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IGNORED

Dritte KW als Jäger und Sportschütze


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Geschrieben

Schönen guten Abend zusammen:)

 

hat von euch jemand Erfahrungen mit der Waffenbehörde in Wuppertal bzw. allgemein? Ich habe als Jäger bereits zwei KW eingetragen (9mm und .45) und möchte gerne als Sportschütze einen Revolver in .44 erwerben.

 

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Behörde hier ziemlich schwierig ist. Bei der Eintragung von zwei Langwaffen musste ich extra "umziehen" um an eine andere Behörde für die Eintragung zu gelangen.

 

Denkt ihr das gibt Probleme? So nach dem Motto "Sie können ja die 9mm veräußern".

 

Gruß Peter

Geschrieben (bearbeitet)

In Berlin (!) zählen mit Jagdbedürfnis erworbene KW separat. Wir haben mehrere Fälle im Verein.

 

Sportschützen, die ihren Jagdschein gemacht hatten, nachdem sie schon 2 KW hatten, wurden von der Behörde geradezu aufgefordert, sich noch 2 Fangschußwaffen zuzulegen. Es gelten dafür dann natürlich nicht die Grenzen für die sportliche Zulässigkeit, z.B. bzgl. Lauflänge.

Bearbeitet von Jake Cutlass
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Handgunner:

das bedürfnis für den revolver bestätigt dir als sportschütze DEIN sportverband und NICHT die behörde !

hast du vom verband die entsprechenden unterlagen ?

 

Es geht mir ja nicht ums Bedürfnis, das bekomme ich. Es geht darum ob die Behörden das in diesem Fall in der Regel anerkennen. Hatte früher zB einen Fall gehabt, wo ich als Jäger keine dritte KW in .22 bekam, weil "ich meine Sportpistole als Sportschütze  zur Fallenjagd nutzen kann."

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb loug:

Bei der Eintragung von zwei Langwaffen musste ich extra "umziehen" 

Was heißt denn  zwei Langwaffen. Zwei exakt identische Langwaffen oder wie stelle ich mir das vor?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Das mit den LW erklär mal bitte. Ansonsten haben die jagdlichen KW mit den sportlichen nix zu tun. Deine wievielte sportliche KW wäre es denn und welcher Verband?

1. Sportliche KW. Hatte früher schonmal eine, die ich aber verkauft habe. Es ging damals um halbautomatische LW, die mir die Behörde nicht eintragen wollte, weil theoretisch ein Magazin mit mehr als 10 Schuss eingesetzt werden kann. Es war für mich halt einfacher meinen Wohnsitz umzumelden, bei ner anderen Behörde die Eintragung zu beantragen und mich dann wieder zurück zu melden, statt einen Rechtsstreit einzugehen. (Damals war das WaffG noch nicht entsprechend bezüglich der Magazinsache angepasst). Dementsprechend war die Stimmung nach der Wohsitz-Rückmeldung:D

Geschrieben

1. Jagdliche und Sportliche Waffen sollte getrennt voneinander betrachtet werden. Somit kannst Du 2 jagdliche und 2 sportliche KW haben ohne das Grundkontingent zu reissen

2. Sportlich kannst Du ohnehin mehr als 2 Kurzwaffen haben, musst nur ggf dem Verband entsprechende Wettkämpfe nachweisen

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Das mit den HA-LW für Wechselmagazine halte ich für ein Gerücht. Bei welcher Waffenbehörde soll DAS denn gewesen sein??? Da fallen ja praktisch alle raus...

Ist leider kein Gerücht. Es ging damals ja bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Geschrieben

Okay, das muß mir entgangen sein, danke für die Information!

 

Das hätte natürlich manchem gut in den Kram gepaßt.

Nancy F. hat ja mehrmals erfolglos versucht, die Zeit um 20 Jahre zurückzudrehen und den alten Anscheinsparagraphen wieder auferstehen zu lassen.

Das wäre ja dann gar nicht mehr nötig gewesen, wenn das durchgekommen wäre.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb loug:

1. Sportliche KW. Hatte früher schonmal eine, die ich aber verkauft habe. Es ging damals um halbautomatische LW, die mir die Behörde nicht eintragen wollte, weil theoretisch ein Magazin mit mehr als 10 Schuss eingesetzt werden kann. Es war für mich halt einfacher meinen Wohnsitz umzumelden, bei ner anderen Behörde die Eintragung zu beantragen und mich dann wieder zurück zu melden, statt einen Rechtsstreit einzugehen. (Damals war das WaffG noch nicht entsprechend bezüglich der Magazinsache angepasst). Dementsprechend war die Stimmung nach der Wohsitz-Rückmeldung:D

 

Ich bin mir ziemlich sicher dass das jetzt kein Problem mehr darstellt. Es wäre ja dann deine 1te KW auf Sport. Welcher Verband?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Jake Cutlass:

Okay, das muß mir entgangen sein, danke für die Information!

 

Das hätte natürlich manchem gut in den Kram gepaßt.

Nancy F. hat ja mehrmals erfolglos versucht, die Zeit um 20 Jahre zurückzudrehen und den alten Anscheinsparagraphen wieder auferstehen zu lassen.

Das wäre ja dann gar nicht mehr nötig gewesen, wenn das durchgekommen wäre.

Das war einige Zeit vor der Nancy. Das müsste so Pi mal Daumen 2015 gewesen sein. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb zickzack:

Ist leider kein Gerücht. Es ging damals ja bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Hast du ein AZ dazu? 

 

Nochmal zum Verständnis : es ging um halbautomatische LW in denen Magazine mit einer Kapazität von mehr wie 10 Schuss eingesetzt werden könnten? 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb loug:

weil theoretisch ein Magazin mit mehr als 10 Schuss eingesetzt werden kann.

 

vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

 

Das ist hier auch groß diskutiert worden.

 

Um Magazine grösser 10?

 

Vergangenheitsverklärung?

 

Hab ich anders in Erinnerung, zumindest wenn es hier um 

BVerwG 6 C 60.14 ging. 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben
Gerade eben schrieb heinzaushh:

Das bezieht sich auf 2 Schuss und jagdliches Bedürfnis, nicht auf 10+. 

 

Das ist korrekt. Es ging darum das Jäger nur ein 2 Schuss Magazin benutzen dürfen! Wenn die Möglichkeit bestand ein größeres Magazin einzusetzen war die Waffe nicht erwerbbar für Jäger. Es gab sogar einen Hersteller der ein festes klappbare Magazin an seine Waffe gedengelt hat.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb loug:

Hatte früher zB einen Fall gehabt, wo ich als Jäger keine dritte KW in .22 bekam, weil "ich meine Sportpistole als Sportschütze  zur Fallenjagd nutzen kann."

 

Dies ebenfalls beim PP Wuppertal ?

 

 

Geschrieben

Ich bin zwar im Eingangsbereich einer anderen Behörde, aber auch bei uns sind Sport und Jagd als Bedürfnis nicht richtig getrennt. Ich bekomme auf den Jagdschein auch keine zweite Kurzwaffe, weil ich sportliche Waffen besitze die ich nutzen könnte. Andersrum kann ich auch keine Sportwaffe bekommen wenn eine der Jagdwaffen in der gewünschten Disziplin einsetzbar wäre.

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