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IGNORED

Tresorpflicht während Reinigung?


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Geschrieben

Was ist eigentlich so schwierig daran...?

 

A) Ich reinige die Waffe, es klingelt, ich schließe die Waffe in den Waffenschrank ein, und gehe zur Tür. 

alternativ

B) Ich reinige die Waffe, es klingelt und irgendjemand möchte etwas, ich ignoriere das, bleibe sitzen und reinige weiter. 

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Geschrieben

Es ist eigentlich ein alter Hut. Bei einer Kontrolle die Waffe immer erst in den Tresor und dann die Tür öffnen.

Wenn man die Waffe z.B. reinigt

Später kann man den Kontrollierenden dann erklären, warum sie warten mussten..

Ohne Wenn und Aber.

Sind die Kontrollierenden damit nicht einverstanden, würden Sie damit zu einer Straftat auffordern.

Geschrieben

Das Video gibt nur das Urteil wieder. Ich habe mir eh angewöhnt die Tür erst nach unauffälliger Kontrolle zu öffnen oder es öffnet jemand anderes und sagt ich bin nicht da.

Trotzdem ist das absoluter Schwachsinn wenn man alleine zu Hause ist! Würde gerne mal wissen was sie machen wenn ich die Waffe holstere. Dann hab ich ja die tatsächliche Gewalt. 

Letztendlich bleibt nur nicht aufmachen. Wenn z.b. der Lauf gerade in Reinigungsflüssigkeit badet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Hunter375:

halt blöd. 

 

Blöd ist, das man sich fast nicht richtig verhalten kann. Machst nicht auf, unterstellt man dir was. Machst die Tür wieder zu, unterstellt man dir was. Sagst du warten sie mal..........

Und noch blöder ist, das man überhaupt kontrolliert wird!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Blöd ist, das man sich fast nicht richtig verhalten kann. Machst nicht auf, unterstellt man dir was. Machst die Tür wieder zu, unterstellt man dir was. Sagst du warten sie mal..........

Natürlich kann man sich richtig verhalten. Waffe in den Tresor (oder zumindest ihre wesentlichen Teile im Sinne des Waffenrechts), Tresor zu, an die Tür gehen.

Was soll daran so kompliziert sein?

vor 7 Minuten schrieb callahan44er:

Würde gerne mal wissen was sie machen wenn ich die Waffe holstere. Dann hab ich ja die tatsächliche Gewalt. 

Dich fragen, was du gerade mit der Waffe im Holster treibst. Und darauf hast du dann besser eine vernünftige Antwort.

Auch wenn das nicht grundsätzlich unzulässig ist wirft es Frage auf. Ob man das möchte muss jeder für sich entscheiden, aber auch auf die möglichen Reaktionen sollte man dann vorbereitet sein..

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Pikolomini:

Es ist eigentlich ein alter Hut. Bei einer Kontrolle die Waffe immer erst in den Tresor und dann die Tür öffnen.

 

Das wird sich der Betroffene auch gedacht haben... und mit einer Kontrolle rechnen die wenigsten. Deshalb bleibt die Tür zu wenn etwas nicht da lst wo es hln gehört.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb ChrissVector:

Natürlich kann man sich richtig verhalten. Waffe in den Tresor (oder zumindest i

 

Der jenige hatte die Waffe in seinen Waffenkoffer gelegt. Also könnte es auch so sein das du deine Tasche gerade für den Schießstand gepackt hast........ist dann also auch nicht richtig?! Die Gesetztgebung ist so das sie dir immer was andichten können.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb callahan44er:

Der jenige hatte die Waffe in seinen Waffenkoffer gelegt. Also könnte es auch so sein das du deine Tasche gerade für den Schießstand gepackt hast........ist dann also auch nicht richtig?! Die Gesetztgebung ist so das sie dir immer was andichten können.

Nein. Die Gesetzgebung ist so, dass sie die sichere Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften über möglichst unbeeinträchtigte Reinigung oder sonstigen Umgang mit den eigenen Waffen daheim stellt. Das hat nichts mit "andichten" zu tun.

Ein Waffenkoffer ist nunmal in aller Regel kein "Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht", und nur in einem solchen ist die Aufbewahrung in der Regel zulässig. 

Wer im jeweiligen Moment nicht unmittelbar "mit der Waffe umgeht" hat sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufzubewahren. Wer meint, dass seine persönlichen Annehmlichkeiten wichtiger sind als die gesetzmäßige Aufbewahrung muss sich nicht wundern, wenn der Staat ihn als nicht hinreichend zuverlässig zum Besitz dieser Waffen betrachtet.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb callahan44er:

 

Der jenige hatte die Waffe in seinen Waffenkoffer gelegt. Also könnte es auch so sein das du deine Tasche gerade für den Schießstand gepackt hast..

Das wäre mit Sicherheit kein Problem, die Geschichte sollte dann aber zur Auffindesituation passen. Bei einer Kontrolle Märchen auftischen wird auch schief gehen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

Das wäre mit Sicherheit kein Problem, die Geschichte sollte dann aber zur Auffindesituation passen. Bei einer Kontrolle Märchen auftischen wird auch schief gehen.

 

Das ist korrekt. Deshalb hält man besser die Klappe und lässt im Fall der Fälle das einen Anwalt machen. 

Geschrieben

Der Fall schwelt ja schon länger, dazu findet man auch eine ältere Entscheidung im Netz:
VG Ansbach, Beschluss v. 17.10.2023 – AN 16 S 23.1917 - Bürgerservice


Das ist wohl auch einiges "Fishy"...

 

vor einer Stunde schrieb ChrissVector:
vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Würde gerne mal wissen was sie machen wenn ich die Waffe holstere. Dann hab ich ja die tatsächliche Gewalt. 

Dich fragen, was du gerade mit der Waffe im Holster treibst. Und darauf hast du dann besser eine vernünftige Antwort.

Auch wenn das nicht grundsätzlich unzulässig ist wirft es Frage auf. Ob man das möchte muss jeder für sich entscheiden, aber auch auf die möglichen Reaktionen sollte man dann vorbereitet sein..


Wobei das "bei sich tragen" gerade in dem Leitsatz zu der oben von mir verlinkten Entscheidung zum Vorläufigen Rechtsschutz in diesem Fall als OK gewertet wird.
Wobei es sicher einen großen Unterschied macht ob man die Waffe geladen oder ungeladen trägt.
 

Zitat

2. § 36 WaffG verbietet es dem Berechtigten nicht, in der eigenen Wohnung und dem eigenen befriedeten Besitztum seine Waffen bei sich zu tragen. Dies gilt jedoch nur, solange der Waffenbesitzer die tatsächliche Kontrolle über die Waffe hat und die erforderlichen Vorkehrungen getroffen sind, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.


Das "geladen tragen" könnte in der Tat ein paar unangenehme Fragen und dann in der Folge einen Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis bedeuten wenn die Antwort nicht sehr sehr Überzeugend ist.
Zumindest so lange man keine behördlich genehmigte Schiessstätte im Keller hat (als Gutachter reicht angeldete) oder nachvollziehbar erklären kann warum man mit der realen Möglichkeit einer unmittelbar bevorstehenden Nothilfe oder Notwehrsituation gerechnet hat. Ungeladen im Holster, mit der Begründung "weil ich gerade reinige/Anhalteübungen mache, es geklingelt hat und ich die nicht alleine auf dem Tisch liegen lassen darf" sollte aber in den meisten Fällem unproblematisch sein. 
Aber auch nur bis der erste Richter da anders entscheidet.

In diesem speziellen Fall aber kommt wohl hinzu das das mit dem Reinigen von den Kontrollierenden und in der Folge auch vom Gericht als bloße Schutzbehauptung angesehen wurde, da keinerlei Reinigungsmaterial vor Ort sichtbar!

Zitat

Der Antragsteller sei vor der Kontrolle belehrt worden, dass er diese abwenden könne. Hiervon habe er keinen Gebrauch gemacht und im Vorfeld auch nicht erwähnt, dass er gerade eine Waffe habe reinigen wollen oder dass Waffen nicht ordnungsgemäß gelagert seien. Im Rahmen der Kontrolle sei dann festgestellt worden, dass der Antragsteller zwei Waffen außerhalb eines dafür vorgeschriebenen Behältnisses verwahrt habe. Es habe vor Ort auch kein laufender Reinigungsvorgang für eine der beiden Waffen festgestellt werden können, worauf der Antragsteller bei der Kontrolle auch hingewiesen worden sei. Dieser habe keine Einsicht gezeigt. Sein Vortrag sei als Schutzbehauptung zu werten. Sein kompletter Erinnerungsausfall bezüglich des behaupteten Putzvorgangs und der Schlechtlagerung ließen künftig nichts Gutes erwarten.


ICh wage mal zu behaupten das wenn sich in dem Raum wo der Revolver in der Kiste lag tatsächlich Sichtbar die Reinigungsmaterialien in Benutzung gewesen wären und/oder der Revolver dafür zerlegt gewesen wäre, das dann vielleicht nicht alle, aber viele Waffenbehörden akzeptiert hätten oder es zwar Sanktioniert, aber nicht zum Entzug gekommen wäre. 
Das es zudem nicht der einzige Verstoss war, wäre dann wohl auch bei einer eher Nachsichtigen Behörde zusammen mit dem Vortrag der Reinigungsvorgangs, der mangels Reinigungsmaterial nicht geglaubt wurde, das KO gewesen.

So ist aber mit dem Urteil in der Hauptsache wohl die nächste strenge Entscheidung in der Welt die sagt das auch wenn sich mit der Reinigung tatsächlich alles so wie behauptet verhält und es "nur" dieser Verstoss gewesen wäre und nicht zusätzlich noch der Perkussionsrevolver, DANN wäre der sofortige Entzug trotzdem notwendig. (Kenne den Entscheidungstext aber mangels Fundstelle nicht)
 
 

Geschrieben

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde gerade dann klingelt, wenn ich gerade versuche, den Schmodder aus meinem Pistolenlauf zu tilgen?

 

Oder anders:

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde mich überhaupt zu ihren Bürozeiten zu Hause antrifft, weil ich ja irgendwann Geld verdienen muss?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Was ist eigentlich so schwierig daran...?

 

A) Ich reinige die Waffe, es klingelt, ich schließe die Waffe in den Waffenschrank ein, und gehe zur Tür. 

alternativ

B) Ich reinige die Waffe, es klingelt und irgendjemand möchte etwas, ich ignoriere das, bleibe sitzen und reinige weiter. 

Ich geb Karlymam völlig recht.

 

Und ich sage, was hier zwecks Kontrolle präsentiert wird sind alles konstruierte Stories oder die Geschichten von Dummköpfen.

 

Es klingelt, ich sehe nicht wer da klingelt oder wer da vor der Tür steht, ich bleibe sitzen, und trinke weiter mein Bier.

 

Nein, ich öffne die Tür grundsätzlich nicht "einfach so", warum sollte ich auch ? Ich bin nicht "zu Hause", und selbst wenn da Gräusche oder gar Musik in der Wohung ist, wer sagt denn dann daß das der Wohnungseigentümer ist oder überhaupt tatsächlich jemand anwesend ist ?? 

 

Probleme haben hier zu 99% genau die, die auch meinen immer SOFORT rangehen zu müssen und die ersten sein zu müssen wenn das Teleklingel sich meldet, sind auch immer die ersten die die Tür öffnen müssen.

 

Selber schuld. 

 

Und selbst wenn, dann bin ich gerade eben auf dem Weg zu einem dringenden Termin beim ....... ja, genau da !!, denn seit wann bin ich denn verpflichtet dem OA meinen Terminkalender zu offenbaren?

 

Pecht gehabt die Damen und Herren vom OA.

 

Ihr seid doch alle selber schuld.

 

Sahara

Geschrieben

Nachdem es in unserem Landkreis einige Fake Kontrollen gegeben hat wurde vom LK eine Telefonnummer publiziert, die man in diesem Fall anrufen kann, um sich den Besuch bestätigen zu lassen. Die Nummer steht bei mir außen am Panzerschrank. Und solange bleibt der Besuch vor der Tür. Dann kann er meine wunderbar aufgeräumte Mancave gerne betreten. 

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt einfach ab und an DEN falschen Moment im Leben, egal wie sorgältig man sonst ist.
Ein Kumpel von mir ist Gastronom, der führt seinen Laden sauber, der hat mehrere Küchenhilfen die im laufenden Betrieb regelmäßig putzen und der hat mir mal gesagt das jeder Laden, egal wie gut geführt, mehrmals in der Woche die 5 Minuten hat wo es Beanstandungen geben würde, wenn ausgerechnet da eine Kontrolle käme.

Im Gegensatz zum gerade geöffneten Restaurant habe ich als Privatmann den Luxus einfach nicht zu reagieren wenn es an der Tür klingelt. Kann ja auch sein ich sitze gerade auf dem Klo oder stehe unter der Dusche.
Darum, in dem Moment wo eine meiner Waffen zerlegt und eingeölt auf der Werkbank liegt lass ich es einfach klingeln.
So wie ich auch die Küche nicht verlasse wenn ich eine heiße Pfanne auf dem Herd habe.

Abgesehen davon finden auch bei uns Kontrollen auch nur noch angemeldet statt, weil es dem Ordnungsamt einfach zu dumm wurde zu normalen Arbeitszeiten die jeweiligen LWB nicht anzutreffen.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb JFry:

 

ICh wage mal zu behaupten das wenn sich in dem Raum wo der Revolver in der Kiste lag tatsächlich Sichtbar die Reinigungsmaterialien in Benutzung gewesen wären und/oder der Revolver dafür zerlegt gewesen wäre, das dann vielleicht nicht alle, aber viele Waffenbehörden akzeptiert hätten oder es zwar Sanktioniert, aber nicht zum Entzug gekommen wäre. 
Das es zudem nicht der einzige Verstoss war, wäre dann wohl auch bei einer eher Nachsichtigen Behörde zusammen mit dem Vortrag der Reinigungsvorgangs, der mangels Reinigungsmaterial nicht geglaubt wurde, das KO gewesen.

 

 

Das denke ich in bzw. zu diesem Fall auch.

 

Und, wie gesagt, solche Mistfälle bescheren dann der LWB-Allgemeinheit restriktive Rechtsprechung... an der sich Behörden und andere VG orientieren. 

Geschrieben
18 hours ago, ChrissVector said:

Was für ein lächerliches Video...

 

Ich empfinde ganz allgemein die Videos des YouTubers als "anstrengend" ... er schafft es irgendwie häufig lange Videos zu produzieren, dann aber inhaltlich kaum etwas zu sagen.

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