurteilen, wie er am besten darauf reagiert.

 

Vergiss bitte eins nicht: Ich hatte Wochen, mich juristisch vorzubereiten.

 

Maaßen als Volljurist wurde an der Haustür überrumpelt. Dann hat er vermutlich aus Verunsicherung zugestimmt, damit scheidet Hausfriedensbruch wegen Freiwilligkeit aus.

Auch die gesamte Maßnahme lässt sich möglicherweise im Nachgang nicht mehr verwaltungsrechlich überprüfen wegen der "Freiwilligkeit".

 

Im Zweifel nicht reinlassen, auf einen Termin bestehen und das Ganze in Ruhe rechtlich prüfen. Habe ich schon erwähnt, dass niemand gezwungen ist, auf das Klingeln an der Haustür hin zu öffnen? Oder dauerhaft die Klingel anzuschalten. Ganz einfache Vermeidungsstrategie.

 

Auch die Schutzpolizei kann solange gegen die Haustür hämmern wie sie möchte, ohne richterlichen Beschluss alles heiße Luft.

Geschrieben

Da hast Du bestimmt recht.

 

Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn eine Waffenkontrolle dafür benutzt wird, mißliebige Personen zu schikanieren, ohne daß ein konkreter Anlaß besteht. Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jake Cutlass:

Vielleicht würde es auch Sinn machen, dagegen vorzugehen, das vermag ich aber nicht zu beurteilen.

 

naja, der Maaßen mag da vielleicht die entsprechenden möglichkeiten zu haben dass das auch konsequenzen hat für die "durchführenden"!

 

du, ich, wir als "schütze arsch" wohl eher nicht!

Geschrieben

@HangMan69 Das ist schon klar. Er braucht sich ja auch keinen Anwalt zu nehmen, wenn er Volljurist ist.

 

@Ebert79 Ob es Sinn macht, sich wochenlang juristisch auf eine Waffenkontrolle vorzubereiten, ist aber auch zweifelhaft.

Die Waffenschränke vorher gründlich durchzusehen, ob nicht irgendetwas vorhanden ist, das Ärger machen könnte und sicherzustellen, daß die Waffennummern ablesbar sind, sollte m.E. reichen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Er braucht sich ja auch keinen Anwalt zu nehmen, wenn er Volljurist ist.

 

jeder "volljurist" nimmt sich nen anwalt...

 

denn die sind nicht so blöd sich selber vor gericht zu vertreten...

Geschrieben

Ich meinte eher im Vorfeld, um z.B. ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht aufzusetzen. 

 

Der Spruch: "Wer sich selbst vor Gericht vertritt, hat einen Idioten als Anwalt!", ist natürlich unter Juristen gang und gäbe.

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